Nr. 06 Abtei Werden und alte Sendenhorster Bauerschaften

Zahlreiche vorgeschichtliche Funde und Reste von Urnenfriedhöfen bezeugen, daß die Sendenhorster Gegend schon früh besiedelt war. Was die Art der Besiedlung anbelangt, so werden hier zunächst die Einzelhöfe vorgeherrscht haben.

Bildernachweis: Essen Abtei Werden Kupferstich Ausschnitt 1581 Diese Bild- oder Mediendatei ist gemeinfrei, weil ihre urheberrechtliche Schutzfrist abgelaufen ist. Dies gilt für alle Staaten mit einer gesetzlichen Schutzfrist von 100 Jahren oder weniger

Mit der Gewinnung von neuem Ackerland wurden die Siedlungen nach und nach erweitert. Es bildeten sich, wahrscheinlich durch Teilungen, grössere Gruppen. Diese schlossen sich zwecks Wahrung gegenseitiger Interessen und zu gegenseitiger Hilfe zu Bauerschaften zusammen. 

Die ältesten Aufzeichnungen der hiesigen Bauerschaftsnamen stammen aus dem 9. Jahrhundert. Das Einkünfteverzeichnis der Abtei Werden a. d. Ruhr nennt um 870 bereits die Bauerschaften Elmenhorst und Bracht. In Elmenhorst hatten die Höfe Meinbern und Fastburn jährliche beliebige Naturalien im Werte von je 2 Schilligen ( 1 Schilling = 12 Pfennige, 1 Pfennig der Karolingerzeit = 1,7 Gramm Feinsilber ) an die Abtei Werden zu entrichten. Von dem in der gleichen Bauerschaft gelegenen Hof Huno mussten 6 Pfennige gezahlt werden. Um das Jahr 870 wurde ebenfalls ein Hof Arnold in der Bauerschaft Bracht erwähnt. Dieser hatte 40 Scheffel Hafer und 8 Scheffel Gerste abzugeben.

Zwanzig Jahre später, um 890, wird der Ort Sendenhorst selbst genannt. Es heißt im Werdener Urbar: In Seondonhurst hat abzuliefern Blacheri 30 Scheffel Hafer und den Heerschilling und Heermalter. Zur Erklärung mag dienen, daß seit karolingischer Zeit die Bauern gegen Zahlung einer Heersteuer von Heerbann ( Aufgebot des Königs ) und Heerfahrt befreit waren. Zur Ausrüstung von Ersatzmännern wurden die bäuerlichen Geldabgaben verwendet. Diese Abgaben, die Heerschilling hießen, konnten mehr oder weniger als 1 Schilling betragen. Die Getreideabgaben unter dem Namen Heermalter dienten der Fouragierung des Heeres. Ein Malter enthielt durchweg 4 Scheffel. Ein Scheffel hatte 25 bis 35 kg. Um 890 wird in der Bauerschaft Elmenhorst auch der Hof Fediko als abgabepflichtig mit 2 ½ Scheffel Getreide bezeichnet.
Nachweisbar können die beiden Bauerschaften Rinkhof und Hardt auf eine 800 jährige Vergangenheit zurückblicken. Die Werdener Einkünfteverzeichnisse nennen um 1150 folgende Höfe: Vom Rinkhof: Lentfried 20 Scheffel Malz, als Heerschilling 8 Pfennige, einen Obolus für Wein, einen Obolus für 1 Huhn. Daselbst: Burchard auf der Hardt 2 Scheffel Roggen und 12 Pfennige, 2 Widder oder 16 Pfennige, als Heerschilling 8 Pfennige, für die Arbeit 3 und einen Obolus, für Wein einen Obolus, für ein Huhn einen Obolus. Daselbst: Folcmar 20 Scheffel Hafer, 10 Scheffel Gerste, 2 Scheffel Roggen. Hierzu ist zu bemerken, daß 1 Obolus ursprünglich ein griechisches Münzgewicht von 0,6 Gramm, im Mittelalter gern einen halben Pfennig gleichgesetzt wurde. Im Orte selbst, der diesmal Sindenhurst heißt, liefert der Hof Gerburg um 1150  8 Scheffel Hafer ab.

Außerdem begegnen uns in den Urbaren der Abtei Werden die beide heute erloschenen Sendenhorster Bauerschaftsnamen Geseldorn und Schorlemer. Sie werden um 870 als zum Amt Sandrads im Dreingau gehörend bezeichnet. Es haben zu entrichten: In Geseldorn: Focco 60 Scheffel Hafer und 3 Scheffel Mehl. Wirimbold 10 Scheffel Gerste, Aelfing 20 Scheffel Hafer und 9 Ellen Tuch, in Schorlemer: Gerolf 20 Scheffel Gerste und 36 Scheffel Hafer.


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