4 Siedlungsgeschichte - Adelssitze

Den frühen Siedlungen in Albersloh sind die Rittersitze und freien (= schatzfreien) Häuser zuzurechnen, die durchweg aus Bauernhöfen hervorgegangen sind. Dem Namen nach war der Hof Schulte Entrup (um 1200 Ethelincthorpe) ursprünglich Sitz eines sächsischen oder fränkischen Edelings, über den aber nichts bekannt ist. Die Bauern auf den Höfen Schulte zu Berl und Schulte Dernebockholt scheinen frühzeitig in den Stand der bischöflichen Dienstmannen oder Ministerialen aufgestiegen zu sein, der dem niederen Adel nahe kam. In Berl werden 1206 und 1209 Terno de Berle, 1209 Arnold de Berle, 1214 und 1219 Amelung de Berle, 1267 Erenbertus de Berle, 1.300 und 1.306 Herrn. de Berle (famulus und Burgmann zu Wolbeck), 1.322 Wernerus de Berle genannt, bei Dernebockholt 1298 und 1.324 Godfried de Dernebochholte (famulus), 1324 Bern. de Dernebocholte. Die Ministerialensitze sind wieder zu Bauernhöfen geworden, als die Dienstmannengeschlechter ausstarben oder in die Stadt Münster übersiedelten57 •

Der Name Albersloh wird erstmals in einer bischöflichen Urkunde des Jahres 1171 erwähnt, in der der Dienstmann W oldericus de Albrecteslo als Zeuge auftritt. Einer seiner Vorfahren namens Albrecht hat wohl die ritterliche Behausung errichtet, von der der Name auf Dorf und Kirchspiel übergegangen ist. Wie lange das Ministerialengeschlecht in Albersloh gewohnt hat, entzieht sich unserer Kenntnis ebenso, wie die Lage des Wohnsitzes. Möglicherweise lag er im Westen des heutigen Dorfes, wo man bei Grabungen die Reste eines alten Bauwerks entdeckt hat. Der zugehörige Wirtschaftshof war vielleicht der spätere Hof Schulte Bisping. 1285 wird Theooorico de Alberteslo aus diesem Geschlecht genannt und 1.301 Herrn. de Albrachteslo, der in Münster ein Haus erwarb58 •

Möglicherweise hat man damals den Wohnsitz in Albersloh aufgegeben. In der Bsch. West lag das Haus Backhaus, von dem angenommen wird, daß es der Stammsitz der Familie von Backhausen (um 1128) gewesen ist. Ende des 14. Jh. gehörte der Besitz den Herren von Clevorn. Als Merske von Clevorn sich 1428 mit Gerd Travelmann verheiratete, brachte sie das Haus mit in die Ehe. Um 1450 verkaufte die Witwe Merske Travelmann geb. von Clevorn das

Haus tom Backhause an Joh. Kerckerinck. Dessen Erben veräußerten es um 1495 an den Amtsrentmeister Gerdt Ocke (1498 Pächter Joh. ton Bachues?). Wenige Jahrzehnte später (1542) erwarb der münsterische Bürger Bernh. Frye den Besitz, der 1568 an seinen Sohn Bernhard, 1607 an seinen Enkel überging. Er vererbte das Haus um 1630 seinem Neffen Joh. Grüter zu Ulenkotten (Ksp. Nienberge). Der Besitz, dessen Wohnhaus 1751 neugebaut wurde, ist bis in die zweite Hälfte des 19. Jh. bei der Familie Grüter geblieben (um 1670 Heinrich, um 1720 Konrad Bernhard Vater, 1742 und 1769 Konrad Bernhard Sohn, 1795 und 1814 Gerhard Wilhelm, 1838 Ludwig, 1856 und 1868 Bernhard Ludwig Grüter). 1869 wurde die rd. 63 ha große Besitzung an den bisherigen Erbpächter Roerkohl verkauft (1889, 1898 Henr. Ant. Roerkohl, 1913, 1940 Hubert Roerkohl, 1967, 1974 Paul Roerkohlr. Nordwestlich des Hauses Backhaus liegt in der Bsch. Berl, unweit der Werse, das Haus Daerl. Um die Mitte des 15. und im 16. Jh. gehörte der Besitz, damals noch ein Bauernhof (1498 Herrn tom Daerle), den münsterischen Erbmännern von Bischoping. Sie haben den Hof (1540 wird noch Bern. auf Darls Erbe genannt) in der zweiten Hälfte des 16. Jh. zum freien Haus umgestaltet. Durch Heirat der Elsebe von Bischoping zu Daerl gelangte es 1580 an Hinrich von Grael zu Nünning, ging aber schon 1582 an Henrich von Bischoping, aus einem in Telgte ansässigen Zweig dieser Familie, über, als er sich mit Helene von Grael verheiratete. 1627 tritt Bertoldt von Bischoping als "erbgesessener zum Darl" in Erscheinung. Als das Haus "zu DarlI" 1684 in Diskussion (= Konkurs) geriet, ist es wahrscheinlich von den Grafen von Merveldt erworben worden, die es 1705 für jährlich 56 Rt. an Heinr. Diepenbrock verpachtet hatten. 1713 wurde das Wohnhaus neugebaut. Der Besitz, bis in unsere Zeit Eigentum der Familie von Merveldt, ist stets verpachtet gewesen: 1754 an Joh. Gerrnan "auff Dahl", um 1850 an Joh. Th. Geistkämper, 1913 an Lütteken, 1926 an Bernh. Middrup, 1940 und 1967 an den Hof Josef Middrup60. 

In der Bsch. Ahrenhorst, ebenfalls nahe der Werse, befand sich das Haus Deckering, ursprünglich Eigentum der münsterischen Erbmänner Deckering (1318 Ertmarus Deckerinc, 1420 Bernd Deckering oder Deckening). 1429 gehörte es Claus Buck, um 1520 ebenfalls der Familie Buck, 1547 Joh. von Welpendorff und 1575 Everd von Meckeren. Er verkaufte den Besitz 1578 an Melchior von Büren, der ihn seinem Schwager Rotger Spicker zu Holtingen abtrat. Der seit 1584 der Familie von Graffen zu Anröchte gehörende Besitz ging 1599 in Diskussion und wurde von Bernh. Scholbroech erworben. 1631 wird Henr. Staell als "Erbgesessener des adeligen Guts Deckeling" genannt, der 1664 das Haus für 8300 Rt. an das Stift Oberwasser verkaufte. Der Besitz, 1773 an den münsterischen Studienfonds als Rechtsnachfolger des aufgehobenen Stifts überwasser übergegangen, war 1685 an Berning verpachtet. 1691 pachtete Joh. Meckmann ihn auf sedls Jahre gegen eine Pacht von jährlich 230 Rt. und Lieferung von 10 Hühnern. Als weitere Pächter werden genannt: 1736 Henr. Erkenbollinck, 1754 Henr. Osthoff, 1775 Joh. Henr. Osthoff, 1800, 1806 Ant. Höckelmann, 1822, 1833 Joh. Heinr. Höckelmann (Größe des Gutes rd. 89 ha), 1846 Heinr. Höckelmann, 1864, 1889 Ant. Höckelmann, 1898 Merten, 1926, 1931 Heinr. Heckmann, 1967 H. Heckmann61 •

Die Bsdl. Storp beherbergte das Haus Grevinghoff, zunächst gleichfalls ein Bauernhof, der 1263 als curia Grevenhove Erwähnung findet. Er war Eigentum der Grafen von Rietberg, denen er wohl seinen Namen verdankte (Grafen-Hof), ging aber nadl 1263 an die Bischöfe von Münster über. Bischof Florenz von Wevelinghofen verkaufte ihn 1369 für 70 Mark an das münsterische Domkapitel (1498 Schulte to Grewynchoue). Der Hof war zu Lehen ausgetan: in der ersten Hälfte des 16. Jh. an die Erbmänner Travelmann, um die Mitte des 16. Jh. an Lambert Buck zu Sentmaring, dem er durch Heirat zugefallen war. Um diese Zeit hat man den Hof wohl zu einem als Sommersitz genutzten freien Hause gemadlt. Von den Erbmännern Buck (1577, 1589 Lambert und Henrich, 1621, 1671 Joh. Eberhard Buck zu Grevinghoff) gelangte der Besitz Ende des 17. Jh. im Wege der Erbfolge an die Herren von Kerckerinck zu Stapel (Pächter war 1789 Joan Henr. Uthoff, 1833 Wilh. Ester, 1840 Joh. Wilh. Ester, 1842 Alexander Ester). Sie verkauftenihn 1843 an die Freiherren von Heereman-Zuydtwyck zu Surenburg, die ihn weiterhin verpachteten: 1842, 1856 Alexander Ester, 1869, 1898 Lackenberg, 1913 Heinr. Lackenberg, 1926, 1940 Alois Lackenberg, 1967 Wilhelm Bünker82.

Das Haus Hemisburg oder Heimsburg am westlichen Werseufer in der Bsch. Rummler dürfte Anfang des 15. Jh. durch das Erbmännergeschlecht Buck gegründet worden sein (1532, 1562 Lambert, 1611, 1624 Herrn., 1629, 1650 Jobst, 1654, 1673 Jobst Herm., um 1705 Jacob Boldewin Buck zu Hemisburg). Als 1731 A. C. M. Buck, Erbin der "Heymesborch", sich mit Goswin von Beverförde verheiratete, ging der Besitz an diese Familie über (1750 Jobst Math. Raban, 1781 Clem. Aug. von Beverförde zu Hemisburg).

Ende des 18. oder Anfang des 19.Jh. ist das Haus Hemisburg an die Familie von Hanxleden und 1816 durch Heirat an die Grafen von Nesselrode-Ehreshoven gelangt (Pächter war 1836 Mens, 1869 Mönnig). Im letzten Jahrzehnt des 19. Jh. wurde der rd. 75 ha große Besitz an Christoph Winkelmann verkauft (1913 Witwe Winkelmann, 1926, 1940 Landrat Adolf Winkelmann, 1967 Witwe Winkelmann, 1974 Christoph Winkelmann) und teilweise verpachtet (Pächter: 1898, 1907 Krimpmann, 1926, 1940 Wilh. Krimpmann, 1967 1974 Ant. Krimpmann)83.

Das am Fluggenbach in der Bsch. Sunger gelegene Haus Sunger war Eigentum der Bischöfe von Münster und vermutlich Stammsitz der Familie von Sunger. Als Angehörige dieses Geschlechts werden 1277 und 1312 Herm. de Sungere, 1368 Wilkin van der Zunghere genannt. Um 1375 war Bern. van Hamme mit der curtis to Sunger belehnt. Der Hof fiel im 15. Jh. an die Herren von Kerckerinck zur Borg, wurde zum Adelssitz umgestaltet und erhielt die Landtagsfähigkeit, d. h. ständigen Sitz im münsterischen Landtage.

Bis in die erste Hälfte des 19. Jh. ist das Haus Sunger Besitz der von Kerckerinck zur Borg geblieben (1501 Johann, 1509, 1520 Dirich, 1525 Christian, 1534 Johann, 1607, 1625 Johann, um 1650 Bern. Henr. von Kerckerinck zur Sunger). Pächter war 1744 wohl der als "Burggreiffe aufm Sunger" bezeichnete Joh. Dietr. Mollmann. Ende des 18. und Anfang des 19. Jh. war das "castro Sunger" (1770) an Anton Hülswitt, um 1820 an Joh. Nepomuk Schlamann verpachtet, der wenig später das Haus erwarb. Der Besitz ist in der zweiten Hälfte des 19. Jh. aufgeteilt worden. Der größte Teil mit der Hausstätte ging an van Endert über (1926, 1967 Hubert van Endertr". 

In der Bsch. West lag das Haus Utendorff, bis Anfang des 17. Jh. Eigentum des Klosters Werden a. d. Ruhr. Aus seiner Frühzeit ist nichts bekannt. Ende des 15. Jh. war es noch ein Bauernhof (1498 Joh. ton Utendrup). 1541 war das Haus an Joh. Peck, 1557 an Bernh. von der Ruhr, 1576 und 1608 an die Herren von Mevert (Meyferdt) zu Lehen gegeben. Es wurde 1610 an die Familie Berning verkauft, die es verpachtete. Wahrscheinlich ist ein 1662 in Albersloh genannter Rotgeri Uthoff Pächter des Hauses gewesen. 

Im Wege der Erbfolge fiel das Haus Utendorff oder Utendrup 1706 an Fabri, 1723 an Modersohn und 1766 an Hosius. Wenig später war es Besitz der Familie von Wanray. 1771 gehörte es Maria Agnes von Wanray, die mit dem Oberstleutnant Detlef von Rantzau verheiratet war und die Ländereien des Gutes einzeln verpachtet hatte. Der Besitz, 1803 den Erben Wanray, 1823 und 1833 Sophia von Rantzau gehörend, ist später zerstückelt worden. Die Hofstätte besaß 1856 und 1869 Bernh. Bruland, 1926 und 1940 eIern. Hövelmann86. 

Nach einer Mitteilung des Jahres 1822 hat auch der Hof Horstmann einige Jahrhunderte lang "einen kleinen Rittersitz" dargestellt. Wahrscheinlich hat es sich dabei um einige dem Sommeraufenthalte des geistlichen Grundherrn (Domherr) dienende Räume in dem Bauernhause gehandelt. Noch 1790 wurde darauf hingewiesen, daß der Pächter des Hofes Horstmann verpflichtet sei, seinen Grundherrn von und nach Münster zu befördern, wenn er dem Hofe einen Besuch abstatten wollte. Der Bauer mußte außerdem Mittagessen, "bestehend in Souppe, gemües mit einer beylage und braten, ohnentgeltlich geben"86.

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