Gewerbe V

Kurlbaumbericht

Wegen des anzulegenden Accise-Hauses und den Thorschreiber Häusern

Sendenhorst den 3ten April 1803


In der unteren Etage des hiesigen Rathauses befindet sich die Stadt-Waage, welche mit Einschluü der Wohnung dees Waagemeisters für 12 Rthlr jährlich zum Besten der Kämmerei verpachtet worden ist. Das Gebäude it von der Beschaffenheot, daß von der Wohnung des Wagenmeisters und dem Raum, welcher jetzt zur Stadtwaage gebraucht wird, die Accise-Stube und Mehlwage füglich gemacht werden könnte, und läüt sich die Stadtwaage mit der Mehlwaage kombinireen, daü auf der ersteren nur wenig zu wiegen vorkömmt.


Ich setzte jedoch voraus, daß bei der Accise-Einrichtung nur das Gemahl, Schlachtvieh und Getränke importiert wird, indem, wenn alle Waren importiert, und die nach dem Gewicht zu verstauende Ware gewogen werden müssen. auch ein Lagerhaus angelegt werden sollte,. der Raum zu klein sein würde.


Sollte der untere Teil des Rathauses zur Akzise gebrauczht wertden, so würde die Kämmerei wegen der Pachtquanti entschädigt werden müssen


Es sind hier 4 Tore und eben so viel Pförtner als


1. im Osttore der Geisler

2. im südtore der Wessels

3. im Westtor der Bülte

4. im Nordtor der Brune


Nur allein der Bülte ad 3) kann etwas weniges, aber auch kaum seinen Namen schreiben, und die übrigen gar nicht. Es können solche also auch sämtlich als Thorschreiber nicht gebraucht werden.


Die 4 Pförtner Häuser sind zwar klein, sie sind aber künftig als thorschreiberhäuser brauchbar, wenn einen Reparatur-Kösten angewandt und die Stuben an die Seite des Eingangs im Thore angelegt werden


Kurlbaum

Übrigens wird noch bemerkt, daü die Stadt mit einem Wassergraben umgeben ist, welcher nur an einigen Orten von Fußgängern passiert werden kann.

 

Es ist dieser Graben aber sehr schmal und würden die Defraudanten nicht abhalten, wenn die Akzise eingeführt wird, indem kleine Paakete und Gefäße mit Leichtigkeit herüber geworfen werden können.

______________________

1673 Drensteinfurt INA LH Schloß A (S. 22)

 

Bestätigung der Ordnung und Rolle der Linnentuchweberschaft der Stadt Münster von 1613 mit Nachträgen für die Freiheit Steinfurt




 

Privileg der Linnentuchmachergilde zu Sendenhorst


1695


Von Gottes Gnaden wir Friedrich Christian, Bischof zu Münster, Burggraf zum Stromberg, des Heil. Römischen Reiches Fürst und Herr zu Borkeloh tun kund und fügen hiermit zu wissen für uns und unsere Nachkommenden am Stift: Nachdem wir von sämtlichen Linnentuchmachern in unserem Wigbold Sendenhorst wohnhaft in Untertänigkeit gelangt und gebeten worden, wir geruhten ihnen zu ihrer und der Ihrigen besseren Nutzen und Aufkommen ein

ordentliches Amt und Gilde in Gnaden zu erteilen und zu verstatten, und dann wir unter anderm aus fürstlich väterlicher Neigung zu unseren lieben Untertanen dahier vornehmlich bedacht sein, daß wir deren Wohlfahrt und Bestes befördern, und sie bei gutem Gedeihen und Aufnehmen erhalten mögen, daß dahero wir vorbenannten Supplicanten sicher gnädigst stattgetan, und

ihnen ein priviligiertes Amt oder Gilde in nachfolgenden Artikelen bestehend, aus besonderer Gnade erteilet, und bestätiget haben, odrnen setzen und wollen diesem nach, daß


1. im Wigbold Sendenhorst niemand Brust-Linnen Tuch Nr. nono an und so weiter, wie auch Bildwerk, Lengete, Drill und dergleichen zu machen, zugelassen sein solle, er habe sich dann dergestalt zum Linnentuchmacher Amte qualifiziert, daß er sei römisch -katholischer Religion und freien Standes, auch allda oder anderwärts, allwo ein Amt oder Bruderschaft ist, Handwerk

gelernt, seine Lehre zwei Jahre beim ehrlichen Meister ausgehalten und davon genugsamen Schein seines guten Lebens und Gerichts vorgebracht, und dann auch also nach ausgehaltener Lehr zwei Jahr bei einem Meister als Knecht gearbeitet habem, es wäre denn, daß er mittels genugsamen Zeugnis dartun könnte, anderwärts schon als Meister gestanden und gearbeitet zu

haben, welchenfalls er zu jetzt erwähnten zwei Jahren nicht gehalten, gleichwohl mit dem Amte billigmäßige Abtracht zu machen und solle dabei nicht übernommen werden.


2. Sollen zwei aus derselben Mitte zum Amtsvorsteher erwählt werden, denendie anderen der Amtsbruderschaft gehorchen und folgen müssen, welche Vorsteher gute, ehrliche Leute sein und fleißige Obsicht haben sollen, daß unter den Brüdern und Gemeinschaft keine Uneinigkeit oder Sotterey entstehen möge. Da aber etwa Zank zwischen dem Meister und Knechten der Arbeit oder Handwerks halber entstehen würde, und darüber zu klagen hätten,solches den Vorstehern zum gütlichen Entscheid vorgebracht und geklagt werden solle.


3. Die Vorsteher sollen aus ihren Mitteln zwei Meistern verordnen, die alle14 Tage umgehen, und dembreiten Tuch, groß oder klein, so jedesmal auf den Tauen befunden wird, besichtigen, damit gute Kaufmannsware gemacht werden. Und doch dann ein scheinbar und strafbarer Mangel daran bei einem oder anderen Linnentuch her befunden würde, selbige von vorgem. zwei Meistern, den zeitlichen Beamten zu Wolbeck und Richter zu Sendenhorst genennet und angezeigt werden, damit der Deliquent nach Gelegenheit des Excesses mit einer gebührlichen Geldbuße, so zur Halbscheid der hohen Landesobrigkeit, die ander Halbscheid den Vorstehern des Amts zu der besserern Erhaltung ohne einige Einrede zu erledigen, sonsten nach Befinden bestraft werden möge.


4. Da jemand das Amt begehrt, derselbe soll zwei Meister zu Wahrheitsleuten gesinnen, die ihn solches auf vorgebrachten Schein seiner Qualifikation nicht oder weniger sondern zu dreimalen als von 14 Tagen zu 14 Tagen bei den zwei Amtsvorstehern darnach ewerben sollen.


5. Wann dann auf vorgebrachter Qualifikation und Beweis einer zum Amte zugelassen würde, derselbe soll zuvorderst sein Meister-Stück, als nämlich einen Fünfzehnden machen, und das Werk bei einem anderen Meister, wozu er verwiesen wird, schuren, daß selbe durch zwei verordnete Meister oder die Schurung richtig besichtigen lassen und wann sie richtig befunden, das

Meisterstück zu machen, zugelassen werden.


6. So bald nun aber das Meisterstück fertig, soll selbiges im Beisien der Vorsteher neben sechs dazu deputierten Meistern samt dem Kamme besehen werden, ob es ohne schädliche Gebrechen, breit und fest genugt gewebt, und wenn es tüchtig befunden, derselbe so ein Meister-Sohn ist und an eine Meistertochter sich verheiratet, den Bescheren das Ihrige, als dem Vorsteher 14 Schillinge, sonsten zusammen eines Tags zu essen, und eine halbe Tonne Bier, ein Pfund Wachs behuf der Lichter so in der Kirchen oder sonsten für einen Leichnam zu gebrauchen, und dann einen ledern Eimer ohne dem welchen ein jeder Einwohner zur Feuersnot zu verschaffen, schuldig geben, sonsten aber als ein Amtskind die Bruderschaft frei haben und darzu aufgenommen werden.


7. würde aber einer, der nicht ein Meister Sohn ist, die Burderschaft verlangen, derselbe solle, wann das Meisterstück wie obstehet gemacht, für sich fünf und für seine Frau fünf Rthlr als zusammen zehn Rhtlr nebst zwei Pfund Wachses, einen ledern Eimer und Hast denen Vorstehern zu geben gehalten sein,


8. Damit dann auch gute Gleichheit unter den Brüdern gehalten werden möge,sollen keinem Meister mehr dann drei Tauen zu bewerken erlaubt sein, jedoch das vierte Tau dem Meister selbsten darauf zu arbeiten vorbehalten.


9. soll kein Meister mehr als einen Lehrjungen haben, der sich von ihm annehmen und von den Vorstehern einschreiben lassen, daneben ein Pfund Wachs behuf der Lichter geben und bei seinem Meister die vorspezifizierten zwei Lehrjahre ehrlich aushalten, auch zwei Jahr als Knecht bei demselben dienen solle.


10. wann ein Meisteer verstorben und dessen Wittib an einen anderen Linnen Tuchmacher ehe und bevor sich in allen Punkten, wie oben gemeldet, bequem gemacht, verheiraten würde, solle dieselbe und der künftige Mann dieser Bruderschaft verlustig sein, eine Wittibe aber so im Wittibenstand verbleibt, dieselbe wie bevor durch ihre Rechte arbeiten lassen.


11. Damit auch die Begräbnisse der Abgestorbenen in der Bruderschaft ehrlich gehalten werden, soll ein jeder Bruder des Abgestorbenen Leichnam zu folgen und dem jüngsten Meister bei Strafe eines Pfund Wachses zu verboten verbunden sein.


12. Es sollen und mögen auch alle Jahr auf Sendenhorstischen Viehmarkt oder Montag nach St. Michaelisfest die Amtsbrüder, nach des Morgenfrüh dem Gottesdienst ordentlich beigewohnt, und für die Abgestorbenen Mitbrüder ihr Gebet Gott aufgeopfert, beisammen kommen und die Vorsteher oder auch Aufseher nachmittag nach Gefallen verändern, und denselben vor der Ver-

änderung von allem was behuf der Bruderschaft empfangen und gehoben richtige und klare Rechnung abfordern, und was im Vorrat in ein Buch schreiben, dem anderen Meister vorlesen und also vom Vorrat bis auf den Notfall getreulich und wohl verwahren und beilegen, bei Strafe eines halben Marks wegen der Absenz.


13. soll auch ein Meister den andern seinen Dienst gegen die Gebühr nicht abschwacken noch an sich ziehen, auch für Neuen Jahr und dem Heil. Fest St. Joannis Mitsommer keinen Meister erlaubt sein zu mieten, und zwar nicht geringer als auf ein ganz Jahr. auch nicht mehr zum Weinkauf geben als 3 Schill beim ehisten Anmieten; alles bei Strafe nach Ermäßigung welche dann ebenfalls halb der hohen Obrigkeit, und halb der Bruderschaft heimfalsen sollen.


14. Endlich und zum letzten soll uns und unseren Nachkommen freistehen, diese Artikel, Ordnung, concession und Rolle zu verändern, derselben ab und zusetzen, oder aber gestalten Sachen nach gänzlich zu revozieren und abzutun. Befehlen daher unsern Wolbeckschen Beamten, auch Richter zu Sendenhorst, hiermit gnädigst obbenennte Linnentuchmacher-Amtsgenossen bei obiger unserer Concession und Amts-Rolle richtig zu manutenieren und zu handhaben.


Urkundt unseres hierunter gesetzten Handzeichen und vorgedruckten hochfürstl. Secrets in unserer Stadt Münster, den 19ten August 1695

 

Friedrich Christian


 

LS (Pro copia authentica subscripsit Bernardus Josephus Langen juratus scriba judicii Sendenhorstensis mpp)

 

_______________________



Privilegium der Linnentuchmachergilde

 

1730


 

Ich, Joan Christoph Bernard Bisping, beider Rechte Lizentiat, auch in und außerhalb Senden­horst verordneter Richter und Gograf, tue kund, zeuge und bekenne vermitz gegenwärtigen offe­nen, versie­gelten Scheins, wie daß in Dato unten bemeldt vor mir Richtern und Gografen im Schein des Gerichts, auch des vereideten Ge­richtsschreibers und zum End geschriebenen Zeu­gen Gegenwart kommen und erschienen die ehrsame Adolph Tonbeynck senior und Diethrich Höerde, zu jetziger Zeit Gildermeister hie­singen Linentuchmacher- Amts, fort mit ihnen die sämtli­che Amts-Meister, fürhaupts und einhellig aussagend, wie daß Ihro Hochfürstliche Gnaden zu Münster, Friedrich Christian, hoch­seligen Gedächtnis, bei Lebzeiten und Regierung den in

diesem Wigbold wohnenden Linnentuchmachern zu deren besseren Nutzen und Aufkommen mit einem ordentlichen AAmt und Gilde begna­digt, und wie sie sich hernächst zu verhalten, einige Artikel vor­geschrieben und gnädigst erteilt, für welche hohe Gnade sie, die Komparenten, dem­selben zu allen Zeiten untertänigst verbunden wären.

Gleich nun solche gnädigste Konzession von den Meistern mit aller Verehrung angenommen, sie, die Komparenten auch die vorgeschrie­benen Artikel stets einfolgen, keineswegs denselben zu­wider zu handeln, weder denen zum Nachteil zu statuieren gsont, sondern solche Artikel stets in ihrer Stadt verbleiben und ihre völlige Kraft un dWirkung behalten sollen. Nachmals nun

wegen Gesinn- und Gewinnung des Amts die Gebühren in den der Rolle einverleibten Arti­kel zwar sich bestimmt finden, gleichwohl, daß solche Gebühr zu groß wäre, ist vor Ihro Hochfürstlicher Gnaden und anderen Amtsleitern geklagt wor­den, daher dieselben solches zu redimieren (ermäßigen) uns nach der Ahlenschen Amtsrolle und daß dieslbe einfolgen

sollte, hinverwiesen, wie dann auch wir von solcher Rolle eine au­thentische Kopie erhalten, gleich­wohl bei der Verlesung daraus, wie es in ein oder anderm Stück sich verhalten würde, keine gründliche Information haben können, sondern vielmehr ein Konfu­sion und Irrung unter den anwerbenden jungen Meistern entstan­den. Um diesem aber demnächst vorzubeugen und den

einen und den anderen nicht zu beschweren, sondern in allem eine Gleicheit zu halten, hätten die Komparenten es für höchst nötig erachtet, zusammen zu treten, über den einen oder anderen Punkt, wie es hinfüro damit sollte gehalten werden, reiflich zu deliberieren (abwägen) und darüber zu verordnen, so dann solchen ihren Schluß und Verordnung zu mehrerer Sicher­heit gerichtlich instrumentieren und ihnen ein oder mehere Instrumenta informa probante, um solches beim Amtsbuch verwahrlich hinzulegen. Hätten daher über einige Punkte reiflich sich beratschlagt, darüber statuiert und verordnet, statuieren und verodnen dann auch hiermit:

1. soll derjenige, der das Linnentuchmacher-Amt hinfüro gewinnen will, er sei ein Amtsmeisters Kind oder nicht, auf vorher beigebrachte in der Hochfürstl. Amtsrolle erforderliche Qua­lifi­kation zwei Amtsleute zu Werbersleute zu ersuchen und durch dieselben dreimal, und zwar je­desmal von 14 zu 14 Tagen, bei den Gildemeistern und Vorstehern danach werben zu lassen. Derjenige, der das Amt verlangt, soll nicht verbunden sein, die­sen Webmeister das geringste zu geben, nur wenn er aus freiem Willen ihnen spendiert. Diese zwei Werbsleute sollen auch nichts dafür fordern. Wenn nun zweitens derjenige, der das Amt werben läßt, zum Meister angenom­men und solcher ein Amtsmeisters­sohn, auch an einen Amtsmeisters-Tochter verheiratet wäre oder sich verheiraten würde, soll derseolbe für sich und seine Frau dem Amt insgesamt ein Pfund Wachs ge­ben, sonst aber für Gewinnung des Amts weder für sich noch für seine Frau etwas zu entrichten verpflichtet sein.

2. Sollte aber ein solcher Meistersohn eine Person heiraten oder wirklich zur Ehe haben, die keine Amtsmeisters Tochter, so soll der Mann ein halbes Pfund Wachs dem Amt auszukehren ver­pflichtet sein.

3. Wäre aber solch werbender Meister und dessen Frau kein Amtsmei­sters Sohn oder Tochter, so soll ein jeder fürhaupts (pro Kopf) dem Amt ein Pfund Wachs geben.


4. Damit ein Fremder, Mann oder Frau, welche keine Amtsmeisters Kinder sind, sich bei der Gewinnung des Amts über den erforderli­chen Gewinn nicht beschweren möge, sondern darin bei diesen schlechten Zeiten erleichtert sei, hätten sie beschlossen und statuiert, daß ein fremder Meister, der das Amt gewinnen würde, für sich vier Rthlr zum Gewinn geben solle. Wäre er verheiratet oder würde er eine Person, die keinen Amtsmeisters Tochter, heiraten, soll er für seine Frau gleich­falls vier Rthlr dem Amt zum Gewinn prästieren. Würde aber ein solcher fremder Meister eine Meisterstochter heiraten oder zur Ehe haben, zahlt er dem Amt keinen Gewinn sondern für sich allein dei vier Rthlr.

5. Wenn nun einer das Amt gewonnen und der neue Meister zur Anfer­tigung des Meisterstücks hinverwiesen und das Werk geschoren, daruaf durch zwei dazu verordnete Meister, ob die Scherung richtig, besichtigt worden, soll er einen jeden Meister drei Schilling sechs Deut sofort für seine Arbeit und Mühe erlegen, gleichfalls soll er, wenn er zu arbeiten anfängt, für

abermalige Besichtigung und ob alles ohne schädliches Gebre­chen sei, abermals jedem drei Schill. 6 Deut geben.

6. Wenn das Meisterstück verfertigt und das Werk neben dem Kamm und ob alles fehlerlos sei, nach Vorschrift der Rolle von de Gildemeistern und sechs andern, dazu abgeordneten Amts­meistern besichtigt ist, soll von dem neuen Meister jedem Gildemeikster 17 Schilling sechs Pfen­nig, und einem jedem zur Besichtigung ab­gestellten Meister drei Schilling 6 Deut übergeben werden.Die Mahlzeit und Tonne Bier soll wegfallen.

7. Der Gewinn und der Wachs sollen sofort, wenn das Meisterstück fertig, bei der Besichtigung bezahlt werden. Bis solches erhoben, soll der neue Meister andere Arbeit anzufangen nicht zu­gelassen sein.

8. Die Lehrjungen, wenn sie eingeschrieben werden, sollen den Gil­demeistern ingesamt sieben Schilling, damm Amt aber ein Pfund Wachs geben, es sein der Junge einen Meister oder eines an­deren Bürgers Sohn.

9. Der Lehrjunge soll dem Meister, welcher ihn zur Lehre genommen, für das Lehrgeld fünf Rthlr, dessen Frau ein Paar Pan­tofffel und 14 Schilling dafür entrichten. Das Lehrgeld soll der Lehrjunge, sobald er angenommen ist, sofort zur Hälfte auskeh­ren, die andere Hälfte soll er gelegentlich nach Ablauf eines viertel Jahres bezahlen.

10. Wenn aufgespürt, daß der eine oder andere Meister einen Lehr­jungen für geringeres Lehrgeld aufgenommen, was den anderen Meistern zum Nachteil gereicht, wurde einhellig bewilligt, daß solcher Meister dem Amt zwei Rthlr zur Strafe geben solle.

11. Damit sich ein neuer Meister nicht mit Unwissenheit entschul­digen kann, soll ihm die gegen­wärtigen Statuten, zuerst, damit er sich danch verhalten kann, vorgelesen werden. Die Komparenten hingegen gelobten zu meinen, des Richter, Hän­den, diesen Satzungen in allem zu folgen und denselben keineswegs entgegen zu leben.

Actum Sendenhorst, in meines Richters Wohnbehausung in Anwesen­heit David Lindeman und Henrich Hartmann als hierzu bestellten Zeugen.

Im Jahr nach unseres einzigen Erlösers und Seligmachers Jesu Christi heilwerten Geburt, Tau­sen Siebenhundert Dreißig, den 24. Monats November.

 

Beglaubigung durch Notar und Gerichtsschreiber Anton Schunigt






Bericht über die Leinenherstellung im Fürstbistum MS

ca 1803

 

SPO 99

... Für die Leinenhandlung zu MS wird ein grobes, aber auch dauerhaftes Leinen in gleicher Menge hergestellt. Die Länge und Breite der Stücke richtet sich bei der Arbeit nach der Be­stel­lung. bei Arbeit und Lohn und zum Handel aber nach den Orten, wo der Weber seine Wa­ren absetzen muß.


In MS ist das Stück Leinen zum Verkauf 5/4, 6/4, 7/ breit 54 Ellen lang;

Sassenberg: graues und weißes Leinen

Ahlen und Beckum

Telgte

In Sendenhorst insofern das Leinen nahc MS geht 1 3/4 Ellen breit 60 Ellen lang insofern es nach Warendorf bestimmt ist 1 5/8 Ellen breit, 52 Ellen lang

Werne

Drensteinfurt (MS oder WAF)

Lüdinghasuen

Olfen

Oelde und Stromberg


Die gewöhlichen Einkaufspreise sind (das Stück nach verschiedenen Breite und Länge):

MS 10 - 30 Rthrl

 

WAF 8 - 30 Rthlr


_______________________


1787 Bleichplätze


Empfang der Bleichplätze Verheurung, so alljährlich geschieht, resp. deren noch nicht planierten Wällen:

Alexander Schlencker 1.Platz 7ß

diesseits des Kreuzes

Fuest Sohn vom 2ten

Anna Elisabeth Hesselmann vom dritten


NB Ansonst haben aufm Wall gebleichet, vorhero aber nicht gemeldet:
JB Geileren, dessen Magd,

Anton Mönsterman, dessen Magd,

Wirt Silling, dessen Magd Summa 2 Rthlr



1804 Stadtarchiv

93 Webstühle in 64 Häusern


Häuser, in denen Webstühle vorhanden:

3 Nordstr. 18, Woestmann

31 Ostgraben 34, Lütkehues

8 Nordstr. 10, Heymann

10 Nordstr. 6, Burholt

12 Kirchstraße, Borgmann (später Mädchenschule)

22 Nordtor 39, Bücker

42 Placken 2, Bülte

59 Placken 8, Holling

62

66 Ostgraben 17, Brüggemann

68 Ostgraben 24, Quante

69 Ostgraben 22, Bering

74 Ostgraben 6, Panning

75 Ostgraben 4, Edeling

76 Ostgraben 2, Homann

63 Nordtor 6, Linnemann

58 Ostgraben 7, Bunte

145 Südgraben 26, Knipping

137 Südgraben 35, Linnemann

138 Südgraben 37, Panning

22 Nordtor 39 Bücker (Doppelhaus)

92 Schlabberpohl 9 Bennemann

94 Schlabberpohl 11 Rieping

95 Schlabberpohl 13 Schräder

98 Schlabberpohl 10 Linnemann

101 Schlabberpohl 4, Saerbeck

106

120 Südgraben 3, Tombeininck

154 Südgraben 4, Averdung

150 Südgraben 12, Schmitz

124 Südgraben 11, Strickmann

151 Südgraben 10, Lütkehaus

(121)

130 Südgraben 15, Recker

153 Südgraben 6, Bunger

121 Südgraben 3, Herte

129 Südgraben 21, Scheffer

126 Südgraben 15, Quante

131 Südgraben 25, Ostholt

132 Südgraben 27, Linnemann

134 Südgraben 31, Herweg

133 Südgraben 29, Jungmann

209 Westgraben 5, Lütkehaus

207 Westgraben 9, Linnemann

205 Schleiten 8, Telgmann

215 Weststr. 27, Seebröcker

25 Neustr 9, Krey

164 Südstr. 16, umgelegt 1806

182 Kühl Edeling

179 Drostenhof 11 Kleyer

174 Drostenhof 1 Klessing

163 Südstr. 18 Geisthövel

164 Südstr. 16 ?

165 Südstr. 14 Bartmann

203 Schulstraße 4 Linnemann

26 Neustr 11, Kammann (Umsiedler, Bußmanns Garten, 210)

252 Stiege-Nstr. Edeling

254 Nordstr. 7 Spiegelberg

255 ? Brüggenkötter (zus, mit Nordstr. Nachtigäller)

258 Nordstr. 13 Schomacker

261 Nordgraben 1 Panning

264 Nordgraben ?

235 Weststr. 6 Debbelt

234 Weststr. 8 Bering

61 270 ?



 

Leineweber lt Urkunden, Armenhaus


1716 U 79

Diethrich Verführt oo Gertraudt Lüttighauß, Bürger und Linnentuchmacher


1719 U 80

Johann Pappenberg. Bürger und Linnentuchmacher

 

1725 U 84

Diederich Böcker oo Gerdrud Luttighaus (in erster Ehe verh. mit D. Verführt?)


1726 U 84

Henrich Schockemöller, verw. Bürger und Linnentuchmacheramtsgenosse


1726 U 85


Anna Slickmann Ehefrau des Werner Kössendrup, Linnetuchmacher

 

1766

Henrich Hagedorn, Bürger und Tuchmacheramtsverwandter, Ostgraben


1766 U 96

Konrad Melchior Heyman, Bürger und Tuchmacher (Haus Nr.8 neu)

Berndt Henrich Bunger, Tuchmacher


1770 U 97

Bernard H Panning, Bürger und Linnentuchmacher oo M Cath Hintzenbrock (Panning Haus Nr 74 neu)


1772 U 99

Cath Quante, oo Hermann Langenkamp, Telgte, Tochter des +Tuchmacheramtsverwandter Melchior Quante


1777 U 102

J Gerh Hagedorn oo Cath Overkamp, Bürger und Tuchmacheramtsverwandter, Ostgraben, 63 neu


1784 U 105

Anton Klessing, Linnetuchmacher zu S. Ostgraben


1785 U 107

Franz Herm. Herweg, Tuchmacher zu S. oo Clara Averdung, Haus Südgraben134 neu)

Z Leinentuchmacher B Herm Averdung (126 neu), Bernd Dirck Bücker


1790 U 110

Theodor Henrich Edeling Linnetuchmacher zu S. oo Maria Westhues, Haus Weissenstiege 252 (neu)

 

1791 U 114

Die Gildemeister des Weberamts Bernd Linneman und Th Hermann Edeling, Linnentuchmacher zu S. zeigen an, daß sie von Th Herman Edeling ex causa scussionis 2 St. Gartenland für das Linnentuchmacheramt gekauft haben


1796 XII 1 U 117

Adolph Linnemann oo Anna Maria Hummel verkaufen dem Linnentuchmacheramt ein Stück Gartenland in der Alten Stadt für 24 Rthlrt, jährl Heuerzahlung 14ß

Mitanwesend: Linnentuchmacheramtsgildemeister Joseph Jungman, Adrian Bunte



 

Die Geburtsbriefe der Stadt WAF 1584 - 1804

QFGSTADt WAF 3, 1964, Hg Franz.Julius Niesert, Wilhelm Wallmeier

 

1637 IX 5

238: Johan Rutgerman, Leinentuchmacher

E: + Bernd R. oo Else Hardewick binnen S.

Z: Herman Selliger, Herman Spithove, Bürger zu S.


1676

862: Jörgen Wettendorf, welcher das Linnentuchmachen hierbinnen zu erlernen vorhat

E: Johan W oo Elis Modersohn in der Stadt S.

Z Ernst Brandhove, Henrich Mollenbecke zu S.


1687

1151: Berndt Köeßendrupf, welcher das Linnetuchmachen hierbinnen zu erlernen vorhabens

E: Bertram oo Anna K.

Z: Henirch Hiddinghoff, Berndt Haederwick von S. gebürtig


1693

1428: Dietherich Herweg von S. welcher das Linnentuchmachen hiebinnen zu erlernen vorhabens

E: Andreas H, Maria Bredensteins in der Stadt S.

Z: Caspar Vennewaldt, Henrich Spithover, zu S. hat Andreas Herweg seinen Sohn in die Lehre bestellt bei Dietrich Arndts, Bürger und Linnentuchmacher hieselbst


1694

1475 :Johan Heeßen

E: Werner H oo Margarethe Schockmöller

Z: Ernst Brandhove, Berndt Wessels beide aus der Stadt S. hat Werner H seinen Sohn bei Berndt Beldeman hieselbst in die Lehre bestellt.


1712

2102: Balth Schöckinghove von Everswinkel

E: Johan Sch oo Clara Linneman im Ksp S. Sohn soll Linnentuchmachen lernen


1723

2483: Herman Heyman von S.

E. Dietr H oo Cath Veltma

Z: Dietr Torwesten, Bernd Bücker von S. bürtig

Herman H. hat sich zur Erlernung des Linnentuchmacherhandwerks bei Joh Follen in die Lehre bestellt

 

1724

2531: Johan Dietr Linneman

E: Johan L oo Clara Höltenschmitt

Z: Herman Heyman, Herman tor Wosten, beide aus S gebürtig Linneman hat sich bei Joh Holtkampf in die Lehre bestellt (Linnentuchweben)



Quellen und Forschungen zur Geschichte der Stadt Warendorf 2. Band Warendorf 1952


1766-1636 Johan Wessel, Linnentuchmacher (ehel. frei Geburt St.S.)

3293-1686 Henrich Ruitman, Linnentuchmachergeselle von S.

3334-1688 Andreeß Vennewaldt, Linnentuchmachergeselle aus der Stadt S.

3734-1698 Diderich Zurbonsen, Linnentuchmachergeselle von S.

3820-1701 Dieth Schotte, Linnentuchmachergeselle von S.

5469-1751 Johan Dirck Hintzenbrock Bomsidenmacher aus S.

1712 2102: Balth Schöckinghove von Everswinkel E: Johan Sch oo Clara Linneman im Ksp S. Sohn soll Linnentuchmachen lernen


nach dem 7j Krieg Gräften und planiertes Walland als Bleiche be­nutzt

1780-1792 Verpachtung der stadteigenen Fischereien

a) Stadtgräfte West- Nordttor Georg h Lindemeyer -3-1

b) Stadtgräfte von der Nordporte bis an Gerichtsschreiber Langen von der Stadt angeheurten neuen Garten J B Bücker 14ß

c) Nordengräfte von B Bückers Durchschlag bis an die Ostpforte (Alexander Schlenker 1-12 RT)

d) Ost - bis Südtor (kein Gebot)


1789

Verpachtung der planierten Wälle nach der Südpforten auf 12 Jahre

Pachtbedingungen:

P. müssen angrenzende Stadtgräben aufwerfen und sauberhalten.

9 Fuß zum Prozessionsweg freihalten

Pächter der Südenbleichplätez müssen an Prozessionstagen das Linnen aufnehmen, außerdem 2 Fuß für den Fußpatt frei halten

Jede Bleiche hat einheitliches Maß von 22 uß breit und 66 Fuß lang; mehr wird nicht verheuert

Vom Michaeli bis Maitag sind die Plätze wieder zum Waschen gemein

P. müssen gestatten, daß Anwohnende ihr Wasser durch die Bleichplätze leiten.


Verpachtung in der Regel an die am Südengraben wohnenden Hauseigentümer:

- David Kössendrup

- Wilm Buman

- Herman Kuckuck

- B H Bülte

- J H Saerbeck

- Herman Schaffer

- J Henr Spiegelberg


weitere verpachtete Bleichplätze:

- nächst der Südpforten, Bürgermeister J B Bückers Frau

- wie oben

- 3/4 Bürgerm. Bartels, nach + 1792 Anton Kamman und Fried Hummel

- 5 J Henr Lütkehues

- 6 Anton Strickmann

Gesamteinnahmen jährlich 24-15- Rthlr



A 765

1812 X 6

Langen an den Vorsteher der hiesigen Leiwandweber:

Angabe der sich seit 1806 niedergelassenen Weber


1814

Verzeichnis derjenigen, welche nach Aufhebung des Amts als Meister arbeiten, wie folgt

.... 14 Angaben

_


Spezialorganisation MS 99

(Gesamtdarstellung der gewerblichen Verhältnisse im Fürstbistum Münster von Kriegs- und Domänenrat Ribbentrop)


 

1803


Das Leinengewerbe (Auszug)



... nächst gelegenen Stadt oder nach Everswinkel und Senden, als die einzigen Ksp. des Amts Wolbeck, ferner Ascheberg in welchen der Weber wenn er nicht schon gegen Lohn eines solchen Linnenhändlers arbeitet, wie dies fast allgemein der Fall ist, die Übernahme seiner Ware finden kann. Die Art ,und Weise, wie auf Lohn gearbeitet wird, besteht darin, daß der Leinenhändler die aufgezogenen Kette mit dem erforderlichen Garn zum Einschlage hergibt und stückweise die Verwebung mit dem Weber akkordiert.

Das ist besonders in WAF der Fall, wo mehrere Linnenhändler deswegen das Weber-Amt übernommen, um dadurch das - sie von keinem auszeichnende Recht, die Ketten in ihren Häusern selbst auszeichnen zu lassen, zu erlangen.

Das Linnen im Erbfürstentum MS wird mehrenteils vom Flachs gemacht und Hanfgarn welche die Weber in einigen Bezirken des Amts Wolbeck, namentlich Ahlen und BE verbrauchen, liefert bloß grobes Linnen zum Hausbedarf. Die Ksp. Milte und Füchtorp, Amt Sassenberg sind die einzigen, welche so genanntes Löwentlinnen, eigentlich Legge-Linnen- für die Osnabrücksche Linnen-Handlung geben. die Gegenden von Bervergern, Greven, Riesenbeck, Saerbeck brauchen zwar auch Hanfgarn als Lein, dies geschieht nur zur Kette; der Einschlag wird vom Flachsgarn genommen und das davon gewebte Linnen dient bloß zur Haushaltung.

Die Güte des Linnen ist sehr verschieden: Zu WAF und in allen denjenigen Gegenden, wo die in jener Stadt wohnenden Linnenhändler das Linnen beziehen, findet man dasselbe sehr los und dem sogenannten Halbdichten gleich.

Die Ämter Wolbeck und Werne schaffen durchgängig, falls die Fabrikation nicht für Warendorf geschieht, grobes aber dauerhaftes Linnen, das Amt Stromberg gibt sich keine Mühe und sein Leinen wird überall als schlecht verworfen. Bevergern, Dülmen, Horstmar, Nottuln, Hiddinxel ---> MS, grober dauerhaftes

Leinen

Die Länge und Breite der Stücke richtet sich bei der Arbeit und Bestellugn nach den Gütestücken (?) des Bestellers, bei der Arbeit auf Lohn und zu Handel aber nach den Orten, wo die Weber seinen Waren absetzten muß.


Im Münster ist das Stück Linnen zu verkaufen (folgen Ellen-Maße; Länge 54)

Sassenberg, Everswinkel,

Ahlen, Beckum

Zu Sendenhorst in sofern das Linnen nach Münster geht 1 3/4 x 60 insofern es nach Warendorf bestimmt ist 1 5/8 x 52 Ellen

Drensteinfurt liefert ebenfalls nach MS und WAF. Lüdinghasusen

Olfen Oelde und Stromberg


Die gewöhnlichen Einkaufspreise sind (das Stück nach den verschiedenen Längen und Breiten) Sendenhorst nicht aufgeführt; aber Dreinsteinfurt 7-12 Rthlr

Damit eie hochlöbl Organisatiomns-Comm übrigens die ganze Beschaffenheit der Stücke noch näher übersehen kann, so habe ich so viel als möglich und fast an allen Orten, wo sich nur die Linnenhändler zum Abschnitte bewegen lassen wollten, Proben beigebracht, und sind hinter die Untersuchugsprotokolle des Kurlbaum auf besonderen Bogen bestätigt.


Die Vorschriften der Leinen-Fabrikation bestehen in Leggeordnungen und Zunftrollen, denn das Edikt vom 25. März 1765 befiehlt:

. daß da, wo Zünfte sind und die Gildemeister die Schere rahmen, da einmalig Länge setzen, die Arbeit auf den Weberstichen fleißig assistiren und den Amtsgenossen zur Verfertigung untadelhafter Arbeit anhalten, auch die vorgefundenen Fehler bestrafen sollen.

an Leggen und also an Leggeordnungen, welche immer nach der Lokalität jedes einzelnen Bezirks einer Provinz gegeben werden müssen, haben wir hier nur noch eine, nämlich die zu Warendorf, und das ,was das anliegende Prokjekt einer Legge-Ordnung für Oelde vorschreibt, ist nie zustande gekommen vielmehr hier im Jahre 1801 selbst die Legge völlig eingegangen.

 

Auch die Stadt MS erfuhr das Schicksal, daß sich ihre Legge, wozu sie ein besonderes Haus aber keine Legge-Ordnung besaß, seit dem siebenj. Krieg nicht erhalten wollte.


Stromberg hat mindesten der Kaufmann Hüffer eine Privatlegge in seinem Hause angelegt, um darauf alles Leinen zum eingenen Handel messen und sortieren zu lassen. Daß man dergleichen Eingriffe in die landesherrliche Polizei so lange duldet, wird auch von vielen Leinen-Händlern getadelt, aber wie soll der Kaufmann den Betrügereien der Weber anders begegnen, wenn sämtliche Anstalten dazu fehlen.

Die Legge-Einrichtung zu WAF, welche die Verordnung vom 25. März 1765 bestimmt, bindet eigentlich die sämtlichen Weber des Amts Sassenberg in Bezug auf das zum Verkauf gemachtge Linnen, bestimmt die Größen der Stücke genau auf 1 5/8 Ellen breit und 52 Ellen lang, weiß auf 1 1/2 Ellen breit und 54 Ellen lang, befiehlt die gleiche Tellung aller Scherr-Rahmen, die gleiche Kettung von 57 3/4 Ellen lang, 74 Ellen breit und 1/8 Elle Zwischenkante; ordnet ferner eine Stempelung des LInnens, sowohl ehe es zur Bleiche gebracht wird als wenn es bald weiß ist, an, wenn übrigens nach einem siebenjährigen Durchschnitt 1381 Stücke aus der Stadt und 7551 Stück vom Land jährlich eingebracht, und die Leggestelle kann in Durchschnittauf 407 Rthlr rechnen

Die Zunftrollen der Weber, welche ich für die zweite Vorschrift zur Fabrication des Linnens halte, sind mehrenteils noch von dem Anfang und Schlusse des 17. Jh datiert:


 

Die Weberrolle für die Stadt MS 1. II 1697

WAF 5. Dezember 1629

===> 0.695m eine Brabanter Elle

a) 1 5/8 x 52 = 1,13 m x 36.14 m = 40.8 m2

b) 1 1/2 x 54 = 1.04 m x 37.5 m = 39 m2

c) 57 3/4 m lang = 40 m

7/4 Elle = 1.22 m


... zum bloßen Vermerkung der bezahlten Leggenbahnen, mit einem kleinen Stempel versehen, und auf der Bleiche, wenn die Ware beinahe ihre Weische völlig besitzt, mit einer nicht einmal neu und fehlerfrei befundenen Kett gemessen.

So artet die Legge aus, nur die Linnenhändler zeigen jetzt gar ihre Zufriedenheit, wenn das graue Linnen beim Einkauf 1 5/8 Ellen breit und 51 Ellen Länge hält, weil es durch das schädliche REcken auf der Bleiche immer so viel gewinnt, daß sie es für 54 Ellen verkaufen können.

Zur Legge, deren Lokale höchst traurig ist, sind ..


==> Städten des Amts Wolbeck für die Leinenhändler zu MS, und die über in Lüdinghausen, Freckenhorst und Olfen für die Leinenhändler in diesen Orten selbst.

Die Weber des platten Landes, welche nicht zugleich Ackerleute sind, befinden sich mit denen der Städt im gleichen Verhältnis und bringen insofern das Wben nicht von Bauern zur ...

... Dazu gehört indesssen Vermögen und zur Erreichung einer solchen Unabhängigkeit ist der übrige Teil der Weber viel zu arm. Er muß daher auf Lohn arbeiten und erhält in beiden Fällen dazu das Garn geliefert. Auf Lohn arbeiten vorzüglich die Weber in Ahlen, Beckum, Harsewinkel, Oelde und Stromberg für die Linnenhändler zu WAF, in den übrigen

... zuvor dasselbe mit einer Kette, nach WAF Maß, gemessen und die Leggegebühren, von jedem in der Stadt gewebten Stück mit 1ß, von jedem auswärts gewebten aber 2ß erlegt sind.

Nach solcher Vorschrift hat man mehrere Jahre verfahren, die Legge ordentlich eingerichtet. Beschau- und Leggemeister angestellt, auch fleißige Visitationen vorgenommen. Allein abermalen wird das Linnen wieder auf Treu und Glauben bloß grau gekauft, auf den Weberstühlen nicht mehr

besehen, auf der Legge ...




Leineweberei Sendenhorst


Anton Schulte, Die Untersuchung der gewerblichen Verhältnisse in den Städten des Kreises BE durch die preußische Verwaltung 1803, in:

 

Heimatkalender Kreis BE 1957, S. 55-71 und:

Zwischen Ems und Lippe, Vorträge und Aufsätze zur Geschichte des Beckumer und Warendorfer Landes, aus dem Nachlaß herausgegeben von Siegfried Schmieder, QFB 5, Beckum 1972, S. 114-132

 

Bericht Sendenhorst außerdem in "Heimatbl. Glocke" Nr 27, 29. 1. 1954

Aus der Einleitung (Schulte): Beträchtlich älter als die Kornbrennerei, auch weit wichtiger, war die Leineweberei, über die Kurlbaum an allen Orten von Ribbentrop in seinem Gesamtbericht ausführlich verwertete Sonderprotokolle aufnahm. Am stärksten war sie 1803 noch in Sendenhorst vertreten. Seine 55 Leineweber mögen, wenn man die von Kurlbaum angewandte

Berechnung zugrunde legt, mit ihren Hausangehörigen ein gutes Viertel der Ortsbevölkerung ausgemacht haben. (BE , Ahlen je ein Sechstel) Sendenhorst Leinwand gehörte gleich der Ahlener zu den feineren Sorten (Flachsleinen); in den übrigen Städten auch größere Quantitäten an Hanfgarn.

Ribbentrop bemängelt die Mangelhaftigkeit der Bleichvorrichtungen

in Sendenhorst. Sendenhorst hatte sich fast um den ganzen Ort herum auf den planierten Stadtwällen eine schmale Bleiche geschaffen. Trotzdem ging das meiste Leinen grau nach WAF, dessen berühnte Emsbleichen auch die gesamte Erzeugung aus den übrigen Städten es Kreises aufnahm.

Die enge Beziehung zum Warendorfer Leinenhandel war es vermutlich gewesen, die das S. Leinengewerbe, vielleicht gar ungeschmälert, über die Leinenkrisen des 18 Jh hinweggebracht hatte. WAF behauptete immer noch, trotz eines katastrophalen Niedergangs seiner bedeutenden Leinenproduktion, den Vorrang als erste Textilstadt des MS-Landes; 1803 23 kapitalkräftige Leinenhändler.

Neben der Lohnarbeit für solche Warendorfer Leinenkaufleute (im kleineren Umfang auch für mstr Händler) verwebten die S. Leineweber indes auch das von ihren Mitbürgern Haus für Haus gesponnene Flachsgarn auf deren Rechnung. Auch dieses Leinen wurde nach WAF weiterverkauft. Das Erwerbsleben in S. beruhte also in weit stärkerem Maße noch, als es die ansehnliche Zahl der Weber zum Ausdruck brachte, auf dem Leinengewerbe.


(BE bescheidene Spätblüte der Leinenherstellug wirkt anachronistisch, da allenthalben im MS-Land im 18 Jh Rückgang)

===> Grund, Ansteigen der Garnpreise im 18 Jh; Ahlen gibt Leineweberei auf und beschränkt sich auf Garnverkauf durch Hausspinner. Ebenfalls Oelde, Stromberg: Verkauf des Hanfgarns in großen Mengen an Osnabrücker Händler.

Oelde: ca 1700, in Ermangelung eigentümlicher Länderei und des Ackerbaus besteht Handel und Wandel mehrenteils in der Linnentuch-macher-Hantierung.

Leineweberei

1. Ahlen

Leinsamen, nur wenige Hanfsamen eingesät; Leinsamen, insbesondere Rigaischer Samen, aus MS und Holland; der meiste Samen wird aber von den Landleuten selbst gezogen.

Hanfsamen von Holland und Eigenerzeugung.

Leineweberei nicht unwichtig, 1/6 der Bürger Leineweber; Verkauf von Linnenund Arbeit gegen Lohn

2. Beckum

In der Stadt (1567 EW) sind 43 Leineweber. Die Leineweber debitieren ihre Fabrikate in nicht unbedeutender Quantität grau nach WAF und MS und erhalten Verdienst von den Landleuten (gegen Lohn); 6. Teil der Bürger Besonders Hanfgarn

3. Oelde

Außer 21 Leineweber keine Fabrikanten, und auch selbst LW arbeiten nur gegen Lohn für Eingesessene und Landleute; jedoch ein Färber Leinsamen teilweise aus WAF, meist jedoch Hanfgarn


4. Sendenhorst

Außer den Linnenwebern sind hier keine Fabrikanten, sondern nur Handwerker, die für die Stadt- und Landbewohner arbeiten.

Bedarf an Leinsamen größtenteils selbst gezogen; nur 4. 5. Jahr fremder Samen (Münster)


20. Das Hauptgewerbe der hiesigen Einwohner besteht in der Leinenfabrikation und der Spinnerei. Es sind hier 55 LW, welche teils für eigene Rechnung zum Verkauf und teils für Lohn weben, Jeder Eiwohner spinnt mit seinen Hausgenossen, und wenn er nicht ganz arm ist und sein Garn aufbewahren kann, so läßt er Leinwand weben, welche er, so wie die Weber selbst, nach WAF verkauft. Die Unvermögenden verkaufen das Garn an die Leineweber und Krämer. ...


5. Stromberg

Lein- und Hanfsamen; Hauptgewerbe Ackerbau und Spinnerei



1805

Bericht der Kriegs- und Domänenkammer MS

 

... Dieser durch einen Graben umschlossene Ort zählt 1294 Einwohner, 12 Brau-Stellen, 3 Brandtweins-Classen und 6 Juden-Familien Die Stadt ernährt sich (folgt Übernahme Kurlbaum-Bericht) ... vom Leineweben und Flachsspinnen, ersters durch 55 Leinweber auf eigene Rechnung zum Theil gegen Lohn für Rechnung benachbarter Leinen-Händler.



Stephanie Reckers, Statistische Darstellung der gewerblichen Wirtschaft Westfalens um 1800: in: WF 17-19; MS 1964-66


1816: erstmalig "Statistische Tabellen"; Zahlen spiegeln nicht den Normalzustand wieder (Kontinentalsperrre; Kriege!)


1795: Städte des Oberstifts:

- Warendorf 3730 Ew

- Bocholt

- Vreden

- Rheine

- Coesfeld 2061 Ew; alle übrigen Städte, auch BE und Ahlen, lagen darunter


Handel und Handwerk in fürstbisch. Zeit nicht auf die Städte beschränkt Sehr starke Verbreitung auf dem platten Lande; strenge Trennung Stadt/Land fehlt.


Leinengewerbe 1816:

Oberstift (Reg-Bez) 1982 Leinenwebstühle

6708 Nebenerwerbsstühle

34 Stühle auf 1000 Einwohner

10 Stühle; Amt Wolbeck

Kernmünsterland vor allem Freckenhorst, Sassenberg und Everswinkel


Legge WAF: 2. Hälfte 18. Jh von einiger Bedeutung. Stadt war bedeutendster Leinenort des MSlandes; Krise wird bekämpft durc

- verschärfte Leggeordnung 1765

- Herstellung von extrafeinem Linnen

- Bildwerk und Damast


Zwei Zentren der Leinenherstellung im Münsterland:

- Westmünsterland

- WAF und Nachbarorte (Freckenhorst, Everswinkel)


Ribbentrop 1803: In WAF 1400 Stück aus der Stadt, 7600 aus der Umgebung zur Legge gebracht; Gesamtwert 170.000 Rthlr; Auf WAF fällt 43% der Handelssumme


Garnspinnerei 1803: vor allem Amt Stromberg

Beträchtlicher Falchs- und Hanfanbau besonder auf den schweren, mäßig feuchten Böden (ua Ahlen, Telgte, Drensteinfurt, Beckum,. Wolbeck; wahrscheinlich auch Sendenhorst)

Amt Wolbeck vor allem Flachsgarn


Tuchgewerbe

Tuch-oder Wandmacher (Wolltuche); Mitte 18. Jh noch sehr in Blüte, 1816 bedeutungslos.

Ahlen Stadt 1764 7, 1816 0. ebenso BE

Kleiderordnung verbietet den Bauern, Tücher zu tragen, die mehr als 1 Rthlr pro Elle wert sind.

WAF, Telget stellen meist grobes Tuch her:Soldaten, Schiffer und Bauerntuch


Statistik:

Amt Wolbeck 1795:

-Einwohner 60.263

-auf dem Lande 38.899

- Städte und Wigbolde 21.364 65:35


Bevölkerung 1795 1818 1959

WAF 3730 3818 15.545

Ahlen 1763 2319 38.893

Beckum 1459 1822 20.132

Sendenhorst 1107 1379 4.532

Drensteinfurt 825 1020 2.671


Gustav Schmoller, die Entwicklung und die Krisis der dt Weberei im 19. Jh (Dt. Zeit- und Streitfragen Jg 2 H 17-32 Berlin 1873)


Weberei --> Bekleidungsgewerbe

64-90% Nahrung

14-20% Kleidung

5 -18% Wohnung


1806 Prokopfverbrauch Leinwand ca 4 Ellen (Preußen)

1849 5 Ellen


1806 3/4 Ellen Baumwolle

1849 16 Ellen (!)


===Es ist notorisch, wie arm in Bezug auf tuchene Bekleidung das Landvolk. d.h. die Masse der Nation vor 1806 gewesen, Der Tuchrock des Bauern mußte viele Jahre aushalten und oft erschienen Knechte un Tagelöhner im strengsten Winter im leinenen Kittel===


Verschiedenen Entwicklungstufen der Weberei

1. Nebenbeschäftigung, Tagelohn (Bauer, Handwerker)

2. gewerbsmäßig, Garn stellt der Kunde

3. hnadwerksmäßig; Absatz auf Wochen- und Jahrmärkten

4. für den Absatz im Großen

a) Hausindustrie, Weber erhält Garn und Muster; nur Webelohn

b) Weber arbeitet als eigener Unternehmer, kauft Garn und verkauft auf eigene Rechnung


Tagesleistung, mittleres Ergebnis in 12 Stunden 3-6 Ellen (4.2-8.4m)


1738 Erfindung der Schnellschütze erlaubt Verdopplung (erst ab 1820 in Dtl) Technische Verbesserungen des Webstuhls nicht in Sendenhorst !

Bedeutende Verbesserungen bei den Hilfsmaschninen (Spulen, Scheren), nur von größeren Betrieben zu finanzieren.


1840

Durchschnittpreis für einen einfachen Stuhl 6 Rthr; 1875 11-30 Rthlr


Häusliche Weberei lange Zeit als Nebenbeschäftigung in Wintermonaten;

Arbeitskräfte genug vorhanden; kein Anspruch auf Perfektion


Leineweben als Nebenbeschäftigung sehr weit verbreitet; auch Baumwolle. Mit dem Mangel an Arbeitskräften auf dem Lande Abnahme.


Anforderungen (1875): schöne Bleiche, gute Appretur, schönes Aussehen

===>Der kleine Webermeister der ein eigenes Haus, einen eigenen Garten hat, kann immer noch bestehen, wenn auch schlechter als früher.


17/18 Jh: Leggeämter (meist staatl) sorgen für gleichmäßige Produktion.

====> keine techn. Fortschritte, Verbesserungen, Anregungen kommen nicht über Weber waren fast allerwärts kleine selbst. Unternehmer, die Linnengarn einkauften, Wolle erwarben und verspinen ließen, daraufs ganze bestimmte von den Reglements vorgeschriebene Stapelartiekl anfertigten, sie von den Schauämtern stempeln ließen und dann die Waren ohne Vermittlung einesCommisssionärs auzf den Märkten an die sog Kaufleute verkauften, welche das Gewebe bleichen, färben vollends zurichten ließen und in den Welthandel brachten.

Kaufmann --->Export

Vorteil, Gewinne des Exports gehen hinab bis in die Hütte des kleinen Meisters, der auf dem Lande siedelte, und ein kl Grundstück bewirtschaftete.

Nachteil: Schwerfällig, für neue Artikel kaum zu bewegen, kaum technischer Fortschritt

nach 1815: nur die Masse der mittelmäßigen Weber bleibt im Geschäft, die übrigen satteln um. ab 1840 Krisis der dt Leinenindustrie


Die westf. Linnenindustrie, viel mehr Kunstindustrie als die schlesische hat in den 40er Jahren fast gar nicht gelitten, Damast und Jaquard



Carl Biller, Der Rückgang der Hand-Leinwandindustrie des Münsterlandes, Leipzig 1906 (Abhandlungen aus dem staatswissenschaftl. Seminar zu MS i. W 2. Heft)


Ende des 18. Jh Leineweberzünfte für den Exprot ohne Bedeutung; Schwerpunkt der Leinwandverfertigung lag auf dem flachen Lande


Hanf: gröberes Gewebe, Löwendlinnen

Flachs: feiner! Kreis WAF, der mit Ravensberg un Lippe an Güte und Feinheit des Produkts die unbestreitbar erste Leinwandgegend war.


Berufsweber deutlich abgesetzt von den nebenamtl. Webern (Hauswebern)

Legge: soll die überschüssige Hausleinwand exportfähig machen.

===>Leinwand wurde von vereideten Beamten entfaltet, über einen Meßtisch,die Leggebank gezogen, auf Länge, Breite und Güte geprüft und je nach Befund gestempelt.


WAF Mittelpunkt für Herstellung un Versand der feinen Leinwand im Münsterlande. Warendorfer Bleichen waren weithin berühmt.

 

1765 verschärfte Leggeordnung; Stepmelung soll dem Kaufmann Güte, Länge und Breite garantieren;

alle graue Leinwand mußt vor der Bleiche zur Legge gebracht werden und erhielt dort von den Leggemeistern einen viereckigen Akzisestempel

Gildemeister haben die Scherrahmen zu messen

---> Probleme der Länge (Recken)


Garnhandel: Bauer tauscht Garn gegen Waren beim Händler ein; umherziehende Händler sammeln und fassen zusammen


Leggeordnung von WAF verbietet das Bleichen!


Hauptabsatz (Ausland) Bremen und Holland


Nach der Regulierung der Hörigkeit hoher Bedarfan Arbeitskräften; Bauer investiert mehr Arbeit in eigenen Grund und Boden, dazu Kultivierung der Gemeinheitsflächen.


Starker, dramatischer Rückgang der Leinenindustrie 1810-1820. Besonders südl Teil Kreis Beckum, Warendorf usw.


1816 im gesamten Kreis Beckum 257 Webstühle zur gewerbsmäßigen Leinenerzeugung (nur Schätzung, nicht Zählung!)

===> Oft im Sommer Tagelöhn, im Winter Webstuhl

1819 Kreis BE: auf 94 Einwohner ein Webstuhl (WAF 22: 1)


Krise der Leinenindustrie bedeutete kein totaler Ruin! Westfalen nicht Schlesien: Stockte der Absatz, so verringerte sich der Zuschuß zum Einkommen, die landwirtschaftl Einnahme blieb.


ab 1830 deutlicher Rückgang der Leinwandfertigung nicht zu übersehen (trotz Fabriken)

Der bedeutendste Bleichplatz blieb Warendorf (Kunstbleiche, Chlor, und Rasenbleiche


1849: In den Städten des Kreises BE arbeiten 96 Meister und 43 Gesellen als Leineweber auf eigene Rechnung; 124 Stühle; 104 dazu als Nebenbeschäftigung 39 Einwohner auf einen Stuhl


Noch 1875 vorwiegend Handwebstühle

1879 Schutzzölle ermöglichen weiterhin Handstuhlweberei

Erst ab 1880 endgültig Siegszug des mech, Webstuhls

1895 Kreis BE noch 38 Betriebe mit 49 Personen


Leineweberei im Münsterland; hier nach dem Amtsblatt der Regierung


1822 XI

Die neue Leggeanstalt in WAF, die schon seit Nov 1821 betrieben wird bewährt sich, gleich den dortigen Bleichereien fortdauernd


1823 VI

Warendorfer Bleicherei steht eine wesentliche Verbesserung bevor: auf der

Hauptbleiche wird ein Trockenhaus errichtet


1824 I

Leinsamengewinnung, da Rußland die Einfuhr "unserer" Leinwand verbietet und er Provinz eine bedeutende Nahrungsquelle verkümmert


1828 IV

Zum allgemeinen Leidwesen der arbeitenden Klasse erhalten sich die Preise für Leinwand und des Garns auf dem früheren niedrigen Stande, und es ist überhaupt wenige Absatz in diesen Fabrikaten


1829 X

Zu WAF war im Handel mit feiner Leinwand ein entmutigender Stillstand eingetreten, da im ganzen Sommer nichts verkuaft wurde; auch die gröberen Sorten waren wenige gesucht

Leinwand, besonders die gröbere und Garn fanden mehr Absatz und stiegen merklich im Preise. Ausfuhr nach Holland lebhafter. Weiterhin hohe Branntweinpreise


1831 III

Garn- und Leinwandhandel bei steigenden Preisen fortwährend lebhaft


1831 IV

Zu WAF fiel der Preis für Bettbühren um 3 Sgr; nach Leinwand und Garn war ungeachtet des gesunkenen Preises meistens wenig Nachfrage


1831 XII

In Leinwand ist ungeachtet der sehr gesunkenen Preise kein Absatz, da von Holland die Bestellungen ausbleiben, war die Not der vielen hiesigen Weber und Spinner bei der Teurung der Lebensmittel sehr vermehrt Rückgang der Fleischpreise; Schweinefl 3-6 sg kg 7 sg 6 Pfg 4000 g pro Thlr


1844 Juni, Juli

die Baumwollenweberei hat wieder einigen Aufschwung erhalten, und der Webelohn ist etwas erhöht. Dagegen befindet sich die Leinenfabrikation und der Leinenhandel fortwährend in gedrückter Lage

___________


Statistik 1814

Bernard Bennemann, Bernd Hernich Linnemann, Burholt und Strickman, als (ehem) Vorsteher der Leinewebergilde geben an:

Verzeichniß der Jenigen welche nach auf hebung des Amts hier als Meistern arbeiten wie volget:

1. Joan Henrich Hinssenbrock

2. Henrich Westhuß

3. Th. Bülte

4. Th. Bering

5. Bernd Theodor Krey

6. Arnold Lücke

7. Wilhelm Schmitz jun

8. Joseph Böckman

9. Anton Kössendrup

10. Hch Herweg

11. Henrich Griestop

12. Bernd Th Sebröcker

13. Anton Feigler

14. Joan Bernd Zimmerman


Sendenhorst Statistik

Häuser, in denen Leineweber wohnten


Nr.

Straße

Jahr

Name

1

Nord 22

1863

B Hermann Jasper, Weber

3

Nord 18

1852

Everhard Woestmann, Weber




1863 Fr. Köstermann, Maurer (!)

21

Nordtor 32

1852

B: Bücker, Weber




1863 ders. Steinhauer

22

Nordtor 39

1852

Th. Bücker, Weber




1870 ders. Arbeiter

25

Neustr. 9

1852-95

Johann B.Kammann, Weber (heute Hauser)

42

Placken 2

1852

Bernhard Beumer, Weber




1870 ders. Weber

58

Ostgr 7

1870

Bernd Rottkemper, Weber

278

1895 Adolf r

1895

Adolf Harbaum, Weber

319

Nordgraben 6

1895

Heinrich Ahlandt Weber





1817 Warendorf (A765)

Dem vernehmen nach werden seit einiger Zeit von hiesigen Eingesessenen mehrerer der Schau- und Siegelanstalt entzogenen Bettbühren und Baumseiden, die aller Vermuthung nach nicht von der vorschriftsmäßigen Güte sind, und nicht das bestehende Ellen Maaß einhalten, in dortiger Gegend abgesetzt, und dabei einem solchen Handel die Einkäufer, welche die Waren gewöhnlich auf Treu und Glauben annehmen, offenbar betrogen werden, so ersuche ich Euer Wohlgeboren, Ihre Administrirten mit den Kennzeichen, welche die Güte und das Vorschriftsmäßige Ellenmaß hiesiger Bettbühren und Baumseiden Fabrikate nachweisen, und aus der in drei Exemplaren anliegender Verordnungen vom 17. Januar vor. Jahres hervorgehen, gefälligst bekannt zu machen, womit sich hiesige Fabrikaten in Ihrem Bezirke einfinden werden, sogleich konfiszieren zu lassen

Bürgermeister Unterschrift


1817 Mai

Immobilar- und Mobilarvermögen des vormaligen Weber-Gilde-Amts der Stadt Sendenhorst

- 3 Stück Gartenland vor der Stadt Sendenhorst belegen

- ein schwarzes Begräbnistuch

- ein messingner Kerzenleuchter

- ein Gesellenschild

- Schulden 72 Taler



Bleichplätze


1794 VI 10

bei versammelten Rat wurde wegen den Bleichplätzen in dem letztplanierten Walle von Süden nach Westen nach Besichtigung resolviert, daß diese Bleichplätze einen langen Distrikt faßten, eine anzulegende Wäsche zu wenig, mithin 2 Wäschen und also auf dem Ende der sämtlichen Bleichen eine anzulegen wäre, jedoch so, daß zu jeder Bleiche 2 Pöste in die Gräfte gesetzet und darüber 2 Überläger, und hierauf 2 Schalen, jede 10 Fuß lange gelegt würden. Ferner müßte bei der einen Wäsche nächst der Westpforten annoch 1 Schale mit 2 Pöaste zu Durchsetzung der Gräfte um das Wasser aufzuhalten zu können, gesetzte werden, und ist der Kostenanschlag (Schalen von 55 Fuß) 8 - 16 - 4. Taler

Eodem ist von Süden nach Osten der Wasserabfluß so von die Südstraße in die Gräfte kommt, besichtiget und befunden worden, daß da das Wasser nur durch einen Graben innerhalb des Walles nach die Gräfte hinfließet, dieser Graben aber immer zugetreten wird, und also das Wasser sehr öfters in den daran liegenden Gärtens steiget, daß über diesen Graben also eine Wasser Rinne anzulegen wäre, und hierzu 3 Stück Schalen, jede 10 Fuß lang erfordert würden, wären also die Kosten für 30 Fuß Schalen per Fuß 2ß; gesamt 2-21 Taler



A 765 1814 Oktober

Die ehemaligen Vorsteher der Leinewebergilde Bernard Bennemann, Bernd Henrich Linnemann, Burholt, Strickmann geben ein Verzeicnis derjenigen, welche nach Aufhebung des Amts als Meister arbeiten:

1. Joan Hch Hinßenbrock

2. Henrich Westhues

3. Theodor Bülte

4. Theodor Bering

5. Bernd th Krey

6. Arnold Lücke

7. Wilhelm Schmitz jun

8. Joseph Böckmann

9. Anton Kössendrup

10.Henrich Herweg

11.Henrich Griestop

12.Bernd Theodor Seebröcker

13.Anton Feigler

14.Johann Bernd Zimmermann


1818 August

Schreiben an Langen (Lieber Langen)

Reg Rat Kottreyer (?) wird heute nebst Kaufmann SChweling aus Greven in Legge-angelegenheiten nach sendenhorst kommen und diesen Abend sich dorch einfinden. Da er behufs Einrichtung einer Legge-Anstalt die dortigen Kaufleute und Leinweber zu sprechen wünscht, so bin ich beauftragt, Sie zu ersuchen, selbige zu einer Konferenz in der Art zu bestellen, daß sie sich auf die erste Aufforderung auf dem Rathause versammeln können

(Langen leitet die Aufforderung an Eferke, Böcker, Bennemann, Konrad Heumann und Linnemann weiter)



1823 Jul 15 A 765

Meistbietender Verkauf des Zunftvermögens der Leineweberzunft (drei Stück Gartenland)

1. 1 Stück auf dem vordersten Stadtskamp, zwischen Wirt Silling und Bunger 16 Ruten groß; Zuschlag erhält Anton Schlüter für 19 Taler

2. 1 Stück in der Alten Stadt, gegen Osten an Bergmanns Garten, gen Süden an des zeitlichen Küsters, gegen Westen an de Vikars, gegen Norden an den Fahrweg; bisher an Wwe Linnemann verpachte 8 Ruten

Handelsmann Schmedkamp für 16 Taler 15 Sg

3. ein Stück auf dem hintersten Stadtskamp zwischen Land des Postmeisters Bonse und des Pastors zu Enniger, bis in Pacht von Bernhard Heinrich Kerkmann; Anton Schlüter für 28 Taler

Zeugen des Verkaufs Linnemann, Bennemann (für die Leineweber)


1827 Weberstatistik

46 Stühle, 5 Gehülfen, 1 Lehrling

Selbstständige Weber in den Häusern:

3, 8, 10, 26, 27, 28, 59, 112, 62, 70, 74, 80, 92, 101, 113, 121, 130, 131, 133, 1378. 138. 145. 150, 151, 154, 160, 207, 209, 215, 230, 244, 252, 254, 255, 257, 262. 281

(40 Haushalte)

3.



1850 VI Amtsblatt, Nachrichten

Der andauernde Aufschwung der Nesselweberei veranlaßt viele Leineweber, sich auf jenen Industriezweig zu verlegen, indessen sind auch die Leinen-Preise bei größerer Nachfrage etwas in die Höhe gegangen


1850 X Amtsblatt

Die Fabrikation des Leinens hat sich gehoben und hält sich letzteres ziemlich gut im Preis


1851 VII Amtsblatt

Wollmarkt Paderborn: Ankäufer sind Fabrikanten aus dem Bergischen, Hessischen, Siegenschen und der Grafschaft Mark.

 

_____________________________


Spezialorganisation MS 99

(Gesamtdarstellung der gewerblichen Verhältnisse im Fürstbistum Münster von Kriegs- und Domänenrat Ribbentrop)


 

1803


Das Leinengewerbe (Auszug)



... nächst gelegenen Stadt oder nach Everswinkel und Senden, als die einzigen Ksp. des Amts Wolbeck, ferner Ascheberg in welchen der Weber wenn er nicht schon gegen Lohn eines solchen Linnenhändlers arbeitet, wie dies fast allgemein der Fall ist, die Übernahme seiner Ware finden kann. Die Art ,und Weise, wie auf Lohn gearbeitet wird, besteht darin, daß der Leinenhändler die aufgezogenen Kette mit dem erforderlichen Garn zum Einschlage hergibt und stückweise die Verwebung mit dem Weber akkordiert.

Das ist besonders in WAF der Fall, wo mehrere Linnenhändler deswegen das Weber-Amt übernommen, um dadurch das - sie von keinem auszeichnende Recht, die Ketten in ihren Häusern selbst auszeichnen zu lassen, zu erlangen.

Das Linnen im Erbfürstentum MS wird mehrenteils vom Flachs gemacht und Hanfgarn welche die Weber in einigen Bezirken des Amts Wolbeck, namentlich Ahlen und BE verbrauchen, liefert bloß grobes Linnen zum Hausbedarf. Die Ksp. Milte und Füchtorp, Amt Sassenberg sind die einzigen, welche so genanntes Löwentlinnen, eigentlich Legge-Linnen- für die Osnabrücksche Linnen-Handlung geben. die Gegenden von Bervergern, Greven, Riesenbeck, Saerbeck brauchen zwar auch Hanfgarn als Lein, dies geschieht nur zur Kette; der Einschlag wird vom Flachsgarn genommen und das davon gewebte Linnen dient bloß zur Haushaltung.

Die Güte des Linnen ist sehr verschieden: Zu WAF und in allen denjenigen Gegenden, wo die in jener Stadt wohnenden Linnenhändler das Linnen beziehen, findet man dasselbe sehr los und dem sogenannten Halbdichten gleich.

Die Ämter Wolbeck und Werne schaffen durchgängig, falls die Fabrikation nicht für Warendorf geschieht, grobes aber dauerhaftes Linnen, das Amt Stromberg gibt sich keine Mühe und sein Leinen wird überall als schlecht verworfen. Bevergern, Dülmen, Horstmar, Nottuln, Hiddinxel ---> MS, grober dauerhaftes

Leinen

Die Länge und Breite der Stücke richtet sich bei der Arbeit und Bestellugn nach den Gütestücken (?) des Bestellers, bei der Arbeit auf Lohn und zu Handel aber nach den Orten, wo die Weber seinen Waren absetzten muß.


Im Münster ist das Stück Linnen zu verkaufen (folgen Ellen-Maße; Länge 54)

Sassenberg, Everswinkel,

Ahlen, Beckum

Zu Sendenhorst in sofern das Linnen nach Münster geht 1 3/4 x 60 insofern es nach Warendorf bestimmt ist 1 5/8 x 52 Ellen

Drensteinfurt liefert ebenfalls nach MS und WAF. Lüdinghasusen

Olfen Oelde und Stromberg


Die gewöhnlichen Einkaufspreise sind (das Stück nach den verschiedenen Längen und Breiten) Sendenhorst nicht aufgeführt; aber Dreinsteinfurt 7-12 Rthlr

Damit eie hochlöbl Organisatiomns-Comm übrigens die ganze Beschaffenheit der Stücke noch näher übersehen kann, so habe ich so viel als möglich und fast an allen Orten, wo sich nur die Linnenhändler zum Abschnitte bewegen lassen wollten, Proben beigebracht, und sind hinter die Untersuchugsprotokolle des Kurlbaum auf besonderen Bogen bestätigt.


Die Vorschriften der Leinen-Fabrikation bestehen in Leggeordnungen und Zunftrollen, denn das Edikt vom 25. März 1765 befiehlt:

. daß da, wo Zünfte sind und die Gildemeister die Schere rahmen, da einmalig Länge setzen, die Arbeit auf den Weberstichen fleißig assistiren und den Amtsgenossen zur Verfertigung untadelhafter Arbeit anhalten, auch die vorgefundenen Fehler bestrafen sollen.

an Leggen und also an Leggeordnungen, welche immer nach der Lokalität jedes einzelnen Bezirks einer Provinz gegeben werden müssen, haben wir hier nur noch eine, nämlich die zu Warendorf, und das ,was das anliegende Prokjekt einer Legge-Ordnung für Oelde vorschreibt, ist nie zustande gekommen vielmehr hier im Jahre 1801 selbst die Legge völlig eingegangen.

 

Auch die Stadt MS erfuhr das Schicksal, daß sich ihre Legge, wozu sie ein besonderes Haus aber keine Legge-Ordnung besaß, seit dem siebenj. Krieg nicht erhalten wollte.


Stromberg hat mindesten der Kaufmann Hüffer eine Privatlegge in seinem Hause angelegt, um darauf alles Leinen zum eingenen Handel messen und sortieren zu lassen. Daß man dergleichen Eingriffe in die landesherrliche Polizei so lange duldet, wird auch von vielen Leinen-Händlern getadelt, aber wie soll der Kaufmann den Betrügereien der Weber anders begegnen, wenn sämtliche Anstalten dazu fehlen.

Die Legge-Einrichtung zu WAF, welche die Verordnung vom 25. März 1765 bestimmt, bindet eigentlich die sämtlichen Weber des Amts Sassenberg in Bezug auf das zum Verkauf gemachtge Linnen, bestimmt die Größen der Stücke genau auf 1 5/8 Ellen breit und 52 Ellen lang, weiß auf 1 1/2 Ellen breit und 54 Ellen lang, befiehlt die gleiche Tellung aller Scherr-Rahmen, die gleiche Kettung von 57 3/4 Ellen lang, 74 Ellen breit und 1/8 Elle Zwischenkante; ordnet ferner eine Stempelung des LInnens, sowohl ehe es zur Bleiche gebracht wird als wenn es bald weiß ist, an, wenn übrigens nach einem siebenjährigen Durchschnitt 1381 Stücke aus der Stadt und 7551 Stück vom Land jährlich eingebracht, und die Leggestelle kann in Durchschnittauf 407 Rthlr rechnen

Die Zunftrollen der Weber, welche ich für die zweite Vorschrift zur Fabrication des Linnens halte, sind mehrenteils noch von dem Anfang und Schlusse des 17. Jh datiert:


 

Die Weberrolle für die Stadt MS 1. II 1697

WAF 5. Dezember 1629

===> 0.695m eine Brabanter Elle

a) 1 5/8 x 52 = 1,13 m x 36.14 m = 40.8 m2

b) 1 1/2 x 54 = 1.04 m x 37.5 m = 39 m2

c) 57 3/4 m lang = 40 m

7/4 Elle = 1.22 m


... zum bloßen Vermerkung der bezahlten Leggenbahnen, mit einem kleinen Stempel versehen, und auf der Bleiche, wenn die Ware beinahe ihre Weische völlig besitzt, mit einer nicht einmal neu und fehlerfrei befundenen Kett gemessen.

So artet die Legge aus, nur die Linnenhändler zeigen jetzt gar ihre Zufriedenheit, wenn das graue Linnen beim Einkauf 1 5/8 Ellen breit und 51 Ellen Länge hält, weil es durch das schädliche REcken auf der Bleiche immer so viel gewinnt, daß sie es für 54 Ellen verkaufen können.

Zur Legge, deren Lokale höchst traurig ist, sind ..


==> Städten des Amts Wolbeck für die Leinenhändler zu MS, und die über in Lüdinghausen, Freckenhorst und Olfen für die Leinenhändler in diesen Orten selbst.

Die Weber des platten Landes, welche nicht zugleich Ackerleute sind, befinden sich mit denen der Städt im gleichen Verhältnis und bringen insofern das Wben nicht von Bauern zur ...

... Dazu gehört indesssen Vermögen und zur Erreichung einer solchen Unabhängigkeit ist der übrige Teil der Weber viel zu arm. Er muß daher auf Lohn arbeiten und erhält in beiden Fällen dazu das Garn geliefert. Auf Lohn arbeiten vorzüglich die Weber in Ahlen, Beckum, Harsewinkel, Oelde und Stromberg für die Linnenhändler zu WAF, in den übrigen

... zuvor dasselbe mit einer Kette, nach WAF Maß, gemessen und die Leggegebühren, von jedem in der Stadt gewebten Stück mit 1ß, von jedem auswärts gewebten aber 2ß erlegt sind.

Nach solcher Vorschrift hat man mehrere Jahre verfahren, die Legge ordentlich eingerichtet. Beschau- und Leggemeister angestellt, auch fleißige Visitationen vorgenommen. Allein abermalen wird das Linnen wieder auf Treu und Glauben bloß grau gekauft, auf den Weberstühlen nicht mehr

 

besehen, auf der Legge ...


____________________________

 


Leineweberei Sendenhorst


Anton Schulte, Die Untersuchung der gewerblichen Verhältnisse in den Städten des Kreises BE durch die preußische Verwaltung 1803, in:

 

Heimatkalender Kreis BE 1957, S. 55-71 und:

Zwischen Ems und Lippe, Vorträge und Aufsätze zur Geschichte des Beckumer und Warendorfer Landes, aus dem Nachlaß herausgegeben von Siegfried Schmieder, QFB 5, Beckum 1972, S. 114-132

 

Bericht Sendenhorst außerdem in "Heimatbl. Glocke" Nr 27, 29. 1. 1954

Aus der Einleitung (Schulte): Beträchtlich älter als die Kornbrennerei, auch weit wichtiger, war die Leineweberei, über die Kurlbaum an allen Orten von Ribbentrop in seinem Gesamtbericht ausführlich verwertete Sonderprotokolle aufnahm. Am stärksten war sie 1803 noch in Sendenhorst vertreten. Seine 55 Leineweber mögen, wenn man die von Kurlbaum angewandte

Berechnung zugrunde legt, mit ihren Hausangehörigen ein gutes Viertel der Ortsbevölkerung ausgemacht haben. (BE , Ahlen je ein Sechstel) Sendenhorst Leinwand gehörte gleich der Ahlener zu den feineren Sorten (Flachsleinen); in den übrigen Städten auch größere Quantitäten an Hanfgarn.

Ribbentrop bemängelt die Mangelhaftigkeit der Bleichvorrichtungen

in Sendenhorst. Sendenhorst hatte sich fast um den ganzen Ort herum auf den planierten Stadtwällen eine schmale Bleiche geschaffen. Trotzdem ging das meiste Leinen grau nach WAF, dessen berühnte Emsbleichen auch die gesamte Erzeugung aus den übrigen Städten es Kreises aufnahm.

Die enge Beziehung zum Warendorfer Leinenhandel war es vermutlich gewesen, die das S. Leinengewerbe, vielleicht gar ungeschmälert, über die Leinenkrisen des 18 Jh hinweggebracht hatte. WAF behauptete immer noch, trotz eines katastrophalen Niedergangs seiner bedeutenden Leinenproduktion, den Vorrang als erste Textilstadt des MS-Landes; 1803 23 kapitalkräftige Leinenhändler.

Neben der Lohnarbeit für solche Warendorfer Leinenkaufleute (im kleineren Umfang auch für mstr Händler) verwebten die S. Leineweber indes auch das von ihren Mitbürgern Haus für Haus gesponnene Flachsgarn auf deren Rechnung. Auch dieses Leinen wurde nach WAF weiterverkauft. Das Erwerbsleben in S. beruhte also in weit stärkerem Maße noch, als es die ansehnliche Zahl der Weber zum Ausdruck brachte, auf dem Leinengewerbe.


(BE bescheidene Spätblüte der Leinenherstellug wirkt anachronistisch, da allenthalben im MS-Land im 18 Jh Rückgang)

===> Grund, Ansteigen der Garnpreise im 18 Jh; Ahlen gibt Leineweberei auf und beschränkt sich auf Garnverkauf durch Hausspinner. Ebenfalls Oelde, Stromberg: Verkauf des Hanfgarns in großen Mengen an Osnabrücker Händler.

Oelde: ca 1700, in Ermangelung eigentümlicher Länderei und des Ackerbaus besteht Handel und Wandel mehrenteils in der Linnentuch-macher-Hantierung.

Leineweberei

1. Ahlen

Leinsamen, nur wenige Hanfsamen eingesät; Leinsamen, insbesondere Rigaischer Samen, aus MS und Holland; der meiste Samen wird aber von den Landleuten selbst gezogen.

Hanfsamen von Holland und Eigenerzeugung.

Leineweberei nicht unwichtig, 1/6 der Bürger Leineweber; Verkauf von Linnenund Arbeit gegen Lohn

2. Beckum

In der Stadt (1567 EW) sind 43 Leineweber. Die Leineweber debitieren ihre Fabrikate in nicht unbedeutender Quantität grau nach WAF und MS und erhalten Verdienst von den Landleuten (gegen Lohn); 6. Teil der Bürger Besonders Hanfgarn

3. Oelde

Außer 21 Leineweber keine Fabrikanten, und auch selbst LW arbeiten nur gegen Lohn für Eingesessene und Landleute; jedoch ein Färber Leinsamen teilweise aus WAF, meist jedoch Hanfgarn


4. Sendenhorst

Außer den Linnenwebern sind hier keine Fabrikanten, sondern nur Handwerker, die für die Stadt- und Landbewohner arbeiten.

Bedarf an Leinsamen größtenteils selbst gezogen; nur 4. 5. Jahr fremder Samen (Münster)


20. Das Hauptgewerbe der hiesigen Einwohner besteht in der Leinenfabrikation und der Spinnerei. Es sind hier 55 LW, welche teils für eigene Rechnung zum Verkauf und teils für Lohn weben, Jeder Eiwohner spinnt mit seinen Hausgenossen, und wenn er nicht ganz arm ist und sein Garn aufbewahren kann, so läßt er Leinwand weben, welche er, so wie die Weber selbst, nach WAF verkauft. Die Unvermögenden verkaufen das Garn an die Leineweber und Krämer. ...


5. Stromberg

Lein- und Hanfsamen; Hauptgewerbe Ackerbau und Spinnerei



1805

Bericht der Kriegs- und Domänenkammer MS

 

 

... Dieser durch einen Graben umschlossene Ort zählt 1294 Einwohner, 12 Brau-Stellen, 3 Brandtweins-Classen und 6 Juden-Familien Die Stadt ernährt sich (folgt Übernahme Kurlbaum-Bericht) ... vom Leineweben und Flachsspinnen, ersters durch 55 Leinweber auf eigene Rechnung zum Theil gegen Lohn für Rechnung benachbarter Leinen-Händler.

 

 

_______________________

 

 

Stephanie Reckers, Statistische Darstellung der gewerblichen Wirtschaft Westfalens um 1800: in: WF 17-19; MS 1964-66


1816: erstmalig "Statistische Tabellen"; Zahlen spiegeln nicht den Normalzustand wieder (Kontinentalsperrre; Kriege!)


1795: Städte des Oberstifts:

- Warendorf 3730 Ew

- Bocholt

- Vreden

- Rheine

- Coesfeld 2061 Ew; alle übrigen Städte, auch BE und Ahlen, lagen darunter


Handel und Handwerk in fürstbisch. Zeit nicht auf die Städte beschränkt Sehr starke Verbreitung auf dem platten Lande; strenge Trennung Stadt/Land fehlt.


Leinengewerbe 1816:

Oberstift (Reg-Bez) 1982 Leinenwebstühle

6708 Nebenerwerbsstühle

34 Stühle auf 1000 Einwohner

10 Stühle; Amt Wolbeck

Kernmünsterland vor allem Freckenhorst, Sassenberg und Everswinkel


Legge WAF: 2. Hälfte 18. Jh von einiger Bedeutung. Stadt war bedeutendster Leinenort des MSlandes; Krise wird bekämpft durc

- verschärfte Leggeordnung 1765

- Herstellung von extrafeinem Linnen

- Bildwerk und Damast


Zwei Zentren der Leinenherstellung im Münsterland:

- Westmünsterland

- WAF und Nachbarorte (Freckenhorst, Everswinkel)


Ribbentrop 1803: In WAF 1400 Stück aus der Stadt, 7600 aus der Umgebung zur Legge gebracht; Gesamtwert 170.000 Rthlr; Auf WAF fällt 43% der Handelssumme


Garnspinnerei 1803: vor allem Amt Stromberg

Beträchtlicher Falchs- und Hanfanbau besonder auf den schweren, mäßig feuchten Böden (ua Ahlen, Telgte, Drensteinfurt, Beckum,. Wolbeck; wahrscheinlich auch Sendenhorst)

Amt Wolbeck vor allem Flachsgarn


Tuchgewerbe

Tuch-oder Wandmacher (Wolltuche); Mitte 18. Jh noch sehr in Blüte, 1816 bedeutungslos.

Ahlen Stadt 1764 7, 1816 0. ebenso BE

Kleiderordnung verbietet den Bauern, Tücher zu tragen, die mehr als 1 Rthlr pro Elle wert sind.

WAF, Telget stellen meist grobes Tuch her:Soldaten, Schiffer und Bauerntuch


Statistik:

Amt Wolbeck 1795:

-Einwohner 60.263

-auf dem Lande 38.899

- Städte und Wigbolde 21.364 65:35


Bevölkerung 1795 1818 1959

WAF 3730 3818 15.545

Ahlen 1763 2319 38.893

Beckum 1459 1822 20.132

Sendenhorst 1107 1379 4.532

Drensteinfurt 825 1020 2.671


Gustav Schmoller, die Entwicklung und die Krisis der dt Weberei im 19. Jh (Dt. Zeit- und Streitfragen Jg 2 H 17-32 Berlin 1873)


Weberei --> Bekleidungsgewerbe

64-90% Nahrung

14-20% Kleidung

5 -18% Wohnung


1806 Prokopfverbrauch Leinwand ca 4 Ellen (Preußen)

1849 5 Ellen


1806 3/4 Ellen Baumwolle

1849 16 Ellen (!)


===Es ist notorisch, wie arm in Bezug auf tuchene Bekleidung das Landvolk. d.h. die Masse der Nation vor 1806 gewesen, Der Tuchrock des Bauern mußte viele Jahre aushalten und oft erschienen Knechte un Tagelöhner im strengsten Winter im leinenen Kittel===


Verschiedenen Entwicklungstufen der Weberei

1. Nebenbeschäftigung, Tagelohn (Bauer, Handwerker)

2. gewerbsmäßig, Garn stellt der Kunde

3. hnadwerksmäßig; Absatz auf Wochen- und Jahrmärkten

4. für den Absatz im Großen

a) Hausindustrie, Weber erhält Garn und Muster; nur Webelohn

b) Weber arbeitet als eigener Unternehmer, kauft Garn und verkauft auf eigene Rechnung


Tagesleistung, mittleres Ergebnis in 12 Stunden 3-6 Ellen (4.2-8.4m)


1738 Erfindung der Schnellschütze erlaubt Verdopplung (erst ab 1820 in Dtl) Technische Verbesserungen des Webstuhls nicht in Sendenhorst !

Bedeutende Verbesserungen bei den Hilfsmaschninen (Spulen, Scheren), nur von größeren Betrieben zu finanzieren.


1840

Durchschnittpreis für einen einfachen Stuhl 6 Rthr; 1875 11-30 Rthlr


Häusliche Weberei lange Zeit als Nebenbeschäftigung in Wintermonaten;

Arbeitskräfte genug vorhanden; kein Anspruch auf Perfektion


Leineweben als Nebenbeschäftigung sehr weit verbreitet; auch Baumwolle. Mit dem Mangel an Arbeitskräften auf dem Lande Abnahme.


Anforderungen (1875): schöne Bleiche, gute Appretur, schönes Aussehen

===>Der kleine Webermeister der ein eigenes Haus, einen eigenen Garten hat, kann immer noch bestehen, wenn auch schlechter als früher.


17/18 Jh: Leggeämter (meist staatl) sorgen für gleichmäßige Produktion.

====> keine techn. Fortschritte, Verbesserungen, Anregungen kommen nicht über Weber waren fast allerwärts kleine selbst. Unternehmer, die Linnengarn einkauften, Wolle erwarben und verspinen ließen, daraufs ganze bestimmte von den Reglements vorgeschriebene Stapelartiekl anfertigten, sie von den Schauämtern stempeln ließen und dann die Waren ohne Vermittlung einesCommisssionärs auzf den Märkten an die sog Kaufleute verkauften, welche das Gewebe bleichen, färben vollends zurichten ließen und in den Welthandel brachten.

Kaufmann --->Export

Vorteil, Gewinne des Exports gehen hinab bis in die Hütte des kleinen Meisters, der auf dem Lande siedelte, und ein kl Grundstück bewirtschaftete.

Nachteil: Schwerfällig, für neue Artikel kaum zu bewegen, kaum technischer Fortschritt

nach 1815: nur die Masse der mittelmäßigen Weber bleibt im Geschäft, die übrigen satteln um. ab 1840 Krisis der dt Leinenindustrie


Die westf. Linnenindustrie, viel mehr Kunstindustrie als die schlesische hat in den 40er Jahren fast gar nicht gelitten, Damast und Jaquard



Carl Biller, Der Rückgang der Hand-Leinwandindustrie des Münsterlandes, Leipzig 1906 (Abhandlungen aus dem staatswissenschaftl. Seminar zu MS i. W 2. Heft)


Ende des 18. Jh Leineweberzünfte für den Exprot ohne Bedeutung; Schwerpunkt der Leinwandverfertigung lag auf dem flachen Lande


Hanf: gröberes Gewebe, Löwendlinnen

Flachs: feiner! Kreis WAF, der mit Ravensberg un Lippe an Güte und Feinheit des Produkts die unbestreitbar erste Leinwandgegend war.


Berufsweber deutlich abgesetzt von den nebenamtl. Webern (Hauswebern)

Legge: soll die überschüssige Hausleinwand exportfähig machen.

===>Leinwand wurde von vereideten Beamten entfaltet, über einen Meßtisch,die Leggebank gezogen, auf Länge, Breite und Güte geprüft und je nach Befund gestempelt.


WAF Mittelpunkt für Herstellung un Versand der feinen Leinwand im Münsterlande. Warendorfer Bleichen waren weithin berühmt.

 

1765 verschärfte Leggeordnung; Stepmelung soll dem Kaufmann Güte, Länge und Breite garantieren;

alle graue Leinwand mußt vor der Bleiche zur Legge gebracht werden und erhielt dort von den Leggemeistern einen viereckigen Akzisestempel

Gildemeister haben die Scherrahmen zu messen

---> Probleme der Länge (Recken)


Garnhandel: Bauer tauscht Garn gegen Waren beim Händler ein; umherziehende Händler sammeln und fassen zusammen


Leggeordnung von WAF verbietet das Bleichen!


Hauptabsatz (Ausland) Bremen und Holland


Nach der Regulierung der Hörigkeit hoher Bedarfan Arbeitskräften; Bauer investiert mehr Arbeit in eigenen Grund und Boden, dazu Kultivierung der Gemeinheitsflächen.


Starker, dramatischer Rückgang der Leinenindustrie 1810-1820. Besonders südl Teil Kreis Beckum, Warendorf usw.


1816 im gesamten Kreis Beckum 257 Webstühle zur gewerbsmäßigen Leinenerzeugung (nur Schätzung, nicht Zählung!)

===> Oft im Sommer Tagelöhn, im Winter Webstuhl

1819 Kreis BE: auf 94 Einwohner ein Webstuhl (WAF 22: 1)


Krise der Leinenindustrie bedeutete kein totaler Ruin! Westfalen nicht Schlesien: Stockte der Absatz, so verringerte sich der Zuschuß zum Einkommen, die landwirtschaftl Einnahme blieb.


ab 1830 deutlicher Rückgang der Leinwandfertigung nicht zu übersehen (trotz Fabriken)

Der bedeutendste Bleichplatz blieb Warendorf (Kunstbleiche, Chlor, und Rasenbleiche


1849: In den Städten des Kreises BE arbeiten 96 Meister und 43 Gesellen als Leineweber auf eigene Rechnung; 124 Stühle; 104 dazu als Nebenbeschäftigung 39 Einwohner auf einen Stuhl


Noch 1875 vorwiegend Handwebstühle

1879 Schutzzölle ermöglichen weiterhin Handstuhlweberei

Erst ab 1880 endgültig Siegszug des mech, Webstuhls

1895 Kreis BE noch 38 Betriebe mit 49 Personen


Leineweberei im Münsterland; hier nach dem Amtsblatt der Regierung


1822 XI

Die neue Leggeanstalt in WAF, die schon seit Nov 1821 betrieben wird bewährt sich, gleich den dortigen Bleichereien fortdauernd


1823 VI

Warendorfer Bleicherei steht eine wesentliche Verbesserung bevor: auf der

Hauptbleiche wird ein Trockenhaus errichtet


1824 I

Leinsamengewinnung, da Rußland die Einfuhr "unserer" Leinwand verbietet und er Provinz eine bedeutende Nahrungsquelle verkümmert


1828 IV

Zum allgemeinen Leidwesen der arbeitenden Klasse erhalten sich die Preise für Leinwand und des Garns auf dem früheren niedrigen Stande, und es ist überhaupt wenige Absatz in diesen Fabrikaten


1829 X

Zu WAF war im Handel mit feiner Leinwand ein entmutigender Stillstand eingetreten, da im ganzen Sommer nichts verkuaft wurde; auch die gröberen Sorten waren wenige gesucht

Leinwand, besonders die gröbere und Garn fanden mehr Absatz und stiegen merklich im Preise. Ausfuhr nach Holland lebhafter. Weiterhin hohe Branntweinpreise


1831 III

Garn- und Leinwandhandel bei steigenden Preisen fortwährend lebhaft


1831 IV

Zu WAF fiel der Preis für Bettbühren um 3 Sgr; nach Leinwand und Garn war ungeachtet des gesunkenen Preises meistens wenig Nachfrage


1831 XII

In Leinwand ist ungeachtet der sehr gesunkenen Preise kein Absatz, da von Holland die Bestellungen ausbleiben, war die Not der vielen hiesigen Weber und Spinner bei der Teurung der Lebensmittel sehr vermehrt Rückgang der Fleischpreise; Schweinefl 3-6 sg kg 7 sg 6 Pfg 4000 g pro Thlr


1844 Juni, Juli

die Baumwollenweberei hat wieder einigen Aufschwung erhalten, und der Webelohn ist etwas erhöht. Dagegen befindet sich die Leinenfabrikation und der Leinenhandel fortwährend in gedrückter Lage

___________


Statistik 1814

Bernard Bennemann, Bernd Hernich Linnemann, Burholt und Strickman, als (ehem) Vorsteher der Leinewebergilde geben an:

Verzeichniß der Jenigen welche nach auf hebung des Amts hier als Meistern arbeiten wie volget:

1. Joan Henrich Hinssenbrock

2. Henrich Westhuß

3. Th. Bülte

4. Th. Bering

5. Bernd Theodor Krey

6. Arnold Lücke

7. Wilhelm Schmitz jun

8. Joseph Böckman

9. Anton Kössendrup

10. Hch Herweg

11. Henrich Griestop

12. Bernd Th Sebröcker

13. Anton Feigler

14. Joan Bernd Zimmerman


Sendenhorst Statistik

Häuser, in denen Leineweber wohnten


Nr.

Straße

Jahr

Name

1

Nord 22

1863

B Hermann Jasper, Weber

3

Nord 18

1852

Everhard Woestmann, Weber




1863 Fr. Köstermann, Maurer (!)

21

Nordtor 32

1852

B: Bücker, Weber




1863 ders. Steinhauer

22

Nordtor 39

1852

Th. Bücker, Weber




1870 ders. Arbeiter

25

Neustr. 9

1852-95

Johann B.Kammann, Weber (heute Hauser)

42

Placken 2

1852

Bernhard Beumer, Weber




1870 ders. Weber

58

Ostgr 7

1870

Bernd Rottkemper, Weber

278

1895 Adolf r

1895

Adolf Harbaum, Weber

319

Nordgraben 6

1895

Heinrich Ahlandt Weber





1817 Warendorf (A765)

Dem vernehmen nach werden seit einiger Zeit von hiesigen Eingesessenen mehrerer der Schau- und Siegelanstalt entzogenen Bettbühren und Baumseiden, die aller Vermuthung nach nicht von der vorschriftsmäßigen Güte sind, und nicht das bestehende Ellen Maaß einhalten, in dortiger Gegend abgesetzt, und dabei einem solchen Handel die Einkäufer, welche die Waren gewöhnlich auf Treu und Glauben annehmen, offenbar betrogen werden, so ersuche ich Euer Wohlgeboren, Ihre Administrirten mit den Kennzeichen, welche die Güte und das Vorschriftsmäßige Ellenmaß hiesiger Bettbühren und Baumseiden Fabrikate nachweisen, und aus der in drei Exemplaren anliegender Verordnungen vom 17. Januar vor. Jahres hervorgehen, gefälligst bekannt zu machen, womit sich hiesige Fabrikaten in Ihrem Bezirke einfinden werden, sogleich konfiszieren zu lassen

Bürgermeister Unterschrift


1817 Mai

Immobilar- und Mobilarvermögen des vormaligen Weber-Gilde-Amts der Stadt Sendenhorst

- 3 Stück Gartenland vor der Stadt Sendenhorst belegen

- ein schwarzes Begräbnistuch

- ein messingner Kerzenleuchter

- ein Gesellenschild

- Schulden 72 Taler



Bleichplätze


1794 VI 10

bei versammelten Rat wurde wegen den Bleichplätzen in dem letztplanierten Walle von Süden nach Westen nach Besichtigung resolviert, daß diese Bleichplätze einen langen Distrikt faßten, eine anzulegende Wäsche zu wenig, mithin 2 Wäschen und also auf dem Ende der sämtlichen Bleichen eine anzulegen wäre, jedoch so, daß zu jeder Bleiche 2 Pöste in die Gräfte gesetzet und darüber 2 Überläger, und hierauf 2 Schalen, jede 10 Fuß lange gelegt würden. Ferner müßte bei der einen Wäsche nächst der Westpforten annoch 1 Schale mit 2 Pöaste zu Durchsetzung der Gräfte um das Wasser aufzuhalten zu können, gesetzte werden, und ist der Kostenanschlag (Schalen von 55 Fuß) 8 - 16 - 4. Taler

Eodem ist von Süden nach Osten der Wasserabfluß so von die Südstraße in die Gräfte kommt, besichtiget und befunden worden, daß da das Wasser nur durch einen Graben innerhalb des Walles nach die Gräfte hinfließet, dieser Graben aber immer zugetreten wird, und also das Wasser sehr öfters in den daran liegenden Gärtens steiget, daß über diesen Graben also eine Wasser Rinne anzulegen wäre, und hierzu 3 Stück Schalen, jede 10 Fuß lang erfordert würden, wären also die Kosten für 30 Fuß Schalen per Fuß 2ß; gesamt 2-21 Taler



A 765 1814 Oktober

Die ehemaligen Vorsteher der Leinewebergilde Bernard Bennemann, Bernd Henrich Linnemann, Burholt, Strickmann geben ein Verzeicnis derjenigen, welche nach Aufhebung des Amts als Meister arbeiten:

1. Joan Hch Hinßenbrock

2. Henrich Westhues

3. Theodor Bülte

4. Theodor Bering

5. Bernd th Krey

6. Arnold Lücke

7. Wilhelm Schmitz jun

8. Joseph Böckmann

9. Anton Kössendrup

10.Henrich Herweg

11.Henrich Griestop

12.Bernd Theodor Seebröcker

13.Anton Feigler

14.Johann Bernd Zimmermann


1818 August

Schreiben an Langen (Lieber Langen)

Reg Rat Kottreyer (?) wird heute nebst Kaufmann SChweling aus Greven in Legge-angelegenheiten nach sendenhorst kommen und diesen Abend sich dorch einfinden. Da er behufs Einrichtung einer Legge-Anstalt die dortigen Kaufleute und Leinweber zu sprechen wünscht, so bin ich beauftragt, Sie zu ersuchen, selbige zu einer Konferenz in der Art zu bestellen, daß sie sich auf die erste Aufforderung auf dem Rathause versammeln können

(Langen leitet die Aufforderung an Eferke, Böcker, Bennemann, Konrad Heumann und Linnemann weiter)



1823 Jul 15 A 765

Meistbeitender Verkauf des Zunftvermögens der Leineweberzunft (drei Stück Gartenland)

1. 1 Stück auf dem vordersten STadtskamp, zwischen Wirt Silling und Bunger 16 Ruten groß; Zuschlag erhält Anton Schlüter für 19 Taler

2. 1 Stück in der Alten Stadt, gegen Osten an Bergmanns Garten, gen Süden an des zeitlichen Küsters, gegen Westen an de Vikars, gegen Norden an den Fahrweg; bisher an Wwe Linnemann verpachte 8 Ruten

Handelsmann Schmedkamp für 16 Taler 15 Sg

3. ein Stück auf dem hintersten Stadtskamp zwischen Land des Postmeisters Bonse und de Pastors zu Enniger, bis in Pacht von Bernhard Heinrich Kerkmann; Anton Schlüter für 28 Taler

Zeugen des Verkaufs Linnemann, Bennemann (für die Leineweber)


1827 Weberstatistik

46 Stühle, 5 Gehülfen, 1 Lehrling

Selbstständige Weber in den Häusern:

3, 8, 10, 26, 27, 28, 59, 112, 62, 70, 74, 80, 92, 101, 113, 121, 130, 131, 133, 1378. 138. 145. 150, 151, 154, 160, 207, 209, 215, 230, 244, 252, 254, 255, 257, 262. 281

(40 Haushalte)

3.



1850 VI Amtsblatt, Nachrichten

Der andauernde Aufschwung der Nesselweberei veranlaßt viele Leineweber, sich auf jenen Industriezweig zu verlegen, indessen sind auch die Leinen-Preise bei größerer Nachfrage etwas in die Höhe gegangen


1850 X Amtsblatt

Die Fabrikation des Leinens hat sich gehoben und hält sich letzters ziemlich gut im Preis


1851 VII Amtsblatt

 

Wollmarkt Paderborn: Ankäufer sind Fabrikanten aus dem Bergischen, Hessischen, Siegenschen un der Grafschaft Mark.



___________________________________________

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Nach oben

Ahnenforschung
Blätterwald
Fakten
Geschichte(n)
Grundwissen
H. Petzmeyer
Kornbrenner
Quellen
Adel
Bürgerliche
Gerichte
Gewerbe
Höfe
Krieg
Naobers
Religion
Stadt, Siedlung, Soziales