Brände

1639_BRA 1672_BRA 1749_BRA2 1749_BRAN 1806_AUFB 1806_ENTS AUFHILFE BRÄNDE FEUERWEHR

Brandgeschichte

 

 

FMS LA 361.Nr 51

Anno 1639 sein dusse nachfolgende schatzbar Hausstedde,  so binnen der Stadt  Sendenhorst belegen, durch eine Fursbrunst eingeeschert und bishero nicht  wieder können   aufgebauet werden

 

          Name                 Monatsschatzung (ß)

 

          Cordt Stemkers Hausstedde                    10

          Hinderich zu Bringes                               6

          Berndt Hoppe                                        12

          Berndt Deckers                                        3

          Gledden Hausstädde                              20

          Johan Busman                                       20

          Hindrich Wilers stedde                           24

          Berndt Hagedorn                                     8

          Rotger Schütte                                        8

          Andres Neyehuses stedde                         4

          Povel im Holte                                        5

          Herman Leivels                                                   3

          Hindrich Pothast                                     3

          Herman Eckman                                      3

          Swer Hoppe                                             4

          Sommersellen Hausstedde                      12

          Watermans Hausstedde                          10

          Hindrich Voß                                          6

          Herbert Linteloes stedde                                    21

          Berndt Jungemans stedde                      12

          Berndt Simon                                         4

          Johan Tawedde                                        8

          Dirck Sickman                                       12

          Johan Huerkamps                                  10

          Berndt Hoyman                                                  4

          Michel Willeken                                                12

          Bußfeldts stedde                                      3

          Herman Albers                                        3

          Hindrich Lore senior                                8

          Mergen Lokamps stedde                          5

          der Bonsseschen Hausstedde                  12

 

          Summa  9 Rthlr 23 ß

          Anzahl der verbrannten Häuser 31

 

    

FM LA 422-14

Ferner zu wissen, daß 1639, Dienstag vor Martini, innerhalb Sendenhorst eingeäschert 60 Häuser und 1650, am 18. Dezember 52 Häuser.

Das Städtchen, das jährlich ein ziemliches Einkommen gehabt, so gezwungen gewesen, ihre Pertinentien und Uffkünfte zu versetzen und zu verkaufen.

 

1651 Brandbrief AV Msc 328

Mitteilung der Stadt Sendenhorst über den Brand im Dezember 1650. Bitte, zwei kollektierenden Bürgern Hilfe für den Wiederaufbau zu spenden.

Wir, Dietherich zur Geist und Baltazar von der Wallage, itzige Zeit Bürgermeister, und sämtliche Ratmänner des Städtleins Sendenhorst, Stifts Münster in Westphalen, tun kundt und fügen männiglichen zu wissen, denen gegenwärtige Attestation zu sehen, lesen oder hören vorkommen wird, daß im verwichenen 1650ten Jahres am Donnerstag, den 29ten des Monats Dezembris allhie eine grausame Feuersbrunst entstanden, wodurch nicht allein über 50 insgemein Principal-Bürgerhäuser, sondern auch das Stadt- oder Rathaus neben etzlichen Pferden, Kühen und anderm Vieh in aller Geschwindigkeit wegen des ungestümen und starken Windes erbärmlich eingeäschert worden. Wann dann unsere Bürger, durch jetzt angeregte Feursbrunst und wegen des starken Windes so wohl nun all ihr Eigentum aus ihren Häusern nichts oder gar wenige daraus bringen und salviren können, selbige Bürger gleichwohl fürhabens sein und auch genötigt werden, sich mit neuen Wohnungen, so bald immer möglich, wiederum zu versehen und zu versorgen, welches aber ihnen ohne Hülfe und Beistand gutherziger Leut unmöglich.

So ist im Namen derselben an alle Geist- und weltlichen Herren und Obrigkeiten sonsten auch insgemein an jedermänniglichen Stands oder Kondition diesem und durch Zeigern unseres zwei abgefertigte Bürger Dietherich Fyen und Thönieß Stehmann, gebührlich ersucht und imploriert werden mögen, unsere untertänige und gebührliche Bitte, dieselben diesen litteris testimonibus guten Glauben beizumessen und unsern armen verbrannten Bürgern insgemein mit einer freigebigen Beisteuer beeispringen wollen, damit sie zu neuen Wohnungen wiederum geraten und Unterhalt haben mögen.

Hieran geschieht ein christlich werk der Barmzherzigkeit und wird es der getreue Gott reichlichst belohnen. Wir aber sind es in gleichen und anderen zu tragneden Fällen um einen jeden nach Standes Gebühr möglichst zu verdienen und zu verschulden verbürgen und willig.

Urdkundt dieses Städtleins Sendenhorst hienieden aufgedrückten Insgesiegels. So gegeben im Jahre Christi tausend sechshundert fünfzig ein, am 21. Februari

Joannes Möllenkamp, Noatrius publicus scriotsit et subscripsit

 

 

1682 FM LA 422-1

... weilen denn wir nicht weniger als unsere Antecessoren und Voreltern schuldig, das Schuldige dabei zu tun ... angesehen solcehr geringer Art mit vorgewesenem Krieg nit allein, sondern dabei durch das unglückliche Feuer, so daselbst dreimal von Anno 1639 bis hierher die meistern Häuser niedergelegt und im Grund verdorben und zu der Einwohner etwaigem Aufkommen Eure väterliche Gnad und Hilf nötig hat.

......             



1672

 

specificatio deren Armen, Verbrannten so durch Mißwachs und Kriegsbeschwer  ganz und ganz unvermögend worden (mit Angabe der Schatzung in 6 Monaten)

 

1. Berndt Hinsenbrock, verarmt durch Mißwachs               1-17

2. Johan Schmits, fast arm                                   -27

3. Herman Witte, fast arm wegen Mißwachs                     -15

4. Berndt zu Geist, miles, ist verstorben und arm           1-17

5. Herman zu Volckingh, ein armer alter Arbeitsman          1- 2

6. Herman Hintze, verbannt, aufgebaut, darum unvermögend    1- 2

7. Sudthoetmars Frau, verbrannt und durch Mißwachs verarnt  1- 2

8. Wielers Hausstätte abgebrant, itzo v andern wiederun erb.3- 6

9. Herman Paschen., verbrannt, unvermögen                    -15

10.Henrich Heese, verbrannt, unvermögen wegen Mißwachs       -22

11.Berndt Schröder, armer alter Mann                        1- 2

12.Herman Horstman. ein alter verarbeiter Taglöhner          -22

13.Johan Rehbender, ein Soldat und verarmt                   -22

14.Johan Soerbecke weggelaufen, ein Soldat                  1- 2

15.Diedrich Breulman, Soldat, durch böse Krankheit verarmt  1- 2

16.Bitter Mestrup miles, verarmt                             - 7

17.Johan Eckholt, verarmt und vom Weibe verlaufen            - 7

18.Henrich Mönsterman, ein Soldat, verarmt                   - 7

 

          2 x verbrannt  2

          1 x verbrannt 45

 

         

1677 FM LA 355.20

Specificatio deren wüsten Hausstätten

(Schatzung in 6 Monaten)

         

1. Baltasar Soerbecke aus Armut verlaufen, das Haus stehet wüst 1-17ß

2. Arnold Mückmanm sein Haus wüst, Soldat und entwichen -22-ß 3d

3. Schufuts Haus, wüst  - 22ß 3d

4. Herman Evekeman, wüster Platz 1-2ß

5. Aßverus Hoppe sein Haus wüst -22ß 6d.

6. Sommersellen Hausstätte, abgebrannt, dann wüst 3-6ß

7. Wattermans Hausstätte abgebrannt, dann wüst 2-19ß

8. Henrich Voß, wüst  1 Rt 17ß  

9. Ringhoffs Haus und des Cüsters Haus sind verbrannt und zimmern jetz  6-12ß

10.Johan Wessels Haus wüst, die Leute seine verstorben 1-2ß

11.Bernt Jungemans Hausstätte wüst, 1-17ß

     das Bauhaus wüst und verbrannt 1 Rt 2ß

12.Tawedden Hausstätte wüst und ein verbrannter Platz 2-4ß

13.Johan Wilms vertrecket in einen Kotten im Kirspell 1-2ß

14.Henrich Hanneman, wüst 1-17ß

15.Henrich Heyman wüster Platz 3Rt 6ß

16.Dierich Syckman wüster Platz 3 Rt 6ß

17.Balster Hölscher abgebrannt, wüst 3-6ß

18.Henrich Rehkers miles, weggelaufen- 22ß 6d

19.Joan Luttighaus wüst  22ß 3d

20.Henrich Hoppe, ein alter verbrannter Arbeitsmann und durch Mißwachs unvermögende worden-22-6d

21.Wallage sein klein Haus, wüst -22-3d

22.Dreß Künne sein Haus, stehet wüst -22-3d

23.Joan Wißlings Haus stehet wüst 1-2ß

24.Albert Boemer wüstes Haus   1-2ß 4d

25.Gerdt Braullman wüst   3-6ß         

26.Gerdt Quanten Hausstätte wüst, jetzt erbauet 3-6ß

27.Mergen Laukamps Hausstätte wüst und abgebrannt 1-9ß

28.Herman Bredenstein durch Brandt verarmet, ein Soldat und ver laufen 2-19ß

29.Herman Albers wüste Hausstätte -22ß 3d

30.Jacob Bußfeldt sein Hausstätte ist bezimmert vom sel. Herrn Syndico Bispings thut  -22 ß 3d

31.Gertrutt Monnings idem gebraucht -22ß 3d

32.Jorgen Michels gebrauchet idem 3-6ß

33.Lisa Jungemans gebrauchet idem -22-3d

 

 

 

 

18, Jh Brände:

Sendenhorstisches Stadtbuch neu angelegt wegen des am 19. IX 1749

vorgekommenen Brandes

 

die im April 1764 im Ostviertel abgebrannten haben von dem Mai 1764 bis  Dezember 1765 einschließlich vonder Schatzung wie auch von der Pension und Serviesschatzung die völlige Freiheit gehabt

 

1751 Stadtbrand

 

1757 Stadtrechnungen:

Die Restanten vom letzten im  Jahr  1751  wegen  erlittenen  Brand, so im Registro nebst denen ohnbeschädigten, nicht zum Auszug gebracht 86 Rthlr

   ===>enorm hoher Ausfall, noch 6 Jahre nach dem Brand!<===

 

 

 

1746/1751 Brände

 

Stadtchronik 1843 (Mscr)

1746

Der Schmied Herm. Bering Cat. Nr 205 verursachte den Brand eines Hasues, indem er in Wuth seiner Frau ein glühendes Eisen nachwarf. Dieses Haus ging nur allein zu Grunde

 

1749

In der Nähe bei dem vorstehenden gelegenen Haus Nr 208 entstand das Feuer (man sagt durch Flachstrocknen am Feuer) welches alle Häuser bis zur mit mit der Südpforte in Asche legte. Bei deisem Brande ging auch die Pastorat zu GRund und zwar in dem Nachjahre des Pastors Borchorst.

 

Nordstr. 5, 249 (208), Rademacher Kössendrup, Mütherig: Anno 1749, den 19. Sept. hat der Brand in diesem Haus seinen Anfang genommen.

 

vgl. Sendenhorstisches Stadts_Buch, so nach dem am 19. IX. 1749 vorgekommenen Brandt, wodurch voriges Schatzbuch und andere Stadtbriefen mehr mit eingeäschert, pro 1750 renoviert.

 

1750 Stadtrechnungen

Extraord. Empfang nach Abgang der verarmten, wüsetn und andern Notwendigkeiten

- Dann seint behuef deren durch Brand verarmten das erste Mal aus der hochfürstl Pfennigkammer an Moderation 88-14 Rthlr zugelegt

- beim letzten Brand moantlich 18 Rthlr 9ß

 

1751 erstes Halbjahr Stadtrechnungen

- Bey letzten Bandt von vor und nach angekommenen mit deren pompen von Ahlen und Steinfuhrt und geleistete Arbeit sint verzehrt 6-20 Rthlr

- die bey der pompen von Steinfuhrt gespeiset, 21ß

- der Magistrath in dieser Gelegenheit bey einander gewesen und verzehrt 19ß

- wegen den zeymaligen Brandt supplicirt und demegst den ggsten Befehl abgehohlet, in zweyn Reisen verzeheret 1-14 Rthlr

- Restanten deren so durch den letzten Brand beschädiget, machet 32 Rthlr

- für Bottenohn wegen Abräumung deren ver- undt abgebranten Platzen 14ß  

- für neu gemachter pompen schlangen zahlt nebst dem Trinckgeld 30-4-8 Rthlr

- Weil dem Juden Alexander an sein accordiertes Contingent der Schatzung wegen dem daß beym Brandt Schaden gelitten, 21 Rthlr remittiret, so werden hiemit selbe in Abgang gebracht.

 

1751 April 17

In dem Hause des Schneiders Osthues (Cat 202 dem Pastoratgarten gegenüber) brcah das Feuer im Flachs aus, worin unbeachtete beim Schmieden des glühenden Eisens ein Funken geflogen. Dieser Brand verheerte alle Häuser bis zur Westüfprte, ebenfall Nr. 203,4,5,6, und das Dach des Pastorathauses

 

Schulstraße 8, 243 (202), Schmied Osthues, später Stapel: Anno 1751 hat der Brand in diesem Hause seinen Anfang genommen.

 

 

Stadtrechnungen:

Ende April 1749:

Bei letztem Brand von vor und nach angekommenen mit deren Pompen von  Ahlen  und Steinfurt und geleisteter Arbeit verzeht 6-20 Rhtl

Die bei der Pompen von Steinfurt gespeiset 21 ß

Der Magistrat in dieser Gelegenheit beieinander gewesen und verzehrt 19 ß

 

OD

Dann seint behuf deren durch Brand verarmten das erstemal  aus  der  hochf. Pfennigkammer an Moderation gnädigst zugelegt monatlich 14 Rt 21ß, facit in 6 Monaten 88 1/2 Rthlr

Bei letztem Brand monatlich zugelegt 18 Rthlr 19ß, facit in drei Monaten 56 RThlr

 

24.August wegen den zweimaligen Brand suppliziert und den gnädigsten Befehl abgeholt (von MS)

Restanten deren so durch den letzten Brand beschädigt, machen 32 Rthlr

 

1750

Febr 22 bei  Zusammenkunft,  wie  der  Status  ...  von  denen  Verbrannten erlittenen Schaden, von den Anwesenden verzehrt 1-10 Rthlrauf dem Jahrestag des  in  anno  1749  gewesenen  schweren   Brandes  eine Kirchen-Andacht angestellet, dafür Herrn Pastori und übrigen Kirchenbeamten zahlt  in toto 1-18-8 Rthlr

- für  ein  neu  angekauftes  Schatzungsbuch,  weil  das  vorige  im  Brand geblieben 1-3-6 Rthlr

  für selbiges abzuholen 3-6ß

 

1751

Dann ist einhelliglich bewilligt und ganz nötig befunden, daß,  weilen bei  vorgewesenem Brand unter so vielen Häusern die  Sendenhorstsche  Süttporten  mit  eingeäschert  worden,  ein  von  Grund  auf  neue  Pforte  hin  wieder herstellen zu lassen, welch sodann zuvor accordiert  und  folgendts  Latten  und Giebel Reid gekostet 79 Rthlr

 

1764 Ratsprotokoll S. 21

Die im April 1764 im Ostviertel abgebrannte haben von dem Mai 1764 bis Dezember 1765 einschließlich (20 Monate) von der ordinairen und extraord. landesherrlichen Schatzung wie auch Pension und Service Schatzung die völlige Freiheit gehabt.

 

1779 Stadtbuch

Schuster Vennewaldt erhält für gehabte Mühe beim Brand von Everswinkel 1 Rthlr von der Stadt

 

 

Wiederaufbau nach dem Brand 1806

 

Pfarrarchiv K 13

Regulierung des Bau Plans für die Stadt Sendenhorst 1806

desgleichen wegen Straßenbaus 1909

 

1806 V 31 - VI 3

viertägige Verhandlung und Untersuchung Scheffer, Meyer Landrat von Ketteler wegen Verlegung von Häusern

Original Portokoll wegen Austuaschung der Hauplätze; beginnend mit Antonn mertens, da der Kirchhof nicht ferner bebaut werden sollte, auch sein haus nicht ferner auf dem bisherigen Grund gebaut werden, sollte er in Bussmannns Garten an dern neu anzusetzenden straße bauen.

Mertens protestiert, braucht seine bisherige Haussstelle zur Ausübung seines Berufs (Kunstdrechsler). Die weiteren Verhandlungen mit Umzusiedelnden weniger problematisch.

u.a. Bernt Ahage, Barbier      Hutmacher Junker     Leineweber B. Böcker, Nr a82

     B. Hch Niehues  Dirck Hermann Spithöver        Kramer Johan Henrich Kalthoff (am Kirchhpf) soll zum Osttor

 

1806 VI 23

Grundsätze zur Regulierung der Straßen (Satzung)

1. Linie der neuen Häuser künftig parallel mit der Gosse des Straßendamms

2. die Mistgruben falls durchgehend von der Straße fort

   a) wegen der Jauche, Gesundheitsbelästigung

   b) Unfallgefahre

Bürgersteig  4 Dezimalfuß breit, gefordert (Bauinsp. Meyer) 8 Fuß

3. Sämtliche Häuser (südl. und östl.) auf dem Kirchhof kommen fort, da sie zu dicht aufeinander gebaut sind.

 

Hausplätze Spithöver, Oling (?) am Eingang der neuen Straße vom Kirchhof her eingeschränkt.

Spithöver/Vennewald am Kirchhof dürfen nicht wieder an derselben Stelle bauen. Es zeigt sich nämlich, daß nur diese Häuser es waren, welche die Vereinigung der Nord mit der Weststraße verhinderten; Anlage einer Passage

Entschädigunggsfrage noch nicht geklärt. Daher ein hohes Maß an Geduld und Überredungskunst. Hinweis an die Verzichtleistenden und Umsiedlungswilligen, daß ihre Tat einem wohltätigem Zweck diene, für das Wohl der Stadt geschehe.

Endlich Entschädigung auf 2234 Rthlr geschätzt, die von der pr. Regierung übernommen werden.

Antrag auf ein kgl. Gnadengeschenl

 

1806 VI 10 Reg MS

Haunptmann Jansinck als technischer Sachberater nach Rücksprache mit Bauinspektor Meyer nach Sendenhorst beordert. Bildet mit Kocks, Bürgermeister, und Pfarrer Darup die "Sendenhorster Retablissements-Commission"

 

Ankauf des Waldeckschen und Mertensschen Hausplatzes: Vermessung durch Jansinck

Einrichtung einer Special-Retablissements-Casse

 

1806 X 7

Verhandlungen Jansinck-Reg. wegen Diäten. Angeblich hat J. keine zu erwarten. Dann wird jedoch zugestanden: In soweit er aber nicht unvermögenden Privaten in ihren baulichen Einrichtungen gehllfen, werden diese ihn auch bezahlen müssen.

ferner: Mühwahltung bei Anlegung eines Feldbrandes wird verhältnismäßig vergütet schließllich. Jansinck wird zur Vermeidung fernerer Kosten zurückberufen, aber noch lange Verhandlungen wegen seiner Diäten, schließlich soll er aus dem Sendenhorster Retablissements Fonds bezahlt werden

 

vor Jansing Conducteur Steinmeister

 

Retablissements Gelder Casse

A 1282 1806-1807

 

5. Juni 1806

Anweisung LR Ketteler: Bürgermeister Kocks und Receptor Langen  betr. Führung der Retabl.Kasse

Pf Darup wird angewiesen , zwei Kassen zu führen

a) von der Kollektengeldern

b) von den aus der Feuersozieätskasse eingehenden Bau-hülfsgelder (letztere Kocks und Langen)

 

11.06.1806

erste Anweisung über 10.000 Taler aus der Brandkasse

 

29.07.1806

Kassen-Extract: 2 Zahlungen aus der Brandkasse, ferner Vorschuß; gesamt 19315 Taler

 

1809

beim Wideraufbau mußte das Haus des Metzgers Vennewald und das Pastoratshaus am Kirchhof eine Straßenbreite zurückweichen, um die Nord- und Weststraße zu kombinieren

 

Neustraße gepflastert von Martin Houten, Oldenzaal

 

KDK MS Fach 15, Nr 78

Anweisung von 126 Stück Holz aus dem Thiergarten, Da  bereits  meistbietend  verkauft (d. h. nicht mehr zur Verfügung). Anweisung von 260 Eichbäumen aus dem Schuffuther Holz: Das Sch Holz ist gedachter Stadt um 2 Stunden  näher gelegen.

 

1806 VII 26

Cabinets Ordre: 1/3 frei; 2/3 zur halben Taxe

 

 

1806

Verkauf von Eichenbauholz aus dem Schufuther Holz am 19. VII.

 

1807 III 3 Thiergarten (Förster Hollweg)

Holz verkaufs Protokoll

den 19ten July 1806 sind 260 Stück Eichen Bau Holz unter die abgebranten in Sendenhorst verkauft zum Etat pro 1806/7

 

Gesamtpreis 1360 Rthlr

Rauminhalt 10286 Kubikfuß  (1 cbm = ca 108 Kubikfuß)

95 Kubikmeter

1 Kubikfuß = ca 5 Schilling

1 Kubikmeter Bauholz (Eiche) ca 19 - 20 Rthlr

 

1807 VI 16 Sendenhorst

Verkaufsprotokoll Bürgermeister Suermann, Kocks über 87 Bäume, die zur halben Taxce verkauft wurden, entweder wegen Aufgabe oder Zurücksetzung des Hauses oder Unvermögen.

Insgesamt 74 Bürger bedacht

halbe Taxe 393 Rthlr (786 ohne Verbilligung)

 

1807 VII 6 Harkotten, Landrat v Ketteler

... da inzwischen die von gedachter Majestät den Sendenhorstern  bewilligte extraordnaire Unterstützung von 10.000 Rthlr wegen  der damals gleich eingetretenen Regierungsveränderungen nicht ausgezahlt sind, so glaube ich, gehorsamst darauf antragen zu dürfen, jene Holzgelder, welche in aller  Hinsicht die geeignetesten dazu sind, auf Abschnlag jener 10.000 Rthlr

einbehalten zu dürfen (d.h. Verzicht auf die Restzahlung  für  Bauholz  aus   dem Schuffuther Holz)

- Gesamtsumme 819 Rthlr

- Nicht genehmigt; darauf Zahlung der Restgelder durch Bürgermeister Kocks

         

22. VII 1807

 

Suermann, Angekamp

1807 X 22

Meistbietender Verkauf der Eichen durch Notar Schiel Albersloh

29 Eichen gesamt 239 Rthlr

Käufer Sendenhorster Bürger (Neubau nach Brand?) B Henrich Silling, H Schwarte, Dirck Keppeler, Wilhelm Schmitz, Zeller Niemann, Bürgermeister Marmet und J B Bücker, Pellmann in S. Wirtschafter Wieler, Caspar Everke, Vagedes, Küster und Notar Drees, Stadtdiener B H Panning, Schmied Erdmann, Postmeister Bonsen J H Bücker, J H Knipping

 

 

1817 XI 8 Amtsblatt der kgl Regierung zu MS Nr 45

Verordnungen und Bekanntmachungen Nr 333

Des Königs Majestät haben geruht, den im Jahr 1806 abgebrandten  Einwohnern zu Sendenhorst, weil solchen die von der damaligen  Preußischen Regierung zugedachte außerordentliche Unterstützung bei dem gleich  darauf erfolgten  Kriege nicht mehr ganz hat zu Theil werden können, und die nachfolgenden französischen

Regierungen die desfalls wiederholt angebrachten Bitten der vom Schicksal so hart heimgesuchten Unterthanen nicht beachtet haben, ein Gnadengeschenk von fünftausend Rthl. besonders in der Hinsicht zu bewilligen, weil dieselben dieselben dem von der  vormaligen Münsterschen Kammern festgesetzten  Retablissenents-Plan  sich willig gefügt und vollständig ausgeführt haben. - So hat sich die außerordentliche landesväterliche  Huld und Gnade Sr. Königl. Majestät von neuem bestätigt, welche nach so langer Zeit eine Unterstützung noch zu gewähren eilt, die von dem vorigen

Landesherrn nicht, wie ihm oblag, in Erfüllung gebracht wurde.

Münster den 1. November 1817

Der Ober-Prsäsident

Vincke

 

         

Brand 1806 nach Werland:

... Bezug: Bericht der Regierung Berlin auf die Immediats-Eingabe der Stadt  Sendenhorst um staatliche Hilfe (Geheim. Staatsarchiv)

 

Auf die anliegende a S. Kgl Majestät eingereichte und an mich unterm 16ten May a. c. zur Berichts-Erstattung remittierte  Immediats-Vorhaltung des Pfarrers Darup und Bürgermeisters Kocks zu S. im Fürstentum MS vom  2.  May a. c., worin selbige für  dieses  am  29.  April  großenteils  abgebranntes Städtchen eine Beihilfe und Unterstützung zum Wiederaufbau, vornhemlich an        Bauholz aus den kgl Forsten nachsuchen, habe ich sofort die  erforderlichen näheren Nachrichten eingezogen. Daraus ergibt  sich, daß an diesem Ort,welcher 280 Häuser und 1294 Einwohner enthält, an benenntem Tage, ohne  daß bisher die eigentliche Enstehung des Feuers auszumitteln gewesen ist,

          131 Privathäuser nebst Nebengebäuden ganz

           12 größtenteils

              öff. Gebäude:

              - Rathaus

              - Knabenschule

              - Mädchenschule

              - Pfarrers-Wohnung

              - Küsterei

              - Ostpforte ganz zerstört;

          - Pfarrkirche und Turm zu 2/3 eingeäschert.

          - 4 Glocken

          - Uhr geschmolzen.

 

Einwohner haben den größten Teil ihrer Habseligkeiten verloren.

Notdürftige Unterbringung; Versorgung mit Lebensmitteln und Kleidung

Wert der abgebrannten Gebäude                                          111.378 Rthlr

Feuerversicherungs-Erstattung (auf 2 Jahre)       76.507

 

                                                                   34.871  zuzüglich Verlust an Mobiliar, Vieh und Waren            32.655  Gesamt-Verlust                                           67.526 Rthlr

 

Absicht  der KDKammer, beim Wiederaufbau mit Einverständnis der

Eingesessenen einen offenen freien Platz in der Mitte der Stadt  neben der Kirche zum Marktplatz und zur Rettung bei Feuergefahr zu bestimmen.

- neue Kommunikations-Straße zwischen den beiden Hauptstraßen

- gerade Fluchten

- Verbreiterung der Straßen

- Wegschaffung der vor den Häusern befindlichen Mistgruben

- Provisoriats-Reglement (Bau-Satzung): Abstellung von Mißbräuchen

 

Entschädigung wegen verlegter Hausplätze und damit verlorener Fundamente  2234 Rthlr

 

          Zur Unterstützung der ärmeren Einwohner

          - Feldziegelbrände zu günstigen Bedingungen

          - 260 Stück Bauholz aus dem Schufuther Holz

            1/3 für die ärmste Klasse ganz frei

            2/3 zur halben Taxe (Bedürftige Einwohner)

            Zopfholz für die Feld-Ziegel-Brände

 

         

Unterstützung durch Geldbehilfen, je Eingesessenen 10 Rthlr; reduziert,da vor kurzem Brand von Borgentreich

 

Contributions-Rezeptor Langen hat Gerichts-Registratur gerettet und darüber  sein eigenes Vermögen uns Haus welche beinahe ganz  neu  erbaut und gegen Feuersgefahr noch nicht versichert, besondere Unterstützung

Kämmerei-Rendant Suermann rettete die Kasse und ließ sein  Haus  abbrennen;  verhältnismäßige Beihilfe

 

 

Kommission: Kriegs- und Domänenrat Scheffer

            Landrat von Ketteler

            Bauinspektor Meyer

         

hat gründliche Untersuchung angestellt; wird von   von  Angern  (Berlin  22. Juli 1806) voll unterstützt; außerdem

 

... mit Beziehung auf die von kgl Majestät bei anderen dergleichen Unglücksfällen, den Verunglückten  bewiesene  Gnade  in  tiefster  Devotion anheim  zu stellen  ... auch die nötige Geldunterstützung   für die unbemittelten  Eingesessenen aus der Dispositons-Kasse mit 10.000 Rthlr  zu  bewilligen erlauben geruhen wollen ...

 

Werland:

- Küsterei verlegt; soll im Garten der Wilkingschen Besitzung gelegen haben. nein!

 

Reg MS IV 27 - 41

 

die Aufhülfe der Stadt Sendenhorst in Beckumer Kreis 1831

 

... Handel und Wandel ganz darnieder und seit dem im Jahre 1806 erlittenen großen Brandunglück kann die Stadt aus eigenen Mittel sich nicht wieder aufhelfen.

durch die Anlegung der Chaussee von Lippstadt und Soest über Hamm nach Münster, hat sich, da früher alle Transprote in Korn, Eisen,Kupfer pp durch Sendenhorst passierten, und von den dasigen Einwohner weiter geschafft wurden, aller Verkehr von dort weggewendet und auch der wenige Verdienst, den Sendenhorst späterhin noch vom Frachfurhwesen genoß, ist nach erfolgter Schiffbarmachung der Lippe daselbst verschwunden.

 

Die Hoffnung eines belebten Verkehrs in Sendenhorst darf nur durch Anlage einer neuen Verbindungsstraße mit den benachbarten Städten Warendorf, Drensteinfurt und Ahlen erlagt werden, wozu es der Stadt Sendenhorst aber an dazu nöthigen Mitteln fehlt, die zu solchem Zweck erforderlichen Kosten sind durch Erhöhung der darmaligen Beiträge zu den communalkosten von den Einwohnern nicht zuer mächtigen, besonders da die Ausgaben der Gemeindekasse sich in diesem und den folgenden Jahren um circa 400 Rtlr jährlich vermehren, indem die Landgemeinde Sendenhorst mit dem Ende des vorigen Jahres die zum Kirchbaufonds früher von der Stat zuviel gezahlten Beiträge abgezahlt hat, wodurch sich nunmehr die Einwohern der Stadt um jährlich 418 Rthlr vermindert.

 

Zu dem größtenheils durch das vorewähnte Brnadunglück veranlaßten unerläßlichen und dringend  nöthigen Kirchenbau sind nach einem ungefähren Überschlate in Ganzen über 10.000 Rthlr erforderlich, dazu erst jetzt 4.400 Rthlr

Stadtbrände

Übersicht

 

         

1529 Chronik 1843

Ob der englische Schweiß, eine sehr tötliche  Krankheit,  welche  im Jahre 1529 Europa verheerte und die entsetzliche Pest, welche im folgenden  Jahre Verwüstung anrichtete, auch Sendenhorst, betroffen, ist nicht zu ermitteln gewesen.

Randbemerkung: Jedoch nicht wahrscheinlich, da  nach einer Notiz  in  einem  Meßbuch am 23. Oktober desselben Jahres der ganze Ort abgebrannt,von  der Pest aber keine Rede ist; hierzu Aufstellung

 

Datum          Nähere Bezeichnung des Brandes

1529 X 23  

der ganze Ort, mit Ausnahme weniger Häuser im S und  W: mit  dem Turm und 5 Glocken verbrannt in zwei   Stunden (Meßbuch)

 

1639 XI 3 

Von der Nord- bis Ostpforte mit Ausnahme wenigerGebäude (80  Häuser) lt Pastor Kuipers vom Nordtore zu lesen

 

1650 XII 29   

auf der Südtraße 50 Häuser, Rathaus. Wegen Armut  der Bürger  dauerte Wiederaufbau sechs Jahre

 

1666

ca 18 Häuser, von denen das Haus der Weddenhove (?),  nunc Fechler Nr. 246 vom Blitz entzündet und  Pastoratsgebäude  beschädigt

 

1746

Schmied Herman Bering (Nr 205) verursachte den Brand, indem er in Wut seiner Frau ein glühendes Eisen  nachwarf, Sein Haus ging allein zugrunde

 

1749 IX 19 Nr. 208 (nahe dem obigen) entstand Feuer; angeblich  durch Flachstrocknen am Feuer; alle Häuser bis zur und einschl  Südpforte; auch Pastoratsgebäude; im   Nachjahr P. Borchorst

 

1751 IV 17   I

m Haus des Schneiders (Schmied!)Osthues (202;  Pastoratsgarten gegen über) brach das Feuer im  Flachs aus; worin unbeachtet beim Schmieden des  glühenden Eisens ein  Funke geflogen. Dieser Brand  verheerte alle Häuser bis zur Westpforte, ebenfalls   Nr 203, 204, 205, 206 und das Dach des   Pastoratshauses

 

1764 IV 10  

Ausbruch im Haus dem Westhus, jetzt Klessing Nr.   32.Dasselbe wurde von dem sechsj Sohn, welcher des Abends mit der brennenden Lampe ein Huhn aus der Hille gesucht, ange-zündet. 17 Häuser brannten nach   der Reihe ab.

 

 

 

1818 XII nach Amtsblatt der Reg MS

... Außerdem sind abgebrannt drei Wohnhäuser in Sendenhorst

         

 

Gutsherrinne werden mit solchen großen gehabten  Schaden,  weilen  ich  das Erbe nur bei Jahren angenommen, an meinen Pächten oder sonsten decortieren,  dann einem jedem allhier in Stadt und Kirchspiel bewußt, daß alles gesetzer  Maßen wahr, auch nit  das  geringste  höher  gesetzt  worden,  als  es  mir  gekostet, sondern an  noch  mehr  Schaden  dabei  gelitten,  als  ich  habe

aufsetzen könne, der abermaligen Hoffnung, daß  mir  solches  in  ein  oder   ander hierwieder zu gut kommen.

 

1831 X 13

Brand in Sendenhorst. Die Wehren von Albersloh und Drensteinfurt kommen den Sendenhorster zur Hilfe. LR macht anschließend Schwierigkeiten  bei der Genehmigung der Bewirtungsausgaben für die freiwilligen Helfer (2-27 Thlr für verabreichte Lebensmittel an die Führer der Brandspritzen bei den Wirten Topp und Wichard)

 

Hierzu längere Rechtfertigungsschreiben

a) Beigeordneter Dr. Forstmann:

Findet es unbillig, die Kosten selbst zu übernehmen, da er in Abwesenheit des Bürgermeisters die Stelle vertretend, bei der Löschung des Brandes Ordnung gehalten und durch eigen tätige Mitwirkung für mehr als 5 Thlr an seinen Kleidungsstücken verdorben. .. von mehreren Bürger hiesiger Stadt zur Verbareichung der gedachten Erfrischungen aufgefordert sei, mit dem Bemerken, dieses in hiesigem Orte ein herbebrachter Gebrauch sei.

b) Gemeinderat Everke:

Beim Brande der Häuser des Bernard Bartmann und Kleiner fanden sich zu unterser Hülfe sehr früh die Brandsprützen von Albersloh und Drensteinfurt ein. Wenn wir zum Glücke ihrer auch nicht mehr bedurften, so hielten wir es doch für unsere Pflicht der Dankabrkeit, den zu Hülfe eilenden Menschen und Pferden in ihrer Abmattung einige Erfrischungen zu Teil werden zu lassen, In der Überzeugung, daß nach dem herkömmlichen Gebruach dies immer bey den leider zu oft früher erfolgten Bränden, dies immer aus Communalfonds bestritten ist, veranlaßte ich den Besgeordnten Doktor Forstmann ein Gleiches zu verfügen, welches dann auch geschah

c) Wilhelm Böcker

Ich kann hiermit bescheinigen, daß bei dem großen Brande 1806 auf Befehl des damaligen Bürgermeisters Kocks und Suermann den auswärtigen Sprützenführeren Lebensmittel, namentlich Schnaps und Brod von mir verabriecht sind, auch daß der Betrag dieser Kosten mir aus öffentlicher Kasse gezahlt wurde

 

Beiliegend Rechnungen der Wirte:

B. Topp.

Verzährt 5= Glas Branntwein, Glas 10 Pf

4 Maaß Bier, Maß 1 Sg

für 3 Silbgergroschen Brot für die Pferde

 

Brandentschädigungen

1831

Kleier, Wohnhaus                                         125 Thlr

Kortmann, Wohnhaus                                                  5 Thlr

1832

Laumann gt Wahlkämper, Wohnhaus          500 Thlr

1833

Borgmann Wohnhaus                                    610 Thlr

 

 

Brände nach der Schulchronik  1891ff

 

Am 24. August 1895 1/2 10 Uhre morgens entstand in der Scheune des Herrn Rötering ein Feuer, welches von kleinen Knaben angelegt worden war. Durch das rasche Hinzukommen der Nachbarn (auc des Lehrers mit 12 Knaben) wurde das Feuer im Keime erstickt und die Stadt vor großem Unglück bewahrt.

 

1896

Am 11. Aug brannte das Haus des Metzgers Holthaus am Westthor 2 Uhr nachtmittags. Die Enstehungsursache des Feuers ist unbekannt geblieben

 

1900

Am 21. April morgens 1/2 7 Uhr bei vollständiger Windstille und hellem Sonnenschein stürzte das Scheunendach des Colon Geilern (Toggenburg) in sich zusammen. Der furchtbare Krach war weithin vernehmbar. Der Sohn des Hauses, welcher in dem Gebäude schlief, war etwa 20 Minuten vorher mit den Pferden ausgezogen. Der Schaden ist erheblich.

 

1901

30 Sept. Dieen Morgen 7 Uhr 10 Minuten rief wiederum die Brandglocke die erschreckrten Bewohner der Stadt zur Hülfe herbei. Es brannte das Wohnhaus des SChmiedemeisters Stapel in unmittelbarer Nähe des Schulgebäudes. Bald hatte das Feuer auch das Wirtschaftsgebäude ergriffen und alles brannte total nieder. Wehrleute und Nichtwehrleute arbeiteten mit vereinter Kraft und so gelang es. das Feuer auf den Herd zu beschränken. Die Entstehungsursache ist unbekannt.

 

1902 V 9

Abends 10 Uhr brannte die Brauerei des Herrn Wieler. Das Feuer brach im Anbau aus, sprang auf den Dachstuhl über, wurde aber bald gelöscht, ohne großen schaden angerichtet zu haben. Heute Morgen 4 Uhr wiederholte sich der Brand an derselben Stelle, Der Schaden ist nicht so bedeutend.

 

1902 Sept 22

Abends 8 Uhr brannte das Haus des Maurers Wechmann am Südgraben total nieder. Die Entstehungsursache ist unbekannt

 

1902 Okt 12

Heute Nachmittag um 1/2 6 Uhr stürzte auf der Nordstraße die Frontesiete (neuaufgeführte Endseite) des Hauses des Maurers Saerbeck ein, als man gerade den Schlußstein legen wollte. Zum Glück ist keiner der Arbeiter dabei verletzt. Der Bruder des Eigentümer, welcher den Abschluß an der Giebelseite machen wollte,  kam unverletzt unten an. Die massiver Mauer ist in sich zusammengesunken, die Ursache des  Zusammensturzes sucht man in der mangelhaften Verankerung. Der materielle Schaden beläuft sich auf 200 - 300 M.

 

1903 VI 16

Heute Abend gegen 8 Uhr wurde beim Gewitter die Scheune des Brauereibesitzers Wieler vom Blitz getroffen und zündete. in kurzer Zeit war dieselbe nebst einigen darin befindlichen Ackergeräten dem Element zum Opfer gefallen. Zwei Mägde des Colonen Volking, welcher zur Stadt wollten und hinter der Scheune Schutz gesucht hatten, kamen mit dem Schrecken davon.

 

1904 II 25

Morgens 11 Uhr brannte das Haus der Witwe Rottkemper am Ostgraben. Das Feuer fand wenig Nahrung und nur das Dach fiel dem Feuer zum Opfer.

 

1904 IV 19

Heute Morgen 9 Uhr brannte das Wirtschaftsgebäude des St.Josefstiftes. Das Dach und teilweise das Innere des Gebäudes wurden zerstört. Wahrscheinlich ist das Feuer durch den Petroleum-Motor entstanden. Der Schaden ist durch Versicherung gedeckt.

 

1904 VII 7

Heute morgen kurz nach 11 Uhr ertönte die Brandglocke. Es brannte das Haus der Metzgerwitwe H. Pöttken - vormals Kalthoff (Anm. Metzger Pöttken war am 22. März zum Besuch der Kundschaft verreist, aber nicht wieder gekehrt. Am 2. April fand man die Leiche des Verunglückten zu Cladow Bez Spandau in der Havel; Identifizierung) Das Inventar wurde größtenteils gerettet. Das Nachbarhaus - Bäcker Stadtmann - hätte auch Feuer gefangen, wenn es nicht durch eine massive Brandmauer geschützt gewesen. Das Dach und die Decken des 2 Stockwerks dieses Gebäudes hjaben einigen Schaden gelitten. Das brennenden Hausa fiel dem Feuer vollständig zum Opfer. Die Entstehungsursache ist unbekannt.

 

1904 X 1

Diesen Abend brannte das Anwesen des Colon Wihsling total nieder. Ein fettes Schwein, der Kettenhnund und eine Anzahl Hühner kamen in den Flammen um. Das Feuer entstand in der Scheune. Man nimmt an, daß es von böswilliger Hand angelegt ist.

 

1905 VI 16

Blitzschlag: Das Haus des Nachtwächters Saerbeck vor dem Westtor wurde diesen nachmittag vom Blitzstrahl getroffen, ohen jedoch zu zünden. Eigentümlich war es, daß jeder Raum in dem zweistöckigen Gebäude Spuren aufwies.

 

1906 I 25

Gegen 1/4 12 Uhr brannte plötzlich auf der Weststraße (vor Gasthof Klümper) ein Fuder Stroh, das vermutlich von böswilliger Hand angesteckt worden war. Stroh und Wagen gehörten Herrn  Rötering.

 

1907 II 20

Heute vormittags 1/2 12 Uhr brannte das Wohnhaus des Müllers Wöstmann vor dem Westtor. Starkes Schneegestöber vermischt mit Sturm und Regen war wohl die Ursache, daß nur das Dach abbrante, Der massiver Giebel an der Westseite blieb stehen (stürzte am 19. März ein)

 

1908 XII 4

Am 3. Dez morgens 5 Uhr brnante das Nebenhaus des Sattlers Offers auf der Nordstraße. Zum glück herrschte Windstille und hatte das Feuer wenige nahrung. Der Brand wurde auf seinen Herd beschränkt. Die Entstehungsursache ist unbekannt.

 

1909 II 27

Morgens 2 Uhr brannte die Windmühle vor dem Südtor - Kassenbrok gehörend - bis auf den Grund nieder; ein wunderbares Schauspiel, wie an dem Rumpf das Feuer an den kleinen Brettchen emporzüngelte. Der neu angelegte Motorbetrieb erlitt einigen Schaden, doch blieb das Wohnhaus verschont

 

1911 VIII 18

Das Haus des Metzgers Rottmann, Neustraße, brannte heute morgen um 8 1/2 Uhr, das Schlachthaus blieb stehen; die Entstehungsursache ist unbekannt.

 

1911

Abends 10 Uhr brannte die Werkstatt des Zimmermeisters B Kötter vor dem Osttor. Da es vollständig windstill war, die zwei Nacbbarn keine Gefahr hatten, auch nichts zu retten war,  wurde das Gebäude ziemlich seinem Schicksal überlassen und von einer großen Menge das schauerliche Schauspiel bewundert. Mehrere wertvolle Maschinen fielen dem Element zum Opfer. Der Schaden ist durch Versicherung abgedeckt. Die Entstehungsursache ist unbekannt.

 

1913 II 27

Bei dem Ackerer Becklas Bauerschaft Sandfort brannte diesen Morgen 6 Uhr eine Scheune ab. Das Wohnhaus blieb verschont.

 

1916 II 26

Am 26.2. brach in dem Nebengebäude des Gutsbesitzers Arnemann ein Feuer aus. Mit Hilfe der Nachbarn ist es möglich geworden, den Brand auf seinen Herd zu beschränken, Zum Glück war der größte Teil der Gebäude durch eine Brandmauer von dem Feuerherd getrennt; auch unsere freiw. Feuerwehr nahm an dem Löschen noch teil. Die Entstehungsursache ist unbekannt.

 

1918 28. Juni

Das Wohnhaus des Briefboten Wessel,  Südgraben brannte mittgas fast vollständig ab. Entstehungsursache unbekannt.

Auf dem Boden des Schreinermeister Gerding (Füchte), Nordstraße, hatte sich Heu entzünmdet, wurde aber noch frühzeitig gelöscht. Wie man annimmt, soll das Feuer durch Kurzschluß entstanden sein.

1919 I 11

1/2 2 Uhr nachmittags wurde das Wohnhauas des Ackerers Bartman, Bracht vollständig eingeäschert. Einiges Inventar fiel dem Feuer zum Opfer.

 

1919 IX 20

Die Kornscheune mit der daran gebauten Stallung für Rindvieh und Pferde brannte am Feste Maria Namensfest ab. (Gutsbesitzer Halene, Jönsthövel) Das Wohnhaus blieb durch das tatkräftige Eingreifen unserer freiwilligen Feuerwehr verschont. Entstehungsusache unbekannt.

 

1921 I 3

In der Nacht von 2. auf den 3. Janur brannte die Scheune der Witwe Hesse vollständig nieder. Entstehungsursache unbekannt

 

keine weiteren Berichte über Feuer/Unglücke

 

 

 

Feuerwehr

 

1754 Stadtrechnungn

Joan Berndt Höne 12 Rthlr für gemachte und gelieferte neue Schlange behuf der Notpumpe.

         

1787

Am Gerichtstag soll die Brandpumpe probiert werden

 

1793 Verpachtung des Rathauses:

Der Pächter hat die Schlüssel zu dem Brandpumpmenhäusgen wohl zu bewahren, auf daß solche bei entstehendem Unglücke gleich parat sind

 

 

1804 Erbfürstentum MS Kreise B 61

Acta die geschehene Vorschläge zur  Verbesserung  der  Feuer-Polizei  aufm  platten Lande betreffend

 

         

Sendenhorst den 22ten März 1804

Der Richter berichtet über einige Mängel der Feuer-Polizei  wodurch die Ausübung und Anwendung der Feuerordnung leidet

(zufolge Verfügung vom 5. Februar a.c.)

 

Die Verwüstungen, welche seit einigen Jahren einige Feuer besonders auf dem Lande angerichtet haben, zeugen von der Unvollkommenheit der Feuer-Polizei-Anstalten, wenigstens in  sofern, als es die Anwendung und Ausübung  derselben betrifft.

Freilich haben die in den Landstädten noch häufig  vorhandenen  Strohdächer großen Anteil an der Verbreitung des Feuers und es läßt sich  auch manches bei diesen alten Gebäuden nach ihrer Lage und Einrichtung nicht ändern, da z. B. ein  für ein Strohdach  eingerichteter Dachstuhl nicht für eine Ziegldach dienen kann - ferner kann durch Wind und Stürme das Unglück vergrößert werden, aber es könnt doch noch, selbst hier, der Schaden so wie

bei jeder Feuresbrunst vermindert werden, wenn dasjenige,   nachden besonderen Lokalverhältnis einer jeden Stadt oder eines jeden Orts beobachet würde, was in den Städten, welche sich einer  vorzüglichenn Feuerpolizei rühmen können, die  drohenden  Verwüstungen des Feuers der Gewalt der Menschen so glücklich unterwirft.

 

1 ... Übersicht über die ganze beim Löschen arbeitende Menschenmasse, darauf zu sehen, daß auch die Häuser und Wohnungen, von  denen  die  Gefahr entfernt ist, des Flugfeuers wegen nicht ganz ledig bleiben.

2. ... besondere Aufsicht wegen des Flugfeuers eingestellt werden

3. ... besonders auch wegen der durch  Gewitter entstehenden  Feuer  nötig, eine gewisse Zahl Pferde sogleich angeschirrt werden

4. vorzüglich aber müßte sämtliche Feuerlöscharbeit, um  mehr  Geläufigkeit zu erreichen, einmal im Frühjahr oder Herbst ausgeübt werden., wozu einer bestimmten Stunde jede bei der Feuer-Polizei mit Nummern angestellte Person bei Strafe an dem ihr angewiesenen Posten erscheinen müßte, und an einen freien unschädlichen Platz eine Art von Stroh- oder Reißholzhütte in Brand

gesteckt (Übung!) ... pünktliches Versammeln, zweckmäßiges Einweisen durch Wasserbeschaffen, durch Spritzengebrauch,  Achtsamkeit auf das Flugfeuer usw.

Bei Wind muß Übung verschoben werden, oder bloß ohne  Anzündung;  zugleich  aber auch das Feuergeräte genauer zu prüfen.

Die Übungen Hauptbestandsteil der Feuer-Polizei; zu wünschen, daß die an so vielen Orten gewöhnlichen Scheiben- und Vogelschießen lieber, wenn  sie  ja als eine Art Volksfest unter gewissen nötigen  Einschränkungen  beibehalten werden  sollen, wenigstens  zum Teil nur einmal das Jahr zu weit zweckmäßigeren und nützlichen Übungen angewandt würdn, da  bei dergleichen Übungen alles auf das  Mechanische ankommt, welches man durch öftere  Übung in solche Menschenmassen zu bringen weiß, so wie dieses der Fall bei den militärischen Übungen und Exercitien ist.

Schließlich: Die Direktion des Löschesn nicht von einzelnen  Handwerkern sondern von einem Polizeibeamten, der sachkundig; Die Aufseher der Sprüzen sollen nicht - wie meist - nach Wilkühr handel; sie erklären sich als Herrn der Sprüzen, wollen solche nur nach ihrem Belieben gebrauchen,  daß dieses Benehmen eine Feuerlöschanstalt im Ganzen stört und höchst wiedersinnig ist

bedarf keiner Ausführung

Der Richter zu Sendenhorst C P Kreuzhage

 

An  den  Landrat von Ketteler auf Harkotten wegen Verbesserung der

Feuerlöschungs. Anstalten.

 

1804 XII 23

Receptor Langen bittet namens des Ksp  um  Autorisation  wegen  Anschaffung  einer Feuer-Spritze

Fast alle Kirchspielein hiesiger Provinz besitzen eine eigene Feuerspritze; daher auch von den Kirchspieleingesessenen   Sendenhorst gewünscht. Erforderliche Mittel durch Verkauf einer  Anzahl alter Weidenbäume auf Schürmans Erbe ( 100 Rthlr) und Nachpflanzung im künftigen Frühjahr.

Da nun die Anschaffung derselben höchst nötig zu sein scheint, Antrag:

- Verkaufsgenehmigung

- Authorisation zur Anschaffung der Spritze

 

 

Erbfürstentum MS Kreise B Nr 61

1805 I 12 Bericht Kocks, Suermann, Lammerding:

 

2 metallene Feursprützen

130 Feuereimer

8 Feuerleitern

6 große Feuerhaken, 196 kleine, bei Privatleuten nach dem Ermessen des Magistrats ist die Anzahl  der  Instrumente  für  die Stadt Sendenhorst hinreichend

Bemerkungen: Da die gemelte Feuersprützen nicht dazu eingerichtet sind, daß sie bequem können über Wegg geführet  werden, indem sie  nur  mit kleine Rädern versehen sind, mithin wenn sie außerhalb der Stadt sollen  gebraucht werden, immer auf Wagens geladen werden müssen um sie zu transportieren, wodurch dann  kenntlich  viel Zeit verloren  geht, indem nicht allemal sogleich Wagen und Pferde zu haben sind, die  Eingesessene  es auch nicht gerne sehen, daß die Sprützen bei die außerhalb der Stadt gebraucht werden, indem plötzlich ein Unglück entstehen könnte. - Es wäre daher der Vorschlag des Magistrats, daß von Seiten des Kirchspiels S. auch eine Brand-Sprütze angeschaffet würde, welche mit etwas  höheren Rädern versehen, und so eingerichtet würde, daß sie bequem könne über Weg transportiert werden ohnevorher auf einen Wagen geladen zu werden.

 

A. 768

13. Dec. 1815

Prov. Feuer-Ordnung für den Landsturms-Unterbezirk Sendenhorst im Canton Sendenhorst

(36 handschriftliche Seiten von Maire Langen, ausführlich, weitschweifig, mit zahlreichen Verbesserungen)

Anlaß: Verordnung des Civil-Gouvenreurs v. Vincke: Entwurf einer auf Localkenntnissen beruhende Instruction wie bie ausbrechenden Feuersbrünsten vm Landsturm verfahren werden soll.

... die Allg. Feuerordnung für das Groß´herzogtum Berg, die für den hiesigen Bezirk bisher diente, erreicht völlg ihren Zweck; deshalb nur begrenzte Modification.

- Knechet dürfen ihre Pfeiffen, die sie des Abends am Feuer geruacht, nicht nach ihrem Schlafgemach hinten auf der Dehle, auf der sog, Bühne, nehmen, sondern in das sog. Feuerloch legen (Langen)

- es wurd auf das schärfste verboten, die Kinder allein im Hause zu lassen (Langen)+

- Die in der Stadt Sendenhorst noch vorhandenen Strohdächer werden vor und nach abgeschafft, indessen muß strenge geachtet werden, daß die Reapration der Dächer mit eingeschmierten Ziegeln geschieht; keine Strohdocken; Hinweis auf den Brand von 1806

- Strohdächer und Nacköfen

- Aufgaben und Pflichten der Kaminfeger; Festlegung einer fixen Gebühr; Obligatorisch!

- Lt Untersuchung könnten 20 Einwohner ihre Strohdächer aus eigenem Vermögen abschaffen. 16 halb und 13 aus Armut gar nicht, (d. h. trotz Brand und Wiederaufbau von 180g von 270 Häusern noch 49 Häuser mit Strohdächern!)

II. Hilfsmittel, um sich bey einer entstehen könnenden Feuersbrunst gefaßt zu halten (Langen)

- Stadtgraben muß stets rein und wasserreich sein

- Stadt hat außerdemsoviel Brunnen und Pumpen. daß es nicht an Wasser fehlen kann.

- Vorhandene Löschgeräte:

            a) 50 Feuereimer (pro Eimer 7 Maß Wasser)

            b) 6 Feuerleitern

            c) 6 Feuerhaken

            d) 2 Feuerspritzen, auf Wagen transportiert

            e) eine neue Spritze auf Rädern von Kupferschläger Merckel WAF für das Ksp ist fehlerhaft

- Manl an Feuer-Eimern (eigentlich pro Haus 1 Eimer), es fehlen 228 Eimer

- das Feuerspritzenhaus ist am 29. April 1806 verbrannt; es sollte neben der Kirche neu errichtet werden.

- für das Feuerspritzenhaus muß es mehrere Schlüssel geben; zwei werden bei den Nachbarn Everke und Schmetkamp wahrt; ferner beim Küster und beim Feuer-Capitain

- zweimal jährlich Probe und Inspection

III. Anstaltenbey würcklich ausgebrochener Feuersbrunst

- Bildung von Feuer-Compagnien, je Compagnie drei Abteilungen

- strengste Subordination

- Die Abteilungen müssen sich Wassertragen einstellen, damit nicht unnötig Häuser zugrunde gerissen und Türen und Festenre eingeschlagen werden.

- Einsatz von Cavallerie u. a. zur Benachrichtigung der Nachbargemeinden

- Bey Ausbruch des Feuers im Kirchspiel word die kleine Turmglocke anhaltend geläutet.

IV. Vorkehrungen, um die  fortwährende Vollziehung der Feuerordnung sicherzustellen.

- Zum Sekretär bei der Feueranstalt der Bürgermeisterei Sendenhorst wir der Gemeindesekretär Sulzer vorgeschlagen

- die Feuer-Comgagnien sollen an Sonn- und Feiertragen exerciren und zwar vor dem Ostthor auf der Stadtsheyde am Mühlen-Hause, wo mit mit Tempo geübet die Leitern und Haken angelegt werden.

- soll die Mühle ebenfalls zum Muster dienen, indem dieselbe oben mit einem Umgang umgeben

Die Besprechung und Akceptierung der Articel geschah durch passende Bürger der Stadt

            - J H Bücker

            - J H Beumer

            - J H Wiegert

            - J H Bücker

Unterschrift Der Bürgermeister Langen

                    Der Unterbezirks Commandant

 

 

A 1489

Erbauung eines neuen Spritzenhauses und Wiederherstellung des Daches zur Aufbewahrung der Feuerleitern und Haken (1817 - 1819)

 

15.02.1817

Langen gibt Bericht über die Beschaffenheit der Löschanstalten und Löschgerrätschaften

Er bezieht sich auf  eine prov. Feuerordnung für den Kanton Sendenhorst, die er entworfen und dem Oberkommandanten von der Leithen in Dortmund zugestellt wurde.

ausführliches Eingehen auf seinen Entwruf: Dieser meine Entwurf und Vorschläge gründen sich hauptsächlich auf die allgemeine Feuer Ordnung für da Ghzm Berg vom 5. Sept 1807 ... andere Feuer Polizeiordnungen waren hier fremd.

L. hat erfahren, daß alle eingereichten Entwürfe bisher noch nicht Höheren Orts übergeben wurden. ... Erlaube mir daher die Anfrage zu machen, ob von jeder Bürgermeisterei Entwürfe gemacht werden müssen.

Langen mißverstand die Situation unter de Preußen: Entwürfe, eigenes Gedankengut, Eigeninitative waren nicht gefragt, waren im Gegenteil verdächtig. Mit seinen Vorschlägen, Entwürfen und nachfragen ging er der Regierung nur auf den Wecker!

 

 

Aufstellung der Feuerlöschgerätschaften

Brandspritzen                                                                    10

Feuereimer                                                                        50

Feuerhaken                                                                          6

Feuerleitern                                                                         6

Anm. Es fehlt eine Schlange, welche veranschlagt wird auf 30 Thlr , ferner 100 Einer 133 Rthlr

eine dritte Feuerspritze soll noch auf Kosten der Commune Ksp Sendenhorst angeschafft werden

 

20.02.1817

1.Langen weist darauf hin, daß dringend ein Gebäude zur Unterbringung der Brandspritzen errichtet werden muß; Versuch, durch Bauinspektor Müser einen Plan zu bekommen. Jetzt aber da die Sache nicht länger verschleppt werden  darf, und der Plan beschlossen ist, neben der Kirche von allen übrigen Gebäuden abesondert ein Lokal zu erbauen ...

2. der vormalige Bürgermeiter J B Bücker ist unter Assistenz des Pumpenmacher Vennewald und des Schsuter Mühlenbroek mit der Aufsicht über die Löschanstalten beauftragt

3. Da die Feuerordnung des Ghz Berg vcon 1807 beibehalten werden soll, nur noch der Vorschlag, wegen Ausrottung der Strohdächer anzutragen

 

23.03.1817

Mitteilung, daß das Obdach zur Unterbringung der Feuerleitern und Haken, welches an der Kirche angebracht war, irreparabel, weil da Dach gerstern eingestürzet, indem die Posten abgefault waren.

 

01.07.1817

Publicandum: Verding des neuen Gestells zur Aufbewahrung der Brandleitern und Haken an der Seite der Kirchenmauer

(durch verfügten Gassenruf durch den Stadtsdiener); Zuschlag erhält Wirt Wilhelm Bücker für 20 Thlr

 

02.08.1817 Landrat

Neues Spritzenhaus nicht genehmigt, da die Gerätschaften in dem noch nicht ausgebauten Teil des Rathauses vorläufig hinreichend untergebracht sind.

Anschaffung Brandspritze für Ksp nähere Informationen erwartet

Aanschaffung von 100 Wassereimern unterliegt indessen gegründetem Bewdenekn und ist ebenfalls der Gemeinderat darüber zu hören, in weitfern solche notwendig und etwa zu vermeiden sind

An angenehmsten wird es sein, die Bürger und Hausbesitzer zu bewegen. sicj seönst jeder einen tüchtigen ledernen Eimer anzuschaffen und gehörig zu unterhalten und im Hause aufzubewahren.

 

10.09.1817

Langen stimmt Unterbringung der Spritzen in einem Teil des Rathauses zu; meint aber, das Spritzenhaus müsse gebaut werden, weil in diesem Locale die hier stationierte Gendarmerie-Pferde steheh und darin ihre Fourage-Krippen haben, mithin die spritzen allem Staub ausgesetzt sind

Für das Spritzenhaus ist ein eigner geräumigter Platz neben dem Rathause vorhanden, welcher auf jeden Fall zur Verschönreung des Königsplatzes augebaut werden muß, und dieses nicht füglich und mit wenigen Kosten durch dieses Gebäude geschehen kann

 

13.12.1818

Kostenanschlagf wegen des in der Stadt Sendenhorst neu zu erbauenden Gebäudes zur Aufbewahrung der Brandlöschgeräte

35 x 15 Fuß  10,7 m x 4,6 m  0 ca 50 m2

Pultdach; Lage neben dem Rathause

Kosten 221 Tlr; Revision durch Bauinspektor Müser

 

06.101817

Regierung genehmigt den Auftrag an Mechanikus Severin eine neue Feuerspritze zu verfertigen

ebenfalls Genehigung des Spritzenhaues, da der Verding vorteilhaft ausgefallen und der Bau später doch  notwendig werden würde

 

31.10.1817

Absprache mit Entrepreneur Brandhove, der verspricht, sich genau nach dem Kostenvoranschlag zu halten

Kontrakt mit Unterschrift J H Brandhof

 

10.12.1817

Langen gibt Zahlungsanweisung an Wirt Bücker wegen Wiedererstellung des Brandleiternhauses

(ders. Unterschrift Böcker) Antrag bereits am 22 Aug, d h 4 Monate Wartefrist)

 

 

1832 IV 28

Rechnung Schuster Stammkötter wwegen der an den Sendenhorstischen Feuerspritzen verdienten Arbeitslohn

- Reinigen und Schmieren

- 2 Maß Tran

- 7 lederne Leimer ausgebessert; gesamt 3 - 3Thlr

 

1832

Rechnung von Holsarbeit an Zerbrogchende Feuer Geretschaft in die stadt Sendenhorst (Gerhard Feiling).

- in zwey Nothhakens neuhe stihle gemacht und noch drey wieder reparirt daran verdihnt 28 Sg

- auf den Brand Sprützen Wagen ein neuhes Brät gemacht, von drey und halben Fuß lang 10 Sg

 

1832 V 21

Herstellung von zwei Wasserbodden zum Preise von 12 Thlr 23 Sg durch Böttcher B. H. Mays

(Zugrunde lag Kostenanschlag zur Verfertigung zwei neuer Brandbüden (Bütten = Fässer)

2 1/2 Fuß hoch, 3 Fuß 1 Zoll Durchmesser; Fassungsvermögen ca 425 Liter; Anstrich mit weißer Ölfarbe

 

1832 VIII 23

Kupferschläger Happe (Beckum) erhält für 7 neue Messingschrauben zu den Sendenhorster Brandspritzen Schläuchen 22 Thlr

Revision der Brandspritzen und Reparatur; gesamt 36 Thlr

 

1832 IX 12

Rechnung von die Feuer Besichtigung In der Stadt und Kirspel Sendenhorst pro 1831

den 23ten Januarius haben Feiling Tagsator und Puante Kaminenfeger in die Stadt die Feuer Besichtigung mit Gegenwart der Polisey forgenommen und verdihnt zusamen 20 Sg ... gesamt 8-20 Tl

 

1832 IX 30

Rechnung bey Probirung der Brandsprützen (bekommt pro Mann 2 Sg)

- 18 Mai 16 Mann; jeder 2 Kannen Bier a 1 Sg

- 25. Juni eine Sprütze probiert; nach dem Brande am Wallkamp 8 Mann wie oben

- 14. August nach dem Brande zu Hoetmar alle Spritzen repariert.

 

1833 II 12

Inventar der Feuerlöschgerätschaften für Stadt und Kirchspiel

            - Große Spritze Nr 1

            - Kleine Spritze Nr 2

            - Kleine Spritze Nr. 3

            - Handspritze Nr. 4

            - ein Wassersieb

            - 4 Brandleitern

            - 4 Brandhaken

            - 99 Wasser-Eimer

Sonstiges:

            - 4 Wasserkübel

            - 2 kleine Leitern ohne Eisenschlag

            - bei jeder Spritze ist außerdem ein Hammer und Kneipfzange vorhanden

 

Inventar für Ennger:

            - 2 Brandleitern, 3 Brandhaken, 24 Wassereimer. 1 Laterne

Inventar Vorhelm:

            - 1 Brandleiter, 1 Brandhaken, 12 Wassereimer, 1 Laterne

beide Gemeinden gemeinsam eine Brandspritze

 

 

A 773 Acta die neue Feuerpolizei-Ordnung betr. 1841-1864

 

Gründung eienr freiweilligen Feuerwehr:

Die Grotesche Bushcdruckerei Hamm (Factorei der Groteschen Buchdruckerei Arnsberg) bietet den Abdruck der Privinzial Feuer- Polizeiordnung für 1 Sg an

Die Buchdruckerei Schnell unterbietet und leifert für 4 Pfg das Exemplar;

 

1842

Verteilung der Feuer-Polizeiordnung an alle Haushalte:

            Sendenhorst Stadt      281

            Sendenhorst  Ksp       114, gesamt 395 (1853 401)

            Enniger                       213                 

            Vorhelm                     163

            gesamt                        771 Haushalte

 

1842

Bei Ausbruch des Feuer wird alarmiert:

            a) die große Glocke (im Ort)

            b) die kleine Glocke (außerhalb)

            c) die Brandglocke (bei zunehmender Gefahr)

            d) mit Trommeln (des Nachts)

 

1843

Feuerschau; ernannte Mitglieder:

            - Commissarius Apotheker König

            - Bauverständiger Maurermeister Saerbeck

            - Schornsteinfeger Andreas Quante

            - für die Gemeindevertretungen Schreiner Feiling, Colon Werring

 

1843 VIII 30

Protestschreiben von Bürgern wegen eines Notbrunnens, der nicht wie notwendig mitten auf dem Marktplatz, sondern an der Seite der Straße zu liegen kommt, Auf diese Weise kann man nicht mit Schlitten und Pferden um den Brunnen herumfahren

Boykottandrohung bei zukünftigen Brand

 

Angebot durch

- H B Schmitz, Brunnenmacher

- Wilhelm Ahagen

- B Nagel den Brunnen für 73 ½ Thlr zu liefen

 

1843

Spritzenmeister, welche aus ihrer Limitation treten:

            - L. Hölscher

            - Ferdinand Dünnewald

            - Hoppenberg

            - T Spithöver

            - J B Münstermann

            - Bering

            - B. Stapel jun

            - B. Stapel sen.

            - Anton Erdmann

            - H Saerbeck

            - A. Vennewald

            - Wilhelm Arnskötter

            - F. Ernst, Kupferschläger

 

1843 XI 16

Bestellung neuer Spritzenmeister

1. Große Fuhrspritze, Vorsteher Schreinermeister Feiling; folgen 20 weitere Namen für insgesamt 3  Spritzen

 

1860 VII 3

Feuervisitation in der Stadt Sendenhorst, vorgefundene Mängel:

            23 Haushalte mit Mängeln (meist Lanterne oder Eimer fehlt bzw mangelhaft)

            am Rand „abgestellt“

Unterschrift. Quante, Saerbeck, Degenhart, Wieler, Stadtverordneter

 

1868 A 151

B. Hölscher, Rechnung betr. Feuergerätschaften

einen leinen Schlauch vor die kleine Brandspritze nach dem Spritzenprobieren wieder rein gemacht und getrocknet

- ebenfalls di leinen Schlauchen von drei Brandspritzen wieder ein gewaschen und getrocknet - 1- 22 Thlr

 

Schuster Josef Saerbeck: Reparatur des Kirchspiels seine Sprütze

- Schläuche No 1 bei dem Brande des Kötter Luesd, Ksp Everswinkel,

- Schmirren des Wagens, Schläuche reinigen

 

Schmiedearbeit H: Borghorst:

- an die Pumpe auf den Kirchhof verdient 3 Sg

- am Botig verdient, den Band darauf gemacht

- neue Haken und Klammern   - 23 Sg

 

Fr. Schrey: die Kirchspielsbrandspritze zweimal angestrichen

 

B. Topp: Spritze probiert, viermal im Jahr (1867)

 

Maurermeister Saerbeck erhält für die Feuervisitation insgesamt 3 Thlr

 

 

         

1868 III 27

Landrätliche Genehmigung des Status der Feuerwehr mit Abänderungen

 

Vorspann vor die Wasserbottiche soll nicht nach der  Folge  der  Hausnummer  von den hiesigen, Pferde haltenden Bürgern zu  leisten  sein,  sondern  daß jeder bei dem ersten Feuerlärm mit seinen Pferden  an  dem  Platze  wo  die Wasserbottiche aufgestellt sind, zu erscheinen hätte, und erst  auf  Genehmigung des betreffenden Vorstehers sich entfernen dürfe.

 

40 Rettungsmannschaften

Rettungsmannschaften tragen nur eine weiße Binde am linken Oberarm als  Abzeichen.

Kämmereikasse übernimmt Druckkosten von ca 500 Stück der  Feuerlöschordnung sowie die Anschaffungskosten der Binden

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1890

Bürgermeister Wilberding fordert „die Bildung einer hier sehr notwendigen Zwangsfeuerwehr

1918 Ahlen A998

Stadt kauft von der Stadt Ahlen eine Spritze und Wasserkufe für 300 Mark

 

1928 V 8 B50

Provinzial-Feuersozietät stellt der Stadt Sendenhorst ein Darlehen von 10.000 zum Bau eines Feuerwehrgerätehauses zur Verfügung.

Laufzeit 5 Jahre, Zinssatz 4%

Auszahlung in drei Raten

Rückzahlung bis 1. 6.1933

 

1928 VIII 14

Bürgermeister an West Provinzial:

Das neu zu erbauende Spritzenhaus word im Laufe der nächsten Woche fertiggestellt seion. Überbringer dieses Schreibens, Bauunternehmer Josef Schmies soll auf das Darlehen einen Abschlag von 6.000 RM ausgezahlt bekommen.

Provinzial überweist den Gesamtbetrag auf das Konto der Stadt

 

 

29.11.1930 B 167

Antrag Everke, Oberbrandmeister, auf Genehmigung der Theateraufführung  "Twee von den Infantriee"
Lustbarkeitssteuer ist zu zahlen

 

03.07.1934

Bürgermeister an LR:

Zur Schlagfertigkeit der hiesigen freiw. Feuerwehr ist die Beschaffenheit einer Motorspritze einschließlich Schlauchmaterial erforderlich.

Da die einmaligen Kosten aus laufenden Mitteln nicht aufgebracht werden könne, ist die Aufnahme eines Darlehns notwendig.

WEstf. Prov-Feuervers. MS ist zur Hergabe eines zinslosen Darlehens in Höhe von 2.000 RM beriet. Die Rückzahlung soll in Raten bis zum 1. Jul 1939 erfolgen.

... Bitte um Genehmigung

Rückseitig: LR kann die Darlehnsaufnahme nicht genehmigen, da die Bestimmungen des Gemeindefinanzgesetzes überhaupt nicht beachtet wurden. Vor Genehmigung muß die Zustimmung des Reichsministers für Finanzen eingeholt werden. Der Antrag ist eingehend zu begründen

darauf Austrup 07.11.1934

von der Aufnahme der Anleihe wird Abstand genommen

 

1949 IV 2 B29

Freiwillige Feuerwehr: Am Mittwoch den 6. April beginnen die Übungen der Wehr. Antreten sämtlicher Kamredaen um 7 1/2 Uhr. Die Alarmierung erfolgt durch Sirene, (langer Ton). Die Bevölkerung der stadt wird auf diese Alarmierung aufmerksam gemacht

 

Mit kameradschaftlichen Gruß! Everke, Hauptbrandmeister

 

 

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