Kirche IV

 

Magdalenenbruderschaft

Offensichtlich bildeten sich bei den im Spätmittelalter gegründeten Altären (Vikarien) Bruderschafte, von denen nur die Johannisbruderschaft als Schützenverein verkommen sich bis heute erhalten hat.

 

Magdalenenbruderschaft: dem Altar Fabian & Sebastian zugeordnet; einer Familienstiftung Plönnies

1509, Stiftungsurkunde: Errichtung und Fundation eines Altars in honore beatissime mariae vorginis ac beata Maria Magdalena, sanctorum Fabiani, Sebastiani ac Urbani martyrum.

Die Altarstiftung war auch Angelegenheit der Sendenhorst Bürger. Mitstifter waren: 

- Ludolf Kunschap und Henricus Kundschap, Velen

- Henrich Erdman

- Bernard Tönnies

- Bernard Lodeweg in Sendenhorst und

- pinsores in Sendenhorst

 

1813

Die Vikarie wird mit Zustimmung der Stifterfamilie Plönies-Hanthum der Sendenhorster Kaplanei zugeschlagen

 

Adolf Risse, Das "Scandalum" der Sendenhorster Maria-Magdalenen-Bruderschaft und der Schützenfestbericht des Küsters Nonhoff Anno 1733. In: Heimatblätter Die Glocke, NF ...

 

1723 VIII 21

Verbot der Magdalenenbruderschaft und des Vogelschießens dieser Bruderschaft

 

1721, 1732, 1733

jährlich Wiederholung des Verbots

 

1734

Pfarrer Christopherus Bernardus Borchorst beklagt sich, daß bereits sein Vorgänger gegen das Unwesen des Schützenfestes der Magdalenenbruderschaft Sturm gelaufen sei.

Unannehmlichkeiten mit der Bevölkerung

... Pastor Borchorst an Archidiakon:  ... rebellibus parochianes patet ex eo, quod scandalon confraternitas s. Magdalenae, quae August 1731 item 1732 et iterum 1733 vigore decreti tunc publicati et prohibita

.. cumsolitus solemnitatibus et insolentiis cum Musicalibus in tomentibus (?) vom lynponiis et  ..

 

1723 VIII 21

Verbot der Magdalenenbruderschaft und des Vogelschießens dieser Bruderschaft

 

1721, 1732, 1733

Wiederholung des Verbots; trotzdem in diesen Jahren Feuer

 

1733

lt. Risse wurde auswärtiges Bier gekauft, weil den einheimischen Brauern der Verkauf untersagt war. Tatsächlich wurde alles qualitätvollere Bier von auswärts bezogen.

Rat spendiert das Königsbier

 

Bericht des Küsters Nonhoff auf Anforderung des Archidiakons:

 

Anno 1733, den 22. July haben sich die Junggesellen lustig gemacht und auff den Rathauß getruncken auff folgende Weiß:

 

1. Von die beyde Bürgermeisteren Johan Berndt Wieler und Ferdinandt Hölscher haben sie daß Bier bekommen.

 

2. Ahage sein sohn (Ahage war Organist), Johan Henrich genannt, und Bußman und Hemhuß auß Steinfurt haben mit der Musick auffgewartet.

 

3. auff Mariae Magdalenae Tag ohngefehr umb halber fünff seindt sie zusahmen vom Rathauß gangen, mitt der Fahne und Trommen und Musik auff der Gassen gewesen.

 

4. seindt sie wieder nach den Rathauß gangen und sich lustig gemacht biß zehen oder eilff uhren.

 

5. den 23. Julii seindt sie umb zwey uhren zusahmen komen mit der Fahnen und Tromme, ordentlich nach der Ostheide gangen und nach der Scheibe geschossen.

 

6. von der Heide seindt sie wieder auff der Gassen gangen und die Fahne vor deß Capiteins Hauß und Leudtinans Hauß geschlagen, und nachgehenß wieder auff den Radthauß und haben sich wieder lustig gemacht biß eilff uhren.

 

7. den dritten Tag seindt sie umb eyn Uhren wieder auff den Radthauß zusahmen kommen undt mit der Fahne und Tromme undt Musick auf der Gassen gangen und wieder vor deß Capiteins und Leudtinans Hauß wieder die Fahne geschlagen.

 

8. seindt sie wieder auff den rathauß gangen und haben sich wieder lustig gemacht biß ohngefehr zwellf uhren.

 

9. seindt sie wieder von den Radthauß gangen undt den König nach Hauß gebracht.

 

10. Ahn des Königß Hauß seindt sie gewesen von zwellf Uhren biß ohngefehr drei Uhr deß nachts und haben getruncken.

 

11. mit der Gesellschaft seindt gewesen Berndt Dirick Bonse, König, Bernardus Bonse, Berndt Anton Ritter, Anton Harderscheidt

 

12. Mägde seindt gewesen Uhorst Tochter, Ritters Magd und noch etliche mehr dessen Nahme mir unbewußt ist.

 

J. H. Nonhoff, custos in Sendenhorst

Orgel

1628 Dienstag nach Ostern (Fraterhern A 41)

den Orgelmachern zum Winkauf 10 Rthlr

 

1628 AV Msc 

Einbau einer Orgel durch Johan Schmidt, Orgelmacher, zur höchsten Ehre Gottes, mehreren Lob der Hylig, Vermehrung der Andacht und Gotzesdienst, Zierath der Kirche.

Preis ca. 400 Rthlr, wovon 300 Rthlr durch Spenden

 

Orgelmacher Johan Schmidt

1626 - 1669

(Rudolf Reuter, Orgeln in Westfalen; Kassel 1965)

 

1627 III 22 Eheschließung zu Münster

1628 Reparatur der Orgel an Lamberti, Coesfeld

1629/30 in MS als Zeuge genannt

1626/31 Reparatur der Orgel in der Pfarrkriche zu Vreden

1638 Johan Schmit, Orgelmacher, 64J, Bürger zu MS, Zeuge der Einbürgerung des Henrich Steenwick, Sohn des Organisten am Alten Dom Niclas Steenwick (Geburtsbriefe MS 292)<---- Vater des Sendenhorster Orgelbauers ?

1650 Bau einer Orgel zu Borghorst

1655 Aufstellung der alten Orgel aus der Minoritenkriche Münster zu Greven

1656/57 Reparatur der Orgel in der Lambertikirche zu Münster

1662 Tätigkeit in Holland: Oldenzaal, Deventer

1681 Prarrer Arnold Jakobus Schmitz baut in Gescher eine Orgelbühne für die Orgel, die sein Vater Johan Smits in Borghorst bauen ließ. Diese Orgel kaufte er für 50 Rthlr

 

 

1630 Fraterherren A 41

Johann Schmidt quittiert eigenhändig von Herrn Jobsten 13 Rthlr wegen des Orgels

 

1695 Kirchenbuch, Anhang

Reditus Organistae

- Joan Angelkotte in civitate 2 Rt

- Henrich Schmitkamp - 14 1760 abgelegt

- aus Modersons nunc Joan Schwikmans Haus    - 14

- Dirck Rüschenschmidt aus Haus v.d.Südpforte 1 --

- S. Elmenhorst 1 --

- Lindemann auf der Hardt 1-14

- Herman Spithove, Südstr.     7ß

- Greve in Rinchoven

- 10 Rt hat Joan Wettendorpf dem Organisten gegeben an Hagendorns Erben angehend to Paschen

- Marg. Schmale Wwe. Joh. Buschkamp aus ihrem Haus auf der Nordstr., welche Maria Bischof dem Organisten geben 7ß

 

 

1714

Berufung Joh Henrich Ahagen als Organist

 

1727 GV Sendenhorst

Redditus organista Joh. Henrico Ahagen

bürtig aus Warendorf, 40J, daß Örgel bekommen von Herrn Pastor und Bürgermeister. 13 Jahr zu Sendenhorst gewesen Organist

Einnahmen:

verschiedene Renten u.a.

- von Winkelzetten Haus, Bürger allhie 2 Rthlr

- von Diethrich Hartmanns Haus 7ß

- Johann Hesselmann 1 Rthlr

- Bertram Kossendorf 1 Rthlr

- S. Elmenhorst 1 Rthlr

- Lindemann, Ksp Sendenhorst 14?

St. Thomae 3ß Opfergeld

eine Lichtmeßkerze 2ß

Brautmeß so Orgel geschlagen 7ß

vor die Carfreytagsprozession 4ß 7d

 

1728ff Stadtrechnungen:

Johan Henrich Averhagen Organedo hieselbsten habe die termino Philippi et Jacobi fällige pension zahlt mitt 1 - 14 Rthlr

 

1734 VII 31

Ahage +; Stelle vakant

Bitte des Pastors und des Richters Christopher Bernardus Borchorst an den Archidiakon, die Stelle dem Sohn des Ahage zu übertragen. 

 

1810 VII 11

Klage Pfarrer Darup über den Organisten:

Der Organist bleibt am häufigsten ganz weg. Wenn er zu Zeiten als Musicus die ganze Nacht gespielt hat und am folgenden Tag mir fest mitteilt, wo eine Fünfmetten ist, so fehlt er darin gar oft, zu Zeiten auch des nachmittags an den Sonntagen in der kirchlichen Andacht. Das Schlimmste ist, daß dieser Mensch immer widerspricht, und nie gefehlt haben will, ja sogar behauptet, daß er nicht verpflichtete sei, zu der nachmittägigen Sonntagsandacht die Orgel zu schlagen, indem solches in Vorzeiten nicht geschehen sei und die Orgel schlecht fundiert sei. Auf meine Antwort: daß man ihm deshalb schon zweimal eine Zulage von der Kirche bewilligt habe, antwortete derselbe mir neulich: daß er nicht glaube, die Zulage dafür zu erhalten, Ich antwortete ihm, daß er allerdings nur dafür die Zulage bekommen, daß er sein Amt vollkommen verrichte, Allein er kündigte mir an, daß er den folgenden Sonntag, wo er zu Hoetmar musizieren müsse, nicht auf der Orgel erscheinen würde und blieb aus.

(NS Wenn Sie Herr Maire letzteren mal an seine Pflicht erinnern wollten, sähe ich gern.) 

 

1814 A 1117

Beschwerde des Organisten Ahage, wegen ungenügender Bezahlung, (Habe mehr malen im Gehaltszulage angetragen, indem während der französischen Zeit gleich den übrigen Bürgern Einquartierungen und sonstige Stadtlasten getragen, auch Grundsteuer bezahlt;

zudem habe er in einigen Jahren viel mehr die Orgel spielen als in Vorzeiten

 

1855 

Zeugenvorlage in der Untersuchungs-Sache gegen den Glaser und Organisten Wilhelm Ahagen zu Sendenhorst

A. wurde zu einer Woche Gefängnis verurteilt wegen Beleidigung eines öffentlichen Beamten (Bürgermeister Kreuzhage), Die Revision wird verworfen

  

1931 K13

Orgelbauanstalt Fleiter, MS erhält für 700M Auftrag zur Orgelreparatur: Durch Absturz eines Teils der Kreuzblume des Turms wurde die Gewölbekappe über der Orgel durchgeschlagen, die Pfeifen deformiert und durch Kalkstaub und Steinschlag beschädigt''

Pastorat

 

ca 1700 Pfarrarchiv Sendenhorst

Notiz des Pfarrrers Stadtbrock: NB audio quod pie def. Pastor Johs. Lange dixit, quod sepes ad atrium pastorale ab eredibus Palsterkampf nimium sit extenso et loci non habeant plus erers iste quam quod possint ... haurire aquas ex puteo

 

1719 Pastoratsregister

Neubau der Pastoraths Behausung:

1711-1718 Pastoratsregeister

Die Summe von 100 Rthlr specificirt, welche wylandt Herr Joannes Lange zum Behuef der Bruderschaft legieret hat, ist biß dato noch nicht belagt, sondern bey mir (Pastor Raden) in deposito, 1719 seindtr obgemelte hundert Rthlr zum behuef der neuen Pastorats Behausung, so viell den Antheil eines zeitlichen Pastoris  betrifft, angewendet worden.

 

 

 

1805

Pro memoria (P. Darup)

An dem Pfarrhaus und Pfarrhof sind zu reparieren:

1. die Mauer am Kirchhof, wovon schon einiges eingestürzt ist und welche bis 65 Fuß lang, sehr baufällig ist

2. Das Fundament unter dem Schweinestall ist an zwei Seiten ausgewichen

3. Die Wände an dem Giebel, welche nur von Sprenkeln mit Leim geworfen gmacht sind und ganz durchlöchert sind müssen neugemacht werden 

 

1805 

Um den Pastoratsgiebel massiv aufzuführen müssen 3500 Klinkers angeschafft werden, ferner Kalk

Für die Mauer an dem Kirchhof vor dem Pastorat 10 Fuder Bruchsteine

Unterschrift Langen, Receptor

 

1806 Pfarrarchiv Kasten 13

Beschluß der Neubaukommission das Haus des Metzgers Vennewald und das Pastoratsgebäude eine Straßenbreite (ca 5m) zurückzusetzen, um eine Verbindung Nordstraße-Weststraße herzustellen

 

1807 VI 30 StA Sendenhorst A751

Riß und Köstenanschlag eines zu erbauenden Bauhauses oder Scheune (Entwurf von Hauptmann Jansing)

 

1807 VII 15 Reg Ms16570

Das Bauhaus muß das Kirchspiel, das Wohnhaus der Pfarrer erbauen. Darup  wünscht zwei getrennte Gebäude, u.a. wegen der Feuergefahr

Bauhaus: Kostenvoranschlag 625 Rthlr

 

1807 XI 26

Bischof Caspar Max und die Regierung Müsnter genehmigen Pastor Darup die Aufnahme eines Kapitals von 1000 Rthlr zum Wiederaufbau des Pastorats

Ferner die in den Pastoratskämpen verhandenen Eichbäume zu hauen und als Balken zu verwenden.

Das Pastorat erhält 70 Rthlr für Abgaben von verschiedenen Renten an die Stadt

P. Darup ist verpflichtet, junge Eichen zu pflanzen 

 

1807 XII

Schuldverschreibung Dr. Fanz Schürmann zur Erbauung des Pfarrhauses zu Sendenhorst in Höhe von 200 Rthlr, Zinssatz 4%.

Genehmigung durch den Archidiakon

 

gebaut 1807ff von Pastor Darup

(zögernder Baufortschritt; mindestens bis 1812)

Baumeister  vielleicht  Vagedes; möglicherweise auch Pistor, der den Kostenvoranschlag erstellte

zögerliche Bauausführung; je nach Kapitallage des Pfarrers

 

==>Geisberg IV 441, 450

 

Clemens von Vagedes; Baumeister, * 1760 + 1795

                      IV 312, 416

 

Franz Adolph von Vagedes, Architekt und Baurat * 1777 + 1842

          oo Klara Franziska Gabler (IV 36f)

          Bauwerke: IV 37

                       270

                       470ff

                       473?

                       474ff

          ferner Zeichnungen; II 269f, 291,IV 445, VI 210f

 

IV 37: Neubrückenstraße 2: Aufteilung der Türen  geometrische  Musterungen;

Alles ohne Beziehung zu der Dekorationsweise Lippers und der beiden  Boner: daher Entwurf von Vagedes, der zeitlich infrage kommt, wahrscheinlich.

          Entwurf 1805: 1803 v Vagedes oo Gabler.

          Hausbesitzer: 1801-1805 Weinhändler Gabler

                        1805 XII: Architekt Adolph von Vagedes                 (hat Haus gekauft)

                                            

dazu nach Geisberg:

Franz Adolph von Vagedes * MS 26. V. 1777 + Düsseldof 27.I.1842

Regierungs-Baurat

oo 1803 V 7 Klara Franziska Gabler, T. des Weinhändlers G.

 

IV 270: Haus Krummer Timpen 6: heutiges Haus Nr 7 Bau aus dem Anfang des 19 Jh.  sparsame  Ornamentik  an  der  vorspringenden  Auflage  der   Türachse vielleicht Hinweis auf v. Vagedes

 

IV 470ff: Prinzipalmarkt 19: Haus kann erst nach 1805  nach  Zusammenlegung zweier Hausstätten erbaut  sein. Baumeister des  nach 1806 entstandenen Hauses dürfte wegen der Übereinstimmung  der  Kapitelbildung  an der Löwenapotheke Prinzmarkt 16, Adolph von Vagedes sein.

 

IV 474ff: Prinzipalmarkt 16: Löwenapotheke; Neubau von  1815  durch  Adolph von Vagedes

 

Ludwig Schreiner, Architektur des 19. und 20. Jhs

1. Die  Zeit  Karl  Friedrich  Schinkels,  in:  Wilhelm  Kohl,  Hg,  Westf. Geschichte Bd. 2 S. 433ff

Brüder Vagedes kamen nach Lipper im westf. Bauwesen zum Zuge

a) Clemens August 1760-1795; wird 1790  an  den  Bückeburger  Hof  berufen; stirbt bereits 35j.

Adolph v Vagedes (1777-1842) bei Durand in Paris ausgebildet.

"Beveor V. um 1810 nach Düsseldorf übersiedelte, tat er sich  durch  seinen  Umbau des Korffschen Schlosses Harkotten 1805/06 hervor.

Erfingungsreiches Ideeengut; Motive =>Erdmannsdorf Wörlitz =>Palladio

Frühwerke: MS Haus Prinzipalmarkt 19

           Haus Lutterbeck

In Düsseldorf sollte v  Vagedes  die  Stadt  als  großherzoglich  bergische  Hauptstadt ausbauen; Nur Ratinger Tor ausgeführt

 

 

Reg MS 16576

1809 XII 22

Pfarrer Darup an Oberpräfekt Wiethaus, Hamm: 

... nach  dem  im  Jahre  1806 dahier  vorgefallenenen  Brand,  wodurch auch das hiesige Pfarrhaus eingeäschert wurde, mit  Genehmigung des Herrn Archidiakons das neue  Pfarrhaus massiv zu  bauen  sich  entschlossen  habe, damit dasselbe in  Zukunft vor dem Feuer mehr gesichert sein möge.

          - Darup erhielt am 21. II. 1807 Erlaubnis des      Archidiakons, 1000 Rhtlr  auf das Pastorat zum    massiven Wiederaufbau aufzunehmen.

          - er hat  aus dem Meinigen noch eine ansehnliche Summe   hinzugelegt und noch verschiedenes zur gänzlichen      Vollendung zu machen ist,  Bitte,  weitere  500

            Rthlr auf den hiesigen Pastoratsfonds aufzunehmen

 

1810 VII 27, Hamm

Genehmigung  zur weiteren Darlehnsaufnahme durch Pfarrer Darup  nach Anforderung von Berichten des Maire Langen und  Landbaumeister Pistor.

Danach sind die teils aus den Feuer-Sozietätsgeldern, teils durch  Anleihenbewilligten  2225  Rthlr  reichlich  ausgegeben  und  nicht Unnützes oder Überflüssiges angelegt sondern zur völligen Instansetzung und Ausbauung des Pastorats-Gebäudes noch eine anderweitige Summe von 513 Rthlr erforderlich sind. Landbaumeister Pistor erhält für Ortsbesichtigung Diäten  7  Rthlr  50 Stbr

Wiethaus

 

hierzu Stadtarchiv Sendenhorst (ohne Signatur):

Acta die hiesige Pfarrrey betreffend

 

1809 XII

Pfarre Darop hat 1000 Thlr auf den Pastoratfonds Sendenhorst aufgenommen: Weil er aber auch zu dem massiv aufgebauten hause noch eine ansehnliche Summe aus dem Seinigen hinzugelegt und noch verschiednens zur gänzlichen Vollendung zu machen ey, so geht fernerer Antrag dahin eine weitere Anleihe von 500 thlr auf dem Pastoratsfonds aufzunehmen.

 

Hierzu P. Darup, 1810 I 17

Es ist zur Zeit unmöglich einen Kostenvoranschlag zu machen und einen Riß vorzulegen.

1. ist von der vorigen Behörde kein Kostenvoranschlag gefordert und deshalb ist er auch nicht angefordert

2. ist der üebr den Bau geforderte Riß durch das Hin- und Herschleppen von den Zimmer- und Maurermeistern bey dem Bau so verlumpet, daßich davon kein Stück mehr in Händen halte.

Kostenvoranschlag erschien überflüssig, da ich nicht gesonnen war, den Bau in Accord zu übergeben, sondern ich kaufte die Baumaterialien, wo sie am wohlfeilsten zu ahben waren, ließ sloche durch Fuhrmänner, die ich selbst bveköstigte, und zwar mit schwerem Lohn, heranholen und nahm dei Zimmer- Maurer und Schreinermeister mit ihren Gesellen in Kost und Lohn.

Hierdurch wurde nun zwar der Bau kostspieliger, aber doch auch kenntlich dauerhafter als durch Entreprenuerts.

Das Gebäude ist massiv aufgeführt, hat gewölbte Keller, die Fenstergewänder von gehauenen Steinen, die Fensterscheiebn von neuenstem Glasse, der Beschuß von trockenen abgehobetlen eichenen Bretter, die Türen modern, und ist an allem diesem kein Groschen gespart, und so convenable eingerichtet, daß meine Successoren, gerne die Zinsen von den aufgenommenen und noch aufzunehmenden Capitalien zahlen werden. 

Herr Maire! Sie sind ja Augenzeuge von allem diesen was ich angegeben und Sie werden es gewißlich bei der höheren Behörde in Antrag bringen

 

1813

Maire Langen an den Präfekten von Romberg:

Bitte um nachträgliche Bestätigung des Archidiakonal-Konsenses zur Aufnahme von Geldern für den Pastoratneubau.

 

1838 Reg MS 16576

Reisebemerkung: Der neben dem Pfarrhause der Straße entlang  laufende  Hof-Bretterzaun ist höchst baufällig und droht dem Einsturz. Der Gemeinde liegt nach Angabe des Bürgermeisters die Verpflichtung zur Unterhaltung ob.

Anm: Es besteht die Absicht, statt Bretterplanken eine steinerne  Mauer aufzuführen, wozu die Steine disponibel sind. Soll im  Frühjahr 1839 geschehen.

Pfarrer Beckmann

sammelte_ Mitgliedschaften in z. T. obskuren Gebetsbruderschaften:

1880

Associationsschein für das Trappistenkloster Mariastern in Bosnien

1896 

Caonfraternitati Maissarum Pacti mariani 

1900

Congregation Clericorum Regularum

 

 

1913

Pfarrer Wilhelm Anton Beckmann erhält den Pr. Adlerorden 4. Klasse

 

Pfarrjubiläum:

 

1913 (?)

25j Jubiläum als Ortspfarrer und 50j. als Priester

Straßen und Häuser wie bei der Prozession festlich geschmückt

 

25. V.

Festversammlung im Werringschen Saale und Militärkonzert

16.00 Uhr Kapelle des 2. Estf. Feld Art. Rgt 22

20.00 Fackelzug

 

Montag 26. V.

9.30 Festgottesdienst

11.00 Gratulation in der Pastorat

13.30 Festessen im Gasthof Horsmann (Werring); dazu Festlieder; gedruckt Pöttken

 

Zeichnungsliste der Teilnehmer des Festessens:

150 Personen (jeweils nur eine Person pro Familie, sämtlich Männer)

als letzter Offers Joseph

Franz Wilhelm Darup

 

 

30. VI. 1756 (getauft) + 29. 11. 1836 (80 Jahre alt)

Darup            Sendenhorst

 

Priester 1779

Landdechant des Dekanats BE

Ehren-Domkapitular

 

Auf Verfügung Bischof Max Friedrich den 17. 1. 1778 auf den Tit. mens episc. an erster Stelle angenommen. Ist außer Stande, das Kostgeld im Seminar zu verrichten, Verdient es "eine von den zwei aus dem Fraterhauses assignierten Portiones zu erhalten"

===> Darup partipiziert bei seiner Ausbildung von der Aufhebung  des  Fraterhauses (Säkularisation; das Fraterhaus wurde 1766/1773 aufgelöst.))

 

Kaplan in Coesfeld

5. IX 1788 Pastorat in S. konferiert  (32J)

30. 1. 1789 investiert. Hierzu  Catalogus  Concurrentium  pro  Pastoratibus

          

Sendenhorst 2.Junii 1788:

Franc. Wilh. Darup ex Darup, baptizatus  30 Junii 1756; est anno 32

Theologiam dogmaticam moralem, Canones.

Eloquentiam et Scripturam, item Repititorium philosoph. 4nio audivit

duos Tractatus,  unum ex Morali alterum ex Dogmatia defendo  tantum  Profectis Specimen praebuit, ut primus annunmeratus sit.

Ordinatus Tit Mensa Epp.

In cantu bene qualificatus

Approbatus per parrochia transaquas ad 3ium 25. VII 1779

pro Coesfeld 5. Julii 1782

et ad alius 3ium 7 Julii 1785

fuit in cura 9 annis

1o Darupii

2o Coesfeldiae in omnibus Officis tam praedicatione quam administratione Sacramentorem assistentia et Visatatione infirmorum, Catechizando zelosum se curatum probavit ut omnibus plene satisfecerit   

 

... qui pluribus in concursibus suam in Theologicis disciplinis scientiam in eloquentia in perorandi et catechisandi modo atque in cantu perentiam pene probabit.

Overberg favorisiert Darup:

D. Darup si suentia simulque naturalis dotis spectantum ad regendam magnam parrochiam pro ceteris magis capax videtur. Cum omnium satisfactione per 9 an. Curam animarum exercuit. His duobus quo ad suentuam proxime accedunt ..       

 

Mitbewerber für die Sendenhorster Pfarrstelle: Henr  Ferdinand  Böcker  aus LH, 35 J; Joh Theod Kemner aus Walstedde, 30 J;  Joh  Wilhelm  Farwick  aus Albersloh, 36 J.

 

1823 Canonicus honorarius ernannt

 

1806 XII 29: Präsentiert seinen Neffen als Vikar

Nach dem Brand des Pfarrhauses erhält er die Erlaubnis  aus  dem  Pastoratkämpen Eichbäume zu fällen und ein Kapital von 1000 Rthlr aufzunehmen.  für jede gefällte Eiche muß er eine neue pflanzen (Gen. am 21. II 1807; d h  10 Monate nach dem Brand)

 

1825 Hg Gebets- und Erbauungsbuch

 

Gehörte  zur  Deligation, die die Abwicklungsgeschäfte der bisch.

Archidiakonate bearbeitete

 

Presbyter bei der Wahl Caspar Max zum Bischof

 

Titel bei seinem Tode (Auswahl)

          - Schulinspector, Kreis Beckum

          - Lector der Theologie

          - Ritter des kgl Adlerordens III. Klasse

          

- Verfasser mehrerer Bücher:

      a) Pastoralanweisung für junge Geistliche am Krankenbette

      b) Hausandacht

      c) Handpostille

      d) Unterhaltung mit Gott

      e) Anleitung  für Seelsorger am Krankenbette. Ein Handbuch für angehende Pfarrgeistliche und Seelsorger bei katholischen Gemeinden;  

               1. Teil MS 1812

               2. Teil MS 1814

      f) Über die Vernunftmäßigkeit der kath Religion; eine Schrift veranlaßt  durch die Jubelfeier des Protestantismus im Jahre 1817, MS 1823

      g) 3. von einem Priester umgearbeitete Auflage, MS 1844

      h) mehrere Beiträge für das mstr. gemeinnützige Wochenblatt

 

zu c) Handpostille: 

 

Fr. Darup's

weiland Domkapitularen zu Münster und Pfarrer's zu Sendenhorst

Hand-Postille

oder katholische

Unterrichtungen

auf alle

Sonn- und Festtage des ganzen Jahres,

in welchen die Erklärung aller sonn- und feiertägigen

Episteln und Evangelien

enthalten sind;

ferner

die Auslegung der Ceremonien

deren

die katholische Kirche das Jahr hindurch beim Gottesdienste und+

bei der Ausspendung der heil. Sakramente sich bedient.

---

Nach dem münsterischen und römischen Missale eingerichtet, ganz umgearbeite, vermehrt und verbessert

von

A. von Hoxar,

Pfarrkaplan an der Liebfrauenkirche zu Münser

Sechste Auflage

_____________________________________________________________

Münster 1853

Druck und Verlag der Theissing'schen Buchhandlung

 

Die erste Umarbeitung von Hoxar war die 4. Auflage und erschien 1845

 

Aus der Vorrede zur vierten Auflage:

Der selige Domkapitular und Pfarrer Fr. Darup, ein eifriger und würdiger Seelsorger, Verfasser merherer geistlicher Werke, gab im Jahr 1826 eine neue Umarbeitung der alten Handpostille des P. Leonard Goffinne heraus, welche vielen Beifall und eine solche Verbeitung fand, daß schon bald eine zweite und dirtte Auflage nötig wurde. ... Der Verfasser suchte dadurch einem lange gefühlten Bedürnisse abzuhelfen und mehrfach ausgesprochenen Wünschen zu entsprechen, Deßhalbe verlegt er sich merh darauf, eine vollständigere Auslegung der Episteln und Evangelien zu gebn. Die Lehren, welche er daraus zog, sind meistens moralischen Inhalts, Anwendungen auf das sittliche Leben. Manche Gegenstände dagegen, worüber man jetzt in einer Handpostille gern eine Belehrung zu haben wünscht, ließ er ganz wegefallen, wie sie ihm für seine Zeit nicht merh passend schienen. 

 

1808 erbaute er sein Pastorat, das noch heute schönste Haus in Sendenhorst; bietet ein Bild behaglichen Wohlstandes.

 

1811 II 8 A209

Pfarrer Darup legt sein finanzielles Engagement offen. Weist darauf hin, daß es möglich ist, wenn seine standesmäßige Substistenz gefährdet ist, die Steuer von der Commune gezahlt werden könnte. ...  Was ich nur von meiner ordentlichen Substistenz habe entbehren können, habe ich seit der Zeit, daß ich hier Pfarrer bin, das ist siet 22 Jahren, durch Haltung eines dritten geistlichen, wozu ich gar nicht verpflichtet war, der aber hier so notwendig, und fast unentbehrlich ist, zur Bequemlichkeit und zum Besten der Commune getan, Wenn ich nur einen geringen Anschlag mache für Kost, Logis und Wäsche usw. welche ich demselben ohne den gerinsten Ersatz und bloß aus dem Meinigen bisher hingegeben, so ist gewiß ein Solches zu 100 Rthlr zum Wenigsten jährlich anzuschlagen.

... Da die Kaplanstelle jetzt erledigt ist, kann Darup sich in Zukunft die Haltung eines dritten Geistlichen auf seine Kosten nicht mehr leisten, falls die Gemeinde ihm nicht bei der Steuer entgegen kommt. Bisher hat die Gemeinde nur 30 Rthlr zum Gehalt des Kaplans hinzugefügt, das 3 bis 4fache hat Darup gezahlt  und habe es gern getan. Für die Zukunft schlägt Darup vor, die Gemeinde möge 100 Rthlr zahlen, 50 für das Salär des Kaplans, 50 an Darup für Kost und Unterkunft. Darup würde auf diese Weise immer noch 1/3 zur Unterhaltung des Kaplans beisteuern 

1828 Goldenes Priesterjubiläum; Es erschienen der Bischof vom MS,  zahlreiche Domherrren und der Oberpräsident von Vincke in Sendenhorst

 

1834 4 Kirchenglocken durch Boitel gegossen

 

Hinterließ für den Kirchbau 9.000 Thl

 

"Darup ist mehr ein Gelehrter als praktischer Seelsorger gewesen,  so daß bei seinem Tode viele Mißstände eingerissen waren. Bei  seinem Tode 3.000 Thlr Schulden, Inventar nur 1.500 Thl, deshalb consensus creditorum.“

 

Pfarrer

 

1312 II 16 WUB VIII 700

Godefridus (Siegel der Urkunde des G. ab)

 

1319 VII 31 - 1322 WUB VIII, 1351, 1352, 1586

Gobelinus, Rektor der Kirche zu Sendenhorst

 

==> WUB VIII 1351 (1319)

Nos Gobelinus, rector ecclesie in Sendenhorst;

in cui testimonium sigilla nostra sunt appensa

 

1325 VIII 5 WUB VIII 1876

Hermannus van der A plebanus de Sendenhorst

(Ecbertus eius capellanus et Wilhelmus de Ghenecghe)

 

1327 FMS U 456

Johan plebanus in Sendenhorst

 

1327 Marienfeld U 554

Richter Conrad Schoke, Knappe, und die Consuln von Sendenhorst bekunden, daß der Knappe Themo Golegrope die Hufe ton Londen und die Hufe Bernhards zu Avenhovele im Ksp Alen, welche er von früher Bruder Conrad Schockes von der Marke zu Lehen trug (?), diesem zu Händen des Klosters Marienfeld resigniert habe.

Zeugen: Pfarrer Johann

             Caplan Jacob zu Sendenhorst

             Bernhard von Hasle

             Conrad Retberg jun.

             Johann Sterremann, Ratsleute zu Sendenhorst

             Conrad Retberg sen.

             Bruno und Wessel, Brüder von qQuernheim

             Andreas von der Heghe

             Johan von Walegarden

             Herman Spaen, bischöflich münsterscher Freigraf, Knappen

 

 

 

1350 Pfarrer Kuipers:

Johannes plebanus (sein Kaplan Holtschulzi (?))

 

1351 INA Bistum U 212

Pfarrer Gottschalcus (Errichtung Kath-Vikarie)

 

1355 Pfarrer Kuipers

Parable (Plebanus ?) Joannes, Vicecuratus; Kaplan Lubert v Drenhusen

 

1358 Pfarrer Kuipers

Joannes von Marburg

 

1359 I 31 INA Bistum U 248 und FMS U 672

Johannes plebanus

 

1385 Pfarrer Kuipers

Gerardus Rinstinck

 

1389 QFG Ahlen  III S. 3

Einbürgerung Ahlen: Melchtildis Santtemans, ancilla

domini Frederici tunc temporis plebani Zendenorstensis

 

1401 IX 26 Keussen, Universitätsmatrikel Köln Nr. 50

Herman Geysinch de Wynterswich

decr. dr. et mag. art. can veteris eccl. s. Pauli Mon,

          - * ca 1355

          - 1371/72 incepit in artibus Prag

          - 1383 magister artium

          - 1386 dr. decr.

          - 1392 in Erfurt

          - 1401 26/9 pastor in Sendenhorst

 

1410

Henrich Vos van Borchorst

1410 Überwasser U 148

Heinrich Vos van Borchorst, Kirchherr zu Sendenhorst, Arnd Vos, Heinrich van Lembecke, Johann tom Zode, bekunden Ehevertrag zwischen Friedrich tom Zode und Stynen, der Alheid Wemegalen Tochter.

Die Eheleute erhalten die Hälfte der Krumengudenstagshove und der Monikeshove zum Brautschatz, die andere Hälfte bleibt Alyken bis zu ihrem Tode, dann fällt sie zurück an Stynen, deren Kinder oder Erben.

 

1420 Pfarrer Kuipers

Henrich von Borchorst

 

1427 MUB 549 und GV A 12

Henricus de Borchorst pastor ecclesie parrochialis in Sendenhorst

(Fundationsurkunde der Vikarie Johannes Baptist)

 

1450 Hansen, Stiftsfehde

Johannes Bordewijck, Pastor

 

1451

Herman Burdewijck

 

1460 GV U 152

Johan Nortkerken, Pastor

 

1470 Msc VII 1016

Herr Hinrick Monnick

 

1491-1509 Johann Plonies

 

1491 Fraterherren U 1601

Johan Plonies, Kirchherr zu Sendenhorst         

 

1499 GV U 243

Johan Plonyes, Pastor zu Sendenhorst , kauft ein Haus auf der Weststraße.

 

1500 VIII 3 GV U 245

Wilbrand Plonies, Vorsprecher des Pastors Johan Plonies meldet Ansprüche auf 18ß Rente aus Vynzells Haus auf der Weststraße S.

1509

Johann Plonies (Gründung der Vikarie St. Fabian & Sebastian)

 

 

1518 Mensing U 70

Testament des +Evert tom Santwege; Bürge Johann Buddelmecker Pastor zu S.

 

vgl. Liebfrauen-Bruderschaft an St Ägidii 140

ca. 1440 Henrich Budelmecker

 

vgl. Kirchhof, Die Täufer in MS, Häuserbuch Nr. 95

1535/36

Buddelmecker Hinrich

1 Haus und 1 Gadem, Clemensstr. 35/36 Wert 340 Gulden

Der Besitz wird dem Pastor zu Sendenhorst zugunsten der vier minderjährigen Kinder für 250 Gg verkauft.

Hinrick B. war der natürliche Sohn der Herrn Johann B. Vicekurat und Vikar an St. Martin zu Sendenhorst. Dieser vermachte den Besitz seiner Magd Alheid Vernheyde und dem Sohn Hinrick

 

Beziehung Famile Giseler zur Pfarre Sendenhorst:

1516 Urk. Ahlen 159

Werneke von Giselen, Bürger zu Ahlen, stiftet der Kirche zu Sendenhorst eine Rente von einem Gulden auf Peter Osterman für eine Memorie für sich und seine Eltern

(Hof Geseler=Geilern?)

 

1527 Freckenhorst U 380

Herman Giseler, Pastor zu Sendenhorst

 

1533 Pfr Kuipers

Herman Geseler; von ihm liest man bis zum Jahre 1564. Es leben noch Anverwandte von ihm hier; Geißler (Nein!)

 

1535 Kirchhoff; Wiedertäufer, Häuserbuch N 95

Hinrich Buddelmecker (oo Alheyd Vernheyde; Sohn Hinrick)

 

1564 Überwasser U 417

Johan Geseler, Pastor zu S. (Sohn von Herman G. ?) tauscht mit Überwasser Land vor Sendenhorst

 

1565 dito

          

1567 Mensing U 120,

Johan Geseler, Pastor

 

          ===>es ist naheliegend, folgende Dynastien anzunehmen:

           - Johan Buddelmecker

           - Herman Geiseler

           - Hinrich Buddelmecker

           - Johan Geiseler

 

 

1571 Bistumsvisitation

Pastor krank; keine Namensnennung

 

1584 Pfr Kuipers

Henrich Hölscher, +1623 VIII 13; Zu seiner Zeit nämlich 1606 grassierte die  Pest. Dessen Anverwandte sollen noch hier leben

studierte in Köln

 

Matrikel der Universität Köln

Sindenhorstanus:

Nr. 721/71 Johan Hulsgher

      726/212 Andreas Hölscher, Söhne von Pfarrer Henrich Hölscher?

altersmäßig möglich; hätte Hch Hölscher bei seinem Amtsantritt eine Frau genommen, wäre sein (ältester) Sohn 1604 bei Immatrikulation, 19-20 Jahre alt gewesen

vgl. 1711 Pastoratsregister

Für jährliche Seelenmesse den 3. Okt. vor wylandt Herrn Andrea Hölscher, quondam pastore Wendemsi (Wenden Kreis Olpe?) hat mir Zeller Röper entrichtet 2 Rthlr 14ß pro 1712 .... 1728

 

1589 FM LA 32.2

Henrich Holscher, Pastor der Kercken zu S. 2 Fürstedde so in der Wedemhove sin 1 Rthlr;

Vikarie S. Johannes und Kath. Virg 1 1/2 Rthlr; nach Beilage Glocke Nr 197 1580 in Köln zum Priester geweiht

 

1602 die 25 septembris (Visitationsprotokoll)

Henricus Holscher, pastor in Sendenhorst

- quod sit Sendenhorstensis

- legitime natus

- Coloniae ordinatus

- quod collatores sint episcopus et summus pontifex alternatim

(Am. 3 Ordentlicher Kollator war allein der Bischof. Von einem Verleihungsrecht des Papstes ist nichts bekannt)

- tres sint vicariae

- iura paostratus non habeat neuque fundationem

- domus dotis conservetur sarto tecto

- catholice administret sacramenta

- materia baptismatis sit aqua; auqa rosaria non possit baptizari;

            forma: Ego te baptizo.

- nullos habear libros haereticos neque subditos in religione sustpectos

- horas canonicas quotidie non legat

- iuxta agendam administret sacramenta

- sacramentum extremae unctionis non sit in usu

- habet concubinam

- catechismum hactenus non docuerit

- canonem de clandestinis coniugiis non repetierit

- praestiterit professionem fidei

- lumen corem venerabili sacramento conservetur,. in cuius usum sint certi agri dati

- non habeat scriptorem casuum conscientiae

 

Domini mandarunt ... ut infra 15 dies concubinam sub poena suspensionis, ita unt nulla amplius de illicito concubito suspicio inveniri possit, dimittat

- diebus dominicis et festivis subditos in puncto religionis et catechesi instituat

- canonem de clandestinsi coniugiis ante hac publicatum quotannis semel vel iterum repetat

- suisque auditoribus inculcet ac demum aliquem scriptorem casuum conscientiae Toletum sove Bisfeldium sibi comparet et fidelitder legat

- confiteatur patribus Societatis Jesu, infra quindenam ferat demissionis concubinae et factae confenssionis testimonium

- conficiat duos libros, in quorum uno baptizatorum, in altero coniugatorum sribat nomina

 

1609 Überwasser U 543

Heinrich Holscher

 

1613 Visitationsbericht (Übersetzung aus dem Lat.)

Pastor Henrich Holscher; 1582 in Sendenhorst angestellt.  ehelich  geboren, frei; in Köln geweiht; war in Münster in der zweiten  Klasse; in Münster ordiniert. Feiert die Messe, lehrt nach der Kommunion den Katechismus,  gebraucht  die Neue Agende.

Wird ermahnt, die Beicht zu hören, Kennt nicht die Formel der Absolution.

Keine feierlichen Prozessionen außer am Fronleichnamstag durch die  Straßen und Tore aus der Befestigung

Nulli heretici

Pastor: Seine Tochter wohnt bei ihm; er ist aber nicht verheiratet, hat keinen Streit mit den Pfarrkindern, ist nicht häufig in den Gasthäusern, betreibt keinen Handel.

Den 50 Schülern wird aus katholischen Büchern gelehrt.

Einer in der Stadt ist offensichtlich nicht katholisch; er geht  zwar fleißig zur Kirche, setzt sich dort nieder, kommuniziert aber nicht      

 

1623 Beilage Glocke nr 197, 1968

Pfarrer Henrich Holscher +

 

vgl. QFA III 228 1647 Altbürgermeister Gert Angelkotte überlä´t Rentenn (1641-43) von Gert Pastors gt. Holschers (Sohn des Pfarrers Hölscher?)

 

1624 usque ad 1653 Pfr Kuipers

Joannes Engelberding; war zugleich Canonicus ad fontem salientem zu MS, Er war zuvor Vicecuratus seines Vorgängers, welcher an Altersschwäche  gestorben. In den Kriegszeiten stand er der Kirche vor, und obwohl er damals vieles ausgestanden hatte, so hinterließ er doch seinem Kapitel eine  reiche Erbschaft

 

1632 Fraterhaus

Schuldbrief Meister Bernd Hoyman oo Else Voß, Bürger zu Sendenhorst für Pastor Johan Engelberting über 50 Rthlr

 

1654 GV Fraterhaus

Documentum immissionis des Ahlener Richters Johann Langen zugunsten der Fraterherren in das Erbe des derzeitigen Besitzers Bernd Baek gt Bastert. Die Forderung besteht schon seit 1645 als Johann Enghelberthingh, Pfarrer und ehemaliger Fraterherr ein Urteil erhalten hatte

 

1652 XI 19 WZ 6 (1843) S. 99

Johannes Engelberting, Pastor in S. obiit (Fraterherr;Gedächtnibuch der  Fraterherren)

 

1654 Pfr Kuipers

Joannes Altena; war auch daselbst Canonicus. starb im Fraterhaus zu MS  den 8. IV. 1660

1653-1660

 

1656 Fraterherren

Elisabeth Dobbelers, Witwe des Johan Weisten, Sendenhorst, cediert Pater Johan Gaßel eine Obligation.

Zeugen Johan Altena, Pastor zu Sendenhorst, Johan Broicks, Bürger in Sendenhorst

 

1659 Fraterhaus Hs 253 fol 532

Joannes Altena, Pfarrer zu Sendenhorst . (Vikar B. Kleykampff, Küster Jodocus Herman  Koesters)

 

1660 QFB 1, S. 80 Anm 119

Johannes Kleikamp

- 1654 IV 4 Priesterweihe zu MS

- 1654 Vikar St. Barbarae ad Martin MS

- 1659 Pfarrer zu Bevergern

- 1660 Pfarrer zu Sendenhorst

- 1682 V 24 +

(Pfr. Kuipers. War der Pathe des 2ten Bern. Kleikamp, des Vicarius ad S. Cath. Denn der 1te Bernh. Kleikamp war hier früher Vicarius, als der Pastor. Der Pastor übertrug seinem Vetter, dem 2ten Bern Kleikamp die genannte Vikarie (durchgestrichen: welcher nachher wegen Ausschweifung nach Hamm  floh, damit er von dem Vikariate nicht ergriffen würde. Dies geschah ungefähr im Jahre 1720) Als Kl. Pastor war, grassierte in MS die Pest 1666.

Quelle Festschrift Sankt Stephanus Beckum QFB 1 S. 111 Sein Neffe war Bernhard Kleykamp

 

1669 AV 391,1

Johannes Kleikamp

 

1682 Pfr Kuipers

Joannes Langen aus Ahlen + 1703 VIII 7

Pfarrer in Sendenhorst 1682-1703

 

1711-1718 Pastoratsregeister

Die Summe von 100 Rthlr specificirt, welche wylandt Herr Joannes Lange zum Behuef der Bruderschaft legieret hat, ist biß dato noch nicht belagt, sondern bey mir (Pastor Raden) in deposito, 1719 zum behuef der neuen Pastorats Behausung angewendet.

 

um 1677 QFGA  V, 332

die Geistlichen der alten Kirche zu Ahlen bitten den Fürstbischof, die Verehrung des Hl Joseph für das Bistum MS auch weiterhin unter seinen Schutz zu stellen. Unterschriften ...

Ioannes Langen sacellanus veteris ecclesae Alensis mp

 

1683 X 26 QFGA  336

Neubesetzung der Vikarie St. Catharinae in der Alten Kirche nach Resigation domini Ioannis Langen, moderni pastoris in Sendenhorst

 

1703 Pfr Kuipers

Stodtbrock Bernard aus Roxel + 1706 V 22

 

bis 1708 blieb die Pastorat unbesetzt

 

1708 Pfr Kuipers

Henrich Schöler aus MS + 1709 XII 4

 

1710

Balthasar Raden (s.u.)

         

1723 GV 1, status parrochialis in visitationi Archidiaconali

Balthasar Raden aus Borchloe, Diöz. Osnabrück , * 1674, stud Humanioribus  et Philosophia Osnabrugi, Theologia Monasterii 4 annis, 1698 Priesterweihe, zuerst zehn Jahre in Lohne, Distrikt Vechta; seit 1710 in Sendenhorst

Pfr. Kuipers: ... wurde durch den Bischof freiwillig nach S. versetzt.

Starb 1731 V 7 wo noch die Mission der Jesuiten bestand

 

 

1731 Pfr Kuipers

Christoph Bernh Borchorst

aus MS. War dort früher Pastor ad S. Jacobum. Er  war ein frommer Mann aber kein Oekonom. + November 1748

gelehrt und schriftkundig, schrieb fließend Latein

 

1749 Pfr Kuipers

Homoeth Ernestus (Ernst Georg)

aus Billerbeck. + an der Podagra (Gicht) 1754 X 17, starb im 49. Lebensjahr

 

1754 Pfr Kuipers

Peter Carl Nitschen

aus Hildesheim + an einem Fußübel, welchem sich die Schwindsucht hinzugesellte 1758 XII 26 im 37.Jahr seines Lebens

 

1759 Kuipers

Herman Andreas Kuipers

aus Rheine + 1779 III 1 an einem faulen Fieber, im Alter von 55 Jahren

Kuipers hatte noch zwei Brürder, ebenfalls Pfarrer und zwar in Albersloh und Enniger.

1813 I

Pastor Kuipers zu Alberslo+; war Inhaber eines Benefiziums an der Sendenhorster Kirche (wahrscheinlich Vikarie)

 

 

1779

Joh Henr Holterman aus Nordkirchen, getauft 1738 VI 2,

          in sodalitate optimo fuit

          Tit. mense Epp. ordinatus

          approbatus pro Albersloe 24. X 1763

          pro Wadersloe 12. X 1768

          fuit in cura 16 annis

          in cantu optime qualificatus.

+ zu Sendenhorst 1788 IV 11

 

1788-1836

Franz Wilhelm Darup

 

1837-1865

Bernhard Lorenbeck aus Billerbeck

 

1865-1872

Johannes Reinermann; war zugleich Diözesan-Präses der kath Gesellenvereine

früher Kaplan an St. Ägidii MS: in seine Amtszeit fällt die Einweihung der Kirche

vgl. Liebfrauenbruderschaft an St Ägidii Nr. 1150 (1846): Reinermann, Caplan (Anm. * zu Dülmen 1820, Priester 1842, 1859 Diözesanpräses des Gesellenvereins, 1865 Pastor zu Sendenrhost, + ebd. 1872)

 

1873

nach + Reinermann; Pfarrverweser Meinert

Röper, Hartmann, Meyer "angeblicher" Kirchenvorstnad

 

1873-1882

Alfred Lüder (* Gescher 1832 VII 10) + 1882 VII 8 im Franziskushospital zu Münster an einem Unterleibsleiden; beerdig zu Sendenhorst am 11. VII. 1882

 

1882-1885

(Kulturkampf); Pfarrverwalter Ferdinand Schwering

später Pfarrer in Albersloh und Greven; dort +

Pfarrchronik; Aufzeichnung Vikar Focke: Von der Zeit der Pfarrverwaltung des Caplans Schwering 1882-1885 ist nicht Bedeutsames zu berichten. Gehört habe ich mal von Bauer Telges-Kerkmann Aug.,  daß man damals über die Sandgrube auf dem Pfarrhofsgrundstück an Wößmanns Mühle, die sog. Bauernkuhle, recht eigenmächtig verfügte. Man betrachtete den Sand mehr oder weniger als gemeinsames Eigentum.

 

1920 XII 10  OP 3000

Pfarrer Anton Beckmann+

 

1921 II 19 ebda

Bischof Johann teilt dem OP mit, er habe die Pfarrstelle in Sendenhorst dem Kuratus Joseph Tecklenborg endgültig übertragen.

 

         

 

 

 

 

 

Pfarrer Andreas Kuipers

 

1811

J G Kuipers (Bruder des Sendenhorster Pfarrers) Pfarrer zu Enniger

teilt mit, sein Bruder Andreas habe in seinem Testament verfügt: solange einer von uns Brüdern lebt, soll er von einem Kapital von 400 Rthlr die Zinsen ziehen und dafür Messen lesen; später soll der Pastor zu Sendenhorst für die Messen sorgen

(Anm. Langen, die Messen werden gelesen, aber wo sind die 400 Rthlr?)

 

         

Franz Wilhelm Darup

* 30. 1. 1756 + 29. 11. 1836 (80 Jahre alt)

Darup           Sendenhorst

 

Priester 1779

Landdechant des Dekanats BE

Ehrendomherr

 

Auf Verfügung Bischof Max Friedrich den 17. 1. 1778 auf den Tit. mens episc an erster Stelle angenommen. Ist außer Stande, das Kostgeld im  Seminar zu verrichten,  Verdient  es  "  eine  von  den  zwei  aus  dem   Fraterhauses  assignierten Portiones zu erhalten"

===> Darup  partipiziert  bei  seiner  Ausbildung  von  der  Aufhebung  des Fraterhauses (Säkularisation)

 

Kaplan in Coesfeld

5. IX 1788 Pastorat in S. konferiert;

30. 1. 1789 investiert. Hierzu Catalogus Concurrentium pro  Pastoratibus

         

Sendenhorst 2.Junii 1788:

Franc. Wilh Darup ex Darup, bapt. 30 Junii 1756; est anno 32

 .duos  Tractatus  unum  ex  Morali  alterum  ex  Dogmatia  defendo  tantum Profectis Specimen praebuit.

Ordinatus Tit Mensa Epp.

In cantu bene qualificatus

Approbatus por parrochia transaquas 25. VII 1785

fuit in cura 9 annis

         

Mitbewerber für die Sendenhorster Pfarrstelle: Henr  Ferdinand  Böcker  aus  LH, 35 J; Joh Theod Kemner aus Walstedde, 30 J;  Joh  Wilhelm  Farwick  aus Albersloh, 36 J.

         

1823 Canonicus honorarius ernannt

 

1806 XII 29: Präsentiert seinen Neffen als Vikar

 

Nach dem Brand des Pfarrhauses erhält er die Erlaubnis  aus  dem  Pastoratkämpen Eichbäume zu fällen und ein Kapital von 1000 Rthlr aufzunehmen.  für jede gefällte Eiche muß er eine neue pflanzen (Gen. am 21. II 1807; d h  10 Monate nach dem Brand)

 

1825 Hg Gebets- und Erbauungsbuch

 

Gehörte  zur  Deligation, die die Abwicklungsgeschäfte der bisch. Archidiakonate bearbeitete

Presbyter bei der Wahl Caspar Max zum Bischof

 

Titel bei seinem Tode (Auswahl)

          - Schulinspector, Kreis Beckum

          - Lector der Theologie

          - Ritter des kgl Adlerordens III. Klasse

          - Verfasser mehrerer Bücher:

   a) Pastoralanweisung für junge Geistliche am Krankenbette

   b) Hausandacht

   c) Handpostille

   d) Unterhaltung mit Gott

   e) Handbuch für angehende Pfarrgeistliche und Seelsorger bei katholischen Gemeinden und Anleitung für Seelosrger am Krankenbette

      1. Teil MS 1811

      2. Teil MS 1814

    f) Über die Vernunftmäßigkeit der kath Religion; eine Schrift veranlaßt  durch die Jubelfeier des Protestantismus im Jahre 1817, MS 1823

    g) 3. von einem Priester umgearbeitete Auflage, MS 1844

   h) mehrere Beiträge für das mstr. gemeinnützige Wochenblatt

 

 

1808 erbaute er sein Pastorat, das noch heute schönste Haus in Sendenhorst;bietet ein Bild behaglichen Wohlstandes.

1828 Goldenes Priesterjubiläum; Es erschienen der Bischof vom MS,  zahlreiche Domherrren und der Oberpräsident von Vincke in Sendenhorst

1834 4 Kirchenglocken durch Boitel gegossen

 

Hinterließ für den Kirchbau 9.000 Thl

 

"Darup ist mehr ein Gelehrter als praktischer Seelsorger  gewesen,  so  daß bei seinem Tode viele Mißstände eingerissen waren. Bei  seinem  Tode 3.000 thl Schulden, Inventar nur 1.500 Thl, deshalb consensus creditorum".

 

 

Pfarrer Lorenbeck

 

1795 IV 15 * Billerbeck-Berlage

1819 IV 15  Priester geweiht

1919-21 Kaplan Servatii MS

1821-1837 Greven, Kaplan

1837 X 24   Pfarrer zu Sendenhorst

1865 I 6   + zu Sendenhorst (70 J; wirkte 27 Jahre in Sendenhorst)

 

war gleichzeitig mit seinem Bruder Heinrich im Seminar 2 Jahre

(Pläne der Kirche stammen zum großen Teil von ihm . Er hat auch die Bauarbeiten beaufsichtigt

 

1834 XII 21 Reg MS

Am 29ten Nov starb der Landdechant und Ehrendomherr Pfarrer  Franz  Wilhelm Darup zu S. Die dadruch erledigte Pfarrstelle beabsichtige ist  dem  Kaplan Bernard Lorenbeck zu Greven zu verleihen, welcher durch seine  dieserselben  erwähnten Pfarre über 15 Jahre gelei­steten treuen Dienste und  durch  seine  in mehreren Commissionen (?) rühmlich  bewiesenen  Fähigkeiten,  dann  auch durch seinen unbescholtenen Wandel sich die gerechtesten Ansprüche auf eine Stelle erworben  hat,  die  ihm  sowohl  einen  ausge­dehnten  Wir­kungskreis  eröffnet als auch eine lohnenden Subsi­stenz darbietet.

 

B. Lorenbeck gebürtig aus dem Ksp Billerbeck, ist gegen­wärtig 41 Jahre alt, hat zu MS seine Studien gemacht, welche jedoch durch zweimalige  Theilnahme am  Befreiungskriege in den Jahren 1814  und 1815 auf einige Zeit unterbrochen wurden. Im Jahre 1819 erhielt er die  Prie­sterweihe  und  kurz daruf die Approbation zur Seelsorge, die er bis 1821 hier in MS, und darauf

bis jetzt zu Greven ausgeübt hat.

Die Pfarrstelle zu S. hat eine Einkommen von circa 550 Rthlr..

 

 

Erbauer der schönen Sendenhorster Pfarrkirche; Totenzettel: Nichts war ihm für diesen Zweck zu wertvoll, seine Zeit, sein Geld und  Gut, ja seine Gesundheit hat er dafür zum Opfer gebracht.

 

1938 XII 12

Aussage der 24. XII. 1845 geb. Wwe Elisabeth Serrieskötter geb Wessel (= Wwe Brüggemann, wohnte am Westgraben neben Bonse): Pfarrer Lorenbeck war klein und dick. Er hatte ein erregbares Gemüt. Das Sepulcrum im Altarstein hate er eigenhändig gemacht, Die Kinder standen herum und schauten zu.

Er hatte 2 Pferde, 2 Kühe, 1 Knecht, 1 Magd und eine Haushälterin.,

Er hat die Einweihung der Kirche nicht mehr erlebt, Er war zuletzt ganz gelbt; er hatte es an der Galle.

 Sein  Vater  hatte ein Baugeschäft in Billerbeck. Von ihm hatte er  Sohn  viel  geerbt..  Die Baupäne  soll  er  selbst  angefertigt  und  persönlich   die   Bauarbeiten  beaufsichtigt  haben.  Das  Sepulcrum  im  Altarstein  hat  er  eigenhändig gemacht. Die Kinder standen herum und schauten zu.

 

Daß Lorenebck die Baupläne selbst angefertigt hat, stimmt  nicht;  vielmehr  der Kölner Dombauwermeister Statz; an den Plänen  hat  Lorenbeck allerdings einige Änderungen angebracht.

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Pfarrer Johann Reinermann

* 1820 I 5 Emsdetten

+ 1872 VII 22

Pfarrer in Sendenhorst 1865-1872

 

 

Pfarrer Alfred Lüders

* 1832 VII 10 Gescher

geweiht 1855 VIII 15

+ 1882 VII 8

Pfarrer in Sendenhorst 1872-1882

 

Pfarrverwalter Ferdinand Schwering

1882-1885

 

Pfarrer Beckmann 1870 - 1920

* zu Heiden 1836

+ im Alter von 84 Jahren 1920 X 10

 

 

aus der Pfarrchronik

1894 verpachtete Beckmann das Sandgrubengelände beim Müller Wössmann auf 40 Jahr an die Stadt Sendenhorst, 3 Morgen a 450 Goldmark, außerdem wurden zahlreiche Grundstücke an Interessenten verkauft, bis die bischöfliche Behörde eines Tages erklärte: Nun ist aber Schluß!

Beckmann hielt Bargeld für besser und nutzbringender als GrRund und Boden. Er ließ einen Pfarrfonds von 147 Mille zurück (soll wohl heißen 147.000 Mark), der dann durch dei Inflation vernichtet wrude, Das Pfarrgut soll früher mal 360 Morgen groß gewesen sein. Heute umfaßt es 200 Morgen, nachdem Tecklenborg 13 Morgen hinzuerwerben konnte.

 

1910

Antrag Bürgermeister auf Verleihung des goldenen Kreuzes für Pf Beckmanns Haushälterin Adelheid Wienen;

Aus der Begründung: 40j Dienstjubiläum (seit dem 21. VI. 1870 ununterbrochen den Haushalt des Pfarrers geführt; hat sich tadellos aufgeführt. Die Vermögensverhältnisse sind geregelt

 

1915

Antrag auf Verleihung der Denkmünze in Bronze für 30j treue Dienste (bei P. Beckmann);

Dienstmagd Josephine Kleinhöing * 1863; Dienstantritt 1. II 1885

(d. h. mit 22 Jahren!)

 

StA Sendenhorst B 277

Nachruf

Am Freitag, den 10. d. Mts. verschied nach kurzer Krankheit im 84. Lebensjahre der

Jubilarpriester Herr

Pfarrer  Anton Beckmann

 

Seit 1885 hat der Verstorbene überaus segensreich in der Gemeinde gewirkt und die ihm übertragenen Ehrenämter als Mitglied des Schulvorstandes und der Schuldeputation des Gesamtschulverbandes Sendenhorst, der Armendeputation, des Kuratoriums der gewerblichen Fortbildungschule un der öffentlichen Rektoratschule mit einer seltenen und vorbildidchen Pflichttreue wahrgenommen. durch seinen klaren Blick und durch sein ruhiges und streng sachliches Urteil hat er sich große Verdineste um das Allgemeinwohl erworben.

Wir beklagen in dem Heimgegangenen einen edlen, liebensürdigen Mernschen und Freund, dessen gütiges, jederzeit hilfsbereites Wesen uns allen teuer und unvergelßlich sein wird,

Wir werden das Andenken des lieben Verstorbenen allezeit dankbar und treu in hohen Ehren halten.

 

 

Pfarrer Josef Tecklenborg

 

1921 II 19

Dauernde Verleihung der erledigten Pfarrstelle an den bisherigen Kuratus Josef Tecklenborg zu Berlin

 * 1875 II 9 Münster

    1898 VI 4 zum Priester geweiht

Kaplan in Wesel, Warendorf und St. Sebastian in Berlin; dann Kuratus an St. Matthias Berlin

- Legte die Kriegerehrung am Chorende der Kirche an

- sorgte für mehrere Kirchenfenster (Entwürfe Gebr. Nachtigäller)

+ 1938 VII 28 (hatt in den letzten Jahren eine Nervenkrankheit und litt unter Depressionen)

während seine Krankheit führe Vikar Heinrich Focke die Antsgeschäfte:

- Erneuerung des Inneren der Kirche

- Einbau der Orgelbühne

 

 

 

Vikar Heinrich Vocke

Verwalter der Vikarie St Catharinae

* 1887 X 11 Saerbeck

  1913 VIII 18 zum Priester geweiht

  1929 V 28 zum Vikar in S. ernannt

 

Kaplan Antonius Wessels

* 1912 II 22 Emsdeetten

  1937 XII 18 geweiht

  1938 XII 12 ernannt (Vikarie St. Joannis)

 

Pfarrer Robert Zumloh

* 1886 VI 11 Greven

  1910 V 21 geweiht

Kaplan in Recklinghausen - Suderwich 1910-1922 Pfarrektor Recklinghausen - Röllinghausen 1922-  1936, 1936-1938 Pfarrer St. Ewaldi in Duisburg - Laer

  1938 X 30 feierliche Einführung (Christkönigsfest)

  1940 pensioniert (nach Hohenholte)

 

 

Pfarrer Heinrich Westermann

* 1888 XI 5 Gelsenkirchen-Buer ("aus einem alten Bauerngeschlecht")

1915 III 20 geweiht

1915-1920 Kaplan in Oberhausen-Osterfeld; St. Panratii, 120-1926 Kaplan und Konrektor in Anholt, 1926-1931 Kaplan un Hamborn, St. Pauli, 1931-1934 Kaplan in Herten, St. Anton, 1934-1940 Vikar in Borghorst

1940 X 5 Einführung als Pfarrer in Sendenhorst

1962 XI 5 i.R.

 

Pfarrer Joseph Brink

* 1915 II 25 Brochterbeck

1939 IX 23 Priesterweihe zu MS

Anstaltspfarrer an den Universitätskliniken MS

1963 I  13 Einführung als Pfarrer zu Sendenhorst

 

 

Pfarrer Norbert Gellenbeck

 

 

Pfarrer Buddenkotte

 

 

 

Anhang

weitere Geistliche

 

1833 XII 15 Amtsblatt

Kuratgeistlicher Linnemann aus Sendenhorst ist als Schulvikar zu Horst im Kreis Recklinghausen provisorisch angestellt worden

Wessum

Die Kirchengründung zu Wessum (1123 Weshem) datiert aus dem frühen 9. Jh. Der Ort ist Mittelpunkt des Urkirchspiels in den Kleinsiedelräumen des von ausgedehnten Mooren und Heideflächen durchzogenen nw. Hamalandes (urspr. Auch Alstätte und Ahaus); Eigenkirche der Grafen von Cappenberg (?!)

 

 

Emmerich 

Das im älteren Siedlungskern an der Pfarrkirche (St. Martini, später St. Adelgundis) möglicherweise im 9. Jh gegründete Stift (914 und 936 genannt, wurde um 1040 stgromabwärts auf das Geländer der curtis Embrica verlegt, und zwar in der Stift Hochelten verbliebenen Hälfte des Grundbesitzes. Die Mitte des 11. Jh errichtete Kirche St. Martin, Kern einer zweiten Ansiedlung, wird Bischof Bernold von Utrecht zugeschrieben

 

 

Elten 

Im Schutz der fränkischen Burganalge auf dem Eltenberg entwickelte sich auf einem Hofgut im Besitz der Grafen von Hamaland eine Ansiedlung, die durch den Rheinstrom und die Handelsstraße Arnheim-Emmerich begünstigt war.  Das Alter der Kirchengründung ist umstritten. Ort und Kirche gelangten in den Besitz des um 967 gegründeten Stifts Hochelten. ...

 

 

Geldern - Veert 

Veert (um 1100 Vert) gehörte je zur Hälfte den Grafen von Geldern und dem Domstift St. Martin zu Utrecht, das auaf dem Haupthof Heythoeven eine Eigenkirche  mit dem Patrozinium St. Martin gründete. 

 

 

Greven 

Den Ursprung des Orten Greven (890 Grevaon) bildete eine fränkische Ansiedlung von acht Bauernhöfen auf dem östlichen Hochufer der Ems an der Vereinigung der alten Emstalstaße mit der friesischen Heerstraße. Auf einem der Höfe gründete Liduger eine Kirche. Greven zählt demnach zu den Urpfarren des Bistums. Durch Schenkung gelangten die Höfe in den Besitz der münsterischen Kirche.

 

 

Westerholt 

Die Kirche zu Westeholt (um 1050 Vuesterholt) ist wohl eine Eigengründung der 1193 erstmalig genannten Herren vonn Westerholt, die Angehörige der Recklinghauser Ministerialität waren. 1310 Kapelle, 1421 Pfarrkirche.

 

 

 

Münster 

Neben St. Ägidii und St. Ludgeri ist St. Martini die dritte Pfarre, die Fürstbischof Hermann von Katzenellenbogen zwischen 1173 und 1180 im Pfarrsprengel von St. Lamberti gründete. Um 1187 inkorporierte er der Pfarrkirche ein Kolegiatskapitel von 10 Kanonikern. 1193 erholet der Propst den Archidiakonat „uffm Dreyn“ mit 13 Pfarreien.

 

 

 

Nottuln 

An der alten Handelstraße von Münster über Coesfeld und Borken zum Niederrheim entstand an einem Bachlauf im Schutz einer älteren Fliehburg (up der Borg) in karolingischer Zeit die Urrpfarre Nottuln ...

 

 

 

Raesfeld 

Raesfeld, 10 Jh Hrothusfeld, ist eine Eigenkirchengründung des Besitzers des dortigen haupthofes, Rabodeo von dem Berge, um die Mitte des 12. Jhs. In der2. Hälfte des 12. Jhs Abpfarrung von Borken; Archidiakonat Winterkwijk. 

 

 

 

Wankum

die Entstehung der Kirche zu Wankum (1270 Wancheim) reicht in die 2. Hälfte des 10. Jhs zurück und ist vermutlich eine Eigenkirchengründung. Patronatsrecht die Herzöge von Geldern

 

 

 

Wesel 

1436 Heinrich von Ahaus, Rektor des  münsterschen Fraterhauses, gibt der Niederlassung St. Martini in Wesel eine Verfassung für 4 Geistliche und 1Laien. Erst 1734 Zuordnung eines Pfarrbezirks

 

 

 

Xanten - Vynen 

In Vynen besaßen das Kloster Denain bei Valenciennes und das Stift St Maria im Kapitol zuKöln spätestens im frühen 10 Jh reichen Grundbesitz aus Königsgut, er wohl bald nach 100 an die Grafen von Kleve-Geldern gelangte. Pfarrerhebung, hervorgehend aus einer Eigenkirche, erfolgte vor 1163. 

 

 

 

Kleve - Bimmen

Gründungszeit unbekannt; Ort 891 als Binbinna genannt,. 1242 Erwähnung eines Pfarrers.

 

 

 

Martinspatrozinien im Bistum MS

 

 

Greven (um 800, liudgerianische Urpfarrei)

Münster 1187

Nottuln 803 (?)

Raesefeld 12. Jh

Sendenhorst 12.Jh ?

Wessum um 800 (Eigenkirche der Grafen von Kappenberg; 1100 St. Maria und Martin)

Hierzu

Adolph Tibus, Gründungsgeschichte der Stifter, Pfarrkirchen, Klöster und Kapellen im Bereiche des altes Bisthums Münter

1. TeiL: Das Pfarrsystem des Bisthums in seiner ursprünglichen Anlage und späteren Ausbildung_

 

S. 326ff: Älteste Namensformen meist nach Werdener Urbare

 

Seondonhurst

Scurilingesmiri; älteste Form des Namens Schorlemer

Alnon; nach Vita St Liudgeri Alna

Ripanseli

 

S. 682 Die urspr.Pfarrei Albersloh

Ursprüngliche Ausdehnung dieser Pfarrei:

- Albersloh

- Drensteinfurt

- Rinkenrodde

- Amelsbüren

- Venne

- Wolbeck

- Alverskirchen

. Sendenhorst (mit 18.829 Morgen = 71 qkm (?))

ursprünglicher Pfarrbezirk 67.321 Morgen = 269 qkm

 

S. 697: ... Die Familie Wolderichs war ohne Zweifel mit einem Haupthofe in der Nähe von Albersloh vom Bischofe belehnt, und wahrscheinlich ist dieser Haupthof identisch mit dem 1/4 Stunde südlich vom Dorfe gelegenen Hofe Schulze Bisping. Die Kirchen sind ha nicht immer in unmittelbarer Nähe vom Wohnsitze des Hofesinhabers errichtet worden, sondern sogar nicht selten auf den entliegenen Pertinentien des Hofes (Nienberge, Heessen, Vorhelm)

Kirchbau ist Waldrodung vorausgegangen

 

Sendenhorst

Das Städtchen S. war zwar in der münsterschen Zeit einigermaßen befestigt, zählte aber nicht wie Ahlen, BE oder Telgte zu den landtagsfähigen Städten

Wahrscheinlich hat erst B Ludwig, mit dem damals der Graf von der Mark in Krieg lag, das oppidum erbaut

... Name der Bauerschaft als solcher blieb bei den Dörfern in der Regel erhalten, bei den Städten aber wurde er durch die dazugezogene Feldmark verwischt (Stimmt nicht für Sendenhorst)

Kollationsrecht Bischof

Bischöfliche Gründung; aber mit Hilfe des Ministerialengeschlechts von Sendenhorst

Pfarrer Lorenbeck

 

1836 XII 21 Reg MS

 

 

 

Notiz im Verzeichnis der Geborenen und Getauften 1838ff

Am 24. Oktober des Jahres 1837 trat ich unter gar nicht günstigen Umständen in diese Pfarre ein, in einem Alter von 42 Jahren, nachdem ich 2 Jahre als Geistlicher in Münster in St. Servatii und dann 16 Jahre als Kaplan in Greven fungiert hatte.

Lorenbeck

 

Kurzbiographie (autobigiografisch?); Kirchenbuch

1839 V 29 abends 10 Uhr ein Bürgeraufstand mit Knüppeln, weil die Glocken zu lange geläutet hatten. Pfarrer hatte nicht mehr angeordnet als um 9 Uhr zu läuten.

Um 11 Uhr ist auf dem Feld Brock ein Viehunterstand in Flammen aufgegangen (für den Pfarrer Brandstiftung!)

Jahresschluß: Hoffnung nach obigem Tumult weiter in Frieden fortzuschreiben 

 

Lorenbeck schaltet sich in Polizeiangelegenheiten ein, es genügt, wenn sich jemand verdächtig gemacht hat:

A 609

Vorbem: B. Sorg hat offensichtlich Pferden die Schwänze abgeschnitten, um die Roßhaare zu verkaufen:

12. März 1840

Pfarrer Lorenbeck an Bürgermeister Brüning:

Erhlaten hierbei durch Degenhardt die Nachricht, wie vorgestern Abend in einem Pferdestall entweder ein Dieb odser ein der Bestialität schuldiger Mensch ergriffen worden ist. Mit unnützem Nichtsthun hat Herr Dr. Forstmann den gestrigen Tag verstreichen lassen, und sich gestern Abend bei Suermans geäußert, daß er ihn heute zu mir schicken und loslassen wolle. Ein solches Verfahren bestärkt die Bosheit, oder ließe wenigestens Zeit, sich mit Andern auf Ausflüchte zu besprechen, wie den auch wirklich die Mutter und der Vater des jungen Menschen schon mehrmal daruaf angehalten haben, bei ihm gelassen zu werden.

Der Mensch ist höchst verdächtig, und wenn auch nichts anders als eine Absicht des Bösen herausgebracht werden sollte; so muß er doch einige Zeit auf Untersuchung festsitzen, und nach meiner Meinung sobald als möglich von hier weggebracht werden.

 

 

- fanatisch geführte Auseinandersetzungen zwischen Bürgern und Pfarrer

Nachdem einige Eltern sich über Kopfschmerzen der Kinder durch ungewohnte Kohlenheizung beschwert hatten, erwidert P L:

 

1841 I 22

Langatmige Widerlegung durch den Pfr Lorenebck

- einige Knaben haben dem Ofen zu nahe gesessen (die nächsten Plätze am Ofen sollen leer bleiben)

- Erkältung und Erkrankung der Knaben wegen zu heftigem Spielen auf dem Eise

- Lorenbeck stellt anhand der Schrift fest, daß Drees die Beschwerdeschrift selbst aufgesetzt hat.

... die größten Alluren haben indes Tergeist und Beumer geschlagen: Tergeist in allen Wirtshäusern, während Beumer im Geheimen die Mittelklasse des Volkes aufzuwiegeln suchte. Der Schenkwirt Panning wird über den Tergeist manches zu sagen wissen und Beumer hat in specie die Aufwiegelung beim Seilspinner Lütkehaus auf der Südstraße in Anregung gebracht

 

NB Ich were wohl nicht zu ersuchen brauchen, daß in dem zu erteilenden Bescheide keine ausdrückliche Beziehung auf diesen meinen Bericht genommen wird. Der unversöhnliche Haß dieser Menschen würde mich stets verfolgen; ich habe der Feinde doch genug

Bernhard Dernebockholt aus Sendenhorst 

1639-1676 Kanoniker zu Freckenhorst

2. Juni 1640 Priesterweihe

8. April 1645 Bursar

+ 4. Febr. 1676

 

1728 Stadtrechnungen

Dietherichen Suer, uti provisori der Kirchen hieselbst dei fällige pension mit 1 Rthlr zahlt 

 

Prozessionen

 

Brandprozession

 

1794 Ortsbesichtigung der Bleichplätze am planierten Südwalle: Der Bleichplatz des B Henrich Fuest ist keine 22 Fuß beriet, hätte also bemelter Fuest seine Frechte an dem Eck 2 Fuß einzuzeiehn, und wä reihm, Fuest, durch den Stadts diener zu verwidsigen, daß er solche vor künfitger Brandprozession noch abändern müsse (die Brandprozession  verlief über einen  Fußweg am Rande des planierten Walles am äußeren Stadtgraben entlang)

 

ca 1800

Nachweis der Kosten wegen gehaltener Prozession und Gebet auf Neujahr und Agatha

1. Charfreitagsprocession               gesamt 2-10 Rt

2. Brandprocession

ua den 4 Pförtnern um Ordnung zu halten 6ß

gesamt 2 -9 - 6 Rt

3. Gebet auf Neujahr; für die Messe              20ß

4. Procession auf Fronleichnamsfest              20ß

 

 

1802 Kirchenrechnungen

Prozession Corp. Christi

1. Klockenleute

2. Kreuzträger

3. Martini-Bildnisträger

4. weiße Fahnenträger

5. blaue Fahnenträger

6. Kinderfahnenträger

7. Stableuchtenträger

8. 4 Pförtner für Ordnung zu halten

9. Ludimagister zur Mitaufwartung im Chor

1811

Küster Drees macht Angaben über die Procession Corpori Christi

- Totengr„ber für den Friedhof zu reinigen

- 4 Pförtner für Ordnung halten

- Westpförtner für die Westenkapelle zu reinigen

- Nordpfö”rtner, Nordencapelle dito

- Glockenläuten

- 2 Stableuchtenträger

- weiáe Fahenträer

- blaue Fahnenträger

- Kinderfahnenträger

- Martinsbildnisträger

- Kreuztr„ger                              1- 22 Rt

 

1829

Circular an die Pfarrer des Dekanats Beckum:

Dei Pfarrprozessionen sollen der waharen Andacht und Erbauung dienen

gehörige Beschr„nkung der zu hä„ufigenn Prozessionen und weiten Umgänge

1. nur noch zwei Prozessionnen a) Hauptprozessione (nur

b) Processio pro felici Messe, pro aventendo incendio et omni malo

- Fronleichnam

- zur Haltung der Prozessionen sind möglichst bequeme Wege zu machen, welche für die Hauptprozession höchstens eine Stunde im Umkreis haben drfen

8. Wo am Charfreitag eine Proz. ist, kann sei beibehalten werden

10. alle andere Proz. auch nciht ausdrücklich gestattete Wallfahrtsproz., wenn solche auch fundiert sein sollten, sind abzustellen

Bischof Caspar Max

 

Prozessionen beim Volke sehr beliebt !

 

1830 X 29

Es wurde angezeigt, daß viele parrochianen am Tage der 2. Prozession ihre eigene Pfarre verlassen, um in einer fremden Pfarre der Prozession beizuwohnen. Diese Unordnung ist abzustellen

Caspar Max

 

1830

Landdechant Darup bekräftigt die bischöfliche Anordnung, nur noch zwei Prozessionen

 

1855

Telgte: Liste der Prozessionen

insgesamt 31

die meisten Prozessionen waren zahlreich und wurden von  der Geistlichkeit gehführt. Sehr viele zeichneten sich durch schönen Gesang aus. Manche Prozessionen werden von Jahr zu Jahr großartiger und glanzvoller

 

8. Juli

Ahlen nach Telgte; ohne die Sodalität

 

1866 VII 2 Gen. Vik MS

Genehmigung, jährlich an einem passenden Sonntage aus der dortigen Pfarrei (Sendenhorst) eine Prozession unter Begleitung eines Geistlichen nach Telgte wallfahren zu lassen.

 

GQ Bistum MS 8. Bd

Rechnungen- Wiedertäufer

 

1535

 

s. 55: Hermannus  vogt  to  S.  eyn  voder  hoyes  ton  geschnutte  in  den  vergangenen sommer betalt vor 1  1/2 Goltg.

 

Uthgiffte der Landtzknechte

S. 63:

1534 III 24 Wilken Stedinch ton den overlendischen knechten gedaen 600 Gg

Wilken van den gogreven to Ibruch entfangen to Sendenhorst 50 Gg

 

S. 32

1534 IV 21

Deme pastoer to S. betalt dat de Rheede und munsterhern in syn hues verdaen hadden mytten overlendischen hoeplueden vertert 11 Gg 3ß

 

Juni 1534

Bekenntnis des Joh v Elkede,  geboren  aus  dem  Ksp  Seppenrade,  des  Joh  Hanxler Knecht:

Durch Vermittlung des Bernt Kokenbecker, Bürger zu  MS  auf  der  Königstraße  sollten Wiedertäuferschriften an die Stadt Lübeck gehen.  Die Lübecker Wiedertäufer vermittelten Nachrichten durch einen  Knecht  des Wirts in Sendenhorst:

...Item noch bekant, dat he sein bevelh von den von Lubecke  einen  Knecht binnen Sendenhorst solde to kennen geven, geheiten Henrich, und  wonet  mit einem bierwerde am kerckhove geheiten Johan und ist  des  gemelten  knechts  broder; und dieslbig knecht hebbe ime geraiten, dat he buten Munster  solde bleven...

(nach Cormelius, Widertäufergeschichte)

 

          

Wiedertäuferbesitzungen in MS

Verkauf der Häuser der Aufständischen (1536)

- Haus und Gadem in der heutigen Klemensstraße, ehemaliger Besitzer Hinrick Buddelmecker

Joh Buddemacker erhält das Haus ( ders. Vicecurat und Vikar  an  St  Martin  Sendenhorst; der Besitz geht dann an seine Magd Alheid Vernheyde und  ihren  gemeinsamen Sohn Hinrick

Als Käufer tritt der Pastor zu Sendenhorst auf, der das  Haus  für  250  Gg   kauft Kampf um Jungemans Hof

 

Abgaben des Stiftsadels zur Finanzierung des Krieges gegen die Wiedertäufer

(GQM 8)

Hinrick Schenckinck 100Gg

Hermen Mallincrott 25 Gg

Szeries van der Hege ohne Angabe; ebenso

Hinrick van dem Broeke und 

Gerdt  van Galen  tor Venne

Dirick van Gaelen ton Ermelinckhove 100 Gg

Dirick van den Berge 100 Gg

Johan Vos ohne Angabe

Johan Schenckinck 100 Gg

Johan van Graes 100 Gg

Aleff van der Marcke 10 Gg

 

Erffmans uth Munster

Herman Schenckinck 100  Gg

Lambert Buck by sunt Servas 100 Gg

Johan Kerckerinck tor Borch 100 Gg

 

 

 

Reformation

          

Urkunden aus dem Bereich 1530-1570

 

a) Häuser

 

1521

Vor Offizial verkauft Bernd Weisten Rente aus seinem Haus an  die  Fraterherrn

 

1522

Berndt und  Else Tonyes Rentenverkauf an Fraterherren aus Haus an Weststr

 

1530

Rente an Fraterherren von Bernt und Gertrud Berinck, Haus an der Oststr

 

1530

Bürgermeister und Rat zu S. bekunden Überlassung von Häusern und  Land durch Cath ton Santwege an Bernt tom Broke

 

1531

Vor Rat und Bürgerschaft verkauft Hinrich Thonyes gt  Sengehove  Rente  aus Haus zu S. genannt Hasselmansstede

 

1532

Offizial des Hofes zu MS bekundet Verkauf und Auflassung von Haus und Hof in S. durch Hinrich Sengehove an Hinrich Bodeker; frei unbelastet; außer Rente an Fraterherren

 

1534

Bürgermeister und Rat bekunden Schutz und Versorgungspflicht  für  Else to Broke durch Berndt ton Broke

 

1538

Erbteilung Brüder Stovemann u.a. Stätte beim Kirchhof zwischen  Hermann Becker und der Roterye

 

1547

Prokuratoren und Verwalter der Kirche zu Sendenhorst:

Hermann Jungemann, Johann Mellynckhaeve, Kirchspiel

Thonies Kremer genannt Wycker, Johann Kolsendorp (Stadt) kaufen eine  Rente für die Kirche von Hynrick Stoverman aus:

          a) Haus a der Weststraße zu S.

          b) Gedeme in MS auf der Hundestege

 

 

 

Anfänge der Reformation in Westfalen (nach Kohl, Westf.Geschichte)

- hochgebildete Schichten halten sich zurück; Abhängigkeit von den Pfründen zur Versorgung ihrer Famileinmitglieder

- Mittelschicht der Handwerker und Gewerbetreibenden eigentliche Träger der Neuerungen; Honoratioren halten sich stärker zurück

- latente Feindseligkeit gegenüber den Klöstern; besonders mit Gewerberbetrieb

 

Augustiner-Eremiten Propagandisten Luthers in Westfalen; Osnabrück,Lippstadt, Herford

- Herforder Fraterherren werden evangelisch

 

Westfalen 1525 keine Bauenraufstände; wirtschaftliche Lage der Bauern besser; noch nicht so sehr römisches Recht

 

die Städte als Träger der Reformation nicht die Territorien

 

die münsterische Katastrophe (Wiedertäufer)

- Rottmann Kaplan an St. Mauritz, hochgebildet, von mitreißender Beredsamkeit

- 23. II 1532 Predigten in Lamberti

 

 

 

 

 

Wiedertäuferunruhen rund um Sendenhorst

(nach Mefus Heimtkalender 1985, S. 72f, Quellen nicht angegeben)

 

Flüchtige Soldaten des Fürstbischofs, Deserteure, wandten sich nach Sendenhorst und steckten dort einen Hof des Gerd von Plattenberg die sog. Tockenburg in Brand.

---> ein Gerd von Plettenberg ist um 1535 nicht als Besitzer der Tockenburg nachzuweisen; wohl Rodde

Rittmeister Bernhard von Westerholt hat die flüchtigen Deserteure zu verfolgen. Diese verschanzten sich im Süden der Stadt Sendenhorst auf einem Hof (angeblich der Hof Jungmann), der mit einer Gräfte umgeben war.

Ritter Theodor von der Retter und sein Vetter, ein Domherr, warfen den Schlagbaum aus und sprengten auf den Hof. Kugelhagel: ritter tot, Domherr schwer verwundet

Großes Geschütz angefordert; darauf ergaben sich die Deserteure auf Gnade und Ungnade; wurden nach Wolbeck gebracht und alle zum Tode verurteilt. Der Rädelsführe wurde jedoch nur hingerichtet, die übrigen begnadigt.

 

Reformation

GQ Bistum MS 8. Bd

 

 

Wiedertäuferunruhen rund um Sendenhorst

(nach Mefus Heimtkalender 1985, S. 72f, Quellen nicht angegeben)

 

Flüchtige Soldaten des Fürstbischofs, Deserteure, wandten sich nach Sendenhorst und steckten dort einen Hof des Gerd von Plattenberg die sog. Tockenburg in Brand.

---> ein Gerd von Plettenberg ist um 1535 nicht als Besitzer der Tockenburg nachzuweisen; wohl Rodde

Rittmeister Bernhard von Westerholt hat die flüchtigen Deserteure zu verfolgen. Diese verschanzten sich im Süden der Stadt Sendenhorst auf einem Hof (angeblich der Hof Jungmann), der mit einer Gräfte umgeben war.

Ritter Theodor von der Retter und sein Vetter, ein Domherr, warfen den Schlagbaum aus und sprengten auf den Hof. Kugelhagel: ritter tot, Domherr schwer verwundet

Großes Geschütz angefordert; darauf ergaben sich die Deserteure auf Gnade und Ungnade; wurden nach Wolbeck gebracht und alle zum Tode verurteilt. Der Rädelsführe wurde jedoch nur hingerichtet, die übrigen begnadigt.

 

 

1516 Urkunden Ahlen 159

Werneke von Giselen, Bürger zu Ahlen, bestimmt ua Vermächtnisse

 

Kirche zu Sendenhorst Rente von einem Gulden auf Peter Ostermann für eine Memorie für sich und seine Eltern

 

 

 

Pfarrer der Reformationszeit

 

1491-1509 Johann Plonies

1491 Fraterherren U 1601

Johan Plonies, Kirchherr zu Sendenhorst          

 

1499 GV U 243

Johan Plonyes, Pastor zu S.

 

1509

Johann Plonies (Gründung der Vikarie St. Fabian & Sebastian)

 

1518 Mensing U 70

Testament des +Evert tom Santwege; Bürge Johann Buddelmecker Pastor zu S.

 

1527 Freckenhorst U 380

Herman Giseler, Pastor zu Sendenhorst

 

1533 Pfr Kuipers

Herman Geseler; von ihm liest man bis zum Jahre 1564. Es leben noch Anverwandte von ihm hier; Geißler (Nein!)

 

1535 Kirchhoff; Wiedertäufer, Häuserbuch N 95

Hinrich Buddelmecker (oo Alheyd Vernheyde; Sohn Hinrick)

 

1564 Überwasser U 417

Johan Geseler, Pastor zu S. (Sohn von Herman G. ?)

 

1565 dito

          

1567 Mensing U 120,

Johan Geseler, Pastor

 

          ===>es ist naheliegend, folgende Dynastien anzunehmen:

           - Johan Buddelmecker

           - Herman Geiseler

           - Hinrich Buddelmecker

           - Johan Geiseler

 

 

1571 Bistumsvisitation

Pastor krank; keine Namensnennung

 

1584 Pfr Kuipers

Henrich Hölscher, +1623 VIII 13; Zu seiner Zeit nämlich 1606 grassierte die  Pest. Dessen Anverwandte sollen noch hier leben

 

1589 FM LA 32.2

Henrich Holscher, Pastor der Kercken zu S. (2 Feuerstätten  u.  Vikarie  S. Johannes und Kath. Virg); nach Beilage Glocke  Nr  197  1580 in Köln zum Priester geweiht

 

1609 Überwasser U 543

Heinrich Holscher

 

1613 Visitationsbericht (Übersetzung aus dem Lat.)

Pastor Henrich Holscher; 1582 in Sendenhorst angestellt.  ehelich  geboren, frei; in Köln geweiht; war in Münster in der zweiten  Klasse; in Münster ordiniert. Feiert die Messe, lehrt nach der Kommunion den Katechismus,  gebraucht  die Neue Agende.

Wird ermahnt, die Beicht zu hören, Kennt nicht die Formel der Absolution.

Keine feierlichen Prozessionen außer am Fronleichnamstag durch die  Straßen und Tore aus der Befestigung

Nulli heretici

Pastor: Seine Tochter wohnt bei ihm; er ist aber nicht verheiratet, hat keinen Streit mit den Pfarrkindern, ist nicht häufig  in  den  Gasthäusern, betreibt keinen Handel.

Den 50 Schülern wird aus katholischen Büchern gelehrt.

Einer in der Stadt ist offensichtlich nicht katholisch; er geht  zwar fleißig zur Kirche, setzt sich dort nieder, kommuniziert aber nicht       

 

1623 Beilage Glocke nr 197, 1968

Pfarrer Henrich Holscher +

 

1624 usque ad 1653 Pfr Kuipers

Joannes Engelberding; war zugleich Canonicus ad fontem salientem zu MS, Er war zuvor Vicecuratus seines Vorgängers, welcher an Altersschwäche  gestorben. In den Kriegszeiten stand er der Kirche vor, und obwohl er damals vieles ausgestanden hatte, so hinterließ er doch seinem Kapitel eine  reiche Erbschaft

 

1645

Johann Enghelberthingh, Pfarrer und ehemaliger Fraterherr

 

1652 XI 19 WZ 6 (1843) S. 99

Johannes Engeberting, Pastor in S. obiit (Fraterherr;Gedächtnibuch der  Fraterherren)

 

1654 Pfr Kuipers

Joannes von Altena; war auch daselbst Canonicus. Starb im Fraterhaus zu MS  den 8. IV. 1660

 

1659 Fraterhaus Hs 253 fol 532

Joannes Altena, Pfarrer zu S. (Vikar B. Kleykampff, Küster Jodocus Herman  Koesters)

 

1660 QFB 1, S. 80 Anm 119

Johannes Kleikamp

- 1654 IV 4 Priesterweihe zu MS

- 1654 Vikar St. Barbarae ad Martin MS

- 1659 Pfarrer zu Bevergern

- 1660 Pfarrer zu Sendenhorst

- 1682 V 24 +

(Pfr. Kuipers. War der Pathe des 2ten Bern. Kleikamp, des Vicarius ad S. Cath. Denn der 1te Brne Kleikamp war hier früher Vicarius, als der Pastor. Der Pastor übertrug seinem Vetter, dem 2ten Bern Kleikamp die genannte Vikarie (durchgestrichen: welcher nachher wegen Ausschweifung nach Hamm  floh, damit er von dem Vikariate nicht ergriffen würde. Dies geschah ungefähr im Jahre 1720) Als Kl. Pastor war, grassierte in MS die Pest 1666.

 

1669 AV 391,1

Johannes Kleikamp

 

1682 Pfr Kuipers

Joannes Langen aus Ahlen + 1703 VIII 7

Rebellion

1814 V 17

Vom Umgangsstil der geistlichen und weltlichen Obrigkeiten

(Anm. M. Langen hatte den Pfarrer förmlich und höflich zu den diversen napoleonischen Siegesfeiern 1812/13 eingeladen; entsprechend reagiert Darup)

 

 

Wohlgeborener Herr Bürgermeister!

Indem ich Ihnen die Verordnung des ernannten Bischofes und Verwalters der Diocese Münster cum voto remissionis hiebeyzulegen die Ehre habe, ersuche ich Sie, zu dieser Feierlichkeit, die ich am Donnerstag den 19. dieses Monats der Gemeinde werde bekannt machen lassen, und welche am künftigem Sonntag, den 22. statt haben wird, sich mit dem gesammten Gemeinde-Rat in unserer Kirche des Morgens 10 Uhr einzufinden, und durch Ihre Gegenwart diese Feierlichkeit zu erhöhen. Ich bitte Sie zugleich, die Mitglieder des Gemeinde-Rats davon in Kenntins zu setzen und zu befördern, daß selbe sämtlich bei diesem für die katholische Kirche so erfreulichen Dankesfest erscheinen.

Genehmigen Sie Herr Bürgermeister! die Versicherung meiner aufrichtigen Hochachtung

Der Pfarrer Darup

Börsting, Geschichte Bistums  MS, Bielefeld 1951

 

 

1815 V 22 Dortmund

Kriegsgebet

Auf allerhöchsten Befehl wird das mit 8 Exemplaren anliegende krieges Gebeth sonntäglich in allen Kirchen von der Zeit des wirklichen Ausbruchs der Feinseligkeiten an gehalten. ... Auch jeder Rabiner erhält ein Exemplar, in welchem jedoch die in den 4 letzten Zeilen vorkommenden nur auf das Christentum passenden Worte vorher unleserlich gemacht werden müssen

Liegt in einem Exemplar bei

 

1815 VI 14

... Da des kgl Majestät in betref des unterm 22. mitgeteilten Kriegsgebets sich allerhöchst selbst dahin geäußert, daß, wenn die Worte im Eingange: Wir beugen unsere Knie nicht bloß figürlich zu verstehen, sondern damit gemeint wäre, daß die Gemeinde jedesmal aufzufordern sei, bei der Verlesung des Gebets niederzufallen, solches nicht stattfinden solle, indem S. Majestät dies nur bei seltenen religiösen Feierlichkeiten nach einem Hauptereignis im Kriege, nach dem Friedensschluß oder der Rückkehr des Monarchen aus dem beendigten Kriege ganz an seinem Orte fänden ... 

 

 

 

1816

Gottesdienstordnung an Sonntagen

 

1. morgens 7 - 7.45 Uhr

2.         8 - 8.30

3.        10 - 11.30 

 

nachmittags

2 - 3 Uhr: nur bei besonderen Anlässen als Bruderschaftssonntagen, vier Hochzeitfesttagen usw

 

1816 Bekanntmachung betr. Sonntagsheiligung:

An Sonn- und Feiertagen darf keine Gastwirt oder Hausbewohner Musik, Tanz, Singen, Spiel und Lustbarkeiten während des Gottesdienstes dulden. Alle Läden und Buden mit Ausnahme der Apotheken sind gehlossen zu halten

 

 

1816

Nachweise der Kosten wegen gehaltener Processionen und Gebeth auf Neujahr und Agatha

A. wegen gehaltener Charfreitags-Procession

1. dem Pastor 1-11-8

2. dem Vicarius    9-4

3. dem Küster, Schullehrer         14

4. Organisten    4-8

5. Calcanten    2-4

6. 4 Pförtnern    4     2-18 Thlr (gesamt)

 

B. für gehaltene Brandprozession

1. Pastor

2. demselben füe 2 Messen

3. den Chorsängern, Küster und Schullehrer je 7ß

4. dem Himmelträger und Glockenläuten

5. dem Kreutzträger

6. den Fahnen und Bilderträgern

7. für die Pförtner um Ordnung zu halten  2-13 6 (gesamt)

 

Das Gebet auf Neujahr, für Messe

1. Pastor

2. Chorsänger                            20 Sg gesamt

 

D.bei der Prozession auf Fronleichnahms Fest

den vier Pförtnern

fürs Läuten                              22 Sg gesamt

 

E. Auf Agatha für 2 Messen

Pastor

 

F. 

Auf Ostern dem Pastor

 

1816

Umfangreiches Verordnungs-Instrumentarium umn Mißbräuche (Gebehochzeiten, Aberglauben, Unsitten bei Beerdigungen) abzustellen.

Hierzu umfassende Randbemerkungen von Pfarrer Darup:

An den Herrn Bürgermeister zurück mit der Bemerkung, daß die in diesem Reskripte bemerkten Mißstände größtenteils dahier gar kein statt haben. Z. B. Schenkhochzeiten, Totenbahren, Schwelgerei und Müßiggang oder abgesetzte katholische Feiertage. Von alledem weiß man dahier Gottlob nichts.

Was die übrigen erwähnten Gewohnheiten und Zusammenkünfte bei Kindertaufen, Beerdigungen, Verheiratungen angeht, so habe ich bemerkt, daß bei diesen schlimmen Zeiten solche immer seltener werden, und daß bei den äußerst seltenen Leichenessen oder Essen bei Kindertaufen nur die nächsten Verwandten und Nachbarn und noch etwa ein oder anderer Frund hinzugezogen werden und dabei alles ganz ordentlich zugeht, desgleichen auch bei den äußerst selten gewordenen Hochzeiten, wo man selten einen oder anderen Betrunken bemerkt. Übrigens bescheide ich mich gern mit dem Vorschlage, nicht mehr dahin zu gehen, wenn auch Sie, Herr Bürgermeister und der Gemeinderat dies für wirksam und rätlich achten, uns gemeinschaftlich dazu verbinden. 

Für schlimnmer und der Sittlichkeit gefährlicher halte ich die im Reskript erwähnte Kraut- oder Brautabende, wie auch Flachsabende, Druschabende, Spinnabende, welche oft bis in die späte Nacht fortdaueren oder worauf am nächsten Sonntag eine Lustbarkeit an irgend einem Haues in der Bauerschaft folgt, welche aber dennoch auch dahier äußerst selten vorfallen.

 

Ob das vorerwähnte Kranzmachen vor der Beerdigung der Unverehelichten dahier statt habe, ist mir nicht bewußt: Das Reiten und Schießen bei Abholen der Brautwagen ist längst verboten, Daß aber die Arbeiter beim Hausheben nur einen  Trunk und kein Essen haben sollen, scheint mir unbillig, und es würden sich schwerlich junge Leute zu dieser sauren und gefährlichen Arbeit finden lassen, wann man sie so abspeisen wollte. Wohl selten verdient einer mehr eine kleine Erquickung, als solche Menschen nach vollbrachter schwerer und gefahrvoller Arbeit.

Daß zu Taufhandlung nur die Paten und Hebammen geladen werden sollen, ist gut, und geschieht dahier jedoch auch wohl ein oder andere Nachbarin: Und daß nach der Einsegnung der Mutter nur bestimmte Verwandte und Nachbarn eingeladen werden sollen, geschieht dahier ganz pünktlich.

Bei den Leichenbegängnissen wäre zu wünschen, da es wohl nicht tunlich sein wird, den Begleitern nach der Beerdigung nichts reichen zu lassen, daß wenigstens an den Begräbnistagen nach 12 Uhr keiner mehr im Sterbehauses oder im Wirtshause anzutreffen werden dürfte.

Was das Reskript von dem Mißbrauch der gar zu lange anfallenden Fastnachts Lustbarkeiten erwähnt und rügt, hat seine völlige Richtigkeit. Besonders möchte wohl das Zechen am Aschermittwochen, als dem ersten Buß- und Fasttag für Katholiken aufhören. Die öffentlichen Lustbarkeiten haben aber auch dan diesem Tag dahier nicht mehr statt, ebenso wenig wie am ersten Sonntag in der Fastenzeit, welche leider noch an einigen Orten der benachbarten Dörfer geduldet werden. -

Was schließlich die von der Polizeibehörde erlaubte Lustbarkeiten in den Wirtshäusern angeht, für deren Erlaubung ein Sicheres an die Armenkasse entrichtet wird, so wünschte ich, daß ferner genau darauf gewacht werde, daß selbe nicht länger als bis zur bestimmten Zeit anfallen, und beim Heimkehren auf den Straßen jeder Lärm und jedes unordentliche Betragen vermieden werde.

Sendenhorst 5. Dec. 1817 F. Darup, Pfarrer

 

 

 

 

 

 

Passionsdarstellungen:

S. 107

In  S  trat  bei  der  Prozession  eine  Teufelsgestalt  mit  Hörnern   und Drachenschwanz auf, wie um die Andächtigen mit stummen Gebärden im Gebet

(Börsting-Schroer)

   

 

1820 III 19 Langen

Publikandum: Die Prozessionswege zu der bevorstehenden Charfreitags Prozession müssen nunmehr in dieser Woche instamde gebracht und mit Sand aufgefahren werden, welche den Interessenten bekannt gemacht wird

 

1839

Lorenbeck an Brüning

a) Einführung eines projektierten Armen-Vorstandes (Erinnerung)

b) der am 29. Mai vorgefallen Aufruhr hatte in Suermanns Hause seine Entstehung gehabt (Suermann und Dr. Stoffers hatten sich kräftig opponiert)

... Wer kann Vorgesetzter sein, wenn Empörung nicht bestraft werden sollte? 

 

(PS W. Böcker, dessen Haus der Aufenthalt nächtlicher Spieler und Schwärmer ist - eine Seelen-Mordgrube junger Leute - der sich mancher Aufreizungen zum Unfuge erweislich schuldig gemacht habt, kann nicht mit dem Posten eines Armenpflegers beehrt werden)

 

 

Kulturkampf

 

 

1876 III 29

Beschlagnahme des Vikarievermögens (St. Cath) nach Artikel 3 des Gesetzes vom 21. V. 1874

kommissarische Verwaltung durch Bürgermeister Albering

1296 (U 1549)

Schenkung eines Hörigen an Marienfeld

Z:...Borchardus Buc miles

 

          

1297 (U 1588)

Beilegung eines Streits wegen Güter zur Ausstattung des Marienaltars  in   St. Mauritz

Z: ... Burcgardus dictus Buch miles..Wernerus d Buch

 

1297 III 9 Iburg (U 1604)

Der osn. Burgmann und Ministerial Werner dictus Buc verkauft  Marienfeld domum Wilthem in p. Versmold für 74 Mark

Zustimmung von Werners Bruder Burchard,seiner Frau Alheidis und der übrigen Erben

 

1299 VIII 29 (U 1651)

Gütergeschäft vor dem Gericht WAF

scabini...Gerhard d Buc

 

1301 IV 24 (WUB VIII 10)

Gerhard de molendino iudex....Joh de Acbrachtinc Burchardus Hyrcus (Buck) , Johannes de Sendenhorst...scabini in WAF bezeugen Gütergeschäfte

 

1302 VI WAF (ebda 70)

Gerhard Buck (hyrcus) unter den scabini von WAF

 

1302 VII 18 (U 76)

Burgmänner von Vechta bekunden Verkauf an das Kapitel von Wildeshausen

Bürge ...Johannes und Bernhardus Buc, Brüder  (Amt  Vechta  seit  1252  münstersch

 

1302 X 31 WAF (U 96)

Gerhard dictus Buc, consul WAF

 

1305 XI 6 WAF (U 303)

Ders. unter scabini in opido WAF

 

1307 IV 5 (U 389)

ders. Schöffe in WAF

 

1307 VIII 19 WAF (U403)

Ders. bezeugt u. a. Übernahme eines Guts durch Kl Rengering

 

1308 IX 28 (U 465)

Ders. unter scabini in WAF

 

1313 V 4 (U 798)

Verkauf einer Rente aus einer Behausung in der Stadt Telgte

Z. Levold de Berghe,iudex in Telghet, ..Sveder Beyer..Sveder  de  Alveskerken...Everhard Span...Henricus dictus Buc

 

1313 VII 11 (U 817)

...Hinricus Buk fam u.a. bekunden  gegenüber  dem  Bischof  von  MS  die  Eigenschaft eines Freiguts zu Flamschen und Lippramsdorf

 

1313 VIII 12 (Iburg) U 830

Kl Iburg verkauft Marienfeld Hufe und Kolon im Ksp WAF, Bft Dackmar  für 40 Mark 

Z: plebanus in Glane Amelunghus d de Varendorpe, Joh de Rene, Wernerus dictus Buc, Everhardus de Varendorpe, famuli, castellani in Yburg

 

1317 VI 16 Coesfeld (U 1164)

Robert d Stenbikere verkauft Konvent zu Nottlun 19 Anteile  (schare) in der Rodopper Mark für 20 Mark.

Bürgen Henricus d Buc und Thid d Stenbikere

 

1312 III 16 WUB VIII 700 (Marienfeld U 414)

Hermann dictus Scrodere de Alen tauscht mit  Zustimmung  seiner  Gattin  und Kinder Henricus, Mechtildis und Blideradis weitere  Kinder  hat  er  Zur Zeit noch nicht) mit Marienfeld quibusdam agellis

Zeugen: Freie ... 

Ludolphus, Henricus, Levoldus dicti de Wisch

Conradus et Conradus de Scoke

Hermannus Pykenbroc

Hermannus dictus Witte

Ysfridus 

Woltherus Stoltehake

Everhardus dictus Buc

Everhardus de Kudinctorpe, famuli

 

 

1319 VII 31 Sendenhorst (U 1351)

Gobelinus Rektor der Kirche zu S, und Knappe Ludolf de Wisch, Richter zu S. bekunden Rentenverkauf aus Haus am Markt in S. an Ludgeri

Acta in foro opidi in S. ..Everhardo dicto Buc...

 

1325  WUB VIII  U 1876

Brüder Wessel und Bruno d. de Quernem bekunden Verkauf der Hufe  Wessenhorst Ksp Enniger an Bernhard d. Lewen und Erben vor Gericht S.

Z:....Everhardus dictus Buck ....

 

1606 GV Borken St Remigius A 97

Hinrich Ledebur, Domherr , berichtet für das Archidiakonat Ludgeri über Mißstände:

Endtlich vermeinen auch die von Sendenhorst mitt Bier oder Brandtwein zappen under Gottes Dienst und anderen der gleichen Archidiaconalischen Excessen nitt straffbar sein und deswegen einen Process gegen mihr anzufangen understehen.

Es seien Vicare in Sendenhorst, Borken u. a. so nitt residieren wollen. Understehen sich gegen mir mit Prozessen, dazu angefangen ist Johan Lipper, Vicarius im Thumb und Sendenhorst 

 

 

1660 VIII 20 FM LA 422.8

Betr. Mißstände in der Pfarre Sendenhorst

 

Von Gotts genaden , wir Christff Bernard Bischoff  zu  Münster,  des  heyl. Reichs Fuirst, Burggraf zum Stromberg und Herr zu  Borckelo thu kund und geben hiermit zu wissen, demanch wir berichtet wurden, daß der Gottesdienst zu Sendenhorst übel bestellet sey, die Wedenhove dergestalt verfallen, daß dieselbe von einem Priester nicht bewohnet werden könne und aber in dene

Decreti synodalibus ersehen, wie es in solchen  und ingleichen  Fällen zu halten und ... gnädigst wollen, daß denselben gnädigst gelobet werde, also haben wur unseren respecitve Commissairo und Spitirualibus und geistlichen Hofgerichts Assesori Canonico ad  Martinum und Pastor zu  ...(?) auch Commissairo Archidiaconali über andächtig Joanni Alpen und ...  der Rechte lic. commisairo ertheilt, daß derselbe sich über obgemelte imformieren  und

durchsuchen sollen, damit den defectibus bei er Sehlsorge besten  gestalt remidiert und die decretus Synodalibus seines Inhalts  gebührendt  gelebet und uns allen bei ihrer Zurückkunft gebürende Relation erstattet werde Urkund unsers Handzeichens und  vorgedruckten Hochfürstl Secretsigels in unserer Residentz St Ludgersburg den 20. Aug 660

 

1662

Archidiaconatsbericht:

 

1668ff 

Firmung  

Notiz im Kirchnebuch

1668 II 27 Firmung, Bischof Bernard von Galen in Sendenhorst

 

 

       

1721 IV 

Stiftung der Karfreitgaprozession

 

Fundatio der Char-freytags Procession

Wir Bürgermeister und Rhat der Stadt Sendenhorst bezeugen hiermit für unß, unsneren Successoren und jedermänniglichen, daß wir auf vorhin mit unserer Gemeinde gepflogenen Rath und derselben Bewilligung resolviret haben, daß zu großerer Ehre Gottes und Vermehrung der Christl. Andacht Järlich in unserer Stadt Sendenhorst auf dem heil. Charfreitag eine Procession zum Andenken des bitteren Leidens unseres Herren und Erlösers J. C. gehalten werden sölle, wir auch darauf von Sr. Hochw. b. Gnaden Jobst Gottfried Adrian Freyherr von Droste, unserem H. Archidiaconus sub dato Münster d. 19ten Mertz laufenden 1721 Jahrs die Einwilligung und Confirmation erhalten (jedoch mit dem Vorbehalt und hiermit gethaner Bedingung, daß wir solche Confirmation nicht ferner angenommen als daß unß und unseren Successoren frey bleiben solle, solch Procession dem Befinden nach, bißweilen, auch sogar gänzlich zu unterlassen) darauf mit dem H. Pastoren unß vereinigt haben, daß jeder H. Pastor und dessen Successores bey solcher Procession durch sich oder bey dessen Verhinderung und Unvermögenheit, einen anderen Geistlichen dieselbe dirigiren, die Leute in Ordnung stellen und mit Singen auch sonsten, wie alles seinem Amt gemäß, derselbe assistiren, nach gehaltener Procession aber eine Ermahnung von der Cantzel halten, sodann ein zeitl. Vicarius s. Catharinae hieselbst oder dessen Vicesgerens dieser Procession mit Singen und bey Halten gebührender Ordnung gleichfalls assistiren, als dann der Cüster und Schulmeister mit Singen sich fleißig bei derselben verhalten, der Organist aber beym Ausgang und wieder Einkommen der Procession in der Kirchen die Orgel schlagen, auch Calcant dabey sein Ammt vertreten solle, dagegnen dem Pastori für seine Mühewaltung ein Reichsthaler und für die Predigt elf Schillinge acht  Pfennige, dem H. Vicario ein Markstück zu 9 SChillinge 4 Pfennig, dem Cüsteren und Schulmeisteren  jdem 7 Schillinge, dem Organisten 4 SChilling 8 Pfennige und endlich dem Calcanten zwey schilling 4 Pfennige gegeben, auch die zur Procession notwendige ornamento un dKleidungen auß dem  während der Procession vorfallender Opfer von uns angehaftet, die benöthigte Persohnen auch angewiesen werden, nicht weniger dem H. Pastori, Vicario et reliquis sowohl alß unß und unseren Successoribus vergelter künftig zum theil oder ganz, auch altera parte invita, wieder aufzuheben freystehen soll, zu dessen allen Festhaltung haben wir uns, unseren Successoren und Gemeinde unserer Stadteinkünfte, Saat (?) und güter soviel hierzu vonnöthen, verpfändet, auch darüber gegenwärtigen Schein, unter der Stadt gewöhnlichen Einsiegel zu unserer und dern einverleibten Nachricht in duplo ausfertigen und ob absentiam secretatii durch untenbenennten Noatrium unterschrieben lassen, waß auch der H. Pastor eines zeitl.Vicarii hoc tempore vicesgerens zu gleichmäßiger approbation und infolge dieses eigenhändig unterschrieben und mit ihren Pettschaften bekräftiget haben.

So geschehen Sendenhorst, d. c. April 1771ten Jahres

Joannes Bernadus Catjou Notar

Balthasar Raden, Pastor

Hugo Deiterinck, Vice-vicarius

Henrich Lipper et Bernd Niesert, consules

(teilweise fehlerhaft; lateinische Formeln verbessert; allerdings in der Fassung Ahlener Volkszeitung Nr. 69, 24. I. 1921 korrekt von Wilhelm Kleinhans editiert)

 

1722 GV Sendenhorst A5

Festlegung der Leistungen der Stadt wegen der Karfreitagsprozession. Stadt versucht zu sparen

 

1770 Kirchenbuch

Kommunikanten: Stadt 800

               Ksp   500    1300

 

 

1769 Kirchenbuch

Verbot der Karfreitagsprozession: die Ausgelassenheit personas Judaeorum Samsonis aut aliorum agendi

 

1777 Kirchenbuch

Mir ist in Erfahrung gekommen, daß, wenn die Hl. Taufe geschieht an Sonn- und Feiertagen, die Leute sich vollsaufen und gar die Hl. Meß auslöassen. Daher wird er in diesen Zeiten nicht mehr taufen

 

 

1770 Lagerbuch A (1770/71) <--- Georg Wagner, Volksfromme Kreuzverehrung in Westfalen von den Anfängen bis zum Bruch der mittelalterlichen Glaubenseinheit MS 1960 (Schriften der Volksk. Komm. des Landshaftsverbandes Westfalen-Lippe, Heft 11)

 

Wagner S. 170

Zur Barockzeit gab es in Westfalen vielerorts Kreuztrachten und Karfreitagsprozessionen mit mehr oder weniger reichem schauspielrischen Aufzug und typisch ma. Spielelementen (Schaubühne, Szenenreihung, Alttestamentiarischen Präfiguationen, Marterinstrumenten) zB in  .. Beckum ... Sendenhorst (Schwerpunkt Ostwestfalen)

 

S. 115

der volkstümliche Passionskult wurde zu bestimmten Zeiten des Tages- Wochen- Jahresablaufs ganz besonders gepflegt:

Die Gedächtniszeiten wurden durch Glockenzeichen angekündigt. So ahtte noch u, 1770 der Küster zu Sendenhorst die Pflicht, täglich um zwei Uhr nachmittags zu läuten, wozu der Pfarrer damals erklärte; Alle Tage hora 2da pomeridiana läuten, puto, deshalb, weil er zum Calvarienberg ist herausgeführet, ... Olim etiam hora 10 ante meridium hat er läuten müssen in Quadragesima"

 

 

1814 V 17

Vom Umgangsstil der geistlichen und weltlichen Obrigkeiten

(Anm. M. Langen hatte den Pfarrer förmlich und höflich zu den diversen napoleonischen Siegesfeiern 1812/13 eingeladen; entsprechend reagiert Darup)

 

 

 

Wohlgeborener Herr Bürgermeister!

Indem ich Ihnen die Verordnung des ernannten Bischofes und Verwalters der Diocese Münster cum voto remissionis hiebeyzulegen die Ehre habe, ersuche ich Sie, zu dieser Feierlichkeit, die ich am Donnerstag den 19. dieses Monats der Gemeinde werde bekannt machen lassen, und welche am künftigem Sonntag, den 22. statt haben wird, sich mit dem gesammten Gemeinde-Rat in unserer Kirche des Morgens 10 Uhr einzufinden, und durch Ihre Gegenwart diese Feierlichkeit zu erhöhen. Ich bitte Sie zugleich, die Mitglieder des Gemeinde-Rats davon in Kenntinszu setzen und zu befördern, daß selbe sämtlich bei diesem für die katholische Kirche so erfreulichen Dankesfest erscheinen.

Genehmigen Sie Herr Bürgermeister! die Versicherung meiner aufrichtigen Hochachtung

Der Pfarrer Darup

Börsting, Geschichte Bistums  MS, Bielefeld 1951

 

 

1815 V 22 Dortmund

Kriegsgebet

Auf allerhöchsten Befehl wird das mit 8 Exemplaren anliegende krieges Gebeth sonntäglich in allen Kirchen von der Zeit des wirklichen Ausbruchs der Feinseligkeiten an gehalten. ... Auch jeder Rabiner erhält ein Exemplar, in welchem jedoch die in den 4 letzten Zeilen vorkommenden nur auf das Christentum passenden Worte vorher unleserlich gemacht werden müssen

Liegt in einem Exemplar bei

 

1815 VI 14

... Da des kgl Majestät in betref des unterm 22. mitgeteilten Kriegsgebets sich allerhöchst selbst dahin geäußert, daß, wenn die Worte im Eingange: Wir beugen unsere Knie nicht bloß figürlich zu verstehen, sondern damit gemeint wäre, daß die Gemeinde jedesmal aufzufordern sei, bei der Verlesung des Gebets niederzufallen, solches nicht stattfinden solle, indem S. Majestät dies nur bei seltenen religiösen Feierlichkeiten nach einem Hauptereignis im Kriege, nach dem Friedensschluß oder der Rückkehr des Monarchen aus dem beendigten Kriege ganz an seinem Orte fänden ... 

 

 

 

1816

Gottesdienstordnung an Sonntagen

 

1. morgens 7 - 7.45 Uhr

2.         8 - 8.30

3.        10 - 11.30 

 

nachmittags

2 - 3 Uhr: nur bei besonderen Anlässen als Bruderschaftssonntagen, vier Hochzeitfesttagen usw

 

1816 Bekanntmachung betr. Sonntagsheiligung:

An Sonn- und Feiertagen darf keine Gastwirt oder Hausbewohner Musik, Tanz, Singen, Spiel und Lustbarkeiten während des Gottesdienstes dulden. Alle Läden und Buden mit Ausnahme der Apotheken sind gehlossen zu halten

 

 

1816

Nachweise der Kosten wegen gehaltener Processionen und Gebeth auf Neujahr und Agatha

A. wegen gehaltener Charfreitags-Procession

1. dem Pastor 1-11-8

2. dem Vicarius    9-4

3. dem Küster, Schullehrer         14

4. Organisten    4-8

5. Calcanten    2-4

6. 4 Pförtnern    4     2-18 Thlr (gesamt)

 

B. für gehaltene Brandprozession

1. Pastor

2. demselben füe 2 Messen

3. den Chorsängern, Küster und Schullehrer je 7ß

4. dem Himmelträger und Glockenläuten

5. dem Kreutzträger

6. den Fahnen und Bilderträgern

7. für die Pförtner um Ordnung zu halten  2-13 6 (gesamt)

 

Das Gebet auf Neujahr, für Messe

1. Pastor

2. Chorsänger                            20 Sg gesamt

 

D.bei der Prozession auf Fronleichnahms Fest

den vier Pförtnern

fürs Läuten                              22 Sg gesamt

 

E. Auf Agatha für 2 Messen

Pastor

 

F. 

Auf Ostern dem Pastor

 

1816

Umfangreiches Verordnungs-Instrumentarium umn Mißbräuche (Gebehochzeiten, Aberglauben, Unsitten bei Beerdigungen) abzustellen.

Hierzu umfassende Randbemerkungen von Pfarrer Darup:

An den Herrn Bürgermeister zurück mit der Bemerkung, daß die in diesem Reskripte bemerkten Mißstände größtenteils dahier gar kein statt haben. Z. B. Schenkhochzeiten, Totenbahren, Schwelgerei und Müßiggang oder abgesetzte katholische Feiertage. Von alledem weiß man dahier Gottlob nichts.

Was die übrigen erwähnten Gewohnheiten und Zusammenkünfte bei Kindertaufen, Beerdigungen, Verheiratungen angeht, so habe ich bemerkt, daß bei diesen schlimmen Zeiten solche immer seltener werden, und daß bei den äußerst seltenen Leichenessen oder Essen bei Kindertaufen nur die nächsten Verwandten und Nachbarn und noch etwa ein oder anderer Frund hinzugezogen werden und dabei alles ganz ordentlich zugeht, desgleichen auch bei den äußerst selten gewordenen Hochzeiten, wo man selten einen oder anderen Betrunken bemerkt. Übrigens bescheide ich mich gern mit dem Vorschlage, nicht mehr dahin zu gehen, wenn auch Sie, Herr Bürgermeister und der Gemeinderat dies für wirksam und rätlich achten, uns gemeinschaftlich dazu verbinden. 

Für schlimnmer und der Sittlichkeit gefährlicher halte ich die im Reskript erwähnte Kraut- oder Brautabende, wie auch Flachsabende, Druschabende, Spinnabende, welche oft bis in die späte Nacht fortdaueren oder worauf am nächsten Sonntag eine Lustbarkeit an irgend einem Haues in der Bauerschaft folgt, welche aber dennoch auch dahier äußerst selten vorfallen.

 

Ob das vorerwähnte Kranzmachen vor der Beerdigung der Unverehelichten dahier statt habe, ist mir nicht bewußt: Das Reiten und Schießen bei Abholen der Brautwagen ist längst verboten, Daß aber die Arbeiter beim Hausheben nur einen  Trunk und kein Essen haben sollen, scheint mir unbillig, und es würden sich schwerlich junge Leute zu dieser sauren und gefährlichen Arbeit finden lassen, wann man sie so abspeisen wollte. Wohl selten verdient einer mehr eine kleine Erquickung, als solche Menschen nach vollbrachter schwerer und gefahrvoller Arbeit.

Daß zu Taufhandlung nur die Paten und Hebammen geladen werden sollen, ist gut, und geschieht dahier jedoch auch wohl ein oder andere Nachbarin: Und daß nach der Einsegnung der Mutter nur bestimmte Verwandte und Nachbarn eingeladen werden sollen, geschieht dahier ganz pünktlich.

Bei den Leichenbegängnissen wäre zu wünschen, da es wohl nicht tunlich sein wird, den Begleitern nach der Beerdigung nichts reichen zu lassen, daß wenigstens an den Begräbnistagen nach 12 Uhr keiner mehr im Sterbehauses oder im Wirtshause anzutreffen werden dürfte.

Was das Reskript von dem Mißbrauch der gar zu lange anfallenden Fastnachts Lustbarkeiten erwähnt und rügt, hat seine völlige Richtigkeit. Besonders möchte wohl das Zechen am Aschermittwochen, als dem ersten Buß- und Fasttag für Katholiken aufhören. Die öffentlichen Lustbarkeiten haben aber auch dan diesem Tag dahier nicht mehr statt, ebenso wenig wie am ersten Sonntag in der Fastenzeit, welche leider noch an einigen Orten der benachbarten Dörfer geduldet werden. -

Was schließlich die von der Polizeibehörde erlaubte Lustbarkeiten in den Wirtshäusern angeht, für deren Erlaubung ein Sicheres an die Armenkasse entrichtet wird, so wünschte ich, daß ferner genau darauf gewacht werde, daß selbe nicht länger als bis zur bestimmten Zeit anfallen, und beim Heimkehren auf den Straßen jeder Lärm und jedes unordentliche Betragen vermieden werde.

Sendenhorst 5. Dec. 1817 F. Darup, Pfarrer

 

 

 

 

 

 

Passionsdarstellungen:

S. 107

In  S  trat  bei  der  Prozession  eine  Teufelsgestalt  mit  Hörnern   und Drachenschwanz auf, wie um die Andächtigen mit stummen Gebärden im Gebet

(Börsting-Schroer)

   

 

1820 III 19 Langen

Publikandum: Die Prozessionswege zu der bevorstehenden Charfreitags Prozession müssen nunmehr in dieser Woche instamde gebracht und mit Sand aufgefahren werden, welche den Interessenten bekannt gemacht wird

 

 

 

Mißstände bei der Karfreitagsprozession

 

Betr Karfreitagsprozession; Mißstände

 

Abschrift; MS 23 IV 1829: An die landrätliche Behörde Ibbenbüren:

 

Umstehend erhalten Sie einen Auszug aus dem mstr Edict vom 4. Okt 1768, wo unter  Beziehung  auf dasselbe  alle  kath  Pfarreinen  der  mstr  Diözese anzukündigen, daß, wofern sie bei den Prozessionen am Charfreitage einen Kreuzträger und überhaupt vermummte Personen zulassen, sie nach diesem nach bestehenden Gesetze in fiscalische Pflicht werden genommen werden. Gleiches

ist der Bürgermeister von Gemeinden im vormaligen Bisthum  MS  des  Inhalts dieses Synodal-Edicts mit der Verfügung bekannt zu geben, daß sie  denselbe auf gewöhnliche Weise zur allgemeinen Kunde geben und den  Übertretern  die Beförderung der Strafe von 25 Gulden oer 12 1/2 Rthlr androhen ...

 

 

 

1821 IV 23 MS

an den Landrat Cormann, Borghorst

an die landrätliche Behörde Ibbenbüren

 

Umstehend erhalten Sie einen Auszug des mstr Edicts vom 4. Oktober 1768, um  unter Beziehug auf dasselbe allen kath Pfarrer der   mstr Diözese anzukündigen, daß. wofern sie bei den Prozessionen am Charfreitrag einen Kreuzträger und überhaupt vermummte Personen zulassen, sie nach diesem nochbestehenden Gesetze in fiskalische Buße genommen werden. Gleichfallsist den Bürgermeistern von Gemeinden im vorm., Bistum MS der Inhalt dieses Synodal-Edikts mit der Verfügung bekannt zu machen, daß sie  dieselben auf   gewöhnliche Weise zur allgemeinen Kenntnis geben und den  Übertretern  die eine Beiforderung der Strafe von 25 Gulden zu 12 1/2 Rthlr

          

 

1825 XI 21 Köln

 

Ferdinand August EB von Köln (Graf Spiegel): 

Rundschreiben betr Mißbräuche kirchlicher Feierlichkeiten.

...Es ist durch Thatumstände bewiesen, daß in verschiedenen Pfarrgemeinden die sog. Schützen-Gesellschaften und Bruderschaften oder auch zufällig gebildete Vereine von jungen Leuten an den Festen der Kirchweihe und der Kirchenpatrone oder bei den Pfarr-Prozessionen feierliceh Aufzüge veranstalten, wodruch die Relgion herabgewürdigt, das Heilige dem Gelächter ausgetellt ...

Mn pflegt nämlich in mehreren Pfarrgemeinden bewaffnet mit klingendem Spiele und Trommelschlage, oft in einem höchst lächerlichen Anzuge und mit ungeziemenden Geberden die sakramentalische Prozession zu begleiten...

dieser Unfug kann ferner nicht geduldet werden.

Gegenwärtige Verordnung soll von der Kanzel an zwei nacheinander folgenden Sonntagen verkündet werden

 

 

 

1832

- Donnerstags-Segen -

Pfarrer Darup qittiert 7 Thlr als Zinsen für den fundierten Donnerstags-Segen; dafür steht auf dem Kirchspiel ein Kapital von 234 Rthlr

 

StASendenhorst ohne Signatur

1839

Acta die Charfreitags-Prozession und den vorgefallenen Unfug bei Anwesenheit des Herrn Bischofs zu Sendenhorst betr.

 

Oberpräsident an Landrat

1839 IV 29

Ein Korrespondenzartikel aus MS in No 102 der Augsburger Allgemeinen Zeitung welcher eines Vorfalls, der sich am letzten Charfreitga zu Sendenhorst ereignet haben soll, erwähnt, hat höheren Orts Aufmerksamkeit erregt und ist von mir über das Sachverhältnis Bericht erfordert worden..

In der Beilage zu No 102 des hiesigen Westf Merkurs befindet sich ein Schreiben aus Sendenhorst vom 22. des Monates- angeblich zur Berichtigung jenes Artikels- aus welchem jedenfalls auch hervorgeht, daß dort an jedem Tage Unruhen stattgefunden haben ... 

Bericht angefordert von Bürgermeister Brüning; der die Aufgabe an Pfarrer Lorenbeck weiterleitet

 

1839 IV 14

Pfarrer Lorenebck an Bürgermeister Brüning:

... die Prozession ist am letzten Charfreitage ganz in der bisher üblichen Weise gehalten worden; und es ist auch von mir durchaus kein Widerspruch erhoben, weshaln eine unwillige Stimmung im Pub-likum sich äußern könnte. Wenn ich gleich die Prozession in der Art, wie sie bisher, aus alten Zeiten übel verstandener Gebräuche herstammend, noch gehalten worden, längst schon bestandener Verbote gemäß nicht billigen kann, und wenngleich ich gestützt auf angedeutetes Verbot der geistlichen Behörde, und angetrieben durch dads Urtheil besonnener Katholiken, welche den maskierten Aufzug eines Christus unter dem Kreuze einen Trödel oder einen Scandal genant haben, eine Veränderung resp. Verbesserung damit wohl schon hätte vornehmen mögen: so habe ich doch für gut befunden, dieses nicht ohne mähere Veranlassung und Mitwirkung der hochwürdigsten geistlichen Behörde thun zu wollen. Übrigens erlaube ich mir die Äußerung, daß nicht so sher die religiösen Ideen des gemeinen Volkesm als vielmerh komerzielle und merkantile Rücksichten das größte Hindernis einer Verbsserung sind; ähnlich dem Beispiel in der Apostel-Geschichte mit der Götten Diana, Cap 19, vers 25ff

 

Ambelangend die vorgefallene Unruhe ist das ganze Factum treu in der Beilage des Westf. Merkurs No 102 erzählt, und ich wüßte nichts hinzuzfügen, als daß ich es für meine strenge Pflicht halte, Ordnung in der Kirche zu handhaben, und nicht zu dulden, daß nach beendigtem Gottesdienste sich schlecht erzogenen Leute nach Willkühr in der Kirche mit Absingen von Liedern befassen.

 

Mit dem Spectakel vor der Kirchenthüre hatte es übrigens nicht mehr auf sich, als daß die aus der Kriche verwiesenen verwirrt durcheinander ho! ho! ho! riefen und mit dem Polizeidiener, der zufällig des Weges kam und das Rufen verbot, einige Augenblicke zankten. Die eigentliche Bewandnis der Sache ist, daß den gemeinen Menschen von meinem Vorgänger die Zügel nicht gehalten sind, daß dieselben gewöhnlich durch Grobheit ihr Ziel erreicht haben und sich noch nicht mit dem Gedanken vertraut machen können, daß das nun nicht mehr geht. ...

 

Daß hier sonst am Charfreitage das Unwesen von den Krämern getrieben wurde, wird keineswegs Euer Wohlgeboren zur Last gelegt werden können, indem es Ihnen unbekannt war. Vielmehr statte ich Ihnen meinen Dank ab, daß Sie es auf meine Anzeige alsbald verboten haben.

 

 

Bürgermeister Brüning an Landrat von Merveldt

 

1839 V 11

Die Prozession am Charfreitag betr.

 

Es ist von Altersher dahier noch Gebrauch, daß am Charfreitage des Nachmittags eine Prozession an der inneren Seite des Grabens um die Stadt gehalten wird, wobei ein verkleideter und maskierter Mann ein großes Kreuz trägt.. Die Geistlichen, Küster und Schullehrer begleiten die Prozession im kirchlichen Ornate . Von diesen und der mitgehenden Volksmenge werden sogenannte Fastenlieder vom Leiden Christi gesungen. Nach Beendigung der Prozession wird in der Kirche gepredigt. Das Ganze währt von 2 bis etwa 4 Uhr. Des Abends von 7 bis 8 Uhr wird wieder Betstunde gehalten, worin abwechselnd gesungen wird und wobei der Pfarrer zugegen ist. Es hatte sich die Unordnung eingeschlichen, daß über 8 Uhr hinaus mehrere junge Leute aus der untersten Volksklasse bis gegen 9 Uhr in der Kirche blieben und sich mit Absingen von Fastenliedern befaßten., wobei der eine noch stärker schrie als der andere. Da dieses Singen nichts weniges als erbaulich war, läßt sich leicht denken; daher fand sich der Pfarrer veranlaßt, den nach beendigtem Gottesdien st in der Kirche zurückbleibenden, meistens Handwerksbursche, zu erklären, daß der Gottesdienst beendigt sei und die Kirche geschlossen werden müßte. Hierauf gingen alle ohne Widerrede aus der Kirche, es mochten etwa 50 bis 60 Personen sein. Diese blieben noch einige Minuten auf dem Kirch-hofe stehen und riefen beim Weggehen des Pfarrers öh! oh! und gingen dann selbst nach Hause. 

Gegen das Abhalten der Prozession ist vom Pfarrer nicht der mindeste Widerspruch erhoben, auch hat sich eine unwillige Stimmung im Publikum nicht wahrnehmen lassen.

Mit dem Feilbeiten von Waren am Karfreitage hat es folgende Bewandtnis: Vor einigen Jahren fanden sich ein Kuchenbäcker am Karfreitage hier ein, welche ihre Ware auf Tischen feilboten, voriges Jahr aber stellten sich drei Krämer aus Münster ein und boten Ellenwaren feil; ich ließ daher am letzten Karfreitag den Grund der Verordnung vom 21. Nov 1823 das Feilbieten von Waren auf den STraßen und öffentlichen Plätzen verbieten und die hergekommenen Krämer zogen so wieder ab.

Dieses ist der ganze Hergang der Sache, und erlaube ich mir bei dieser Gelegenheit den Wunsch zu äußern,. daß die höhere Behörde sich veranlaßt finden möge, daß wenn nicht die Prozession, doch das Kreuztragen durch einen maskierten Menschen abgeschafft werde.

 

1839 V 24

Landrat an Bürgermeister Brüning

Ankündigung der Firmungreise des Bischofs. Schlechte Wege sollen nach Möglichkeit gebessert werden.

Pfarrer lasssen bei Ankunft des Bischofs feierlich läuten

 

Visitationsreise im Dekanat Beckum: Terminplan 

Am 29. Mai von Hoetmar nach Sendenhorst, wo Nachtquartier

   30. Mai Fronleichnam; Ruhetag in Sendenhorst

   31. Mai Firmung für Sendenhorst

           nachmittags von S. über Vorhelm nach Enniger;      Nachtquartier:

Ende der Reise 18. Juni Heessen, Bockum

 

1839 V 30

Brüning an LR Beckum:

Den feierlichen Empfang des Herrn Bischofs von MS und die gestern abend vorgefallenen Unordnungen betreffend 

 

Gestern Abend um 6 1/2 Uhr tragen der Herr Bischof hier ein. 36 Eingesessenen zu Pferde waren Seiner Hochwürden bis Tönnieshäuschen entgegen geritten, am Stadtthore wurden dieselben von der Geistlichkeit mit den festlich gekleideten Schulkindern und Fahnen empfangen und zur Pastorath begleitet. Hieruaf habe ich mit dem Gemeinderathe Aufwartung gemacht. Um 10 Uhr abends fiel foglende Unordnung cor: Der Pfarrer hatte nicht erlauben wollen, daß nach 9 Uhr geläutet würde, bis wohin auch abwechselnd mit sogenannten  Böllern geschossen wurde. Einige aus dem Pöbel gingen zum Küster, verlangten halb 10 Uhr den Schlüssel zur Kirche, um zu läuten, welche geweigert wurden. Hierauf wurden die sogenannten Radebraken; ein Ding womit am Charfreitag, wo nicht geläutet, geklappert wird; in Tätigkeit gesetzt, die Ungezogenen jedoch gleich verjagt. Ich habe heute schon die Untersuchung angefangen, aber noch nicht beendigen können, indeß sind die Täter bereits entdeck.

 

Des Nachts um 12 Uhr wurde ich durch das Rasseln einer Brandspritze aus dem Schlafe geweckt; man wollte damit nach der eine viertel Stunde vonm dem Südthore gelegenen Kuhweide des Pfarres un das Feuer eines zum Schutze des Viehes darin stehenden mit Stroh gedeckten Hüttet zu löschen, die ohne allen Zweifel boshafterweise angezündet ist, Ich werde auch hierüber die Untersuchung einleiten und zu seiner Zeit näher darüber berichten.

 

 

 

1839

Lorenbeck an Brüning

a) Einführung eines projektierten Armen-Vorstandes (Erinnerung)

b) der am 29. Mai vorgefallen Aufruhr hatte in Suermanns Hause seine Entstehung gehabt (Suermann und Dr. Stoffers hatten sich kräftig opponiert)

... Wer kann Vorgesetzter sein, wenn Empörung nicht bestraft werden sollte? 

 

(PS W. Böcker, dessen Haus der Aufenthalt nächtlicher Spieler und Schwärmer ist - eine Seelen-Mordgrube junger Leute - der sich mancher Aufreizungen zum Unfuge erweislich schuldig gemacht habt, kann nciht mit dem Posten eines Armenpflegers beehrt werden)

 

1839 VI 10 Lorenbeck an Brüning

... die erste Spur von Aufregung ezigte sich öffentlich darin, daß der Wirt W. Böcker bei Suermanns ziemlich furiös durch die Kegelbahn gerannt ist, mit der Äußerung gegen die gesellschaft (König, Stoffers etc):" Ist das auch ein Läuten? Wo mag Bering sein?" - Bald darauf ist Bering beim Küster erschinen, mit der Empfehlung von der ehrenwerten (?) Bürgerschaft, die ehrenwerte (?) Bürgerschaft wäre mit dem Läuten nicht zufrieden. Der Küster hat ihn abgewisen und von da an hat sich der Aufruhr organisiert, Böcker aber hat sich frühzeitig entfernt gehalten, Bering soll während des Aufruhrs nach Böcker gelaufen sein, ihn zum Kirchhoff zu holen, einige sagen, in der Absicht, um sein Werk komplett zu machen

 

 

1839 VI 10

v.Tabouillot, Gericht Ahlen, an Brüning:

Das Gerücht hat uns Kunde von einem vor einigen Tagen in SEndenhorst bei Gelegenheit der Anwesenheit des Bischofs stattgehabten Beleidigung desselben und des Pfarres Lorenbeck, sowie von einer gegen den Letzteren verübrten Brandstiftung.

Ankündigung genauerer Untersuchung

 

1839 VI 27

Landrat an Brüning:

 

Hinsichtlich des in S. bei Anwesenheit des Herrn Bischofs vorgefallenen Unfugs mache ich im Verfolg Ihres ... Berichts Ihnen bemerklich, daß wegen der von der Zudringlichkeit Unberufenenr bekanntlich dort schon mehrfach vorgekommener Ansprüche unbefugten und ordnungswidirgen Läutens um die Zeit der Sistierung des Läutens und auch nachher in den Abends- und Nachtstunden der Polizeidiener Degenhard - der sich ganz unsichtbar gemacht zu haben scheint - doch wenigstens auf den Beinen und zwar zunächst der Kirche auf der Straße sich hätte halten sollen, um sogleich jeden Versuch eines Unfugs realiter zu unterdrücken, Auch wäre die vorherige Requisition des Gensd'armes Fernholz in einem ort, wie Sendenhorst, wo bekanntlich viele zügellose Burschen sich umhertreiben, für den gedachten Tag zweckmäßig gewesen ...

 

1839 V29

11-seitige Zeugenbefragungen, die alle jedoch zu keonem eindeutigen Ergebnis führen:

 

1. Degenhard hat den Auflauf des Folkes vom Kirchhof vertrieben; Den Unfug mit der hier sogenannten Radebrake (ein Ding, womti am Charfreitage, wo keine Schellen bei den kirchlichen Verrichtungen gebraucht werden) gemacht hätte. Glaser Ahage, Chyrurg Stoffers, Schneider Thormann, Schmied Bering können die Personen benennen.

Außerdem Schuster Terwesten

 

- darauf erste namentliche Nennung: Wegewärter Westhoff hat Radebrake auf dem Kirchhof gedreht

- Ahage hat einen Westhues gesehen (der bei dem Weber Wöstmann auf der Oststraße wohnende Kuhhirt Westhues)

- mehrere Zeugen wollen den Schmied Bernard Stapel sen.gesehen haben

 

 

 

Wallfahrten

 

a) Telgte

 

Litaratur

1) 200 Jahre Prozession nach Telgte in: Die Prozessionen der kath Pfarrgemeinde St. Martinus Sendenhorst; Sendenhorst 1954 s. 8-10

2) Wallfahrt der Pfarrgemeinde St.Martini Sendenhorst zur schmerzhaften Mutter in Telgte am 10. Juni 1979 4 Seiten unpaginiert.

 

 

 

Katholikentage

 

 

1. Katholiken 1848 in Mainz

 

Behandlungen der sechsten Generalversammlung der katholischen Vereine Deutschlands

21. - 23. Sept. 1852 zu Münster

Amtlicher Bericht Münster 1853

Teilnehmer aus Sendenhorst 

Kersting, Kaplan

Lorenbeck, Pfarrer

Murdfield, Ökonom

 

69. Generalversammlung der Katholiken Deutschlands in Münster 

4. - 8. September 1930

Kundgebeng der katholischen Jugend: Christus, der Herr der neuen Zeit.

... „Katholische Jugend will mitbauen am neuen Volk und deutschen Volksstatt.

Neues Volk entspringt den Quellen, die rein gehalten werden (Auswüchse der  Zivilisation, Überwucherung durch Unkultur) ... Unser Christentum und unser Deutschtum ...

christliche Sozialordnung: politische Einsatz, klare Sorge vor allem zerstörenden Radikalismus von links und rechts

 

 

Visite des Bischofs

 

1935 VII 21 

1945 V 17 jeweils Bischof Clemens August von Galen

 

 

Fransoys gekauft). Ferner das Erbe und Hove to Ekinktorpe, burschap Ekinktorpe und Ksp. Drensteinfurt von Johan Steveninch und Werner Delden

Zeugen Bertold Bisschopink, Richter Rolf  Kerckerinck

für 300 Gg (das Gut hatte +Herman von Merveld vortiden von dem +Herrn Hinrich Fransoys gekauft). Ferner das Erbe und Hov

1291 IX 13 WUB III 1430

Bf Eberhard überträgt Marienfeld Eigentumsrecht eines Zehnten thor  Hart   in p. Sendenhorst, den Gerhard de Quernem d. Buc und  Söhne  Wessel  und  Bruno sowie Töchter Regelande und Gisla von ihm zu Lehen hatten und  für  170 Mark verkauften

Z...Luberto iudice nostro in Alen ac fratre suo Alberto  cognomento  Platere dictis de Heringe famulis...

1785 Familienarchiv Everke

Hochgeborener Reichs-Graf, gnädiger Herr  Amts-Droste,  auch  wohlgeborener Amts-Rentmeister

Euer hoch- und wohlgebohrenen bin ich genötiget unterthanigst vorzustellen, wie daß die Knabenschule zu Sendenhorst viel zu klein  anjetzo  ist, wegen denen darin sich befindenden Kindern, welche auf eine so kleine  Schul  die nur 16 Fuß (4.80m) in der Länge und ungeführt  auch  bald  16  Fuß (4.80m)  breit ist - darbeneben ist noch darbey der dritte Theil von der Breite,  so ungefehr 7 Fuß (2.10m) lang  und  5  Fuß  (1.50m)  breit,  welcher  zu  dem  Schreibplatz gehöret - unmöglich sitzen können, besonders  da  verflossenen Winter 120 auch zuletzt im Winter, besonders in  der  Hl.  Fastenzeit  noch mehr in die Schul gehabt, von welcher oben  benennte  Zahl  30  geschrieben haben.

Aber wegen dem kleinen Raum des Schreib-Tisches, woram diesen  verflossenen Winter 24 Schreib-Kinder haben sitzen müssen: nur aber bequem an jeder Seit des Schreib-Tisches 10 bis 11  sitzen  können  und  die  übrige  müssen  mit  Schreiben so lange warten, bißeinige ihre Lection geschrieben haben. Da nun die Knabenschule in der Höhe ist, und die Kinder eine abzusteigernde Treppe von 12 Tritt müssen hinauf und ab gehen,  wofür  viele  Eltern  sich fürchten, ihre kleinen Kinder nach der Schule zu schicken.  Ja  die  Träppe ist auch so schmal, daßzu gleicher Zeit nur ein Kind hinauf  und  abkommen kann, welches, wie leicht zu erdenken, nothwendiger Weise lange dauert.

Alßgelanget an Euer Hoch- und Wohlgebohrenen meine  unterthänigste  Bitte, Hochdieselbe geruhen  gnädigst  hierauf  ein  Decretum  zu  ertheilen, wo gefällig, daß doch die Schul möge auf eine andere Art eingerichtet werden, damit die Kinder, nach der von der hohen  Schulcommission  vorgeschriebenen neuen Art,  hinführo  mögen leichter  instruiren  und besser in Classen  abtheilen können, welches zu thuen mir gnädigst anbefohlen.

Euer hochgräfliche Excellence  Unterthänigster  Jodokus  Henricus  Arninck, Schul-Lehrer zu Sendenhorst.

 

Rückschrift:

ptm d. 8. April 1785

An den Bürgermeister des Wigboldts, so dann Recptoren  und  Provisoren  des  Kirchspiels Sendenhorst um gemeinschaftlich und bestens  zu  überlegen, wo und wie die Knabenschule am füglichsten einzurichten sey, damit den Kindern der gehörige Raum um  Bequämlichkeit  genug  verschaffet  werde, um desto  besser abgetheilet und unterrichtet werden zu können; zugleich auch  solcher  so  nützlich  als  nothwendiger  Veränderung  halber  mit   tüchtigen und glaubhaften Meistern den vorläufigen  Accord  zu  schließen, so dann  zur  ratification an uns zu schicken.

 

sig. Münster

Hochfürstl. münst. Beamte des Amts Wollbeck

gez. F. A. Geisberg

 

1785 Familienarchiv Everke

DIV

Johann Fischer, Bürger zu Sendenhorst, stiftet 100 Rthlr zu einer Memorie

Die Pension soll zur Hälfte an dei Armen für gutes, klares schon Roggenbrot auf Fischers Sterbetag gehen. Verteilung durch die Armenprovisoren

Die andere Hälfte der Zinsen am Pastor, Sacellan, Custos, zwei Provisoren, Ludimagister, zu einer Wachskerzen von 1 Pfd 9ß und solches von einer Sendenhorstischen Windtmühlen, so dazu verunterpfändet.

Bürge, sein lieber Vetter Hch Loißman

Actum im Rhatthause in der Kirchen (Küchen?) in Anwesenheit

Bürgermeister Wallage

Caspar Geseler Küster

Henrich Vennewaldt Bürger

Vikar

1355 

Vikar Lubbert de Drenhusen

 

1373 FMS U 835

Herr Frederic, Vikar zu St, Catharina in der Kirche zu Sendenhorst

 

vor 1494

Johannes Sommervoit, Karthäuser bei Dülmen (1492 bezeugt, +1494)

 

1602 (Visitationsprotokoll)

Dominus Joannes Lipper sit rector sanctae Catharinae

(Anm. 4: Er war Vikar in MS, st. Ägidii, und residierte dort)

 

1643-1680

Bernhard Kleykamp, nichtresidierender Kanoniker zu Beckum

geboren zu Münster, 19.12.1643 zum Priester geweiht, seither bis zu seinem Tode am 15.10.1680 (zu Sendenhorst) Vikar

1657-1674 Kanoniker zu Beckum, dann Resignation

1662 Visitation; Bernardus Kleykamp, vicarius in Sendenhorst, non residet

 

1680-1727 resigniert

Bernhard Kleikamp, Neffe von Pastor Johan Kleikamp. „Seit 14 Jahren suspendiert, lebt teils in Sendenhorst, teils auf dem hochadligen Hause zur Hlve des Herrn von Clevorn“ (5 Jahre lang)

+1728, 76J alt.

 

1716

Aufnahme der Pertinentien der Katharinen-Vikarie durch Hugo Dederinck „Vicariae gratiose deputatus oeconomicus“ in Abwesenheit des Besitzers D. Bernard Kleikamp, veranlaßt durch den Domherren Hermann von Ketteler.

 

1728/1731

Kinnebrock

 

1799

Bernhard Henrich Pröbsting; + 75J

 

bis 1806 

Bernhard Bettendorf +

 

1807 II 16 - 1842

Franciscus Darup, Neffe des amtierenden Pfarrers Darup, der lt Fundationsurkunde das Kollationsrecht hat.

studierte in Coesfeld die Inferiora; Philosophie zu MS. 2. Kurs Theologie

* 1783 zu Darup + 1842 IV 22

Exekutorien: Soll 508, Haben 974 Taler, Überschuß 466 erhält Verwandte Johan Darup in Darup

„Das Wohnhaus der Vicarie ist sehr geräumig, ist 50 fuß lang und 25 Fup breit und ist vorzüglich eingerichtet zum Ackerbau

1836 Pfarrverwalter nach dem Tode seines Onkels

 

1845 Reg MS Abteilung des Innern:

Herrn Vicarius Samson

Auf das Gesuch vom 12. August v. J. um Zahlung der von Ihnen in Anspruch genommenen Entschädigung vom12 Thlr 15 Sg für das Lesen der 8 Uhr Messe ertheilen wir Ihnen zum Bescheide, daß Ihnen für die vom 22. April bis 1. Oktober 1843 an die Stelle des verstorbenen Vicars Darup an Sonn- und Feiertragen gelesene 8 Uhr Messe 2 ½ Sg für jede Messe oder überhaupt 2 Thlr 11 Sg 6 Pf blos als Geschenk ex aequo bono nachträglich von der dortigen Gemeinde bewilligt worden sind, indem Sie zufolge Anordnung des Herrn Bischofs nach _Weisung des Pfarrers an Son.. und Feiertagen die Messe zu lesen hatten und statt und 7 Uhr um 8 Uhr die Messe gelesen haben, daher ihnen eigentlich gar nicht gebührt.

Vielmer müssen wir Ihnen hierbei bemerklich machen, daß Sie die Dienste eines Kaplöans,welcher nach freier Übereinkunft  vom Pfarrer in Kost und Logs gehalten wrid, dagegen von der Gemeinde 30 Rthlr Renumeration bezog, nicht erfüllen konnten, da Ihnen (durchgestrichen: als Sie von der Stelle des Vikars in Drensteinfurt entsetzt wurden) die Cura genommen ist, Sie mithin der Gemeinde zu Sendenhorst in dieser Hinsich keine Dienste leisten können und nur eine gewisse Zeit beim Lesen der Messe beobachtet 

haben, wofür selbstredend das Gehalt des Kaplans, welcher Curatgeistlicher sein mußm nicht beansprucht werden kann.

rechter Rand: Landrat Gf von Merveldt: ... und Consorten so vielfach erzeugte Bitterkeit und Partheiungen un der Gemeinde befördern müßte.

Will der Vikar Samson mit dem zugebillgiten Geschenke nicht zufrieden sein, so hat er dies nur sich selbst und seinem aufregenden Vetter König beizumessen und bitte ich, ihn hochgeneigtest abzuweisen.

 

1842

Friedrich Meinert

* 28.03.1807 Lembeck; + 14.07.1875 (68J)

Exekutorien: Haben 6369 Taler, Soll 2786, davon 492 Taler  Begräbniskosten

1866 Umbauten am Vikariegebäude: Ausbau der Tenne

 

Totenzettel:

gestorben morgens um 10 Uhr nach einer 14tätigen mit christlicher Geduld ertragenen Krankheit

21. Sept 1833 zum Priester geweiht,wirkte er in der Gemeinde Sendenhorst mit unermüdlichem Eifer bis zum letzten Tage seine Lebens

 

Kulturkampf

Wilhelm Wenge * 1834 IV 4 zu Recklinghausen; Rektor der Rektoratschule; wohnte in der Vikarie, die in dieser Zeit nicht förmlich besetzt war.

 

1885

Bernhard Tenberge

* 1859 I 17 zu Stadtlohn; 1898 nach Nottuln versetzt

errichtete 1887 den Neubau der Vikarie an der Südstraße (im Garten der alten, abgebrochenen Vikarie)

 

 

1898 V 27 - 1900 IX 4

Bernhard Reißmann 

* 1863 II 7; versetzt nach Billerbeck

 

1900. VIII 27 - 1912 VII 6

Ignatz Beiker 

* 1866 XII 5 Emsdetten; versetzt nach Weseke

 

1912 VII 16 - 1921

Heinrich Glücking

* 1880 I 20 Südlohn, versetzt nach Emsdetten (Pfarrer)

 

1921 - 1929

Josef Bröcker

* 1877 XII 30 Alverskirchen; als Pfarrer nach Stromberg

 

1929 - 1941

Heinrich Focke

* 1887 X 11 Saerbeck; 

  1913 VIII 18 zum Priester geweiht

  1929 V 28 zum Vikar in S. ernannt  

  als Pfarrer nach Neuenkirchen

 

1942 - 1950

Anton Dresjan

* 1903 I 5 Gescher, Nov. 1950 1. Vikar der Hl.Geist Pfarre Münster,   später  Pfarrer nach Ramsdorf

Nach dem Krieg  Präses der Pfarrjugend, Jungfrauenkongration und Landjugend. Führer und Freund der Jugend. 

 

1950 - 1956

Aloys Wilde

* 1903 II 19 Buer, als Pfarrer nach Scherlebeck

 

1959 - 1961

Anton Benning

* 1921 V 22 Borken; als Vikar nach Epe

 

1961 - 1963

Friedrich Barkhaus

* 1931 III 25

Vikarie St. Fabian/Sebastian

 

 

 

 

vgl. GV U 231 (1354) Stiftung einer V ikarie zu Ehren SS. Fabiani et Sebastiani in Beckum

 

ca 1500

Familienstiftung Plönnies

Bürgermeister MS (QF G MS II 1927)

1503, 1513 Wilbrand Plonies

1532, 1535/36, 1940-42 Wilbrand Plonies

 

       

1509 VII 9

(Pfarrarchiv Sendenhorst; Abschrift;  Original  Bistumsarchiv  U

272 mit beschädigtem Siegel)

 

Stiftungsurkunde

Henricus Verinck, Domvikar und bischöflicher Generalvikar, be­zeugt, daß der münstersche  Bürgermeister Wilbrand Plönies als Testamentsvollstrecker  honorabilis viri Domini Joannis Plönies, fratris sui  germani (leiblich), pastoris sive rectoris dum vi­xit parochialis Ecclesia in Sendenhorst  durch seinen Testamentvollstrecker  Joannes  Beckingk,  Pastor  sive  Rektor der Pfarrkirche Enniger, ein Altar in der Pfarrkirche Sen­denhorst fundiert  und  errichtet hat in honore beatissime Mariae virginis ac beata Maria Magdalena sanctorum Fabiani, Sebastiani ac Urbani Martyrum consecratum, der von einem Rektor zu ständig verwaltet werden soll.

Das Patronats bzw  Präsentationsrecht soll dem  Testamentsvoll­strecker  W  Plönies  zustehen,  nach  seinem  Tode  dem   älte­sten   Sohne usf. Das  Kollationsrecht steht dem zeitlichen Sen­denhorster Pastor zu. Idem Rector dicti altaris ... ad celebrandum singulis septimonis  in  dicto  altari tres missas juxta dierum accurentium  erigentiam  ...  pro  animabus praedictorum

 

          Angabe der Stiftungen:

          ad ipsum beneficium assignati sequentur  et sunt tales:

 

          Wilbrandus (Plonies) executor           5 florenses Rhenenses

          Joannes Moneke, Eniger                    1 molcium siliginis

          Dominus Henricus Kleyhorst, Waremdorp prope forum                             5 Gg

          Henricus Lone                                                                                          2 Gg

          Hermannus Köster                                                                                       1/2 Gg

          Jockel Pagenstecker, WAF                1/2Mark

          Joannes Vrolcke                         1 Gg

          Consulatus civ. Mon                     6 Mark

          Henricus Kundschap, Velen               1 Gg

          Velthues to Averdunck, Drensteinfurt    1 Gg

Ludolf Kunschap                         1/2 Gg

Henrich Erdman                          1/2 Gg

Bernard Tönnes                          1/2 Gg

pinsores in Sendenhorst                 1 Mark

Sveder Kap, Telget                      1/2 Gg

Bernard Lodeweg in Sendenhorst          1/2 Gg

insuper assignavit executor 2 domos in Sendenhorst facientes                   2 Mark

4 pecias agrorum in Sendenhorst

 

          (Abschrift Notar Ferd. Benedict Meyer o. D.)

 

         

1522 GV U 311

Merten Sueder, Bürger zu Sendenhorst, verkauft dem Vikar Anton Breckenfeldt eine Rente von 1 rhein Gulden

 

1523 GV U 312

Nach dem Tode des Anton Breckenfeldt Kollation für Hinrich Vageth

 

1533 GV U 349

Präsentation des Vageth (s. o.)

 

1533 I 27 GV U 349

Johann Kerkerinck tor Borch tho Rynckenrodde, Hinrich Vageth und Hinrich v  Asschebergh, borger to MS, bezeugen, daß  Bürgermeister  Wylbrandt  Plonies +Wylbrandt P. echte Sohn, dem clerick Henrich Vageth, Henrich Vagethe echte Sohn, mit dem geistlichen Leine des Altars  Fabian  und  Sebastian  belehnt   haben

Ermahnung nichts zu entfremden usw

 

1624 Überwasser  565

Diskussion Henrich Wieler; Gläubiger Nicolaus Werningh, Rector Altaris SS Fabian & Sebastian; 13 Rthlr Zinsen

 

1720

Auflistung der vorhandenen Pergamenturkunden betr. die Vikarie:

          - Verschreibung von 18 Rthlr, so Johann Fischel, Bürger zu Sendenhorst  und  Ehefrau Drude Wilbrandt Plonies oo Marthe verkauft 1484

          - 4 St Land vor der Nordpforte zwischen Ruschey und  Sandweg für 27 Mark

          - 2 St Land bei Sendenhorst buten er Papenbrede up de Westsiden und 4 kurze St vor der Westpforten neben dem Lutken Brock scheiten vom Wege auf  S.Torgeist Land, so vor diesen die Provisoren der Kirche gehabt  (im Tausch gegen anderes Land)

          - Kaufbrief über ein Haus in S. auf der Weststraße zwischen Häusern  Herman  Hoveman und Evert Marquatz; 499: Verkäufer Arnold Wesel der Buntmaker oo  Regula; Bürger zu Münster

          - Rentverschreibung für Merten Schneider oo Anne zu S.   aus ihrem Garten vor  Sendenhorst vor der Westpforten   bei  dem  Stadtsahgen  schießend  auf den Warenkamp  Rückschrift: Vikar Katzeler

 

 

1751 GV, Sendenhorst A 16

Kollation

 

 

1751 (?)

Designatio redituum Vicariae ad SS Fabianum et Sebastianum in  Sendenhorst,   uti illam ab executore defuncti antecessoris mei   Ketzler:

1. Wegherren ad. S. Servatium zu MS von 70 Rthlr Kapital     3-14

2. Haus Füchtelen                                                                    5-15

3. Joan Bernd Robbert modo Bernd Dirck Zurbonsen (2. Hd:

   aus dem Haus ut videatur esse Reg. Pastor Langen p.      10 18

4. Bernd Zurbonsen nunc Wwe Tilckman                      --15-6

5. Schlencker (2. Hd aus dem Haus)                        --15-6

6. Kötter zu Averdunck Ksp Steinfurt                      ---3

7. Item 50 Rthlr Lüneburgische Pistolen, so bei meinem Öhm selig

   eine Zeitlang deponiert gewesen, nun aber bei meiner Schwe-

   ster Hahues belegt worden. NB 15 Rt habe davon selbst zu mei-

   ner Notdurft gebraucht und müssen von mir refundiert werden.

   Theodor Anton Kinnebrock

         

Adressat des Registers: Madame Lar Baronesse de Wulff, nee Diepen­brock aufm Haus Füchtelen, Halbstunde von Olfen, 3 Stunden von Lüdinghausen  hinter der Lippe.

 

1757 Neubesetzung

Bezug auf  die  Fundationsurkunde  von  1509  (Vikarie  in  Consanguinitate Plonies). Nach Absicht des Fundators sollte aus der Fundation 4 Studiosi  de ipsius familia unterstützt werden. Nach  dieser  Stiftungsabsicht  hatte Pastor Casar ex linea Hor­stamme einen Teil der Vikarie.  Darauf folgt, daß Frau Wwe Plön­nies mit ihrerm  unterjährigen  Sohn  Henricus  sich  ad  hanc

Vicariam anzumaßen sich befugt. Deshalb ist Herr Kinnebrock  als  illigitme  investito zu achten.

Daher präsentiere ich (Dr.  Joh  Henrich  Holthaus,  senior  de  fundatoris  consanguinitat Plönies) Pastor Caesar in Klein-Recken

Bitte an Pastor Nitzger in Sendenhorst, den  genannten  Casar  entweder  zu investieren oder die Investition abzuschlagen.

 

1757

Alexander Godefridus Alberctus Casar, Pastor in Min. Recken be­streitet  die Rechtmäßigkeit der Invstitur des Kinnebrock durch Frau von Greuningen,  Wwe   des +Leutnants Plönies.

Schreiben an Dr. Joh Henrich Holthaus, Fiscus des Amts Wolbeck als nächster und ältester Anverwandter der Plönischnen Familie

         

1761 X 2 Pfarrarchiv S.

Vor dem Sendenhorster Notar Duffhues und Zeugen bezeugt  Dominus  Bernardus Henricus Pröbsting, Vikar  der  Sendenhorster  Kirche,  daß  Dominus  Georg  Küper, clericus in minoribus ordinibus con­stitutus,  durch  den  Tod  Joann  Theodor  Kinnebrock,  ehemals  possessor  der  Vikarie  ad  Altare  sub  in  vocatione Sanctorum Fabiani  et  Sebastiani,  präsentiert  und  ...derselbe Georg Küper eodem anno  et  die  circa  horam  undecimam  Reveren­dus  Pater  Angelus  Cattiou,   Lector fratrum minorum in Ecclesia parochiali Sendenhorstensi cum licentia et consensu Domini Pastoris ad altare in medio  templi situatum, per tactum libri missalis et  Evangeliorum  ampultarum  et  calcis, nec non occupationem stalli in Choro corporalem realem et  actualem  pos­sessionem sine allius contradictione sumpsit ita, actum in  Eccle­sia  et  pastoratu Sendehorstensi  praesentibus  videntibus. 

Hinrich  Widdehage  et   Joanne Schlauthoff testibus ..

 

1813

Durch den Tod Pfarrer Kuipers, Albersloh, war die Vikarie Fabian/Sebastian vakant geworden. Langen schlägt Vereinigung der Vikarie mit der ungenügend dotierten Kaplanei vor.

 

1813 I 20 Düsseldorf

Der Minister des Innern an den Präfekten ds Ruhrdepartements:

         

Auf den Vorschlag Langens die Beneficien von Fabian und Sebastina  mit  der Sendenhoster Kaplanei zu vereinigen wird positiv reagiert (...daß  mir  der Vorschlag des Maires (d h Langen) jenes  Benefi­cium  mit  der  Caplanei  in  Sendenhorst zu vereinigen, nicht un­zweckmäßig erscheint). Da die  Einkünfte  unbedeutend, soll ver­sucht werden, Herrn von Plönies zum Verzicht  auf  das Patronatsrecht zu gewinnen

 

 

Ghztm Berg, A2 Nr. 3139

Acta betr. Vicarie S. Fabian und Sebastian

 

1813 III 2

Maire Langen an den Präfekten Freiherr von Romberg, Ritter der Eh­renlegion:

die Erklärung des Herrn Tribunal-Richters Honthumb, Schwiegersohn des Obrist-Lieutnant von Plönies zu Münster über die erledigte Vi­karie ad Sanctum Fabianum et Sebastianum zu Sendenhorst, welche der verstorbene Pastor zu Albersloe verwaltet hat, wird vorgelegt. Herr von Plönies hat das Patronatsrecht

 

1813 IV 29 Sendenhorst

Richter Hanthum, Münster stimmt im  Namen  seines  Schwiegervaters  ObristLeutnant von Plönies, daß die Vikarie  Fabian  und  Seba­stian  ihre  Rechte  zugunsten der Sendenhorster Kaplanei aufgibt. Voraussetzung: keine Kosten

 

1813 V 12

Vorbereitung des Übergabevertrags; ... Ich weiß nicht ob Herr von  Plönnies  Veranlassung finden möchte, in der guten Witterung Sen­denhorst zu  besuchen ...(Herr Oberstleutnant v Plönnies)

 

Exekutorien der Vikare (GV)

          1712 Kleykampf

          1735 Osthues

          1755 Bernhard Otto

          1800 Pröbsting

          1806 Bernhard Bettendorf

          1842 Franz Darup

          1844 Spinn

 

 

Stammbaum  und  Erbfolge  Plönies  (Fundatoren  der  Vikarie  ST.   Fabian/  Sebastian)

 

                                      Willebrand Plönies

                                   proavus fundator Vicariae

                                       oo Metta Lyrmann

 

                                             avus

 

                                        Walter Plönies

                                      Elisabeth Busschof

 

                                        pater fundatoris

 

                                Hillebrand Plönies senior consul

                                1. eius uxor Margareta Brechte

                                       2. Angela Buitman

 

                                            Fundator

 

 

Werner P.                 Henricus P. Decanus     Hillebrand P

oo Christina Kleinsorge   vet. Eccl.            oo Richmid Clevorn

                                   

4 Studiosorum de fam.

 

          2.

Margareta P.                           Elisabeth P.

oo Bernard Sickman                     Henrich Holthaus

   Rentmeister, Nienhausen             Licentiat

 

          3.

Anna Elisabeth Sickm.               Henrich Holthaus Dr.

oo Henrich Kellerhaus               Mechtildis Elis. Knippenberg                                                         

 

          4.

B Henrich Kellerhaus                Joh Henrich Holthaus

oo Anna Christ. Schmelte            Doctor

 

          5.

Cath. Gertrud Kellerhaus

oo Joan Rotger Caesar

 

6. portinalista

Alexander Godfr Albert

Caesar, nunc Pastor in

Kleinen Recken

 

Vikarie Johan Baptist

 

1843 Manuskript, Ortschronik: die Vikarie  S. Johannis ist von dem Kriegsmann Conrad de Tetberg (!) im Jahre 1427 fundirt und erigiert Das Patronatsrecht steht dem Magistrat in MS zu, das Investiturrecht hat der Pfarrer in Sendenhorst

Seine Verpflichtungen bestehen im Lesen einiger Messen und daß er bei allen kirchlichen Hochämtern im Chore sein muß.

 

1426 X 2 MüUB 543 GV A 12 (Abschrift auch Stadtarchiv MS A XIII U 411)

Cort Retberch selligen Cordes sonne, vermacht in seinem Testament dem Altar S. Johannis to Sendenhorst, S. Johannes und S. Antoniese

folgende Vermögenswerte zur Austattung eines Priesters an diesem Altar.

- Urkunde der EH von Steinvorde von 1419 über die Vogtei zu Elmenhorst

- Vogetbede über den Hof Wilberdinck gehen dat Ruschen westen uth vor Sendenhorst

- Rente von 1 M aus dem Gut derer von Huesen, einlösbar mit 18 Gg

- sein spyker zu S. teils uppe den kerckhove, teils uppe des stades welde steht

- 148 Gg die ihm Torck in zwei Rentenbriefen schuldet

für Zierat und Kultuskosten des Altars 

- 2 M uthe den Russchey

- 1 M aus dem Geysthuse van Husen;

Siegel des Cord

----> drei Patrone! ua beide Johannes, Täufer und Evanglist

  typisch für Spätmittelalter S. Antonius

- nach dem genauen Text scheint der Altar schon bestanden zu haben

- Spieker: später nicht mehr nachzuweisen; müßte auf dem Kirchplatz (Südseite?) gestanden haben bzw. Ostseite, Markt, wo sich städt. und kirchliche Jursidiktion überschnitten

- Unklar: Dat hoge Hus vor der Westpforte

 

1427 X 8 im Dom zu MS Mü UB 549

Hermannus Hillebrandi canonicus veteris eccleie s. Pauli On. Sigillifer curie  Mon. Ac ... domini Henrici de Morße, ecclesie Mon. Electi et confirmati in spirituialibus vicarius generalis bekundet, daß Herr  Bernhardus de Hovele, Kanoniker am Alten Dom und Johannes Vaget,  Testamentsvollstrecker des Knappen Conrad Retbergh mit  Zustimmung ... Henrici de Borchorst, pastoris ecclesie parrochialis in Sendenhorst, in dieser Sendenhorster Pfarrkriche einen Altar zur Ehren des Hl. Johannes zum Gedächtnis des Stifters, seiner Verwandten und Freundegründen und mit  8 Mark jährlicher Einkünfte dotieren, derart, daß

- die Bürgermeister und jeweils zwei ältesten Ratsmitglieder der Stadt Münster das Patronatsrecht über diesen Altar ausüben sollen.

- der Geistliche soll wöchentlich 2 mal im eigenen Ornat zwei Hl.  Messe lesen; sonst 6d Strafe an den Pfarrer wöchentlich, dem er auch sonst in jeder Beziehung untersteht, wie er denn auch am Chorgebet teilnehmen muß.

-muß am Chorgebet teilnehmen.

- Die geopferten Gaben während der Messe sind an den Pfarrer abzuführen, außer an Weihe- und Patronatsfesten, an denen er insgesamt nur 4 ß abgeben muß

- Wenn er seine Residenzpflicht nicht erfüllt, fallen die Einkünfte zu einem angemessenen Teil an den, der ihn vertritt, der Rest halb an die Kirchenfabrik, halb an das Vermögen des Altars.

- Gnadenjahr für den Inhaber des Altars

-- Besonders hervorgehoben die Weihe- und Patronatsfeste; besondere Feiern der Geimeinde; wäre hier ein Ansatz für eine Bruderschaft?

Zeugen: Bernhardo Werninck perpetuo vicario am Dom

Johanne Portenhagen, prothonotario

Johanne Schenckinck, Bürger der Stadt Münster

 

1432 II 5 Mü UB 590

Albert Torck oo Fye und Sohn Godert verkaufen Herrn Wilbrant Voget, Verwahrer des Johannes-Altares in der Kirche zu Sendenhorst eine Rente von 36/2 Gg na sate der stades van Monster aus ihrem Erbe Berndes guede to Borbenne im Ksp Alen, das nur mit einer Rente von 1 mark belastet ist.

Bürgen Herman van Mervelde, marschalk, Johan van den Broke , Richter zu Ahlen

Zeugen: Hinrik van Asscheberge, Godeke Moneke, Johan de Voget, Bürger zu Münster.

 

1440 I 30 Mü UB 702

Hinrick Horstel, gogreve tho Sendenhorst des Bischofs Hinrikes van Morße to Munster bekundet Verkauf einer Rente von 6 Gg durch die Knappen Diderich Goder und Johan, Gebrüder van der Recke an Herrn Wilbrande Vaget, Verwahre des Altars St. Johannis Baptiste in der Kirche zu Sendenhorst aus ihren vryen, dorslachtigen egenen Erben de hoff tho Averdunck, de hoff tho Boickhorst, Levolds gud tho Rypenzell Ksp. Drensteinfurt

Bürgen (sämtlich Freie zu Drensteinfurt) Johan de Vrye, Bernt Kruys, Lubbert to Wesselinck, Evert Baggele, Bernt Nyesman, Herman Yebeman

Richter und Verkäufer siegeln

Zeugen Eert van Welpincktorep, Hinrick van Herdeke

 

1509 III 31 StadtAM U 424a

Eheleute Berndt und Aleke Lodewich zu Sendenhorst verkaufen dem Bürgermeister Wilbrand Plönies zu Münster eine Rente von 1/2 Gg aus ihrem Buxkamp vor Sendenhorst in der Bft Bracht

Nach der Rückschrift später Eigentum der Sendenhorster Vikarie

 

1529 IV 26 StadtAM 412

Die Erben des +Herman Dufhues zu Beckum zedieren der Witwe Gertrud Rodde in Münster ein Kapital von 20 GG, das vorzeiten Johan Deithard zu Beckum ihnen verschrieben

1550 Okt 23: Zession dieses Kapitals durch Goddert Rodde an ide Vikarie zu Sendenhorst

 

1532 II 5 MüB 590

Familie Albert Torck verkauft Herrn Wilbrant Voget, Verwahrer des Johannes-altares in der Kirche zu Sendenhorst eine Rente von 2/36 Gg auf Berndes Guede to Borbenne

1560 XII 16 WZ 76 (1918) S. 234f

Der Rat der Stadt MS schlägt Heinrich  Voerholt  als  Inhaber  der  Vikarie  Johann Baptist zu Sendenhorst vor

          

1539 III 28 StadtAM U 413

Vertrag zwischen Heinrich Schurman undermann Degen betr. einer geschuldeten Rente

 

1547 Juli 16 StadtAM U 414

Johan ter Kulen verkauft eine Jahresrente von 6 1/2 Mark aus einem Haus am Jüdefelder Tor

 

1568 IV 12 StadtAM U 415

Bürgermeister und Rat der Stadt M verkaufen Hch Vorholt, behue der Vikarie zu Sendenhorst eine Jahresrente von 1 Rthlr für 20 Rthlr Kapital

 

1602 Visitationsbericht

... quod tres sint vicariae: ... Bernardus Walterinck sancti Joannis

 

1607

Wiggerman, Vikar an St. Joh Baptist leiht 150 Rthlr von einem in Sendenhorst verkauften Haus

 

1608 GV MS (Kopie)

Registrum reditum Vicariae S. Joh. Baptistae

Melchior HaseBeckum1 RthlrHochweiser RatStadt Münster7 RthlrNobilis Torckzu Asbeck5 GgNobilis Torckzu Vorhelm2 Gg (ges. für Rente von 148 Gg)Nobilis Johan v. Graes up den Gesterholt vor S.1 Mark (für 18 Mark)Rat von Münsteraus ihrem Grüthaus8 RthlrHuirkampSendenhorst6ßRat Sendenhorst 1 ½ Gg auf MitwinterSchulteto Hoetmar6 RthlrJorgen SneyerSendenhorst3 RthlrMartin HolscherSendenhorst3 RthlrBerndt Boecker (oder Wieler)Sendenhorst1 GgRatzu Münster2 MarkArnold IsphordingSendenhorst1 Gg (später Wwe Suerman)kleines Haus (Johannis Spieker)Sendenhorst2 schlechte Taler (parca domus)Prinzipalh. (der hohe Spieker)Sendenhorst3 schlechte Taler33 Rthlr 10 ½ Gg 3 Mark

1613 GV Hs 24, f 58

Visitationsbericht:

                                                                           f. 59'

Sacellanus ibidem:

Frans Wigerman, Vicarius in Sendenhorst et Pastor in  Wessumb:

Habet in Osede Altare AB M V in diocese Osnabrugensi  victum et 12 daleros, in absentia nihil ...  nescit altarium onera et reditus

 

Promotus ad Altare Joh.Bapt

sacerdos

liber

fuit in noviatu Carthu. sed non professus

A senatu Mon. collatione habet

fundationem non vidit

quoad residentum habet non iudicatam cum Archidiacono

aliquando huc venit et Pastor 10 daleros habet qui recipit  quoad eam tum putat Custodi et aliis contribui ex 10 daleros

nihil ab eo scit alienatum habet domum ruinosam  aliquando sitam -

24 daleros plus minus praeter 10 quos pendet.

Unam neptem de qua e quaestio acsit cognota ...

Altare cuius habet tantum 2 mappas

cum DD venerint in Wessumb alterius

Monitus ut domum dotis servet in bono structura

et sibi profficiat non incurret in offensionem

 

1624 Überwasser U 565

Diskussion Hernich Wieler: Forderung von 54 Rthlr Zinsen und Kapital durch Francisco Wiggerman, Vicario in Sendenhorst

 

ca 1680

Vikar Modersohn

 

1685 Stadtr

Vikar Henrich Schwenger

 

1685 GV

Der Archidiakon in Sendenhorst, Conrad Ketteler, überträgt nach Resignation des Stepahn Natarp dem Henricus Schwenger, clericus Theologum idoneum die Vikarie.

 

1708 GV

Henrich Schwenger gibt an

1709

Henrich Schwenger, Pastor zu Gütersloh und Vikar S. Joannes  Baptista legt Streitigkeiten bei,  die wegen eines von dem zu besagter Vikarie von weiland Vikar Modersohn legierten Kotten verkauften Stück Land, dem Voßkamp mit Dietrich Suermann und Leppers entstanden.

Schwenger gibt an, er habe die Vikarie von Georg Modersohn erhalten einschließlich des Voßkottens. Wegen des Voßkamps  habe er einen Prozeß führen müssen mit dem Bürger Dietrich Suermann und dessen Schwager Lepper wegen 300 Rthlr

Der Voßkamp ist über 30 Scheffel Saatland groß und war laut Aussage des Bürgers Joan Kortmann (60J.) von seinen Eltern und Voreltern für 12 Rthlr in Pacht

Der Kamp geht für 350 Rthlr endgültig in den Besitz der Vikarie über.

 

1711?

 

1798/1808 StadtAM  422

Protokoll betr. Übergabe der Archivalien der Vikarie an die Stadt Münster

 

1799/1808 StadtAM 423

Verhandlungen  mit J. Caspar Spinn, Pastor zu Bösensell und Vikar zu Sendenhorst wegen abgelegter Kapitaline

 

1714/47 StadtAM 424

Heberegister der Johannis-Vikarie

 

1813 II 12

Pastor zu Bösensell bezieht Einkünfte einer Vikarie die in der Sendenhorster Kirche fundiert worden (ad S. Joannis babtista), worüber der Magistrat in MS das Patronatsrecht besitzt und jährlich 40 Rhtlr einbringt.

Langen fordert von Darup ausführliche Auskunft, insbesondere anhand der Urkunden an

 

1843

Vikar Spinn und Ackersmann Hermann Gausebeck schließen  Pachtvertrag  über das Voß-Kolonat auf 12 Jahre; jährlicher Pachtzins 100 Rthlr

 

 

1843 Manuskr. Ortschronik

Verpflichtungen des Vikars S. Johannes.

... Der jetzige Vikar, Expastor Spinne hat sich der Verpfl. stillschweigend entzogen (zum Nachtheil für den Chordienst der Kirche)

 

1845

...Rückschrift: Der alte Promotor Vikar Carl Storp wird späterhin  die  erwähnte Vikarie gehabt haben, denn er schleppte überall hin, wenn er eine neue Wohnung bezog, eine große alte Uhr, als corpus vicariae

 

1845 

Nach dem Tode des Vikars Spinne bewirbt sich der Priester Samson um die Vikarie (Anm. Verwandter (Vetter?) des ehem. Maire Langen, der ihn zeitweilig intensiv, aber vergeblich zu fördern versuchte)

 

StadtAM A XIII Nr. 51

Liber beneficiatorum Senatus civitatis Monasteriensis

 

In Sendenhorst Vicaria S. Joannis Baptista

 

16.12.1560 Joachim Rokeloze

28.03.1561 Henricus Vorholt

13.04.1576 Herman Varwick

15.06.1592 Bernard Wolterinch

         1603 Franz Wiggermann

14.04.1628 Hermann Köster

11.07.1645 Lambert Schürman

02.08.1679 Stephan Natarp

03.08.1685 Henrich Schwenger

10.07.1714 Johan Burchard Osthues

15.04.1734 Bernard Otto

30.08.1754 Hermann David Dumme

01.10.1796 Joan Xstoph Spinn

 

1560 Dez 16

Ick Joachim Rokeloze bekenne apentlich, myt dusser myner hantschrifft, als nachdem ick im  behoiff und bona fide Herrn Hinrichs Voerholt de vicarie St. Johs. Bap. in Sendenhorst  angenomen und airop van eynem erbaren Raidt dusser Stadt Munster presentert byn, lave ick derhlaven myne gedaene loffte in mathen bovengeß tho holden. Ocik vermitz urkunde dusser egen hantschrifft 

 

1576 

Hermannus Varwick, ein bürger sonne binnen Münster bekennt die Übertragung der Johannes Vikarie in der Stadt Sendenhorst unde sulvest pfarkerken belegen

 

1603 

Collation S. Joannis Apostoli (!) in Sendenhorst per obitum Bernhardi Wolteringh vacans. Die Vikarie erhält Franziscus Wiggerman, Bürger zu Münster

 

Visitation 1612:

Bernardus Walterinck (sit rector) sancti Joannius

Hilbrandus Plonies canonicus susatenis bonae fidei possessor pro Werninck (residierte in MS als Kanoniker am alten Dom) et harum vicariarum collatio sit pene senatum Monasteriensem

quod iura pastoratus non habeat neque fundationem

 

1613 Visitationsbericht Bistumsarchiv GV Hs 24

In Sendenhort 4 Altaria in universum:

          - Altaris S. Fab et Sebast. et Rochi. Possessor P. Nicolaus Werninch,

          vicarius veteris Ecclesiae, non habet mappas nec residit: fecit vix ...

          24 daleros

          - Altaris Joh. Bapt. Frans Wigerman, Pastor in Wessumb, collator Senatus

          Monst. (Zusatz am Rand: 40 daleros et domum simplam)

          - Altaris S. Catharinae, Joh, Lippert, non habet mappas, nec intramina.

          Facit praecise ... 50 daleros et domum, Pastor pro tempore collator

 

 

1628 

Als Herr Franzt Wiggerman als vom Erbaren Rat als Collator producierter in etlichen jaren sich zu keiner Residentz finden lassen, sondern sich zum Kriegswesen und zur Kriegsfolge begeben, daher er uff vorgangener Citation vom 28. Februar 1628 das Beneficium privirt und mir, Herman Costers, conferrirt.

Nachdem nämlich das dazugehörige Haus ganz baufällig, das derowegen die fructos etwa auf drei Jahre lang sequestiert und was demnächst einkommt, zur Besserung der Behausung anzukehren

 

1645

Lambert Schurmann, civis filius et actu presbyter zeigt an, sein Vorgänger Köster sei 1628 mit der Vikarie kollationiert, habe sich ob notoriam contumaciam, und daß er sich in geraumer Jahreszeit niemalen ad residentiam saepius citatus nicht eingestellt, endlich privirt worden

 

1679

Nach dem Tode Lambert Schurmans wird Stephan Natarp kollationiert

 

1685

Henricus Schwenger, theologus und clericus, nach freiwilliger Resignsation Natarps

 

1711

Henricus Schwenger, Vicarius Altaris S. Joannis Baptista

zu dieser Zeit vermacht Jürgen Moderson der Vikarie die Vösserei in der Harder Bft

 

1712-14 Pastoratsregister

Für sel. Jürgen Modersohn ist ab 1712 das Gebet von der Kanzel begehrt, so oft die Bruderschaft gehalten worden, wofür Herr Henrich Schwenger Vicarius Altaris S. Joannis Baptista hieselbst mir 14 Schilling entrichtet

 

1714

Joan Burchard Osthues, Kleriker Mon, nach Resignation Schwengers (+1734)

caventen Dietrich Osthues, Conrad Schlebrügge

 

ca 1715 GV

Der Ratsverwandte Johan Osthues und Frau verlangt von den Erblassern des +Johann Otto Herincholt, Pastor zu Angelmodde und Vikars eine große Uhrklocke für die er 1690 eione Summe von 55 Rthlr aufgenommen habe, Die Glocke habe rechtmäßig ihrem vor kurzem verstorbenen Sohn, Vikar Osthues, gehört.

Bitte um Exektuion und im Falle der Zahlungsunfähigkeit, Herausgabe der Uhr

 

1715-1722 Pastoratsregister

Burchard Oesthues, Vicarius Altaris S. Joannis Baptistae als Nachfolger Vikar Schwengers zahlt dem Pastor 14 Schill (für das Bruderschaftsgebet für Jürgen Modersohn)

 

1734

Bernhard Otto, huius urbis civis. (+1754)

Caventen  Hinrich Anton Dumme, Henrich Waterh.

 

1754 

Herman David Dumme

Vikarie St. Katharina

1351 gegründet

allerdings Ortschronik 1843 (Msscr.) der wohl noch alte Urkundenbestände vorgelegen haben:

die Vikarie St. Catharina ist 1270 fundiert und 1351 als Beneficium erigiert. Fundatoren waren die Knappen Andreas de Hese, Conrad Tetberg (Retberg) Engelbert Bitter, Hermann Ula, Hermann von der Kanne, ferner Wilh Arnolding, Schulrector in Warendorf mit Hälfe der übrigen Familien in Sendenhorst und der dortigen Sodalitäts-Brüder

Verpflichtung des Vikairus sind: eine gewisse Anzahl vom Nessen pro fundatoribus zu lesen und als Curatpriester zu fungiren, Das Patronatsrecht gehört zur Pastorat in Sendenhorst

1355 Vikar Lubbert de Drenhusen

1373 FMS U 835

Herr Frederic, Vikar zu St, Catharina in der Kirche zu  Sendenhorst

1351 IV 1 GV Nr 212

          Bischof Ludwig von MS bekundet, daß

          1. Andreas von Heske,

          2. Conrad Retberg,

          3. Engelbert dictus Bitter,

          4. Hermann Uhlem,

          5. Herman von dem Kanne,

          Knappen, und

          6. Wilhelm Arnoldinck, Schulrektor in Warendorf,

unter  Mithilfe  der  übrigen  Familienmitglieder  in Sendenhorst   unter Zustimmung des Archidiakons Heinamn  und  des  Sendenhorster Pfarrers Gottschalcus in der dortigen Pfarrkirche zu ihrem Seelenheil einen Altar zu Ehren der Mutter Gottes errichten möchtem. Folgt  Bestimmungen über Dienst und Genuß der Einkünfte  Bischof Ludwig genehmigt die Stiftung zu Ehren der  Muttergottes  und  der Hl. Katharina. Erster Inhaber, Mitstifter Wilhelm Arnoldinck. Die späteren Kollationen nimmt der zeitliche Pleban   vor. Das Gnadenjahr wird zugestanden.

Mitsiegler Archidiakon und Pleban

4: 1350; 

derselbe kauft von Lubbert von Alstede Güter in Albersloh

          

6: 1327 

ders. bürgt für Everhardus d Buck, Bürger zu Sendenhorst

===> Wilhelm v Arnoldinck residierte in Sendenhorst; erster Lehrer ?

vgl. 1359 I 31 (INA Bistumsarchiv 248) Verkauf einer Rente aus  einem  Haus in Sendenhorst 

Z: ... Joannes Arnoldinck, ... Schöffen zu Sendenhorst

1806 XII 30 JDK MS Fach 5 Nr 195

Pfarrer Darup an den Vicarius in Spir. Generalis:

Untertänigste Vorstellung des Pf Darup zu Sendenhorst in betreff  der  Wiederbesetzung der erledigten Vikarie S. Catharina daselbst  Die Vikarie ist durch den Tode des Vikars  Bernhard  Bettendorf  (13.X. 1806) erledigt. Die Kollation gebührt lt  Fundationsurkunde  (Kopie!) einen  zeitlichen Pfarrer zu S. "Unter de Competenten zu dieser erledigten Stelle habe ich ausgewählt den Theologen Franc.  Darup, aus der mstr Diözese gebürtig, meines Bruders Sohn, welcher die Inferirora im Gymnasium Coesfeld studiert hat, die Philosophie abr zu MS und nun im 2.Kurs  der Theologie ist und im 24. Jahr seines Alters.

Da ich hinlängliche Zeugnisse seins Wohlverhaltens und  seiner  Fortschritt in den Wissenschaften hatte, worüber denn  auch  die  Zeugisse  präsentiert  werde, so habe ich demselben bereits die Vikarie konferiert, wie ich die schriftliche Collation Euer Excellence heibei gehorsamst präsentiere. Bitte, dem   Administrations-Collegium   vorzutragen, die allerhöchste

landesherrliche Bestätigung zu bewirken

Fabian & Sebastian

 

 

 

Vikare_

 

1522 GV U 311

Anton Breckenfelt

 

 

1523 I 23 GV U 312

Nach + Anthonius Breckerfelt Kollation de Henricus Vageth

 

ca 1730

Theodor Anton Kinnebrock

+ 1761

 

1761

 

Clericus in minoribus ordinibus Georg Küper

1613 Visitationsbericht Bistumsarchiv GV Hs 24


          In Sendenhort 4 Altaria in universum:

          - Altaris S. Fab et Sebast. et Rochi. Possessor P. Nicolaus Werninch,

          vicarius veteris Ecclesiae, non habet mappas nec residit: fecit vix ...

          24 daleros

          - Altaris Joh. Bapt. Frans Wigerman, Pastor in Wessumb, collator Senatus

          Monst. (Zusatz am Rand: 40 daleros et domum simplam)

          - Altaris S. Catharinae, Joh, Lippert, non habet mappas, nec intramina.

          Facit praecise ... 50 daleros et domum, Pastor pro tempore collator


          10. Septembris

          Pastor in Sendenhorst examinatus: gehorich in daß  Ampt Wolbeck

          Patronus Ecclesiae Martinus Episcopus

          Henricus Holscher, Pastor verus

          Collatione a Summo pontifice

          Monast. collationis et investitura literos

          (15)82 incepit Pastor

          legitimus

          liber

          ordinatus Coloniae

          (in K|ln geweiht)

          Monasterii secundae classis discipulis fuit

          Monast. admissus ad curam

          von M}nster zur Seelsorge zugelassen

          Ex agricultura alimonia habet

          Zur insatt ... 5 Moltia ... 3 futter hoyes

          Domus una parte parochia, altera Pastor

          legit horas

          liest die kanonischen Stundengebete

          incepit hodie legere de Dominica

          Celebrat diebus veneris ex fundatione, et diebus veneris levides ...

          cantatur praeter dies dominicas et festes

          Interdum refficit altaro D. Wipperman

          Unum tantum sacrum;: si vicarius residerat in adventu celebrare dabant duo

          Vespera et matutina celebrantur, sufficiumt laudores

          non immititur sacrum

          Explicat vim missae

          erl{utert die Kraft der Messe

          numquam abest


          Post communione docet Catechismum, paratus et docere Catechismum utitur

          approbatis antiquis libris, Georgio Wisselio etc.

          Utitur nova agenda

          Baptisat in templo

          Adhoratur ad Conf.

          Introdicuntur ...


                                                                              f 58'

          Instituit subviam spem

          Ex singulari ... datur abaltio ab uno provisore

          praemonet purum vinum dari

          V. S. defertur ex erumena (?) suppelicio humeris imposito ... quado morat

          dedit

          Custos latio albo, lucerna sempra parrochia extra aprrochia non lucerna

          ferint imposterna

          Populus strata mensa et cruce excipit V. S.

          Confitentur in spem omnes

          Excipit confessiones stola et suppelicio

          forma Absolutionis non scivit, discit ex Agenda melius

          Utitur Toleto Bimsfeldio

          S. Extr. Vret. non est in usu. Est de eo concionatus et monuit

          Publcatum decr.

          3 denuntiatores

          Confitentur ante copulatione

          Copulat in templo

          Cum ... cantu et aqua bened. sepeliuntur

          aliquado qui spatuit post praedium sepelit

          Legit interdum sacrum pro defunctis si postulerit

          Mandatum tot sequenti dominica promulgit

          Ante prandium sepeliantur

          (vor dem Mittagsmahl (d h morgens) wird begraben

          Processiones nullae solemnes, nisi in die Corporis Christi per plateas

          circa portas et fortatio et passio cum V. S.

          In festo S. Maria p. lamentorum tantum litania

          Item in diebus rogatorum


          Ecclesia non est violata

          Fabricae reditus circa 32 vel 33; parrochianes contribuent

          Magistri catholici coram Pastore et Senatu

          Bene administrantur ...

          Custos catholicus

          Custodit diligenter

          Purificatoria non habet

          Magistri necessaria ad cultum divinum administrant

          Saepe lumen ante V. S.

          in Cemiteriis nulla nundiantiones

          Nulli heretici

          nulla sacella extra parochia

          librum no habet coniugatiorum et baptistorum., procurabit sibi



                                                                           f 59

          Confitetur Pastori in Hoetmar - semel vel bis in anno

          non detrectanit V. S.

          est diligens accidere agros

          eius culpa sine baptismo nullus mortuus

          eius filia cohebitat

          Persona sua anderthalb Malt wegens Abstand Plonies

          zu Ossenbecke, quod correpuit .. alias

          non est coniugeatur

          nihil scit de pastore proximo

          non habet ripas cum parrochianis

          non est frequens in tabernis

          non otit caupram

          non habet sigillum confessionis

          habet sacellanum

          non est beneficiatur comtaminious

          dat ei liberam mensam et 18 daleros

          bene administrat

          patribus confitetur

          habet curam puerorum, habet 50 discipulos

          docet catholicos libros

          Arch. D. cedebar - 2 celebrat vel ipse vel pro Engelbertum Westhoff

          Unus est tantum non catholicus, venit quidem diligenter ad templum ...

          seducit sed no communicat.

          Warendorpenses afferunt et ... inde vitulos

          tempore Endragensindi (?) cum maximo fraudolo

          manent ad forma missae

          pastores pororum veniunt ad templum

          saepissimo communicant parrochiani propter pascha

          nulla manuales

          3 pelsatur ad Ave Maria


                                                                           f. 59'

          Sacellanus ibidem:

          Frans Wigerman, Vicarius in Sendenhorst et Pastor in Wessumb:

          Habet in Osede Altare AB M V in diocese Osnabrugensi

          victum et 12 daleros, in absentia nihil ...

          nescit altarium onera et reditus


          Promotus ad Altare Joh.Bapt

          sacerdos

          liber

          fuit in noviatu Carthu. sed non professus

          A senatu Mon. collatione habet

          fundationem non vidit

          quuoad residentum habet non iudicatam cum Archidiacono

          aliqunado huc venit et Pastor 10 daleros habet qui recipit

          quoad eam tum putat Custodi et aliis contribui ex 10 daleros

          nihil ab eo scit alienatum habet domum ruinosam aliquando sitam -

          24 daleros plus minus praeter 10 quos pendet.

          Unam neptem de qua e quaestio acsit cognota ...

          Altare cuius habet tantum 2 mappas

          cum DD venerint in Wessumb alterius

          Monitus ut domum dotis servet in bono structura

          et sibi profficiat non incurret in offensionem



          (Pastor ex Alberslo .. in Sendenhorst examinatus respondit ... Heidenreich

          Rotvos; ex agricultura alimoniam 4 Molt zur Insaat ...)




Bericht des Stadtrichters von Wolbeck:


.....


5. das peinliche halsgerichte uff der wyden hayden gehalten wird; mach auffs boquemeste gehalten wirden zur Wolbeck dweyll die Gefangenen gefencklich von dem Hauß Wolbeck gebracht und ingetzogen werden


Zum Gericht Wolbeck gehören nur Stadt und Ksp Wolbeck die paelbuerschafft und die vyff Westerbhuiren (Bauerschaft West, Albersloh)


....

9. ... das Gericht zur Wolbneck under dem raithausse gehalten wirdt, anders geyn kirspell dann Wolbeck und die paelbhuiren und Westerbhuren als nemplichen schulte Weddendorpp, Dyrick tho Weddendorpp, Erschmann, Kerkendorp und Broelman im Kirspell Alvesskirchen gesessen an das Gerichte Wolbecke gehoirich sei; die kirspelskirch Alberslo overst ist eyn halb mylcken von der Wolbeck gelegen  undgehoirdt alda nicht ans Gericht.


12. von dem Richtamt ist das Entzetz gelt 15 Pfennig, wenn gemeine Sachen vorkommen und von jedem Ordell sechs Pfennig


13. ... daß man under dem Raithuyße zur Wolbeck bürgerlich zu handeln pflegt; sind alsdan die beyden Bürgermeister mit Namen Gerhardt Ackolck und Claeß Kralle und noch zwei als Johan Heggeman und Symon Huyßbrandt Beisitzer des Gerichts, dabei, daß das Gericht zum Recht bekleidet und besatzt werde.  Wenn man aber peinlich zu handeln pflegt, seint dair by mynen gnedigen Herrn von Münster Amtluide zur Wolbeck neben den freien Scheffen aus der Wolbeck als nämlich Gerhard Ackock, Johan Heggeman, Simon Huißbrandt, Claes Kralle, Herman Huyßbrandt, Pawell Schwertbroch und Henrich Schenkell, auf daß das peinliche Halsgericht zum Rechte besatzt und bekleidet werde. 

Auch gehören an das zelbige peinliche Halßgericht zu folgen die Kerspele Sendenhorst, Alberslo, Drenstenffordt, Rynckenrott, Hoithmar und Wolbeck, welche alle an das peinliche halßgericht bescheiden werden. Demnach sint auch darby vyff Stoilfryen als Ordelwyser nemptlich Berndt tor Straitenn bynnen Sendenhorst, Lenderman und Horn Ksp Herberen, Nyßman im kerspell Sendenhorst Wyggerman im Ksp Asschebergh gesessen.


14. die vorgeschriebenen vier Schöffen sind ihres Alters zwischen 40 und 50 Jahren und alle gesessen in der Stadt Wolbeck



Brüchtenregister




1631


Amt Wolbeck A 137

Erorterte Bruchthaffte des Gogerichts Sendenhorst von dem ersten Augusti Anno 1631 bis den letzen Augusti Anno 1632


Kerspell Albersloe


Die Vogelsangsche ahm 30. Septembrus auff vorgegangener Überzeugung in contumaciam zur Abtrag verdambt, das sie Oesterman vor einen Zauberer gescholden, gesetzt auf 1 ggl

 

Johan  Sieckman in gnaden Abtrag angelobt, daß er Osthueß, als derselbe ihme ahngeben und zu bauen versprochen, und solches nicht gehalten, vor einen Lüegner gescholden; gesetzt auff 2 Gg


Herman Hengemolle in Gnaden Abtrag ahngelobt, daß er Merrien Viehoff, als dieselbe ihme etliche Brieffe nacher Wolbeck zu tragen, warzu er dasselbe mahl nicht verpflichtet, ahngebracht ins Ahngesicht blundt geschlagen, gesetzt auff 2 Gg


Martin Borgman in gnaden Abtrag ahngelobt, daß er Niemans Scheffer mit einem Stock über die Armen geschlagen, gesetzt auff 1 Gg


Closterman vor seine Hausfrauw in gnaden Abtag ahngelobt, daß 

 

 

 

 

 

 

 

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