Sendenhorster Lustbarkeiten

Das 171. Johannisbruderschafts-Schützenfest ist beendet, die Martinus-Schützen sind in ihr 151. Jahr gegangen. Das 700 -Jahr- Stadtjubiläum am 11. August 2015 steht unmittelbar bevor. Der Um¬zug am Samstag, 15.08., durch die Stadt bildet den Höhepunkt der Feierlichkeiten der Jubiläumswoche. Da ist es interessant zu erfahren, wie das mit den Feiern in früherer Zeit in Sendenhorst war.

Johannis-Brüder - Foto: L. Kreimer

Aus der Napoleonischen Zeit ist aus den Archiven ist Folgendes zu er­fahren: In Sendenhorst von 1804 bis 1815 – Damals gehörte Sendenhorst zum Großherzogtum Berg. (Ein französischer Vasallenstaat, mit Düs­seldorf als Hauptstadt, die Grenze zu Frankreich verlief ganz in unsererer Nähe, so waren Telgte und Münster seit 1811 direkter Teil Frankreichs) – Aus dem Privat-Archiv einer Sendenhorster Familie ist folgender Text erhalten: Die uns aus diesem beginnenden 19. Jahrhundert erhaltenen Bürgermeis­terakten geben uns manchen aufschlussreichen Einblick in das gesellige Leben der alten Sendenhorster. So ordnete beispielsweise im Jahre 1810 Maire (Bürgermeister) Langen an, das abends 10 Uhr sämtliche Wirts­häuser geschlossen haben und auch die Lustbarkeiten aufhören mussten. Beabsichtigten nun Tanz- oder sonstige Gesellschaften – die sich mit Musikanten lustig machen wollten – über die festgesetzte Zeit im Lokale zu verweilen, so hatten sie vorher die Erlaubnis einzuholen, die jedoch nicht unentgeltlich erteilt wurde. Die Gebühren betrugen bis 10 Uhr abends 8 Schilling, für jede weitere Stunde 2 Schilling Für die Zahlung der Gebühren war der Wirt verantwortlich, er hatte sie unter Umständen vorschussweise zu zahlen. Er konnte sie von der Gesellschaft wieder einziehen. Die Gebühren standen dem Maire zu, der sie jedoch der Armenkasse zuführte. Auf diese Art erhielt die Armenkasse einen Zuschuss: »Wer sich lustig machen will, kann auch einen Groschen für die Armen zahlen.« Bei der Erteilung der Erlaubnis wurde den Wirten auferlegt, darauf zu achten, daß keine verbotenen Spiele, insbesondere nicht mit ungestempelten Karten gespielt wurden. Die jungen Leute wurden angehalten, sich bei Festlichkeiten ruhig und anständig zu betragen. Schreien und schlechtes Betragen war bei Strafe von 12 Schilling Ordnungsgebühren für die Gendarmerie und Polizeidiener verboten. Im Nichtzahlungsfalle trat eine körperliche Strafe von zweimal zwei Stunden bei Wasser und Brot ein.

JOHANNISBRUDERSCHAFT, MAGDALENEN-BRUDERSCHAFT, PETER- UND PAUL-BRUDERSCHAFT

An Festgesellschaften bestanden damals die St. Johannis-Gesellschaft – heute die Johannis-Bruderschaft. Ihre Feier fand alljährlich statt und dauerte drei Tage. Sie bestand in einem Aufzuge, Scheibenschießen auf Stadtsheide (Ostheide) und gemütlichem Beisammensein mit Tanz im Rathaus, das eben nicht nur wie heute nüchternes Verwaltungsgebäude, sondern auch der eigentliche Festsaal der bürgerlichen Gemeinschaft war. Das Bier wurde eigens zum Johannisfest gebraut. Aus dem Jahre 1811 berichten uns die geschichtlichen Quellen, dass Bürgermeister Langen in Anbetracht der  Lebensmittelknappheit den Versuch machte, die Feier des Festes auf zwei Tage festzusetzen. Er wies zugleich darauf hin, dass mancher Handwerker, der Mitglied der Gesellschaft ist, »nicht nur allein sein Tagelohn verliert, sondern nebst dem noch Kostenauf­wand und Kleidung macht und auch nachher noch einige Tage unfähig ist, der Arbeit nachzugehen.« Neben dieser St.-Johannis-Gesellschaft bestand noch eine Scheiben- Schießgesellschaft bzw. Magdalenen-Bruderschaft, auch Sodalitäts- Bruderschaft genannt (bestehend aus Bürgersöhnen und Gesellen), die alle Jahre auf St. Maria Magdalena feierte, und als dritte die Schützengesellschaft bzw. Peter- und Paul-Bruderschaft. Der Verlauf der Jahresfeste war bei allen der gleiche. Von der Magdalenen-Bru­derschaft liegt noch im bischöflichen Archiv ein Schriftstück, in dem es heißt: »Anno 1733 den 22. Juli, haben sich die Junggesellen lustig gemacht und auf dem Rathauß getrunken auf folgende Weiß: 1. Von den beiden Bürgermeister Johan Berndt Wieler und Ferdi­nand Hölscher haben Sie daß Bier bekommen. 2. Ahage sein Sohn Johan Heinrich genannt undt Bußmann und Hanhuss aus Steinfurt haben mit der Musik aufgewartet 3. auf Maria Magdalenen Tag ohne Gefahr um halber fünf sind sie zusammen vom Rathauß gegangen mit der Fahne und Trom­mel und Musik auf der Gasse gewesen.«

Das Scheibenschießen fand ab 1821 in der Mühlenkuhle statt. Auch verschiedene Bauerschaften feierten bis 1826 ihre Schützenfeste. Vom Kaplan Jönsthövel liest man noch im Jahre 1829: Als 1823 Bürgermeis­ter Röhr Nachfolger des Bürgermeisters Langen wurde, setzte er mit Energie durch, dass Lustbarkeiten im Rathause nicht mehr stattfanden.

NACH DER FRANZÖSISCHEN NIEDERLAGE WURDE EIN DANKFEST ABGEHALTEN!

Ein besonders denkwürdiger Tag in der Zeit der französischen Herrschaft war auch alljährlich der 15. August, der Geburtstag Napoleons. Dieser Tag wurde mit Glockengeläut, feierlichem Gottesdienst und Absingen des »Te Deum« festlich begangen, um »dem Himmel zu danken für die Wohltaten, die er durch die Hände des Kaisers Napoleon, des allergröß­ten Monarchen, verbreitet« habe. Man kann sich vorstellen, in welcher Herzensstimmung diese Feste zu Ehren Napoleons »gefeiert« wurden, der Hunderte und Tausende der Landeskinder auf die blutigen Schlachtfelder fremder Länder schleppte. Bei den kleinsten Siegen der napoleonischen Waffen mußte in der Kirche ein feierliches »Te Deum« gehalten werden, wobei der Maire und alle Munizipalräte in der ersten Bank in der Kirche Platz nahmen. Munizipalrat waren um diese Zeit: v. Rehmen, Silling, Sulzer, Arnemann, Lange, Bennemann und Angelkotte.

Nach der französischen Niederlage ist am 28. November 1813 ein allgemeines Dankfest abgehalten worden, das im folgenden Jahre einen größeren Rahmen erhielt. Des Abends vorher musste mit allen Glocken geläutet werden. An den Festtagen selbst fand um 9 Uhr ein Hochamt statt, um 12 Uhr wurde der Adler am Rathaus aufgehängt, und während des Hochamtes, Te Deums und Aufhängens des Adlers wurden jedesmal drei Salven mit Gewehr oder sonstigem Geschütz abgegeben. Auch waren alle Lustbarkeiten erlaubt.

DIE NÜTZLICHKEIT DER FEST WURDE ANERKANNT

In den folgenden Jahren gingen die Festlichkeiten und auch das Scheiben­schießen sehr zurück. Später bemühten sich dann die oberen Behörden, die Volksfeste wieder neu zu beleben, da sie die Nützlichkeit dieser Feste anerkannten. Es wurde sogar den Gemeinden aufgegeben, zur Förderung des Scheiben- und Vogelschießens 5 Reichstaler in den Etat zu setzen, die zur Beloh­nung bzw. als Schießprämie für den besten Schützen verwendet werden sollten.

Der bereits genannte Bürger­meister Langen hat im Übrigen nichts unversucht gelassen, um den Wohlstand des alten Sen­denhorst zu heben. Er bemühte sich im Jahre 1818, den im Ok­tober j. J. stattfindenden Herbstmarkt auf alle mögliche Art den Handelsfreunden angenehm zu machen. An alle Einwohner erging die Bitte, dass sie ihre zu verkaufenden Pferde, Kühe und Schweine auf den Markt vorführen und »sich billig handeln lassen« sollten, damit der Sendenhorster Markttag endlich berühmt werde. Der Markttag soll ein Volksfest sein. Bürgermeister Langen veranlasste den Kaufmann Everke, in seinem Hause einen öffentlichen Ball gegen »Entrée« abzuhalten, und forderte alle Gemeindeeingesessenen auf, diesen Tag zu einem Freudentag werden zu lassen, »gleichsam als ein Tag der Erholung von der Ernte«, wie er sich ausdrückte.

AUCH FASTNACHT WURDE GEFEIERT

Selbstverständlich hat man auch in Alt-Sendenhorst Fastnacht gefeiert. Allerdings war Fastnachtsdienstag Schluss des Festes, und zwar unter allen Umständen, denn es war vorgekommen, dass mit großer Ausgelas­senheit bis zum Aschermittwoch gefeiert worden war. Auch kirchliche Festtage wurden Anlass zu gesellschaftlichen Feiern, so Fronleichnam und der Martinstag. Wenn aber an den Tagen getanzt werden sollte, so musste vorher der Ortspfarrer seine Erlaubnis dazu geben. Von den Festgesellschaften hat sich nur die »Johannisbruderschaft« ununterbrochen bis heute erhalten. Zur Feier eines allgemeinen Schüt­zenfestes hat sich 1863 der »Allgemeine Schützenverein« von Stadt und Land gebildet. Die Feste beider Gesellschaften sind bodenständig, beide haben heimatlichen Charakter und lassen heimatliches Wesen und alten Gemeinschaftssinn zur Geltung kommen. Sie sind berufen, bei ihren Mitgliedern die Liebe zu den Dingen der Heimat und das Wissen um ihre Vergangenheit zu pflegen.

AUFRUF ZUM FLAGGEN!

Zum 700-jährigen Stadtjubiläum ist noch zu sagen, dass Stadtbeflaggung erlaubt bzw. erwünscht ist! Die rot-weißen Sendenhorst-Fahnen dürfen gehisst werden. Wer eine grün-weiße Fahne der Martinus-Schützen be­sitzt, kann natürlich auch diese hissen. Ansonsten kann auch jede andere Flagge, die Sendenhorst oder eine der gesellschaftlichen Gruppen vor Ort repräsentiert, aufgezogen werden. Zeitraum ist die Jubiläumswoche zum Stadtgeburtstag von Sonntag, 09.08., bis Sontag, 16.08.

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