Denn es muß alles seine Ordnung und Leitung haben
Das St.-Josef-Stift ist ei ne katholische rechtsfähige Stiftung privaten Rechts. Die Stiftung wird durch ein Kuratorium aus fünf Personen gerichtlich und außergerichtlich vertreten. Die Satzung sagt aus, daß der Vorsitzende des Kuratoriums vom Bischof von Münster ernannt wird. Der stellvertretende Vorsitzende ist der jeweilige Pfarrer der katholischen Kirchengemeinde St. Martin. Die weiteren drei Kuratoriumsmitglieder, die aus dem Gebiet der Gemeinde Sendenhorst stammen sollen, werden für fünf Jahre gewählt und vom Diözesanbischof bestätigt. Eine wichtige Aufgabe dieses Gremiums sind die Aufsichtsfunktion und die Entwicklung langfristiger Zukunftsperspektiven für das Krankenhaus. Daher sollte es aus Mitgliedern bestehen, die auf verschiedenen einschlägigen Gebieten Fachkompetenz besitzen .
Die Krankenhausbetriebsleitung ist dafür verantwortlich, daß die Ziele des Trägers realisiert werden. Im St.-Josef-Stift führt sie die Bezeichnung "Krankenhausvorstand".
Die Grundordnung für katholische Krankenhäuser in Nordrhein-Westfalen geht davon aus, daß der leitende Arzt, die Leiterin des Pflegedienstes und der Leiter des Wirtschafts- und Verwaltungsdienstes den Krankenhausvorstand bilden, wobei die Beteiligten nicht Interessenvertreter ihres Fachbereiches sind, sondern gleichrangig jeweils aus ihrer spezifischen Erfahrung das Gesamtanliegen des Krankenhauses mittragen und verwirklichen . Das setzt voraus, daß die Mitglieder der Krankenhausbetriebsleitung nicht nur kompetente Vertreter ihres Faches sind, sondern daß sie sich in die ganzheitliche Sicht des christlichen Krankendienstes eingearbeitet haben und dieses auch den anderen Mitarbeitern vermitteln können.
Aus den Protokollbüchern des Kuratoriums des St.-Josef-Stiftes Sendenhorst.
Zusammensetzung des Kuratoriums seit Mai 1893
Vorsitzende:
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