Nr. 28 (31) Das Feuerlöschwesen in Sendenhorst

Als nach den großen Ereignissen der Befreiungsjahre 1813/15 der Friede seinen Einzug ins Land gehalten hatte, war der einsichtige deutsche Bürger darauf bedacht, Haus und Hof weitgehend zu sichern und auch in friedlichen Zeiten vor den Mächten der Zerstörung insbesondere der Feuersgefahr zu schützen. Überall im Lande war man bestrebt, Mittel und Wege zu finden, um die Zahl der Feuersbrünste zu verringern und den einmal ausgebrochenen Brand erfolgreich zu bekämpfen.

1895 - Feuerwehr

Auch in Sendenhorst fanden diese gemeinnützigen Bestrebungen Widerhall. Hatte doch die Bevölkerung durch die verheerenden Brände des 18. Jahrhunderts in den Jahren 1749, 1751. 1764 und zuletzt noch 1806 die Feuersnot zu sehr am eigenen Leibe erfahren, als daß man es nicht für notwendig erachtete, sich vor einem derartigen Unglück auf das nachdrücklichste zu schützen. So war es nicht besonders schwer, die Bevölkerung für eine Organisation zur Bekämpfung der Feuergefahr zu gewinnen. Die wesentlichen Ursachen für das Ausbrechen des Feuers war seit je das Trocknen des Flachses in den Backöfen oder auf den Stubenöfen. So sehr auch die polizeilichen Maßnahmen die Gefahren des Flachsröstens einzudämmen suchten, so hatte doch die Erfahrung immer wieder gezeigt, daß sie nicht völlig zu beseitigen waren. Weiterhin begünstigten die Anlage und die Bauart der Häuser, die noch allgemein mit Stroh bedeckt waren, sowie die Lebens- und Wohnverhältnisse, der Zeit die Feuersgefahren. Hinzu kam die beengte Lage der Häuser, die sich dicht an einander drängten, so daß im Falle eines Brandes gleich auch die ganze Nachbarschaft in Flammen aufzugehen drohte. Löscheinrichtungen waren zumeist unzureichend und primitiv.

Die Mithilfe bei der Bekämpfung des Feuers war ein reiner Akt nachbarlicher Hilfe und Nächstenliebe. Es fehlte im gegebenen Falle den zusammenlaufenden Nothelfern die einheitliche Führung und Ordnung. Es ist der bleibende Verdienst des Bürgermeisters Langen, daß er sich angesichts dieser Lage energisch für das Feuerlöschwesen einsetzte. Durch seine Vermittlung wurde dieses in Sendenhorst organisiert, und zwar auf Grund der für einen größeren Bezirk erlassenen Feuersordnung des Königlich preußischen Landsturmoberkommandanten Frhr. von der Leither aus dem Jahre 1815. Nach dieser Feuerordnung hatte das Löschen der Feuersbrünste einzig und allein durch den Landsturm zu geschehen. Bei ausbrechenden Bränden mußten sich alle unter den Befehl des Landsturmkommandanten stellen. In Anwendung dieser Verordnung übertrug im Jahre 1816 Bürgermeister Langen dem Landsturm die Aufgaben des Feuerlöschwesens in seinem Distrikt und bildete unter Aufsicht des Magistrats eine Kommission. Leiter der Brandkommission wurde hier Gastwirt Schwarte und dessen Stellvertreter Kaufmann Bücker.

Es wurde nach dem Prinzip gehandelt, daß die ersten Bürger von Sendenhorst, die bei entstehenden Brand am meisten benachteiligt würden, mit den genannten Ämtern betraut wurden. Da nun das Kirchspiel eine Gemeinde bildete, aber zu Sendenhorst gehörte, wurden einige Bauern mit in die Kommission bezogen. Die Aufgaben der Kommission bestanden darin, halbjährlich eine Feuerschau abzuhalten und auf die Bürger einzuwirken, daß die Vorschriften der Feuerordnung genau beachtet wurden. Sie hatten ferner alles zu beseitigen, was die Feuergefahr erhöhen konnte. Sie hatten auch darauf zu achten, daß der lederne Feuereimer und Haken am rechten Platze waren, daß sich die Laterne im guten Zustande befinde und vor allem, daß die Rauchfänge in der vorgeschriebenen Frist gereinigt wurden. Im Sommer hatte jeder Bürger beim Anzuge eines Gewitters darauf zu sehen, daß er ein Kübel Wasser vor seiner Tür stehen hatte und das Strohdächer nicht mit Stroh ausgestopft waren. Diejenigen Bürger, die gegen die Verordnung verstiessen, bzw. sich das Geringste zuschulden kommen ließen, wurden der Polizei gemeldet.

Bei einem Brande hatte die Brandkommission die Aufsicht zu führen und die Einwohnerschaft zur Löscharbeit anzuhalten. Die Bauern hatten die Aufgabe von der benachbarten Gemeinde die Notpumpe zu holen. Hierfür erhielten sie eine Entschädigung bezw. eine Belohnung, und zwar erhielt derjenige, der zuerst an der Brandstelle anlangte, 5 Reichstaler, der zweite 4 Reichstaler usw.

Im Weigerungsfalle wurde eine empfindliche Strafe festgesetzt. Um nun bei dem Brande eine gewisse Einteilung der Hilfsbereiten zu haben, wurden aus dem Landsturm Kompagnien gebildet, und zwar Spritzen- und Eimerkompagnien, ferner eine Feuerhaken-, Leiter- und Wasserkompagnie. Die Spriten- und Eimerkompagnie wurden je in 1. und 2. Kompagnie geteilt, die sich wiederum in drei Abteilungen gliederten. Diese Kompagnien hatten die Aufgabe, mit Hilfe von Fahrtonnen und Traggefäßen nach Art der "Eimerketten" das Wasser zu befördern. Eine Abteilung stellte das Kirchspiel, die nur dann anzutreten hatten, wenn der ganzen Stadt Gefahr drohte. An der Spitze jeder Abteilung stand der Kapitän und nach ihm der Leutnant, deren Weisungen strengstens zu befolgen waren.

Aus diesen Anfängen hat sich im Laufe der Jahrzehnte die Feuerwehr entwickelt. Sie ist heute zu einem unentbehrlichen Sicherheitsfaktor für Hab und Gut, Leib und Leben der Volksgemeinschaft geworden, gemäß dem alterprobten Wahlspruch:

"Gott zur Ehr, dem Nächsten zur Wehr!"

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