Gerichte I

Vormärz

 

nach A 609 (1828-1887) vorgefallene Verbrechen

 

eindeutige Häufung von Diebstählen 1830

1828 2 Diebstähle

1829 1

1830  8 Diebstähle (Leinen, Gänse, Kleidungsstücke, Bargeld)

 

1841

Kartenspielen mit Prügelei:

Sollte das mir unbekannte Spiel 66 ein Hazardspiel sein, so ist deshalb die Kriminal-Untersuchung gegen den Wirth (Topp) und die Teilnehmer nach § 1298 zu beantragen

Polizeidiener Dengenhard erhält Rüge, weil er zugelassen hat, daß 2 Tage hintereinander bis zum frühen Morgen (Polizistunde!) gespielt wurde-.

 

1845 Metzger Osthues (Vater und Söhne) haben krepiertes Vieh zum Verkauf gebracht. Untersuchung (da der Verdacht im Publikum obwalte, daß die Familie Osthues das Vieh absichtlich zu Tode bringen um denmach das Fleisch der Kadaver an sich und zu verhandeln überhaupt, daß dieselben gehfährliche Menschen sind, so sind sie genau zu beobachten. Der Sohn Th Osthues auch der Tötung der Kühe des Wirts Topp in der Weide dringend verdächtig ist,

LR untersagt Osthues die Ausübugn des Metzgergewerbes

Sohn Osthues seit 1844 in Everswinkel verheiratet

Metzger wilhelm Osthues hat in Münster auf den Fischbänken mehrfach verdorbenes Fleisch von krepierten  Tieren verkauft,Anzeige

Osthues hat Bauern die ihre Pferde im Stall des Wirtes Bernhard Vechtrup an der Ludgeristraße unterstellten, das Futter entwendet.

Theodor Osthues 65J. wird verhört und leugnet.

 

 

A 609

 

 

Vorgefallene Verbrechen 1828 -1889

 

 

1827 Okt 16

Webergesell Melchior Quante zeigt an: Gestern,  am hiesigen Markttage, hätte eine abgeschlosssene Gesellschaft junger Leute von hier in dem Hauses des Wirths Bernhard Topp gelagt. Er als Scheffe für Ruhe und Ordnung dabei zu sorgen gehabt. Am Nachmittage gegen ungefähr 3 Uhr, seien mehrere junge Leute von einer anderen Gesellschaft, welche bei dem Wirt Wilhelm Bücke tagen wollen, deren  Musikanten  aber lange ausgeblieben, auf das Tanzzimmer bei Topp gekommen. Die Gesellschaft habe darüber aber ihren Unwillen geäußert und ihn, als den Scheffen aufgefordert, dafür zu sorgen, daß sich die zur Gesellschaft nicht gehörigem entfernten, Er habe sich daher an dieselben gewandt, und sie gebeten, sich fortzubegeben, da sie wohl hörten, daß man sie nicht in ihrer Gesellschaft haben wolle. Als er nun dieserhalb an der Tür gestanden und gesprochen, habe plötzlich der Sohn des hiesigen Schmieds Adolph Stapel namens Bernhard ihm einen heftigen Schlag in das Gesicht verabfolgt. Der Schlag sei wahrscheinlich mit einem eisernen Instrumente geschehen. So viel er in der ersten Bestürzung bemerkt, habe bei diesem Auftritte 1. der Weber Anton Ostholt, 2. der Weber Andreas Ostholt bei ihm gestanden die daher den Vorfall bezeugen können. Er trage auf Untersuchung und Bestrafung an.

Beigefügt ärztliches Attest Dr. Fortmann über Verletzungen im Gesicht (Amtsarzt)

 

Verzeichnis der 1827 begangenen Verbrechen

1. Diebstahl bei Ökonom Frei 6 Hemden

2. Anton Lütkehues: Diebstahl beim Kaufmann Everke: 9 Oberhemden, 10 Sacktücher, 9 Hauben, 19 Fenstergardienen, 1 Kinderkleid, 9 Frauenzimmermützen, 6 Frauenchemisetttes, 1 Kissenüberzug, 1 Mannshemd, 1 Frauenhemd, 1 Paar Strümpfe, 2 Untermützen, einige kleine Halskrausen für Kinder.

 

1829 Dezember 17 Verwahrloste Kinder:

Im hiesigen Bezirke befindet sich nur ein minderjähriges Individuum, welches eines Verbrechens beschuldigt und bereits auch daüfr bestraft ist, dieses ist der Bernd Schönig aus Marienfeld, welcehr im Zuchthause zu MS gesessen und seit Herbst aus der Bürgermeistrei Wollbeck ins hiesige Kirchspiel getreten ist. Wohnt beim Colon Wrede und ist noch nichts Nachtheiliges bekannt geworden.

 

1803 Januar 6

Erschien Ehefrau dess S. bernd und zeigte an, »sie habe eine Magd namens Maria Brüser im Dienste, welche seit einniger Zeit in dem Verdacht gestanden, daß sie schwanger sei, indessen habe dieselbe solches bisher geleugnet.

Am vergangenen Mittwochen morgens, nach dem Dreschen, habe sie sich unpäßlich erklärt, und unter dem Vorwande, sie habe die Masern, zu Bette begeben. Gestern habe sich indessen Blut auf der Schlafkammer des Mädchens gefunden, und auf Befragen, woher dieses Blut käme, habe die Brüser angegeben, sie habe solches ausgespien.

Sie, die Ehefrau bernd, habe sich indessen mitt ihrer Spinnerein Maria Katharina Wilking veranlaßt gesehen, eine nähere Untersuchung über die Umstände der p. Brüser zu halten, habe das Bett nachgesucht, um hierin ein todtes Kinde im Stroh in einem Rock zugeschlagen an den Füßen liegend gefunden, welches gestern Abend gegen 7 Uhr stattgefunden hätte.

Die Brüser habe auf die Frage, ob sie ihr Kind getödtet habe, geantwortet, sie wüßte nicht, ob das Kind gelebt habe.

Die Ursache, wearum dieser Vorfall erst jetzt, um halb zwei Uhr, zur Anzeige gebracht werde, entschuldigte die S. Bernd damit, sie habe solche erst dem Herrn Pastor um 11 Uhr angezeigt, und sei von diesen hierher verwiesen.

Der S. bernd wurde sogleich aufgegeben, das Kind auf das sorgfältigstee zu verwahren, und das Mädchen, die Maria Brüser, welche noch bettlägerig krank ist, bis zu weiterer Ordre scharf zu bewachen,

Bürgermeister an Stadtgericht Ahlen:

Die Leiche des Kindes ist in einem Koffer verschlossen und der Schlüssel hierzu mitgenommen, die kranke Wöchnerin ist bei der S. Bernd unter Wache gestellt.

 

Actum in der Behausung des S. bernd im Ksp Sendenhorst, den 6. Februar 1830

Nach der soeben erhaltenen Anzeige der Ehefrau Schulze Bernd, daß ihre Magd Maria Brüser ein Kind im geheimen gebohren, welches sie gestern Abend in einen Rock gehüllt im Bett todt gefunden haben, begab ich mich nach vorheriger Requisition mit dem Amtsarzt Dr. forstmann hieher, um die Sache näher zu untersuchen.

Zu vörderst wurde die S. Bernd aufgefordert, das Kind der Brüser vorzuzeigen. Diese brachte dasselbe aus  einem verschlossenen Koffer in einem gedruckten Leinen-Rock eingewickelt, und erklärte sich der Herr Amtsarzt Dr. Forstmann wie folgt:

Das Kind ist ein Mädchen, 6 1/2 Pfd. schwer, mit vollständig ausgebildeten Kopfhaaren und Nägeln an den Fingern und an den Zehen. Selbes war vor Kälte ganz erstarrt, die beiden Oberarme lagen gerade an den beiden Seiten des Brustkastens, die Vorderarme waren gestreckt gegen das Gesicht, die Hände auf die Wangen und hatten eine Grube in dieselben gedrückt. Die Nase war platt, so daß der linke Nasenflügel unmittelbar den oberen Rand der Oberlefze berührte, Das linke Nasenloch war offen, jedoch verschoben, Die Augenlider beide geschlossen, der Mund geschlossen, der blutleere Nabelstrang lag rechts über dem Brustkasten, umschlang den hintersten Theil des Halses und das kurze Ende desselben lag in der linken Hand, in dem Winkel zwischen dem Daumen und dem Zeigefinger. Die beiden Oberschenkel waren vorwärts gegen den Unterleibe gestreckt, der Unterschenkel des linken Fußes quer über die Nabelgegend. Der Unterschenkel des rechten Fußes unter demselben, mit dem Unterfuß an die Genitalien, der After offen, etwas von Kindespech noch beschmutzt. Die Genitalien waren geschlossen und weiter an denselben nichts zu bemerken, Der Kopf war gekeilt, d. h. so gestaltet, wie er sich bei jeder etwas verzögerten Geburt darstellt,

Auf der ganzen Oberfläche des Körpers zeigten sich schon hin und wieder mehrere blaue Todtenflecken, übrigens durchaus keine Spur irgendeiner Verletzung, die auf Gewalttätigkeit schließen ließe, Schließlich wird noch bemerkt, daß sich an der Nabelschnur einige Fäden Flachs befunden. Dr. Forstmann

Hierauf begaben wird uns mit der Ehefrau S Bernd auf einen rechts neben der Küche liegenden kleinen Bühne, wo die Maria Brüser krank im Bette lage. Auf befragen erklärte sie:»Ich heiße Maria Brüser, bin ungefähr 21 Jahre alt, aus dem Kirchspiel Alt-Ahlen gebürtig, Tochter eines Kötters und ohne Eltern. In der Nacht von Donnerstag auf Freitag oder vom 4. zum 5. des Monats habe ich ein Kind geboren. Ich war während der Geburtsarbeiten für mich ganz allein im Bett, ondem ich meinen Zustand aus Furcht keinem entdeckt hatte, weil ich den Zeitpunkt meiner Niederkunft nicht so nahe glaubte. Ich befand micht freilich am Tage vorher unwohl, hielt dieses aber noch für Folgen der eben überstandenen Masernkrankheit. Gegen 3 Uhr morgens verspürte ich heftige Schmerzen, und bald darauf erfolgte die Geburt des Kindes. Ich verfiel darauf in einen Zustand, worin ich von mir selbst nichts wußte.  Es mochte ungefähr 3/4 Stunde später sein, da zog ich das Kind unter dem Bett hervor, und da ich kein Lebenszeichen ann ihm bemerkte, hüllte ich es in einen Rock ein, und legte es untenn an dei Füße in mein Bett, wo es liegen blieb, bis gestern Abend gegenn 7 Uhr, wo meine Hausfrau mit der Spinnerin Maria Catharina Wilking zu mir kam, um das Bett zu machen. Selber gestand ich endlich, was vorgegangen war, diese nahm den Leichnam des Kindes darauf mit sich.

Die Maria Brüser gestand weiter, sie habe einige Wochen nach Pfingsten mit Schöckinghoffs  Sohn aus Sendenhorst einen Beischlaf gehalten, acht Tage nachher, wo die Zeit ihrer Reinigung habe eintreten müssenn, wäre dieselbe gestockt, und sie wäre von derzeit über ihren Zustand immer unsicher gewesen, ob sie schwanger sei oder nicht, Damals wohnte ich nich bei dem Zeller Horstmann, und bin erst seit Michaeli hier bie Schulze Bernd im Dienst.

Meinen Zustandd habe ich übrigens keinem, weder meinen früheren noch jetzigen  Brodherren, noch meinem Liebhaber entdeckt.

Schließlich bemerkte der Forstmann, daß die Nachgeburt bei der Maria Brüser eben erst zum Vorschein gekommen wäre.

 

1830 Februar 10 Gerichtsdeputation Sendenhorst

Da die Inculpatin Anna Maria Brüser bis dahin, daß dieselbe an das Kgl Inquisitoriat zu MS abgeführt werden kann, bewacht werden muß, und deren körperlihce Umstände es gegenwärtig noch nicht gestatten, diese Transportierung vorzunehmen, so sehen wir uns veranlaßt, Sie Herr Bürgermeister zu bitten, die Inculpatin bewachen zu lassen.

 

1830 Februar 11

Polizeidiener Lahrmann zeigt an, er habe den Kötter Zacharias auf dem Ahlener Damm getroffen, welcher heute die Wache bei der Brüser hätte, Er habe ihn daher gefragt, warum er nicht auf seinem Posten sei und zur Antwort erhalten, der S bernd habe ihn seines Postens entlassen indem er versichert hat, die Bewachung wäre ihm vom Gericht anvertraut.

(Auf Befragen erklärt S Bernd, daß ihm die Wachen sehr lästig seien und wolle er selbst die Bewachung übernehmen. »Übrigens befände sich die B in einem ziemlich guten Gesundheitszustande, und er träge darauf an, dieselbe bald aus seinem Haus zu nehmen. )

 

1830 Febr 19 Land- und Stadtgericht Ahlen

Die Verhandlungen wegen der von der Dienstmagd des Coloni S Bernd, der Anna Maria Brüser, geschehenen Verheimlichung ihrer Schwangerschaft und Niederkunft, haben wir an das Kgl. Inquisoriat zu MS eingesandt.

 

1830 März 6 Albersloh:

Die Arrestantin Anna Maria Brüser ist hier richtig abgeliefert.

Transportzettel mit Signalement: ... wegen verheimlichter Schwangerschaft und Niederkunft arrestiertes Dienstmagd A M Brüser aus dem Ksp Alt Ahlen wird hierdurch unter 2 Mann sicherer Begleitung über Albersloh nach Münster transportiert.

 

1831 Sept 14

Erschien der Handelsjude Itzig Lefmann und zeigte an, gestern Abend, kurz vor 10 Uhr, wäre mit starker Kraft an seiner Hausthür geworfen und kaum wäre dieses geschehen, mit einer Handvoll Steine in das über der Thür befindliche Fenster -Oberlicht wo keine Blendlade wäre, ebenfalls geworfen und habe 10 Scheiben entwei geschlagen, die SCheibe wöre das Stück zwar nur 1 1/2 Sg werth, indessen der erlittene Schreck wäre sher groß. Verdacht habe er auf Niemand

 

 

 

1842 März 1 Bürgermeister an Landrat

Bereits in meinem Bericht vom 13. Dez habe ich über des öfteren müßige Verweilen des Webers Balthasar Seebröcker aus Walstedde bei seiner Schwester, der Elis. Seebröcker im Armenhause dahier Anzeige erstattet. In der verwichenen Nacht ist derselbe abermals und zwar ausgekleidet bei ihr im Bette liegend betroffen worden, Da solches (folgt §§) verboten ist, so habe ich denselben arretieren lassen und an das Gericht Ahlen abliefern lasen, damit ihn ein gerichtlicher Verweis erteilt werde.

Der S. hat eingeräumt, daß er sich öfters bei seiner Schwester aufhalte, bei derselben im Bette schlafe und von den ihr aus der Armenverwaltung bestellten  Kosthäusern gebrachten Speisen mitesse.  ... Anfrage, ob der S. in das Arbeitshaus Benninghausen gehöre.

In Bezug auf die Elisabeth Seebröcker bemerke ich beiläufig noch gehorsamst, wie dieselbe in zwei Jahren zu den H Sacramenten nicht gegangen ist.

 

... In der verwichenen nacht um 11 - 12 Uhr wurde der Seebröcker vom Polizeidiener vorgeführt und von dem letzteren angezeigt, wie er ersteren im Armenhaus neben seiner Schwester ausgekleidet im Bette liegend betroffen habe. Der Vorgeführte wurde hierauf in Arrest gebracht. Nachrichtlich wird noch hier bemerkt, daß das häufige, arbeits- und zwecklose mehrtägige Verweilen des Webers S.  aus Walstedde bei seiner Schwester im Armenhause dahier, welcher er den ihr von der Armenverwaltung angewiesenen Unterhalt verzehren hilft. zu der Maßregel Veranlassung gegeben hat, denselben am 30. Oktober letzten Jahres in seine Heimat zu verweisen ...

 

Aussage der Seebröcker: 1. Ich heiße wie vorsteht, bin aus Sendenhorst gebürtig, katholischer Religion, 41 Jahre alt. Meine Eltern sind verstorben. Ich habe Frau und 7 Kinder von 19 bis 3 Jahren und ernähre meine Familie vom Weberhandwerk. Ich habe einen kleinen Kotten von dem Gutsbesitzer Rath in Sassenberg in Zeitpacht. Meine Militärpflicht habe ich durch 6jährigen Dienst bei den Füsilieren abgeleistet ... nicht vorbestraft

Zur Sache: Am Sonntag Morgens ging ich von Walstedde aus nach Sassenberg um mit meiner Gutsherrschaft daselbst wegen des Wiederaufbaus meines, im vorigen Sommer abgebrannten Hauses mich zu besprechen. Am nämlichen Tage kehrte ich zurück bis Hoetmar, wo ich bei meinem Vetter, dem Weber Schlautmann,  übernachtet und gestern Abend bis hier gekommen und bei meiner Schwester im Armenhause eingekehrt bin. Nachdem ich mit derselben zu Abendd gespeist, legte ich mich ausgekleidet  zu meiner Schwester zu Bette. Dieselbe war ebenfalls ausgekleidet. ... Schilderung der Festnahme ... auch muß ich einräumen, daß ich zweuilen einige Tage bei miner Schwester im Armenhauses mich aufhalte, wo ich dann mit ihre speise und bei ihr, wie in der vorigen Nacht im Bette schlafe. Der Zweck meines öfteren Besuchs bei meiner Schwester dahier ist kein anderer, als um dieselbe zu besuchen. Beschäftigung kann ich alsdann nicht treiben.

 

1. März 1842

Transportzettel : Transporteur Westhoff hat Seebröcker beim Stadt- und Landgericht abzuliefern.

Signalement: ... Bekleidung Grauer Tuchrock, Aschgraue Tuchhosen, Gestreifte wollene Weste, gelbes baumwillenes Halstuch,  rindslederne Halbstiefel, graue tuchene Kappe mit schwarzem lackierten Schirm.

 

Bürgermeister Brüning drängt mehrfach darauf, Seebröcker nach Benninghausen abzuschieben: das sein zweckloses Umhertreiben und anstößiges Zusammenschlafen mit seiner Schwester sowie die Aufzehrung deren Arbeitsverdienstes und der ihr gereichten Unterstützung nicht aufhört.

 

1842 Mai 24

LR Lüdinghausen  Graf Schmising lehnt wohl auf Intervention des Drensteinfurter Bürgermeisters Lindgens die Einweisung in das Landesarbeitshaus ab.» ... kann nicht als unverbesserlicher und arbeitsscheuer Bettler und Müßiggänger betrachtet werden, zumal er mit dieser seltenen Ausnahme ein fleißiger und ruhiger Mann sei, und seine Frau mit mehreren Kindern durch seinen Arbeitsverdienst ernähre, daß indeß nunmehr,. und dies ist in Ausführung zu bringen, demselben zu Protokoll eröffnet sei, wie der zwecklose Besuch seiner aus Armenmitteln unterstützten Schwester den Verdacht der Bettelei gegen ihn begründe, daß ihm dieser untersagt werden müssen und daß er, falls er doch wieder oder sonst bettelnd betroffen werde, die in der Landarmenordung angedroht Strafe ihn treffe«

 

1842 Juli 24

Der Inculpant Weber Balthasar Seebröcker wird von dem wider ihn gewesen Zusammenschlafens mit seiner Schwester eingeleiteten Untersuchung kostenlos freigesprochen (Gericht Ahlen)

 

1843 Okt 26

Der hiesige Thierarzt Leusner ist von einem Adolph Drieslein aus MS in dem Toppschen Wirtshaus hieselbst durchgeprügelt. Leusner hat jedoch den Drieslein hierzu Veranlassung gegeben, indem er sich beim Kartenspielen Betrügereien und Schimpfworte erlaubt hat.  Da der Leusner an der Sehrkraft des rechten Auges verletzt ist, so werden die Verhandlungen vor dem Gerichte zur Kriminaluntersuchung übergeben werden müssen.

 

Landrat: Unverzüglich Verhandlungen gegen den Wirt Topp wegen Überschreitung der Polizeistunde aufzunehmen.» ... eine den sehr erschwerenden Umständen, wonach er sogar sich zur Ruhe begeben hat, ohne die Entfernung der Gäste zu veranlassen, daher an dem Exzesse mit Schuld ist, weil er selbst sich außer Verfassung gesetzt, denselben steuern zu können, entsprcehnde empfindliche Polizeistrafe zu erkennen.

Sollte das mir unbekannte Spiel 66 ein Hazradspiel sein, so ist deshalb die Krominal-Untersuchung gegen den Wirth und die Theilnehmer nach § 1298 sequ. loco cit. zu beantragen«

 

1848 Aug 8

Hermann Peitz, 19 Jahre, katholisch, aus Delbrück, Schneidergesell bei Theodor Bartmann: Am Sonntag Abend war in in der Behausung der Anton Vennewald, er waren dort der Bernard Kössendrup und der Zimmergesell Althuesmann, bei Decker wohnhaft, aus dem Haus transportiert. Diese hatten Streit mti dem bei Krinks wohnenden Knrechte. Selbe setzten diesem aus dem Nordtor nach, ich folge ebenfalls und habe dem Spektakel, welche diese mit dem gedachten Knecht hatten, zugesehen. Ob solche geschlagen haben oder nur Spielerei gemacht, weiß ich nicht. --- Große Schlägerei mit unfangreichen Verhör ---

 

1859 Jan 24

Auf die Anzeige des Schutzmanns Uphoff, daß der Glaser Ahagen hierselbst in der Nacht vom 22. auf dem 23. d. M. auf der Straße überfallen und arg gemißhandelt worden, verfügte sich der unterzeichnete Amtmann in die Wohnung dee Ahagen um denselben, da er bettlägerig, zu vernehmen:

Am 22. d. M. war ich mit mehreren anderen in der Schenke des Wirths Topp hierselbst, namentlich der Schneider Theodor Bartmann, der Tgl Wilhelm Waldmann, der Tgl Theodor Rieping und der Tgl Bischob junior anwesend. Schon am Morgen hatte mir der Tgl Bernard Bartmann gesagt, ich möge mich in Acht nehmen, sein Bruder Theodor, der wolle mich schlagen. Bereits vor zwei Jahren wurde ich vor diesem Menschen gewanrt. um 9 Uhr sagte mir der Drechsler Klümper hierselbst, der Th Bartmann habe ihm bedeute, er solle sich von mir fortmachen, er bekomme sonst Schläge mit. Um 10 Uhr sagte mir der Stiefsohn des Wirts Topp, namens Wilhelm Frie, der Th Bartmann und Tgl Waldmann wollten mich prügeln. Ich möchte mich daher durch das Fenster der Stube eintfernen, Ich that dies, war aber kaum auf der Straße, als ich Th Bartmann und Tgl Waldmann entgegen traten, letzterer schlug mich gleich mit einem Instrumente derartig ins Gesicht, daß mir zwei Zähne aus dem Munde flogen und ich zu Boden fiel. Ich suchte mich durch die Flucht zu retten, wurde aber an dem Garten des Vikars Meinert eingeholt, von Th Bartmann und Waldmann niedergeworfen und fürchterlich gemißhandelt, geschnitten, geschlagen und mit Füßen getreten, bis ich die Besinnung verlor. Wie ich nach Hause gekommen bin, weiß ich nicht, da ich alle Besinnung verloren hatte. Das Pflaster soll derartig mit Blut bedeckt gewesen sein, daß der Nachbar Thierarzt Bröcker des entsetzlichen Anblicks wegen das Pflaster hat abwaschen lassen. Der Tgl Rieping und Bischob haben der Mißhandlung zugesehen, ohne mir Hülfe geleistet zu haben, Auch der Schustergesell Franz Lücke und der Sattler Schmülling sollen aus der Entfernung den Überfall gesehen haben.

 

1849 Sept 17

Amtsgericht Ahlen bittet um Auskunft über Vermögens- und Militärverhältnisse von Böttchergesellen Johann Christian Kerkmann, Heinrich Börger, Schneidergeselle Hch Heumann, Steinhauergeselle Bernhard Heumann Hch Westhues, Anton Lütkenhues junior

Aussage des Bürgermeisters über den Lebenswandel:» Angezeigt, daß Kerkmann einen nichtswürdigen Lebenswandel geführt habe und in dem Rufe eine Schwärmers und Schlägers uind Tumultuanten stehe, Henrich Börger ebenfalls dem Trunke un der Streitsucht ergeben sei und auf dem Point stehe, ein gefährliches Subject zu werden Gegen das Betragen der übrigen sei nichts zu erinnern.«

 

1851 Febr 14

Weber Bern Hermann Bartels, 54J, sagt aus: Vor elf Jahren habe ich mit meiner Stieftochter Gehrs, und zwar noch zu Lebzeiten mier verst. Frau, der leiblichen Mutter der vergenannten Stieftochter, ein Kind gezeugt, welches sich gegenwärtig noch in meiner und meiner Stieftochter Pflege befindet, Jetzt, nach Absterben meiner Frau, ist meine vorgenannte Stieftochter wieder von mir geschwängert und sieht innerhalb von vier Moanaten ihrer Entbindung entgegebn.

Ich habe mehrmals um Dispensation von dem hiesigen Pfarrer und der bischöftlichen Behörde gebeten, meine Stieftochter ehelichen zu können. Sie wohnt bei mir und führt mir den Haushalt. Da ich dieselbe nicht entbehren kann, bitte ich ihr verbleiben zu gestatten.

Anweisung: Die Stieftochter muß innerhalb von 2 Tagen die Wohnung verlassen, widrigenfalls zu Zwangsmaßnhamen geschritten werden müsse, da auch nach den Bürgerlichen Gesetzen eine Ehe mit seiner Stieftochter unzulässig sei

 

1852 Jan 26

Schustergeselle Franz Arnold Lücke zeigt unter Vorlage eines ärztlichen Attestes an: Gestern befand ich mit in der Wirtsstube des Bäckers Wieler, worin sich außer seinem Sohne um 10 Uhr folgende Personen befanden:

1. Thierarzt Liesner, 2. sein Sohn, Färbergeselle Hermann Leisner, 3, dessen Sohn Wilhelm Leisner, 4. mein Bruder, Schuster Bernhard Th. Lücke, 5, Sattler Schmülling 6. Weber Bernhard Theodor Kössendrup, 7, Vetter des Thierarztes Leisner, August Leisner, 8 Kötter Falk aus Enniger.

»Die Gesellschaft war mit Spielen - "blüffen" beschäftigt, als der Hermann Leisner von meinem Bruder Geld verlangte, worauf ich erklärte, ich sei erbötig,  ihm die verlangte Summe für meinen  Bruder zu zahlen. Plötzlich ergriff  derselbe den auf dem Tische stehenden Zimmerleuchter, worauf eine Kerze brannte, löschte dieselbe und schlug dann mit dem Leuchter auf mich ein, wodurch ich attestierten Wunden davon getragen habe«

 

1852 Febr 26 LR an Bürgermeister Kreuzhage:

»Auf den Bericht vom 25. d M benachrichtige ich Sie, daß der Gensdarm Knape von mir beautragt ist, am nächsten Sonntag gegen Abend sich in Sendenhorst einzufinden, um erforderlichen Falls zur Aufrechterhaltung der Ruhe und Ordnung zu wirken.

Gegen die Tumultuanten, welche von dem Polizei-Offizianten erkannt sind, wollen Sie, wenn es noch nicht geschehen sein möchte des allerschleunigsten die Einleitung eine Strafverfahresn bei der Staatsanwaltschaft beantragen«

 

1852 März 8 Bürgermeister an Staatsanwaltschaft Warendorf

Am 23. und 24. vorigen Monat hat auf Veranlassung des Gebots der Polizeistunde in hiesiger Stadt ein  nächtlicher Unfug stattgefunden, der zugleich mit Widersetzlichkeit gegen den Polizeidiener und den demselben zur Unterstützung beigegebenen Gefangenenwärter Kottenstein verbunden war.

Indem ich die erkanten Theilnehmer und deren Verhältnisse und Führung in der Anlage zur weiteren Veranlassung beifüge, bemerke ich zugleich, daß der Schreinerlehrling Bröcker, Anton geb hier 1833 zur Zeit im Dienste des Schreiners Borgmann Ksp Lüdinghausen, 2. Bernhard Erdmann geb 1832, 3. Ehefrau Hutmacher Schulte an den Fastnachtstagen hier anwesend  gewesen und imstande sind, die noch nicht bekannten Teilnehmer an dem Unfuge zu bezeichnen

 

1852 April 20

Eine Untersuchung ist eingeleitet. Augenblicklich ist eine Kommission des Kreisgerichts WAF damit beschäftigt, die Beweismittel aufzunehmen

 

1852 Mai 21

Die zwölfjährige Tochter des Tgl Günther ist am Freitag den 14. des Monats gegen Abend von einer Mannsperson unanständig behandelt woren. Hierzu Vernehmung ihrer Mutter Anna Maria Günther   geb. Jäger gebürtig aus Delbrück.

»Am 14 des Monats, Abends, als die Dunkelheit beinahe eintreten war, saß ich mit einem Töchterchen unseres Nachbarn Witwe Panning namens Maria Anna, etwa 11 Jahre alt, vor der Tür der Panningschen Wohnung, als eine erwachsene Mannsperson vorüber kam.

Derselbe bückte sich zu uns  nieder, und als wir davon sprangen verfolgte er uns und faßte endlich mit dem Haken des Schneidemesser, das sie an der Handt trug, mein Bein, wonach ich zum Fallen kam. Bei dieser Gelegenheit brachte der junge Mann seine Hand unter meine Röcke und hat sich zugleich unanständige Griffe erlaubt. Übrigens ist mir Leides nicht zugefügt.«

Die Günther bezeichnet den jungen Mann als Lehrling des Schusters Gehrmann (Bernhard Velthaus, geb zu Heessen 1837, d. h. 15 Jahre)

Der Vorfall ereigneite sich auf der sogenannten Armenleutehausstraße

 

1852 Sept 14 Warendorf Landgericht

In der Untersuchungssache wider die Dienstmagd Magdalene Römer gesteht die Angeschuldigte »zur Abtreibung der Leibesfrucht Abortirmittel angewendet zu haben. Sie gibt an, daß in ihrem Koffer, welcher beim  Kolon Rothkötter steht, sich annoch einm Fläschchen befinden wüde, in welchen ihr ein derartiges Mittel verabreicht sei.

Wir ersuchen das Amt Sendenhorst, schleunigst den Koffer der Römer untersuchen zu wollen.«

 

Antwort des Bürgermeisters:» Der Koffer der Römer, befand sich nicht bei Rotkötter sondern bei ihrem letzten Dienstherrn S Tergeist. Er ist verschlossen und versiegelt worden. In dem befanden sich zwei Medizingläser ohne Inhalt, welche nach  Angabe der bei Tergeist dienenden  Mitmagd Catharina Peitz  Mixturen enthalten haben, die der Römer von dem hiesigen Dr med Frey verordnet worden.

 

fehlen Verhandlungsprotokolle, jedoch

1853 Sept 30

»An die Magdalene Römer aus Westheim in der Straf - Anstalt zu Händen des Zuchthauswachtmeisters zu Münster einen Koffer nebst Schlüssel durch fuhrmann Beumer übermittelt«

 

1853 Juni 25

Staatsanwaltschaft ermittelt in Sachen Tischlermeister Gehrad Hoppe wegen Mißhandlung seines Lehrlings Gerhard Babliowsky (»Was die Persönlicheit des Hoppe, welcher übrigens in schlechten Vermögensverhältnissen steht, anbelangt, so erlaube ich mir auf den Inhalt der beigefügten Personalakten mit dem Bemerken Bezug zunehmen, daß die Führung des Hoppe bis jetzt ohne Tadel geblieben ist.«)

 

1856 Febr 24

Im Namen des Königs: Anstreicher und Organist Wilhelm Ahage wird wegen Beleidigung eines öffentlichen Beamten während seines Berufes zu einer einwöchentlichen Gefängnisstrafe und Kosten des Verfahrens  verurteilt.

In Erwägung daß freilich der Angeklagte in dierser Instanz in seiner Eigenschaft als Familienvater, seiner Stellung als Organist und seiner bisherigen tadellosen Führung mildernde Ustände bezeichnet hat, wird eine Revision angstrebt. In letzter Instanz wird das Urteil trotzdem bestätigt, weil die Strafbestimmungen keine ander Auslegung zulassen.

 

1856 August 18

Benachrichtigung der Bürgermeisterei Sendenhorst durch die Staatsanwaltschaftr MS:

In Sachen  Ackerknecht Herman Gausebeck und Konsorten aus dem Ksp Sendenhorst

a) die angeklagte Näherin M Anna Overkamp wegen zweimaligen wissentlichen Meineids Zuchthausstrafe von 2 Jahren

b) Friedrich Wilhelm gt Franz Anton Degenhart wegen Meineids  Zuchthaussstrafe von 2 Jahren 3 Monate

 

1856 Sept 2 Bürgermeister an die Staatsanwaltschaft Warendorf:

Polizeiliche Verhandlungen, »die in der Nacht vom 15 und 16. Juni des Jahres vor der Toppschen Wirtschaft hier stattgehabten Exzesse betreffend: Der Vorfall hat sowohl in hiesige, Publikum als auch  bei den Teilnehmern der Festlichkeit aus Warendorf die lebhafteste Indignation hervorgerufen, und dürfte um so weniger ungeahndet bleiben, als die in Frage stehende Vermögensbeschädigung, wenn solche nicht entdeckt worden wäre, die traurigsten Folgen für Leben und Gesundheit der Festtheilnehmer aus WAF nach sich gezogen haben würde. Inhalts der vorliegenden Verhandlungen wird der Bernhard Quante zunächst unter Anklage gestellt werden können und eine eidliche Vernehmung des Carl Ahrens zur Feststellung der Täterschaft führen.«

 

1856 Dez 12

Polizeiliche Verhandlungen bezüglich der am 8. dieses Monats an dem Hause des hiesigen Steinhauers Melchior Quante verübten Tätlichkeit mit dem Antrage, den Zimmergesellen Heinrich Saerbeck hier unter Anklage stellen zu wollen, ebenfalls gegen den Bernhard Qaunte wegen Beschädigung des ... ?

 

1857 März 20

Auf Veranlassung der Gerichts Warendorf ist  der Zimmermann Hch Anton Saerbeck.  geb 1833 festzunehmen.

Antwort des Bürgermeisters: Saerbeck arbeitet zur Zeit auf dem Kolonate Tophoff Ksp  Greven, wird aber nach Ablauf einer Woche zurück sein.

 

1857 April 7 Warendorf Kreisgericht

Bürgermeister wird aufgefordert, über die persönlichen Verhältnisse des Zimmermeisters Hch  Saerbeck, des Maurres Heinrich Greive, des Steinhauergesellsen Wilhelm Mahl und des Holzsschuhmachers Heinrich Timmers zu berichten

Saerbeck: Zeigte ein hochfahrendes, zur Widersetzlichkeit geneigtes Verhalten. die übrigen noch nicht bestraft

 

1857 Juni 4 WAF

Steinhauer Bernard Quante wird durch Gerichtsbeschluß vorläufig in Haft gehalten

 

1857 Dez 1

Glaser Wilhelm Ahage war wegen Beleidigung des  Bürgermeisters eine Woche in Haft. »Er hat sich seidem wiederholt beigehen lassen, zu einer Zeit, wenn der Unterzeichnete allein war, in das Verwaltungslokal einzudringen und denselben in aller Weise  zu behelligen und  zu belästigen, namentlich demselben vorzuwerfen, daß er durch diensteidliche Angabe seines, des Ahagen damilige Beurteilung herbeigeführt habe, daß jene Angaben falsch seien. Heute war das abermals der Fall, indem der Ahage die dienstendliche Verfahrun in der Untersuchung wieder ihn abermals zur Sprache brachte. Um den maaßlosen Angriffen und Übertreibungen des Ahagen, welcher die Gelegenheit,  wenn ich allein im Locale anwesend  bin, auszuspähen weiß,  endlich ein Ziel zu setzten, ist demselben der Eintritt in das Dienstlokal nur noch in Begleitung des Polizeidieners gestattet.«

hierzu Gerichtsverhandlung

 

1857  Okt 9 Münster

Zimmermann Heinrich Anton Saerbeck erhält wegen wissentlichen Meineids eine Zuchthausstrafe von zwei Jahren

 

1857 Oktober 31

Mitteilung an die Ortsbehörde durch das Kreisgericht Hamm: der Steinhauergeselle Hermann Menz zu Wellinghofen bei Hoerde wurde wegen einfachen Diebstahls mit einer Woche Gefängnis bestraft.

 

1858 März 24

Gericht WAF: »Zimmergeselle Hch Saerbeck aus Sendenhorst erhält wegen vorsätzlicher Mißhandlung eines anderen und der vorsätzlichen und rechtswidrigen Beschädigung fremder Sachen eine dreiwöchentliche Haftstrafe.«

 

1858 April 24

Bernard Kerkmann und Bernard Börger erhalten wegen vorsätzlicher Mißhandlung eines anderen zwei- bzw. einen Monat Gefängnis

 

1858 Dez 20

Mitteilung des Polizei-Anwalts MS. Steinhauer Bernard Börger aus Sendenhorst wegen Bettelns unter falschen Vorspiegelungen mit einer Woche Haft bestraft.

 

1860 März 9 Bürgermeister an LR

Anzeige, daß an der Landstraße von hier nach Ahlen die Leiche eines neugeborenen Kindes männlichen Geschlechts  gefunden wurde.

Kosten für die Obduktion, für die  Reinigung der Wachtstube und des Kindes

 

1860 März 15

»Bei der heute stattgehabten Obduktion der Kindesleiche ergabe sich, daß das Kind gelebt habe, mithin ist festegestellt, daß das Verbrechen des Kindes bzw. Verwandtenmordes vorliege.«

 

1860 März 20 Enniger, Neuhaus, Sekretär:

Die von dem Colon Hoppe zu Bracht wegen Schwangerschaft am 21. 12. entlassene Magd heißt Schwate Maria Anna, geboren zu Hamm am 4. August 1831

 

1860 Mai 16

Anzeige des Metzgers Caspar Hausen (Haus 193): »In der verflossenen Nacht, und zwar etwa um 12 3/4 Uhr, wurde ich durch ein Gestöße am Hause erschreckt, was ich sofort als die Wirkung eines gegen die Fensterscheibe an der Straße gerichteten Steinwurfes erkannte. Ich stand sofort auf und sah nur, daß drei Scheiben und eine Sprosse an der Straße belegenen Stube zertrümmert waren, Den Verdacht der Thäterschaft fällt auf meinen Konkurrenten im Butterhandel, den Bernhard Jasper, welcher, wie ich erfahren, vor einiger Zeit Drohungen gegen mich im Munde geführt hat. Derselbe ist in der verflossenen Nacht bei der Hochzeitsfeier im Hause des Meier Nr. 223 hier anwesend gewersen, hat diese Wohnung um etwas vor 1 Uhr Nachts verlassen, um zu den Sohn des Hutmachers Schulte Nr 47 zu gehen.  Auf diesem Wege ist er der Ehefrau Klümper und dem Maurer Bernhard Börger begegnet, welche bemerkt haben wollen, daß er gekeucht habe, wie jemand, der stark gelaufen ist.«

 

1861 Mai 31

Tgl Bernard Harenkamp aus Sendenhorst wegen zweier Diebstähle unter mildernden Umständen  zu 14 Tagen Gefängnis verurteilt.

 

1862 März 3

Anzeige der Hebamme Ehefrau Bücker: » Am 1. dieses Monats des Nachts vor 12 Uhr kam die mir persönlich bekannte unverhelichte Maria Katharina Bockholt, welche bie dem Schneider Meyer zur Miethe wohnt, an das Fenster unserer Schlafstube und verlangte, daß ich sofort zu ihr komme, und entfernte sich sofort. Ich kleidete mich und eilte zu der Bockholt, welche ich in der Stube sitzend antraf, und mir mittheilte, daß sie bereits geboren habe, das Kind aber tot sei, Auf näherer Nachfrage gabe sie die Umstände unter denen die Geburt stattgefunden daher an:

Sie sei am Abend von einer Leiter gerutscht und kurz nachher, weil sie Schmerzen gefühlt, zu Bett gegangen, bald aber hätten sich die Wehen eingestellt, und sei die Geburt erfolgt, ohne daß sie ihre volles Bewußtsein gehabt habe.

Nachdem letzteres zurückgekehrt, und sie das Kind mehr besehen, habe selbes kein Lebenszeichen von sich gegeben. In der ersten Aufregung sei sie nun zu gelaufen, um Hülfe zu haben,. Nachdem sie nun der Wöcherin die erforderliche Hilfe geleistet  und die Nachgeburt geholt, sodann die Kindesleiche eingewickelt, bin ich wieder zu Hause gegangen, Die Leiche selbst zeigt nirgends Spuren ernsterer Verletzung oder Gewalt.  Es war übrigens die eines ausgetragenenen kräftigen Kindes.

Dr. Frey bestätigt in einem Attest die Angaben der Hebamme

 

1862 September 5.  Urteil des Kreisgerichts Münster:

»Der Ackerknecht Heinrich Haverkamp aus Sendenhorst wird wegen widernatürlicher Unzucht mit einem Pferde zu 6 Monaten Gefängnis bestraft und die Ausübung der bürgerlichen Ehrenrechte auf ein Jahr untersagt.«

 

1863 Juli 18 Bürgermeister Kreuzhage:

Steuerexekution des Friedrich Schmidt zu Ahlen gegen Theodor Untied Sendenhorst wegen  wörtlicher Beleidigung im Dienste.

Zusatz, daß der Untied, welcher bisher nicht bestraft ist, und als Krankenträger dem 7. Armeekorps angehört, nur ein geringes Vermögen besitzt.

(Untied erhält 5 Tage Gefängnis statt 10 Taler Strafe)

 

1863 August 18 Münster

Hausknecht Bernard Heinrich Hagedorn aus Sendenhorst war wegen Urkundenfälschung und Unterschlagung in Haft, ist aber geflüchtet.

Nationale lt Bürgermeister: Gen 13. Febr 1838 Steinhauer von Gewerbe, Sohn des + Tgl  Bernhard Hch Hagedorn und der hier noch lebenden M Kath Strieckmann; bisher nichts Nachteiliges bekannt.

1863 Okt 14 Cleve Landgericht

Hagedorn wegen Landstreicherei, Führung eines falschen Namens und Betruges zu einer Gefängnisstrafe von 3 Monaten verurteilt

 

1864  April 29

Untersuchungsverhandlungen den Boten Hch Saerbeck hierselbst Wegen Unzucht mit Kindern unter 14 Jahren

Vernehmungen der

1. 13jährigen Clara Quante

2. deren Mutter Ehefrau Andreas Quante

3. der 8j. Catharina Quante, Tochter der vorigen

4. Steinhauers Andreas Quante, Vater

5. Bäcker Joseph Keuthage

6. Ehefrau desselben

7. 9jährige Angela Keuthage, Tochter

8. unverehelichte Bernardine Wörenkötter

9. unverehelichte Elisabeth Zutelgte

10. Inkulpator Heinrich Saerbeck

11. Konfrontationsverhandlung der obengenannten ad 1  und 7.

... Der Inkulpant Heinrich Saerbeck ist ein alter gebrechlicher Mensch, derselbe hat, seit vielen Jahren hier ansässig, bisher ein stilles Leben geführt, welches sich der Öffentlichkeit mehr oder weniger entzog. Die sorgfältigsten Erkundigungen haben Nachtheiliges über seinen bisherigen Lebenswandel nicht ergeben, vielmehr war die Verwunderung des Publikums allgemein als die wider den Saerbeck erhobene Anschuldigung ruchbar wurde. Doch hat derselbe vor etwa 15 Jahren ein Frauenzimmmer geschwängert, und sagte mir der Kaplan Evelt hierselbst gestern eine andere erwachsenen Frauensperson, deren Namen er aber nicht nennen wollte, habe ihm erzählt, sie habe einmal vor dem Saerbeck weglaufen müssen. Indessen dürfte auf solches  vages Gerede mit Rücksicht auf die Voreingenommenheit der Leute wider den Saerbeck kein größeres Gewicht gelegt werden. Übrigens  darf ich nicht verfehlen, daß der Saerbeck bei seiner Vernehmung  auf mich keinen günstigen Eindruck  gemacht hat. Derselbe war, obgleich, wie man annehmen dar, auf die Sache wohl vorbereitet, in seinen Angaben unsicher und schien sichtlich verlegen. Diese Wahrnehmung dürfte   hernach auch den Geschworenen nicht entgehen.

Die Hauptzeugin Clara Quante, ein Mädchen von 13 Jahren und 2 Monaten ist für dieses Alter körperlich und geistig ziemlich entwickelt. Ihre Angaben lauten unzweideutig und bestimmt. und wußte hierauf alle Fragen anständige und präzise Antworten zu geben. Über ihre bisherige Führung kann leider so gut wie gar nichts gesagt werden. Ihre Lehrerin Catharina Neuhaus ist nämlich vor einigen Monaten  in eine Geisteskrankheit verfallen und befindet sich zur Zeit auf der Hülle bei Telgte. ... Die hiesige Geistlichkeit muß über den Charakter und die bisherige Führung der Quante gleichfalls nichts anzugeben, Das Benehmen der Quante trägt übrigens in so hohem Grade den Charakter der Wahrheit, daß ich über die Schuld des Angeklagten nicht zweifelhaft bin. Bürgermeisterverwalter Neuhaus stellt dem Gericht anheim, den Saerbeck festzusetzen oder auf freiem Fuß zu belassen, weil eine Entweichung nicht zu befürchten ist.

 

1864 Mai 7

Staatsanwaltschaft Münster will »in Bezug auf die Verhandlungen über die Unsittlichkeiten deren der Bote Hch Saarbeck gegen die Clara Quante Verdächtig geworden ist« solange den Fall ruhen lassen bis die Quante 14 Jahre alt ist und vereidet werden kann (da es zu bedenklich ist auf die unvereidliche Aussage eines solchen Kindes, welche hier sehr wenig durch andere Momente unterstützt ist, eine so schwere Anklage gegen einen bisher unbescholtenen Mann zu erheben).

In dieser Zeit von ca 10 Monaten soll Saerbeck heimlich beobachtet werden, aber vor allem auch die Clara Quante, sowohl in Bezug auf ihre Geisteskräfte, als namentlich in Bezug auf ihre Wahrheitsliebe und ihre sinnlichen Neigungen im Stillen aber mit möglichst Sorgfalt, um eine sicheren Anhalt zu gewinnen, ob auch die Aussage der C Q mit Zuverlässigkeit zu bauen ist. Auf mich haben die bisherigen Angaben des frühreifen Mädchens keineswegs einen besonders günstigen Eindruck

gemacht

 

1865 Mai 22 Staatsanwalt Rolshausen:

In der Denunciationsache gegen den Landboten Hch Saerbeck zu Sendenhorst ersuche in den Bürgermeister im gefällige Auskunft

»Über den Landboten Saerbeck ist seit Anfang  vorigen Jahres nichts Nachtheiliges bekannt geworden, Ich habe denselben beobachten lassen, aber keine Momente in Erfahrung bringen können, welche den gegen ihn vorliegenden Verdacht zu verstärken geeignet wären. Derselbe lebt still und eingezogen und setzt nach wie vor seine Botengänge zwischen hier und Ahlen fort.

 

1865 Juli 17

Im Einverständnis mit dem Kgl Oberstaatsanwalt wird die weitere Verfolgung gegen Saerbeck eingestellt.

 

1866  Januar 17

Amt Everswinkel übersendet Verhandlungen mit der Ehefrau Kötterrs Tigger und der unverhehelichten Anna Lepper , welcher der Anton Jaspert hierselbst dringend verdächtig erscheint, am Sonntag, den 14. vorigen Monats an den genannten beiden Frauenspersonen unter Anwendung von Gewalt, Drohung mit eimem Messer etc. den Versuch des Raubes eventuelle der Nothzucht verübt zu haben. Konfrontation des Jaspert mit den beiden Personen.

Da der Anton J. sich einen Reisepaß nach Steele hatte ausfertigen lassen, mithin die Vermuthung nahe lag, daß derselbe sich der Untersuchung entziehen wollte, so ist derselbe verhaftet worden.

(Nach Meinung des Bürgermeisters »hat der Jaspaert die beiden Frauensbpersonen nothzüchtigen wollen. Derselbe ist wegen desselben Verbrechens vor 1 1/2 Jahren in Untersuchung gewesen, welche aber mit seiner Freisprechung geendet hat. Der J. ist im Punkte der Sittlichkeit auf das übelste berüchtigt und hat hier im Orte schon die ärgerlichsten Auftritte veranlaßt.

 

1866 Januar 17

Der Arbeiter Pohlmann gt Jasper aus Sendenhorst ist der hiesigen Polizei durch den Tranporteuer Kottenstein abgeliefert. (geb 4. August 1846)

 

1866 Januar 16

Der Anton Jasper ist heute auf dem Transport nach WAF entsprungen, indem er sich vorher der Handschellen erledigt hat

Amtmann Everswinkel

 

1866 April 16

Untersuchungsverhandlungen wider den Metzger Caspar Hausen hierselbst, weil derselbe am 12ten des Moants als der Polizeidiener Degenhart und der Maurermeister Saerbeck im Auftrage des unterzeichneten Bürgermeisters sich in dessen Behausung begeben hatten, um demselben die Entfernung einer feuergefährlichen Feuerungsanlage aufzugeben, dem  Degenhardtr die Worte nachgerufen hat: " Leck mich an den Arsch." -

Vernehmung von drei Zeugen und an den Staatsanwalt zur gefälligen weiteren Veranlassung. »Der Hausen ist ein wüsere und nicht im besten Rufe stehender Mensch, welcher wegen seiner Rohheit bei seinen Nachbarn gefürchtet ist, Der selbe ist, soweit bekannt, bisher noch nicht bestraft worden.

Pro Nota. Der Hausen ist in der Sitzung des Kreisgerichts Warendorf vom 15. Mai 1866 zu 14 Tagen Gefängnis und in die Kosten verurtheilt worden

Zur Person des Hausen, Metzger, 38 Jahre alt, aus Albersloh gebürtig und verhieratet, Hat dem Vernehmen nach 3 Jahre in Luxemburg gestanden und ist im vorigen Jahr aus dem 2ten Aufgebot entlassen. Der Hausen ist ein wüster, zu Grobheiten und Widersetzlichkeiten geneigter Mensch. derselbe besitzt hinlängliches Vermögen, um Untersuchungskosten bezahlen zu können,

 

 

Elisabeth Schütte

 

Enniger, 24. April 1873

Gestern Abend ist die unverehelichte 34jährige Tochter des Kötters Schütte in der Pölinger Bauerschaft hiesiger Gemeinde, Namens Elisabeth, in dem etwa 5 Minuten von ihrer Wohnung entfernten Angelbache, unmittelbar am Fußwege von Enniger nach Vorhelm, als Leiche aufgefunden worden. Dieselbe trägt Spuren gewaltsamer Verletzung an sich, Das sie eine kräftige Person war, so ist nicht zu bezweifeln, daß der Mord nicht ohne heftigen Kampf vollführt ist; diese Vermuthung wird auch durch ihre zerrissene Kleidung bestätigt. Die Ermordete hatte am Abend vorher um circa 8 Uhr das elterliche Haus verlassen, um ihrer im nahen Dorfe wohnenden Schwester am folgenden Tage bei der Arbeit Aushülfe zu leisten.

Ich bitte nun, besonders auf solche männliche Individuen zu vigilieren, welche zu einer solchen That wohl fähig zu halten sind und Wunden an sich tragen

Der Amtmann gez Brüning

An das Bürgermeister-Amt

zu

Sendenhorst

 

 

 

 

 

 

1570

Feststellung der Gerichtsverhältnisse

aus Anlaß der Neuordnung der Gerichtsorganisation im Fürstbistum Münster

 

StAM, Msc 147 (Dep. Altertumsverein)

 

 

Befragung des Sendenhorster Richters Christoph Schötteleer

 

 

unvollständig gedruckt bei Philippi Friedrich,  Landrechte des Münsterlandes, Münster 1907, hier mit den Ergänzungen aus Msc 147

 

1.   sagt der Richter zu Sendenhorst, daß zu seinem befollen Richtamptt dreemall im jar ein gemeine Landtgodinck gehalten werde, alß nemlich

2.   Am Tollhuse zu Albersloe ist zweimall deß jarß ein friggerichte, wert nach dem gogerichte zu villmallen gehalten. Binnen Sendenhorst ein frighgerichte unnd ein stattgerichte daran borgermester und  raettt zwee deel deß gerichts sich anmoden, und sagen meinen gnädigen landtfürsten und herrn käne ded dritte deel des gerichts zu. Zu Hoetmaer werdt ein kleger ichte deß jarß einmal uf gefallent der vorg. Ampthleuten gestsrengsam erg. Go- und friggerichte plecht man borgerlich und peinlich handelen.

2. Uff den anderen punct sagt wie im vorigen,  daß kein holtgerichte und kein hoffgerichte in seinem  befallen ampte gehalten werde. Sunder baurgerichte wannehr jemands deß zu thun hatt, wertt sie gehalden, da von man sicherß nit schreiben kann.

3.   sagt, daß alle vorbenompte gerichte meinem gnedigen landfursten und hern von Munster pp. Zukommen, außerhalb deß Johann von der Recke bynnen Drensteinfordt ein burgerlich und peinlich gerichte have, dartzu im gogerichte Sendenhorst und kerspell Dresteinfort dree friggesteoile, als nemlich in der burschapp zu Eickendorpp uff Gunnemans hove. Noch in derselben burschaft zu Langenhovel uff Jemanshove, noch in derselben burschaft uff Peßmanshove, noch de von der Recke und Erbmarschalk Morrien zu Rinckenrott, im Gogerichte Sendenhorst in den burschafft tho Eickensbecke in des Richtersgarden dasselbst haben einen frienesteoell, an wilchem friggenstoile dasß sampte kerspell Rinckenortt ire wroge bringen müssen, ußerhalb dree Manß de zum tollhuß an daß freygherichte gehorenn, alß Westerman, Jodefelt und Aldrup.

4.   dass landgodingsgerichte werde vor Sendenhorst uf einen groinen platz und veheweide, dass Meer gehiessen, gehjlte, das gogerichter und friggerichte zum Tolhuse vor Albersloe, daß holtgberichte zu Hoetmar vor dem beerhuiß.

5.   Das Landgodingsgerichte werde im velde gehalten unnd kommen bynnen Sendenhorst under dacke, da daß gogerichte gehalten, daß holtgerichte  in dem beerhuses huß zu Hoetmar. Das friggerichte bynnen Sendenhorst under dem raethuiß dasselbst, daß friggerichte zum tolhuiß in des tolnerß behaußung zu Albersloe under taches gelacht und gehalten werde.

6.   Uff dem sechsten punct sagt, daß Sendenhorst daß nechste Wibbold und Kerspellkirche sey, daß zu dem gogericht Sendenhorst vyff kerspeln gehoren, alss Sendenhrost, Stenfort, Alberslo, Rinkenrott und Hottmar, dass kerspell Sendenhorst have seven burschaft, alss Brechter, Broicher, Santwer, Elmenhorster, Rinkhover, Harder und Jodeshoveler burschaft; Stenfort have sess: Averdunk, Eichendorper, Suder, Langenhoveler, Ossenbecker und Nortorpper burschaft; Hotmar have sess: Dorpbuer, Middelbuer, Lentorper, Mestorper und Holtorper burschaft; Albersloe have seven: Alster, Arnhorster, Sunger, Rummeler, Westerr, Storperr und Elmenhorster burschaft (?!), Rinckenrott have dree: de Eichenbecker, Oldendorper und Hemmer burschaft. Uf den landgodink gehoren alle vorbenompten vyff kerspelle und burschaften, idoch holts der von der Recke also, dass das gantze kerspel Stenfort an seine freien gerichte ihre froge thun solle, ussbescheiden gewaltbrocke und bloitrenne.

7.   Oick holdeß de von der Recke unnd Erbscharschalk alß datt ganze kirspell Rinckewnrott an iren freinstole de vroge thun sollen ußbescheden dree manß wie albereits vermeldet.

8.  Am frien gerichte zum Tolhuße gehoren de Alster, Arnhorster,  Sunger, Rummeler, Westeler und  Storpper Burschaft und de Wentorper Menner bey Hiltrop evenfalß, twee Wentorp, Leemebuell, Brinckman, Overdick, Danman, Loggeman, wiewoll der Capittels Gogreve Lennepe, wie davon berichtet, nit gestaden will, daß sie an meinß gnedigen Landtfürsten und Herrn Frienstoell zum Tollhuß frogen sollen, unangesehen sith oldinges gebruicklich, auch altzoe außerhalb, nächst an Junker Morien diese 71 Jaires do sie ungehorsamlich außblieben, bißher nach dem Herkommen gefolgt und zur vrogen gebuerlichen wiese inbracht. Daraus gehen oich dree Manß von Rinckenrott alß  Westerman, Jodefelt, Aldrup.

Am freien gerichte bynnen Sendenhorst gehoren stat und kerspell Sendenhorst und Hoetmar, am Holtgerichte zu Hoetmar gehoren uß veer kerspelen menner, alß Everßwinkell veer menner, van Freckenhorst zwei burschaft als den Fuentroper burschaft und de burschaft to Westenhorst, im kerspell Enniger de Ruggekemper, de Lentroper, im Kerspell Hoetmar Mestropper, de Holtorpper, de Dorpbuier, de Middelbuer und Nortorpper burschaftt, de vershen zu nominiren lest und kurtz halten bleibe.

9.   ein jederes kerspell unnd dorf, och burschaften dieses Gerichts eine kleine meile vonn Sendenhorst gelegenn.

10. (über seine Person: könne Gotto lob, lesen und schreyben ... plege jederzeit das ampt selbst bedienen ... )

11.  sei frey und ehelich geboren, ein borgerkint us Beckum

12. sovill dem gogerichte betrift, davon habe ehr nichts, dan von ieder person, so anm rechten zu theun hatt, entsettegelt: sint sess penninge - am godink, wannehe gemeine landortell gefragtm der doch wenich alda furkommen, ortellgelt, sind veer penninge, schriftgelt sess penninge. Am stattgerichte bynnen Sendenhorst von den borgern nichts sunder 6 Pf vor pantgelt, vor jederen hußmans beclagten ist entsette gelt sind seß penninge, wenn urtell gelt, den derden deel alles. Dan de von Sendenhorst anmoden seß penningen von ein pandzettel tho schreivenn drei schillinge, tho besegelten esß penninge. Am friggengerichte zum tolhuß entsette gelt sind seß pennninge, oprtell gelt veer, wannehr sich zu rechte sollen ußgang fortweren, sunnst nichts urtel zu verzeichnen, wie für seß penninge, van den baurgerichte anner sie bogertt werden, nach des Richters wille hatat nichts sichers davon,

13. /14. Am Gogericht vorerst de Borgermester zer Wolbecke, beide borgermester bynnen Sendenhorst, ituziger zeit Johan Bonse und Johan Smit dass gerichte becleiden helfen, dartzu kommen etzlige bynnen Sendenhorst genommen werden, alß Bernt Straeten genant Bodeker, Ernst Tyman, Christoffer vonn Brunsweigk, Hermannus Keppel, Pouwell Brink. Sein uß Münster zum deil luß Sendenhorst geboren, borger uß Munstere und radßverwnadte unnd bürgerer uß Sendenhorst durcheinander zwischen vertich und sestich jaren ungefehr; Am stadtgerichte beide borgermeister, Bernt zur Straten, Ernst Tyman, Wilhelm Bartman, ihres herkommen und alders wie gemeldt; am friggen gerichte bynnen  Sendenhorst neben dem friggegraven bede Borgermeistere Berntt zur Sraten, Ernst Tyman, Wilhelm bartm,ann, Pouvel Japser, herkommen und altersß wie vorangetragen. Am frieggerichte zum Tolhuse alda sein etzliche von Adell gesessen, im kerspell Rinckerott Hinrich van Ascherberch zu Tottendorp, Dirich von Galen zu Bispinck, Herman Kerckerinck zur Borch, zu Albersloe Buck, Welpendorp, Jodefelt, ein borger uß Münster, Schulte Bispinck, Schulte Dorrenbochholt, meß gnedigen Lanndtfürsten und herrn amthove friggeleute bynnen Albersloe, Johanne Dünnekogell, Wilhelm Clever, Naß Holinck, Johan kerckhoff; am Landgogericht Herbort Wulffert, Hermannus Keppel, Schulte Henrich, Schulte Bispinck, Schulte Dorenbockholte, Niemann add. Bynnen Sendenhorst beide borgemeister, de Bodeker, Ernst Tyman, Wilhelm Bartman, Powell Jasper und am holtdingh sein gemeinlich der Droste und Rentemeister zur Wolbeck, de erfmannen oder Gutshern alß vom adell bey dem gerichte diese vorgezeichnete konnen, ins gemein all zu den ehren des gerichts woll besitz halten, ob zur alerber alle sach bey sich entscheiden underwortern konnen und wiß daran ist woll gestahn.

 

 

Bericht des Stadtrichters von Wolbeck:

 

.....

 

5. das peinliche halsgerichte uff der wyden hayden gehalten wird; mach auffs boquemeste gehalten wirden zur Wolbeck dweyll die Gefangenen gefencklich von dem Hauß Wolbeck gebracht und ingetzogen werden

 

6.   Zum Gericht Wolbeck gehören nur Stadt und Ksp Wolbeck die paelbuerschafft und die vyff Westerbhuiren (Bauerschaft West, Albersloh)

 

....

9. ... das Gericht zur Wolbneck under dem raithausse gehalten wirdt, anders geyn kirspell dann Wolbeck und die paelbhuiren und Westerbhuren als nemplichen schulte Weddendorpp, Dyrick tho Weddendorpp, Erschmann, Kerkendorp und Broelman im Kirspell Alvesskirchen gesessen an das Gerichte Wolbecke gehoirich sei; die kirspelskirch Alberslo overst ist eyn halb mylcken von der Wolbeck gelegen  undgehoirdt alda nicht ans Gericht.

 

12. von dem Richtamt ist das Entzetz gelt 15 Pfennig, wenn gemeine Sachen vorkommen und von jedem Ordell sechs Pfennig

 

13. ... daß man under dem Raithuyße zur Wolbeck bürgerlich zu handeln pflegt; sind alsdan die beyden Bürgermeister mit Namen Gerhardt Ackolck und Claeß Kralle und noch zwei als Johan Heggeman und Symon Huyßbrandt Beisitzer des Gerichts, dabei, daß das Gericht zum Recht bekleidet und besatzt werde.  Wenn man aber peinlich zu handeln pflegt, seint dair by mynen gnedigen Herrn von Münster Amtluide zur Wolbeck neben den freien Scheffen aus der Wolbeck als nämlich Gerhard Ackock, Johan Heggeman, Simon Huißbrandt, Claes Kralle, Herman Huyßbrandt, Pawell Schwertbroch und Henrich Schenkell, auf daß das peinliche Halsgericht zum Rechte besatzt und bekleidet werde.

Auch gehören an das zelbige peinliche Halßgericht zu folgen die Kerspele Sendenhorst, Alberslo, Drenstenffordt, Rynckenrott, Hoithmar und Wolbeck, welche alle an das peinliche halßgericht bescheiden werden. Demnach sint auch darby vyff Stoilfryen als Ordelwyser nemptlich Berndt tor Straitenn bynnen Sendenhorst, Lenderman und Horn Ksp Herberen, Nyßman im kerspell Sendenhorst Wyggerman im Ksp Asschebergh gesessen.

 

14. die vorgeschriebenen vier Schöffen sind ihres Alters zwischen 40 und 50 Jahren und alle gesessen in der Stadt Wolbeck

 

 

Befragung wegen der Gerichtsbarkeit (Zusammenfassung)

 

....

 

 

 

1571

Freigericht des Erbmarschall Morrien zu Rinkerode im Gogerichte Sendenhorst, in der Burschafft tho Eickenßbecke, in deß Richters garden, daselbst haben einen Frienstoell, an wilchem Friggenstoile daß sampte Kerspell Rinckenrott ire wroge bringen müssen, ußerhalb dree Manß de zum tollhuß an daß Freygherichte gehorenn, alß Westermanm Jodefelt unnd Aldrup

 

Uff dem vertenn punct sagt, daß Landtgodings gerichte werde vor Sendennhorst uf einen groinen platz unnd veheweide, daß Meer gehießen gehalten, daß Gogerichte und Frigerichte bynnen Sendenhorst under dem Raethuiße, daß ander Friggherichte zum Tollhuse vor Albersloe, daß Holtgerichte zu Hoetmar vor dem Beerhuiß.

Uff dem vunften punct sagt, daß Landtgodingsgerichte werde in velde gehalten unnd komme bynnen Sendenhorst under dacke, da daß Gogerichte gehalten, daß Holtgerichte in des Beerhueses Huß zu Hoetmar. Das Friggerichte bynnen Sendenhorster under dem Raethueß daselbst, daß Friggerichte zum Tolhuiß in des tolnerß Behußung zu Albersloe under Taches gelacht und gehalten werden.

Uff dem sechsten punct sagt, daß Sendenhorst daß nechste Wibbold und Kerspellkirche sey

1.    

 

 

 

 

Amt Wolbeck

ursprünglich auf dem Drein

 

1359 X 30 Domkapitel, Archidiakonate Nr 9

EH Conrad Graf von Rietberg bekundet, daß sein Herr, Bischof Adolf von Münster, ihm 300 Mark bezahlt hat, für die ihm das Amt auf dem Dreyne vom Bischof versetzt waren.

 

1530 ebda U 25

Schiedsspruch wegen Erbansprüche der Brüder Wedemhover auf den Hof Wedemhove in WAF, die das Land verlasse und mit Brand und anders Schaden getan. Geleit für die Brüder; Sühne in Aussicht gestellt

==> Obmann der Verhandlung Dietrich v Merveldt Rentmeister zu Wolbeck und Drost zu Sassenberg

 

vgl 1541: Herr Gerdt von Merveldt, Domherr, Archidiakon zu WAF

 

 

 

Preußische Gerichtsorganisation:

 

Land- und Stadtgericht Ahlen

seit 1831 Direktor

Land und Stadtrichter 1815ff

bestand bis 1849

 

1849-1875 Kreisgerichtskommission Ahlen

 

1876ff

Amtsgericht Ahlen

 

Land und Stadtgericht Sendenhorst

Land- und Stadtrichter. Vagedes Ass. 1815-1817

 

Vagedes

1815-17 Sendenhorst

1819-38 L- u. Stadtgericht MS, Land und Stadtrichter

1849-1864 Direktor des Kreisgerichts Coesfeld

(Quelle: Karl Oppenheim, Verzeichnis der Richter und Staatsanwälte der Gerichte des Münsterlanades seit 1815 in: WZ 109, 1959, S. 109-142

 

 

 

1733

 

specificatio was ein zeitlicher Richter zu S. von seiner Bedienung in fixo jährlich habe einzukommen resp. abzunutzen.

 

1. Kötter Schockemöller Ksp S.e so oft ein Richter seinen Dienst antritt, zum Wilkkomen 2 Rthlr

 

2. Geldrenten

- Zum Brüchtenanschlag jährlich aus der Rentmeisterei drei Rhtlr

- ebenfalls daraus 2 rhtlr behuf Kleidung

- Schulte Bockholt aus seinem Erbe 2 Rthlr

- Zeller Ahalndt 1-7 Rthlr

- Zeller Hagemann Ksp Steinfurt 1 Rthlr

- Zeller Menneman Ksp Steinfurt 1 Rthlr

- aus dem Ksp Sendenhorst zwei Eingesessene, die von der von der

  münsterschen Landfolge und dergleichen Dienste freigelassen, gesamt 2

  Rthlr

- drei Bürger zu S. geben aus ihren Häusern Eier und Hühner, jährlich wechselnd

-

Ludgeri A 18

ca 1750

Verzeichnis deren aus dem Gerichte S. prästiert werdenden Hühner

1. Zeller Menneman Ksp Steinfurt                            2 Hühner

2. Zeller Hageman ibidem 1 Gams 2 Hühner

 

Stadt Sendenhorst

Henrich und Bernd Hölscher, nun Florens Schlencker und Bernd

Hoene                                                       1 Huhn

Diederich Rüschenschmidt nun Hesselman, ein Jahr ein Huhn

das andere 5 Eier

Hermann Heese nunc Kötter Führer Bartman ebenso

Joan Teralst nunc Geilern ein Jahr ein Hun 2 Pf, das andere und dritte 5 Eier 2 Pfennig

Georg Lessel, nun Beuman (Beumer) wie vor

Joan Hintzenbrock nun Feigel (Feigeler) ebenso

Außem Fraterherren Hause nun Gerichtsschreiber Schunicht 1 Huhn

 

 

 

Beschwerde des Inhabers der Katharinenvikarie, Sievert, der die Vikarienhove gepachtet habe, werde vom Drosten von Merveldt zu unberechtigt hohen Diensten gezwungen (Vogtbede ?)

1557

Hochwerdige in godt genedyge abbdissin  mach Jg. clagende nycht verbergen, dat gegenwerdige Syvert J G Egenhoryger hefft van my eyne hove, daer he my Jaerpacht jarlyngs und etliche Denste van doth. So mach der Erenfeste und Erbar Dideryck van Merffelde, Droste thor Wolbecke, etlich denste an syck gekofft hebben: van den Vossen der Syvert eyn is to done: so hadde em de Droste gebodden  laten, etliche ffoer to done bis thom Hükesdyke; beclaget sick Syvert, solcke denste plegen se nycht to done der fageth-bedde (Vogtbede). Ock was Syverth in mynem denste: myt wagen und perden: daer dorch mochte dem Drosten de denst geweygerth werden: so dat imme de droste eyn perd herfft affpanden laten: Myt demodych bidden J. g. wylle doen J g Egenhorigen eyn genedych vorwedder erlangen: und nycht hoger myt densten beswerth werden: dan syne eldern vor und henach sus lange gedae hebben: dat wyll de Weyge Godt belowen: De J. G. alle tydt gelücksalig fryste. Datum donderdage na ... 1557

 

J g Denstwyliger Rotgerus Mismecker (Vikar an St. Katharina)

1660 AV MS Dep Msc 391, 1

Beschwerde, wie daß diesen vergangenen Nacht zwischen ein und zwei Uhren, fünf Soldaten unangekloppet in Herman Kerckloes, unsers l. Vetters Behausung durch die Wand gebrochen, die Sprenckelroeden zerschnitten, in das Haus mit großer Ungestümigkeit eingefallen, unsern Vetter und Sohn mit Kusen von Haubt bis Fueßen jemerlich zerschlagen, beiden ihre Häupter und härne Pfannen eingeschnlagen, ja ohn einig Wortwechslung mit größter Furie dergestalt tryctirt, daß sie vom Haubt zbis Fueß geschwollen und alle ... nach des beigefügten Scharffrichters attestatio ... und als den Deliquenten gefragt worden, von wannen sieh kehmen und warumb solcher nechtlicher Einfahl geschehe, dan sie keinem Menschen beleidiget hetten, haben die Executanten thätlich fünff Pferde aus dem Stall genohmen und weggeführt, aber ehest geandtwortet und vermeldet, daß sie von Herrn Licentiaten Wittfelt von MS um die Execution zu verhengen abgesandt werten, der doch mehrere mahlen wie erweißlich, executiren lassen und ihme niemalen Pfandweigerung von Kerkloe geschehen.

 

kuse = Keule

 

1477

Everwin, greve to Benthem und Her zu Steinforde bekennet, daß er für sich uns seine Tochter Mette verkauft aht Steneke Clevorn, Bürger zu Münster, seine Vogtei über den Hof zu Elmenhorst und über die Höfe, die in den Hof behören. Er belehnt Steneken mit der Vogtei als ein lediges Lehen. Nach dem Tode Stenekens soll die Vogtei gegen Zahlung von 42 Gg an das Haus Steinfurt zurückfallen.

 

1512

Ida v Merfeldt, Äbtissin zu Überwasser, bekennt, sie habe Lambert Buck, Bürger zu MS, mit dem Hof zu Elmenhorst mit den Huisen Hoven und Luiden dar in horende und mit allem ihren tobehorungen unses gestichts SChulten guide to Schulten guides Rechte, ... als he uns darauf Huldigunge und eide gedain ud verbrievet hevet.

Z: ... Johan Moneke to Eniger, Reiner Jodevelt, Amtmann

 

1537

Ida v Mervelde belehnt Lambert Buck, borger zu MS mit dem hove zu Elmenhorst

 

x

Belehnung mit dem Hof Elmenhorst (Ermgard Schenking) für Lambert Buck

Zeugen: Berndt v Oer, Serries v d Hegge, Johan Haike zum Wulvesberghe, Johan Bisping, Johan Warendorp



1583

 

Rat der Stadt Sendenhorst bestätigt den Empfang der Supplication des Andres Schürman

Widerlegung und Zurückweisung:

1.Es ist aber wahr, das wir über 100 und mehr Jaren ein statutum und gerechtigkeit gehabt und noch, das kein Bnrger dem anderen was er in Pfacht, heur oder gewin ingehabt und erwinnen dorfte, und die dajegen thun nwrden, Jahr und Tag die  Stadt eumen und unerlaubt widder ingestattet werden, maßen dan menniglichen kundtbar, wann neue Bürger angenommen werden, solliche austrucklich mit dem Aide anloben und schwern müssen.

Ob nun der Supplicant sollichs gleichfals wohl gewuussen, so hat er sich doch diesfals vergessen und fur 7 Jaren einen unseren Mitburger Wilbrandt Berndt etzliche Lendey wirklich underwunnen, gstalt denselbigen, weil er anders nit gehabt, dhar durch zum Bettelstab zu bringen und als sollichs mehrmahlen geklagt, und uns zwar dardurch Aufruhr in der Gemeinheit, auch tamquam res mali exempli, einen Underganck unser uralten Gerechtigkeit nitt weinig befaret, mag ime sein selbst gewissen gebessen und der Stadt selbst unerwecken haben.

Nun wollen wir in Abrenden nitt sein, das er unlängs nach seinem Ausweichen mit weilandt nunsrern Gotsaligen Richter und Gogreve Voß uns beschicken und dahin handeln lassen, das er gegen seine klare Erkenntnis wiederum zugestattet, dichtet darum uns nbel an, das wir hauäfl. hinder ime her 12 Thaler abgeschetzet haben solten, daß aber dabei angegeben, daß Wilbrandt Berndt den Gewinn versumbt hab, sollichs ist unerfindtlich, dann wahr, daß damit Isphordingk seine Pächte geischert sein möchte, hatte zwei seiner Bruderen, wohlgesessene Leuthe zu Burgen gestellt und darumb denSupplicanten soviel daweniger gebnhren haben soll, seinen schemeln Mitbnrger auszuwinnen und seiner Wohlfahrt zu stehen, so war es ohm auch nicht nötig gewesen sin, aangesehen er in des Konings Besatzung zu Antwerpen so ansehnlichs fnr sich gebracht

und (seinem Rnhmen nach) in guter Nahrung sitze.

Das er uns aber zur Verhntung angibt, daß  er ....

 

fehlen Seiten 3 und 4

 

zunehmen, daß wir ihm und sein Weib und Kinderen, (seinen Verwandtschaften Angaben nach) nit heimlich nachgetrachtet oder an Ehren und Glimpfen gegriffen, wir haben uns auch erboten, dar ihm desfals jemand etwas verweißlichs furhalten wurden, ungestrafet nicht bleiben soll.

Soviel daweniger ihm gebnhrt haben sollte, uns fnr Gewalttätern und moitwillige for unser ngedigen Obrigkeit fälschlich auszuschreien und anzugeben, wollen m,it Verlehnung göttlicher Gnaden die Leute nunmehr sein oder befunden werden, sondern vielmehr wegen solcher höchster schmehe und iniuriam uns  öffentlich bedingt haben. Ungezweiffelter Hoffnung, weil E. Ew. und Gunst. aus seinem Schreiben Klagen un dichten, was er fnr ein Vogel ist, leichtlich verwirken können. Die werden uns zu vorfallender Gelegenheit (ob nitt wahr) die hilfliche Hand reichen, damit dasjenige, was strafbar, nit ungestraft gefertiget bleiben, und wir bei unser Polliceirecht und Gerechtigkeit, so gering die auch sein mucht, gehandt ... auch Ehrbarlichkeit  beschntzt und Bnberei gesteuert ...

 

 

... Seit 5-8

 

Was Bürgermeister, Schöffen und Rat zu Sendenhorst durch EFG Bematen zur Wolbeck in unterschiedlichen Punkten und sunderlich daß dieneigen, so Niederschläge binnen ihrer Stadt begangen, dasselbst durch die Beamten vergleidet sollen werden, ingleichen Jacob Schutten und seine Hausfrau, so Zauberei und anderer Untaten halber verklaget, durch gerührte Beamten wieder losgealssen, auch in ihrer Stadt und auf deren Grund und Boden wider ihren Willen zu schützen und zu schirmen auferlegt, und zum dritten auf die durch ihre Gerichtsdiener wider ausheinische Personen und Güter Arrest, kein Prozeß noch Execution zu gestatten befehligt, alles ider ihrer Städtlein alt wohlhergebrachten Gebrauch und Privilegia an uns sich schriftliche beklaget, und in den bei Efg verbeten zu werden begehret, solches ist aus beiverwahrten Einschluß zu finden.

Bitte, die von Sendenhorst bei ihrem alten, wohlhergebrachten Gebräuchen, Recht und Gerechtigkeit zu schützen und die Beamten zurechzuweisen.

 

1580 I 25

Johann Rode, Freigraf: Ankündigung eines Termins am 11. Juni in Sachen landesfürstlicher Obrigkeit contra Bürgermeister und Rat der Stadt Sendenhorst

 

1581 IV 27

Bürgermeister, Rat und Schöffen zu Sendenhorst:

Nicht nur die Amtsleute zu Wolbeck molestieren uns, daß wir einen Gefangenen durch ihr anbefohlenes Amt und Hoheit haben führen lassen, sondern auch, ohne daß uns itzo aufdrängen, daßnicht allein diejenigen, die Niederschläge binnen unserer Sadt begangen, und zu Trotz wieder frei gelassen.

Wie auch neuerlicher Tage zwei Personen, Jacob Schutten und seine Hausfrau, so nicht allein mit Zauberei und ander Untaten befamet, sonder auch derhalben vor uns durch namhafte Personen solcher Taten halber verklaget und dieselben gefänglich einzuziehen angehalten, auch Kaution und Glauben gestellet, die Kalge gegen dieselben als Recht zu erfolgen, wie auch geschehen durch Urteil und Recht zu der Tortur gestellt worden.

Gleichwohl dennoch dieselben nicht allein von den Amtsleuten wieder losgelassen, in unserer Stadt wieder eingewiesen, sondern auch dem Richter zu Sendenhorst, Christoph Schotteler, schriftlich anbefohlen, dieselben in der Stadt und auch auf unserm Grund und Bodn gegen unser Wollen zu schützen, obwohl wir ihnen freiwliig vergünstiget, den Kotten oder Zimmer, so sie, die Befemten auf unserem Grund haben, abzuziehen.

Die Stadt war von allen Stifts Fürsten priviligiert und berechtigt. Bitte, bei Herrn Johann Wilhelm,. Administrator des Stifts Münster anzuhalten, daß die Stadt ihr altes Recht gegenüber den Amtsleuten zugestanden bekommt.

 

1583 VI 13

Bürgermeister und Schöffen zu Sendenhorst an den Bischof: Bitte um Antwort auf dei Eingabevom 20. Mai und um eine günstiges Urteil für die Stadt

 

1583 IX 17 Horstmar

Die münstescher Regierung sieht sich außerstande, Stellung zu nehmen, da inzwischen der Prozeß angefangen und das Recht seinen geraden Lauf nehmen muß.

 

 

A 598 Gefangenen-Verpflegungs-Sachen

 

 

1816 VIII 9

Ablieferung des Joseph Glashage wegen beschuldigten Diebstahls von Gartenfrüchten zur weiteren Untersuchung

 

1817 V 12

Wir ersuchen Sie, Herr Bürgermeister Langen, zu veranstalten, daß der wegen verübten Diebstahls an Weißbrod zu einer dreitägigen Strafe verurteilte Kötter Theodor Hch Lausiepe auf der hiesigen Wachtstube gesetzt und gehörig bewacht werde. Der selbe wird aus eigenen Mitteln seinen Unterhalt verschaffen, Kreuzhage

 

1817 V 28

Diebstahl eine silbernen Löffels durch Henke (Albersloh). Henke hat 5 Kinder und lebt in größter Dürftigkeit. Kosten sollen niedergeschlagen werden. Fraglich, ob er das Geld hat, sich selbst zu verpflegen. ... Er ist aber ein Schuster von Profession und wenn es daher veranstaltet werden könnte, er arbeiten und so seinenn Unterhalt sich selbst verschaffen kann

Übrigens haben bisher bei gemeinem Diebstahl wie hier der Fall ist, die Verbecher auf der hiesigen Wachtstube unter gehöriger Bewachung ihre Strafe abgesessen.

 

 

 

A 609

Vorgefallene Verbrechen 1828 -1889

 

1827 Okt 16

Webergesell Melchior Quante zeigt an: Gestern,  am hiesigen Markttage, hätte eine abgeschlosssene Gesellschaft junger Leute von hier in dem Hauses des Wirths Bernhard Topp gelagt. Er als Scheffe für Ruhe und Ordnung dabei zu sorgen gehabt. Am Nachmittage gegen ungefähr 3 Uhr, seien mehrere junge Leute von einer anderen Gesellschaft, welche bei dem Wirt Wilhelm Bücke tagen wollen, deren  Musikanten  aber lange ausgeblieben, auf das Tanzzimmer bei Topp gekommen. Die Gesellschaft habe darüber aber ihren Unwillen geäußert und ihn, als den Scheffen aufgefordert, dafür zu sorgen, daß sich die zur Gesellschaft nicht gehörigem entfernten, Er habe sich daher an dieselben gewandt, und sie gebeten, sich fortzubegeben, da sie wohl hörten, daß man sie nicht in ihrer Gesellschaft haben wolle. Als er nun dieserhalb an der Tür gestanden und gesprochen, habe plötzlich der Sohn des hiesigen Schmieds Adolph Stapel namens Bernhard ihm einen heftigen Schlag in das Gesicht verabfolgt. Der Schlag sei wahrscheinlich mit einem eisernen Instrumente geschehen. So viel er in der ersten Bestürzung bemerkt, habe bei diesem Auftritte 1. der Weber Anton Ostholt, 2. der Weber Andreas Ostholt bei ihm gestanden die daher den Vorfall bezeugen können. Er trage auf Untersuchung und Bestrafung an.

Beigefügt ärztliches Attest Dr. Fortmann über Verletzungen im Gesicht (Amtsarzt)

 

Verzeichnis der 1827 begangenen Verbrechen

1. Diebstahl bei Ökonom Frei 6 Hemden

2. Anton Lütkehues: Diebstahl beim Kaufmann Everke: 9 Oberhemden, 10 Sacktücher, 9 Hauben, 19 Fenstergardienen, 1 Kinderkleid, 9 Frauenzimmermützen, 6 Frauenchemisetttes, 1 Kissenüberzug, 1 Mannshemd, 1 Frauenhemd, 1 Paar Strümpfe, 2 Untermützen, einige kleine Halskrausen für Kinder.

 

1829 Dezember 17 Verwahrloste Kinder:

Im hiesigen Bezirke befindet sich nur ein minderjähriges Individuum, welches eines Verbrechens beschuldigt und bereits auch dafür bestraft ist, dieses ist der Bernd Schönig aus Marienfeld, welcher im Zuchthause zu MS gesessen und seit Herbst aus der Bürgermeistrei Wolbeck ins hiesige Kirchspiel getreten ist. Wohnt beim Colon Wrede und ist noch nichts Nachtheiliges bekannt geworden.

 

1830 Januar 6

Erschien Ehefrau dess S. Bernd und zeigte an, »sie habe eine Magd namens Maria Brüser im Dienste, welche seit einniger Zeit in dem Verdacht gestanden, daß sie schwanger sei, indessen habe dieselbe solches bisher geleugnet.

Am vergangenen Mittwochen morgens, nach dem Dreschen, habe sie sich unpäßlich erklärt, und unter dem Vorwande, sie habe die Masern, zu Bette begeben. Gestern habe sich indessen Blut auf der Schlafkammer des Mädchens gefunden, und auf Befragen, woher dieses Blut käme, habe die Brüser angegeben, sie habe solches ausgespien.

Sie, die Ehefrau bernd, habe sich indessen mitt ihrer Spinnerein Maria Katharina Wilking veranlaßt gesehen, eine nähere Untersuchung über die Umstände der p. Brüser zu halten, habe das Bett nachgesucht, um hierin ein todtes Kinde im Stroh in einem Rock zugeschlagen an den Füßen liegend gefunden, welches gestern Abend gegen 7 Uhr stattgefunden hätte.

Die Brüser habe auf die Frage, ob sie ihr Kind getödtet habe, geantwortet, sie wüßte nicht, ob das Kind gelebt habe.

Die Ursache, wearum dieser Vorfall erst jetzt, um halb zwei Uhr, zur Anzeige gebracht werde, entschuldigte die S. Bernd damit, sie habe solche erst dem Herrn Pastor um 11 Uhr angezeigt, und sei von diesen hierher verwiesen.

Der S. bernd wurde sogleich aufgegeben, das Kind auf das sorgfältigstee zu verwahren, und das Mädchen, die Maria Brüser, welche noch bettlägerig krank ist, bis zu weiterer Ordre scharf zu bewachen,

Bürgermeister an Stadtgericht Ahlen:

Die Leiche des Kindes ist in einem Koffer verschlossen und der Schlüssel hierzu mitgenommen, die kranke Wöchnerin ist bei der S. Bernd unter Wache gestellt.

 

Actum in der Behausung des S. bernd im Ksp Sendenhorst, den 6. Februar 1830

Nach der soeben erhaltenen Anzeige der Ehefrau Schulze Bernd, daß ihre Magd Maria Brüser ein Kind im geheimen gebohren, welches sie gestern Abend in einen Rock gehüllt im Bett todt gefunden haben, begab ich mich nach vorheriger Requisition mit dem Amtsarzt Dr. forstmann hieher, um die Sache näher zu untersuchen.

Zu vörderst wurde die S. Bernd aufgefordert, das Kind der Brüser vorzuzeigen. Diese brachte dasselbe aus  einem verschlossenen Koffer in einem gedruckten Leinen-Rock eingewickelt, und erklärte sich der Herr Amtsarzt Dr. Forstmann wie folgt:

Das Kind ist ein Mädchen, 6 1/2 Pfd. schwer, mit vollständig ausgebildeten Kopfhaaren und Nägeln an den Fingern und an den Zehen. Selbes war vor Kälte ganz erstarrt, die beiden Oberarme lagen gerade an den beiden Seiten des Brustkastens, die Vorderarme waren gestreckt gegen das Gesicht, die Hände auf die Wangen und hatten eine Grube in dieselben gedrückt. Die Nase war platt, so daß der linke Nasenflügel unmittelbar den oberen Rand der Oberlefze berührte, Das linke Nasenloch war offen, jedoch verschoben, Die Augenlider beide geschlossen, der Mund geschlossen, der blutleere Nabelstrang lag rechts über dem Brustkasten, umschlang den hintersten Theil des Halses und das kurze Ende desselben lag in der linken Hand, in dem Winkel zwischen dem Daumen und dem Zeigefinger. Die beiden Oberschenkel waren vorwärts gegen den Unterleibe gestreckt, der Unterschenkel des linken Fußes quer über die Nabelgegend. Der Unterschenkel des rechten Fußes unter demselben, mit dem Unterfuß an die Genitalien, der After offen, etwas von Kindespech noch beschmutzt. Die Genitalien waren geschlossen und weiter an denselben nichts zu bemerken, Der Kopf war gekeilt, d. h. so gestaltet, wie er sich bei jeder etwas verzögerten Geburt darstellt,

Auf der ganzen Oberfläche des Körpers zeigten sich schon hin und wieder mehrere blaue Todtenflecken, übrigens durchaus keine Spur irgendeiner Verletzung, die auf Gewalttätigkeit schließen ließe, Schließlich wird noch bemerkt, daß sich an der Nabelschnur einige Fäden Flachs befunden. Dr. Forstmann

Hierauf begaben wird uns mit der Ehefrau S Bernd auf einen rechts neben der Küche liegenden kleinen Bühne, wo die Maria Brüser krank im Bette lage. Auf befragen erklärte sie:»Ich heiße Maria Brüser, bin ungefähr 21 Jahre alt, aus dem Kirchspiel Alt-Ahlen gebürtig, Tochter eines Kötters und ohne Eltern. In der Nacht von Donnerstag auf Freitag oder vom 4. zum 5. des Monats habe ich ein Kind geboren. Ich war während der Geburtsarbeiten für mich ganz allein im Bett, ondem ich meinen Zustand aus Furcht keinem entdeckt hatte, weil ich den Zeitpunkt meiner Niederkunft nicht so nahe glaubte. Ich befand micht freilich am Tage vorher unwohl, hielt dieses aber noch für Folgen der eben überstandenen Masernkrankheit. Gegen 3 Uhr morgens verspürte ich heftige Schmerzen, und bald darauf erfolgte die Geburt des Kindes. Ich verfiel darauf in einen Zustand, worin ich von mir selbst nichts wußte.  Es mochte ungefähr 3/4 Stunde später sein, da zog ich das Kind unter dem Bett hervor, und da ich kein Lebenszeichen ann ihm bemerkte, hüllte ich es in einen Rock ein, und legte es untenn an dei Füße in mein Bett, wo es liegen blieb, bis gestern Abend gegenn 7 Uhr, wo meine Hausfrau mit der Spinnerin Maria Catharina Wilking zu mir kam, um das Bett zu machen. Selber gestand ich endlich, was vorgegangen war, diese nahm den Leichnam des Kindes darauf mit sich.

Die Maria Brüser gestand weiter, sie habe einige Wochen nach Pfingsten mit Schöckinghoffs  Sohn aus Sendenhorst einen Beischlaf gehalten, acht Tage nachher, wo die Zeit ihrer Reinigung habe eintreten müssenn, wäre dieselbe gestockt, und sie wäre von derzeit über ihren Zustand immer unsicher gewesen, ob sie schwanger sei oder nicht, Damals wohnte ich nich bei dem Zeller Horstmann, und bin erst seit Michaeli hier bie Schulze Bernd im Dienst.

Meinen Zustandd habe ich übrigens keinem, weder meinen früheren noch jetzigen  Brodherren, noch meinem Liebhaber entdeckt.

Schließlich bemerkte der Forstmann, daß die Nachgeburt bei der Maria Brüser eben erst zum Vorschein gekommen wäre.

 

1830 Februar 10 Gerichtsdeputation Sendenhorst

Da die Inculpatin Anna Maria Brüser bis dahin, daß dieselbe an das Kgl Inquisitoriat zu MS abgeführt werden kann, bewacht werden muß, und deren körperlihce Umstände es gegenwärtig noch nicht gestatten, diese Transportierung vorzunehmen, so sehen wir uns veranlaßt, Sie Herr Bürgermeister zu bitten, die Inculpatin bewachen zu lassen.

 

1830 Februar 11

Polizeidiener Lahrmann zeigt an, er habe den Kötter Zacharias auf dem Ahlener Damm getroffen, welcher heute die Wache bei der Brüser hätte, Er habe ihn daher gefragt, warum er nicht auf seinem Posten sei und zur Antwort erhalten, der S bernd habe ihn seines Postens entlassen indem er versichert hat, die Bewachung wäre ihm vom Gericht anvertraut.

(Auf Befragen erklärt S Bernd, daß ihm die Wachen sehr lästig seien und wolle er selbst die Bewachung übernehmen. »Übrigens befände sich die B in einem ziemlich guten Gesundheitszustande, und er träge darauf an, dieselbe bald aus seinem Haus zu nehmen. )

 

1830 Febr 19 Land- und Stadtgericht Ahlen

Die Verhandlungen wegen der von der Dienstmagd des Coloni S Bernd, der Anna Maria Brüser, geschehenen Verheimlichung ihrer Schwangerschaft und Niederkunft, haben wir an das Kgl. Inquisoriat zu MS eingesandt.

 

1830 März 6 Albersloh:

Die Arrestantin Anna Maria Brüser ist hier richtig abgeliefert.

Transportzettel mit Signalement: ... wegen verheimlichter Schwangerschaft und Niederkunft arrestiertes Dienstmagd A M Brüser aus dem Ksp Alt Ahlen wird hierdurch unter 2 Mann sicherer Begleitung über Albersloh nach Münster transportiert.

 

1831 Sept 14

Erschien der Handelsjude Itzig Lefmann und zeigte an, gestern Abend, kurz vor 10 Uhr, wäre mit starker Kraft an seiner Hausthür geworfen und kaum wäre dieses geschehen, mit einer Handvoll Steine in das über der Thür befindliche Fenster -Oberlicht wo keine Blendlade wäre, ebenfalls geworfen und habe 10 Scheiben entwei geschlagen, die SCheibe wöre das Stück zwar nur 1 1/2 Sg werth, indessen der erlittene Schreck wäre sher groß. Verdacht habe er auf Niemand

 

 

 

1842 März 1 Bürgermeister an Landrat

Bereits in meinem Bericht vom 13. Dez habe ich über des öfteren müßige Verweilen des Webers Balthasar Seebröcker aus Walstedde bei seiner Schwester, der Elis. Seebröcker im Armenhause dahier Anzeige erstattet. In der verwichenen Nacht ist derselbe abermals und zwar ausgekleidet bei ihr im Bette liegend betroffen worden, Da solches (folgt §§) verboten ist, so habe ich denselben arretieren lassen und an das Gericht Ahlen abliefern lasen, damit ihn ein gerichtlicher Verweis erteilt werde.

Der S. hat eingeräumt, daß er sich öfters bei seiner Schwester aufhalte, bei derselben im Bette schlafe und von den ihr aus der Armenverwaltung bestellten  Kosthäusern gebrachten Speisen mitesse.  ... Anfrage, ob der S. in das Arbeitshaus Benninghausen gehöre.

In Bezug auf die Elisabeth Seebröcker bemerke ich beiläufig noch gehorsamst, wie dieselbe in zwei Jahren zu den H Sacramenten nicht gegangen ist.

 

... In der verwichenen nacht um 11 - 12 Uhr wurde der Seebröcker vom Polizeidiener vorgeführt und von dem letzteren angezeigt, wie er ersteren im Armenhaus neben seiner Schwester ausgekleidet im Bette liegend betroffen habe. Der Vorgeführte wurde hierauf in Arrest gebracht. Nachrichtlich wird noch hier bemerkt, daß das häufige, arbeits- und zwecklose mehrtägige Verweilen des Webers S.  aus Walstedde bei seiner Schwester im Armenhause dahier, welcher er den ihr von der Armenverwaltung angewiesenen Unterhalt verzehren hilft. zu der Maßregel Veranlassung gegeben hat, denselben am 30. Oktober letzten Jahres in seine Heimat zu verweisen ...

 

Aussage der Seebröcker: 1. Ich heiße wie vorsteht, bin aus Sendenhorst gebürtig, katholischer Religion, 41 Jahre alt. Meine Eltern sind verstorben. Ich habe Frau und 7 Kinder von 19 bis 3 Jahren und ernähre meine Familie vom Weberhandwerk. Ich habe einen kleinen Kotten von dem Gutsbesitzer Rath in Sassenberg in Zeitpacht. Meine Militärpflicht habe ich durch 6jährigen Dienst bei den Füsilieren abgeleistet ... nicht vorbestraft

Zur Sache: Am Sonntag Morgens ging ich von Walstedde aus nach Sassenberg um mit meiner Gutsherrschaft daselbst wegen des Wiederaufbaus meines, im vorigen Sommer abgebrannten Hauses mich zu besprechen. Am nämlichen Tage kehrte ich zurück bis Hoetmar, wo ich bei meinem Vetter, dem Weber Schlautmann,  übernachtet und gestern Abend bis hier gekommen und bei meiner Schwester im Armenhause eingekehrt bin. Nachdem ich mit derselben zu Abendd gespeist, legte ich mich ausgekleidet  zu meiner Schwester zu Bette. Dieselbe war ebenfalls ausgekleidet. ... Schilderung der Festnahme ... auch muß ich einräumen, daß ich zweuilen einige Tage bei miner Schwester im Armenhauses mich aufhalte, wo ich dann mit ihre speise und bei ihr, wie in der vorigen Nacht im Bette schlafe. Der Zweck meines öfteren Besuchs bei meiner Schwester dahier ist kein anderer, als um dieselbe zu besuchen. Beschäftigung kann ich alsdann nicht treiben.

 

1. März 1842

Transportzettel : Transporteur Westhoff hat Seebröcker beim Stadt- und Landgericht abzuliefern.

Signalement: ... Bekleidung Grauer Tuchrock, Aschgraue Tuchhosen, Gestreifte wollene Weste, gelbes baumwillenes Halstuch,  rindslederne Halbstiefel, graue tuchene Kappe mit schwarzem lackierten Schirm.

 

Bürgermeister Brüning drängt mehrfach darauf, Seebröcker nach Benninghausen abzuschieben: das sein zweckloses Umhertreiben und anstößiges Zusammenschlafen mit seiner Schwester sowie die Aufzehrung deren Arbeitsverdienstes und der ihr gereichten Unterstützung nicht aufhört.

 

1842 Mai 24

LR Lüdinghausen  Graf Schmising lehnt wohl auf Intervention des Drensteinfurter Bürgermeisters Lindgens die Einweisung in das Landesarbeitshaus ab.» ... kann nicht als unverbesserlicher und arbeitsscheuer Bettler und Müßiggänger betrachtet werden, zumal er mit dieser seltenen Ausnahme ein fleißiger und ruhiger Mann sei, und seine Frau mit mehreren Kindern durch seinen Arbeitsverdienst ernähre, daß indeß nunmehr,. und dies ist in Ausführung zu bringen, demselben zu Protokoll eröffnet sei, wie der zwecklose Besuch seiner aus Armenmitteln unterstützten Schwester den Verdacht der Bettelei gegen ihn begründe, daß ihm dieser untersagt werden müssen und daß er, falls er doch wieder oder sonst bettelnd betroffen werde, die in der Landarmenordung angedroht Strafe ihn treffe«

 

1842 Juli 24

Der Inculpant Weber Balthasar Seebröcker wird von dem wider ihn gewesen Zusammenschlafens mit seiner Schwester eingeleiteten Untersuchung kostenlos freigesprochen (Gericht Ahlen)

 

1843 Okt 26

Der hiesige Thierarzt Leusner ist von einem Adolph Drieslein aus MS in dem Toppschen Wirtshaus hieselbst durchgeprügelt. Leusner hat jedoch den Drieslein hierzu Veranlassung gegeben, indem er sich beim Kartenspielen Betrügereien und Schimpfworte erlaubt hat.  Da der Leusner an der Sehrkraft des rechten Auges verletzt ist, so werden die Verhandlungen vor dem Gerichte zur Kriminaluntersuchung übergeben werden müssen.

 

Landrat: Unverzüglich Verhandlungen gegen den Wirt Topp wegen Überschreitung der Polizeistunde aufzunehmen.» ... eine den sehr erschwerenden Umständen, wonach er sogar sich zur Ruhe begeben hat, ohne die Entfernung der Gäste zu veranlassen, daher an dem Exzesse mit Schuld ist, weil er selbst sich außer Verfassung gesetzt, denselben steuern zu können, entsprcehnde empfindliche Polizeistrafe zu erkennen.

Sollte das mir unbekannte Spiel 66 ein Hazradspiel sein, so ist deshalb die Krominal-Untersuchung gegen den Wirth und die Theilnehmer nach § 1298 sequ. loco cit. zu beantragen«

 

1848 Aug 8

Hermann Peitz, 19 Jahre, katholisch, aus Delbrück, Schneidergesell bei Theodor Bartmann: Am Sonntag Abend war in in der Behausung der Anton Vennewald, er waren dort der Bernard Kössendrup und der Zimmergesell Althuesmann, bei Decker wohnhaft, aus dem Haus transportiert. Diese hatten Streit mti dem bei Krinks wohnenden Knrechte. Selbe setzten diesem aus dem Nordtor nach, ich folge ebenfalls und habe dem Spektakel, welche diese mit dem gedachten Knecht hatten, zugesehen. Ob solche geschlagen haben oder nur Spielerei gemacht, weiß ich nicht. --- Große Schlägerei mit unfangreichen Verhör ---

 

1859 Jan 24

Auf die Anzeige des Schutzmanns Uphoff, daß der Glaser Ahagen hierselbst in der Nacht vom 22. auf dem 23. d. M. auf der Straße überfallen und arg gemißhandelt worden, verfügte sich der unterzeichnete Amtmann in die Wohnung dee Ahagen um denselben, da er bettlägerig, zu vernehmen:

Am 22. d. M. war ich mit mehreren anderen in der Schenke des Wirths Topp hierselbst, namentlich der Schneider Theodor Bartmann, der Tgl Wilhelm Waldmann, der Tgl Theodor Rieping und der Tgl Bischob junior anwesend. Schon am Morgen hatte mir der Tgl Bernard Bartmann gesagt, ich möge mich in Acht nehmen, sein Bruder Theodor, der wolle mich schlagen. Bereits vor zwei Jahren wurde ich vor diesem Menschen gewanrt. um 9 Uhr sagte mir der Drechsler Klümper hierselbst, der Th Bartmann habe ihm bedeute, er solle sich von mir fortmachen, er bekomme sonst Schläge mit. Um 10 Uhr sagte mir der Stiefsohn des Wirts Topp, namens Wilhelm Frie, der Th Bartmann und Tgl Waldmann wollten mich prügeln. Ich möchte mich daher durch das Fenster der Stube eintfernen, Ich that dies, war aber kaum auf der Straße, als ich Th Bartmann und Tgl Waldmann entgegen traten, letzterer schlug mich gleich mit einem Instrumente derartig ins Gesicht, daß mir zwei Zähne aus dem Munde flogen und ich zu Boden fiel. Ich suchte mich durch die Flucht zu retten, wurde aber an dem Garten des Vikars Meinert eingeholt, von Th Bartmann und Waldmann niedergeworfen und fürchterlich gemißhandelt, geschnitten, geschlagen und mit Füßen getreten, bis ich die Besinnung verlor. Wie ich nach Hause gekommen bin, weiß ich nicht, da ich alle Besinnung verloren hatte. Das Pflaster soll derartig mit Blut bedeckt gewesen sein, daß der Nachbar Thierarzt Bröcker des entsetzlichen Anblicks wegen das Pflaster hat abwaschen lassen. Der Tgl Rieping und Bischob haben der Mißhandlung zugesehen, ohne mir Hülfe geleistet zu haben, Auch der Schustergesell Franz Lücke und der Sattler Schmülling sollen aus der Entfernung den Überfall gesehen haben.

 

1849 Sept 17

Amtsgericht Ahlen bittet um Auskunft über Vermögens- und Militärverhältnisse von Böttchergesellen Johann Christian Kerkmann, Heinrich Börger, Schneidergeselle Hch Heumann, Steinhauergeselle Bernhard Heumann Hch Westhues, Anton Lütkenhues junior

Aussage des Bürgermeisters über den Lebenswandel:» Angezeigt, daß Kerkmann einen nichtswürdigen Lebenswandel geführt habe und in dem Rufe eine Schwärmers und Schlägers uind Tumultuanten stehe, Henrich Börger ebenfalls dem Trunke un der Streitsucht ergeben sei und auf dem Point stehe, ein gefährliches Subject zu werden Gegen das Betragen der übrigen sei nichts zu erinnern.«

 

1851 Febr 14

Weber Bern Hermann Bartels, 54J, sagt aus: Vor elf Jahren habe ich mit meiner Stieftochter Gehrs, und zwar noch zu Lebzeiten mier verst. Frau, der leiblichen Mutter der vergenannten Stieftochter, ein Kind gezeugt, welches sich gegenwärtig noch in meiner und meiner Stieftochter Pflege befindet, Jetzt, nach Absterben meiner Frau, ist meine vorgenannte Stieftochter wieder von mir geschwängert und sieht innerhalb von vier Moanten ihrer Entbindung entgegebn.

Ich habe mehrmals um Dispensation von dem hiesigen Pfarrer und der bischöftlichen Behörde gebeten, meine Stieftochter ehelichen zu können. Sie wohnt bei mir und führt mir den Haushalt. Da ich dieselbe nicht entbehren kann, bitte ich ihr verbleiben zu gestatten.

Anweisung: Die Stieftochter muß innerhalb von 2 Tagen die Wohnung verlassen, widrigenfalls zu Zwangsmaßnhamen geschritten werden müsse, da auch nach den Bürgerlichen Gesetzen eine Ehe mit seiner Stieftochter unzulässig sei

 

1852 Jan 26

Schustergeselle Franz Arnold Lücke zeigt unter Vorlage eines ärztlichen Attestes an: Gestern befand ich mit in der Wirtsstube des Bäckers Wieler, worin sich außer seinem Sohne um 10 Uhr folgende personen befanden:

1. Thierarzt Liesner, 2. sein Sohn, Färbergeselle Hermann Leisner, 3, dessen Sohn Wilhelm Leisner, 4. mein Bruder, Schuster Bernhard Th. Lücke, 5, Sattler Schmülling 6. Weber Bernhard Theodor Kössendrup, 7, Vetter des Thierarztes Leisner, August Leisner, 8 Kötter Falk aus Enniger.

»Die Gesellschaft war mit Spielen - "blüffen" beschäftigt, als der Hermann Leisner von meinem Bruder Geld verlangte, worauf ich erklärte, ich sei erbötig,  ihm die verlangte Summe für meinen  Bruder zu zahlen. Plötzlich ergriff  derselbe den auf dem Tische stehenden Zimmerleuchter, worauf eine Kerze brannte, löschte dieselbe und schlug dann mit dem Leuchter auf mich ein, wodurch ich attestierten Wunden davon getragen habe«

 

1852 Febr 26 LR an Bürgermeister Kreuzhage:

»Auf den Bericht vom 25. d M benachrichtige ich Sie, daß der Gensdarm Knape von mir beautragt ist, am nächsten Sonntag gegen Abend sich in Sendenhorst einzufinden, um erforderlichen Falls zur Aufrechterhaltung der Ruhe und Ordnung zu wirken.

Gegen die Tumultuanten, welche von dem Polizei-Offizianten erkannt sind, wollen Sie, wenn es noch nicht geschehen sein möchte des allerschleunigsten die Einleitung eine Strafverfahresn bei der Staatsanwaltschaft beantragen«

 

1852 März 8 Bürgermeister an Staatsanwaltschaft Warendorf

Am 23. und 24. vorigen Monat hat auf Veranlassung des Gebots der Polizeistunde in hiesiger Stadt ein  nächtlicher Unfug stattgefunden, der zugleich mit Widersetzlichkeit gegen den Polizeidiener und den demselben zur Unterstützung beigegebenen Gefangenenwärter Kottenstein verbunden war.

Indem ich die erkanten Theilnehmer und deren Verhältnisse und Führung in der Anlage zur weiteren Veranlassung beifüge, bemerke ich zugleich, daß der Schreinerlehrling Bröcker, Anton geb hier 1833 zur Zeit im Dienste des Schreiners Borgmann Ksp Lüdinghausen, 2. Bernhard Erdmann geb 1832, 3. Ehefrau Hutmacher Schulte an den Fastnachtstagen hier anwesend  gewesen und imstande sind, die noch nicht bekannten Teilnehmer an dem Unfuge zu bezeichnen

 

1852 April 20

Eine Untersuchung ist eingeleitet. Augenblicklich ist eine Kommission des Kreisgerichts WAF damit beschäftigt, die Beweismittel aufzunehmen

 

1852 Mai 21

Die zwölfjährige Tochter des Tgl Günther ist am Freitag den 14. des Monats gegen Abend von einer Mannsperson unanständig behandelt woren. Hierzu Vernehmung ihrer Mutter Anna Maria Günther   geb. Jäger gebürtig aus Delbrück.

»Am 14 des Monats, Abends, als die Dunkelheit beinahe eintreten war, saß ich mit einem Töchterchen unseres Nachbarn Witwe Panning namens Maria Anna, etwa 11 Jahre alt, vor der Tür der Panningschen Wohnung, als eine erwachsene Mannsperson vorüber kam.

Derselbe bückte sich zu uns  nieder, und als wir davon sprangen verfolgte er uns und faßte endlich mit dem Haken des Schneidemesser, das sie an der Handt trug, mein Bein, wonach ich zum Fallen kam. Bei dieser Gelegenheit brachte der junge Mann seine Hand unter meine Röcke und hat sich zugleich unanständige Griffe erlaubt. Übrigens ist mir Leides nicht zugefügt.«

Die Günther bezeichnet den jungen Mann als Lehrling des Schusters Gehrmann (Bernhard Velthaus, geb zu Heessen 1837, d. h. 15 Jahre)

Der Vorfall ereigneite sich auf der sogenannten Armenleutehausstraße

 

1852 Sept 14 Warendorf Landgericht

In der Untersuchungssache wider die Dienstmagd Magdalene Römer gesteht die Angeschuldigte »zur Abtreibung der Leibesfrucht Abortirmittel angewendet zu haben. Sie gibt an, daß in ihrem Koffer, welcher beim  Kolon Rothkötter steht, sich annoch einm Fläschchen befinden wüde, in welchen ihr ein derartiges Mittel verabreicht sei.

Wir ersuchen das Amt Sendenhorst, schleunigst den Koffer der Römer untersuchen zu wollen.«

 

Antwort des Bürgermeisters:» Der Koffer der Römer, befand sich nicht bei Rotkötter sondern bei ihrem letzten Dienstherrn S Tergeist. Er ist verschlossen und versiegelt worden. In dem befanden sich zwei Medizingläser ohne Inhalt, welche nach  Angabe der bei Tergeist dienenden  Mitmagd Catharina Peitz  Mixturen enthalten haben, die der Römer von dem hiesigen Dr med Frey verordnet worden.

 

fehlen Verhandlungsprotokolle, jedoch

1853 Sept 30

»An die Magdalene Römer aus Westheim in der Straf - Anstalt zu Händen des Zuchthauswachtmeisters zu Münster einen Koffer nebst Schlüssel durch fuhrmann Beumer übermittelt«

 

1853 Juni 25

Staatsanwaltschaft ermittelt in Sachen Tischlermeister Gehrad Hoppe wegen Mißhandlung seines Lehrlings Gerhard Babliowsky (»Was die Persönlicheit des Hoppe, welcher übrigens in schlechten Vermögensverhältnissen steht, anbelangt, so erlaube ich mir auf den Inhalt der beigefügten Personalakten mit dem Bemerken Bezug zunehmen, daß die Führung des Hoppe bis jetzt ohne Tadel geblieben ist.«)

 

1856 Febr 24

Im Namen des Königs: Anstreicher und Organist Wilhelm Ahage wird wegen Beleidigung eines öffentlichen Beamten während seines Berufes zu einer einwöchentlichen Gefängnisstrafe und Kosten des Verfahrens  verurteilt.

In Erwägung daß freilich der Angeklagte in dierser Instanz in seiner Eigenschaft als Familienvater, seiner Stellung als Organist und seiner bisherigen tadellosen Führung mildernde Ustände bezeichnet hat, wird eine Revision angstrebt. In letzter Instanz wird das Urteil trotzdem bestätigt, weil die Strafbestimmungen keine ander Auslegung zulassen.

 

1856 August 18

Benachrichtigung der Bürgermeisterei Sendenhorst durch die Staatsanwaltschaftr MS:

In Sachen  Ackerknecht Herman Gausebeck und Konsorten aus dem Ksp Sendenhorst

a) die angeklagte Näherin M Anna Overkamp wegen zweimaligen wissentlichen Meineids Zuchthausstrafe von 2 Jahren

b) Friedrich Wilhelm gt Franz Anton Degenhart wegen Meineids  Zuchthaussstrafe von 2 Jahren 3 Monate

 

1856 Sept 2 Bürgermeister an die Staatsanwaltschaft Warendorf:

Polizeiliche Verhandlungen, »die in der Nacht vom 15 und 16. Juni des Jahres vor der Toppschen Wirtschaft hier stattgehabten Exzesse betreffend: Der Vorfall hat sowohl in hiesige, Publikum als auch  bei den Teilnehmern der Festlichkeit aus Warendorf die lebhafteste Indignation hervorgerufen, und dürfte um so weniger ungeahndet bleiben, als die in Frage stehende Vermögensbeschädigung, wenn solche nicht entdeckt worden wäre, die traurigsten Folgen für Leben und Gesundheit der Festtheilnehmer aus WAF nach sich gezogen haben würde. Inhalts der vorliegenden Verhandlungen wird der Bernhard Quante zunächst unter Anklage gestellt werden können und eine eidliche Vernehmung des Carl Ahrens zur Feststellung der Täterschaft führen.«

 

1856 Dez 12

Polizeiliche Verhandlungen bezüglich der am 8. dieses Monats an dem Hause des hiesigen Steinhauers Melchior Quante verübten Tätlichkeit mit dem Antrage, den Zimmergesellen Heinrich Saerbeck hier unter Anklage stellen zu wollen, ebenfalls gegen den Bernhard Qaunte wegen Beschädigung des ... ?

 

1857 März 20

Auf Veranlassung der Gerichts Warendorf ist  der Zimmermann Hch Anton Saerbeck.  geb 1833 festzunehmen.

Antwort des Bürgermeisters: Saerbeck arbeitet zur Zeit auf dem Kolonate Tophoff Ksp  Greven, wird aber nach Ablauf einer Woche zurück sein.

 

1857 April 7 Warendorf Kreisgericht

Bürgermeister wird aufgefordert, über die persönlichen Verhältnisse des Zimmermeisters Hch  Saerbeck, des Maurres Heinrich Greive, des Steinhauergesellsen Wilhelm Mahl und des Holzsschuhmachers Heinrich Timmers zu berichten

Saerbeck: Zeigte ein hochfahrendes, zur Widersetzlichkeit geneigtes Verhalten. die übrigen noch nicht bestraft

 

1857 Juni 4 WAF

Steinhauer Bernard Quante wird durch Gerichtsbeschluß vorläufig in Haft gehalten

 

1857 Dez 1

Glaser Wilhelm Ahage war wegen Beleidigung des  Bürgermeisters eine Woche in Haft. »Er hat sich seidem wiederholt beigehen lassen, zu einer Zeit, wenn der Unterzeichnete allein war, in das Verwaltungslokal einzudringen und denselben in aller Weise  zu behelligen und  zu belästigen, namentlich demselben vorzuwerfen, daß er durch diensteidliche Angabe seines, des Ahagen damilige Beurteilung herbeigeführt habe, daß jene Angaben falsch seien. Heute war das abermals der Fall, indem der Ahage die dienstendliche Verfahrun in der Untersuchung wieder ihn abermals zur Sprache brachte. Um den maaßlosen Angriffen und Übertreibungen des Ahagen, welcher die Gelegenheit,  wenn ich allein im Locale anwesend  bin, auszuspähen weiß,  endlich ein Ziel zu setzten, ist demselben der Eintritt in das Dienstlokal nur noch in Begleitung des Polizeidieners gestattet.«

hierzu Gerichtsverhandlung

 

1857  Okt 9 Münster

Zimmermann Heinrich Anton Saerbeck erhält wegen wissentlichen Meineids eine Zuchthausstrafe von zwei Jahren

 

1857 Oktober 31

Mitteilung an die Ortsbehörde durch das Kreisgericht Hamm: der Steinhauergeselle Hermann Menz zu Wellinghofen bei Hoerde wurde wegen einfachen Diebstahls mit einer Woche Gefängnis bestraft.

 

1858 März 24

Gericht WAF: »Zimmergeselle Hch Saerbeck aus Sendenhorst erhält wegen vorsätzlicher Mißhandlung eines anderen und der vorsätzlichen und rechtswidrigen Beschädigung fremder Sachen eine dreiwöchentliche Haftstrafe.«

 

1858 April 24

Bernard Kerkmann und Bernard Börger erhalten wegen vorsätzlicher Mißhandlung eines anderen zwei- bzw. einen Monat Gefängnis

 

1858 Dez 20

Mitteilung des Polizei-Anwalts MS. Steinhauer Bernard Börger aus Sendenhorst wegen Bettelns unter falschen Vorspiegelungen mit einer Woche Haft bestraft.

 

1860 März 9 Bürgermeister an LR

Anzeige, daß an der Landstraße von hier nach Ahlen die Leiche eines neugeborenen Kindes männlichen Geschlechts  gefunden wurde.

Kosten für die Obduktion, für die  Reinigung der Wachtstube und des Kindes

 

1860 März 15

»Bei der heute stattgehabten Obduktion der Kindesleiche ergabe sich, daß das Kind gelebt habe, mithin ist festegestellt, daß das Verbrechen des Kindes bzw. Verwandtenmordes vorliege.«

 

1860 März 20 Enniger, Neuhaus, Sekretär:

Die von dem Colon Hoppe zu Bracht wegen Schwangerschaft am 21. 12. entlassene Magd heißt Schwate Maria Anna, geboren zu Hamm am 4. August 1831

 

1860 Mai 16

Anzeige des Metzgers Caspar Hausen (Haus 193): »In der verflossenen Nacht, und zwar etwa um 12 3/4 Uhr, wurde ich durch ein Gestöße am Hause erschreckt, was ich sofort als die Wirkung eines gegen die Fensterscheibe an der Straße gerichteten Steinwurfes erkannte. Ich stand sofort auf und sah nur, daß drei Scheiben und eine Sprosse an der Straße belegenen Stube zertrümmert waren, Den Verdacht der Thäterschaft fällt auf meinen Konkurrenten im Butterhandel, den Bernhard Jasper, welcher, wie ich erfahren, vor einiger Zeit Drohungen gegen mich im Munde geführt hat. Derselbe ist in der verflossenen Nacht bei der Hochzeitsfeier im Hause des Meier Nr. 223 hier anwesend gewersen, hat diese Wohnung um etwas vor 1 Uhr Nachts verlassen, um zu den Sohn des Hutmachers Schulte Nr 47 zu gehen.  Auf diesem Wege ist er der Ehefrau Klümper und dem Maurer Bernhard Börger begegnet, welche bemerkt haben wollen, daß er gekeucht habe, wie jemand, der stark gelaufen ist.«

 

1861 Mai 31

Tgl Bernard Harenkamp aus Sendenhorst wegen zweier Diebstähle unter mildernden Umständen  zu 14 Tagen Gefängnis verurteilt.

 

1862 März 3

Anzeige der Hebamme Ehefrau Bücker: » Am 1. dieses Monats des Nachts vor 12 Uhr kam die mir persönlich bekannte unverhelichte Maria Katharina Bockholt, welche bie dem Schneider Meyer zur Miethe wohnt, an das Fenster unserer Schlafstube und verlangte, daß ich sofort zu ihr komme, und entfernte sich sofort. Ich kleidete mich und eilte zu der Bockholt, welche ich in der Stube sitzend antraf, und mir mittheilte, daß sie bereits geboren habe, das Kind aber tot sei, Auf näherer Nachfrage gabe sie die Umstände unter denen die Geburt stattgefunden daher an:

Sie sei am Abend von einer Leiter gerutscht und kurz nachher, weil sie Schmerzen gefühlt, zu Bett gegangen, bald aber hätten sich die Wehen eingestellt, und sei die Geburt erfolgt, ohne daß sie ihre volles Bewußtsein gehabt habe.

Nachdem letzteres zurückgekehrt, und sie das Kind mehr besehen, habe selbes kein Lebenszeichen von sich gegeben. In der ersten Aufregung sei sie nun zu gelaufen, um Hülfe zu haben,. Nachdem sie nun der Wöcherin die erforderliche Hilfe geleistet  und die Nachgeburt geholt, sodann die Kindesleiche eingewickelt, bin ich wieder zu Hause gegangen, Die Leiche selbst zeigt nirgends Spuren ernsterer Verletzung oder Gewalt.  Es war übrigens die eines ausgetragenenen kräftigen Kindes.

Dr. Frey bestätigt in einem Attest die Angaben der Hebamme

 

1862 September 5.  Urteil des Kreisgerichts Münster:

»Der Ackerknecht Heinrich Haverkamp aus Sendenhorst wird wegen widernatürlicher Unzucht mit einem Pferde zu 6 Monaten Gefängnis bestraft und die Ausübung der bürgerlichen Ehrenrechte auf ein Jahr untersagt.«

 

1863 Juli 18 Bürgermeister Kreuzhage:

Steuerexekution des Friedrich Schmidt zu Ahlen gegen Theodor Untied Sendenhorst wegen  wörtlicher Beleidigung im Dienste.

Zusatz, daß der Untied, welcher bisher nicht bestraft ist, und als Krankenträger dem 7. Armeekorps angehört, nur ein geringes Vermögen besitzt.

(Untied erhält 5 Tage Gefängnis statt 10 Taler Strafe)

 

1863 August 18 Münster

Hausknecht Bernard Heinrich Hagedorn aus Sendenhorst war wegen Urkundenfälschung und Unterschlagung in Haft, ist aber geflüchtet.

Nationale lt Bürgermeister: Gen 13. Febr 1838 Steinhauer von Gewerbe, Sohn des + Tgl  Bernhard Hch Hagedorn und der hier noch lebenden M Kath Strieckmann; bisher nichts Nachteiliges bekannt.

1863 Okt 14 Cleve Landgericht

Hagedorn wegen Landstreicherei, Führung eines falschen Namens und Betruges zu einer Gefängnisstrafe von 3 Monaten verurteilt

 

1864  April 29

Untersuchungsverhandlungen den Boten Hch Saerbeck hierselbst Wegen Unzucht mit Kindern unter 14 Jahren

Vernehmungen der

1. 13jährigen Clara Quante

2. deren Mutter Ehefrau Andreas Quante

3. der 8j. Catharina Quante, Tochter der vorigen

4. Steinhauers Andreas Quante, Vater

5. Bäcker Joseph Keuthage

6. Ehefrau desselben

7. 9jährige Angela Keuthage, Tochter

8. unverehelichte Bernardine Wörenkötter

9. unverehelichte Elisabeth Zutelgte

10. Inkulpator Heinrich Saerbeck

11. Konfrontationsverhandlung der obengenannten ad 1  und 7.

... Der Inkulpant Heinrich Saerbeck ist ein alter gebrechlicher Mensch, derselbe hat, seit vielen Jahren hier ansässig, bisher ein stilles Leben geführt, welches sich der Öffentlichkeit mehr oder weniger entzog. Die sorgfältigsten Erkundigungen haben Nachtheiliges über seinen bisherigen Lebenswandel nicht ergeben, vielmehr war die Verwunderung des Publikums allgemein als die wider den Saerbeck erhobene Anschuldigung ruchbar wurde. Doch hat derselbe vor etwa 15 Jahren ein Frauenzimmmer geschwängert, und sagte mir der Kaplan Evelt hierselbst gestern eine andere erwachsenen Frauensperson, deren Namen er aber nicht nennen wollte, habe ihm erzählt, sie habe einmal vor dem Saerbeck weglaufen müssen. Indessen dürfte auf solches  vages Gerede mit Rücksicht auf die Voreingenommenheit der Leute wider den Saerbeck kein größeres Gewicht gelegt werden. Übrigens  darf ich nicht verfehlen, daß der Saerbeck bei seiner Vernehmung  auf mich keinen günstigen Eindruck  gemacht hat. Derselbe war, obgleich, wie man annehmen dar, auf die Sache wohl vorbereitet, in seinen Angaben unsicher und schien sichtlich verlegen. Diese Wahrnehmung dürfte   hernach auch den Geschworenen nicht entgehen.

Die Hauptzeugin Clara Quante, ein Mädchen von 13 Jahren und 2 Monaten ist für dieses Alter körperlich und geistig ziemlich entwickelt. Ihre Angaben lauten unzweideutig und bestimmt. und wußte hierauf alle Fragen anständige und präzise Antworten zu geben. Über ihre bisherige Führung kann leider so gut wie gar nichts gesagt werden. Ihre Lehrerin Catharina Neuhaus ist nämlich vor einigen Monaten  in eine Geisteskrankheit verfallen und befindet sich zur Zeit auf der Hülle bei Telgte. ... Die hiesige Geistlichkeit muß über den Charakter und die bisherige Führung der Quante gleichfalls nichts anzugeben, Das Benehmen der Quante trägt übrigens in so hohem Grade den Charakter der Wahrheit, daß ich über die Schuld des Angeklagten nicht zweifelhaft bin. Bürgermeisterverwalter Neuhaus stellt dem Gericht anheim, den Saerbeck festzusetzen oder auf freiem Fuß zu belassen, weil eine Entweichung nicht zu befürchten ist.

 

1864 Mai 7

Staatsanwaltschaft Münster will »in Bezug auf die Verhandlungen über die Unsittlichkeiten deren der Bote Hch Saarbeck gegen die Clara Quante Verdächtig geworden ist« solange den Fall ruhen lassen bis die Quante 14 Jahre alt ist und vereidet werden kann (da es zu bedenklich ist auf die unvereidliche Aussage eines solchen Kindes, welche hier sehr wenig durch andere Momente unterstützt ist, eine so schwere Anklage gegen einen bisher unbescholtenen Mann zu erheben).

In dieser Zeit von ca 10 Monaten soll Saerbeck heimlich beobachtet werden, aber vor allem auch die Clara Quante, sowohl in Bezug auf ihre Geisteskräfte, als namentlich in Bezug auf ihre Wahrheitsliebe und ihre sinnlichen Neigungen im Stillen aber mit möglichst Sorgfalt, um eine sicheren Anhalt zu gewinnen, ob auch die Aussage der C Q mit Zuverlässigkeit zu bauen ist. Auf mich haben die bisherigen Angaben des frühreifen Mädchens keineswegs einen besonders günstigen Eindruck

gemacht

 

1865 Mai 22 Staatsanwalt Rolshausen:

In der Denunciationsache gegen den Landboten Hch Saerbeck zu Sendenhorst ersuche in den Bürgermeister im gefällige Auskunft

»Über den Landboten Saerbeck ist seit Anfang  vorigen Jahres nichts Nachtheiliges bekannt geworden, Ich habe denselben beobachten lassen, aber keine Momente in Erfahrung bringen können, welche den gegen ihn vorliegenden Verdacht zu verstärken geeignet wären. Derselbe lebt still und eingezogen und setzt nach wie vor seine Botengänge zwischen hier und Ahlen fort.

 

1865 Juli 17

Im Einverständnis mit dem Kgl Oberstaatsanwalt wird die weitere Verfolgung gegen Saerbeck eingestellt.

 

1866  Januar 17

Amt Everswinkel übersendet Verhandlungen mit der Ehefrau Kötterrs Tigger und der unverhehelichten Anna Lepper , welcher der Anton Jaspert hierselbst dringend verdächtig erscheint, am Sonntag, den 14. vorigen Monats an den genannten beiden Frauenspersonen unter Anwendung von Gewalt, Drohung mit eimem Messer etc. den Versuch des Raubes eventuelle der Nothzucht verübt zu haben. Konfrontation des Jaspert mit den beiden Personen.

Da der Anton J. sich einen Reisepaß nach Steele hatte ausfertigen lassen, mithin die Vermuthung nahe lag, daß derselbe sich der Untersuchung entziehen wollte, so ist derselbe verhaftet worden.

(Nach Meinung des Bürgermeisters »hat der Jaspaert die beiden Frauensbpersonen nothzüchtigen wollen. Derselbe ist wegen desselben Verbrechens vor 1 1/2 Jahren in Untersuchung gewesen, welche aber mit seiner Freisprechung geendet hat. Der J. ist im Punkte der Sittlichkeit auf das übelste berüchtigt und hat hier im Orte schon die ärgerlichsten Auftritte veranlaßt.

 

1866 Januar 17

Der Arbeiter Pohlmann gt Jasper aus Sendenhorst ist der hiesigen Polizei durch den Tranporteuer Kottenstein abgeliefert. (geb 4. August 1846)

 

1866 Januar 16

Der Anton Jasper ist heute auf dem Transport nach WAF entsprungen, indem er sich vorher der Handschellen erledigt hat

Amtmann Everswinkel

 

1866 April 16

Untersuchungsverhandlungen wider den Metzger Caspar Hausen hierselbst, weil derselbe am 12ten des Moants als der Polizeidiener Degenhart und der Maurermeister Saerbeck im Auftrage des unterzeichneten Bürgermeisters sich in dessen Behausung begeben hatten, um demselben die Entfernung einer feuergefährlichen Feuerungsanlage aufzugeben, dem  Degenhardtr die Worte nachgerufen hat: " Leck mich an den Arsch." -

Vernehmung von drei Zeugen und an den Staatsanwalt zur gefälligen weiteren Veranlassung. »Der Hausen ist ein wüsere und nicht im besten Rufe stehender Mensch, welcher wegen seiner Rohheit bei seinen Nachbarn gefürchtet ist, Der selbe ist, soweit bekannt, bisher noch nicht bestraft worden.

Pro Nota. Der Hausen ist in der Sitzung des Kreisgerichts Warendorf vom 15. Mai 1866 zu 14 Tagen Gefängnis und in die Kosten verurtheilt worden

Zur Person des Hausen, Metzger, 38 Jahre alt, aus Albersloh gebürtig und verhieratet, Hat dem Vernehmen nach 3 Jahre in Luxemburg gestanden und ist im vorigen Jahr aus dem 2ten Aufgebot entlassen. Der Hausen ist ein wüster, zu Grobheiten und Widersetzlichkeiten geneigter Mensch. derselbe besitzt hinlängliches Vermögen, um Untersuchungskosten bezahlen zu können,

 

1867 VI 24 A 611

Erschien die Frau des Webers Alexander Linnemann von hier und zeigte an: Gestern Morgen während des Hochamtes um 1/2 12 Uhr sah ich von unserer Wohnstuhe aus, wie eine Mensch, welcher den an unserem Garten vorbeiführenden Fußweg passierte, von der Hecke desselben ein Hemd, welches ich zum Trocknen aufgehangen hatte, herunternahm, zusammenrollte und dasselbe forttrug. ..Ich eilte sofort aus dem Hause und rief dem Menschen, den ich als den Müllerknecht Waldmann Bern Hch von hier erkannte, zu, das Hemd zurückzugebnen, worauf derselne es beiseite warf. Als ich hinzukam, um es aufzunehmen, stieß er mich vor die Brust so daß ich zurücktaumelte und hob seinen Stock auf, mich zu schlagen. Da jedoch diche Wittwe Hartmann, meine Nachbarin, hinzukan, entfernte er sich

Bürgermeister Meyser: Der Waldmann ist gleich nach Ausübung des Diebstahls nach Dortmund gegangen und besteht kein Grund die Angaben der Frau Linnemann zu bezweifeln

Dortmund: Waldmann seit 1862 hier nicht gemeldet

1867 Juli 25

Leumundsattest für Waldmann: Tgl W. ist in einem schlechten Rufe. Schon zu wiederholten malen hat derselbe sowohl bei Tag als auch Bei Nachtzeit ruhestörenden Lärm verursacht, wi er mit seinem Vater in streit geriet, denselben auf alle mögliche Weise beschimpfte und ihm Schläge verurusachte, Bei seinem letzten Hiersein hat er hier ebenfalls am Montag Mittag auf öffentliche Straße unter dem Zusammenlauf einer großen Volksmenge mit seinem Vater einen solchen Lärm und Streit gehabt, daß die Polizei einschreiten mußte (24 Stunden Gefängnis)

 

1870 Juni 2

Steinhauer Bernhard Bücker zeigt an: Heute morgen 4 1/2 Uhr verließ cih mein Wohnhaus, um auf meinem 10 Minuten entfernt gelegenen Grundstücke kartoffeln durchzugraben. Wie ich hiermit fertig war, kehrte ich nach hause zurück, fand aber die Haustüre, welche ich vorher verschlossen hatte, jetzt offen stehen, den Schließkasten an der Türe mit Gewalt abgerissen und in der Küche liegen. Entwendung eines leinenen Beutels mit 10 Talern.

Über die Täterschaft ist mir nichts bekannt, vielleicht sind aber:

1-. Beumer Bd, Maurer

2.  Ehefrau Bücker auf der Remise

3.  Laackman, wohnhaft in dem Haus des Melcher Quante, welche in der Nähe des Hauses am arbeiten waren , hierüber Angaben zu machen imstande

 

1871 Juni 22

Amtsgericht Schwerte verurteilt Schuster Heinrich Jasper aus Sendenhorst wegen Diebstahl zu drei Tagen Gefängnis

 

1872 Juni 8

Anstreicherlehrling August Harde  wird vom Amtsgericht WAF wegen Diebstahls zu einer Wocher Gefängnis verurteilt

 

1877 März 31

Weber Johann Schmitz meldet den Diebstahl von 2Stück geräucherten Schinken aus der Küche, Wert 10 Taler

Die Fußspuren (Schuhe mit Nägeln beschlagen) führen bis in den Hof des Laas. Da derselbe schon wegen Diebstahl bestraft ist, so ist er vermutlich der Täter

Am selben Tage wurdden dem Hoteloer Merlin, Gasthof zum weißen Hahn vor dem, Ludgeritor MS, 2 Schinken zu Kauf angeboten.

Aussage Merlin: vor einiger Zeit kam eine Frauesnperson von Schlössers aus Albersloh, entweder das Dienstmädchen oder die Tochter und offerierte 2 Schinken. Nach Zuraten des Wirts Darthmann aus Rinkerode wurden die Schinken gekauft

 

1886 Sept 11

Der Polizeibehörde zeige ich ergebenst an, daß cih nach vorgenommener Durchsuchung des Küstersohnes August hard dun dessen Sacken wegen dringenden Verdachts, Geld aus einem Opferstocke in hiesiger Kirche entwendet zu haben von dem Gelde nicht gefunden habem wohl aber befand sich der Harde im Besitze ines defekten Schlüssels, mit welchem man nach dem Versuche Herrn Caplan SChlatthölters, den bestohlenen Opferstock schließen konnte.

Harde gesteht bei der Vernehmung alles

 

1886 Juni 16

Michel Eich zeigt den diebstahl von 4 Zentner Strontianit von seinem Schacht bei Dämmer im Busch an. Verdacht fällt auf Arbeiter Josef Frochte

 

1887 März 2

Ackerer Bernard Böckmann zeigt den Diebstahl von 55 Mark aus der Schlafkammer seiner Tochter an. Verdächtigt wird die Ehefrau des Händler Hüttmann

 

Elisabeth Schütte

 

Enniger, 24. April 1873

Gestern Abend ist die unverehelichte 34jährige Tochter des Kötters Schütte in der Pölinger Bauerschaft hiesiger Gemeinde, Namens Elisabeth, in dem etwa 5 Minuten von ihrer Wohnung entfernten Angelbache, unmittelbar am Fußwege von Enniger nach Vorhelm, als Leiche aufgefunden worden. Dieselbe trägt Spuren gewaltsamer Verletzung an sich, Das sie eine kräftige Person war, so ist nicht zu bezweifeln, daß der Mord nicht ohne heftigen Kampf vollführt ist; diese Vermuthung wird auch durch ihre zerrissene Kleidung bestätigt. Die Ermordete hatte am Abend vorher um circa 8 Uhr das elterliche Haus verlassen, um ihrer im nahen Dorfe wohnenden Schwester am folgenden Tage bei der Arbeit Aushülfe zu leisten.

Ich bitte nun, besonders auf solche männliche Individuen zu vigilieren, welche zu einer solchen That wohl fähig zu halten sind und Wunden an sich tragen

Der Amtmann gez Brüning

An das Bürgermeister-Amt

zu

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