Nr. 14 Sendenhorster Bauernhöfe und das Kloster Marienfeld

Zu den ältesten schriftlichen Nachrichten über Sendenhorst gehören die Heberegister der Klöster. In ihnen sind die Namen der alten Bauernhöfe und der Bauerschaft aufgeführt, die an das Kloster den Zehnten entrichten mußten. Sie geben uns daher auch ein Bild unserer Heimat in alter Zeit.

Bildernachweis: Marienfeld Klosterkirche.jpg Diese Bild- oder Mediendatei ist gemeinfrei, weil ihre urheberrechtliche Schutzfrist abgelaufen ist. Dies gilt für alle Staaten mit einer gesetzlichen Schutzfrist von 100 Jahren oder weniger nach dem To

Eines der bedeutendsten Klöster Westfalens war das Kloster Marienfeld, das 1803 aufgehoben wurde. Es hatte auch in Sendenhorst reichen Güterbesitz. Die Namen mancher Sendenhorster Bauern finden sich daher in der ältesten erhaltenen Heberolle des Klosters, die im Staatsarchiv zu Münster aufgewahrt wird. Sie stammt aus dem Jahre 1456 und umfasst die Zehnten und die Einkünfte der Kornschreiberei der Abtei. In dem Verzeichnis werden bereits die beiden Bauerschaften Hart und Jönsthövel erwähnt. Letztere führt in der Heberolle den Namen Yodenhovele. Nach dem Registern hatten in den zwei Bauerschaften folgende Höfe den blutigen und unblutigen Zehnten zu zahlen:


Schiringshesheve, 
Ghesenhöve,
Diderikeshove (vielleicht jetzt Hoveschmidt, Hardt,),
des Molnershove,
Schottinkenhove (Roeren-Schotte),
Deghenhove,
de Hoyhove,
Nonenhove (jetzt Linnemann),
Schurhove,
Fockenhove, (abgebrochen),
Wrenkenhove (jetzt Hagedorn),
Bertenhove
Sowie
Bunikinhove (wahrscheinlich später Joelmann)
Yosemannshove.

Der letztere Hof zahlte auch den Zehnten für den Senfkotten, der den Senf für das Kloster zu liefern hatte. Nicht deputatpflichtig waren die besitzeigenen Pferde. Eine Ausnahmestellung nahm der Monekemannshove (später Monick genannt, jetzt Münning) ein. Dieser Bauer mußte von den Zehntpflichtigen den Zehnten einfordern, an das Kloster abliefern und zu diesem Zweck einen Knecht unterhalten. Dafür war er von den Abgaben befreit und erhielt von dem Zehnten Stroh und Streu. Außerdem zahlten nach der gleichen Heberolle die vorhin genannten Sendenhorster Höfe für eine Hufe (mansus desertus) je einen solidus (14 sol. = 1 Mark). Der Ghesen- und Schurhove hatten zudem für einen Kranz je einen weiteren solidus zu zahlen.

Für die hiesigen Höfe von Bedeutung ist ferner das Register des Kornschreibers der Abtei vom Jahre 1504. Danach ergab der Zehnte in Sendenhorst für das Kloster Marienfeld neun Malter Weizenmehl, vier Malter und drei Scheffel Gerste, einen Malter Weizen sowie sechs Malter und vier Scheffel Hafer. Der Monekemannshove entrichtete von seinen Hufen insgesamt 18 solidi. Weiter hatten abzugeben für eine bestimmte Fläche, wahrscheinlich 1 Ar:

Johann Hagedorn van Vrenkenhove 1 sol., 
Develhorn van Geysenhove 6 denare,
Lyndemann van der Nonenhove 1 sol.,
Foche van der Dirikeshove 1 sol.,
Lyndeman von einem in der Stadt gelegenen Garten 1 sol. und ebenfalls Poppelmann 2 1/2 sol.,
Joh. Devell van der Scurhove 1 sol.,

Das Register gibt auch einen genauen Überblick über die von den erwähnten Höfen an das Kloster abzuliefernden Schweine, Gänse und Hühner. Interessant ist ferner eine Zählung des Zuwachses an Vieh seit der letzten Zusammenstellung. Der Viehbestand hat sich auf den einzelnen Höfen wie folgt vergrössert/ Molner drei Kälber, sieben Fohlen, Scotte vier Kälber, ein Fohlen, Scotte senior acht Kälber, drei Fohlen, drei Bienenschwärme, Jonemann ein Kalb und sechs Fohlen.

Gut 300 Jahre später, im Jahre 1820, fertigte die Abtei Marienfeld ein allgemeines Verzeichnis der Güter und Einkünfte an. Betreffe der hiesigen Höfe heißt es darin: Der Zehnte wird erhoben in Sendenhorst von 

Lüttke und große Duevler,
Voß,
Wilke uf der Hucht,
Mönnich,
Hagedorn,
Linnemann,
Kötter Brand,
Sommersell,
Middelhove,
Schmidtkamp,
Grieskamp,
Baggelmann,
Wessel,
Hartmann,
Mellinghof,
Röper,
Rohe,
Focke,
Joelmann,
Schotte,
Mönnich hilft diesen Zehnten sammeln und einfahren und muss den Zehnsammlern Speise und Trank geben, dagegen behält er Kaff und Stroh.

Den Blutzehnten geben

Röper,
Schotte,
Hagedorn,
Mönnich,
Wilken,
Joelmann
und Focke,
daneben geben
Lüttke und Grosse Dueveler,
Linnemann,
Hagedorn von der Hove jeder 1 Schilling".


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