Nr. 21 Die Feme in der Sendenhorster Freigrafschaft

Der Sendenhorster Freistuhl - einer der bedeutendsten in Westfalen. Genau vor 500 Jahren erlangten in Westfalen die Femgerichte ihre größte Bedeutung. Die Freistühle befanden sich vornehmlich in der Nähe der Königsstraßen, da die Gerichtsbarkeit auf diesen unter Königsschutz stehenden Straßen den Freigerichten unterstand. Sie richteten über alle strafbaren Handlungen, die auf der Königsstraße geschahen, sowie über alle Beschädigungen der Straße selbst.

Femekreuz auf dem Ahlener Damm, direkt am Ortsausgang

Zur eigentlichen Zuständigkeit der Feme gehörte das Notgericht des bei "handfester Tat" betroffenen Diebes oder Räubers. Zu den schweren Verbrechen, für die das Femgericht zuständig war, kam später der "Verrat" der Feme an einen Unwissenden" hinzu.


Im Laufe der Zeit drängte sich bei den Freigerichten das Geheimnisvolle immer mehr vor. So legte als Erkennungszeichen der ankommende Schöffe seine Rechte auf die linke Schulter des anderen und teilte ihm die Losungsworte aus dem Femeide mit. Dem Beklagten wurde der Ladebrief an die Tür geheftet. Weiter schlug man drei Kerbe in den Torriegel und legte einen Königspfennig hinein. Die ausgehauenen Späne wurden als Zeichen der ausgeführten Zustellung mitgenommen. Das Femding wurde etwa dreimal im Jahr an offener Landstraße unter einer alten Linde oder Eiche abgehalten. Auf der steinernen Bank lag der Weidenstrick. 

Den Schuldigen traf bei schweren Vergehen die Todesstrafe durch Erhängen, die bei Anwesenheit sofort vollzogen wurde. War der Verfemte abwesend, so musste man ihn ohne weiteres hängen, sobald drei Schöffen ihn ergriffen. Übereinstimmend berichten die Urkunden, daß der Sendenhorster Freistuhl zu den bedeutendsten in Westfalen zählte und seit 1319 oft genannt wurde. Er lag in der Nähe der Königstraße unweit des Hofes Tergeist, wörtlich "In platea regia propre opp. S. ante curtim dictam toe Ghest." Die hiesige Freigrafschaft umfasste die Orte Albersloh, Sendenhorst, Vorhelm und einen Teil von Ahlen, wahrscheinlich die Bauerschaft Halene. Da der Sendenhorster Freistuhl zum Hauptstuhl im Dreingau wurde, nannte man später die Freigrafschaft auf dem Drein, zu der auch Drensteinfurt und Rinkerode zählten, einfach die Sendenhorstsche Freigrafschaft. Die Werse trennte sie von den Freigrafschaft Volmestein. 

Als erste Lehnsträger der hiesigen Grafschaft treten die Grafen von Ysenburg auf. Im Jahre 1224 wurden diese des Lehens für verlustig erklärt, weil ein Graf Friedrich von Ysenburg wegen Ermordung des Kölner Erzbischofs Engelbert in die Acht erklärt worden war. Nachdem auch die aus diesem Geschlechte stammenden Grafen von Limburg ihre Rechte daran abgetreten hatten, wurden die Ahlener Ritter von Schröder, die auch Inhaber der Freigrafschaft um Ahlen waren, mit der Sendenhorster Freigrafschaft belehnt. Wahrscheinlich hielten diese hier nicht ständig einen Freigrafen. Das Recht eines Schröderschen Freigrafen versahen 1269 Heymo von Harwic, 1318 Johann von Rynckhöve, 1328 Bernhard Dasle, 1332 Reinherus von Frilwio, weiter Bolekes, Bernhard, Bert de Bose von 1354-1367. Dazwischen richteten als bischöfliche Freigrafen 1298 in Halene Walram, vor der Stadt der Knappe Ludolf Spaen und als Beauftragter der Ritter von Schröder 1336 der Freigraf der Stadt Münster, Ludolf van Wisch. Dann wurde die Familie von Büren zu Davensberg Inhaber der hiesigen Grafschaft, die sie aber an die Familie von Boliken weiter verlieh. Danach kaufte der Bischof Florenz von Wewelinghoven der auch den Bau der Lambertikirche begann, im Jahre 1367 fünf Freistühle bei Sendenhorst und einen in der Stadt zum Preise von 700 RM, um vermutlich die Tätigkeit der Grafengerichte mit königlicher Bannleihe einzuengen. Dafür verkaufte er wieder verschiedene hier gelegene Höfe, darunter den Levekenmanshof.
Angenommen wird, daß die Sendenhorster Freigrafen im 14. Jahrhundert auch auf einigen Freistühlen der benachbarten Grafschaft Oesede, zu der Hoetmar und Enniger gehörten, Recht sprachen. Nach 1367 aber werden sie in keiner Urkunde mehr erwähnt. Um 1400 scheint der Richtstuhl in der Hohen Ward bei Albersloh den Sendenhorster Hauptstuhl abgelöst zu haben. Dort will man auch vor 50 Jahren beim Abgraben der Galgenknäppe viele menschliche Skelette, deren Schädel zum Teil mit dicken Nägeln durchbohrt waren, gefunden haben. Es soll sich dabei um die zum Tode durch den Strang oder am Rad verurteilter Verbrecher gehandelt haben.
Nach dem dreißigjährigen Kriege war es mit der Macht der Feme aus. Allerdings erhielten sich einige Dingstühle noch lange. Der letzte Oberfreigraf von Arnsberg starb 1830.

Das letzte Femgericht soll 1811 in Gemen stattgefunden haben. Berichtet wird, daß ein Übergriff der anmaßend gewordenen Schöffen bei Sendenhorst den Bischof Erich von Münster veranlaßt haben soll, die Femgerichte in seinem Gebiet aufzuheben. Das Kumannsche Manuskript besagt: Im Jahre 1516 übten einige Freischöffen im Kirchspiel Sendenhorst einen Gewaltstreich, der den so fürchterlichen Femgerichten einen gewaltigen Stoß versetzte. Auf dem Hofe Horstrup waren diese Männer zu einem Gastmahle eingeladen und unterredeten sich in einer den Gästen unverständlichen Sprache. Einer der anwesenden Gäste Namens Hesso erlaubte sich die Bemerkung, er habe alles verstanden, was sie gesprochen hätten. Als er in der Nacht nach Hause wollte, lauerten sie ihm auf, ergriffen ihn und hängten ihn an den ersten besten Baum. Noch heute erinnert ein am Wege stehendes Kreuz an diese Freveltat.

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