Gesundheitswesen III

Hebammen


1784 Ksp. - Rechnungen

Prof. Friese wegen 1782 unterrichteter Hebamme Odilia Tourner 5 Rthlr


1805 A372

Schema der in Sendenhorst approbierten Hebammen

1. Wittwe Elisabeth Saerbeck 60J. 1789 V 2 approbiert

2. Ehefrau Anna Maria Herweg, approbiert 1803 III 3


1810

Langen gibt zu überlegen, ob statt der 75jährigen Hebamme Saerbeck eine Substitutskraft eingestellt werden sollte.

Proebsting, Kreisphysicus, pflichtet bei: eine im Lesen erfahrene Hebamme, eine physisch und moralisch tüchtige Person auszumitteln, damit dieselbe am nächsten Hebammenunterricht teilnehmen kann


1812 I 20

Anna Maria Quante und die Witwe des Franz Hermann Herweg, Hebammen, legen die vom Unterpräfekten verfügte Eidesformel ab:

Ich ... schwöre zu gott dem Allmächtigen einen leiblichen Eid, daß ich alles, und jedes was eine rechtschaffene Hebamme zu tun obliegt, nach meinem besten Wissen redlich und gewissenhaft beobachten insbesondere aber keine gebührende in und nach der Entbindung verabsäumen, und bei widernatürlichen und schweren Geburten zeitig einen Geburtshelfer zu Hilfe rufen, ich auch überhaupt bei der Ausübung meiner Kunst so verhalten will, wie ich es gegen Gott und die Obrigkeit und jder Mann mit gutem Gewissen verantworten kann, auch werde ich bei der Geburt den Beamten des Personen Standes das Geschlecht aufrichtig angeben und zwar jederzeit bevor das Kind zur Taufe gebracht wird und wenigstens innerhalb 2mal 24 Stunden

Handzeichen Hebamme Quante

Hebamme Wittib Bernard Hch Saerbeck


1813 III 9

Elisabeth Dieckmann, Wittibe Schmalz meldet sich zur Ausbildung als Hebamme und erhält von Pfarrer Darup ein Führungszeugnis:

Da Wwe Schmalz bedürftig, muß die Kommune ihre Unterbringung während der Ausbildung übernehmen. Maire Langen an Dr. Nicolai: ... übergeb ich daher diese Person in Ihre Hände um so wohlfeil als möglich untergebracht zu werden.


1813 März 5

Certificat

Daß die Wittibe Schmalz gebohrene Elisabeth Dieckmann, welche sich als Hebamme für die Maire Sendenhorst gemeldet hat, einen guten moralischen Character besitzet, und einen untadelhaften Wandel führt, daß dieselbe einen gesunden Körperbau, und keine übergebildete Hände hat, daß sie weder schwächlich noch kränklich seye, auch einen gutern natürlichen Verstand und eine richtiges Beurtheilungskraft besitzet, wird hiermit so viel solches von mir ausgemittelt werden konnte, attestiert.

Der Marie Langen


1813 IV 28 Dortmund

Dr. Nicolai ersucht Langen, der Wittibe Schmalz etwas Geld mitzugeben, damit sie in dem 1. Monat Kostgeld zahlen kann

Die Frau ist bieder und aufmerksam; bei mehreren Fassungsvermögen wird sie sehr viel leisten, indessen hoff ich doch, daß sie unter den besseren Hebammen gehören wird

(NS Sagen Sie dem Friedensrichter Vagedes gütigst, daß er in Ungnade gefallen ist, weil er uns seinem Versprechen gemäß nicht besuchte)


1813 VII 9 Dortmund

Dr. Nicolai: Sie erhalten hier nach sehr vieler Mühe und Arbeit die Frau Schmalz als gute Hebamme zurück, Der Präfekt, der der Prüfung beiwohnte, war zufrieden und wird Ihnen das Patent nächstens übersenden


1814 III 16 Dortmund

Es ist zwar anzunehmen, daá nun die Hebamme Saerbeck zur Ausübung der Gebutshülfe nicht mehr geeignet, man sich ihrer nicht mehr bedienen werde. Da sie indessen nach Ihrem Bericht wirklich dazu unfähig sein soll, so wollen Sie ihr die ferneren Dienstleistungen als Hebammen mit dem Bedeuten untersagen, daß sie für jeden durch ihr veranlaßt werdenden Unglücksfall verantwortlich gemacht werde


1814 XI 14 Alverskirchen

Cantonsarzt Dr. Boner kündet Prüfung sämtlicher Hebammen des Kantons über die wichtigeren Gegenstände der Geburtshilfe an. Prüfung geschieht im Beisein der Herrn Bürgermeister auf dem Gemeindehause zu Sendenhorst


1814 XI 4

Verzeichnis der praktizierenden Hebammen in Sendenhorst

- Wwe Saerbeck , 78 J, approbiert 1789

- Wwe Herweg, 52J, approbiert 1809

- Wwe Schmalz 44J, approbiert 1813


1815 I 3

Prüfungsprotokoll der Hebammen mit Vorrede Langens

- Auszug aus dem Kgl Preuß. Medizinal Edikt: von den Hebammen


Erscheinen die hiesigen Hebammen, als nämlich die Wittibe Saerbeck, Wittibe Herweg und Wittibe Schmalz, und bevor ich denselben der Auszug aus dem Kgl. Preußischen Medicinal Edict wegen der Hebammen vorgelesen, habe ich folgende Vorrede gehalten:

Ich habe Sie zusammen berufen lassen, um Ihnen gemäß erhaltenen hohen Befehls einige Vorschriften vorzulesen, die Sie in betreff ihrer wichtigen Amtsführung zu beobachten haben:

Da von der treuen Erfüllung der Pflichten ihres Amts das Wohl oder Wehe das Leben, ja der Todt so vieler Mütter und Kinder abhängt, so kann es Ihnen nicht oft genug gesagt werden, daß Sie alle Sorgfalt allen Fleiß und alle Vorsicht bey ihrem Amte anzuwenden haben, die nur immer möglich sind. Deshalb hat auch die hohe Regierung, die sich das Wohl der Mütter und Kinder so sehr angelegen sein läßt, verordnet, Sie durch mich neuerdings daran erinnern zu lassen und Ihnen die nöthige Sorgfalt, den nöthigen Fleiß und die gehörige Vorsicht einzuschärfen.

Vernehmen Sie mit Aufmerksamkeit die darüber ertheilten Vorschriften.

...

Nach geschehener Vorlesung: Haben Sie nun diese wichtigen Verhaltungs -Vorschriften deutlich verstanden, dann suchen Sie denselben genau nachzukommen. Vorzüglich empfehle ich Ihnen mehr Eintracht und Liebe gegeneinander, als wie leider so oft bemerket, indem die eine sehr oft die andere tadelt, wenn ein schlimmer Vorfall eingetroffen ist, und selten oder nie die hiesigen Hebammen sich zusammen berathschlagen. Auch werde ich darauf acht geben lassen, ob Sie bey schwierigen Vorfällen sich früh genug erklären, daß ein Geburtshelfer erforderlich sey, Wer sich hierin etwas zuschulden kommen läßt, der wird nebst den Vorwürfen seines Gewissens auch nich die Ahndung der Obrigkeit zu erwarten haben.

Was den 2ten Absatz dieser Vorlesung angehet, so glaube ich nicht, daß ich Ihnen darüber eine besondere Warnung zu geben nöthig habe, indem ich nie gehört, daß Sie sich mit solchen Winkelkuren abgeben, und auch dazu Sie alle für zu rechtschaffen und gewissenhaft ansehe.

Fahren Sie also fort, ihr wichtige Amt mit möglichem Fleiß auszuüben, und die Ihnen jetzt in Erinnerung gebrachten Vorschriften treu zu befolgen, damit Sie stets ihrer Pflicht und ihrem Gewissen vor Gott genüge leisten und den Erwartungen der hohen Regierung entsprechen mögen. ...

Bernard Joseph Langen, Bürgermeister in Sendenhorst


Auszug aus dem Kgl Preuß. Medicinal Edict

Von den Hebammen

1. Nicht weniger sollen auch die Hebammen, ehe sie anzunehmen und zugelassen sind, von unserm Ober Collegio Medico und in den Provinzen von den Provincial Collegiis ordentlich examinirt und endlich nach erhaltener Approbation unsers Ober-Collegio-Medici von dem Magistrat jedes Orts in Pflicht genommen weredn, Alsdann sollen sie sich auch eines ehrbaren und christlichen Lebens, insoderheit, da sie fast niemals sicher sind, daß sie nicht sowohl Tages als Nachtes sollten gefordert werden, der Nüchternheit befleißigen, Unter einander sollen sie gutes Verständnis und Vertraulichkeit hegen, eine die ander nicht beneiden sondern vielmehr in vorfallenden schweren Fällen einander mit gutem Rath und That auf Begehren und Erfordern beystehen. Ihre Pflicht sollen sie bey vorfallender Gelegenheit treulich wahrnehmen, die in Nöthen befindliche Frauens mit aller Sanftmuth und Bescheidenheit an die Hand gehen, dieselbe niemals ohne genugsame Anzeigungen zu früh und vor der gebührenden Zeit zur Arbeit anstrengen. In der Geburth sollern sie auf alle Beschaffenheit genau acht geben und wenn sich besonders bedenkliche Vorfälle finden sollten bey Zeiten es mit einer und andern verständigen Hebamme überlegen, auch nach Beschaffenheit einen Medicum, Chirurgen oder Geburts-Helfer fordern und deren Rath und Vorschläge mit nehmen und folgen.

2. Ferner soll den Hebammen gänzlich untersagt seyn, das innerliche und äußerliche Curirern sowohl an verehelichten und ledigen Frauenspersonenen als auch Schwangeren Wöchnerinnen und Kindern. Wenn ihnen auch verdächtige Personen vorkommen, die bey ihnen ungeziemenden Rath und Hülfe suchen, haben sie befundenen Umständen nahc, solches alsofort der Obrigkeit, darunter dieselben Personen gehören, anzumelden, damit dem besorgenden Unheil vorgebeuget werden könne. Auch müssen die Hebammen aus besonder Nebenabsichten keinen Medicum, Chirurgen und Apotheken vor die andern vorschlagen und empfehlen, sondern den Leuten darin strenge Wahl und Willen lassen.



1818 III

Kreisarzt Speth kündigt Visitation der Hebammen an, die sich mit ihren Approbationspatenten einfinden mögen

Hebamme Schmalz bringt massive Beschwerden gegen ihre nicht anwesende Kollegin Herweg vor: schon mehrfach habe sie den Beistand mehrerer Frauen zugleich übernommen, Im „äußersten Notfall lasse sie dann bei der einen oder anderen Frau unverheiratete, unkundige Weibspersonen.“

Darauf Verwarnung der Hebamme Herweg durch den Landrat


1818 VII 31

Hebamme Schmalz erhält Gratifikation von 10 Thlr u.a. wegen ihrer notorischen Dürftigkeit und besonders, weil sie noch eine alter kränkliche 80 Jahre alte Mutter zu ernähren hat

Gemeinderäte: von Rhemen, Bennemann, Lange, Silling, Angelkotte, Arnemann


1819

Aufteilung der Gemeinde in Bezirke:

1. Hebamme Wwe Herweg Stadt 151 Familien

Ksp 58

2. Hebamme Schmalz Stadt 121 Familien

Ksp 53 Familien


1865 Amtsblatt MS

Wwe Elisabeth Hartman für die Gemeinde Sendenhorst als Hebamme approbiert

Krankenhaus St Josef Stift


Zeitungsbericht 26. Dez 1885 (A 580)

ein Buchhändler Stithöver (!) in Rom, gebürtig von hier, hat zum Neubau eines Krankenhauses hierselbst 100.000 Mk vermacht,m welche bereits bei der Sparkasse hierselbst deponiert sind. Weitere 200.000 Mk stehen noch in Aussicht.


Weitere Zeitungsberichte zum Baufortschritt:

März 1887

Mit dem Neubau eines Krankenhauses ist seit einigen Tagen begonnen, Wegen der ungünstigen Witterung schreitet der Bau nur langsam vorwärts.

Juni 1887

Der Bau des Krankenhauses schreitet ruhig voran, voraussichtlich wird der Rohbau bis zum 1. Oktober fertig gestellt sein.

Dez. 1887

Die Arbeiten am hiesigen Krankenhause sind bis auf die Schieferdeckerarbeiten wegn der Kürze der Tage und wegen der ungünstigen Witterung vorläufig eingestellt. Die von dem p. Spithöver zu Rom bei der hiesigen Sparkasse deponierten Krankenhausbaugelder ad 100.000 Mark sind bereits verausgabt und hat Ersterer in diesen Tagen weitere 25.000 M. zur Verfügung gestellt und bei der hiesigen Sparkasse belegt, Zur Fertigstellung des Baues incl. Einrichtung werden jedoch vorausssichtlich noch 75.000 Mk erforderlich sein, welche ebenfalls von dem genannten Herrn bewilligt werden dürften. Ob Letzerer das zur Einrichtung und Unterhaltung des genannten Baues erforderliche Capital gleichfalls bewilligen wird, ist noch nicht bekannt, jedoch steht solches anzunehmen, da der Bau bis jetzt noch im Auftrage und für Rechnung des p. Spithöver, welcher den erforderlichen Grund und Boden von der hiesigen Kirchengemeinde käuflich erstanden hat, weitergeführt wird.

Juni 1888

Der Krankenhausbau schreitet weiter, wird seiner Fertigstellujng jedoch erst zum Herbst entgegen sehen können.

Okt. 1888

Der Krankenhausbau schreitet vorwärts. Spithöver hat sich bereit erklärt, die zur Fundation des Krankenhauses erforderlichen Gelder zu gewähren. Der Betag dürfte sich auf 500.000 Mark belaufen

Dez 1888

Am Krankenahsues konnte wegen der günstigen Witterungsverhältnisse unausgesetzt gearbietet werden. Das Krankenhaus wird, falls ein gelinder Winter eintritt, voraussichtlich im Monat April bewohnbar werden.


Zum Gebäude:
Gerhard Ribbrock, August und Wilhelm Rincklake, Historismusarchitekten des späten 19. Jhs, Bonn 1985 (Denkmalpflege und Forschung in Westfalen 7)


S. 171

Wilhelm Rincklake, Sendenhorst St. Josefs-Stift

Entwurf und Ausführung 1886 - 1889

keine Bauakten


" ... Äußeres Erscheinungsbild durch Umbautenn verunklärt; Vorbild Berliner Krankenhaus Bethanien (1845-1847). System beider Anlagen gleich. In Sendenhorst bekommen kirchliche Gebäudeteile eine größere Bedeutung, Hat der Bauherr, ein weltlicher Stifter, diesen Ausdrucksgehalt so gewollt? (biograph. Nachforschungen Spithöver notwendig). Der in der Architektur manifestierte direkte Zusammenhang von karikativem Handeln und katholischem Glauben kann schon auf Grund der Tatsache der Stiftung des Krankenhauses als vom Stifter gewollt angesehen werden.


Grundsteinlegung (Schulchronik)

Am 19. März desselben Jahres (1887) wurde der Grundstein des St. Josefs Hospitals gelegt. Der hocherzige Geber dieses Spitales ist ein Herr Spithöver zu Rom, ein Sohn unterer Stadt. Morgens begann die Feier mit einem feierlichen Hochamte, dann erfolgte eine Ansprache durch den Hochw. Pfarrer Beckmann und unter Gesang und Gebet ging man darauf zur Baustelle. Unter Gebeten, Gesängen und Cerimonien wurde der Grundstein mit einer Urkunde gelegt. Das "Großer Gott "schloß die Feier.


1889 am 16. Septbr wurde das bis dahin fertiggestellte großartige St. Josefs Hospital durch den Herrn Kapitularvikar und Präate Dr. Giese feierlich eingeweiht.

Tags vorher wurde der Stifter, Herr Spitthöver, von der Grenze durch eine stattliche Reiterschar abgeholt.

Während der Einweihung am folgenden Tag holte die Geinede ein schönes Relquienkreuz ab. Nach der Rückkehr wurde das erste Hochamt vom Hochw. Herrn Pfarrer Beckmann in dem neuen Kirchlein celebriert. alsdann hiet der Herr Prälat Dr. Giese in der Pfarrkirche eine tiefergreifende Rede an die Gemeinde. Ein feierliches Tedeum beschlo´die Feier. Abends war Illumination, Fackelzug und Feuerwerk.

Am 13. Januar 1892 starb zu Rom der Herr Spitthöver.



StASendenhorst A 379

Acta das hiesige St. Josefs Stift 1887 -1913


1887 Bau des Hauses

An Architekt Wilhelm Rincklake

Regierung MS bemängelt die unvollständig eingereichten Bauunterla­gen

- Räume der Kleinkinderbewahranstalt ohne separaten Eingang

- Speisesaal der Kinder ungenügend, nur 2 1/2m breit

- Größe der Zimmer und Anzahl der Betten fehlt

- es fehlt ein alleinstehendes Gebäude zur Isolierung von Kranken im Falle von Epedemien

- selbstverständlich hat der Buchhändlcher Spithöver in Rom bei der Ortspolizeibehörde in Sendenhorst die Baugenehmigung zu bean­tragen.


1887 Januar

Erläuterungsbericht zum Neubau eines Krankenhauses in Sendenhorst (Rincklake)


Zweck des Gebäudes: Das Krankenhaus soll für Kranke und für Al­tersschwache beiderlei GEschlechtes dienen und außerdem Räume für eine Kinderbewahranstalt und Zimmer zum Unterkommen einiger Wöch­nerinnen enthalten.

Mit dem Krankenhause ist eine große Kapelle verbunden, die für die Insassen des Krankenhasues und für eine Anzahl auswärtiger Platz bietet

Größe: 20 bis 24 Kranke. zur Hälfte weiblich, zur Hälfte männlich

10m und 10w altersschwache Leute

8 Hautkranke

Wöchnerinnen 2 Zimmer mit je zwei Betten und ein Zimmer für Wärterin

Kinderverwahranstalt: 2 Aufenthaltszimmer, ein Spielsaal

Lage allseitig frei, auf ca 6 Morgen großem Grundstück Hauptfront zur Chaussee; Bauplatz fällt von N nach S. Wird ausgeglichen

Anlage: Wirtschafträume im EG, Teeküche in jeder Etage; Aufzüge zur Hauptküche; Selbstredend getrennte Aborte und Badezimmer: !. Etage geräumiges helles Operationszimmer

Heizung durch Ventilationsöfen; frische Luft durch Röhren direkt von außen; verbrauchte Luft wird durch Ventilationskamine abge­führt.


Regierung stellt Genehmigung in Aussicht; Bedingung: die techni­sche Leitung des Krankenhasues wird einem approbierten Arzt über­tragen


1887 II 26

Bürgermeister Panning: Ausführung der Maurerarbeiten ist dem hie­sigen Maurer und Zimmermeister H. Brandhove übertragen; Kreisbau­hörde muß Fluchtlinie zur Chaussee festlegen


1887 III 8

Örtliche Baugenehmigung mit Auflagen:

Brunnen mindesten 4 m weit vom nächsten Abort bzw Düngergrube ohne Zuflüsse von außen

Brandhove (ausführender Bauunternehmer) soll die erforderlichen Kalkgruben nach Anweisung der Ortsbehörde anlegen; die am Bauplatz befindlichen Chausseebäume und Telegrafenleitungen sind vor Be­schädigung zu schützen


1888 V 16 Rincklake:

Spithöver wünscht möglichst baldige Vollendung des Gebäudes.

Anlage einer Grenzmauer hart am Chausseegraben und Erwägung, den Graben zu beseitigen


1888 VI 25 RP MS

Grundsätzliche Einwendungen: Es muß im allgemeinen als bedenklich erachtet werden, daß für derartige Anstalten, deren Einrichtung nicht zu den unmittelbaren kirchlichen Aufgaben gehört, die Steu­erkraft der Kirchengemeinden in Anspsruch genommen werden.

Jedem Versuche, auch zu den laufenden Kosten der Unterhaltung von dergleichen Anstalten die Steuerkräfte von dergleichen Anstalten heranzuziehen, muß wirksam vorgebeugt werden. Derartige Deckungs­ittel sind durch freiwillige Gaben zu beschaffen


1889 VII 27

Pfarrer Beckmann teilt RP mit: weder Kirchengemeinde noch politi­sche Gemeinde sind Träger des Krankenhauses, Stiftung zu der Spit­höver das Korporationsrecht beantragt hat.



1889 Juni

Betr. Gesuch Pfr. Beckmann Niederlassungserlaubnis für Kranken­schwestern

Wird vom Bürgermeister befürwortet: ... Der größte Teil der Ein­wohner hiesiger Stadt besteht aus kleineren Handwerker und Ta­gelöhnern, die zwar in gesunden Tagen ihr Auskommen haben, jedoch wenig oder garnichts erübrigen können. Treten nun hier Krankhei­ten auf, so herrscht gleich die bitterste Not, da die Kosten für Arzt und Apotheke alles verschlingt. Durch die Unterbringung sol­cher Kranken in das neuerbaute Krankenhaus wird diesem Übelstande vorgebeugt. Der Kranke erhält genügend Pflege, die er in der Fami­lie fast niemals findet und ... manche Krankheit geht so nicht in langsames Siechtum über.

Bitte um Genehmigung, da sich die Vollendung des Baues schon sehr in die Länge gezogen hat.



Nachweis des Personalbestandes

31. XII 1889

Schwester Edeltrudis (Agnes Loh) *1835; Ordenseintritt 1856; seit 16.9.1889 in der Niederlassung, vorher Rietberg

Schwester Ambrosia (Maria Seybert) * 1864; Ordenseintritt 1884; vorher St. Mauritz

Schwester Centidie (?) (Angela Vankemann) * 1864; Ordenseintritt 1886, vorher Straelen


1890 II 15 Bürgermeister an Landrat

Stiftungsurkunde, stiftungsmäßige Verpflichtungen usw. rechtlich abgesichert.

Die Anverwandten des Stifters betr.:

soweit ermittelt worden ist, steht nur mehr eine Familie Haahs in Rom in verwandtschaftlichen Beziehungen zu dem Stifter, die selbst ein großes Vermögen besit­zen.

Über das Vermögen des Stifters selbst sind mir bestimmte Angaben nicht möglich, Ich bin jedoch auf Grund der über den Reichtum des­selben aus zuverlässigen Quellen erhaltenen Mitteilungen der fe­sten Überzeugung, daß derselbe auch nach Hergabe der in Rede ste­henden Stiftung immerhin noch ein Vermögen von mehreren Millionen Mark besitzen wird. Die Haupterben sind zweifelos die Angehörigen der Familie Haass in Rom. Solche, die kaum noch eine Verwandtschaft mit dem Stifter nachweisen können, gibt es selbst nur sehr wenige. Für diese hat der Stifter in erster Linie dadurch gesorgt, daß er ihnen Freistellen dem St. Josef-Stift eingeräumt hat; sowie Legate nach seinem Ableben.


1893 I 4 MS RP

Kaiserliche Anerkennung (landesherrliche Genehmigung; in der be­glaubigten Abschrift: Göhrde den 18ten November 1892, gez. Wilhelm) des von dem +Rentner Joseph Spithöver gestifteten Krankenhauses als Stiftung ("Kranken, Kleinkinderbewahr- und Pflegeanstalt für arme und pflegebedürftige Personen")

Statut von 1892 VI 24

Zuwendungen des Stifters:

- Grundstück Sendenhorst IV 61/62

- Barbetrag von 300.000 Mark

- Kapital von 26.800 (zum Bau eines Krankenhauses Pfr Reinermann überwiesen)


1894 II

Bürgermeister: Der Graben an der Krankenhausmauer wurde seinerzeit ohne anderweite Entwässerung zugeworfen, Unhaltbarer Zustand! Schaden für die Chausseebäume


1896:

Rektor des Krankenhauses Schröder


1893

Prospekt des St. Josefs-Stiftes zu Sendenhorst

Aufnahmetaxen; I.Klasse 2.50M, II.Kl 1.50M, III.Kl 1M täglich

für sämtliche Wasseranwendungen täglich 20Pf

... Da nur eine beschränkte Zahl Patienten ins Stift aufgenommen werden kann, werden solche Kranke, welche nicht absolut der Hülfe von barmherzigen Schwestern bedürftig sind gebeten, sich in der Stadt ein Quartier zu suchen., von 1.50M pro Tag an sind Pensionen in Privat- und Gasthäusern leicht zu haben.

... Sendenhorst hat zweimal täglich Postverbindung mit der näch­sten Bahnstation Drensteinfurt


1901

Ausführliche Beschwerde der in Sendenhorst niedergelassenen Ärzte Dr. Borgmann, Dr. Roekohl über Mißstände im Krankenhaus:

- Bislang kein dirigierender Anstaltarzt eingestellt

- bisher Aufsicht alterierend durch die S. Ärzte Roerhkohl, Borg­mann, Geiping:

- nach einem Beschluß Pfr. Beckmann und seiner drei von ihm selbst ernannten Curatoriums-Mitglieder keine ärztliche Aufsicht mehr; (Es stellt sich jedoch heraus, daß die Aufsicht wohl garantiert, jedoch nach Roerkohl Geiping an die Reihe kam, somit Dr. Borgmann übergangen wurde)


Erklärung Dr. Borgmann über Unregelmäßigkeiten im Krankenhausbe­trieb:

... Das hiesige Krankenhaus Curatorium besteht aus 4 Personen un­ter dem Vorsitz des Pastor Beckmann. Die einzelnen Mitglieder wer­den von dem Pastor ernannt und zwar nur solche, von denen er über­zeugt ist, daß sie nach seinen Vorträgen stimmen werden, deshalb heiß es auch, der Pastor Beckmann ist allein Curatorium (folgen eine Reihe von vermeintlichen oder tatsächlichen Skandalgeschich­ten; u.a. Pastor B. sucht allein dem bei fast allen Ärzten des Mün­sterlandes so sehr anrüchige Arzt Dr. Geiping, desses Vorleben und mannigfaches unsittliches Vorleben von dem ärztlichen Ehrengericht mit 300 M Geldstrafe, 9jähriger Unwählbarkeit und sämtlicher Kos­ten bestraft ist, zuzuwenden ...

Es ist also sehr wünschenswert, daß die Behörden gegen solchen faulen Zustände energisch einschreiten.

Ähnliches Urteil Dr. Roerkohl: In Folge einer willkürlichen unum­schränkten Herrschaft des Herrn Pastor B. und einiger Schwestern sind mit der Zeit im hiesigen Krankenhaus Zustände entstanden, die fast jeder Beschreibung spotten,

... Ferner fanden mehrere Geburten im hiesigen Krankenhause statt, zu denen Dr Geiping hinzugezogen wurde, die Kinder wurden getauft, verschwanden dann aber ohne Anmeldung oder kirchliches Begräbnis, wie es hieß mit Zustimmung des Herrn P. Beckmann, spurlos. Merk­würdigerweise wurden die Geburten jedesmal dem Geistlichen des Krankenhauses zu verheimlichen gesucht


1901 RP Antwort

Die Eingabe der beiden Ärzte ist gegenstandslos geworden, da das Krankenhaus mittlerweile einen eigenen Krankenhausarzt eingestellt hat. Die Beschwerden und Anschuldigungen werden nach Prüfung als unbegründet angesehen.

Allerdings werden andere, teils gravierende Mängel im Krankenhausbetrieb festgestellt: Aufnahmebuch wird höchst mangelhaft ge­führt; Unterbringung von Geisteskranken viel zu lange!


1905 Aufnahme des Vohs, Dortmund in das Krankenhaus; Längerer Streit u.a. mit der AOK Dtmd über die Frage der Kostenübernahme. Aus der Stellungsnahme des Bürgermeisters: ... Der ganze Fall handelt sich darum, daß der Pfarrer Beckmann erzwingen will, daß der Dr. Geiping die Aufnahmen (in das Krankenhaus) verfügen kann bzw als Armenarzt angestellt wird.


1906 Bürgermeister an Regierung
Aufnahme, ärztliche Behandlung, Verpflegung und Lieferung von Me­dikamenten der Armen und hülfsbe­dürftigen kranken und alten Perso­nen hiesiger Stadt haben zu mehreren Malen Auseinandersetzungen zwischen der hiesigen Armenverwaltung und dem Curatorium der An­stalt St Josephstift veranlaßt.

Bitte um Akteneinsicht dieser Anstalt; Darauf beglaubigte Ab­schrift der Statuten des Stiftes


1916

Kuratoriumsitzung:

- Pfarrer Beckmann

- Dr. Goossens

- Rektor Suermann

- Bartmann

Beschluß, das 1.9598 m2 große Grundstück des Brennereibesitzers H. Lainck-Vihsing (Kuhweide) hart am Westtor gelegen und unmittelbar an das Krankenhaus angrenzend für 20.000 Mark


1905

Krankenschwester Edeltrudis Loh erhält Auszeichnung als Vorstehe­rin des St. Josefs-Stifts anläßlich ihrer 50jährigen Feier als Or­dens-Mitglied

Eintritt in den Orden des Hl. Franziskus von Assisi am 5. I. 1856

* 1832 zu Nordhorn Kreis Bentheim; seit 1889 Vorsteherin des St. Josephsstiftes; in den Feldzügen gegen Frankreich als Kranken­schwester

Hat die Anstalt stets mit größter umsicht geleietet und hat sich für die Pflege der Kranken vollständig aufgeopfert.

Zur Zeit am Krankenhaus 11 Pflegeschwestern und 73 Pfleglinge.

Antrag Bürgermeister Hetkamp: Entweder Erteilung eines Aller­höchsten Orden oder eines passenden Gebetbuches


Anfrage OPräs: Welchen Orden hat die Schwester in den Feldzügen erhalten:

Antwort: Nicht in Erfahrung zu bringen; Die Oberin konnte nicht gefragt werden, da diese keinerlei Feier wünscht und dieselbe für diesen Tag sich entfernen würde.


Darauf: Verleihung eines Kruzifix durch den Kaiser (Verleihung durch den Landrat persönlich)



1914/18

Larazettabteilung


1919 XII 17 (A 1375)

Antrag des Josef-Stifts betr städtische Beihilfe für eine Weihnachtsfeier im hiesigen Lazarett

... In der Lazarettabt. des hiesigen Laz. befinden sich etwa 40 verwundete und kranke Soldaten, zum Teil Schwerkriegsbeschädigte,die seit Abschluß des Waffenstillstanbdes und länger in Lazarettbehandlung sind. Wir sehen es für unsere Pflicht an, diesen körperlich und seelisch ruinierten letzten Angehörigen des alten Heeres eine würdige Weihnachtssfeier zu bereiten, ihnen wenigstesn für kurze Zeit ihr Elend vergessen zu machen und ihnen zu zeigen, daß sie nioch nicht ganz vergessen sind

Hinweis auf die vorbildliche Hilfe der Stadt MS



1920 IX 23 B243

Krankenhäuser der Kreise Beckum, Lüdinghausen, Wiedenbrück und Warendorf haben sich zu dem Bezirksverband kath Krankenhäsuer Ostmünsterland zusammengeschlossen. Neue Pflegesätze

Die Ortsarmen von Sendenhorst wurden gemäß Stiftungsurkunde bisher frei verpflegt. Kuratorium ist der Ansicht, daß diese Verpflichtung an der Leistungsfähigkeit des Hauses ihrer Grenzen findet. Grundsätzliche Erörterung notwendig.


27.07.1927

Krankenhaus unterhält seit Juni 1921 in dem geschlossenen Westflügel des Hauses eine Kinderabteilung von 50 Betten für die Behandlung tuberkulöser Kinder im schulpflichtigen Alter, vor allem Kriegswaisen. Tätig sind die beiden ortsansässigen Ärzte und Dr. Becker, MS, Leiter der orthopädischen Spezialanstalt "Hüfferstiftung".

Zur Behandlung kommen vor allem Kinder mit chirurgischer TB, sowie mit rachitischen Prozessen und Anämien (Folge der Hungerzeit im Kriege!)

Kosten für Neueinrichtung (Röntgeneinrichtung, Baderäume, Turnsaal usw) ca 75.000 Mark

Antrag auf Bezuschussung asu Tuberkulosemitteln des Reiches; eventuell auch aus Preußischen Staatsmitteln


23.08.1921

Begründender Bericht Austrup: Josefstift wurde mit einem Stiftungskapital von 327.000 Mk für Einheimische erbaut.

a) Entwertung des größten Teils des Geldes (Kriegsanleihe)

b) Neubau von Häusern in Enniger und Albersloh

Überhang von 50 Betten, die einem anderen Zweck zugeführt werden sollen

Hinweis auf das neue Krüppelfürsorgegesetz sowie das in Ausarbeitung befindliche Tuberkulosegesetz ----> Spezialkrankenhaus, das der ganzen Provinz zugute kommt


13.05.1922

Schwester Maximilia erhält für ihr 25 Ortsjubiläum einen Ruhesessel (395 Mk) von Stadt- und Landgemeinde


07.04.1923

Kinderkrüppelheim erhält vom RP 100.000 Mk


05.10.1923

Kuratorium plant 250 Mrd wertbeständig anzulegen, Stadt soll Bürgschaft übernehmen


21.10.1925

Gesuch des Stifts auf Gewährung eines Darlehns von 20.000 Mk zum weiteren Ausbau des Hauses


13.01.1927

Kuratorium genehmigt den Ankauf des Gutes Röper zum Betrag von 77.000 RM = Morgen 700 RM (Größe 27,67,40 ha)

Verkäufer ist der Provinzial der Missionspatres zu Hiltrup

Begründung für die Notwendigkeit des Ankaufs Gut Röper:

Seit 1921 Spezialkinderabteilung für Knochen- und Gelenktuberkulose

170 Betten, belegt von der Krüppelfürsorge der Provinz Westfalen

Haus ist stets voll belegt

In der Nähe der Liegehallen erhebt sich an der Südseite des Hauses das vor ca 30 Jahren errichtete landw. Gebäude der Stiftung mit 12 Milchkühen und 40-50 Mastschweinen, Stallung und Dungstätte passen icht zur Heilstätte

Der landw. Betrieb des Hauses an dieser Stelle bedeutet eine unmittelbare Gefahr für die Entwicklung der Heilstätte

Auslagerung zum Gut Röper

Das Gut liegt 1/2 Stunde vom der Heilstätte entfernt. Der Hof soll im Sommer ein Erholungsplatz für die Heilstättenkinder, soweit nicht bettlägerig werden.

Auch die Schwestern des Hauses sollen die Möglichkeit bekommen, eine bestimmte Ferienzeit dort zu verbringen

Da in unmittelbarer Nähe die Sommerbadeanstalt der Stadt Sendenhorst eingerichte wurde, ist daran gedacht, hier eine Verbindung herzustellen, eine örtliche Erholungstätte für die Sendenhorster Jugend


22.04.1927

Krankenhaus plant "Haus der Jugend". Stadt soll mit 10.000 Mk einsteigen, zur Hälfte Baumaterial und Arbeitskräfte

Platzfrage: Westtor; Verlegung des alten Weges

Stadt signalisiert Zustimmung, will aber die Pläne öffentlich der Bürgerschaft vorstellen

Kostenaufstellung für 100.000 Baukosten; Grundstücke Erbpacht Pastorat


23.05.1927

Karitasverband Beckum: Haus der Jugend stellt besondere Räume für Mütterberatung vor


1925 StA Sendenhorst

Josef-Stift läßt bedeutende Beubauten, 2 große Liegehallen von der der Betonfirma Anton Zumbusch MS ausführen, ohne die polizeiliche Genehmigung

Bauzeichnungen sich überhaupt nicht eingereicht. auch ist ein Fahrstuhl eingebaut ohne Genehmigung

Geldstrafe von 10 RM


1928 IX 10 StAS B50

St-Josef-Stift erhält von der Reichsversicherungsanstalt Berlin ein Darlehen von 57.400 Gramm Feingold um zwei Hypotheken von insgesamt 175.000 RM abzulösen (Durch Umschuldung Zinsverbesserung)


1928 III 24

Kinderheilstätte im St. Josefsstif Sendenhorst wird auf Antrag von der Anwendung der Bestimmungen __ 20-23 RJWG befreit (Was ist das?)


23.07.1929 Dr. theol et phil Eduard Gossens, Rektor des St. Josefstiftes in Sendenhorst i W. +

1. Vorsitzender des Reichsverbandes katholischer Anstalten der Kindergesundheitsfürsorge

* zu Straelen 16.04.1887

Studien in Gaesdonk und Münster

Priesterweihe 1912

Nahezu sein ganzes Priesterleben verbrachte er im St. Josefstift zu Sendenhorst

Von seiner wissenschaftlichen Arbiet und ihren reichen erfolgen wurde er allmählich immer mehr der Arbeit für dier Kranken als der ihm bereit gehaltenen Berufe zugeführt. Jahrzehntelanges körperliches Siechtum

Den kranken Kindern und den in der Arbeit müde gewordenen Müttern galt seine besondere Fürsorge (Totenzettel)



1938 VIII 6

St. Josef-Stift, Spezialkrankenhaus für Knochen-, Gelenkt- und Drüsentuberkulose und allgemeines Krankenhaus.

Beschwerde Dr. Untiedt, Oberarzt, wegen ruhestörendem Lärm bis abends nach 22 Uhr auf der Straße und aus dem Gebäude, in dem die Rektoratschule untergebracht ist.


1938 Fragebogen

St Josef Stift

285 Betten 38 Männer. 30 Frauen 147 Kinder, 6 Isolierstation

Franziskanerschwestern und weltl Schwestern

Verpflegungsätze 2. Klasse 6.15 RM (Zimmer mit ein Bett)

3. Klasse 3.40 RM (Spezial) 2.45 RM normal

33 hauptamtliche Schwestern, 6 sonst. Pflegepersonal


1939 Bücherei des Krankenhauses

LR durchforstet das Bücherverzeichnis

- bei neun Büchern ist nachträglich noch der Vorname anzugeben

- Ich ersuche, noch festzustellen, ob die nachfolgenden Bücehr vernichtet sind.

a) Gorki, Die Mutter

b) Käser, Der Sozialdemokrat

c) Lensch, Die Sozialdemokratie, Ihr Ende und ihr Glück

Randbemerkung Schulte Polizeimeister. Sind vernichtet


18.09.1941

Erhöhte Lufgefahr mach es notwendig Ausweichkrankenhäuser zu schaffen. Angaben über das Josef-Stift an den LR


1944 III 31

LR: Für die Stadt Sendenhorst ist bisher kein Ausweichkrankenhaus benannt worden

Antwort 30% er Betten können für den Soforthilfefall frei gemacht werden

als Hilfskrankenhaus Saal Kaupmann und Wwe Herweg (60 - 80 Betten)

es fehlen Wolldecken

Kücheneinrichtungen sind nicht vorhanden


10.08.1944

Dem Haus stehen 148 Betten für Erwachsene zur Verfügung, 48 sind mit Schwerkranken belgt.

Im Katastrophenfall stehen 80 Betten zur Verfügung

Bitte, 20-30 Strohsäcke zur Verfügung zu stellen

gez. Huthmacher


23.11.1944

RP: Auf Grund der Genfer Konvention ist die Anbringung de Roten Kreuzes auf Krankenhäusern verboten, Nur auf Lazaretten oder Teillazaretten




Krankenhaus

St Josef Stift


Zum Gebäude:
Gerhard Ribbrock, August und Wilhelm Rincklake, Historismusarchitekten des späten 19. Jhs, Bonn 1985 (Denkmalpflege und Forschung in Westfalen 7)


s. 171

Wilhelm Rincklake, Sendenhorst St. Josefs-Stift

Entwurf und Ausfürhung 1886 - 1889

keine Bauakten


" ... Äußeres Erscheinungsbild durch Umbautenn verunklärt; Vorbild Berliner Krankenhaus Bethanien (1845-1847). System beider Anlagen gleich. In Sendenhorst bekommen kirchliche Gebäudeteile eine größere Bedeutung, Hat der Bauherr, ein weltlicher Stifter, diesen Ausdrucksgehalt so gewollt? (biograph. Nachforschungen Spithöver notwendig). Der in der Architektur manifestierte direkte Zusammenhang von karikativem Handeln und katholischem Glauben kann schon auf Grund der Tatsache der Stiftung des Krankenhauses als vom Stifter gewollt angesehen werden.





StASendenhorst A 379

ACta das hiesige St. Josefs Stift 1887 -1913


1887 Bau des Hauses

An Architekt Wilhelm Rincklake

Regierung MS bemängelt die unvollständig eingereichten Bauunterla­gen

- Räume der Kleinkinderbewahranstalt ohne separaten Eingang

- Speisesaal der Kinder ungenügend, nur 2 1/2m breit

- Größe der Zimmer und Anzahl der Betten fehlt

- es fehlt ein alleinstehendes Gebäude zur Isolierung von Kranken im Falle von Epedemien

- selbstverständlich hat der Buchhändlcher Spithöver in Rom bei der Ortspolizeibehörde in Sendenhorst die Baugenehmigung zu bean­tragen.


1887 Januar

Erläuterungsbericht zum Neubau eines Krankenhauses in Sendenhorst (Rincklake)


Zweck des Gebäudes: Das Krankenhaus soll für Kranke und für Al­tersschwache beiderlei GEschlechtes dienen und außerdem Räume für eine Kinderbewahranstalt und Zimmer zum Unterkommen einiger Wöch­nerinnen enthalten.

Mit dem Krankenhause ist eine große Kapelle verbunden, die für die Insassen des Krankenhasues und für eine Anzahl auswärtiger Platz bietet

GRöße: 20 bis 24 Kranke. zur Hälfte weiblich, zur Hälfte männlich

10m und 10w altersschwache Leute

8 Hautkranke

Wöchnerinnen 2 Zimmer mit je zwei Betten und ein Zimmer für Wärterin

Kinderverwahranstalt: 2 Aufenthaltszimmer, ein Spielsaal

Lage allseitig frei, auf ca 6 Morgen großem GRundstück Hauptfront zur Chaussee; Bauplatz fällt von N nach S. Wird ausgeglichen

Anlage: Wirtschafträume im EG, Teeküche in jeder Etage; Aufzüge zur Hauptküche; Selbstredend getrennte Aborte und Badezimmer: !. Etage geräumiges helles Operationszimmer

Heizung durch Ventilationsöfen; frische Luft durch Röhren direkt von außen; verbrauchte Luft wird durch Ventilationskamine abge­führt.


Regierung stellt Genehmigung in Aussicht; Bedingung: die techni­sche Leitung des Krankenhasues wird einem approbierten Arzt über­tragen


1887 II 26

Bürgermeister Panning: Ausführung der Maurerarbeiten ist dem hie­sigen Maurer und Zimmermeister H. Brandhove übertragen; Kreisbau­hörde muß Fluchtlinie zur Chaussee festlegen

!((/ III 8

Örtliche Baugenehmigung mit Auflagen:

Brunnen mindesten 4 m weit vom nächsten Abord bzw Düngergrube ohne Zuflüsse von außen

Brandhove (ausführender Bauunternehmer) soll die erforderlichen Kalkgruben nach Anweisung der Ortsbehörde anlegen; die am Bauplatz befindlichen Chausseebäume und Telegrafenleitungen sind vor Be­schädigung zu schützen


1888 V 16 Rincklake:

Spithöver wünscht möglichst baldige Vollendung des Gebäudes.

Anlage einer Grenzmauer hart am Chausseegraben und Erwägung, den Graben zu beseitigen


1888 VI 25 RP MS

Grundsätzliche Einwendungen: Es muß im allgemeinen als bedenklich erachtet werden, daß für derartige Anstalten deren Einrichtung nicht zu den unmittelbaren kirchlichen Aufgaben gehört, die Steu­erkraft der Kirchengemeinden in Anspsruch genommen werden.

Jedem Versuche, auch zu den laufenden Kosten der Unterhaltung von dergleichen Anstalten die Steuerkräfte von dergleichen Anstalten heranzuziehen, muß wirksam vorgebeugt werden. Derartige Deckungs­ittel sind durch freiwillige Gaben zu beschaffen


1889 VII 27

Pfarrer Beckmann teilt RP mit: weder Kirchengemeinde moch politi­sche Gemeinde sind Träger des Krankenhauses, Stiftung zu der Spit­höver das Korporationsrecht beantragt hat.



1889 Juni

Betr. Gesuch Pfr. Beckmann Niederlassungserlaubnis für Kranken­schwestern

Wird vom Bürgermeister befürwortet: ... Der größte Teil der Ein­wohner hiesiger Stadt besteht aus kleineren Handwerker und Ta­gelöhnern, die zwar in gesunden Tagen ihr Auskommen haben, jedoch wenig oder garnichts erübrigen kpönnen. Treten nun hier Krankhei­ten auf, so herrscht gleich die bitterste Not, da die Kosten für Arzt und Apotheke alles verschlingt. Durch die Unterbringung sol­cher Kranken in das neuerbaute Krankenhaus wird diesem Übelstande vorgebeugt. Der Kranke erhält genügend Pflege, die er in der Fami­lie fast niemals findet und ... manche Krankheit geht so nicht in langsames Siechtum über.

Bitte um Genehmigung, da sich die Vollendung des Baues schon sehr in die Länge gezogen hat.



Nachweis des Personalbestandes

31. XII 1889

Schwester Edeltrudis (Agnes Loh) *1835; Ordenseintritt 1856; seit 16.9.1889 in der Niederlassung, vorher Rietberg

Schwester Ambrosia (Maria Seybert) * 1864; Ordenseintritt 1884; vorher St. Mauritz

Schwester Centidie (?) (Angela Vankemann) * 1864; Ordenseintritt 1886, vorher Straelen


1890 II 15 Bürgermeister an Landrat

Stiftungsurkunde, stiftungsmäßige Verpflichtungen usw. rechtlich abgesichert.

Die Anverwandten des Stifters betr.:soweit ermittelt worden ist, steht nur mehr eine Familie Haahs in Rom in verwandtschaftlichen Beziehungen zu dem Stifter, die selbst ein großes Vermögen besit­zen.

Über das Vermögen des Stifters selbst sind mir bestimmte Angaben nicht möglich, Ich bin jedoch auf Grund der über den Reichtum des­selben aus zuverlässigen Quellen erhaltenen Mitteilungen der fe­sten Überzeugung, daß derselbe auch nach Hergabe der in Rede ste­henden Stiftung immerhin noch ein Vermögen von mehreren Millionen Mark besitzen wird. Die Haupterben sind zweifelos die Angehörigen der Familie Haass in Rom. Solche, die kaum noch eine Verwandt-schaft mit dem Stifter nachweisen können, gibt es selbst nur sehr wenige. Für diese hat der Stifter in erster Linie dadurch gesorgt, daß er ihnen Freistellen dem St. Josef-Stift eingeräumt hat; sowie Legate nach seinem Ableben.


1893 I 4 MS RP

Kaiserliche Anerkennung (landesherrliche Genehmigung; in der be­glaubigten Abschrift: Göhrde den 18ten November 1892, gez. Wilhelm) des von dem +Rentner Joseph Spithöver gestifteten Krankenhauses als Stiftung ("Kranken, Kleinkinderbewahr- und Pflegeanstalt für arme und pflegebedürftige Personen")

Statut von 1892 VI 24

Zuwendungen des Stifters:

- Grundstück Sendenhorst IV 61/62

- Barbetrag von 300.000 Mark

- Kapital von 26.800 (zum Bau eines Krankenhauses Pfr Reinermann überwiesen


1894 II

Bürgermeister: Der Graben an der Krankenhausmauer wurde seinerzeit ohne anderweite Entwässerung zugeworfen, Unhaltbarer Zustand! Schaden für die Chausseebäume


1896:

Rektor des Krankenhauses Schröder


1893

Prospekt des St. Josefs-Stiftes zu Sendenhorst

Aufnahmetaxen; I.Klasse 2.50M, II.Kl 1.50M, III.Kl 1M täglich

für sämtliche Wasseranwendungen täglich 20Pf

... Da nur eine beschränkte Zahl patienten ins Stift aufgenommen werden kann, weden solche Kranke, welche nicht absolut der Hülfe von barmherzigen Schwestern bedürftig sind gebeten, sich in der Stadt ein Quartier zu suchen., von 1.50M pro Tag an sind Pensionen in Privat- und Gasthäusern leicht zu haben.

... Sendenhorst hat zweimal täglich Postverbindung mit der näch­sten Bahnstation Drensteinfurt


1901

Ausführliche Beschwerde der in Sendenhorst niedergelassenen Ärzte Dr. Borgmann, Dr. Roerohl über Mißstände im Krankenhaus:

- Bislang kein dirigierender Anstaltarzt eingestellt

- bisher Aufsicht alterierend durch die S. Ärzte Roerhkohl, Borg­mann, Geiping:

- nach einem Beschluß Pfr. Beckmann und seiner drei von ihm selbst ernannten Curatoriums-Mitglieder keine ärztliche Aufsicht mehr; (Es stellt sich jedoch heraus, daß die Aufsicht wohl garantiert, jedoch nach Roerkohl Geiping an die Reihe kam, somit Dr. Borgmann übergangen wurde)


Erklärung Dr. Borgmann über Unregelmäßigkeiten im Krankenhausbe­trieb:

... Das hiesige Krankenhaus Curatorium besteht aus 4 Personen un­ter dem Vorsitz des Pastor Beckmann. Die einzelnen Mitglieder wer­den von dem Pastor ernannt und zwar nur solche, von denen er über­zeugt ist, daß sie nach seinen Vorträgen stimmen werden, deshalb heiß es auch, der Pastor Beckmann ist allein Curatorium (folgen eine Rehe von vermeintlichen oder tatsächlichen Skandalgeschich­ten; ua. Pastor B. sucht allein dem bei fast allen Ärzten des Mün­sterlandes so sehr anrüchige Arzt Dr. Geiping, desses Vorleben und mannigfaches unsittliches Vorleben von dem ärztlichen Ehrengericht mit 300 M Geldstrafe, 9jähriger Unwählbarkeit und sämtlicher Ko­ten bestraft ist, zuzuwenden ...

Es ist also shr wünschenswert, daß die Behörden gegen solchen faulen Zustände energisch einschreiten.

Ähnliches Urteil Dr. Roerkohl: In Folge einer willkürlichen unum­schränkten Herrschaft des Herrn Pastor B. und einiger Schwestern sind mit der Zeit im hiesigen Krankenhaus Zustände entstanden, die fast jeder Beschreibung spotten,

... Ferner fanden mehrere Geburten im hiesigen Krankenhause statt, zu denen Dr Geiping hinzugezogen wurde, die Kinder wurden getauft, verschwanden dann aber ohne Anmeldung oder krichliches Begräbnis, wie es hieß mit Zustimmung des Herrn P. Beckmann, spurlos. Merk­würdigerweise wurden die Geburten jedesmal dem Geistlichen des Krankenhauses zu verheimlichen gesucht


1901 RP Antwort

Die Eingabe der beiden Ärzte ist gegenstandslos geworden, da das Krankenhaus mittlerweile einen eigenen Krankenhausarzt eingestellt hat. Die Beschwerden und Anschuldigungen werden nach Prüfung als unbegründet angesehen.

Allerdings werden andere, teils gravierende Mängel im Krankenhaus-betrieb festgestellt: Aufnahmebuch wird höchst mangelhaft ge­führt; Unterbringung von Geisteskranken viel zu lange!


1905 Aufnahme des Vohs, Dortmund in das Krankenhaus; Längerer Streit ua mit der AOK Dtmd über die Frage der Kostenübernahme. Aus der Stellungsnahme des Bürgermeisters: ... Der ganze Fall handelt sich darum, daß der Pfarrer Beckmann erzwingen will, daß der Dr. Geiping die Aufnahmen (in das Krankenhaus) verfügen kann bzw als Armenarzt angestellt wird.


1906 Bürgermeister an Regierung
Aufnahme, ärztliche Behandlung, Verpflegung und Lieferung von Me­dikamenten der Armen und hülfsbedürftigen kranken und alten Perso­nen hiesiger Stadt haben zu mehreren Malen Auseinandersetzungen zwischen der hiesigen Armenverwaltung und dem Curatorium der An­stalt St Josephstift veranlaßt..

Bitte um Akteneinsicht dieser Anstalt; Darauf beglaubigte Ab­schrift der Statuten des Stiftes


1916

Kuratoriumsaitzung:

- Pfarrer Beckmann

- Dr. Goossens

- Rektor suermann

- Bartmann

Beschluß, das 1.9598 m2 große Grundstück des Brennereibesitzers H. Lainck-vihsing (Kuhweide) hart am Westtor gelegen und unittelbar an das Krankenhaus angrenzend für 20.000 Mark


1905

Krankenschwester Edeltrudis Loh erhält Auszeichnung als Vorstehe­rin des St. Josefs-Stifts anläßlich ihrer 50jährigen Feier als Or­dens-Mitglied

;Eintritt in den Orden des Hl. Franziskus von Assisi am 5. I. 1856

* 1832 zu Nordhorn Kreis Bentheim; seit 1889 Vorsteherin des St. Josephsstiftes; in den Feldzügen gegen Frankreich als Kranken­schwester

Hat die Anstalt stets mit größter umsicht geleietet und hat sich für die Pflege der Kranken vollständig aufgeopfert.

Zur Zeit am Krankenhaus 11 Pflegeschwestern und 73 Pfleglinge.

Antrag Bürgermeister Hetkamp: Entweder Erteilung eines Aller­höchsten Orden oder eines passenden Gebetbuches


Anfrage OPräs: Welchen Orden hat die Schwester in den Feldzügen erhalten:

antwort: Nicht in Erfahrung zu bringen; Die Oberin konnte nicht gefragt werden, da diese keinerlei Feier wünscht und dieselbe für diesen Tag sich entfernen würde.


Darauf: Verleihung eines Kruzifix durch den Kaiser (Verleihung durch den Landrat persönlich)



1914/18

Larazettabteilung


1919 XII 17 (A 1375)

Antrag des Josef-Stifts betr städtische Beihilfe für eine Weihnachtsfeier im hiesigen Lazarett

... In der Lazarettabt. des hiesigen Laz. befinden sich etwa 40 verwundete und kranke Soldaten, zum Teil Schwerkriegsbeschädigte,die seit Abschluß des Waffenstillstanbdes und länger in Lazarettbehandlung sind. Wir sehen es für unsere Pflicht an, diesen körlerlich und seelisch ruinierten letzten Angehörigen des alten Heeres eine würdige Weihnachtssfeier zu bereiten, ihnen wenigstesn für kurze Zeit ihr Elend vergessen zu machen und ihnen zu zeigen, daß sie nioch nicht ganz vergessen sind

Hinweis auf die vorbildliche Hilfe der Stadt MS



1920 IX 23 B243

Krankenhäuser der Kreise BE LH WD und WAF haben sich zu dem Bezirksverband kath Krankenhäsuer Ostmünsterland zusammengeschlossen. Neue Pflegsätze

Die Ortsarmen von Sendenhorst wurden gemäß Stiftungsurkunde bisher frei verpflegt. Kuratorium ist der Ansicht, daß diese Verpflichtung an der Leistungsfähigkeit des Hauses ihrer Grenzen findet. Grundsätzliche Erörterung notwendig.


27.07.1927

Krankenhaus unterhält seit Juni 1921 in dem geschlossenen Westflügel des Hauses eine Kinderabteilung von 50 Betten für die Behandlung tuberkulöser Kinder im schulpflichtigen Alter, vor allem Kriegswaisen. tätig sind die beiden ortsansässigen Ärzte und Dr. Becker, MS, Leiter der orthopädischen Spezialanstalt "Hüfferstiftung".

Zur Behandlung kommen vor allem Kinder mit chirurgischer TB, sowie mit rachitischen Prozessen und Anämien (Folge der Hungerzeit im Kriege!)

Kosten für Neueinrichtung (Röntgeneinrichtung, Baderäume, Turnsaal usw) ca 75.000 Mark

Antrag auf Bezuschussung asu Tuberkulosemitteln des Reiches; eventuell auch aus Preußischen Staatsmitteln


23.08.1921

Begründender Bericht Austrup: Josefstift wurde mit einem Stiftungskapital von 327.000 Mk für Einheimische erbaut.

a) Entwertung des größten Teils des Geldes (Kriegsanleihe)

b) Neubau von Häusern in Enniger und Albersloh

Überhang von 50 Betten, die einem anderen Zweck zugeführt werden sollen

Hinweis auf das neue Krüppelfürsorgegesetz sowie das in Ausarbeitung befindliche Tuberkulosegesetz ---> Spezialkrankenhaus, das der ganzen Provinz zugute kommt


13.05.1922

Schwester Maximilia erhält für ihr 25 Ortsjubiläum einen Ruhesessel (395 Mk) von STadt- und Landgemeinde


07.04.1923

Kinerkrüppelheim erhält vom RP 100.000 Mk


05.10.1923

Kuratorium plant 250 Mrd wertbeständig anzulegen, Stadt soll Bürgschaft übernehmen


21.10.1925

Gesuch des Stifts auf Gewährung eines Darlehns von 20.000 Mk zum weiteren Ausbau des Hauses


13.01.1927

Kuratorium genehmigt den Ankauf des Gutes Röper zum Betrag von 77.000 RM = Morgen 700 RM (Größe 27,67,40 ha)

Verkäufer ist der Provinzial der Missionspatres zu Hiltrup

Begründung für die Notwendigkeit des Ankaufs Gut Röper:

Seit 1921 Spezialkinderabt, für Knochen- und Gelenktuberkulose

170 Betten, belegt von der Krüppelfürsorge der Provinz Westfalen

Haus ist stets voll belegt

In der Nähe der Liegehallen erhebt sich an der Südseite des Hauses das vor ca 30 Jahren errichtete landw. Gebäude der STiftung mit 12 Milchkühen und 40-50 Mastschweinen, Stallung und Dungstätte passen icht zur Heilstätte

Der landw. Betrieb des Hauses an dieser Stelle bedeutet eine unmittelbare Gefahr für die Entwicklung der Heilstätte

Auslagerung zum Gut Röper

Das Gut leigt 1/2 Stunde vom der Heilstätte entfernt. Der Hof soll im Sommer ein Erholungsplatz für die Heilstättenkinder, soweit nicht bettlägerig werden.

Auch die Schwestern des Hauses sollen die Möglichkeit bekommen, eine bestimmte Ferienzeit dort zu verbringen

Da in unmittelbarer Nähe die Sommerbadeanstalt der Stadt Sendenhorst eingerichte wurde, ist daran gedacht, hier eine Verbindung herzustellen, eine örtliche Erholungstätte für die Sendenhorster Jugend


22.04.1927

Krankenhaus plant "Haus der Jugend". Stadt soll mit 10.000 Mk einsteigen, zur Hälfte Baumaterial und Arbeitskräfte

Platzfrage: Westtor; Verlegung des alten Weges

Stadt signalisiert Zustimmung, will aber die Pläne öffentlich der Bürgerscahft vorstellen

Kostenaufstellung für 100.000 Baukosten; Grundstücke Erbpacht Pastorat


23.05.1927

Karitasverband Beckum: Haus der Jugend stellt besondere Räume für Mütterberatung vor







1925 StA Sendenhorst

Josef-Stift läßt bedeutende Beubauten, 2 große Liegehallen von der der Betonfirma Anton Zumbusch MS ausführen, ohne die pol. Genehmigung

Bauzeichnungen sich überhaupt nicht eingereicht. auch ist ein Fahrstuhl eingebaut ohne Genehmigung

Geldstrafe von 10 RM


1928 IX 10 B50

St-Josef-Stift erhält von der Reichsversicherungsanstalt Berlin ein Darlehen von 57.400 Gramm Feingold um zwei Hypotheken von insgesamt 175.000 RM abzulösen (Durch Umschuldung Zinsverbsserung)


1928 III 24

Kinderheilstätte i St. Josefsstif Sendenhorst wird auf Antrag von der Anwendung der Bestimmungen __ 20-23 RJWG befreit (Was ist das?)


1938 VIII 6

St. Josef-Stift, Spezialkrankenhaus für Knochen-, Gelenkt- und Drüsentuberkulose und allgemeines Krankenhaus.

Beschwerde Dr. Untidet, Oberarzt, wegen ruhestörendem Lärm bis abends nach 22 Uhr auf der Straße und aus dem Gebäude, in dem die Rektoratschule untergebracht ist.


1938 Fragebogen

St Josef Stift

285 Betten 38 >Männer. 30 Frauen 147 Kinder, 6 Isolierstation

Franziskanerschwestern und weltl Schwestern

Verpflegungsätze 2. Klasse 6.15 RM (Zimmer mit ein Bett)

3. Klasse 3.40 RM (Spezial) 2.45 RM normal

33 hauptamtliche Schwestern, 6 sonst. Pflegepersonal


1939 Bücherei des Krankenhauses

LR durchforstet das Bücehrverzeichnis

- bei neun Büchern ist nachträglich noch der Vorname anzugeben

- Ich ersuche, noch festzustellen, ob die nachfolgenden Bücehr vernichtet sind.

a) Gorki, Die Mutter

b) Käser, Der Sozialdemokrat

c) Lensch, Die Sozialdemokratie, Ihr Ende und ihr Glück

Randbemerkung Schulte Polizeimeister. Sind vernichtet


18.09.1921

Erhöhte Lufgefahr mach es notwendig Ausweichkrankenhäuser zu schaffen. Angaben üebr das JosefStift an den LR


1944 III 31

LR: Für die Stadt Sendenhorst ist bisher kein Ausweichkrankenhaus benannt worden

Antwort 30% er Betten können für den Sofortrhilfefall frei gemacht werden

als Hilfskrankenhaus Saal Kaupmann und Wwe Herweg (60 - 80 Betten)

Es fehlen Wolldecken

Kücheneinrichtungen sind nicht vorhanden


10.08.1944

Dem Haus stehen 148 Betten für Erwachsene zur Verfügung, 48 sind mit Schwerkranken belegt.

Im Katatrophenfall stehen 80 Betten zur Verfügung

Bitte, 20-30 Strohsäcke zur Verfügung zu stellen

gez. Huthmacher


23.11.1944

RP: Auf Grund er Genfer Konvention ist die Anbringung de Roten Kreuzes auf Krankenhäusern verboten, Nur auf Lazaretten oder Teillazaretten


 

StASendenhorst A 372, Medicinalia



Betr. Gesundheitsschädigung der Säuglinge durch Taufen im mit zu kaltem Wasser


1810 XI 16

Arzt Brüning, Sendenhorst, an Arrondissements-Präfekt Wiethaus


da Arztes Pflicht die Bemühung ist, nicht bloß die Kranken zu hei­len, sondern auch den Krankheiten vorzubeigen, was oft um vieles leichter als jenes ist, so halte ich mich für verbunden, folgendes zu Ihrer Kenntnis zu bringen umd um Abstellung zu bitten.


es werden in hiesiger Gegend die neugebohrenen Kinder am 1ten oder 2ten Tage nach ihrer Geburth, ohne Rücksicht der Schädlichkeit des Kindes, ohne Rücksicht der Kälte des Wetters, oft über eine Stunde Weges zur Kirche gberacht, und hieselbst ihnen der Kopf dreimal mit kalten Wasser übergossen, ohne Rücksicht auf die Kälte des Wasser zu nehmen. Am hiesigen Orte wird nur das Wasser,(nach Aus­sage der Hebamme) dann erwärmt, wenn es zu Eis gefrohren ist, wo es also nicht kann vermieden werde. Da das Gehirn des Neugebohre­nen an mehreren Stellen durch keine Knochen sondern nur durch dünne Häute bedeckt ist, da ihr Körper überhaupt noch so zart und reitzbar, und deshalb ohnehin so leicht zu Krämpfen und Zuckungen geneigt, welche bey denselben so leicht tödlich werden, so muß im Winter das eiskalte Wasser um so nachtheiliger und gefährlicher wirken. Kommen die Kinder leicht davon, so erhalten sie doch einen Katarrh. Die Schädlichkeit dieses (ich will nicht sagen barbari­schen, aber doch ) leichtsinnigen Verfahrens, wird wohl überhaupt von keinem etwas Nachdenkenden bezweifelt. Aber: ein Jahrhundert vergeht, ehe ein Misbrauch eingesehen wird, und wieder ein Jahr­hundert, ehe er abgeschafft wird, sagt ein bekannter Schrift­stelle; und er hat wohl recht, wenn nicht eine erleuchtete Behörde dem Schlendrian den Weg vertritt, desehalb erlaube ich mir folgen­des ganz gehorsamst vorzuschlagen:


1. Daß kein Kind an kalten Wintertagen anderswo, als in dem Hauses, wo es gebohren wurde, getauft werde.

Sodann müßten auch (um konsequent zu bleiben) an den kalten Win­tertagen die entfernten neu gebohrenen Kinder nicht nahc der Mari­rie zur Geschlechts-Besichtigung getragen werden, da diese oft noch viel entfernter als die Kirche ist. Dieß müßte entweder bis zur wärmeren Zeit aufgeschoben werden oder der Maire müßte sich, oder einen adern nach dem Geburtshauße hinbemühen. Denn da das Ge­schlechtt nicht ohne da Leben besteht, und dieses nicht ohne die Gesundheit, oder doch ohne dieselben keinen Werth hat, um so mehr die Geschlechts- Documentierung der Gesundheit des Kindes nachste­hen müssen.


2. Was das wichtigste: im Winter nie anders als mit erwärmten Was­ser zu taufen. Billig solte es in heißen Sommer Tagen auch nicht anders geschehen, Denn das unter dem Kirchen Gewölbe in einem aus­gehöhlten und verschloßenen Steine aufbewahrte Wasser muß an hei­ßen Sommer Tagen im Vergleich mit der äußeren Luft- Tempreatur eine beträchtliche Kälte haben und das plötzliche Begießen damit, leicht dem Neugebohrenen die Ausdünstung auf dei gefährlichste Weise unterdrücken können.

die Nachtheile des Taufens mit kaltem, vorzüglich mit eiskaltem Wasser, sind für jeden gesund dekneken offenbar, und die Vortheile davon? Keine, nicht einmal scheinbare (dennn hoffentlich wird man die Abhärtung des Kindes nicht vorshützen, da was zur Abhrätung dinen soll, allmählich anfangen und fortgesetzt werden muß, und nicht leicht jemand auf den Gedanken gerathen wird, duch eine ein­malige plötzliche Erkältung seinen eigenanen Körper, um so weni­ger, den eines neugebohrenen Kindes, abhärten zu wollen. Wenn allso die Trägheit keinen, nicht einmal scheibaren Grund für sich anführen kann, so verdienten sie doch wohl angetrieben zu werden, das Taufwasser, wenigstens im Winter, lauwarm zu machen, wofür sie sich ohnehin könnten bezahlen lassen.

Ich vertraue um so mehr Ihnen offen und unbefangen meine Meinung, darlegen zu dürfen, da Ihnen schon durch Ihre Verfügungen (auf meinem Gericht im vorigen Winter über die Schädlichkeit, die Kin­der vor der Schulzeit durchfrieren zu lassen) an die Herrn Maires dahier und zu Vorhelm und auf dessen letzern Vorstellung an die Bezirks-Präfektur, die kleine Menschheit Ihnen schon wesentliche Dienste zu verdanken. Die Befreiung von einer unverschuldeten, zwecklosen und nachtheiligen Peinigung, schon Ihnen zu verdanken hat.

Es empfiehlt Ihnen, Herr Bezirks-Präfekt, die Sache unserer klei­nen Mitmenschen mit vorzüglicher Hochachtung

Brüning



Nachschrift:

sub fide remissionis dem Herrn Maire von Sendenhorst

Um die bemerkte etwaige Mißbräuche auf eine angemessene Art, be­sonders durch das Wirken der Herren Geistlichen und Schullehrer abzuhelten, und bin ich übrigens von dem Herrn Maire überzeugt, daß derselbe ad 1. seinerseits mit aller Umsicht verfahren werde; da ich in Ansehung dieser Besichtigungen nur bey den Vorschriften stehen bleiben kann. Den Bericht sehe ich baldmöglichst entgegen.
Hamm, den 1ten November 1810

Wiethaus


 

Badeanstalt Hardt 1934 V 13 Bekanntmachung. der Bretterzaun an der Badeanstalt soll in mehreren Partien öffentlich verkauft werden Sammelpunkt an der Badeanstalt auf der Hardt

Sendenhorst den 24. Nov 1810

Der Pfarrer Darup

an

den Herrn Maire Langen dahier


Sie haben Herr Maire! mir das abschriftliche Schreiben des Herrn Artztes Brüning vom 16. c. communiciert und verlangen meine aus­führliche Meinung über die darin enthaltenen Bemerkungen, um ihren Bericht darüber höheren Ortes erstatten zu können. Ich verfehle nicht, Ihnen meine Meinung darüber mitzutheilen.

Es ist gewiß zu loben, daß der Arzt Br. sich so viele Mühe giebt, den Krankheiten der kleinen Mitmenschen (und warum nicht auch der größeren) vorzubringen. Aber die Sorgfalt die er sich für die Ge­sundheit der Kinder zu geben scheint ,möchte villeicht auch dies­mal übetrieben und auf irrige Supposita gegründet sein.

In der Hauptsache habe die Bemerkungen, welche der erwähnte Arzt gemacht hat und welche aus der Pastoralmedizin des A. M. Vering, welche im verflossenen Jahr 1809 herausgekommen, und aus Metzlers Abhandlung über diesen Gegenstand entlehnt sein mögen, ihre Rich­tigkeit. Indessen haben, seitdem die Ärzte in ihren Schriften und mündlichen Äußerungen ihre Meinungen darüber mitgetheilt haben, auch dioe Pfarrer schon länger darnach ihre Maaßregeln genommen und haben schon seit vielen Jahren zur kalten Winterzeit nicht mher mit eiskaltem Wasser getauft.

Wasa diesen Ort betrifft, worauf sich der Artzt vorzüglich beruft, so glaub ich während der Zeit meiner Amtsverwaltung, dies seit 22 Jahren immer sorgfältig genug darauf bedacht genommen zu haben, daß die neugeborenen Kinder im Winter mit lauwarmen Wasser getauft sind, sobald eine merkliche Kälte eingetreten war. Es mögte etwa eine gar zu zärtliche Mutter, solches auch zu anderen Zeiten ge­wünscht, und solches gegen den Arztz Br. geäußert haben, das könnte seyn, gegen mich hat sich noch keine je drüber beschwert oder geäußert, weil cih im Winter früh genug dafür gesorgt habe.

Was die Aussage der Hebamme angeht, wovon der Artzt die Nachricht eingeholt hat, daß man dafür dann nur warmes Wasser gebraucht habe zum Taufen, wenn das Wasser im Taufstein zu Eis gefrorren gewesen, und nothwendig hätte zerschmolzen werden müssen, um flüssig zu werden, so ist diese Angabe lächerlich, um darauf zu antworten, Im Winter werden bey eintretender Kälte in hiesiger Kirche die neuge­borenen Kinder nicht mal zum taufstein getragen, sondern werden in der Sakristey wo warmes Wasser zubereitet wird, getauft. Mithin kjann die Hebammte nicht mal wissen, ob das Wassser im Taufstein gefroren ist, es sey denn, daß sie es daraus schließe, weil das Wasser draußen gefroren ist.

Was aber das Warmmachen des Wassers zur Sommerzeit angeht, welches auch Vering in seiner Pastoral-Medizin vorschlägt, und welches dem zufolge auch der Artzt Br. vorschlägt, so muß ich gestehen, daß solches dahier noch nie geschehen und, so viel ich weiß, norgends. Die gefürchtete Unterdrückung der Ausdünstung bey Benetzung mit dem geringn Wasser, wird wohl so leicht nicht statt haben können, weil man ja nur eine kleine Stelle am Haupte des Kindes mit etwas Wasser zu begießen nöthig hat, und nicht, wie der Arzt glauben mag, mit einer Menge Wasser den ganzen Kopf plötzlich begießen muß. Man könnte wenn man durchaus Verkältung und Unterdückung der Ausdünstung befürchten will, auch sogar sagen, die Entblößung des Hauptes in der Kirche unter dem kalten GEwölbe könne in ideser Hinsciht für das neugeborenen Kind bey der Tauge gefährlich seyn, und was alles könnte man nicht sagen?

Was endlich das Taugen in den Häusern angeht, so ist solches bis­her von der Höheren Geistlichkeit mit Ausnahme des äußersten Noth­falles bey katholischen Gemeinden verbothen, und auch von der weltlichen Hohen Behörde sind uns darüber bisher noch keine Be­fehle zugekommen. So richtig übrigens in gewissen Fällen die Gründe dazu sind, welceh Vering in seiner Pastoral-Medizin und Frank in seinem System einer vollständigen Medizinischen Polizey anführt, so darf dennoch der subalterne Geistliche bey gewöhnli­chen Fällen nichts thun ohne Vorschrift seiner Höheren Obrigkeit.

Nachdem ich Ihnen Herr Maire! meine Meinung über die vom Arzt Brü­ning eingeschickte Bemerkungen mitgetheilt habe, so wiederhole ich nochmals, und ersuche Sie, an die hohe Behörde zu berichten, daß die Meinung des A. Brüning, als wenn es heir kein Statt hätte, zur Winterzeit mit warmen Wasser zu taufen, ungegründet sey, vorzüg­lich scheint mir die Anspielung desselben auf Trägheit, Schlen­drian, und daß man sich ja das Warmachen das Warmachen des Wasser bezahlen lassyen könnge etwas anzüglich. Wäre die Absicht des Ein­senders solcher Bemerkungen, nur das wahre Wohl der Menschen zu befördern, si würde er nicht Trägheit wittern, wo bisher noch gar kein Befehl, so zu handeln existierte, und wo man aus eigener Ein­sicht und aus freier Wahl , nachdem man aus medizinischen Schrfi­ten die Zuträglichkeit erfahren aht, schon längst das gethan hat, was er, der sich einbildet, Mißbräuche, die Jahrhunderte gedauert haben, zu beheben, jetzt vorzustellen sieht. Selbst die Ärzte die in ihren Systemen sehr veränderlich sind, haben die Schädlichkeit mit kalten Wasser zu taufen, noch nicht sogar lange eingesehen, und wohl gar kalte Bäder für neugeborene Kinder, vor nicht gar vielen Jahren zuträglich gehalten, und noch erst in jüngeren Jah­ren sind sie von dieser Idee zurückgekommen. Wie könnte es also ein träger Schlendrian heißen, wenn es auch hie und da Geistliche gäbe, die noch im Winter mit kalten Wasser tauften, wiewohl so viel ich weiß, solches im Winter überall mit warmen Wasser ge­schieht.

Bey dem Ausdruck barbarischen Verfahren scheint ein hämischer Sei­tenblick auf die Geistlichkeit hervorzublinken, Zwar sieht er die­sen harten Ausdruck gleich darauf durch einen gelinderen zu mäßi­gen, und nennt das Taufen der Nuegeborenen zur Winterzeit mit kal­tem Wasser wenigstens ein leichtsinniges Verfahren. Aber ds Barba­rische steht doch da, wenn es auch durch eine rethorische Figur (ich will nicht sagen) heranrücken müßte. Ich muß Sie Herr Maire! ersuchen, bey der Höheren Behörde darauf anzutragen, den erwähnten Arzten deshalbe eine Zurechtweisung und den Befehl zu ertheilen, sich solcher anzüglichen Ausdrücke in seinen Anträgen künftig zu enthalten, denn er wird noch Stoff genug finden, aus den angeführ­ten Werken und Abhandlungen von Frank, Metzler, Vering und anderen derartige Vorschläge zu machen und Mißbräuche zu rügen, die schon größtentheils eingesehen und abgeschafft sind und an deren Ab­schaffung thätige Geistliche noch täglich arbeiten.

Übrigens war es für den Arzt Brüning bey dieser Vorstellung eine schöne Gelegenheit wiede in Erinnerung zu bringen, wie sorgfältig er bey einer früheren Vorstellung darauf bedacht genommen, daß die Schuljugend zur Winterzeit an den WErktagen nicht zur Kirche ge­hehn müsse, welches ebenfalls bey kalten Wintertagen ein jeder Pfarrer wohl zu unterscheiden weiß, und unterscheiden wird. Aber es ist doch schön, durch solche Bemerkungen sich das unbefangene Ansehen zu geben, als wenn keiner für die kleine Menscheit besorg­ter wäre, als der unter der eingeschickten Vortellung unterzeich­nete J. A. Brüning.

Schließlich maß ich noch bemerken, daß es sehr auffallend ist, daß der medizinisch Scharfsinn des Artztes in seinen Vorstellungen bisher nur auf Kirchengehen und auf kirchliche Gebräuche sich er­streckte. Er könnte, wenn sein Beobachtungsgeist noch länger auf diesem Gegenstande verweilt, bey seiner weiten Einsicht auf die entfernteste Gefahr für die Gesundheit, sogar auf den Einfall ge­rathen, daß auch das Kirchengehen an den Sonn- und Feiertagen zur Winterzeit bey Schnee und Regenwetter, bey Frost und Glatteis, überhaupt, und besonders für Landleute gefährlich und der Gesund­heit nachtheilig sey, und darauf antragen, daß solches abgestellt werde und Groß und Klein zu Haus bleiben müsse.

Indem ich Ihnen Herr Maire! deise meine Gegenbemerkungen auf die vom Artzt Brüning eingeschickte Vorstellung zuschicke, habe ich die Ehre mich mit vorzüglicher Hoachatung zu unterzeichnen

 

Fr. Darup, Pfarrer

 



Tierärzte


1814 VIII 30 MS A 925

Hermann Leissener (Leusner), Scharfrichter an Bürgermeister Langen

Sie werden verzeihen, wenn ich Ihnenen (!) hiemit in Ihren Geschäfte störe. Ich stelte Ihnen den Ueberbringer dieses Briefes, den Christian Rose von Herforth zu Brockhagener Bft vor, der nehmlich wünscht, die Wasenmeisterey Arbeit nach Sparenberg seiner Reise zu bewahren und weil er sich seit langer Zeit mit der Thierarztney-Wisenschaft beschäftigt hat, wünscht auch eben daselbst auzuueben, worüber er gute Atteste beybringen will. sie werden gütigst Ihre Meinung diesen Menschen mittheilen


1816

Thierarzt Christian Rose.* zu Herford, 36 Jahre

ist approbiert

hat gelernt in Münster laut producierten Lehrbrief von 1794


1820ff

Tierarzt Leusner (Nordgraben) hat in Sendenhorst seinen Wohnsitz genommen


1845 XII 3 Amtsblatt MS

Der Tierarzt erster Klasse Johann Theodor Bröcker hat in Sendenhorst seinen Wohnsitz genommen


1887 Protokolle Ksp

Tierarzt Tillmann Ahlen erklrät sich bereit, für 450 M Entschädigung sich an einem bestimmten Wochentag in Sendenhorst aufzuhalten; Versammlung kann das Geld nicht aufbringen


1903 V 7 Ksp -Protolle

Die Niederlasung eines appr. Tierarztes in der Stadt ist ein dringendes Bedürfnis. derselbe soll bis auf Wiederruf 400 Mk Zulage erhalten


903 VI 19

Die Zulage wird auf 600 Mk erhöht; die Hälfte trägt die Stadt


1904 II 2

der praktische Tierarzt Caspar Wulff aus Waderloh erhält 600 Mk (aufzubringen gemeinsam von Ksp und Stadt)


1906 X

Der Beschluß, dem Tierzart eine Zulage zu zahlen, wird aufgehoben, Tierarzt Wullf ist aus Sendenhorst verzogen, Die Stelle wird neu ausgeschrieben


01.04.1909 (Protokoll des Ksp)

Tierarzt Schwermann angestellt, Zuschuß vom 300 Mk im Jahr


B 128

1930

Polizeiverwaltung Ahlen: Tierarzt Schwermann hat ein Verkehrsschild durch Anfahren beschädigt; Da er trotz mehrfacher Aufforderung nicht zahlt, Einziehung des Betrages von 4.25 RM


1939 Karneval II 19

Dr. Tillkorn bringt im scharfen Ton auf einer Karnevalsfeier bei Herweg Beschuldigungen gegen seinen Kollegen Schwermann vor.

Darauf im April umfangreiche Zeugenbefragung u.a. auch Tillkorn, der zu Protokoll gibt:

Ich halte die Äußerung aufrecht, daß Dr. Schwermann mehrere Fälle von strafbaren Handlungen begangen hat. Im einzelnen (folgen 7 Fälle vom 27. I. 1938 bis Anfang Januar 1939, meist in Albersloh)

Tillkorn hat offensichtlich Buch geführt.

Schwermann und der ebenfalls mit hereingezogene Metzger Lülf versuchen sich zu rechtfertigen


Ernster Verweis des Schwermann


1939 VIII 2 B138

Bürgermeister teilt auf Anfrage des Kreisgerichts der NSDAP mit: Der Vorgang (Ermittlungssscahe Schwermann-Tillkorn) wurde nach Abschluß der Ermittlungen dem Kreistierarzt BE zur Stellungnahme übersandt. Darauf wahrscheinlich Vorlage durch den LR beim RP


1945 VIII 29 B211+

Dr. Tillkorn Bernhard; als Praktischer Arzt gemeldet (wenn überhaupt, aus dem Wehrdienst zurück)


1948 VIII

Inserat: Ich bin nunmher unter Ruf 190 dem Fernsprechnetz angeschlossen

 

Wilhelm Thomas, praktischer Tierarzt, Weststr. 250 (bei Elmenhorst)

 

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