Nr. 105 - Alt-Sendenhorster Volksfeste

Unsere Zeit beginnt aus einer neu erstandenen Lebensgemeinschaft heraus ein reiches Brauchtum zu entwickeln. Dabei hat sie einen besonders empfänglichen Sinn für alte überlieferte Sitten und Bräuche wie überhaupt für alles, worin sich die vielfachen Gemeinschaften unseres Lebens sinnvoll zu äußern pflegen.

Eine solche Gemeinschaft war auch das Alt-Sendenhorst, desssen Bürger unter dem Schutze von St. Martin neben sauren Wochen frohe Feste kannten und im rechten Geiste ländlicher, kleinstädtischer Gemeinschaft gesellig beieinander wohnten. Versetzen wir uns einmal in die Zeit zurück, als Napoleon nach den Unglückstagen von Jena und Auerstädt (1806) Preußen in Besitz nahm. Damals gehörte Sendenhorst dem Großherzogtum Berg an. Die uns aus diesem beginnenden 19. Jahrhundert erhaltenen Bürgermeisterakten geben uns manchen aufschlussreichen Einblick in das gesellige Leben der alten Sendenhorster.

So ordnete beispielsweise im Jahre 1810 Maire (Bürgermeister) Langen an, dass abends 10 Uhr sämtliche Wirthäuser geschlossen haben und auch die „Lustbarkeiten“ aufhören mussten. Beabsichtigten nun Tanz- oder sonstige Gesellschaften – die sich mit Musikanten lustig machen wollten – über die festgesetzte Zeit im Lokale zu verweilen, so hatten sie vorher die  Erlaubnis einzuholen, die jedoch nicht unentgeltlich erteilt wurde.Die Gebühren betrugen bis 10 Uhr abends 8 Sg. Für jede weitere Stunde 2 Sg. Für die Zahlung der Gebühren war der Wirt verantwortlich, er hatte sie unter Umständen vorschußweise zu zahlen. Er konnte sie von der Gesellschaft wieder einziehen. Die Gebühren standen dem Maire zu, der sie jedoch der Armenkasse zuführte. Auf diese Art erhielt die Armenkasse einen Zuschuß. Es galt der Grundsatz: wer sich lustig machen will, kann auch einen Groschen an die Armen zahlen. Bei der Erteilung der Erlaubnis wurde den Wirten auferlegt, darauf zu achten, dass keine verbotenen Spiele, insbesondere nicht mit ungestempelten Karten gespielt wurde, und die Jungen Leute wurden angehalten, sich bei der Festlichkeit ruhig und anständig zu betragen. Schreien und schlechtes Betragen war Strafe von 12 Sg. und 8 Sg. Ordnungsgebühren für die Gendarmerie und Polizeidiener verboten. Im Nichtzahlungsfall trat eine körperliche Strafe ein von 2 mal 2 Stunden bei Wasser und Brot.

An Festgesellschaften bestanden damals die St. Johannis-Gesellschaft, heute die Johannis-Bruderschaft. Ihre Feier fand alljährlich nach alten Herkommen am St. Johannis-Fest statt und dauerte drei Tage. Sie bestand in einem Aufzuge, Scheibenschießen auf Stadtsheide (Ostheide)  und gemütlichem Beisammensein mit Tanz im Rathaus, das eben nicht nur wie heute nüchternes Verwaltungsgebäude sondern auch der eigentliche Festsaal der bürgerlichen Gemeinschaft war. Das Bier wurde eigens zum Johannisfest gebraut. Aus dem Jahre 1811 berichten uns die geschichtlichen Quellen, daß Bürgermeister Langen in Anbetracht der Lebensmittelknappheit den Versuch machte, die Feier des Festes auf zwei Tage festzusetzen. Er wies zugleich darauf hin, dass mancher Handwerker, der Mitglied der Gesellschaft ist, „nicht nur allein sein Tagelohn verliert, sondern nebst dem noch Kostenaufwand und Kleidung macht und auch nachher noch einige Tage unfähig ist, der Arbeit nachzugehen.“

Neben dieser St.- Johannis-Gesellschaft bestand noch eine Scheiben-Schießgesellschaft bzw. Magdalenen-Bruderschaft, auch Sodalitäts-Bruderschaft genannt (bestehend aus Bürgersöhnen und Gesellen), die alle Jahre auf St. Maria-Magdalena feierte und als dritte die Schützengesellschaft bzw.Peter- und Paul-Bruderschaft. Der Verlauf der Jahresfeste war bei allen der gleiche. Das Scheibenschießen fand ab 1821 in der Mühlenkuhle statt. Auch verschiedene Bauerschaften feierten bis 1826 ihre Schützenfeste. Vom Kirchspiel Jonsthövel liest man noch im Jahre 1829. Als 1823 Bürgermeister Röhr Nachfolger des Bürgermeisters Langen wurde, setzte er mit aller Energie durch, dass Lustbarkeiten im Rathaus nicht mehr stattfanden.

Ein besonders denkwürdiger Tag in der Zeit der französischen Herrschaft war alljährlich der 15. August, der Geburtstag Napoleons. Dem neuen Landesherrn zu Ehren wurde hier der Tag mit Glockengeläute, feierlichem Gottesdienste und Absingen des „Te Deum“ festlich begangen, um „dem Himmel zu danken für die Wohltaten, die er durch die Hände des Kaisers Napoleon, des allergrößten Monarchen, verbreitet“ habe. Man kann sich vorstellen, in welcher Zerzensstimmung diese Feste zu Ehren Napoleons „gefeiert“ wurden, der Hunderte und Tausende der Landeskinder auf die blutigen Schlachtfelder fremder Länder schleppte. Bei den kleinsten Siegen der napoleonischen Waffen musste in der Kirche ein feierliches „Te Deum“ gehalten werden, wobei der Maire und alle Munizipalräte in der ersten Bank in der Kirche Platz nahmen.Munizipalrat waren um diese Zeit: v. Rhemen, Silling, Sulzer, Arnemann, Lange, Bennemann, Silling und Angelkotte.

Als aber nach der Völkerschlacht bei Leipzig am 16. 17. und 18. Oktober 1813 Napoleon aus Deutschland zurückgedrängt, Deutschland befreit und die königlich preußischen Staaten der drückenden Fessel ledig wurden, da wurde am 28. November 1813 ein allgemeines Dankfest abgehalten, das im folgenden Jahre einen größeren Rahmen erhielt. Des Abends vorher musste mit allen Glocken geläutet werden. An den Festtagen selbst fand um 9 Uhr ein Hochamt statt, um 12 Uhr wurde der Adler am Rathaus aufgehängt und während des Hochamtes, Te Deum und Aufhängen des Adlers wurden jedes Mal drei Salven mit Gewehr oder sonstigen Geschütz gegeben. Auch waren alle Lustbarkeiten erlaubt.

In den folgenden Jahren gingen die Festlichkeiten und auch Scheibenschießen sehr zurück. Später bemühten sich dann die oberen Behörden, die Volksfeste wieder neu zu beleben, da sie die Nützlichkeit dieser Feste anerkannten. Sie wurden sogar den Gemeinden aufgegeben zur Förderung des Scheiben- und Vogelschießens 5 Rthlr. In den Etat zu setzen, die zur Belohnung bzw. als Schießprämie für den besten Schützen verwendet werden sollten.

Der bereits genannte Bürgermeister Langen hat im übrigen nichts unversucht gelassen, um den Wohlstand des alten Sendenhorst zu heben. Er bemühte sich im Jahre 1818 den im Oktober j.J. stattfindenden Herbstmarkt auf alle mögliche Art den Handelsfreunden angenehm zu machen. An alle Einwohner erging die Bitte, dass sie ihre zu verkaufenden Pferde, Kühe und Schweine auf den Markt vorführen und „sich billig handeln lassen“ sollten, damit der Sendenhorster Markttag endlich berühmt werde. Der Markttag soll ein Volksfest sein. Bürgermeister Langen veranlasste den Kaufmann Everke in seinem Haus einen öffentlichen Ball gegen „Entree“ abzuhalten und forderte alle Gemeindeeingesessenen auf, diesen Tag zu einem Freudentag werden zu lassen, „Gleichsam als ein Tag der Erholung von der Ernte“ wie er sich ausdrückte.

Selbstverständlich hat man auch in Alt-Sendenhorst Fasnacht gefeiert. Allerdings war Fastnachtdienstag Schluß der Festtage und zwar unter allen Umständen, denn es war vorgekommen, dass mit großer Ausgelassenheit bis zu Aschermittwoch morgen gefeiert worden war und daß die Leute in die Kirche „getaumelt“ kamen, um mit dem „Monento mori“ die hl. Asche zu empfangen. Auch kirchliche Festtage wurden Anlaß zu geselligen Feiern, so Fronleichnam und Martinstag. Wenn aber an den Tagen getanzt werden sollte, so musste vorher der Ortspfarrer seine Erlaubnis dazu geben. Von den Festen und Feierlichkeiten hat sich nur die „Johannisbruderschaft“ ununterbrochen bis heute erhalten. Zur Feier eines allgemeinen Schützenfestes hat sich 1863 der „allgemeine Schützenverein“ von Stadt und Land gebildet. Die Feste beider Gesellschaften sind bodenständig, beide haben heimatlichen Charakter und lassen heimatliche Wesen und alten Gemeinschaftssinn zur Geltung kommen. Sie sind berufen, bei ihren Mitgliedern, die Liebe zu den Dingen der Heimat und Wissen um ihre Vergangenheit zu pflegen.

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