Gerichte II

 

 

Polizeistrafen 1867

 

 

 

1. Gerhard Kötter Ksp Sendenhorst 15 Sg bzw 24 Stunden Haft: währende des Hauptgottesdienstes in der Gaststube des Wirts Siling hier betroffen worden

 

2. Bernhard Theodor Kerkmann, Stadt 72, gleiche Strafe, gleiche Übertretung

 

3. Bernard Hinsenbrock 15 Sg, bzw 1 Tag, beim Häckerlingschneiden Taback geraucht

 

4. Maurer Kössendrup, Stadt 142, hat am 25. August mit einer Kuh auf fremden Grundstücken gehütet

Strafe 1 Thaler, bwz 24 Stunden Haft

 

5. Handelsmann Humberg hat am 13. d. M. seinen Hund ohne Halsband laufen lassen; 15 Sg bzw 1 Tag Haft.

 

6. Lt Anzeige des Nachtwächters Künne hat der Bartling Wilhelm in der Nacht von 29 zum 30. September in ungebührlicher Weise ruhestörenden Lärm erregt; 2 Rthlr bzw 24 Stunden Haft

 

7. Anzeige Nachtwächter Künne: Der Augsburg Bernard hat am 29. Sept zwischen 11 und 1 Uhr in ungebührlicher Weise Lärm verursacht: 2 Thlr = 1 Tag

 

8. Anzeige Künne; Kassenbrock Heinrich, ruhestörender Lärm: 2 Thlr = 1 Tag

 

9. Anzeige Künne: Reckershaus Bd, wie 6-8

 

10. Anzeige Künne: Anton Petschel, wie 6-9

 

11. Anzeige Künne: August Klunkefuhs, wie 6-10

 

 

 

Archidiakonat und geistliche Gerichtsbarkeit

 

1310 X 12 WUB VIII 582

Synodalstatut über die Exemtion von Kirchhof und Pfarrhof von der weltlichen Gerichtsbarkeit:

... quod omnis inhabitans  domum vel casam infra sepem dotis ad aliquam ecclesiam pertinens non teneatur sequi forum seculare, imo ab omni iure et coercitione seculari penitus sit exemptus.

 

Schröer, Handbuch des Bistums Münster (1946)

Das Archidiakonat des Propstes von St. Ludgeri wurde 1193 errichtet. 22 Pfarreien u.a. Rinkerode und Sendenhorst gehörten dazu.

Die Einrichtung der Archidiakonate seit dem 11. Jh

Übertragung des Archidiakonatsbannes auf bestimmte geistliche Einrichtungen. Seit dem 9. Jh wurde von dem Bischof zweimal jährlich ein Sendgericht gehalten. Diese Jurisdiktion geht aud die Archidiakonate über.

 

 

 

Archidiakonalgerichtsbarkeit

 

1653 FM LA 422,5

Sententia des Advocati ... Liecentiati Droste über beliegende Klage des Richters zu Sendenhorst gegen die Eingriffe des Archidiaconus Ksp Steinfurt durch angemaßte Cognition und Bestrafung des fürstlichen ... Bartmann in causa iniuriarum wie auch über die Frage: auf alle die Synodali begangenen Excessen dem Archidiacono privative zu strafen gebühre, und ob der Richter die zur anbefohlenen Wegebesserung in specie der Leichwege  ungehorsam ausgebliebenen Untertanen zu bestrafen citiren lassen nicht befugt sei ...

 

Münster 1771 II 13

Einspruch gegen zwei Urteile des Archidiakonatsgerichts, das in Sendenhorst ohne Befugnis zwei langjährige Zuchthausstrafen ausgesprochen hat wegen Ehebruchs und unsittlichem Lebenswandel

Münstersche Regierungs Canzler, Canzlei-Director, Hofräte

Christoph Bernard von Schücking

Hermann Anton Ignatz Böddiger

Bernhard Hermann Bruchhausen

Frans Arnold Mersmann

Henrich Joseph Bernd Oesterhoff

Adam Frantz Wenner

Joan Ignatz Zurmühlen

Diethrich Ferdinand Grönigner

Godfrid Anton Engeler

Friedrich Christian Borggreve

 

2. 1770 XI 14

Archidiakonatsurteil gegen Ehefrau Angelkotte wegen verdächtigem Umgang mit einem verheirateten Mann

--- Joannes Gabler, Actuarius arch in districti Wenterswiecensi et Sendenhorstensi

--- Domkapitluar von Landberg, Archidiakon

 

FM Hofkammer I 4

Richter zu Sendenhorst ctra Archidiakon wegen Jursidiktion der Sattelgüter

 

 

06.02.1994

 

 

 

 

Sehr geehrter Herr Professor Dr. Bartmann,

 

Nach der Durchsicht Ihres  umfangreichen Konvoluts  habe ich mich an die Arbeit gemacht und  meinen Computer auf  die Namen Bartmann, Baertman, Bartman und Barteman angesetzt. Das Ergebnis war umwerfend; der Name steckte in fast 200 Dateien. Allerdings waren nach Einzelüberprüfung ca. 75% zu verwerfen, weil sie sich mit der Geschichte der heute noch in Sendenhorst ansässigen Familie Bartmann in den letzten 150 Jahren  beschäftigten. Der für Sie interessierende Rest auf den beiliegenden Seiten augedruckt. Ich hoffe, daß Sie nach Einordnung der Daten in Ihre familiengeschichtliche Sammlung, ein paar Lücken schließen können. Soweit ich sehe, sind keine neuen Personen aufgetaucht. Es handelt sich vielmehr um zusätzliche Informationen bereits bekannter Namensträger.

Am besten wird es sein, wenn ich jetzt versuche, Ihre Fragen -soweit möglich- zu beantworten.

 

1.1 Herkunft. Diese Frage läßt sich nicht beantworten. Johann Bartmann ist 1522 einfach da, und zwar als in achtbarer Stellung als Richter. Seine Amtszeit schiebt sich zwischen die von Ludolf Kunschap und seinem Sohn Wilhelm (zu den Kunschap habe ich Ihnen mein Material ausgedruckt). Möglicherweise war Wilhelm um 1520 noch zu jung für das Amt. Über die Kunschap vgl auch Sendenhorst, Geschichte S. 92. In dem Abschnitt "freie Hoven ..", S. 748 und auf den folgenden Seiten, vor allem S. 752 habe ich eine soziale Schicht beschrieben, die im ausgehenden Mittelalter eine erstaunliche Mobilität besaß, und als Neubürger in jeder Stadt schnell und problemlos sich zurechtfand. Johann Bartmann ist als offensichtlich als gestandener, erwachsener Mann aus einer anderen Stadt (nicht vom Land!) nach Sendenhorst gezogen. Er scheint wie die übrigen Mitglieder der kleinen Sendenhorster Führungsschicht Landwirtschaft auf gepachteten Grundstücken betrieben haben, hatte wohl auch etwas Eigenkapital. (Vgl. auch zu dieser soz. Schicht: K H Kirchhoff, Die Täufer in Münster 1545/35, Münster 1973; hier die Einführung). In Sendenhorst gehören die Bartmanns der ersten Generation zur Gruppe der Knoep, Sandweg, Hagedorn, ton Sode usw. (vgl meine Ausführungen hierzu). Hierzu paßt die Steuerhöhe von 1/2 Gulden 1542, die nur von ganz wenigen Bürgern aufzubringen war.

1.2. Es gibt keine Hinweise auf Beziehungen zu den Merveldts, sind auch nicht zu erwarten. Wenn die Familie v. Merveldt auch schon um 1520 in Sendenhorst Grundbesitz besessen haben mag, so nahm sie doch keinen Einfluß auf die Geschicke der Stadt oder die Besetzung von Ämtern. Die von Merveldt bauten ihre Machtstellung erst nach 1536 aus, als nach den Wiedertäuferunruhen der Staat seine Muskeln spielen ließ. Die Amtsverfassung (Merveldt = Amtsleute des Amtes Wolbeck) nimmt erst in dieser Zeit klarere Formen an und wurde 1571 festgeschrieben in einer Verwaltungsreform.

1.3. Bürgerrecht, Lesen und Schreiben; zu dieser Zeit noch keine juristische Ausbildung (vgl. die Aussage des Sendenhorster Richters Christoph Schötteler 1571 zu seiner Person; wiedergegeben in Philippi, Landrechte des Münsterlandes; leider liegt mir der Wortlaut nicht vor).

1.4. Die Amtszeit läßt sich noch etwas genauer eingrenzen  (1522-1531?), Weitere Urkundenfunde könnten die Lücke zwischen 1519 und 1536 sicherlich noch verkleinern.

1.5 Das Wappen enthält  ein typische Hausmarke; das V ist wohl als römische fünf zu sehen. Hierzu zeitgleich das  Wappen der Beckumer Richters Johan Westerman von 1502:"Im Schild römisches Zahlzeichen VI bzw, V und I" (Inventare des Stadtarchivs Beckum, Westf. Quellen und Arhciveverzeichnisse 3, Münster 1980)

1.6. Bistumsarchiv Münster GV U 311; hier auch das Wappen, das ich vor ca. 15 Jahren abzeichnete und das sich in meiner Zettelkartei, dem Vorläufer des Computers, fand.

 

2.1 Über Wilhelm Bartmann habe ich noch die ausgedruckten Belegstellenn gefunden. Wilhelm B. gehörte, wie Johan B - vermutlich sein Vater oder aber auch Großvater (?) - ebenfalls zur Sendenhorster Führungsschicht. Er war Provisor des Leprosenhauses westlich der Stadt auf dem Wege nach Münster, ein Ehrenamt, zu dem nur angesehene Bürger Zugang hatten.

2.2. Die Stadt wurde von 2 Bürgermeistern verwaltet, die jährlich neu gewählt wurden; wenn in meiner Liste nur ein Bürgermeister genannt wird, so fehlt nur der Name des zweiten.

3. Verwandtschaftsbeziehungen lassen sich nicht herstellen. Jürgen  und Johann wohnten 1589 in eigenen Häusern in verschiedenen Stadtteilen; sowohl Vater-Sohn als auch Geschwisterverhältnis ist denkbar.

4. Die Richter sind in Listen in der Geschichte zusammengestellt. Die Vögte können Sie sich- wenn auch nicht unbedingt lückenlos, auf dem ausgedruckten Material zusammenstellen.

5. Am schwierigsten scheint mir der Komplex Bartmann Stadt/Land, Schouweshove Hof Bartmann zu klären. Die Schouweshove war offensichtlich nur eine Hove, das heißt eine Anwesen bestehend aus Grundstücken, Pflichten (zumindest gegenüber dem Pastor) und Rechten an der gemeinsamen Hude, aber nicht unbedingt verbunden mit einer Hofesstelle. Grundstücke allein machen noch keinen Hof. Hinzu mußten die Berechtigungen und Pflichten kommen. Wenn also Bartmann  in der Bracht, nicht zu weit von der Stadt, am Wege nach Ahlen (denn ohne Zweifel führte der Weg an Bartmann vorbei zur südlichen Gemeindegrenze in die Ahlener Bauerschaft Borbein) die Schouveshove nutzte, dann verfügte er über einen ganz wichtigen Rechtstitel, der es ihm ermöglichte, nach und nach das Anwesen, auch durch Zukauf, zu arrondieren und als Vollhof (das war die Schouweshove am Anfang wohl nicht) zu bewirtschaften.

Das Verschwinden von Hove-Namen und die Benennung der neuen wirtschaftlichen Einheit nach dem Bewirtschafter des 15./16. Jahrhunderts läßt sich in Sendenhorst an zahlreichen Stellen, vor allem in den Bauerschaften Hardt und Rinkhöven (hier besonders in Stadtnähe) verfolgen. Die Hofesnamen Röper, Linnemann, Brüser, Hagedorn sind offensichtlich erst um 1500 durch den damaligen Bewirtschafter aufgekommen und haben ältere Namen verdrängt.

Möglicherweise waren die Bartmanns vor 1598 Pächter der Schouweshove (wessen, der Domburse?). Nach meinen Unterlagen führte der Pastor den Hofe 1562 unter dem Namen Bartman. Frühere Hinweise habe ich nicht gefunden. Nach der Schouweshove wird man auf Karten wohl vergeblich suchen, denn (s.o.) eine Hove war in erster Linie ein rechtlicher Begriff und war nicht zwingend mit einer Hofesstelle verbunden (Hove, Hufe von Behuf).

 

Ich hoffe, daß Ihnen meine ausgedruckten Unterlagen und die Beantwortung Ihrer Fragen etwas weiterhelfen und wünsche Ihnen viel Freude bei der Einordnung der Informationen in Ihre familiengeschichtliche Sammlung

 

 

Hier noch die gescannte Wiedergabe meiner Nachzeichung des Wappens (Bistumsarchiv GV U 311 zu 1522)

 

 

Und noch eine Anregung:

Soweit ich sehe, haben Sie das Bistumsarchiv (Münster, Georgskommende) noch nicht ausgewertet.

Hier dürften Sie noch weiteres familiengeschichtliches Material für das 17. /18 Jh finden, so

1. Kirchenbücher Sendenhorst (beginnend 2. Hälfte des 17. Jahrhunderts)

2. Status Animarum (m. W. von 1698)

 

Grundsätzliches:

Alfing Sabine und Christine Schedensack, Frauenalltag im frühneuzeitlichen Münster,  Bielefeld (Verlag für Regionalgeschichte) 1994

-  Münsterische Studien zur Frauen- und Geschlechtergeschichte  Bd. 1-

S. 18 Einführung: ... In der Frühen Neuzeit war das anders. Die Menschen jener Epoche, Männer wie Frauen, faßten Ehre als ein absolut (über-)lebensnotwendiges Gut auf, und ihr tägliches Leben, ihr Umgang mit- und ihre Reaktionen aufeinaner trugen diesem Umstand Rechnung.  .... In der Frühen Neuzeit umfaßten solche mittlerweile harmlosen worte und Handlungen einen gänzlich anderen Bedeutungsrahmen, beinhalteten eine Symbolik, die immer Reaktionen provozierte, die von sofortiger, spontaner Gewalt bis zum Gang vor gericht und teilweise jahrelangen Klagen reichten.

... Auch der Stellenwert der persönlichen Ehre war ein anderer. Die zuvor geschulderte Szene, die heute allenfalls Belustigung hervorruft und Assoziationen zum Slapstick wecken mag, war für die damals Beteiligten eben kein Spaß, sondern ein außerordentlich ernste Angelegenheit. Mehrere Aspekte werden in ihr deutlich: einmal die erstaunliche Schnelligkeit, mit der sich eine Person in ihrer Ehre gekränkt sah, des weiteren die ebenso rasche und gewaltsame Reaktion, die - und das kommt als Dritttes hinzu - offensichtlich unabdingbar eine unverzügliche Gegenreaktion erforderte. Der fast ritualhat anmutende Charakter des  Ablaufs von Ehrenhändeln folgte dabei in seinen Handlungszügen einem fest vorgebenen Muster, das die Frühmoderne bei Auseinandersetzungen um die Ehre bereithielt. Die Einhaltung des Rituals war unverzichtbar, denn Ziel allen Handelns war ein ehrbares und ehrenvolles Leben uwie es die ständische Werteordnunung vorschrieb, der alles untergeordnet war (van Dülmen, Kultur im Altag Bd 2 S. 194)

S. 21 .... Manko bisheriger Forschungen ... In fast keiner Arbeit wird der Begriff Ehre definiert.  .. Es herrscht Konsens über die überregionale Bedeutung, die dem Orientierungssystem Ehre innerhalb einer ständischen Gesellschaft wie der des Mittelalters und der Neuzeit zukam (Mohrmann, Volksleben in Wilster s. 218) ... doch (unbefriedigend)

S. 26 2.1 Die Ehre als allgegenwärtiger Lebensraum:

 

 

 

Amt Wolbeck Nr 137 - 143

Rechnungen 1631 - 1639

insbesondere Brüchtenprotokolle

 

Criminalia

 

Als  Struveman  und Johan Dulle zu Sendenhorst in Anwesenheit   des Scharfrichters peinlich verhört, aber nicht gepeiniget, dafür  demselben gezahlt 1 Rthlr

Item daß gem. Struveman hernacher mit dem Schwert hingerichtet,  dem Nachrichter zahlt 2 Rthlr

Item Herrn Patri Gabrieli, dem Minoriten, daß er denselben mit  geistlichen Segen versehen 1 Rthlr

 

Item als  Vorwick und Reinerman über ein Jahr eingeschlossen gesessen, habe dem Schinder zu Wolbeck vor 20 Küven auszutragen gezaholt 3 Rthlr

noch demselben vor zwo Gefencknussen dazu, so die einen den 21. Juny und die andere den 14. Augusti Anno 1636 gereiniget zahlt 1 Rthlr

 

Item als vor diesem einer zu Ahlen, Johan Loißingh uffen Pranger gestrichen, dafür dem Scharfrichter gezahlt 1 Rthlr 7 ß

Item als derselb gestorben und begraben, hernacher aber auskommen, daß ihme der Teuffel den Hals gebrochen, darumb wieder  ausgegraben und nach Befindung durch den Scharfrichter ausgeführt  und an einen anderen Ort hingegraben, dafür demselben gezahlt 2 1/2 Rthlr

 

1631

Als von Sassenberg eine  Hexe allhie angebracht und hingesetzt  worden, welche sich selbst in dem Gefängnis erwürget, so habe einen Schlitte machen lassen, darauf das Cadaver ausgeführt 18 ß

 

Als die bezichtigte Frauensperson von Albersloh, Trine Schlupfs  eingezogen und am 9. II 1632 wieder relaxiert, für 32 Wochen verpflegt = 32 Rthlr

 

Dem Henker Meister Hanß von Ahlen, welcher sie gepeiniget, vor zwei Reisen geben 32 Rthlr

 

vor den Schließgulden 1-5 Rthlr

 

Item auf Empfangen Bevelch sollen die Unkosten so bey Inhafftigerung Anna Cordes aufgangen, bezahlt, wecleh den 19. Juli 1630 zur Wolbeck gefänglich eingesetzt und bis den 6. Novembris gesessen und dhomalen wieeder realcit sein, 15, jede Woche verzehrt 24ß = 12 -24 Rthlr ...

 

Noch des Fronen Haßkenhoffs Zettul lt Befehls fol. x gesetzt mit 19 Rthlr

 

Item als zu Sendenhorst einer, Joh Leußingk genannt,  aus Befehl der Herren   eingezogen, aber hernach den  7.  April  1631  wieder  relaxiret, auf dem Pranger gestrichen und des Landes verwiesen worden Verpflegung 5-24 Rthlr

(Item den Schließgulden; Henker für das Ausstreichen)

 

Item Meister Hanßen,  dem Scharffrichter zu  Ahlen,  seine  Zettul  fol ...  fac ...  gesetzt wegen etlichen hingerichteten Hexen und andere Gebühr verrichtet 36 Rthlr

 

Aufboerungh ahn Brüchtengelde 1626/27

Kerspell Sendenhorst

 

Johann Mellinghoff, daß er Schotten Jungen dergestalt mit Fäusten gestoßen, daß derselbe einen Artzen gebrauchen müssen

 

Bernt Kogge, daß er Jürgen Duvelbrets Sohn, als derselben seinen Jungen wie er sagt geschlagen, mit dessen eigenen Stab Streiche über die Lenden geben  daß er darum große Weheklage empfunden

 

Joh Schockmann, daß er 2 Schafe, die Woestmann zugestanden, und durch ihren Hof wegen Kriegsgefahr neben andren Schafen aufgetrieben gewesen, entführt; gibt vor daß es aus Irrtum geschah         

Joh Hoppe, durch die Heimansche daß er Adrian Jockendorpf als der selbe ihm  erst auf die Nasen verwundet, mit einem Flegel aufs Haupt geschlagen

 

Stefan Schockendrupf und Stephan Jungeman, daß sie auf dem Felde  pflügend, sich untereinander verunwilliget  und  mit  Pflugstaken  geschlagen, sei  gleichwohl niemand verwundet

 

Wigbolt Sendenhorst

         

Gerdrut,  Dietherichen  Hiddinghofs  Hausfrauen,  durch  Johann  Mollenkamp  Abtrag angeloben lassen, daß sie Hagedorn mit einer Forcken in die  rechten Seite geritzt

 

Joh Lindeman, daß er unerlaubt ein Stück Holz  Joh  Hagedorn  aus  gemeinem  Wege enttragen, auch ihn im offenen Gerichte zwei mal Lügner geheißen

 

Dietrich Siekamp, daß er Berndt Nordiecks Jungen mit  Unfugen  bezichtiget,  als wenn derselbe ihm etliche Wicken entfremdet

 

Henrich Knipper, Westpfortner, Dieb gescholten und mit einem Degen  in  dem Arm verwundet

 

Herman Wessels, daß als die Rovekampsche die von ihm geschützte  Biester wegnehmen wollen, er dieselbe mit der Hand ins Gesicht geschlagen

 

Hinrich Temme, daß er Everdt Herweg, wie derselbe erstlich dem  Angabe  nach  seinen Vater vor einen Dieb leider gescholten, mit einem Kroß an das Haupt geworfen

 

Evert Herwegh, daß er Heinrich Keller vor einen Schelm gescholden;  beklagt sich daß  er  wegen  Trunkenheit  nicht  wiessen,  was  er  geredet, wolle gleichwohl lieber in Gnaden des Herrn leben als einen Eid schwören

 

der alte Lindeman, daß er Johan Monich vor ein Schelm gescholden

 

Thonies Keithage,  daß  derselbe  unter  Diethr  Hiddinghoff  Kühe  melkend befunden

 

Meister Werner Purman, daß er Tonießen Jonsthövel eine Taute auffn  Kopf  zu  Stücken schlagen

 

===>Joh Greve und N Sengenhove Ksp Albersloh 2 Rthl, weil sie  einen unterdem Captain Kopf dienenden Soldaten verfolgt und demselben  seine Musquete abgejagt und genommen<===

 

Brüchtengelder

Erörterte Bruchtschaften des Gogerichts Sendenhorst

1. VIII 1631 - 1.  VIII 1632

 

Wigbold Sendenhorst

         

Berndt zur Brüggen in Gnaden Abtrag angelobt, daß er  Johan  Mühlenkamp in  Trunkenheit vor einen Lügner gescholten,  dabei  anhangend,  er  sei nicht  wert, daß er mit einem ehrlichen Mann aus dem Pott trinke, 2 Gg

 

Peter Hintzenbrock  in  Gnaden  Abtrag  angelobt,  daß  er  die  Brewelsche  ehrenrührig vor ein Kafell, Schandt und lügenhaftige Sack gescholten 3 Gg

 

Johan Fie...

 

 

Kirchspiel Sendenhorst 1637

 

1. Tawiden Knecht Eberhardt, Abtrag, daß er den Fronen den Boesen aufn Leib gefluchet 1 Gg

 

2. Nießman, weil dem Fronen mutwillige Pfandweigerung

 

3. Johan Greve, 5 Fuder Holz von dem Hoitmarschen Kerspelshagen weggeführt

 

4. Johan Grißekampf, daß er Johan Perdekamp mit einem Stocken über den  Arm geschlagen 3 Gg

 

5. Berndt Nießman, daß er Hinsen  Oistdickenberg  mit  einer  Kroißen  aufs Haupt verwundet, acuh demselben darmit in die Seiten gestoßen 5 Gg

 

6. Henrich Kogge, weil er als er zur Wache nach Wahrendorf aufgeboten, sich  zur rechten Zeit nicht eingestellt

 

7. Johan Hoppe., daß er Fieckehn, wie derselbe ihme vorgehalten, er hette ihn seine Pferde verrrathen, einen Schelm geheißen, uff 4 Gg

 

8. Johan Focke, daß er Johan Hagedorn, als derselb ihm unfuglich uff geruffen, er hett ihme zwei Strenge entführt, mit einer Fork ins Habt verwundet, uff 4 Gg

 

 

Brüchtenregister 1637 (Amt Wolbeck Nr 137-143)

Wigbold Sendenhorst

 

Henrich Sieckman,  daß  er  Henrich Sieckman,  daß  er  Jurgen  Bartman  mit  einer  Kroiß  aufs  Haupt verwundet

 

Zacharias Pfennigbier, daß er Johansen Mollenkamp für einen Hundtsfot sit  venia gescholten

 

Johan Walberg, daß er Elsen Schweher mit starker Hand ins Gesicht geschlagen

 

Christoffer Schürman, daß er in Hölschers Behausung  Hermann  Schemann  ins Haupt verwundet 8 Gg

 

Brendt Schnehers Hausfrau für ihre Tochter, daß sie den  Schockemöller ein  halb Scheffel Malz entfremdet

 

Schockemöller, daß er den jetzt gerührten  Diebstahl  der  Obrigkeit  nicht angebracht

 

Dietrich Schockinghoff, daß er dem Stadtsdiener  den  Bösen  auf  den  Leib geflucht

 

Johan Sommer, daß er Dietrich Schürman, so ihm dem Angeben nach  auf  seine   Mutter geweiset, mit einer im Holster vorhandenen Exße ein Loch  ins  Haupt  geschlagen 6 Gg

 

Henrich Syckman, daß er Berndt Heyman mit der Faust ins Gesicht geschlagen

 

Bernhardt Bohmer daß er Hermann Volcking ins Gesicht mit der  Faust  blundt geschlagen

 

Johan Lindeman, daß er die Geilersche und des Cursoris.. anhalten, ohne des  Tochters Vorwissen gepfändet

 

Herman Alberts, daß er dem Fronen für einen  Lohn  Plaggenmahd  geschulden, dessen Hausfrau auch den Bösen an gewünschet mit  dem  Zusatz  der  Teubell grense ihn aus dem Khopff

 

Meister  Berndt Erdtmann, daß  er  gegen  publiciertes  Gebot  sieben  Pferde  vom Kriegsvolk angekauft 4 Gg

 

Johan Schomachers Frau, daß  sie  verbotenerweise  etzlich  Linnentuch  vom Kriegsvolk an sich  gebracht

 

1637

Adam Lange, daß er Wineken Koithagen auffen Hoff mit einer Schuten nachgelaufen, sprechend, ich will dir das Haupt mit der Schuten mitten von  einander schlagen, und daneben sie für eines Teuffels Kind gescholten

 

Werninghs Knecht Evert , daß er Bangerdtes, weil er vermeietn, daß er ihme etzlich geldt entfreumbt, mit einer Hewgabelen über den Arm geschlagen 1 gg

 

Berndt Wille, Middendorps Knecht, daß er Henirch Schlotman als er ihm ein Pfarde ohne richterlichen Befehlch weggenohmem, für einen Schelm gescholten 1 Gg

 

Vreden in Gnaden Abtrag  angelobt,  daß  er  Henrich  Spithöver  mit  einem Knüpell zweimalen über das Haupt gschlagen

 

Greite Dirichs, daß sie Evert den Alten Dovelhover mit ein Stock ins  Haupt verwundet

 

Herman Lindeman auff der Haerdt, daß er unversehens mit  Abwerfung  einiger  Spellers Holz die Hölschersche aufs Haupt verletztet

 

Watermann in Sendenhorst daß er ein klein geschnittenen Stück Holz aus  des Herrn Drosten v Merveldt Behausung weggenommen

 

Herman  Rüschenschmidt,  daß  er  Hagedorn  mit  einem  Messer  öftermal nachgestellet und einmal angetroffen, daß er ihm mit Gewalt  entlaufen  und  auffem Kirchhof entweichen müssen

 

Sommersell in Sendenhorst, weil er Henrichen Voß ein Stück  Gartenland, so,mit Bohnen gebettet, mit mutwilliger Weise wieder aufgegraben

 

Spithewer zur Brüchten Abtrag verdammet, daß er einen Reuter, vom  Obristen Lüttershemschen Volk, indem der Reuter ihm so bald nicht  anworten  wollen, allwo er herkäme, auch sich unter anderem mit Wörtern gestößet, erschossen

 

Johan Klopper, daß er wider fürstl Räten Befehl  dem  Drosten  zur  Hove  9 Schweine aus der Mast gepfändet

 

1638

Henrich Richter, daß er dem Schulmeister zu S. bei Abendzeit unbedacht ein Holl in den Fuß geschossen

 

Johan Walbergh, daß er Maria Wilckens unversehens mit einem Stein ein  Holl ins Haupt geschmissen

 

Dietrich Figge, daß er zur Errettung seines Vaters Henrich Siekman mit  der Tangen über den Hindersten geschlagen

 

Henrich  Venewaldt,  daß  er  Henrich  Dofflhofer  in   Werner   ModersohnsBehausung, das Oge, Nase  und  Mundt  gewaltsamer  Weise  blundt  und  blau geschlagen

 

Henrich der Windtmöller zu S., daß, als die Frau Äbtissin zu Überwasser von ihrem  zubehörigem  Erbe  Riepings  Ksp  Vorhelm  fünf  Kühe  durch ihren   abgeordneten auf MS holen lassen, er  Henrich  der  Windmoller  mit  seinen  Complicibus die Biester alhier im Ksp Sendenhorst mit Gewalt abgenommen und die Abgefertigte dazu in die Ribben gestoßen

 

Berndt Nießman, daß er Henrich Büscher in offenen Gelage in Dietherichen zu Geist Behausung mit einer Zinnkannen durch den Hut ins Haupt verwundet

 

Johannes Mollenkampf in Namen Henrich Holscher daß er vor drei Wochen Johan Fischer auffen Rhathause  mit  einer  Zinnkannen  ein  Holl  in  den  Kopff geschlagen

 

Maria Wedemhove zur Brüchten Abtrag verdammet,  daß  sie  am  29ten  Monats  Augusti  ihrer  gewesenen  Magd  in  Johan  Meyes  Behausung  ihren  Rock  gewaltsamerweise ausgezogen und ins Gesicht geschlagen

 

1667 Überwasser Studienfonds 674

Henrich Schütte referierte, daß, wie  Martin  Angelkotten  diesen  Morgen bauen wollen, Johan Erdmann, Ksp Sendenhorst Eingesessener,  hinzugelaufen kommen, denselben angerufen, sagend, was machst Du Ehrendieb auf meinem  Kamp,  und  darauf laufender Weise mit einer großen in Händen gehabter  Forken  ihm,  Angelkotten, von hinten aufs Haupt geschlagen, daß er zur  Erden  gefallen, und wie er wieder aufgestanden, wiederum danieder geschlagen, und also ihm, Angelkotte, zu dreimalen mit  der  Forken  geschlagen,  daß er zur Erden gefallen, daß auch die Forek durch das Schlagen in  Stücke  gebrochen, und also ihm von boben bis unten blundt und blau geschlagen, ihm die Haare  aus  dem Kopf gerupft; endlich ihm wieder für einen Ehrendieb, Schelm, Verreder und Dieb; Er sollte, sit venia, seine Mitter vexieren, und  also  ihm  auch gräulich  iniuriert,  auch  ihn  unchristlich  geschlagen.  Wie er alles deponiert erzählen kommen nach geübter Schlägerei, hatte er gesagt, wie liegest Du schwarter, frommer Kerl alda? maßen er Angelkotte  dessenthalben  bettlägerig wgen einiger  gefährliche  Streiche  und  Hauptschläge, so er bekommen, daß solche dergestalt passiert  wollte. Er  deponiert  da  nötig  eidlich.

Actum Sendenhorst in Martin Angelkotten Behausung präs. Joannes Angelkotten  et Joanne Sieckman testibus; Joan Beerman, Notar

(M. Angelkotte, Städt. Bürger ?)         

 

 

Brüchtenprotokoll

 

AV MS Dep Msc. 328 a und b

Extractus Protocollaris derer, welche bei voriger und  letzter am  14.  Februar 1674 Jahr gehaltener Brüchten-Abdingung zum   hochfürstlichen  Sendenhorstschen Gerichte provoziert und wie dar wider verfahren worden.

 

am 14. Novembris 1671

hat Berendt Austerman (Steinfurt) festo visitaitonis Mariae dieses Jahrs Diethrichen Freyhauß, welcher uffm Bakenvelde und ledigen Lande die Pferde gehütet, ahngefallen, demselben gefüeget und gesacht: Dich schlage Hagell und Donner. Hatt duch nuhn der Teuffell hie geracht, ihme daruff zur erde geworffen, bey die Kehle ergriffen, selbige zugetrucket, endlich mitt einem Knüppel und mitt der Faust ins Gesicht geschlagen, daß ihme Maul und Naße geblutet, auch dabey weiters bedrawet und gesacht, wo er wüste daß er dieserhalbe zum Gericht gehen müssen, so wolte er ihn alßo noch schlagen daß er ehr davon hette

Weilen Beclagter die Clage jurato negirt und der Fiscus mitt keinen probationibus aufkommen können, sic absolutus.

 

1673

Jobst Buddenberg hat in offenem Gelage an  Balthasarn  Sauermans  Behausung  öffentlich herausgeagt, es wohnte in der Stadt  Münster  kein ehrlicher Mensch, und wären allda ein Haufen Schelme, Diebe und  Sebbelers,  deswegen  er auch aus Münster gezogen wäre.

 

Item es wohnten zu Alberschlohe 30 Zauberer, das  wollte er erweisen.

 

1673 II 20

hat Henrich Sarbeck Henrichen Walberg (sit venia) für einen Hundsvodt gescholten und gesagt, er hätte einen umd den Hals gebracht, er sollte es ihm nicht tun

 

1673 III

Diethrich Saerbeck hat Berndten Hüsing in Berndt Wettendrups Behausung in die Haar gegriffen zur Erde geworfen und mit Fäusten geschlagen

 

Joelman hat diese Anklage gegeben und sich in Kirspels Sachen gemischet die ihme nich ahngehen.

 

Thawedde hatt zu den Receptoren gesacht, der Herr Richter hette behueff der Pensionarien gelt empfangen, aber nichts davon ausgegeben

 

item Thawedde hatt sich berühmet, er hette den Herrn Richtern schon Sandt in die Augen geworffen und wolle es auch mehr thuen

 

Designatio deren Delinquenten Gogerichts Sendenhorst

Anno 1673 den 27.May hatt sich Adam Lange beclagt, daß ihm Keithage Thag und nacht sein Graß ebhuete, auch daß abgeschützete Viehe gewaltsamlich wider abgenohmmen.

 

Es laeßet Beclgater keithage die Straeßen vro seinem Hoff ihme Lange zum Höchsten Schaden, alos verderben, daß kaum daher fuhren könne

 

Anno 1673 XII 2

hat Jobst Buddenborg in Johan Weigers Haus binnen Alberslohe in offenen Gelage Balthasar Saurmann zu Sendenhorst ehrenverletzlich nachgeredet, der Bürgermeister Saurmann hätte drei Schweine gestohlen beim Seckenhaus an der Linden, da hätte er sie beilaufen lassen, nacher Münster getrieben, zwei davon verkauft,da dritte wieder nach Haus getrieben

 

Johan Angelkotte hat Johan Gießen ehrenverletzlich vorgehalten, er, Gieße wäre ihm drittehalbe Rthlr schuldig

 

Jobst Buddenborg hat die Meyersche tho Hostrup für eine Huer und Hexe gescholden

- Weil Beklagter mit Zeugen überzeugt, also bruchfällig erklärt

 

Anno 1673 XII 16

hat Johann Angelkotte in Bürgermeistern Saurmans Behausung auf der Kammer Hermansen zum Dam schimpflich vorgehalten, daß, wo es Diethrich zur Geist nicht gethan, ernneimalen ein ehrlicher Kerl und Bürger zu Sendenhorst hätte werden können, hätte auch nicht zu einem ehrlichen Handwerk kommen können.

 

Johan tho Mestrupff hat Dietrich Jungmann in der Westpforten im Wachthaus ein Loch in de Kopf geschlagen

Weilen es im Wachtsachen geschehen, indem die Brandenburgischen in das Stift MS gefallen und vor Sendenhorst die Parteien deren sich sehen lassen und er Jungman dem Mestrupf als Corporall nicht parieren wollen, sic absolutus

 

Als Henrich Hiddinghoff ein Scheffel verloren und solches vom Cantzell kündigen lassen, hat endlich Angelkotte fünf Wochen darnach solches ihn, Hiddinghoff, wieder zu Haus geschicket

 

Johan Herwegs Hausfrau hat Getdruth Hardewick ehrverletzlich nachgeredet, daß sie Naendrupff Wand abgestohlen, womit sie eine Kleide wollen, welches doch nicht erweislich

 

Adam Lange hat Herman Hartmann auffer Oistheide ohne Ursache einen Bacakenstreich gegeben, daß derselbe Blut geschwitzet, addendo daß er keine Ehr zu sprechen hätte

 

Es haben Henrich Wessel und Jolemann sich unter einander geschlagen und nieder gestoßen

 

Es hat Hinsenbrock als er wegen der Personenschatzung des erstens Termins executiert worden, Pfandweigerung getan

 

1674 II 24

Auf Kindertag hat  Johan  Mestrup  in  Gisen  Behausung  zu  Johan  Wiegers schimpflich ausfahrend gesagt: Siehe das ist der Rentmeister.Und genannter Wirgers darauf gefragt: Warum  heiße  ich  Rentmeister?  hat  Beklagter   geantwortet: Das weiß der Hoppestake wohl, der ist Dein Diener gewesen, Du  Pracher  Wigert, hast Du Deine Schweine  noch  nicht  aus  der  Davert?  Du Bettler, Du Lueshundt, Du Stücke Schelmers, wie schmecket  Dir  das  Speck, das Du auf dem Damberge hast? Und  Beklagter  hat  ferner  ein  Stück  Holz  ergriffen und Klägern damit geschlagen, daß ihm Nase und Mund geblutet.

Weilen Denunzians ein Soldat und nicht sistiert werden  können,  wieder  mit kommandiert gewesen, Beklagter sich auch jurato purgiert, sit absolutus.

 

Es  haben  Henrich  Heese  und   Bertram   Kolsendropff   Jorgen   Leßelers Hausfrau,als sie  in  Wettendrups  Haus  kommen  und  Bier  zu  holen,  mit dergleichen Worten ohngebührlich vorgefallen: Sie  da  kommet  das  Lügners  Weib.  Jeder 1 Rthlr

 

1674 V

ist Berndt Fienberger Henrich Peperhove auf freier STraße vorgefallen, sagendt, er, Kläger hätte voriges Tages des David Berbaums Land wollen haben zu dem seinen und hat Beklagter seine Barde in die Hand genommen, sagend, er wollte Klägern flicken, er gebe da nichts um, ob er wieder in Sendenhorst käme oder nicht und dabenben dutzend gesagt: Du Kerl, Du Stockebrand, auch beim Kopf ergriffen und die Haar aus dem Kopf geropfet

Henrich Peperhove hat Berndten Fienberger auch einige Streich auf den Rücken gegeben

 

Anno 1674 in Majo

Wittib Barth hat Wittib Schütten Tochter Margarete für eine Mutze gescholten

noch aht die Wittib Barths Tochter der Wittibe Schütten in Kemners Behausung  ungebührlich vorgefallen, daß derselben Tochter Enneke für eine ehebrecherische Huer aus Sendenhorst gelaufen sei.

 

1674 VIII 19

Johan Schürmann aht Christophen Surman als sie in Streit geraten, mit einem Stocken einige Schläge über den Rücken gegeben

Schürman hat Christophern Surman für einen Fuscher und - sit venia - Matzvotze, auch einen Hurenjäger gescholten

Schürman hat zu Chr. Surman in Caspern Hölschers Behausung als derselbe alda gestanden und einen tisch gemachet, mit der Hand auf den Tisch schlagend gesagt, der diesen Tisch machet ist ein Schelm.

Schürman hat ferners zumergem. Surman herausfahrend geagt, Schweig still, Du Kerl, daß ich schweige, Du hast keine Ehr zu sprechen

 

1673 X 29

Wilhelm Aschendorff hat Mstr Andreß (Niehues) für einen Schelm  und  -  sit venia -  Hundsvott  gescholten  und  gesagt,  derselbe  hätte bei seinen Stiefkindern wie ein Schelm und Dieb  getan,  auch  mit  einem  bloßen, in  Händen habenden Messer gedräuet.

3 Rthlr, un der Klage angegebenermaßen gestanden, sic non damnatus

 

Buddenberg hat Henrich zu Geilern für einen Gaudieb und Spitzhund  gescholten.

 

Item Buddenberg hat zu Dietrich Haßkenhoff gesagt, er sollte nach dem Herrn Richter gehen und sagen, daß derselbe ihm, Buddenberg, salve honore,  sollt ihm den Hindersten lecken.

10 Rthlr, deponieren die Zeugen aber, daß er ganz trunken  gewesen  als  er dieses gesagt.

 

1673 XI 16

Als Herman zum Dam zu Johann Angelkotte in Bürgermeister Saurmans Behausung  gesagt: Johan Angelkotte, Du hast mir auch wohl ehe  ein  Reh  gewiesen zu schießen in Brüsers Busch und derselbe repliziertm daß solches erlogen, hat  genannter zum Dam ferner herausfahrend geagt: Mein  Vater hat keine Kühe gefillet in der der Angel als ein anderer getan hat und der Frauen die Haut im Sack zu Haus kommen, addendo, daß einer von ihnen  knallen  oder  fallen sollte.

Testes  Balthasar  Suerman,  Henrich  Naendrupf,  S.  zur  Geist,   Henrich Wettendrupf    4 Rthlr

 

Berndt Hüsing hat Gerdt Bilefeldts Frau, als  dieselbe  schwanger  gewesen, mit  einem  Eimer  voll  Wasser  über  das  Haupt  gegossen,  wodurch  die Leibesfrucht vor ihr abgegangen.

10 Rthlr, Der Beklagte negierte die  Klage  und  sagte,  daß  solches sein Knecht Johan Wolberg getan, welcher also bruchfällig erklärt.

 

Thawedde hat Dietr Koggen Lügen geheißen wie ein Schelm,  zweimal  vor  die Brust gestoßen, in das Angesicht gegriffen, heruntergezogen und mit Fäusten geschlagen.  1 Rthlr

 

1672

Jobst Buddenborg hat Henrich Meyer für einen  alten  Schelm  und  Rhovener, auch dessen Frau für eine Hexe  und  daß  sie von  einem  Hexengeschlechte geboren, gescholten, 20 Rthlr

 

Der Windmöller zu Sendenhorst hat dem Küster zu  Rinckenrodt  ein  Hoell ins Bein gebissen in Dietrich zur Geists Behausung.

 

1674 IV

hat Herman zum Dam Pfandweigerung etan, als vermöge Herrn Ofiicialis mandato sollte executiert werden.

 

1674 V 3

hat Diethrich Schmidt den Organisten einen Voräther gescholten

 

1674 VI 2

hat Catharina Mollenbeck Johan Surman einige Gras im Sack abgestohlen

 

1674 VI 8

hat Henrich Naendrupff Diethrich zur Geist mit der Hand an das Haupt geschlagen

eodem hat Diethrich zur Geist Henrich Naendrupff in seiner Behausung und ganzer Gesellschaft für einen jungen Laffen, Grapert, Einkommeling und Hundtsvotth gescholten

 

Naendrupff als von dem Bürgermeistern die Exekution wegen der Schatzung anbefohlen, hat Pfandweigerung getan

 

Anno 1674 X

Gerdt Quante, als von den Bürgermeister wegen der Schatzung Execution worden, hat das Pfand eingetätlich vom Pfandstall genommen

 

1674 X 17

Hat Henrich Wesselman David Linneman im Harter Velde sein Braunkorn aus dem Hauf gezogen und solches entfremden wollen, worauf in flagranti erdapffet

 

es hat der Küster zu Sendenhorst, als ad dandum testimonium in aliquar fiscalis citiert worden, nicht parieren wollen.

 

Es hat Gise Bürgermeister Angelkotte für einen Schelm gescholten

 

Es hat Diethrich zur Geist den Fronen als er aus richterlichen Befehl die Exekution wegen der Schatzung verhängen wollen, bedeäuet zu schlagen und gesagt, er wollte ihn wohl wieder finden, er hätte ihn schon auf der Zettel und also die Exekution sperren wollen.

item, daß er die Pfande so ihm wegen der Schatzung abgepfänd, eingemächtigerweise vom Pfandstall weggenommen.

 

Es hat Herman Paschen, als der Stadtsdiener denselben wegen der Schatzung Execution wollen, denselben geschlagen.

Henrich Wesselman beclagt sich was gestalt am 2 Nov 1674 Henrich Holscher ihm vor der Pforten ohne einig Ursache verschiedentliche Malenb mit einem großen Stecken geschlagen hätte

 

Es hat sich S. zur Geist und der Küster zu Sendenhorst unter einadner blundt und blutig geschlagen

 

Es hat Dietrich Haßkenhoff, Frone zu Sendenhorst, den 15. März 1675 eine vom Herrn Richter durch ihn, den Fronen, selbst exekutiertes Pfand einer Parteien eingemächtigerweise los gegeben

 

Noch hat der Frone zu SEndenhorst am 8. März ohne richterlichen Befehl oder vorhergegangener Ästimation dem Wulffert zu Sendenhorst das im Pfandstall gepfändetes Pferd Wulffert zugehörig, eigenmächjtigerweise vom Pfandstall genommen und auf seinen STall gesetz und also ihm selbst zuerkannt

===> merkwürdige Rechtspraxis. Richter verurteilt Amtspersonen wegen Fehler in ihrer Amtsführung genau so wie Übertretungen anderer Bürger.

 

Präco hat ohne richterlichen Befehl verschiednen gepfändete Biester in specie so von Ahlen sein gekommen ästimiert und wertiert und ihnen die Ästimationszettel geschrieben, daß solches aus richterlichen Befehla getan, der doch nichts davon weiß. worüber der Herr Richter zu Ahlen sehr klaget.

 

Herman zum Dam beklagt, sich, was gestallt Berndt Schotten juniors Hausfrau ihn in Dietrich zur Geists Behausung isn Gesicht geredet, er, zum Dam, hätte nicht ehrlich und redlich gehandelt, daß er ihre Pferde geschüttet, da doch ihme, zum Dam, solches Pferd in der hat sich Jaon Lange beklagt, daß ihm  Keithage  Tag  und  Nacht  sein  Gras abhüte, auch das abgeschüttete Vieh gewaltsam wieder abgenommen. Es lasset   beklagter Keithage die Straßen von seinem  Hof  ihm,  Lange,  zum  höchsten  Schaden also verderben und lasset die Hegge graben.   

 

1703

In peinlicher inquisitions  Sache  hohen  Lands  Obrigkeit  Fisci  Gerichts  Sendenhorst  Anklägern  gegen  und  wieder  Herman  Tollhaus  angeklagt  und  inhaftiert, wurde auf  uns  gehorsamst  überstattete  Relation  allen  wohl  erwogen umständig nach und nachherhiermit zu recht erkannt, daß Angeklagter   wegen  dem  Jürgen  Menneman,  Wirt  am  Zollhause,  Kirchspiels  Albersloh bekenntlich abgestohlen bomsieden Oberbett mit roten  Streifen  eben  einem Küssen un drillen Ober- und Unterbett mit  blauen  Streifen  neben  eiem  Küssen  und   Bettlaeken, dem Cruthwage zu Ottmarsbockholt aber mit angegebener assistenz   eines anderen in actis benennte Dragoners drei odr  vier  zinnen  Schüsseln          und einen  kupfernen  Kessel.  In  Ansehung   dieser   Sache   mehrenteils  beschehener  Restitution,  auch  aus  ander  dazu  bewegende  Ursachen  für diesmalen von der Halsstraf annoch bloszusprechen, daß hingegen  öffentlich am Pranger zu stellen, mit Ruten auszustreichen und mit einem  Brandmal  zu  zeichnen, aiuch demnächst dieses Landes in Vorgang  leistender  gewöhnlicher Urfehde auf neu zu  verweisen und  dahin  zu  verdammen  sei,  gleich  also   hiermit erkannt und verdammt wird, von Rechts wegen

Decretum in Consilio den 8. January 1703

Henrich Timmerscheidt

 

1723 Av Msc

Von Gottes  Gnaden  Clemens  August,  Bischof  von  münster  und  Paderborn, Coadjutor des Erzstifts Köln, in  Ober-und  Niederbayern,  der  Oberpfalz   Herzog,  Pfalzgraf  bei  Rhein,  Landgraf  zu  Leuchtenberg,   Burggraf  zu  STromberg, des Hl. Römischen Reichs Fürst, Graf zu Pymont, Herr zu Borkeloh und Werth

Ehrsam hochgelehrte  liebe  Getreuen!  Uns  ist  zu  sonderbaren  Mißfallen  hinterbracht, ob sollte zu Sendenhorst sicherer Weibperson  die  Sieversche  genannt sich befinden, und für eine  Nachweiserin  gebrauchen  lassen,  die  leichtgläubige einfältige auch curiose Leute vermits Adhibierung  gottlosen und betrüglichen Hülfsmittelen zum Aberglauben verleiten und sowohl um Geldals zu Sünden bringen.

Wie aber hierunter in Zeiten zu redimieren gemeint sei, also  befehlen  die wir hiemitt die Weibsperson sofort zur Haft  zu  ziehen  und  demnächst  um ihrer Übeltaten desto besser zu erfahren und  den  Kanzeln  publizieren  zu lassen, das alle die jenige so von derselben Hülff und Rat gesuchet und genossen, die binnen kurzer Zeit so die ihnen zu benennnen, solches kühnlich offenbarenm und hingegen deswegen gar nichts widerliches zu  befahren haben, deren Namen auch  verschwiegen  bleiben, die  jenige  aber, welche solches da nicht angeben und offenbaren würden, bei Erforschung dessen mit arbitrari Straf gesagt nun kommen.

 

 

Brüchtenprotokolle des Richters Bisping

hier auch  Orte außer Sendenhorst

 

Lütkehueß hatt in verschienen Sommer auß Schürmans Kampf, so wegen der Schatzung ausgethaen, eigenmechtiger weiße Brandtholtz geholt,  ein fuhrlogh in der Hegge gemachet und bey dem naßen Wetter der Weide großen Schaden gethaen (durchgestrichen)

 

Albersloh. Wulffert hat sien Kempfe vermog Edicts nicht auffgraben, sondern dadurch daß Waßer in den gemeinen Wegh und andere zum groeßen Schaden gestürt. (10 Rthlr=

 

Sendenhorst Stadt: Marie Wittib Naendrupf hatt Niclaes, Berndten und Ludwechen Hommels, auch Berndten und der Wittibe Rüschenschmidt, wie auch Gerduthen Wißing und Greiten Rüschenschmidt berüchtiget, daß sie ahn Oisthaußes Hauße auffn Dantz gewesen und der Zauberey beschuldiget (2 Rthlr)

 

Albersloh: anno 1673, den 16. Juny hat Claus Hammels den Geschermann mitt einen Zaunstacken geschlagen und ihme seine Handt verletzet (2 Rhtlr)

 

Den 8. Septembris 1674 hett sich der Vogdt zu Alerslohe beclaget, waß gestalt der Küster zu Alberschlohe seine Frechte nicht gebeßert und alßo dessen Viehe dem Vogten drei jahr nach einander großen Schaden gethan hette,  mittt Begehren, daß deßenthalb einmal in die Brüchte geschlagen werden möchte

 

Johan Wigert hat im Jahr 673, den 21. 7bris den Oist-West für da Haubt geschlagen, daß ihm Neße und Mundt gebluetet.

 

Schult Pelcking hatt im Jahr 673, den 15. Octobris Johann Voß dermaeßen geschlagen, daß ihm die Augen geschwollen, auch Neße und Mundt gebluetet.

 

Zeller Niehueß hatt im Jahr 673, den 20. Octobris S. Entrup senionri seinen Steckhammer gestohlen (3 Rhtlr)

 

Anno 1674, dem 3. April, hatt Bleckmann den Gescherman für einen Schelm gescholten (1 Rthlr)

 

Sengehove hatt im Jahr 674, den 10. Arpil, den Herrn zur Sunger aus seiner Hegge eilf Staken aubgehauen, auch daneben der Hegge daß Holtz abgehauen und einen Zaun damit gemacht (2 Rthlr)

 

Anno 1674, den 13. May hatt Kettermann dem Freickman vorgehalten, daß derselbe einige Bohlen im Hauß stehen hete, welche Freyckman von seinen Hauff Holtz gestohlen und owol Freickman gesacht, daß er solche Bohlen von Woesman bekommen, so hatt dennoch Ketterman dießelbe eigenthedtlich wecknehmen und nach sein haus getragen.

 

Anno 1674, dem 17. July hatt Sengehove dem Herrn zum Sunger einiges Heu bey Nachtzeiten vom Schoppen gesteohlen. (4 Rthlr)

 

Die Wigersche der Bullermanschen mitt Ehrenverletzlichen Worttern fürgehalten, sagendt, waß sagestu, du hast keine Ehr zu sprechen, du bist zum Theuffel herkommen, du hast einen Schwanz (2 Rthlr)

 

Der Küster zu Alberschlohe hatt im Jahr 674, den 9. 7bris der Schulmeisterschen dhaselbst ohne gegebene Uhrsache für einen krummen ... folgt Blatt 9

 

 

Blatt 10

... anderwerths verkauft und dem Seperohe berichtet, daß die Kühe gestorben

6 Rthlr

 

Sickman hatt den 15ten May 1674 dem Werloff in seinem Mollenbusch drey und zwantzig junge Eschen und etliche Espen zu Staunstecken gehauen.

 

Anno 1674, den 12. May hatt Sickman Dietherichen Schlueters Kuhe, so er in die Weide getrieben, gemolcken

3 Rthlr

 

Idem Sickman hatt den 16. Juny 674 des Kirspelwirths Dietherichen Sickmans Pferde, so drey Thage über muth für dem Pflugh getrieben gewesen, bey nechtlicher Zeitt auß dem Kampff gestohlen für die Eggede gespannet, ein Stück Holtz, so schwer einer von er Erde auffnehmen kan, auff die Eggede gelegt und demnegst mit seinen Sohn darauf sitzen gangen und alßo geegget

5 Rthlr

 

Berndt Frochte (Frachte) hatt dem Herrn von Ketteler auß stehender Kuhle auff der Hoetmar Geist einige Fische gestohlen

4 Rthlr

 

Herwegh, Kerspell Hoetmar, hatt Schulten Rentrupf zu Enniger eine Geiß abgestohlen und ist mit seinen Pferden wieder weckgeritten

6 Rthlr

 

Der Schulten Koetter, Kerspell Enniger, hatt mit seinen Pferden die gemien Straeße vrobey und den Mußenbrock ungebührlich über sein Landt gezogen

 

Schottelveldtes Mutter und Stiefftochter haben Johansen Series unschuldig nachgeredet, daß er Dietherichen Holscher das Seinige abgesteohlen habe, da doch solches der Schotteldeldtesche Sohn, so zu Freckenhorst wohnhaftig, gethaen, nemblich ein Ruggen brodt von 14 Pfd und 4 Pfd Speck, etwas Kehse und etliche Erbsen.

4 Rthlr

 

Wennemar Starp hatt den Kerckman ahn seiner Wießen die Hecke dergestalt muthwilligerweiße verhauen und verdorben, daß das Viehe dadurch gehen kann.

 

Fienkötter, Ksp Enniger, hatt den Herrn von Kettelers Pferdt auß der Hoetmar  Marck geholet und die ganrtz Bauzeit dasselbige ohne Erlaubnis gebrauchet alß es sein eigenes Pferdt were.

 

Kerckman junior hatt Wilhelm Oestermann, itziger Schroeder zu Hoetmar, mitt einer Schottforcken ein Stig in den Arm gegeben, alßo daß das Bluth durch die Maue gelauffen

 

Rinckenrodt

Blaencke, Ksp Rinkenrodt, hat im Decemb. 1673 des Zeigelers ahm Hauß zur Borgh seinen Hundt mutwilligerweiße die beyne in Stücken geschlagen

 

Heggeman hatt zu Schulten Atendropff geacht, alß er alß Baurrichter seine Pferde wegen der Persohnschatzung ahngeben, er solte hingehen und, sit venia, brühen seine Pferde

 

Es beclaget sich Sengehove, Kirspels Albersloh, daß Schulte Probsting zu Rinckenrodt sein Baumeristern gemldeten Senghove mit einem Kuesen übell tractirendt ihm mitt dem Prickel an den Arme gestocken und in den  Arm die Pfeiffen zerbrochen habe. Womitt noch nicht beruhet, sondern dabey neben geschlagen und ihm seine Brust und Ribben des Leibs also mit Füßen zertretten, daß man die Schunäggel hatt auf der Brust abgezeichnet sehen können. Darnachher hett vorg.Baumeister diesen Senghove so jämmerlich geschlagen, daß ihm die Augen zugeschwolen seyn. Alßo daß der Mahnverbodt von der Stedde ses getragen worden, der Herr Pastor hatt ihm des andern Thages die Communion gereicht,  kan itz noch nicht wissen, ob er den Halß davon wird bringen werden.

durchgestrichen

 

 

A 611

Vorgefallene Diebstähle

 

 

1831 II 7

Ehefrau Feigeler vom Westgraben zeigt an:  Gestern Abend um 10 Uhr sey ihr aus der hinter ihrem Haus befindlichen Kuhle 1/2 Berl. Scheffel Kartoffeln gestohlen worden . Kein konkreter Verdacht.

 

1831 Febr 6

Ehefrau Hagedorn in Hinsenbrock Kotten Ksp Sendenhorst: Diebstahl vom ca 11 hiesige Scheffel Kartoffel aus ihre Kartoffelgrube unmittelbar vor ihrem Haus.  Sie habe einen Menschen mit Holzschuhen gespürt, dieser sei von ihrer Grube nach Hinsenbrocks Busch gegangen

Anm. Einiger Verdacht fällt auf den Kötter Jasper, Albersloh, der früher in Hinsenbrocks Kotten gewohnt

 

1831 III 23

S. Horstrup: Heute nacht wäre seinem Bruder vom Boden seines Schafstalls 12 Stück Schaffelle im Wert von 6 Taler gestohlen. 2 Felle haben sich in Westhoffs Schürbusch widergefunden

 

1831 April 1

Kunstdreher Franz Geist aus Münster gibt an, er stünde heute mit seinem Herrn hier am Markte aus, vor einigen Minuten wäre ein junger Mensch an seine Bude gekommen und habe sich nach seinen Sachen umgesehen, ohne etwas zu kaufen, Diew Art und Weise, wie sich derselbe an seiner Bude benommen, wäre ihm verdächtig vorgekommenm er habe daher auf ihn vigiliert. Kaum  wäre er im handel mit  einem anderen Menschen  gewesen, und sich  der Knabe unbeobachtet geglaubt, so habe  er ihm eine Pfeife abgestohlen und wäre damit weggegangen. Er wirderum sei selbem gleich nachgelaufen und habe ihn unter  den Bäumen auf dem hisiegen Kirchhofe wieder eingeholt, visitiert und die Pfeife bei ihm gefunden ... Die Pfeife bestand aus einem Porzelain Kopfe mit der Inschrift: Über Liebe , freue dich, einen schwazen zinnernen Abguß, gedrehten, schwarz gebeizten hölzernen Rohr mit grüner, elastischer Spitze und hatte den WErt von 12 1/2 Sg

Der Pfeifendieb ließ sich in folgender Art vernehmen: Ich heiße Heinrich Overhage, bin 16 Jahre alt und aus dem Ksp Enniger gebürtig, und dienste als kleiner Knecht bei dem colon Müller auf der Angel im Ksp Ennigerloh. Mein Vatger ist ein Kötter und hält 2 Pferde. Vater und Mutter leben beide.

Ich bisn heute Mittag früh angekommen, um mit der Prozession zu gehen und da es noch  nicht Zeit war, ging ich auf dem Marktplatz herin, und kam zuletzt an die Bude des Pfeifen-Drexlers Geist. Ich

betrachtete dessen Pfeifen, viele davon  gefiehlen mit gut, ich fühlte den  wunsch, hiervon eine zu besitzen, hatte aber kein Geld, mir eine zu kaufen, und dachte daher, mir heimliche eine zu nehmen, Wie gedacht so getan, Ich nahm ei8ne davon und entfernte mich (folgt Beschreibung seiner Festnahme).

Er wurde hierauf nun weiter befragt, obe er schon lange geraucht habe und  erklärte, 1/2 Jahr. ob er auch eine eigene Pfeiffe habe,  er habe eine gehabt, solche aber an den Knecht Joh Theodor Müller im Ksp Ennigerloh, woselbst er jetzt  wohne, für einen halben Taler verkauft, er habe nun eine Pfeife nötig gehabt und es habe ihm an Geld gefehlt, eine zu kaufen, daher habe er diese gestohlen

 

1831 Juni 17

Schneidermeister Schotte zeigt ab, erh habe am 3. und 4. d. M. beim Colon Volking mit seinen beiden Gesellen gearbeitet, und habe einer dieser beiden, namens Henrich dem volking ein Paket Taback, Alloncort (Oldenkott?) Litt B abgestohlen. Er habe es bemerkt und dem Henrich aufgegeben, dem Volking den Tabak wiederzurückzugeben und ihn um Verzeihung zu bitten. ...

 

1831 Juli 5

Wirt Topp zeigt an, vor ca  8 Tagen wäre ihn eine silberne Taschen-Uhr aus der Schlafkammer, so ander Küche belegen, woselbst dieselbe an der Wand gehangen, abgestohlen worden. Es wäre eine große englische Uhr mit 3 Gehäuse oder 2 Kasten, wovon der einen von Silber, der 2. von Schildkrett, am Rande mit kleinen silbern Nieten versehen. Das Zifferblatt hielte vermischte Ziffern, und wäre unbeschädigt. Wert der Uhr 8 Taler

 

1831 Juli 4

Polizeidiener Degenhardt führt ein Mädchen vor, daß beim Kötter Lütkehaus ein Taschentuch gestohlen hat (Christine Clonke, 23 Jahre, Ksp. Ahlen)

 

1831 Sept 13

Ackerbürger Schöckinghoff zeigt an:   Er habe seine vier Pferde des nachts in die städtische Weide getrieben. Am Anderen Tag habe er festgestellt, daß ein Pferd gestohlen sei.

 

1832 Jan 31

Kaufmann Hrisch Alsberg zeigt an: in der vergangenen Nacht sei aus seinem hinter dem Hause belegenen Garten aus der Kuhle ca 5 Berliner Scheffel Kartoffel gestohlen. Der Dieb sei nach seiner Meinung ach dem Südtore herausgegangen

 

1832 febr 2

Kolon Lange zeigt an, aus dem Stalle seien ihm 3 Gänse abgestohlen

 

1832 März 24

Colon Hartmann zeigt an, es wäre ihm heute Nacht mittelst Einruchs durch ein Fenster von einer ziemlich hoch üner der Erde befindlichen Aufkommen 2 Schinken, 8 oder 9 Mettwürste und einige Riese Hampf abgestohlen wurden. Die Diebe wären an den Pinnen, welche an den Pösten säßen heraufgeklettert - 7 Taler Schaden

 

1833 Juni 29

Kolon Lange, Jönsthövel, zeigt an, zweien seiner Pferde, welche im Steinkühler Feld geweidet, seien die Schwänze abgeschnitten. Das gleiche sei den Pferden seiner Nachbarn Baggelmann, Joelmann und Geilern geschehen

 

1834 Okt 2

Ackerknecht Joh Hner Brinkschulte zeigt den Diebstahl von einem Paar silbenen Schnallen, eines wollenen Unterwams und von 2 Tlr Bargeld an.

In derselben Nacht, Aussage des Anton Rötgermann, wurde derselbe aus derselben Sclafkammer entwendet: eine englische lederne Hose, eine silberne franz. Uhr mit gelben messingenen Kasten, ein grünseidenes tuch, ein Hemd, ein Kamisol von manquin, ein Paar silbener Schuhschnallen. Gesamtwert 12 Tlr

 

1835 Juni 30

Anzeige des Polizeidieners Degenhardt , bei Abraham Rose habe sich ein unbekannter junger Mann eingefunden, und zwar während des Hochamts, er habe dem Rose einen zinnernen Kaffeekessel und zwei zinnerne Schüssel zum Verkauf angeboten. Angeblich habe sein Vater ihm die Mobilien übergeben, um sie einem Juden zum Verkauf anzubieten.

Der Deli. verwickelt sich in  Widersprüche und gesteht endlich den Diebstahl. Wird an das Gericht Ahlen überstellt.

 

1838 Febr 2

Diebstahl eines dressierten Schäferhundes (Ackerwirt Geilern). Der Hund wurde angeblich nach Elsen an einen Schäfer verkauft.

Aussage des Ackerknecht Heinrich Bursille: Als er im Herbst  von Ahlen nach Elsen heimgekhert, sei ihm der Hund nachgelaufen, er habe den ihm bekannten Hund mit nach Hauas genommen und daselbst einem anderen Schäfer für 1 Tlr verkauft. Geilern verlangt 6 Taler, die ihm auch in Raten gezahlt werden.

 

1838 März 15

Schuhmacher Spiethöver aus Sendenhorst zeigt an, am Sonntag nach Fastnacht sei ihm ein Fell (Kuhhaut) aus dem Kalk (»Lohkump«) gestohlen worden und bald nachher  Abends 11 Uhr war der Zimmermann Hagedorn bei dem gestohlenen Felle stehend, auf Wilhelm Bückers (auch Böcker, Südstr.) Hof gefunden. Da Bückers Knecht diesen Menschen zu so ungewohnter Zeit im Hofe fand, hat er mit Hülfe von Bückers Sohn denselben erfaßt.

Der verdächtige Bernd Theodor Hagedorn wird arretiert und an das Gericht Ahlen abgeliefert

Weiteres Protokoll: In der Hecke, welche den Hof des Böcker von dem Garten des Suermann trennt, war ein Loch gebrochen

 

1838 Febr 24

Ehefrau Schmitz aus der Elmenhorster Bft zeigt an, ihre sei in der verwichenen Nacht aus ihrer Stube mittelst Aushebung eines Fensters diebischer Weise entwendet: 18 Stücke Flachsgarn zum Wert von 3-18 Rt, 6 Klanken Flachs, ein Stück Schwarzbrot.

Frau Schmitz verdächtigt den unter Polizeiaufsicht stehenden Tgl Everhard Reckenhaus und die Frau des Pfortners Schroeder, die beide in letzter Zeit in ihrem Haus gewesen

 

1839 Dez 21

S. Horstrup zeigt an, mittelst Einbrechung eines Fensters seien ihm 20 bis 25 Pfd Buter im Wert von  4 bis 5 Tlr gestohlen

dito Colon Linnemann in derselben Nacht aus seinem Keller 20 Pfg Unglut (Ungel, = Talg), 1 Kuhhast , Butter und Weizenmehl

 

1840 Febr 22

Einbruch in die Keller der Kolonen Niestert und Kössendrup. Diebstahl von Speck, Schinken, Würste im Gesamtwert von 27 Tlr

Bürgermeister plant unter Einsatz der beiden Polizeidiener und der Polizeidiener aus Enniger und Vorhelm eine Haussuchungsaktion bei allen verdächtigen Personen der Stadt. LR überstellt für diese Aktion den Kgl, Gens'darmen Fernholz und den Fuß-Gens'darmen Schwarz.

Die Aktion bringt trozt schärfster  Durchführung nichts Verdächtiges. Der wegen Diebstahls inhaftierte Reckerhans befindet sich in Untersuchungshaft

hierzu Amtsblatt 1840 Beilage III

Am 10./11. Februar nachts sind dem Colon Niestert im Ksp Sendenhorst

            3 Seiten Speck 

            1 Schulterschinken

            1 Quantität Würste und Schweinefleisch im Gesamtwert von 25 Thlr entwendet.

Warnung vor dem Ankauf der Gegenstände

 

1840 Juli 6

Geerter Herr Bürgermeister

Heute nacht hat mir ein Dieb gegrüß, hat in meinen Fleisch und Butterkeller dibischer weise eingebrochen, hat vier Sprossen aus ein hölsernes stokfenster gehauen, hat mir 35 bis bis 30 Pfd Butter 8 bis 10 Pf Tahl abgestosen, in disen benanten Keller befand sich Schweine schinken und  mer vet das ist ganz unbeschädigt gebliben deshalb glaube ich das es nur ein man gewesen ist sons hätten sie mer genommen

Auf verdacht kann ich keinen angeben

Achtungsfol Sch. Bering

 

1840 Juli 3

Ehefrau des Tgl B Henrich Börger zeigt den Diebstahl von 25 Ellen gebleichter Leinwand, mittelmäßiger Qualität und 3 Tlr bar an

 

1840 Juli 4

 Der Verwalter der Witwe Ackerwirt Volking, Joseph Horstmann, zeigt das Abschneiden von Schweif- und Mähnenhaaren bei 5 Pferden an

 

1840 Okt 14 Ahlen, Land- und Stadtgericht

Die  seit einigen Jahren so häufige Entwendung von Butter aus den Kellern der Colonen in den Gemeinden Sendenhorst, Vorhelm und Drensteinfurt veranlaßt uns, den Bürgermeister anzuhalten, die Ermittlung der Diebe zu verstärken, vor allem den Butterhandel nach Münster und mit dem Butterhändler Tovar in WAF zu überprüfen.

 

1841 Sept 29

Ehefrau des Webers Balthasar Panning  zeigt Diebstahl vom meheren Manns- und Frauenhemden, alle aus Leinand und mittlerer Qualität, aus dem Stadtgraben hinter ihrem Hause an.

 

1841 Nov

Mitteilung des Gerichts, daß  der Maurergeselle Stephan Vohs, 25 Jahre, gebürtig aus Herzfeld, wegen kleinen gemeinen Diebstahls zu 8 Tagen Gefängnis und Verlust der Nationalcocarde verurteilt wurde. Ablieferung des Vohs durch den Wegewärter Westhoff beim Gericht

 

1842 Juni 30 Anzeige des Polizeidieners Degenhart
Euer Wohlgeboren werden benachrichtiget, das Kleine vorige Woche am Donnerstag Krebse gefangen und am Freitag dieselben in Münster verkauft hat, Samstag weiß man nicht , wo er gewesen ist, dies ist der alte Osthues seine Aussage, indesen wuß er sich sehr über das viele Speckk, was der Kleine verbraucht , verwundern, wo er das her hat, so überaus vett wie Sie den Pfannekuchen und das Gemüse kochen könte man gar nicht denken, er hat auch noch nie gesehen, das er ein Loth Speck im hisigen Orte gekauft hat, Dies ist die ganße Aussage welcher Osthaus weis

 

1844 Mai 2

Diebstahlsmeldung des Colon Mellinghoff:

1. ein Topf mit 5 Pfd Schmalz

2. 4 seinden schwarze und bunt gestreifte Halstücher,

3. ein katunenes geblümtes Halsutch

4. eine Chemisette

5. ein Paar rindslederne Halbstiefel mit einer Nath

6. eine fast neue braune tuchene Kappe mit Schirm von Leder und einer Quaste

7. 2 wollene roth carirete Tücher für Kinder

8. 2 desgl. von Baumwolle

9. eine Schürze vonn Schwarzem Merinos.

 

1845 Nov 13 Ahlen, Gericht

Es liegen zu wenige Indicien gegen den Victualienhändler Anton Jaspert gt Pohlmann vor, um dessen Verhaftung zu veranlassen. Ebensowohl ist es denkbar, daß derselbe bei dem bedeutenden Brande Umwohnenden im Ausräumen ihrer Sachebn behülfich war, was soch vielleicht bei der Vernehmung herausstellen wird.

Anfrage nach dem Ruf des Jaspert: J. steht im Rufe, Einkäufe zu machen ohne den Kaufpreis zu erlegen.

 

1850 Jan 22 Staatsanwalt MS - neues Gesetz, neues Verfahren:

Auf ihre Anzeige in Sachen Brennerknecht Hch Jäger eröffne ich Ihnen, daß die Verhaftung des Jäger, da nicht Ergreifung auf rischer That vorliegt, nach dem Gesetzte vom 24. Sept 1848 nur auf Grund eines gerichtlichen Befehls erfolgen darf. Anzeige wurde daher an die Gerichtskommission Ahlen weitergeleitet

 

1851 März 26

Resultat der Untersuchung gegen des Landwehrmann Bern Bottel aus Stromberg, welcher bie der Rückkehr von dem Feldzuge nach Baden dem Landwehrmann Fischer hierselbst Kleidungsstücke entwendet hat.

 

1851 Dez 18/19

wurde der Opferstock am Stationsbild vor dem hiesigen Westtor (»Schallers Leiwe Häer«) beraubt .

Untersuchung des Falles, Verdächtige Sander Linnemann und Henrich Kleine

 

Amtliche Aufforderung

Am 19. Dezember vorigen Jahres ist unweit des Schallerschen Stationsbildes vor dem hiesigen Westtsore ein Pflug- Brecheisen = Lange Eisen gefunden worden, dessen Eigentümer bisher nicht hat ermittelt werden können (Eigentümer möge sich melden)

Sendenhorst, den 4. Februar 1852 Bürgermeister Kreuzhage

 

1852 Febr 16 WAF Staatsanwaltschaft

Entwendung eines Opferkastens in der Kirche, Vernehmung des Küsters Harde

Sohn des Müllers Bockholt, vor dem Osttor, wird von P Lorenbeck verdächtigt. Frl. Lisette Marmett kann ihn jedoch nicht identifizieren.

 

1853 Okt 14

Tgl Joh Henrich Lütkehues (Nr 135) zeigt an: Kartoffeldiebstahl von seinem vor dem hiesigen Osttore belegenen Gemüsefelde (ca 1 Berliner Scheffel)

Gleiche Anzeige des Drechslers Henrich Bartman (Nr 44)

 

1854 März 6

Untersuchungssache gegen Melchior Linnemann, Nr 135 wegen Diebstahl von Pfählen, die zur  Einfriedigung gebraucht werden

Ders. hab bereits 1830 den Diebstahl von Buschen begangen. Damals wurden die Buschen eingezogen und den Armen überlassen

 

1854 Juli 7

Weber Theodor Feigler Nr 177 teilt das Fehlen von 3 Talern mit (aus seinem Küchenschrank entwendet)

 

1854 Aug 21

Lehrer Meyer Maybaum, wohnhaft in einer Stube bei dem Handelmann Humberg, teilt den Diebstahl einer französischen Taschenuhr mit arabischen Ziffern mit (Wert ca 3 - 4 Tlr)

 

1855 Okt 26

Anzeige Melchior Quante Nr 128, Entwendung von Kartoffeln von seiner Parzelle in der Ostheide. Hermann Bockholt (früher Ölhändler) wird verdächtigt (nach Bürgermeister Krezhage ein verarmter arbeitsscheuer und in Bezug auf Hütungsfrevel (?) im schlechten Rufe stehender Mensch. Auch der Sohn Theodor B. wird angeklagt, aber in der Berufung freigesprochen

 

1857 Jan 12

Polizeiliche Untersuchung gegen Conrad Schmitz wegen Diebstahl eines Regenschirms.

Bemerkung des Bürgermeisters, daß der Schmitz wegen wiederholter Trunkenheit für ein Trunkenbold erklärt wurde (Gesetz vom 20 Sept 1849)

Signalement Ackerknecht C. Schmitz 24 Jahre geb Lippspringe

 

1858 Dez 23

Anzeige des Schustermeister Hölscher wegen  Entwendung eines Pferdes aus der Pachtweide an der Straße nach Drensteinfurt

 

1859 Dez 3

An den Leutnant im Train-Bataillon des 7. Armeecorps Herrn Baldermann, Münster

Mit dem soeben erfolgten Abmarsche des von Ihnen geführten Kommanods wurde im Hause des hiesigen Schmiedemeisters Stapel eine kurze Pfeife mit Porzellan-Stummelkopf vermißt, welche wahrscheinlich aus Versehen mit Militäreffekten verpackt worden ist. (Ohne Erfolg)

 

1860 Juni 23

Maurer Wilhelm Waldmann zeigt an, er habe bei der Wittwe Börger am Südtor ein Bund Vysbohnenstangen am Hause hingestellt, die ihm entwendet worden. Nun befinden sich dieselben im Garten des Blaufärbers Dünnewald, der solche von dem Maurer Hch Ostholt gekauft haben will

 

1860 Sept 4

Anzeige des Kaufmanns Th Böcker, Nr 115, wegen Entwendung einer Blechbüchse , Inhalt 4 - 6 tlr aus seinem Brennereilokale

 

1860 April 27

Johann Hch Wiedehage legt dem Bürgermeister einen Gewerbeschein der Reg Münst von 1839 vor. Er bittet, den Schein auch auf den Reg Bez Minden auszudinen. Komaprent führte zur Motivierung seines Antrages an, daß der Gebrauch der Filzhüte in hiesigem Bezirke durch Seidenhüte vielfach verdrängt sei, daher er auf einen dem Gewerbebetriebe günstigen Bezirke augewiesen werde

 

 

 

 

Freigrafschaft im Dreingau

 

 

nach Hömberg 1175 geteilt: Limburg- Mark

Wenn westl. Teil an Mark, Gerwin von Rinkerode märk. Lehnsmann,  dann  sind die Volmarsteiner Lehen vielleicht usprünglich Werl-arnsbergisch  bzw. zur Freigrafschaft gehörig:

 

Lehnsbuch 1 1313 (Volmarstein)

Wevelshove Drensteinfurt/Albersloh

           Kuelinck/Davensberg

           Oldenwalstede

           Pannewik (Walstedde)

           Hetfeld (Heessen)

           Mecheln, Ahlen usw.

 

Lag  das  feste  Haus  Heessen  (v.  Rinkerode) in der  märkischen  oder limburgischen Grafschaft ?

 

Werne

Archidiakonat auf dem Drene

 

1363 IV 20 FMLA U 793

Berthold der Junge von Büren oo Maria und Söhne Berthold,  Wilhelm  und  Heinrich verkaufen Bischof Florenz dat egendom van der  vriegrafschupp up den Drene mit al sinen Rechten

 

Verzicht des Rolf Boliken oo Jutte vor dem neuen Freigrafen Bernhard  Boese in Sendenhorst in Holte, in Velde, in torve, in Twyghe, in Water und Weyde

 

1367 Domkapitel verm. Urkunden 37

Bischof Florencius bekundet, daß er von Rodolphus Boliken  und  Frau  Jutte iurisdictionem virgratiatus super Drenum mit allen freien Gütern  und den Ligen, die vryen genannt werden und zu der Freigrafschaft  gehüren, wie  es der Verkäufer von dem EH Bertoldus de Buren zu Lehen  trug,  gekauft  habe:

Zustimmung des Domkapitels. Verkauf an  Ruthgerus  de  Ramesberge  u. a.  Hufe Lenderinch Altes Kirchspiel Ahlen Bft Berhorst. Da den  freien  Leuten  daran  zustehende  Recht kann mit 40 Mark abgelöst werden.

Z U. a. Andreas v d Heghe, famulus

 

hierzu FMLA U 771 (1367)

Verzicht der freien Leute auf ihr Pachtrecht an einem Freigut; Zeugen  - Lubert de Rodenberghe, Dekan St Ludgeri

            - Macharios de Hyndt, Kan. eccl Mon

            - Bernhard de Boze, vrigravio, famulus

            - Andrea de Hegha, gogravia, famulis

            - Johan Mynore

            - Albert v d Wyck

            - Bernh Steveninch

n Johan Warendrop, civ mon

 

 

 

R. P. Bernardi Wittii  Historia  antiquae  occidentalis  saxonie  seu  nunc  Westphaliam, MS 1778:

         

1368

Hoc anno Florentius Monasteriensis Episcopus Pontificatus sui  anno quarto quinque sedes Vrygraviatus juxta Sendenhorst opidum, unum  quoque  ipso  in opido pro 70 marcis ecclesiae suae comparavit, qua re  nue  ecclesiam  suam  modo ampliavit, sed et subditos suos libertavit.

 

 

Freistuhlgüter bis 1370

          Levekemann

          ton Sode

          Wulfert ?

          Greive

          Rinkhoff ?

          Rameshovel

          Hobelrey

          Schenctorp

          Meldinchoven I (Watermann)

          Meldinchoven II

          Hoykmann

          Kulsinctorpe

 

          Freistuhlgüter im alten Kreis Lüdinghausen

 

          nach Schwieters nur geringe Prozentsätze

          Werne 142:3   2.07%

          Hüvel 27:1=3.6%

          Bockum 33:2 5.7%

          Walstedde 51:1 1.9%

Verbreitete Bezeichnung Frie: Frye to Beckedorp,  Frie    toAuquak,  Frie  to Dalbockum. Frie to Barkhusen, Frie to Walstedde

 

          urspr. Freistuhlgüter in Sendenhorst

 

          Kulsinctorpe (Levold = Mey ?)

          Joh v Rinchove = Greve

          Joh Bruninc = Niesman

          Ludolf de Rameshovele = Heimann

          Hertoges (Hoppe)

          ton Zode (Suermann)

          Levelinchove

          Schenctorpe

          Meldinghoven (de Molner)

          Meldinghoven II

          Rameshovele = Jungmann

 

 

 

 Freie, Freistuhlgüter, "liberi nostri"

 

          1318 XI 1 WUB VIII 1293

          liberis nostris:

          1. Johannes de Rynchoven libero comite nostro

          2. Johanne dicto der Meghedeson

          3. Levoldo de Kulsinctorrpe

          4. Henrico de Schegtorpe

          5. Hermanno de Righove

          6. Wulphardo filio eius

          7. Reyncken de Meldinchoven

          8. Johanne ibidem de Egelbertyng

          9. Johanne Hoykeman

          10.Hermanno dicto Hobelrey

          11.Johanne filipo Webelen in Rameshovele

          12.Wulphardo ibidem

 

 

          Die Familien im Einzelnen:

 

          Greve, Greive

          1318 Johannes de Rynchoven, Freigraf (Greive)

          1332 Johan Greve to Rinchove

 

          Suermann, Rinkhoff

          1318 Herman de Righove

               Wulphard filius eius

          1360 Vrederic to deme Zode         

          1332 Henrich v Schenctorpe

 

          Mellinghoff

 

          Meghedesone

          1318 Johannes dictus der Meghedeson

 

          Kössendrup

          1312 Levoldus de Kulsinctorpe

          1318 Levoldus de Kulsinctorpe

          1360 Diderich van Kelsinctorpe und Sohn Johannes

 

          Schenctorpe

          1318 Henricus de Schegtorpe

 

          1318 Reyncken de Meldinchoven

          1338 Johan de Molner van Meldinchoven

 

          Watermann

          Johann ibidem (Meldinghove) de Egelberting

 

          Rotkötter

          1312 Johannes Hoykinc (liber)

          1318 Johannes Hoykeman

 

          Hoppe

          1318 Hermann d Hobelrey

          1360 Hermann Hoppe

 

          Heimann

          1318 Johannes filius Webelen in Rameshovele

               Wulphard ibidem

          1332 Wulphard v Rameshovel

 

          Jungmann

          1312 Hermannus de Hertoghe

 

          Leveking

          1312 Albertus Levekinc, liber

 

          v. Stromberg  (Ahlen, Haus Hove?)

          1332 Johan v Stromberg, Freier

 

 

Freistuhl auf der Hohen Wardt

 

1374 Cord Voes van der Woltbecke, bischöflicher  Freigraf des Stuhls ton Honwarde

         

1381/84 Steneke van der Steghe, Freigraf upper Honwarde und Sendenhorst

         

1398 ders. nur Honwarde

 

1382 Freigrafschaft auf dem Drein, einst Rolf Boleke (Überwasser U 130)

         

1450 Henrich v Molenbecke gt Kunschap "upper Honwarde"

         

1489 Lambert Becker ders. Stuhl

 

==>gehört ursprünglich zur Schröderschen Freigrafschaft (nicht der Stadt MS)  Umfaßt Teile Ksp Ahlen, Albersloh, Vorhelm, Sendenhorst

 

 

 Freigrafen, Sendenhorst

 

          1502-1511 Haus Harkotten, Archiv Ketteler Urk

          Albert Swolle, Freigraf des Bischofs von MS

 

          1516 BE UB

          Albert von Swolle, Freigraf zu Ennigerloh, belehnt Johan Glade mit Gladengut

          beim Freistuhl zu Keybbinck

 

 

Freigrafen, Sendenhorst

1318 WUB VIII 1293

Knappe Henricus dictus Schredere übeträgt Kentrup die Hufes Kusteshove in Osterwich Ksp Ahlen für 65 Mark als Eigentum.

Verzicht vor seinem Freistuhl: presentibus liberis nostris Johanne de Rynchoven libero comite nostro...  folgen weitere Freie aus dem Raum Sendenhorst

 

1336 Niesert UB II 26

... Hermanni Scrodere de Alen, armigeri ad quem comitatus qui Vrigrafscap nuncupatur, pertinebat, nobis personaliter assedente in platea regia prope oppidum Sendenhorst ante curtim dictam toe Ghest

 

1354 Ägidii U 114

Bernhardus dictus Bose, Freigraf des Knappen Rodolphi dicti Boleken, bekundet Gütergeschäfte im Ksp Amlincburen

Z Conrad Retbergh ...

 

1362 Msc II, 6 S. 482

die Freistuhlleute verkaufen ihre Rechte an den Gütern zu Meldinchoven an den Domherrn Rotger von Ramesberg

Acta in opido nostro Sendenhorst iuxta cymeterium

Z: ... Bernhardo d. Boeze, dicti vrigraviatus vrigravio

 

1366 Kindlinger Beiträge U 165

Johan von Derne, Burgmann zu Mark, verzichtet auf das Freigut Hesselinchof zu Oesterich Ksp Ahlen zugunsten Kentrups vor Bernd geheyten dey Bose, Freigraf Bolken von Lipperode

Zeugen die Freien Diderich und Johan van Aquick, Ghert dey Weghener

 

1367

Ankauf der Freigrafschaft super Dreno durch Bischof Florenz

Stuhlherr Rudolf dictus Boleken (auch Freigraf Bolken von Lipperode) der die Freigrafschaft von Bertold domino de Buren zu Lehen trug

 

1367 Domkapitel IIIf

Bernd Bose bekundet den Verkauf der Freigrafschaft auf dem Drene durch Rudolf Boliken vor seinem Gericht         

 

1399 INA WAF Harkotten I U 56

Steneken von der Steghe, Freigraf upper Honwarde und zu Sendenhorst bezeugt Güterverkauf im Ksp Telgte

 

1458

Hinrick v Molenbeck, Freigraf des Johan Pfalzgraf bei Rhein  

 

1471 VII 15 Lotharingisches Kloster Urkunden (Rep 101 10V)

Vor Hinrik Nysman, Richter zu S., verkauft Berndt Rothoff sein  freies  und  aliges Gut Hoykenhove Ksp Sendenhorst, Bft Bracht und zu Rameshovel an  Johan  Rothof

Die Hove ist belastet mit 2 M an den  Rentmeister  zu  Wolbeck  und  8  Sch Weizen an St. Mauritz

Bernd Rothoff oo Alke; Tochter Barbara

Johann Rothoff oo N.N; Tochter Styne

 

1481 Lotharingische Kloster U 8

Lambert Becker, Freigraf, belehnt mit  Zustimmung des  Rentmeisters  Egbert  Volbert den Joh Rothof mit der Hoykenhove Ksp S, Bft Bracht

Z Lubbert to Weesten Bürgermeister zu S. Henrich Nyseman Richter, Gerd Nase

 

1489

Hynrick Nysman, sen.Richter (des Freigerichts?)1492 Fraterhaus U

 

1492

Richter Hinrich Nysman

 

1502-1511 Haus Harkotten, Archiv Ketteler Urk

Albert Swolle, Freigraf des Bischofs von MS

hierzu:

1500 IX 5 Weistum des Korffschen Gogerichts zu Warendorf über das Recht des hammerwirfes in der gemeinen Mark: Man solde bliven in eyner gemeynen marke van eyns man kempne, tunen, hagen und vraven myt hovenne, meggen und gravene, so veer, als eyn man mochte werpen myt eynemme haerhamere, daer men eyn segede mede haert, als he stond in eynemme graven und worpe myt siner vorderen handt den hamer under sinbem lucteren bene hin in der marke.

Zeugnes des Freigrafen Thonies tomme Steynwege und des Gografen Gerdt Haver.

Standenoten des Gerichts,  ... Herman tor Becker, Albert Swolle

 

1516 BE UB

Albert von Swolle, Freigraf zu Ennigerloh, belehnt Johan Glade mit Gladengut, Ksp Beckum, beim Freistuhl zu Keybbinck

 

1533  Lotharingisches Kloster U12                          

Joh Smedes, Freigraf, bezeugt  der  Cath  Lors,  jetzige  Frau  des  Berndt Lawegge, das am 14. III. abgegebene Zeugnis vor dem  Freistuhl  zu  S.  des Berndt Sandwech, Bürgermeister zu S. und des Hynrich  Wesselynch, daß sie vor dem +Freigrafen Albert Swolle zu  Freistuhlrecht angenommen sei und empfängt die  Huldigung  wegen des freien  Gutes Hoikynkhove anders  gt. Drystenhove Ksp. Sendenhorst

Z: Evert Bocker, Hynrich Boker,  Merten  Loer,  Thonys  Becker,  Bürger  zu  Sendenhorst.

ufkundigen  wollen,  Sie bitte um Behandigung Berndt thor Straten, ihres zukünftigen Gemahls

 

1540 Schwieters, östl. Teil LH S. 255

Hinrick Nysman, Bewirtschafter des Niesmannsgutes in der Bft Rieth, Drensteinfurt, wird von Bischof Franz belehnt mit der Brüninckhove, unses gnädigen Herrn vryen Stoilgude to Sendenhorst

 

1548 Mensing U 100

Hinryck Nysman, Drensteinfurt oo Gertrud ton Santwege Sendenhorst

 

Freistuhlgut

Stuhlfreie; Freie

 

1476 ebd U 4

Vor Henrich Cleyhorst, Richter zu MS verkaufen Elseke ton  Santweghe und Tochter Mette ihr Erbrecht an der Hoykinkhove Ksp. S. Bft Bracht vor dem Bome to Rameshovel und an dem von Thomas Vos bewohnten Hofe in Sendenhorst an Bernd Roethoff

Z: Hinrich Zudarto, Godeke v Haltern, Bürger zu MS

 

 

Freie in Urkunden:

 

1.1325_

  Hinrico de Scenctorepe

          Johan Scenctorpe

          Bernhard d. Cock

          Hermanno Levekemann

          Johan Greve v. Rynchove

 

 

2. 1331

 

          Andreas Heghe

          Wescelus de Quernem

          Joha de Sungeresch

          Conradus Retberch

          Johannes Hushere

          Henrich Cluppel

          Johan d. Greve de Rinchove

          Wescelus de Loen

 

3. 1338 Vinnenberg U 49

                         Johan Husher

                         Bernhard de Koc

                         Wulfhart van Rokesle

                         Johan de Molner van Meldinchoven

                          Freigraf: Rheyme van dem Hame,  Schwiegersohn des Freigrafen Schröder

   

Freistuhlgüter im alten Kreis Lüdinghausen

 

          nach Schwieters nur geringe Prozentsätze

          Werne 142:3   2.07%

          Hüvel 27:1=3.6%

          Bockum 33:2 5.7%

          Walstedde 51:1 1.9%

Verbreitete Bezeichnung Frie: Frye to Beckedorp,  Frie   to Auquak,  Frie  to Dalbockum. Frie to Barkhusen, Frie to Walstedde

 

          urspr. Freistuhlgüter in Sendenhorst

 

          Kulsinctorpe (Levold = Mey ?)

          Joh v Rinchove = Greve

          Joh Bruninc = Niesman

          Ludolf de Rameshovele = Heimann

          Hertoges (Hoppe)

          ton Zode (Suermann)

          Levelinchove

          Schenctorpe

          Meldinghoven (de Molner)

          Meldinghoven II

          Rameshovele = Jungmann

 

 

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