Des Müllers Lust und Last - 1450 - 1814

Sendenhorst - Der Müller hatte es nicht leicht. Denn sollte er sich bei seiner Arbeit erlauben, Auswärtige den Einheimischen vorzuziehen, musste er eine Mark Strafe bezahlen. So war es in seinem Arbeitsvertrag aus dem Jahre 1796 festgehalten.

Denn die Bürger der Stadt sollten auf keinen Fall zu lange warten. Zumal die Zahl der Tage mit ausreichendem Wind zum Mahlen des Korns nicht sonderlich üppig waren, schreibt Heinrich Petzmeyer in seiner „Sendenhorster Stadtgeschichte“. 

Ob sich Müller Johann Frenking, der das Amt des „Mühlenknechts“ von Dirck Frenking übernommen hatte, daran gehalten hat, ist nicht überliefert.
Wohl aber, dass die Mühle ein städtischer Eigenbetrieb war, wie man es heute ausdrücken würde. Für 30 Jahre hatte die Stadt die Mühle auf dem so genannten Mühlenberg an der heutigen Straße „Auf der Geist“ von Erbkämmerer Clemens August von Galen zu Assen gepachtet, die bereits um 1450 Erwähnung fand. Sie war, aus Richtung Münster kommend, das markante Wahrzeichen der Stadtfeldmark und später als „Wößmannsche Mühle“ bekannt. Der Arbeitsvertrag der Müller hatte es aber auch noch an anderen Stellen in sich. Er hielt sie zu „Ordnung, Fleiß, Zuverlässigkeit und Ehrlichkeit“ an. So waren sie zum Beispiel verpflichtet, „jederzeit einen unverheirateten Knecht zu haben“, um die anfallende Arbeit unverzüglich erledigen zu können. Der Lohn für die Treue gegenüber der Stadt: Der Müller durfte einen geringen Teil des angelieferten Korns behalten und erhielt jährlich am 2. April sieben Taler. Dafür war er verpflichtet, in der Nähe der Mühle zu wohnen, um jederzeit schnell nach dem Rechten sehen zu können.

Im Jahr 1814 ging der Pachtvertrag für die Bockwindmühle zwischen der Stadt und Graf von Galen zu Ende. Bürgermeister Langen hatte bereits im Vorfeld darauf hingewiesen. Und den Kauf der Mühle oder den Bau einer neuen, stadteigenen angeregt. Da die Stadtkasse aber mal wieder leer war, versuchte Langen vergeblich, Investoren zu finden. Gleichwohl hatten Mühlenbauer aus Ibbenbüren begonnen, auf dem Bersenkamp eine zweite Mühle zu errichten. Diese war aber nicht finanzierbar. Davon bekam auch Graf von Galen Wind. Er sprang als Investor ein, und war somit Eigentümer von gleich zwei Mühlen in Sendenhorst.

VON JOSEF THESING, SENDENHORST

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