Sendenhorsts Schritt in die Zukunft - Wie das wirklich war mit Vorhelm, Enniger und Sendenhorst als einer Gemeinde

Nach den Befreiungskriegen 1813 bis 1815 begann ein neue Zeit im Leben der Heimat und des Vaterlandes. Das Münsterland kam wieder zu Preußen, dem es bereits von 1802 bis 1806 angehört hatte. Freiherr von Vincke wurde als Zivilgouverneur eingesetzt und mit der Neuordnung der Verhältnisse beauftragt.

Sendenhorster Postkarte aus dem Jahr 1899 -115 Jahre alt... Einige Motive sind noch zu erkennen!

Es folgten neue Maßnahmen auf dem Gebiet der kommunalen Verwaltung und damit zu einer Neueinteilung der Kreise, die am 10. August 1816 in Kraft trat. Sie wies Sendenhorst dem Kreis Beckum zu.
Die politische Verwaltung der Stadt und des Kirchspiels blieb in den Händen des bisherigen "Maire", des Bürgermeisters Langen, Sohn des früheren Gerichtsschreibers Langen. Die von den Franzosen überkommene Munizipalverfassung blieb bis zur Einführung der Städte- und Landgemeindeordnung vom 31. Oktober 1841 bestehen.
Stadt und Kirchspiel Sendenhorst bildeten nun die Bürgermeisterei Sendenhorst.

Auf Josef Langen folgten als Bürgermeister Regierungsreferendar von Westhofen (1820/22), Bürgermeister Heinrich Friedrich Röhr (1822/24) und Franz Markus (bis 1832). Beigeordneter war Dr. Stephan Foorstmann .
Aus unbekannten Gründen übernahm der Amtmann des Amtes Vorhelm, Heinrich Brüning, im Jahre 1832 die Bürgermeisterei Sendenhorst (Stadt und Kirchspiel). Diese Maßnahme hat offenbar der städtischen Bevölkerung Sendenhorsts nicht gefallen, umso mehr hingegen den Bauern.

Vier Jahre später legten die Gemeinderäte des Kirchspiels Sendenhorst eine Eingabe an den Landrat vor, nach der sie eine Trennung des Kirchspiels Sendenhorst von der Stadt wünschten. Sie fürchteten bei der Einführung der Städte- und Landgemeindeordnung den Amtmann Brüning zu verlieren, falls die Kirchspielgemeinde mit der Stadt verbunden bliebe. Die Bevölkerung des Kirchspiels sah wahrscheinlich ihre bäuerlichen Interessen bei dem aus einem Bauerngeschlecht stammenden Amtmann Brüning besser gewahrt. Vielleicht glaubte man auch, innerhalb des neuen Amtsverbandes weniger Steuern zahlen zu müssen. Im Jahre 1840 schied J. H. Brüning (geb. 1774, gest. 1850) aus der Verwaltung aus.

Sein Sohn Franz (geb. 1815, gest. 1895), der in Sendenhorst die Bürgermeisterei leitete, zog auf den elterlichen Hof, um gleichzeitig auch die Amtsverwaltung Vorhelm mit dem Sitz in Tönnishäuschen zu übernehmen.
Darüber teilt unter dem 23. April 1840 das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Münster mit: "Die Verwaltung der Bürgermeisterei Sendenhorst und Vorhelm wird dem bisherigen Bureau-Gehilfen Franz Brüning kommissarisch übertragen." Beide Verwaltungsstellen befanden sich somit wieder in der Hand eines Brüning.

Mit der Einführung der Steinsehen Städte-und Landgemeindeordnung im Jahre 1841 wuchs die Selbständigkeit der Einzelgemeinden. An der Spitze der Stadt stand der Bürgermeister mit den nach dem Dreiklassenwahlrecht gewählten Stadtverordneten. Der Kirchspielgemeinde stand der Gemeindevorsteher vor, der zugleich die Gemeindevertretung führte.
Die Bevölkerung der Stadt war mit der Personalunion nicht einverstanden und suchte Mittel und Wege, sich vom Amt Vorhelm zu trennen. Aber es dauerte doch noch 12 Jahre, bis sich der Zustand änderte.

1852 trat die Kirchspielgemeinde auf eigenen Wunsch aus dem Amtsverband Sendenhorst aus und schloss sich dem Amtsverband Vorhelm an. Die Stadt Sendenhorst erhielt in der Person des Gerichtsreferendars Kreutzhage in Everswinkel ihren eigenen Bürgermeister. Die Kirchspielgemeinde gehörte nunmehr dem Amtsverband Vorhelm unter der Leitung des Amtmanns Brüning und des Gemeindevorstehers Werring an.

Die Verfügung der königlichen Regierung an den Landrat in Beckum, vom I5. Juli 1850, die diesem verwaltungspolitischen Ereignis zugrunde lag, hatte folgenden Wortlaut: Auf Euer Hochgeboren Bericht vom 6. d. M. sind wir damit einverstanden, dass Sie den Versuch machen, die Vertretungen der Gemeinden Vorhelm und Enniger, sowie Stadt und Landgemeinde Sendenhorst zu dem Beschlusse zu vereinigen, künftig eine Sammtgemeinde zu bilden, da sie bei einer fondauernden Trennung in zwei Ämter offenbar weder zwei Bürgermeister auskömmlich zu besolden noch den Anforderungen zu entsprechen im Stande sein werden, welche die Staatsregierung rücksichtlich einer ordnungsgemäßigen Polizeiverwaltung an sie zu machen gezwungen sein wird. Münster, den 15. Juli 1850, Königliche Regierung."

Nach der Städte- und Landgemeindeordnung vom 19. März 1856, die eine Fortentwicklung der bisherigen Verwaltungsordnung darstellte, wollte die Stadt anfänglich einen kollegialischen Gemeindevorstand (Magistrat). Sie drang aber mit ihrem Antrag nicht durch. So wurde nach § 72 der Städteordnung die städtische Verfassung eingeführt, d. h., alle Rechte und Pflichten, die dem Magistrat oblagen, gingen auf den Bürgermeister über, der im Behinderungsfalle von dem auf sechs Jahre gewählten Beigeordneten vertreten wurde. Organe der Selbstverwaltung waren damit dem Bürgermeister und die Stadtverordnetenversammlung, die aus neun Mitgliedern bestand. Den Vorsitz führte der Bürgermeister, der jeweils alle 12 Jahre von den Stadtverordnetenversammlung gewählt wurde.

Die Stadt vermochte sich nur schwer mit dem Verlust des verwaltungsmäßigen Verbundes von Stadt und Kirchspiel abzufinden. Ihren Bemühungen, die Kirchspielgemeinde wiederzugewinnen, blieb aber ein Erfolg versagt. Kurz vor der Jahrhundertwende gab im Jahre 1899 Bürgermeister Hetkamp den ersten Anstoß. Ohne Zweifel hat das Erlebnis der Weltkriegsjahre 1914/18 das Zusammengehörigkeitsgefühl der beiden Gemeinden Stadt und Kirchspiel Sendenhorst gestärkt. Die Bindung an ein und dieselbe Pfarrgemeinde mir der neu erstandenen stattlichen Martinskirche legte außerdem den Zusammenschluss nahe. Die verwaltungspolitische Trennung blieb jedoch trotz allem vorerst noch bestehen.

Während der Novemberrevolution von 1918 versuchte auch in Sendenhorst ein am 9. November gebildeten Arbeiter- und Soldatenrat den bis dahin beim Besitzbürgertum verbliebenen maßgebenden Einfluss im kommunalpolitischen Leben an sich zu reißen. Durch einen Erlass der preußischen Regierung wurde dem Arbeiter- und Soldatenrat aber schon am 14. November die angemaßte Befehlsgewalt entzogen und lediglich eine Kontrollaufgabe zugewiesen.

Am 2. März 1919 fanden die Neuwahlen von zwölf Stadtverordneten statt. Das allgemeine, gleiche und geheime Wahlrecht, das seit 1871 nur bei der Reichstagswahl Gültigkeit hatte, wurde nun auch für die Kommunalwahlen angewandt.

[Anmerkung der Redaktion 2014: Dieser Vergleich ist so nicht zutreffend: www.dhm.de/lemo/html/kaiserreich/innenpolitik/parteien/:
Exkurs: Auf Reichsebene waren alle Männer ab 25 Jahre wahlberechtigt, wobei das aktive Wahlrecht für Soldaten während des Wehrdienstes ruhte. Ausgeschlossen waren neben Frauen auch Personen, die Armenunterstützung aus öffentlichen Mitteln bezogen und unter Vormundschaft oder in Konkurs standen. Das Wahlrecht war formal gleich, praktisch aber infolge der unveränderlichen Wahlkreiseinteilung ungleich, da die großen Bevölkerungsverschiebungen nicht beachtet wurden: 1869 hatte jeder Wahlkreis eine Bevölkerung von etwa 100.000 Einwohnern, 1912 dagegen wählten in Schaumburg-Lippe zirka 12.000 und in Teltow-Charlottenburg etwa 300.000 Wähler einen Abgeordneten. Diese Wahlkreiseinteilung begünstigte Parteien, deren Wähler regional konzentriert waren und hauptsächlich auf dem Lande wohnten, wie die Konservativen, das Zentrum und die Nationalliberalen. Es benachteiligte kleinere Parteien und besonders solche mit hauptsächlich städtischer Anhängerschaft wie die Sozialdemokraten: 1871 benötigten die Konservativen für ein Mandat durchschnittlich 9.600, die Sozialdemokraten 62.000 Stimmen! Der Reichstag wurde anfangs für drei Jahre gewählt, 1888 wurde die Legislaturperiode auf fünf Jahre verlängert.
In der Weimarer Republik wurde im Verhältniswahlrecht gewählt und erstmals hatten Frauen das Wahlrecht!]

Als am 30. Januar 1933 die Schicksalsstunde der Weimarer Republik schlug, der Nationalsozialismus die Macht übernahm und die bisherige demokratische Republik zu einem zentralistischen Einparteienstaat umgebildet wurde, setzte sich innerhalb weniger Monate ohne nennenswerten Widerstand in allen Bereichen des öffentlichen Lebens auf dem Wege der "Gleichschaltung" das Führerprinzip durch.

Am 1.Januar 1934 trat ein vorläufiges Gemeindeverfassungsgesetz in Kraft. Die Ortssatzung vom 21. Juli 1934 setzt die Zahl der Ratsherren auf 8 fest. Diese hatten die Aufgabe, dem Bürgermeister beratend zur Seite zu stehen, der alleinige Entscheidungsbefugnis besaß.

Das Kriegsende 1945 bedeutete mehr als nur einen äußeren Zusammenbruch. Im politischen Leben vollzog sich zum zweiten Male der Aufbau einer demokratischen Ordnung. Die Militärregierung  setzte im britischen Kontrollgebiet den aus Münster evakuierten und in Sendenhorst ansässigen Stadtoberinspektor a. D. Eugen Strothmann als Bürgermeister der Stadt ein. Laut Verordnung der Militärregierung erhielt nunmehr der Vorsitzende der Stadtvertretung den Titel Bürgermeister und der Leiter der Verwaltung die Bezeichnung Stadtdirektor bzw. Amtsdirektor.

Im Jahre 1951 erhob sich von neuem die Frage, ob nicht eine Zusammenlegung der beiden Gemeinden Stadt und Kirchspiel Sendenhorst sinnvoller und vor allem auch  wirtschaftlicher sei. Die beiden Weltkriege mit ihren Begleit- und Folgeerscheinungen brachten der Bevölkerung ein neues Verständnis für die örtlichen verwaltungspolitischen Fragen.

Am 1. April 1955, also hundert Jahre nach der Trennung, trat die Kirchspielgemeinde Sendenhorst aus dem Amtsverband Vorhelm aus und bildete mit der Stadtgemeinde Sendenhorst einen neuen Amtsverband unter der Bezeichnung "Amt Sendenhorst". Die Stadt behielt den Bürgermeister H. Brandhove und die Kirchspielgemeinde den Bürgermeister Tonius Schulze Horstrup, Leiter der Verwaltung blieb Stadt- bzw. Amtsdirektor Esser. Der Vorsitzende des bisherigen Amtsverbandes Vorhelm, Tonius Schulze Horstrup, blieb auch im neuen Verband Amtsbürgermeister.

Im Zuge der kommunalen Neuordnung wurde 1967 die Kirchspielgemeinde, bestehend aus sieben Bauerschaften, aufgelöst und der Stadtgemeinde einverleibt. Damit sind die Grenzen zwischen der Kirchspielgemeinde und der Stadt endgültig gefallen.

Am 1. Januar 1968 wurde der Verwaltungsakt vollzogen. Die Neuwahl der Stadtvertretung am 3. März 1968 brachte folgendes Ergebnis: CDU: Heinrich Brandhove (bisheriger Bürgermeister), Heinz Schibill, Josef Horstmann, Theodor Suthoff-Jonsthövel, Anton Specht, Josef Heiringhoff, Josef Arens-Sommersell, Franz Keweloh, Fritz Lamche, Wilhelm Brinkmann, Heinrich Linnemann und Bernhard Stapel; SPD: Dieter Strasser, Wilhelm Ribhegge, Franz Westhoff und Thomas Leske; FDP: Karl Werring, Paul Kottenstein und Herben Stork.

Ein weiteres verwaltungspolitisches Ereignis am 1. Januar 1968 brachte die Auflösung des Amtes Vorhelm, bestehend aus den Gemeinden Vorhelm und Enniger. Es wurde der Stadtverwaltung Sendenhorst angeschlossen. Stadt Sendenhorst und das bisherige Amt Vorhelm bilden nun den neuen Amtsverband Sendenhorst mit dem Sitz in Sendenhorst; er führt die Bezeichnung: Amt Sendenhorst, Verband der Gemeinden Sendenhorst, Vorhelm, Enniger. Hier wurde die erste Großgemeinde des Kreises Beckum nach den Vorstellungen der Verwaltuf!gsreform verwirklicht.

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