Gerichte VIII

Gografen

 

1391 Armenhaus Sendenhorst U 1

Vrederich Storm, geschworener Gograf zur Zeit des Bischofs Heidenreich von Münster

 

1421 VIII 14 Mü UB U 482

Huge van Bellinckhus, Richter zu Sendenhorst

 

1426 Alter Dom U 258 und Mensing U 15

Hinrich van Lembeck, Richter zu Sendenhorst

(Vater Hinrich van Lembecke genompt Helmiges 1421; Bruder Johan van Lembecke oo Mette 1458)

 

1440 Mensing U 15

derselbe bezeugt Verkauf eines Kamps in der Bft Sandfort

 

Teleman Merx + vor 1460

1460 VIII 9 Liesborn UB 499

Gograf Konrad Hachmester zu Stromberg bezeugt, daß JohanStummelman dem Kloster Liesborn einen Rentenbrief, ein Haus zu Beckum und elf Bücher aus dem Nachlaß Telemans Merx resignierte.

            unde elven bocke als myt namen

            den Spegel

            in Instituta

            Liber Pheudorum myt den glosen

            Pisanus

            Liber Fugitum

            Excerpt a quinque Decretalium

            eynenVocabularium

            Compendium Cronicorum

            Liber Schakarum

            Cathonem et

            eynen Psalter

 

1464 Urkunden Neuengraben

Schenkung einer Wortstätte in Lippborg, Seelenmesse u.a. für Teleman Merx,  Frau Fie und Kinder; Stifter Johan vo Stumeler

Siegel der Stadt Beckum

 

 

 

Hinrich Kunscap

1440 Hinrich K.

 

1458

Hinrick v Molenbeck, Freigraf des Johan Pfalzgraf bei Rhein  

 

1468

Johan Schele, Richter

 

1383 I 24  UB Volmarstein U 544 und Volmarstein 2/U 106

Die Brüder von Volmestein verkaufen dem Domkapitel eine Rente von zwei Mark aus dem Hufe Haverdungh im Ksp Drensteinfurt.

Auflassung vor Henrick Elvyken Richter to Sendenhorst im Gericht, das er van maght des Biscops to Monster hatte  (Stadtgericht, oder Freigericht?)

Zeugen, Otto der Meyger, Knappe

             Johan van Rene          

             Hinrich de Struwe      

             Johan Butendevor, borgere to Sendenhorst

(Siegel des Richters 3 Schrägbalken, der mittlere auf beiden Seiten gezähnt, wie Mule/Schorlemer)

 

1384 Alter Dom U 170

Bernd Warendorp van dem Emeshuys,   Gograf zu Sendenhorst

 

1473 Msc VII 1002 f 80’f

Redditus duorum florenorum Johann Lyndeman in Sendenhorst, nunc Hinricus filius eius, nunc Wilhelmus Lyndeman

Vor Hinrich  Nijsman, Richter zu Sendenhorst, verkaufen Johan Lindemann oo Herle, Bürger zu Sendenhorst, dem Kapitel St Ludgeri eine Renten von 36/2 Gg aus ihren eigenen Gütern de Klunemar, des Meyes hove und de Wemegalenhove vor Sendenhorst in der burscop to Rinckhoven.

Mitbürgen: Serges van der Hege sel. Bernds sone, Knape, Hinrich Nysman, Richter, Bernt buten der voer

Vorbelastung der Güter: 1 Molt Roggen, dat Egbert Wolbecke der uth heve; 6 Sch. Weizen Spiekermaß an Überwasser, 14ß für den scmalen Zehnten, ½ Gg an St. Mauritz

Siegelankündigung des Richters und des Series van der Hege

Gerichtsumstand Evert Marcquart, Johan Tawiede, Johan Loer

 

 

1489

Hynrick Nysman, sen.Richter (des Freigerichts?)

 

1492 III 29 Fraterhaus U 1610

Richter Hinrich Nysman bezeugt Verkauf des Erbes Schenctorp

 

1492 IV 2 Fraterhaus U 1611

Gograf und Richter Temme Voß bekundet ebenfalls den Verkauf des Guts (dieses Mal an Gerd Nase)

 

1502/1503 Be UB 136

Johan Westerman, ein Bürger aus Beckum, z Zt Richter zu Sendenhorst, oo Ymmeke

 

1516/1518

Ludolff von Mollenbecke, gt Kuntschop:

 

1518 AV Mensing U 70

Ludolff van Mollenbeck gt Kuntschop, Richter zu Sendenhorst, bekundet Zeugenaussagen des Hinrick Wesselinck und des Bernt Deventer betreff des letzten Willen des Evert zum Santwege

 

1519 Westerholt U 1149

Ludolff van Mollenbeck gt Kunscop, bischöfl. Richter zu Sendenhorst

 

1536 Mensing  U 84

Wylm Kuntscop, Richter, Zeuge einer Erbauseinandersetzung

 

1538 (Mensing U 85)

Richter Wylm v Mollenbecke gt. Kuntschap bezeugt Erbteilung in der Stadt Sendenhorst

 

1539 Fraterherren U 1674

Wilhelm van Mollenbecke gt. Kunschap, Richter zu Sendenhorst, vernimmt Johan Hese den Alten wegen des Huderechts auf der Lutken Heide, da dieser seiner Zeit drei Jahre lang dort gewohnt und dem +Eylerth thon Santweche gedient hat.

Zeugen: Meister Herman Smyth, Bürgermeister, Bernt  to Berynck

 

1540 Schwieters, östl. Teil LH S. 255

Hinrick Nysman, Bewirtschafter des Niesmannsgutes in der ft Rieth, Drensteinfurt, wird von Bischof Franz belehnt mit der Brüninckhove, unses gnädigen Herrn vryen Stoilgude to Sendenhorst

Im selben Jahr offensichtlich Übernahme des Richteramts zu Sendenhorst

 

1548 Mensing U 100

Hinryck Nysman, Drensteinfurt oo Gertrud ton Santwege Sendenhorst

 

1552 XII 16 Westerholt U 1752

Wylhelm van Mollenbecke, bischöflicher Richter zu Sendenhorst (Stadtrichter)

 

1553 Mensing U 107

Wilm von Mollenbeck, Stadtrichter, bezeugt Einigung über Grundbesitz in Sendenhorst (Santweghe)

 

1555 V 7    Westerholt U 1784

Wylhelm Kunscop, Richter

 

1561 Mensing U 115

Herman Sybekeman gt. Becker, Richter der Stadt Sendenhorst

 

1763 Mensing U 125

Christopher Schotteler, Richter und Gograf zu Sendenhorst

 

1585 Armenhaus  6

Christoff Schotteler, fürstlich münsterscher Richter und Gograf

 

 Richteramt zu Beginn des 30j Krieges

 

Rat Henrich Wettendorff: Gnädigster Kurfürst und  Herr,  der  kurfürstliche Rat Petrus Hoffschlag Der Rechte Dr hat den Antrag  gestellt, als Richter (zu Sendenhorst) angestellt zu wertden. ... Nun können wir zwar bezeugen, daß er ein alter Diener Ew. Kurfürst. deren Vorfahren und diesesn Stifts mit Reisen und sonsten nit ohne große Ungelegenheit auch wol Leib und

Lebensgefahr in unterschiedlichen schweren  und  angelegenen  Beschickungen ohne einig besonder Rekompensation vor und nach bei beiden niederländischen Kriegen teilen, viel Dienste  bezeiget,  auch  wohl gute Expeditiones erhalten; Weil er dannoch fast zu seinem Alter kommen und ihm vermutlich Ungelegenheiten geben  wolle, bei diesen hochbeschwerlichen stetigen Kriegsläufen sich auf dem platten Lande häuslich nieder zu setzen oder

ihn ohne Gefahr, wenn es die Zeit erforderfdn würde, von  hieraus  ab-  und zuzuziehen, so stellen wir hiemit untertänig anheim, ob nicht dieselbe  bei hiernächst folgenden besserern Occasion gemeltes Doctoren eingewandte Bitt  .. sein Salarium zu verbessern

 

1626       FM LA 422.5

B Ferdinand genehmigt, daß sein Sekretär Johann Hobbelinch gleich­zeitig den  Richterdienst zu Sendenhorst versieht.

Dagegen Bedenken der Räte: ....in diesen  beschwerlichen  Kriegs­zeiten  vor nötig gehalten,  daß  angeregter  Dienst  persönlich  verwaltet  und ihrer Untertanen ob des Richters Beiwohnung auf al­lem Notfall Trost und  Zuflicht  empfinden möchten ...

 

1631

Sekr. Hobbeling überträgt seinen  Richterdienst  auf  seinen  Schwiegersohn (Eidam) Hermann Huge

 

1632 IV 15

Maria  Hülsei  oo  Caspar  Schencking+,  Richter  zu  Sendenhorst;  Töchter  Margareta und Anna (Aufnahme von 100 Rthlr,  Pfandsetzung  Garten  vor  der  Stadt; Pension 6 Rthlr)

Geschehen  zu  Sendenhorst,  in  obg  Wittiben  Behausung  in  der  Küchen;

Unterschrift Marya Hulsou Widtwe Schenckinck (geläufige Handschrift!)

 

1638

Herman Huge, Richter und Gograf

         

1644 XII 14 MS LA 422.5

Ferdinand Bischof v MS: Lieb. Getreuen, was an uns unser Rat Johan Olmerloe, der Rechte Dr. ,  wegen  der  Receptorat  zu Sendenhorst  untertänigst  klagend galangen lassen und gebeten, das habt  ihr  aus  dem  Anschluß  mit mehreren gehorsamst zu erstehen, und nachdem wir nicht  befunden,  daß  er, Supplicant, der ihm von Euch und den  sämtlichen  Gütern  gleichsam  wieder seinen Willen aufgebürdeten und bisher wohl verwalteten Receptur bei  annoch

nicht expiritten Zeit entsetzt worden oder  mit  fügen  werden  können.  so wollen wir und befehlen euch  hiemit  gnädigst,  daß  ihr  denselben  dabei lassen, und bis zu anderweiter Verordnung manutenieren ..

 

1658

Der Richter zu BE, Ludolf Estinghausen hat bis auf weiters den  Richterdienst in S. mitversehen. Jetzt soll der Richter zu Ahlen, Caspar  Bisping, mit dem Amt betraut werden

 

1660 HS des AV 391/1

Korrspondenz des Joan Caspar Bisping, fürstbischöflich mstr. Gesandter, ua, in Speyer

ca 1660 Richter in Sendenhorst (wohl als Belohnung für treue Dienste; das Amt brachte nicht viel Arbeit mit sich)

 

1661 Pastoratsregister

Dr. Bering (Substitut ?); Richter Bisping

 

1662 FM Hofkammer VI 64

Der Syndicus der Stadt MS und Richter zu Sendenhorst Capsar Bispinck, der Rechte Lic., bittet wegen des zu Sendenhorst vor der Südpforten belegenen Wohnplatzes die Gnade zu erweisen, zu bewilligen, eine Behausung aufzusetzen und daher in die Rentmeisterei einen Kanon von 5 Rthlr zu erlegen

--> siehe 1749/50

 

1664 VIII 1 MS LA 422.5

Domdechant und Domkapitel zu MS bezeugen und bestätigen , daß  Johan  Caspar Bisping, der Rechte Licentiat, hochfürstlich  mstr  Rhatt,  hiesiger  Stadt Syndicus und Richter zu Sendenhorst, eine  fürstbischöfl. Zusage auf Anwartschaft einer seiner Töchter oder  von Gottes Allmacht anoch  erwartender Söhne auf den Richterdienst zu Sendenhorst ( ...  und wir uns erinnern, welche gestaldt und vorg, Bisping eine Zeit von Jahren  nützliche  Dienste geleistet ... da er über kurz oder lang mit Tod abgehen und Leibeserben hinterlassen und einer derselben sich zu vorg. Dienst durch Studieren oder in Abgang der Söhne eine seiner Töchter durch Heiraten qualifizieren word, solle B schon vorher sterben, die Seinigen auch  hiemit gestattet sein solle, solchen Dienst durch einen qualifizierten Substitutum bedienen zu lassen ...

Christoffer Bernardt 1664 VII 2, L S

 

1672

Goswin Droste zu Vischerung, Domherr, verpachtet die Schuermanshove Ksp Sendenhorst für vier Jahre und 80 Rthlr jährlich an Joan Caspar Bisping

1675 V 20

Tode des Richters Bisping

 

1675

Bis zur Übernahme des  Richteramts  durch  eines  der  Kinder  des  +Caspar Bisping ernennt Bischof Christian  Bernhard von Galen den Dr. Johan Olmerlohe zum  substituierten Richter

Bittgesuch gleichen Inhalts der Wwe Bisping, Agnes geb Heerde

Ernennung zunächst auf vier Jahre. O erhält Haus, Garten und vier Gäden in Sendenhorst. die Witwe erhält ein Zimmer im Haus (Bisping wohnte also in Sendenhorst)

 

1677

Hochf. mstr substituierter Richter zu Sendenhorst Johan  Ormerlohe, der Rechte Dr.

         

1679 Pastoratsregister

Dr. Johan Ormelohe, substituierter Richter und Gograf zu Sendenhorst

 

1685

Wwe Bisping hat erklärt, ihr Sohn Johan Bernard B. sei,  um  sich  zu qualifizieren, außer Landes gereist, also wird Dr. Nadeler bis zum  Antritt des Bisping mit dem Amt betraut

 

1696 X 7 Stadtarchiv S

Joan Christoph Bernardt Bisping, beider Rechte Licentiat, in und  außerhalb Sendenhorst verordneter Richter

 

1698 IV 29

Beschwerde der beiden  Bürgermeister  Henrich  Lipper  und  Balster  Surman  (Bezug auf ein Schreiben vom 8. VII 1697) über den Richter Bisping: B. möge sie bei altem Herkommen  und  Gewohnheit  lassen.  Aber  trotz  Befehl  des Drosten sei der Richter dabei  geblieben  und  habe  u.a.  vor  wenig  Zeit

hiesigen gewesenen Bürgermeister Püsterkrey,  wie  auch  die  Wwe  +Henrich  Pepperhove, so beide ad secunda vota getreten, dahin  exercirt,  daß  beide  nach des Inventars Verfertigung dasselbe mit dem  Gerichtsiegel  versiegeln und die jura sigilli mit 2 Rthlr 7ß entrichten müssen; wie auch vor wenigen  Tagen auf Absterben der  Wwe  weiland  Hch  Naendorffs  die  allda  obhandn

gewesenen Kramwaren in des Richters Gegenwart ästimiert und im Beiwesen der   Vorkinder  verkauft,  wobei  der  Richter   den   Kaufbrief   mit seinem Gerichtssiegel versiegelt habe,  was  doch  nicht  nötig,  denn,  wenn  ein  Schichtender einen approbierten Notar zur Hilfe holt, braucht er nicht  den  Richter.

Ist darum  heraus  klärlich  abzunehmen,  daß  unser  Herr  Richter  alsher Befehlen  bishero  zu  parieren  nicht  gemeint,  sondern  uns  ferner zu beeinträchtigen sich  unterstehen  dürfe:  Bitte,  zur  Verhütung  schwerer Kosten der geringen Gemeinheit uns bei  wohlhergebrachten  Privilegien  und Gewohnheiten zu manutenieren

 

Nachschrift Dietrich Burchardt Freiherr v Merveldt: Es hat der  Richtern zu Sendenhorst über geklagte Posten sich innerhalb 8 Tage zu verantworten  und  Eingesessene des Wigbolds S. bei ihrem hergebrachten Gerechtsamkeiten ruhig  zu verlassen

Sig. Westerwinkel

 

1711 Armen 75 (im Haus des Richters auf der Cammer)

Joh Christoph Bisping, Lic. beider Rechte, Richter

 

1716 VI 14 Armen 78

Johan Christoph Bernardt Bisping, Lic. beider Rechte, Richter und Gograf in- und außerhalb Sendenhorst

 

1721 IX 21 Armen 81

Richter Johan Christoph Bisping

 

1724

Hochfürstlich Münst. Richter zu Sendenhorst und Ahlen Johan Ernst Boichorst zu Ahlen

 

1733 Specification der Einnahmen des Richters

Zeller Schockemöller bei Antritt 2 Rhtlr

jährlich S. Bockholt 2 Rthlr

Zeller Ahlandt 1 Rthlr

Zeller Hagemann, Drensteinfurt 1 Rhtlr

Mennemann

Jeder Bürger zu Sendenhórst aus dem Hau 2 ms Pfg = 30 Rthlr

Ländereien im Kirchspiel (=Swartmanshove?)

Aufm Saatfeld am Grünen Wege 4 Stücke

aufm Boymer Feld 6 St

noch daselbsten an Lueckmans Kuhkamp

1 kleiner Kamp bei Zeller Jungmans Hof

in Rotkötters Blancke teils Gras teils Struelle 2 St

Gras in Nießmans Wiese am Bömer Feld 1 St

1 St Saatland in Bartmans Schürkamp

1 St Saatland in Bartmans Feltkamp

1 St Holzgewachs in Jungmans Busch, der Ostbrink

1 St Gras in der Gemeinheit hinterm Ksphagen am grünen Weg

ein Bürger in Sendenhorst gibt aus seinem Hause ein ums andere Jahr 1 Huhn

 

 

 

1734 II 10 Armen 87

Johan Christoph Bernardt Bisping. Richter

 

1735 Armen 88

Johann Ludolph Oistendorf, Richter und Gograf zu  Telgte,  Sendenhorst  und Wolbeck

 

FM Kabinettsregistratur i VI AA 1, (jetzt neue Nummer)

Richterey zu Sendenhorst Wolbeck und Telgte

 

1735 IV 15

Meldung, daß der Richter zu S. Johan Christoph  Bernard  Bisping  gestorben  sei und Joh Ludolph Oestendorff als sein Nachfolger in Eid genommen:...so haben wir bey fürwharenden Außmarche deren  preuß. trouppes/: wobey einjeder Richter im Gogericht so wohl zu Beachtung Euer Churf. höchsten Interesse als auch denen  Eingesessenen  zum Beistand  ohnentbehrlich erfordert wird .... (inzwischen adhibirt)

 

Richter Bisping hat 1732 wegen seines hohen Alters einen Adjunkt bekommen:

 

1732. VI. 15 Bonn

Ernennung Ostendorfs zu Adjunkt

 

1736 VIII 20

Geheime Räte (Friedrich Christian v Plettenberg) an  Clemens August:Antrag, den vier Kindern des jüngst (leider urplötzlich verstorbenen  Johan  Ludolph Ostendorff die Richterdienste zu  Wolbeck  und  Telgte  mildest zu  belassen und durch ein geeignetes Subjekt verwalten zu lassen.

Die Sendenhorster Stelle soll von "dem Rat  und  Referendar  Doctor  Johann  Diethrich Schweling*" besetzt werden.

 

*(ders. Hofrat und 1743/55; 1757/59 im Rat der Stadt Münster; 1743/51 Assessor; 1752-55; 1757-59 Bürgermeister Münster)

1736 VIII 26

In der Antwort wird der Bitte entsprochen .. Hingegen die dadurch  zugleich  erledigte  Sendenhorstische  Richterstelle  unserm  Rat  und   Referendario  Doctori Johan Dietherichen Schweling in Gnaden aufgetragen haben

          Schwitzingen (Schwetzingen ?), den datum ut supra

          Hierzu Ernennung Schwelings zum mstr Rat und Referendar:

          1736 I 10, Bonn

          Von Gottes Gnaden wir Clemens August

          - Erzbischof zu Cölln

          - des Hl Römischen Reichs durch Italien Ertzcantzler

          - Churfürst

          - Legatus natus de Heyl. Apostolischen Stuhls zu  Rom

          - Administrator des Hochmeistertumbs in Preußen

          - Meister Teutschen Ordens in Teutsch- und Welschen Landen

          - Bischoff zu Münster

          - Hldesheimb

          - Paderborn und+

          - Oßnabrück

          - in Ob- undt Nieder-Bayern auch der Obern Pfaltz

          - in Westphalen und zu Engern Hertzog

          - Pfaltz-Graff bey Rhein

          - Landgraff zu Leuchtenberg

          - Burggraff zum Stromberg

          - Graf zu Pyrmont

          - Herr zu Borckeloh, Werth, Freudenthall und Eulenbergernenenn den ehrsam hochgelehrten Joh Diethr Schweling  Dr.  der  Recht  in Ansehung seiner uns angerühmten  Qualification  und  Rechtserfahrenheit zu  unserm Mstr Rat und Referendarium

 

1749 FM Hofkammer VI 64

Witwe des Doctors Boickhorst berichtet, wie aus dem ihren Voreltern abgetretenen Gründen einKanon von % Rthlr geht. Hier sind 6 Gaheden nebst ein großes Wohnhaus und Bauhaus gebautr, der Rest zu Garten gemacht, der so groß ist, daß die 5 Rthlr genugsam daraus bestritten werden können.

 

1750 II 13 FM Hofkammer VI 64

Daß zwar die Witwe Boickhorst die zu Sendenhorst leider sich ergebene heftige Feuersbrunst mit betroffen und dadurch ihre Häuser eingeäschert, dennoch aus dem dabei sich befindenden Garten der Kanon gezahlt werden kann.

 

1770 QFGEschMS NF10 Bevölkerung und Topographie MS 1770

540 Ludgerileischaft 327

1873 Clemensstraße, zu 29

Dr. Joseph Ernst Boichorst, Richter und Gogeraf zu Sendenhorst

verheiratet

Kinder Sibilla 16, Margareta 1, Magdalena 5Mon

Mieter; Mitbewohner:

- Dünhovet, fürstlicher Musicus

- Caspar Bucholz aus Welbergen 11J (1759-1812; gehörte zum Freundeskreis Gallitzin)

- ein Knecht

- drei Mägde

Hauseigentümer Bürgermeister Boichorst, Versicherungswert 825 Rthlr

 

1775

Joseph Ernst Boichorst, hochfürstlicher Richter zu Sendenhorst  und  Ahlen, beider Rechte Doktor

 

1785 Almanach

Gogericht Sendenhorst

Richter Johann Joseph Ernst Boichorst

Gerichtsschreiber J.Jodocus Marmet

Fiscus Joh. Bapt.Oesterling

Procuratoren; Robrecht

                                   Bruns

                                   Oesterling

                                   Bernard Henrich Marmet

            

 

1794 II 2

C P Kreutzhage wegen der Richterstelle in Sendenhorst:

Es war von  jeher  mein  Wunsch,  auf  dem  Lande  leben  zu  können;  Euer  Wohlgeboren geehrteste Zuschrift, die ich  soeben  erhalte,  läßt  mir  die endliche Erfüllung meines  langgenährten  Wunsches  hoffen  und  ich  stehe keinen augenblick an, Sendenhorst zu meinem Wohnort zu wählen, nur erlauben mir Euer Wohlgeboren gehorsamst vorzustellen: Es sind ungefähr 14 Tage,  wo

ich dem Herrn Richter von der Becl meine Visite machte, die Rede  fiel  auf die  Sendenhorstische  Richterei  und  deren  Ertrag;  der   Herr   Richter antwortete mir, daß seit  verflossenem  neuen  Jahr  nur  eine  Rechtssache  pendent geworden wäre, und er nicht mal die Defrairungskosten herausbringen  könnte, dazu wäre  nichts  an  fixem  Gehalt  und  wohnte  der  Richter  zu Sendenhorst, wäre auch der thätigste Mann, so möchte er  es höchstens  auf 100 Rthlr bringen. Es  sind  dieses  die  Worte  des  Herrn  Richters;  der

kenntlich am besten den Ertrag bestimmen kann: Ich würde  Euer  Wohlgeboren hierüber ein schriftliche Zeugnis beilegen, wenn ich nicht eilen müßte, um  noch diesen Abend Antwort an Euer Wohlgeboren abzuschicken.

E. W. werden nun von selbst ermessen, daß es mir nicht möglich  sit,  vom dem Ertrag meine dringendsten Bedürfnisse zu befriedigen, besonders da ich von hieraus keine Advokatur mit dahin nehmen kann und in der Gegend  selbst keine finden werde. - Ich wiederhole es, gern und willig füge ich mich  dem höchsten Befehle, was den Aufenthalt auf dem Lande betrifft, nur möchte ich

mich gern wieder die Sorgen für meinen Unterhalt gedeckt sehen.

Ich verharr mit tiefstem Respekt

          Euer wohlgeboren gehorsamster C P Kreutzhage Licent.

        

 

         

1733

Specificatio der Einnahmen des Richters:

 

          - Zeller Schockemoller beim Amtritt 2 Rthlr

          - Sch Bockholt jährlich 2 Rt

          - Zeller Ahlandt 1 Rt

          - Zeller Hagemann, Steinfurt 1 Rt

          - Mennemann

          - Jeder Bürger zu S. aus dem Haus 2 münstersche Pf  30 Rthl

 

          Ländereien

          - Ksp Sendenhorst aufm Saatfeld aum grünen Weg  4 St

          - aufm Boymer Feld 6 St

          - noch daselbst am Lueckmans Kuhkampf

          - 1 kleiner Kamp bei Zeller Jungmans Hof

          - 2 St in Rothkötters Blancken, teils Gras teils Struelle

          - 1 St Gras in Nießmans Wiese am Bömer Feld         

          - 1 St Saatland in Bartmans Schürkamp

          - 1 Kl Strepsel Saatland in Bartmans Feldkamp

          - 1 St Holzgewachs in Jungemans Busch, der Ostbrink

          - 1 St Gras im der Gemeinheit hinter dem Ksp-Hagen am   grünen Weg

 

          Flügelwerk

          - ein Bürger zu S, gibt aus seinem Haus ein ums andere Jahr  ein            (ist genauer angegeben)

 

          J. B. Bisping, Richter zu Sendenhorst

 

     

FM Hofkammer VI 64

 

Wohnung des Richters

 

1662

Syndicus der Stadt MS und Richter zu S. Caspar  Bispinck,  der  Rechte  Lic wegen ihm zuständigen, zu S. vor der Südpforten belegenen  Wohnplatzes, die  Gnad zu erweisen, zu bewilligen, eine  Behausung  aufzusetzen  und  in  die dortige Rentmeisterei einen Kanon von 5 Rthl zu erlegen.

 

1749/50

Wwe Doctoris Boickhorst, Maria Elis. Rave, berichtet, wie  aus  dem, ihren Voreltern abgetretenen Gründen ein Kanon von 5 Rthlr geht.

Auf diesen Gründen sind 6 Gahden nebste ein  großes  Wohnhaus  und  Bauhaus gebaut, der Überrest zum Garten gemacht, der so groß ist, daß die  5  Rthl genugsam daraus können bestritten werden.

 

1750 II 13

... Daß Wwe  Boickhorst  zwar  die  zu  S.  leider  sich  ergebene  heftige  Feuersbrunst mitbetroffen und  dadurch  ihre  Häuser  eingeäschert  worden, dennoch aus den dabei sich befindenden  Garten  der  Kanon  bezahlt  werden kann.

 

         

 

Führungszeugnis F v Dincklage, Oberst:

 

Demnach der bei dem mir gnädigst anvertrauetten Regiment angestellte Regiments Auditeur Carl Philip Kreutzhagen in sicherer  Erfahrung gemacht, daß der gewesene Richter Boichhorst zu Sendenhorst im Hochstift MS mit Tode  abgegangen, auch derselbe mir geziemend vorgestellt, daß er durch Erlangung dieser erledigten Stelle sein zeitliches Glück zu machen glaubte, und  mirolchem nach um ein Zeugnis seines bisherigen  Verhaltens und  geführter Conduite gebeten; Als habe ich selben ein solches Zeugnis seines bisherigen sehr guten Wohlverhaltens und ganz  untadelhafter Aufführung nach meinem besten Wissen und Gewissen Euer Kuhrfürstl Durchlaucht zu  höchsten  Ganden

empfohlen.

Urkund .. beigedruckten Regiments Insiegels

          Herzogenbusch den 10ten Februar 1794

 

Vagedes

1813-1814 Friedensrichter des Cantons Sendenhorst

1815-1817 Assessor

1819-1838 Land- und Stadtrichter (LuStG Münster)

 

1838 Mai Amtblatt Reg MS

Land- und Stadtrichter Vagedes zu Coesfeld zum Direktor ernannt.

 

1838-1849 Direktor am LuStG Coesfeld

1849-1864 Direktor am Kreisgericht Coesfeld

(vgl. Karl Oppenheim. Verzeichnis der Richter und Staatsanwälte des Münsterlandes seit 1815 (WZ 109 - 1959 - S. 109-142)

 

 

 

Einkünfte des Richters:

 

Gödingshühner

 

1825 Reg MS 21965

Gehorsamer Bericht wegen der Besitztiteln Berichtigung von Greiven Colonat, Kirspiels Sendenhorrst. Anfrage, ob das Wolbecker Huhn in Hebung, widrigenfalls  wann es früher als Rauchhuhn erhoben: Darauf Festlegung, daß Greive zur Ablösung eines Huhns an die Rentei verpflichtet sei (Gödingshuhn)

Anm. Rentmeister Geisberg: Das Huhn wird von dem Zeller Greive zur Rentey I nicht entrichtet. Dasselbe gehört zu 60 Stück alten Hühnern, welche früher von 50 Eingesessenen des Kirchspiels Sendenhorst von jedem ein Huhn durch den Vogten zu Sendenhorst gehoben und zur Amtrsrentey Wolbeck in Gelde a 3 Ggr pro Stück abgeliefert wurden. Aus den Acten der Rentey ist nirgends zu ersehen, ob die vorgedachten Hühner Rauchhühner sind oder nicht.

(Nach Durchsicht der Akten der Hofkammer: Hühner werden Gödings, -Gografen, auch Rauchhühner  genannt. Die Eingesessenen des Ksp Sendenhorst lieferten die Hühner wie die Ksp Albersloe, Rinkenrodde, Drensteinfhurt und Hoetmar, isngesamt 300 Stück) 

 

RKG O 32

1543/45

 

Bernhard von Oer, Münster, klagt gegen Eberhard Ocke, Münster; 1554 gegen dessen Witwe Gertrud und den Erben Jürgen Bispinck: Streit umd das münstersche Lehngut Wiesch

 

 

 

 

Notar Schade gegen Jörgen Bispinck und Gertrud, Witwe Eberhardt Ockes

 

... doer sey ein beckumpst gewest zwischen denn Zeugen und sinem Broider Eberharadt ein und Wilhelm Kundtschaft andertheils, wilcher sey dem Zeugenn und gemelten seinem Broeder des Guits halben hab wollen anpsrengen, alp das dor auf dem Tagh in viller Herren und Freundt beisienn sey gefundenn, daß er dorzu khain Recht hab gehapt und hab auch daß mahl nith weither daruf gefurdert.

Sagt auch das darnich und nach verlauf etzlicher Zeitt gemelter

Wilhelm Kundtschaft zu Arnsberch durch den Curfürsten von Cöllen siner mißhandlung halben gefencklich sey angenommen wurden. Dweill ehr nun dahrselbst sich hatt  hoeren laißen, das ehr ethwas mith denn Ocken zuthein hett, sein diselbenn Ocken dairselbst verscreben wuirden, alßo das der Zeugh dair erschennen und von demselben Wilhelm Kundtschten auf des Churfürsten ersuchen (?) erlangt hab Siegell und Breiff das ehr widder die Ockenn des guider und sunst anders halben nith thetlichen woltthe furnehmen, weither dann noch nicht, und sey folgendts der Gefengkniß erleddigt.

 

Das Gut (Wisch) habe Everhardt Ocke Zeitlebens besessen, dweill ehr seiner Schwester er deill abgekauft habe, Aber weill Eberhardt sonder Leibserben verstorben, sey dasselbe guith an den nechsten Erben, auf dem Producenten gekommen.

 

 

 

Scharfrichter

 

 

vgl. Klaus Gimpel, Nachrichten über die Henker (Büttel, Scharfrichter) in Münster. In: WZ 141 (1981) S. 151 -  168

 

1640 - 52

Franz Heinrich Metelen (Meitling), Scharfrichter der Stadt Münster

vohrer Scharfrichter in Ahlen, einjährige Probezeit. Kam 1652 bei einer Pulverexplosion ums Leben. Seine Frau Anna Schneider heiratete 1658 den Scharfrichter Stephan Claes

 

 

1662

 Hans Peter Meitelinch, Scharfrichter zu Sendenhorst; vermutlich Sohn von Franz Heinrich

 

 

1730 Stadrechnungen

- 24 III gegen unsern Scharffrichter Deippenbrock ein Suplck machen lassen kost ad 10-6 Schill

 

Meitling und Anna Schneider (s.o.)

 

1677 IV 9

Nachdem dasiger Sendenhorster Vogt Dietrich Hasekenhoff einiger selbst bewirkter Excessen und sonst anderer bewegender Ursachen halber seine Dienste erlassen und dann Martin Suermann auf sonderliche Recommandation dazu hinwieder angeordneter und allhier in gewöhnlicher Beeidung genommen

Martin Suerman sol den Vogts-Eid lt Landgerichtsordnung leisten. Er hat die erforderlichen Pfändungen und Executionen im Ksp S. durchzuführen

         

1696 X 7

Vogt des Ksp Sendenhorst: Martin Suerman

 

         

         

Nachlaß Druffel, Akten 25

 

1779:

Nachrichterey zu Ahlen und Sendenhorst

Droste zu Wolbeck beantragt die Cassation der Nachrichter, weil sie ihm seine Gefälle viele Jahr nicht bezahlt, auch nicht bezahlen könnten. Die Zahlung soll sub poena cassation anzubefehlen sein. Der Nachrichter zu Sendenhorst hat auch darauf gezahlt, der zu Ahlen aber nicht. Überlegung, den Nachrichter zu Ahlen zu kassieren und den zu Telgte  mit dem Amt zu betrauen (unter Voraussetzung der Zahlung der Gefälle)

 

1782 III 6

hat die Hofkammer gleichmäßig für Schmitz gegen Vagedes wegen der Nachrichterei zu Sendenhorst berichtet, gegen Rekognition von 50 Rthlr und  Übernahme der sonstigen Bedingungen wie bei Ahlen.

Placet 3. April 1782 (wie bei Ahlen)

 

 

 

WUB III 995

 

 

1276 VIII 21 Wolbeck

Urfehde des Ritter Heinrich Scrodere von Alen, worin er zum Ersatz für den vom ihm de Stift MS zugefügten Schaden auf das Gogericht in versch. Ksp verzichtet

 

Wir Ritter Heinrich gt Scrodere von Alen und sein Sohn Hermann, Elisabeth, Frau des Heinrich sen, Regelandis, Frau de Hermann junior, Gozstia und Mechtilde seine Töchter, Gerhard, Sohn des Hermann und der Regelandis und alle ihre Erben erklären, daß wir zur Wiedergutmachung verschiedener Unrechttaten und Schäden, die wir unserem ehrwürdigen Vater und Herrn Everhard, Bischof von Münster und der münsterschen Kirche zugefügt haben, auf Raten unserer Freunde, unsere Gerichtsbarkeit, die man Gogerichte nennt, in den Kirchspielen Alen, Bekehem, Velhern, Ostenvelde, ac Ostenvelde, Eningerlo, Vorhelme, Walstede, Hyesin, Doleberg, Unctorp, Lipborg und halb Sunninchusen frei und völlig freiwillig dem Bischof von Münster und seiner Kriche übertragen zu ewigem Besitz.

Wir legen sie (die Gerichtsbarkeit) in die Hände des Bischofs, des Kapitels, der Ministerialen und Bürger Münsters, indem wir in dieser Urkunde auf alles Recht verzichten, das wir und unsere Erben gehabt haben oder haben. 

_

Betr: Abgrenzung Kompetenz des Sendgerichts und der weltl Gerichte:

         

Im Hochstift MS sind in Vorzeiten zwischen den weltlichen Beamten und dem Archidiakon wgen der Betrafung unterschiedlicher Exzesse viele Irrungen entstanden, diese sind mittels einer im Jahr 1576 getätigten Vereinbarung  abgetan und in versch. VertragsArtikeln festgestellt, welche Exzesse von  dem Archidiakon bestraft werden und welche der weltlichen Obrigkeit vorbehalten.

Als aber noch einmal neuer Mißverstand entstanden, hat Bischnof Ernestus  von Bayern die Vereinbarung bestätigt und die Fälle die unter die Arch- Jurisdiktion fallen, spezifizieren lassen. Diese Konstituiton wurde von den folgenden Bischöfen und Landesherren konfirmiert.

 

folgt Constitutio Ernestina (Auszug): ... Quoniam Archidiaconale judiciumad Catholicae Eccl et fidei Christianae cultum promovendum et aqd coruptos temporum mores corrigendos praecipue constitutum et ordniatum volumus ut omnes deliquentes tam clerici quam Laici pro excessibus et criminibus infra latius designandis in hoc judicio conveniri et citari possit..

 

folgen: Casus et puncta, insgesamt 92 Punkte. hierzu

         

1771

Archidiakon v Landberg beschwert sich, daß in den letzten Jahren der hiesige Hofrat (wer?) eingemengt habe und die Rechtmäßigkeit der Verurteilung zu einer Zuchthausstrafe im Fall von liederlichem Lebenswandel bestritten und gegen das Urteil angegangen (..so hat hieser HofRath unter allerhand bei Ihro Kurfürstl. Gnaden vorgebrachten Scheinursachen in diese Sache sich einzumengen und sogar - welches eine untgerhörte Sache ist - die verhandelten Acta abzufordern sich angemaßt)

===> bei unlängst von meinem Comm. Archid abgehaltener gewöhnlicher Synodal-Visitation in Sendenhorst sind zwei Weibsbilder (wegen unsittlichem Lebenswandel und Blutschande) durch die sogenannten Aidschwörer und daneben ex fama publica dasiger gehelen Stadt beim Sendgericht angebracht,daß sich an dem Grund der Klage nicht vernünfitg zweifeln ließ, zumal der

Exzeß der ersten Person aus den Taufbüchern von selbst erwiesen wäre.

 

1771 II 13 MS

folgt ferner Klage und Beschwerde der mstr. weltlichen Regierung an den  Kurfürsten:

          Kanzler, Kanzleidirektor und Hofräte:

          - Christoph Bernard von Schücking

          - Herman Anton Ignatz Böddiger

          - Franz Arnold Mersman

          - Henrich Joseph Bernd Oesterhoff

          - Adam Frantz Wenner

          - Joan Ignatz Zur Mühlen

          - Dietrich Ferd. Gröninger

          - Godfried Anton Engeler

 

 

1710 XII 11

Beschwerde von Eingesessenen Stadt und Kerspel wegen unberechtigter Strafen  des Archidiakons; Zeugenbefragung:

 

1. ...

3. Christian Vornholt respondiert, als er nach Citation beim Herrn A. erschienen, alleine mit einem seiner Diener Gericht gehalten und wäre er an seinem Verschulden halben dimittieren müsse, hätte er ihm doch hernacher zum dritten Mal durch drei Executanten pfänden lassen wollen, welche ihm dan allemal im Haus molestia gemacht und ohne seine Schuld Weckgeld abgefordert.

 

4. Henrich Oisthovener, als er erschinen habe der A. ihm allein mit einem  Diener examiniert und wie er des vorgegebenen Excesus hlaber zu Hoetmar, wo er damals gwohnt, bereits abgestraft wie erwiesen, so hätte ihn Herr A. ohne dem angehsehn super eodem delicto nochmals angeschlagen und solange  auf der Cammer stehen lassen, bis daß er nach ferner Strafe angelobt, endlich aber fahren und noch vor wenige Wochen durch drei Executanten pfände lassen und laut Quittung gesamt 2 Rthlr zahlen müssen.

 

5. Dietr Surman: weil er beim letzten Sendengericht nicht öffentlich wie  gebräuchlich citirt, auf itzigen mündliches ausgebliben, wegen das Ausbleiben ihm Herr A. erstlich über 5 Rthlr zum zweiten übre 6 Rthlr zum dritten aber übr 5 1/2 Rthlr durch drei Kerls pfänden lassen wollen, welche  er, weil ohngebühren citirt und nicht erfahren können, was pecciert, er

Pfandkehrung (=Weigerung?) gethan.

 

6. Joh Horstmans Frau: Herr Archidiakon sie macher MS citiren lassen und ihrin Gegenwart seiner 2 Diener vorgehalten, sie hätte 2 ohneheliche Kinder zur Welt geboren, welches ohnwahr und wär nunmehr über 24 Jahre im Ehestand gewesen. Wie nun sie von der Iniurie und Kosten protestirt, hätte selbiger   weckzugehen gehießen, ausagend, ist es das nicht so ist es wohl was

anderes.

 

7. Johan Schroders: Citation vor A. der in MS mit Diener Fabricitio anwesend; Wollte wissen wobrüber er denuncirt sein solle und bereits 1 1/2 Rthlr an Fabritio habe zahlen müssen; antwortete der Archidiakon: Der wäre schon in contumaticiam (Eigensinn); und konnte Schroder bis heute nicht erfahren, weswegen er gestraft worden oder die Strafe zahlen müssen.

 

8. Martin Schotte: daß er unter der Predigt aus der Kirche gangen, mit 2 Rthlr bei Herrn A. veraccordirt und sofort nciht bezahlen können, hätten die  Diener des A. das Geld mit zusätzlichen Kosten eingetrieben, so daß ihmdieser geringe Excss 4 Rthlr gekommen.

 

9. Henrich Korchweg: hätte im vorigen Sommer mit Erlaubnis + P Schöler  einigen Bürgern auf dem heiligen (Sonn-)tag nach dem Gottesdienst Korn eingeerntet; vor den A. citirt und ungeachtet der Erlaubnis 2 Rthllr 10ß 6 Pf Strafe geben müssen.

 

10. Johan Kottemans Frau: Ihr Mann sei von Nicolao Fabr., Diener des A., an Dietr Suermans Haus berufen und nächsten Mittwoch nach MS citirt. Als ihr Mann sich beschwert, er könne wegen seines Alters nicht wohl nach MS kommen, hätte F. geantwortet, was er ihm dann geben wolle, daß er es von ihm abnehme:Nach langen Verhandeln auf 22 ß veraccordirt, ohne daß er erfahren, was er pecciert, Hätte auch Stillschweign geloben müssen, sonsten müsse er schwörn, daß er des Teufels.

 

11. Henrich Geisseles Frau: obwohl sie lt Quittung ihren Excess bezahlt, sei sie im vorigen Sommer wiederum wegen desselben Excesses nach MS zitiert und deswegen von Herrn Arch. stark angefochten; und weil sie keine Quittung vorlegen können , zum zweiten mal habe zahlen müssen. Sie hab dieserhalb ihr

Handarbeit versäumen müssen.

 

Womit dan vorgehende Leute, so Bürger als Bauern, ihre Aussage geendiget.  Sie sind bereit, alles vor einer Obrigkeit zu beeiden

Geschehen Sendenhorst in Niesserts Behausung in Anwesenheit Evert Bartmann

          ...

Urkunde des Notars Johannes Veltman

 

Archidiakonats-Gerichtsurteile

===> Kapitular v Landsberg als Archidiakon in Sendenhorst

 

 

 

1770 XII 14

Ehefrau Angelkotte hat seit einigen Jahren zur öffentlichen Ärgernis der ganzen Gemeinde mit einer anderen gleichfals verehelichten Manns-Person bei Tag und nächtlicher Weile einen verdächtigen Umgang gepflogen, auch mit demselben in wirklicher Unzucht gelebt: wird zmit der Zuchthausstrafe auf 6 Jahre belegt

 

1771 I 7

Anna Margaretha Feichler, Stadt S. wird, da sie vielen Jahren her einen  öffentlich liederlichen und ärgerlichen Lebenswandel geführt, fort zu unterschiedlichen Malen ein uneheliches Kind geboren, zur Zuchthaus-Arbeit  auf vier Jahre verdammt, von Rechts wegen. Der Ortsrichter wird requiriert, zur Vollziehung des Urteils gehörig zu assistieren.

_______________________________________________________________________

 

 

Von Stadtgerichten, Kummer und Arrest

 

Nachdem Bischof Ludwig von Hessen um das Jahr1 315 die Siedlung Sendenhorst in den Rang eines Städtchens, eines >oppidun< erhoben hatte, bekundete und richtete in seinem Namen ein Stadtrichter. So war es Stadtrecht und so bestätigte es Bischof Heinrich 1490 den Sendenhorstern ausdrücklich Wy gevenen ock sülcke genade, dat se vor nynen unsen anderen Gogreven offte vertligen richteren schuldig sollen zyn to gerichte to volgene, dan allene vor unsen gogreven und  richteren van uns binnen Sendenhorst gesat (Wir geben ihnen auch die Gnade, daß sie vor keinen anderen Gografen oderweltlichen Richter vor Gericht zu erscheinen haben als vor unseren Gografen und Richter, den wir binnen Sendenhorst eingesetzt haben). Zur städtischen Gerichtsbarkeit gehôrte aber auch die Ausführung von Urteilen.

Und hiermit hatten dieSendenhorster mitunter Schwierigkeiten, wie eine  Auseinandersetzung zwischen dem Beamten zu Wolbeck, Droste Ludger von Raesfeld und Rentmeister Balthasar von Amelunxen, um 1580 zeigt

Nach denWiedertäuferunruhen versuchten die Landesherren, die Zügel straffer zu ziehen, mehr zu kontrollieren, eigenständige Entwicklungen  abzuwürgen. Die Beamten der Ämter griffen vor allem gegenüber den Bauern auf dem flachen Land und den kleineren, nicht landtagsfähigen  Städten härter durch. DerStaatsabsolutismus warf seine ersten Schatten voraus.

1579 wurden Bõrgermeister und Rat der Stadt Sendenhorst vor dem Stadtgericht verklagt, in einem  Strafverfahren nachlässig unbefugt gehandelt zu haben. Ein gewisser Michael Klopper,ein „Morrder und Missetheter“. war von denSendenhorstern in Haft genommen worden. Das Gefängnis befand sich in einem der Stadttore.Die Stadt war nach vielen spanisch-niederländischen Überfällen bitter arm und konnte das abgedeckte,baufälligeTor nicht reparieren.So saß Michael Klepper bei winterlicher Kälte unter freiem Himmel „in einem unchristlichenGefängnis, darinnen er nicht mehr als auf einem offenen Platz vor Regen, Hagel und Schnee ungeschützt gewesen“.Damit der Gefangene nichterfror, holtendie Bürger ihn vom Stadttor und gaben ihn in Bürgerhände. Augenblicklich entwich Michael Klepper, wurde von den Sendenhorstern durch das ganze Amt Wolbeck verfolgt, bei Telgte aufgegriffen

und wieder nach Sendenhorst auf das Rathaus gebracht.

Der Wolbecker Rentmeister reichte darauf Klage ein.Ins einem Amt hätten die Sendenhorster kein Recht gehabt,den Gefangenen zu verfolgen.überhaupt bestritt er der Stadt jede Gerichtsbarkeit in Sachen Gewalt, Schmäh oder scheltenden Kriminalsachen, leibstraflichen Angelegenheiten. In Zukunft sollten die Sendenhorster keine Übeltäter mehr durch ihren Amtdiener festsetzen, vielmehr sollten sie zweimal im Jahre vor dem Freigericht auf der Hohen Wardt zwichen Alberslohund Hiltrup erscheinen und dort ihre Klagen und Beschwerden vorbringen.

Empôrt verwiesen Rat und Bürgermeister auf  „Kummer“(Festnahme) und „Arrest“,die, durch Privilegien verbrieft, bereits ihre Voreltern besessen. Die Stadt Münster verwandte sich für „althergebrachten Gebrauch und Privilegia des Städtleins Sendenhorst“ beim Fürstbischof. Die Beamten des Amtes  Wolbeck mußten einlenken.Gefóngnis,Arrest und auch derGalgen westlich der Stadt blieben den Sendenhorstern.

Urteile über Leben und Tod standen aber nicht dem Sendenhorster Richter sondern den Beamten zu Wolbeck zu. Die Gefängnis und Strafeinrichtungen blieben weiterhin unzulänglich.1706 beschwerte  sich Richter Christoph Bernhard Bisping bei dem Drosten zu Wolbeck,  dieStadtSendenhorst solle die dringend notwendigen Reparaturen ausführen:

Euer Gnaden werde ich amtshalber gehorsamst zu hinterbringen genôtigt,daß die zur Abstrafung derMalefizpersonen zu Sendenhorst dienenden Örter, besonders der Kack (Pranger) ganzbaufällig, daß keine Bestrafung mehr darauf geschehen kann.Das Rollhäusel ist umgefallen, Der zur Abstrafung de r zahlungsunfähigen Verurteilten hergesetzte Pfah laus derErde gezogen .Die Haftplätze undGefóngnisse sind dergestalt schlecht und an solchen Orten angeordnet, daß nicht allein der Inhaftierte leicht herauskann, sondern auchein jeder Freund undBekannte mit ihm reden, ihn beraten, auch zum Ausbruch notwendigeGeräte wie auch Gift geben kann,  wie noch erinnerlich, daß vor einiger Zeit zwei Malefizpersonen darausentkommen. Damitsolches nichtfernergeschehe, möge Euer Gnaden gehôrigen Orts Befehl erteilen und dem Bürgermeister die Reparatur zu verordnen (sprachlich modernisiert).

Ob die Beschwerde des Richters Erfolg hatte, wissen wir nicht.Ein halbesJahrhundert später bereist derArtillerieOffizier Boner die Städte des Münsterlandes und machte Vorschläge zur besseren Einrichtung der Gefängnisse. Wie im 16. Jahrhundert diente ein Stadttor, das „Beckumer Tor“(Osttor) zur

Gefangenenunterbringung. Die bisher unbekannte Zeichnung gibt wichtige Informationen über das Stadtbild vomSpätmittelalter bis zur Neuzeit. Es zeigt,daß das Städtchen Sendenhorst massive, solide gemauerte Tore aus Bruchsteinen besaß und daß es im15.18.Jahrhundert durchaus denEindruck einesfesten, bewehrtenOrtes machte.

Quellen: 

Staatsarchiv Münster, Dep. Altertumsverein Msc.335,4; Msc328

Fürstentum Münster,Hofkammer 422. 1733

 

 

specificatio was ein zeitlicher Richter zu  Sendenhorst .von seinerBedienung in fixo jährlich habe einzukommenresp.abzunutzen.

 

1.Kôtter Schockemôller Ksp S. sooft ein Richter seinen Dienst antritt, zum Willkomen 2Rthlr

 

2.Geldrenten

Zum Brüchtenanschlag jährlich aus der Rentmeisterei drei Rhtlr

ebenfalls daraus 2 Rhtlr

behuf Kleidung Schulte Bockholt aus seinem Erbe 2Rthlr

Zeller Ahlandt 17Rthlr

Zeller Hagemann Ksp Steinfurt 1 Rthlr

Zeller Menneman KspSteinfurt 1 Rthlr

2. aus dem Ksp Sendenhorst zwe iEingesessene, die von der vonder münsterschen Landfolge und dergleichen Dienste freigelassen, gesamt 2 Rthlr,

drei Bürger zu S. geben aus ihren Häusern Eier und Hühner ,jährlich wechselnd

 

 

1750 Ludgeri A18g

Verzeichnis deren aus dem Gerichte Sendenhorst prästiert werdenden Hühner

1.Zeller Menneman Ksp teinfurt 2 Hühner

2. Zeller Hageman ibidem 1Gans 2Hühner

3. Stadt Sendenhorst Henrich und Bernd Hölscher,nun Florens Schlencker und  BerndHoene 1Huhn

Diederich Rüschenschmidt nunc Hesselmann, ein Jahr ein Huhn, das andere 5 Eier

Hermann Heese nunc Kôtter

Führer Bartman ebenso

Joan Teralst nuncGeilern ein Jahrein Huhn 2 Pf, das andere und dritte 5 Eier 2 Pfennig

Georg Lesel,nun Beuman (Beumer) wie vor

Joan Hintzenbrock nun Feigel (Feigeler) ebenso

Fraterherren Hause nun Gerichtsschreiber Schunicht 1 Huhn+

 

Stadtrechte

Telgte erhält idem ius,quod opidis nostris Alen et Bekehem est indultam

 

1238WUB III3 49

Teilung der Äcker des bisch Hofes Telgte eo iure quod dicitur Wicbielthe zwischen Ministerialender Kirche und den cives der oppidi

 

1288 Haltern:

singisse ad dictum pidum transtulerit et in eodem permanendi.... ab iudice et scabinis illius loci inibi_

 

1354 Horstmar U 8

Bischof Ludwig verleiht derStadt Horstmar ... medet obert eene ere stat, sowe

 

1311 Dülmen:

Ludwig durch die Gnade Gottes Gewählter und Bestätigter der Kirche von Münster¨ wünschen, daß allen die das gegenwärtige Schriftstück sehen, bekannt sei:

1.Wir wollen aus unserem Dorf Dulmene ein Städtchen bilden und damit Wachstum und Fortschritt der Bürger wirksam steige, gewähren wir jedem, der das Städtchen bewohnt, vôllige Freiheit nach dem Recht, das auf deutsch to wybelde heißt. Wir haben das Recht unter folgenden Bedingungen erteilt:

2. Wer zuziehen will, dem müssen die Tore offen stehen.

3.Niemand aber soll ohne Beschluß unserer Richter und der Schöffen des besagten Ortes in die Gesamtheit oder Genossenschaft der Bürger, auch burscap genannt, aufgenommen werden.

4. Ferner wegen der Bürger, die in Hergewede und Gerade sterben, den Bürgern beiderlei Geschlechts, ihnen soll dasselbe Recht oder Privileg zustehen, das die ems Bürger gebrauchen.

5. Sie sollen alles so gebrauchen; mit einer Ausnahme :Unsere eigenen Leute und Hôrige und deren Nachkommen sollen weder  im Leben noch im Tode mehr Recht  erhalten als sie es draußen auf dem Land elebend hatten.

6.Wir gestatten den Einwohnern des Ortes, daß sie von niemanden vor ein Gogericht noch ein anderesGericht gezogenwerden dürfen.Weil die Vollmacht des geistlichen und weltlichen' Gerichtsvonuns abhónigig ist, sollen sie ihr Recht  bekommen durch uns oder durch unseren Stadtrichter.

7.Wir genehmigen den Stadtbewohnern, daß die Schôffen des geheimen Gerichts, die man Deutsch vemenoten nennt, innerhalb derStadt niemand ergreifen noch irgendeiner Gerichtsbarkeit üben.

8.Wirsetzen au`erdem fest,daß zum Fest der Apostel Philipp und Jakob und am Tage der Martyrer Gereon und Viktor zweiTage vorher und nachher Markt abgehalten werde zu unserem Nutzen und zum Nutzen unserer Bürger.Zu diesem Markt können alle freizuziehen.

Gegeben und verhandelt zu Münster

 

 

Naberings, Strafrecht und Strafverfolgung im Fürstbistum MS

(Westf. Zeitschrift ... )

 

- Räuberbanden -> Soldaten, die entlassen waren

- Plumpheit der Strafverfolgung; nur

  Strafe am Leben

  Strafe am Leib

  Freilassung

- Edikte (Anweisung) der Regierung gegen marodierende Soldaten:                 

Aufenthaltsverweigung für starke Bettler

Verordnung 1562 gegen Fehdewesen: Urfehde; Gewalttätter waren anzuzeigen und zu verhaften. Beim Läuten der Glocken von der Bevölkerung zu verfolgen

Ausweisung herrenloser Knechte und Müßiggänger

1609, 1623, 1630 Erneuerung der Bestimmungen

 

 

Galgen vor der Stadt Sendenhorst

 

Es gab zwei Galgen, einen auf der Hardt (Galgenkamp o.ä.), der andere an der Grenze nach Albersloh an der Landstraße nach Münster:

 

1765 Schnadjagdprotokoll

... habe mich begeben auf der Münsterschen Landstraßen bis am Bokeler Baum auf die Schnadt über die Rebbersheide, diesseits der Galgen und Schnadsteinen, bei welchen ersten Schnadt- oder Kieselstein ...

 

1928 Berlin B137

Anordnung eines Landesfahndungstages

Meldung Bürgermeister: An diesem Tage sind drei Landstriecher festgenommen und dam Haftrichter zu Ahlen zugeführt.

 

Nachweis der im Jahre 1928 verübten und aufgeklärten Schwerverbrechen:

Sendenhorst Fehlanzeige

ebenfalls 1929

 

1930

ein aufgeklärter Diebstahl (Täter von vornherein bekannt)

 

1933 B 137

ein aufgeklärter Diebstahl (Täter von vornherein bekannt)

 

 

 

Akte Strafsachen

 

Strafsachen, Anzeigen, Übertretungen

 

B 138

 

1923 IV 3 Bernhard Herweg, Hotel Ridder, an Polizeibehörde:

 

Am 1.April d. J. Abends gegen 8 Uhr kam der Bernard Hasselmann und Fritz Kröger, beide aus Sendenhorst, in meinem Wirtschaftslokale, und belästigten die anderen Gäste in der gröbsten und gemeinsten Art und Weise mit Schimpfworte, daß die sich da mehrere Mal über beschwerten.

Herr Valentin Dünnewald aus Sendenhorst machten den Fritz Kröger aufmerksam über sein Verhalten und bat ihm ruhig zu sein, worauf Herr Fritz Kröger antwortete Läk mi in den Fut. Aus Zerstörungswut nahm Fritz Kröger die Notenhefte und Bücher vom Klavier und zerknitterte die und war sie hinter das Klavier.

Einige Schupobeamten belästigte der B. hasselmann mit den Worten der gemeinsten Art, z. B. Aschloch, Dreksack, halt deine Flappe u.s.w.

Hieruaf bat mic Herr Sudhoff, und Herr Dünnewald aus Sendenhorst hier einzuschreiten, In Folge dessen verbate ich Herr B. Hasselmann derartige unanständige Worte nicht mehr zu gebruachen, und sich anständig zu benehmen. Als beide es nicht unterließen ihr Benehmen anständig zu machen, verbot ich ihnen das Lokal mehrere Male.

Diese kamen meinen Aufforderung nicht nach und nahmen eine drohende Haltung gegen mich ein, und belästigten mich in der gemeinsten Art und Weise mit den gröbsten Schimpfworten z. B. grüner Junge, dummer Mensch von Fritz Kröger, von B. Hasselmann mit Drecksack, Aschloch u.s.w. Zeuge dieser Worte sind Willy Schmies, Theodor Schlautmann und Gustav Möllman, alle aus Sendenhorst.

Fritz Kröger machte ich aufmerksam ich wollte mich über ihn beschwereden, worauf er mit antwortete, dan flög ich achtkäntig auc seinem Bau, seit Vater hielt mit ihm. Am andern Morgen stand an eine Tür meinem Lokal gegenüber mit Kreide angeschrieben die Worte: Du Aschloch, Du kannst mich im Asch lecken, welche vermutliche Weise von beiden genannnten aufgeschrieben sind.

Weitere Zeugenn sind noch folgende SChupobeamten; Poliezwachtmeister Juat, Polizeiwachtmeister Wilhelm Buchalick und Polizeiwachtmeister Klawihn, der 8ten Bereitschaft Sendenhorst, und Herr Gendarmerie Wachtmeister a. D. B Stautz (?).

Ersuche ergebenst die beiden genannten Personen wegen groben Unfug und Hausfriedensbruch zur Anzeige zu bringen.

B. Herweg

 

 

1922-1924

Übernachtung von Gelegenheitsarbeitern, Korbflechtern usw, in Scheunen rund um Sendenhorst (zB Wieler Schuene). Dabei Diestähle und gegenseitige Beraubungen

 

1923 II

Bergmann Theodor Hohn, MS Ritterstraße bettelt in Sendenhorst und sammelt für die Ruhrspende ohne Genehmigung.

 

1923 V 25

Spannungen und tätliche Auseinandersetzungen zwischen Mitgliedern der 8. Bereitschaftspolizei und Sendenhorstern in der Wirtschaft Bisping

Carl Bussmann, Gerhard Wegmann, Peter Lohmann, Bernhard Schliephorst: Schupo soll unschädlich gemacht werden, Es sollte jeder mit vollen Taschen erscheinen, Dynamitpatronen sollen den Beamten vor die Füße geschleudert werden,

die Beamten sind: Straßenräuber, Lumpen, Baltikumräuber, Rotzjungen, die sich in Sendenhorst breitmachten Ringe an den Händen trügen und den Arsch voll Schulden trügen. Die Essener Schutzpolizei setze sich als lauter Lumpen zusammen, die wie die Bocumer Volkszeitung schrieb, in der Essener Folterkammer Menschen zu Tode gequält hätten. (Bußmann wird exmitiert ...)

Von dem Bussman und Genossen wurde in der Wirtschaft weiterhin beratschlagt, wie sie die Schupo herausekeln sollten, Dabei probierten sie eine Zündschnur aus, die höchstwahrscheinlich zu dem Anschlag auf das Geschäftszimmer benutzt werden sollte, Schliephorst versuchte auch bei Herrn Löckmann Revolvermunition käuflich zu erwerben, und wie man allgemein hört, ist Lohnmann im Besitz einer Schußwaffe

Herr Hullerum bedroht Geschäftszimmer werde mit Gewalt geräumt Unterschrift Ranocher Polizei-Leutnant

Abschrift von Austrup an den Staatsanwalt.

-->Bergmann Peter Lohmann* 1890,  erhält Haft von 10 Tagen (Widerstand und Körperverletzung); Haftbefehl später aufgehoben

dafür Zahlung von 55 Goldmark

1924 VI

Diebstahl von 3 Motorädern aus den Motoradwerken Jaspert Sendenhorst

- Fabrikat Haja (H. Jaspert?) Motor, Hansa Gestell, Emaillierung Kirschrot, Namenszug am Tank gelbt, Federnde Hintergabel im Rahmen liegend

 

Untersuchungrichter des Staatsgerichshofes zum Schutze der Republik:

Haftbefehl wegen Vorbereitung des Hochverratsverbrechens:

- Frau Elfirede Golke, geb Eiseler gen. Ruth Fischer, Brelin, * 1895 Leipzig, bisher Reichstagsabgeordnete

- Tischler Walter Ulbrich, * 1893 VI 30 Leipzig

 

1925 III

Strafsache gegen Wallmeyer Sendenhorst,wegen Diebstahl (Näheres nicht bekannt)

 

20erJahre: Zahlreiche Fahrraddiebstähle; Wiederbschaffung meist erfolglos

 

1929 IV 30

Provisionsreisende Bernhardine Borgmann verlangt Herausgabe eines von der Ortspolizeibehörde zu Unrecht beschlagnahmten Ansichtsexemplars des von ihr vertriebenen Werkes "Praktischer Hausschatz der Heilkunde von Sanitätsrat Dr. Paul Borgmann". Darauf wurde ihr von der Firma gekündigt. Erheblicher Verdienstausfall!

 

1930 V 17 Wolbeck

Gegen die in Sendenhorst wohnhaften

- Bernhard Kössendrup und

- Peter Lohmann wird eine Geldstrafe von 15 RM wegen Betreten fremder Grundstücke ohne Erlaubnis verhängt Da beide zahlungsunfähig dreitägige Haftstrafe

 

1930 IX 19

Anzeige PHW Pieper an Polizeiverwaltung Sendenhorst:

Am Sonntag  7. IX 1930 (Wahlsonntag) waren die Wohlfahrtempfänger Hubert Wessel und Peter Lohmann stark betrunken. L. soll abends 9 im Hause und auf der Straße stark gelärmt haben.

Anm. Lohmann, Wessel und Butterweg sind diese Woche anderswo am arbeiten

 

1930 X 23

Brennereibesitzer Johann Graute meldet den Diebstahl von 60 Stück Hochstamm Stachelbeersträucher aus seiner Obstplantage

Wahrscheinlich mit Wagen fortgeschafft

 

1930 XI

Amtsanwaltschaft MS: Strafsache Jordan und Genossen, Aktenanforderung

 

---> besonder viele Fahrraddiebstähle sowie andere Einbrüche aus Heessen

 

1931 VI

Abschlachtung eines einjährigen Rindes auf der Weide des Landwirts Gößlinghoff

 

 

 

 

 

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