Das stand nicht im Polizeibericht - Einbrecher im Wasserturm!

Sendenhorst -CH- Wir schreiben das Jahr 1999. Der Sendenhorster Wasserturm, einer der vier Türme Sendenhorsts und Wahrzeichen der Stadt, erbaut 1950, soll am morgigen Tag sukkzessive abgetragen werden. Wie uns erst jetzt aus gut unterrichteten Kreisen bekannt wurde, beschlossen 4 Männer im Alter von damals 28 – 31 im Anschluss an eine Gartenparty in einer bierseeligen Stimmung, den Wasserturm ein letztes mal zu besteigen, nur weil es ja das letzte mal möglich war.

Karl-Wagenfeld-Str. - 2011 mit dem Zusatz der Verbindung Karl Wagenfelds zum Nationalsozialismus versehen.

Gesagt getan: Ein Brecheisen war schnell zur Hand und so ging es quer durch die schlafende Stadt, es war so um vier Uhr morgens und die Dämmerung setzte gerade ein.

Am Wasserturm angelangt, stieß man auf die verschlossene Tür. Dummerweise lag diese genau in Richtung Karl-Wagenfeld-Straße (damals noch unstrittiger und unkommentierter Straßenname), aber mit roher Gewalt ließ sie sich leicht öffnen. Der entstandene Lärm war bestimmt in der gesamten Nachbarschaft zu hören. Nun bestieg die Gruppe den Turm, bis hinauf zum zylindrischen, natürlich leeren Tank. Ganz oben an der Treppe angelangt, waren Vorhänge an den Fenstern angebracht, vermutlich um Algenbildung im damals noch gefüllten Tank zu verhindern. Nun hier oben angelangt, wurde die Bausubstanz von unseren „fachlich versierten“ Turmbesteigern als sicher eingestuft (Alle waren Kaufmänner und IT Spezialisten) .

Somit konnten die 4 beruhigt auf den Balkon treten und den Blick über das mittlerweile früh-morgendliche Sendenhorst riskieren. Nach Aussage der Turmbesteiger konnte man sogar die Silos der VEKA AG von hier oben aus sehen. Leider verfügten die vier nicht über Kameras (Anm.: Deppen!) oder Smartphones, die gab es noch gar nicht, so dass es leider keine Beweise für die Turmbesteigung gibt.

Zum Glück für die vier gab es auch keine Zeugen, die die Polizei informiert hatten oder sich später gemeldet hätten und auch die Polizei nahm unsere vier nach deren Abstieg nicht in Empfang. Zum Glück für unsere vier… Die vier, alle Mitglieder angesehener Pohlbürger-Familien aus Sendenhorst, mussten sich somit nicht für ihre Missetaten rechtfertigen…. Schwein gehabt…
Die Polizei sieht von weiteren Ermittlungen wohl ab... es brauchen sich keine Augen- und vor allem Ohrenzeugen melden. Die Redaktion von Sendenhorster-geschichten.de freut sich jedoch...
Wie ist die Missetat rechtlich zu beurteilen?

Rechtslage

Ein reiner Tatbestand „Einbruch“ kommt im deutschen Rechtsraum nicht vor. Einbruch ist immer an weitere Motive oder Tatbestände gekoppelt, wie Diebstahl, Hausfriedensbruch oder die Sachbeschädigung an Hindernissen bzw. der Versuch derselben.
So zählt beispielsweise Überklettern eines abgrenzenden Hindernisses im Sinne einer Mutprobe, Freude am Klettern oder um dahinter befindliche Gegenstände zurück zu holen, die sich im Eigentum der kletternden Person befinden, im deutschen Recht nicht zum Einbruch, sofern keine strafbaren Motive vorliegen und das Hindernis nicht beschädigt wird. An Hausfriedensbruch kann gedacht werden, wenn der „Einbrecher“ ohne Bereicherungsabsicht handelt, aber wissentlich oder erklärtermaßen unwillkommen ist.

Strafmaß, Verjährung

Für Hausfriedensbruch im Sinne von § 123 StGB beträgt die Höchststrafe ein Jahr Freiheitsstrafe, woraus sich nach § 78 StGB eine dreijährige Verjährungsfrist ergibt.

Da hier jedoch die Tür aufgebrochen wurde, ist jedoch auch eine Sachbeschädigung gegeben.

§ 78 StGB Verjährungsfrist
..
(3) Soweit die Verfolgung verjährt, beträgt die Verjährung
..5. drei Jahre bei den übrigen Taten.

Zivilrechtliche Folgen:

(Entstandener Schaden?: ca. 1.000 DM (1997!)
Die zivilrechtlichen Verjährungsfristen sind in §§ 194 ff. BGB geregelt.

Verjährung: nach 10 Jahren (§ 199 III Nr. 1 BGB). Die Frist beginnt (kurzum; es gibt noch andere Voraussetzungen) am Tage der Entstehung des Schadenersatzanspruchs.

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