Ringen um Schank-Konzession im 19. Jahrhundert

Höchstens bei seinem Vater Absatz finden - Hartnäckiges Ringen um die Schank-Konzession im 19. Jahrhundert - Tadelloser Lebenswandel - Sendenhorst. Hartnäckig erwiesen sich die Sendenhorster, wollten sie eine Schank-Konzession erwerben. Heinrich Petzmeyer berichtet:

Gaststätte Vossding im Jahre 1959

.. Noch aussichtsloser war der Versuch des Konditors Franz Stoffers, einen „Liquer-Ausschank“ genehmigt zu bekommen. Der Beigeordnete Dr. Forstmann nahm kein Blatt vor den Mund, als er den Antrag beurteilen sollte: „Wird mit dem Bemerken gehorsamst wieder vorgelegt, daß hier keine Personen wohnen, welche des Morgens zur Konditorei gehen, um sich einen Liquer (Likör) zu trinken. Bittsteller würden daher bei einem Liquer-Ausschank schlechte Geschäfte machen und höchstens von seinem Vater, der dem Trunke sehr ergeben ist, Absatz finden. Die eigentliche Absicht des Stoffers ist aber, eine gewöhnliche Branntweinschenke zu etablieren.“

Ebenfalls abschlägig beschieden wurde ein Konzessionsantrag des Händlers. Heinrich L. hatte argumentiert, die Anzahl der Gasthäuser und Herbergen zur Übernachtung sei nicht ausreichend, deshalb wollte er einen Beherbergigungsbetrieb eröffnen.

„Die Behörde durchschaute die Absicht des L., der um die Concession zum Betriebe einer Gastwirtschaft nur nachgesucht hat, um eine Brandtweinschenke zu etablieren.“ Weiterhin heißt es: „Ein Bedürfnis zur Konzession einer neuen Gastwirtschaft ist ebenso wenig vorhanden, als die Einrichtung einer neuen Kaffee-, Wein- und Bierwirtschaft, indem hier vier Gastwirtschaften und noch eine Herberge für Handwerksburschen bestehen, welche bei dem unerheblichen Fremdenverkehr vollständig ausreichen. Die Behauptung des Bittstellers, wie hier häufig Fälle vorkämen, daß Reisende nicht untergebracht werden könnten, ist unwahr.“

Nach den gesetzlichen Bestimmungen mußte der Inhaber einer Schankkonzession ein nicht vorbestrafter Mensch mit tadellosem Lebenswandel sein. Für L. fällt die Beurteilung nicht so eindeutig aus: „Es mag richtig sein, daß der L. ein ruhiger und solider Mensch ist, ich muß aber bemerken, wie derselbe auch zugleich höchst beschränkten Geistes und einfältig ist und sich zum Wirte durchaus nicht qualifiziert, und daß seine Frau in einem üblen Rufe steht, namentlich in Betreff der Sittlichkeit.“ 1864 bekam der Landrat den Antrag des Konditors Stoffers noch einmal auf den Tisch. In seinem Erläuterungsbericht beschreibt der Bürgermeister Trinkgewohnheiten und Tagesablauf der Sendenhorster vor gut hundert Jahren:  „Das hiesige Publikum liebt keine Liqeure, vielmehr halten sich die Consumenten von Spirituosen an dem im Orte selbst reichlich fabrizierten Kornbranntwein. Ebenso wenig hat die Sitte, einen Teil des Morgens in Conditoreien zuzubringen, bisher hier Aufnahme gefunden.“ (Fortsetzung folgt – Anm. Redaktion: Liegt leider nicht vor, ).

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