Nr. 106 -Stadt und Kirchspiel Sendenhorst im Lichte der Verwaltungsgeschichte

Um 1800 wurde das zum fürstbischöflichen Amte Wolbeck gehörende Sendenhorst von zwei Bürgermeistern verwaltet. Sie entstammtem angesehenen Bürgerkreisen. Ihnen standen zur Seite die Ratsherren, ein Sekretär, ein Gemeindeempfänger, ein Stadtdiener, auch Botschafter genannt, vier Stadtpförtner und ein oder zwei Nachtwächter.

Die Gemeinde Kirchspiel wählte 1937 für ihr Wappen die Mule, das Wappen der Schorlemer

Die Bürgermeister verwalteten die Gemeinde ehrenamtlich. Sie wurden alljährlich neu gewählt und nach der Wahl vor dem Gericht zu Sendenhorst auf dem Rathause vereidigt. Sie hatten Sitz, aber keine Stimme in den  Sessionen des Gerichts. Der Sekretarius, der ebenfalls gewählt und vereidigt wurde, hatte für die Bürgermeister die schriftlichen Arbeiten zu erledigen.

Die Bürgermeister waren für die öffentliche Ordnung und Sicherheit verantwortlich, hatten Musterungen zu leiten, Verbesserungen von Wegen, Abwässerungen u. s. m. durchzuführen. Die schatzpflichtigen Eingesessenen wurden zu Frondiensten herangezogen. Für die Ausführung von Kommunalarbeiten wurden alljährlich Gespann- und Handdienste angefordert.

Unter einem Schriftstück vom 5. Oktober 1803 lesen wir die Namen: Bürgermeister Josef Anton Kocks und Joan Henric Suermann. Ratsherren: Lammerding, Beumer, Vennewald und Lütkehus. Sekretarius: Drees.

Durch Reichsdeputstionshauptschluß vom Jahre 1803 kam der östliche Teil des Fürstbistums Münster an die Krone Preußens. Die preußische Regierung ließ zunächst die bestehende Verwaltungsordnung unberührt. Mit Beginn des Jahres 1804 aber trat an die Stelle der früheren Amtsverwaltung durch Rentmeister und Droste der Landrat. Der geschichtliche fürstbischöfliche Amtsbezirk Wolbeck, der grösste des Hochstiftes, gehörte damit der Vergangenheit an.

Zur Neuregulierung der Verhältnisse wurde in Münster eine „Kriegs- und Domänenkammer“ errichtet, die jedoch ihre Arbeiten noch nicht erledigt hatten,  als schon im Jahre 1806 infolge der für Preußen unglücklichen Doppelschlacht von Jena und Auerstädt Napoleons Truppen ins östliche Münsterland einrückten.

Zwar blieben die Beamten in ihren Stellungen, jedoch lag die Führung der Regierung ausschließlich in den Händen der französischen Gouverneure. Während der Zeit musste sich der Bürgermeister als „Maire“ betiteln lassen. Der „Maire“ Langen leitete damals die Geschicke der Gemeinde. Die Stadt, Feldmark und das Kirchspiel Sendenhorst bildeten ein einziges politisches Gemeinwesen.

Im Jahre 1808 trat sodann Napoleon das Fürstbistum Münster mit dem ehemaligen Amte Wolbeck seinem Schwager, dem Großherzog Joachim von Berg, ab. Das ganze Land wurde in Departments, Arrondissements, Cantone und Mairien eingeteilt. Sendenhorst wurde dem Ruhrdepartment Dortmund angegliedert und gehörte zum Arrondissement Hamm und Canton Ahlen. Maire war Langen, und die Munizipalräte (Gemeinderäte) waren: von Rhemen (Kirchspiel S.) Silling (Stadt), Arnemann (Kirchspiel), Silling (Stadt und Kirchspiel) und Angelkotte (Kirchspiel).

Die große Völkerschlacht bei Leibzig im Jahre 1813 machte der französischen Fremdherrschaft ein Ende. Preußen kam wieder in den Besitz des Münsterlandes. Der sog. Zivilgouverneur Freiherr von Vinke besorgte nunmehr die Neuordnung der Verhältnisse. Zu Vinkes bedeutenden Maßnahmen gehörte die Neueinteilung nach Kreisen. Sendenhorst kam in den Kreis Beckum, und der Bürgermeister Langen führte die Verwaltungsgeschäfte bis 1820 weiter. 1820 – 1822 folgte ihm Reg.- Ref. V. Westhofen, 1823 – 1824 Rohr, von 1825 bis 1832/1833 Markus. Aus unbekannten Gründen übernahm dann Amtmann Joh. Heinrich Brüning die Verwaltung, der seit 1815 das Amt Vorhelm betreute.

Diese Maßnahme wird der städtischen Bevölkerung Sendenhorst nicht gepasst haben, wohl hingegen den Bauern Sendenhorst. Drei Jahre später lesen wir eine Eingabe der Gemeinderäte des Kirchspiels Sendenhorst vom 6.4.1836, aus der hervorgeht, daß sie eine Trennung des Kirchspiels Sendenhorst von der Stadt wünschten. Sie fürchteten, bei der Einführung der Städteordnung den Amtmann Brüning zu verlieren, falls sie nämlich mit der Stadt verbunden blieben. Danach muß zu der damaligen Zeit die Persönlichkeit des Brüning für eine so folgenschwere Entscheidung bestimmend gewesen sein.Es liegt nahe, anzunehmen, dass die Bevölkerung des Kirchspiels ihre bäuerlichen Interessen bei dem aus Bauergeschlecht stammenden Bürgermeister Brüning mit großer Sicherheit gewahrt sah. Vielleicht aber glaubte man auch, innerhalb des neuen Amtsvorstands weniger Steuern zahlen zu brauchen.

Der erwähnte Antrag lautete wie folgt: „In der Stadt Sendenhorst sind kürzlich verschiedene Verhandlungen vorgenommen, die uns nicht gleichgültig bleiben können: denn vor etwa vier Wochen war hier ein Cirkular zum Unterschreiben im Umlauf, des Inhalts, dass der pensionierte Actuar Langen zu Ahlen hier zu Sendenhorst als Bürgermeister verlangt werde, und vor ungefähr drei Wochen ist eine große Versammlung in die Schenke bei Wilhelm Böcker zusammenberufen, wovon, dem sicheren Vernehmen nach, die Meisten einen Antrag an die Königliche Hochlöbliche Regierung unterschrieben haben, dass die Städteordnung und die Wahl eines Bürgermeisters verlangt werden. Wir wissen nun zwar nicht, ob und inwieweit auf solche Anträge reflectiert wird, wir finden uns aber veranlasst, und sind von vielen Kirchspieleingesessenen darum angegangen, der Königlichen Hochloblichen Regierung auch die Wünsche des Kirchspiels Sendenhorst rücksichtlich der Verwaltung derselben vorzutragen, welche darin bestehen, dass die Verwaltung unsers Kirchspiel dem Bürgermeister Brüning belassen und solche von der städtischen Verwaltung gänzlich getrennt werden möge, wie auch, dass wir dem pensionierten Actuar Langen zur Verwaltung nicht wünschen, der schon erklärt hat, dass ihm die Verwaltung unserer Bürgermeisterei höheren Orts zugesagt sei. Wir vermuhten nun zwar, dass vor legaler Einführung der Städteordnung in der Verwaltung unserer Bürgermeisterei eine Veränderung nicht vorgenommen und bei Einführung der Städteordnung die Verwaltung des Kirchspiels ohnehin von jener Stadt getrennt werden wird, wir wagen aber doch, eine Königliche Hochlöbliche Regierung unterhänigst zu bitten, dass Hochdieselbe geruhen möge, uns die Versicherung zu geben, dass wir zur Verwaltung unseres Kirchspiels den Bürgermeister Brüning behalten sollen. Wir erstreben in tiefster Submission die Gemeinderäthe des Kirchspiels Sendenhorst: Fehlmann, Röper, Lütk Kogge, Jönsthövel, Frey.“

1840 schied nun Amtmann Joan Henrich Brüning (* 15.10.1774, + 31.3.1850) ais der Verwaltung aus, und sein Sohn Franz, der in Sendenhorst wohnte und dort an der Stadtverwaltung tätig war, zog auf den elterlichen Hof, um gleichzeitig auch die Amtsverwaltung Vorhelm zu übernehmen. Beide Verwaltungsstellen befanden sich nun wieder in der Hand eines Brüning, in diesem Falle in der Hand des Franz Brüning, des späteren Ehrenamtmannes (* 9.2.1812 + 25.5.1895).

Die Bevölkerung der Stadt war auch diesmal mit der Personalunion nicht einverstanden und suchte Mittel und Wege, sich wieder von Vorhelm zu trennen. Aber es dauerte doch noch ein volles Dutzend Jahre, dass man diesen Zustand hinnehmen musste. Erst im Jahre 1852 trat eine Änderung ein. Es ergibt sich nun folgende Tatsache: Die Stadt Sendenhorst erhielt wieder ihren eigenen Bürgermeister, und zwar in der Person des Herrn Kreuzhage. Seitdem sind Stadt- und Kirchspielgemeinde Sendenhorst getrennte Verwaltungsbezirke.

Fast hundert Jahre besteht dieser Zustand. Wir glauben, Sendenhorst ist in dieser Beziehung ein einmaliger Fall. Das Ungewöhnliche der Situation mögen folgende Hinweise verdeutlichen:

 Die Landgemeinde Sendenhorst liegt mit ihren sieben Bauerschaften rings um die Stadt. Mit ihr hat sie zahlreiche Einrichtungen gemeinsam, Kirche, Schule, Krankenhaus und Krankenkasse, Genossenschaft, Sparkasse, Spar- und Darlehnskasse, Feuerlöschwesen, ferner auch das Gewerbe und das Vereinswesen. Die Amtsverwaltung liegt in der Gemeinde Vorhelm. Von ihr sind die Kirchspielbewohner bis zu 13 Kilometer entführt. Die Bauerschaft Hardt hat die geringste Entfernung vom Amte in Vorhelm, 3 – 5 km. Da der Verkehr mit der Amtsverwaltung schon seit dem ersten Weltkrieg bedeutend gewachsen ist, bringen die Wege viel Zeitverlust und Mehrarbeit, die nicht selten störend sich auswirken. Im Kirchenvorstand der fast ausschließlich kath. Gemeinde müssen oft Gegenstände beraten werden, die auch in die politische Gemeinde übergreifen. Wegen der getrennten Verwaltung sind dann doppelseitige Verhandlungen erforderlich. In schulischer Hinsicht ist das Kirchspiel völlig nach der Stadt ausgerichtet. Den natürlichen Verhältnissen entspricht die Tatsache, daß nur ein gemeinsamer Schulverband besteht. Wollte das Kirchspiel eigene Schulen unterhalten, so kämen zwangsläufig vier Schullokale wegen seiner zerstreuten Lage in Frage. Bei soviel Gemeinsamkeiten, die gerade natürlich gegeben sind, muß die verwaltungsmässige Zuordnung des Kirchspiels Sendenhorst zur Amtsverwaltung in Vorhelm eigentlich als ein Kuriosum bezeichnet werden. Wenn es sich auch schon fast hundert Jahre hat halten können, so erhebt sich doch in unserer Zeit geldsparender Verwaltungsvereinfachung und zweckmässiger, zeitsparender Verwaltungsgliederung die Frage, ob nicht eine sinnvollere und darum auch unzweifelhaft wirtschaftlichere Änderung der Verhältnisse ein Gebot der Stunde wäre.

Nach oben

Ahnenforschung
Blätterwald
Fakten
Geschichte(n)
Flughafen
Strontianitbergbau
Sammlung aus dem Archiv
In&Aus-aller Welt
Vereinigungen
Grundwissen
H. Petzmeyer
Kornbrenner
Quellen