Eine anerkannte Gerichtsstätte - Bürgermeister Langen gab Stellenangebot für Arzt auf

Vor 150 Jahren fehlte in Sendenhorst ein Arzt. Bürgermeister Langen annoncierte am 27. Februar 1815 in Nr. 19 des Münsterischen Intelligenz-Blattes u. a.: „Diejenigen Herren Ärzte, welche geneigt sind, in Sendenhorst zu wohnen und sich von den besonderen Vorteilen durch das Etablissement eines Landgerichts überzeugen wollen, werden ersucht, sich in frankierten Briefen an den Bürgermeister zu wenden.“

Sendenhorst hatte nach den Freiheitskriegen ein Stadt- und Landgericht bekommen, und das Stadtoberhaupt und die Bürger erwarteten vom Einzug dieser Behörde allerlei Vorteile für die Stadt.

Das münsterische Intelligenz - Blatt teilte mit, daß nach dem Königlichen Patent vom 9. September 1814 in Städten und auf dem platten Lande die Bildung von Untergerichten unter der Bezeichnung „Stadt- und Landgerichte“ verfügt sei. Der Justizminister ordnete an, daß für den Bezirk der Oberlandesgerichts-Kommission die Einrichtung von 23 Stadt- und Landgerichten zu erfolgen habe. Zu diesen neuen Landgerichten gehörten u. a. Ahlen, Haltern, Oelde, Rietberg, Sendenhorst, Telgte, Warendorf und Wiedenbrück.

Der Sprengel des Stadt- und Landgerichts Sendenhorst wurde gebildet aus den Gebieten der Stadt Sendenhorst, des Kirchspiels Sendenhorst, des Kirchspiels Hoetmar, der Gemeinde Rinkerode, des Kirchspiels Albersloh und der Gemeinde Amelsbüren. Die Verwaltung des Gerichts wurde provisorisch dem Assessor Vagedes in Oelde übertragen. Zur Prozeßpraxis wurden zugelassen die Justizkommissare Joseph Schulz und Karl Philipp Kreuzhage.

Die Justizherrlichkeit dauerte aber nicht lange. Schon zwei Jahre später berichtete das Münsterische Intelligenz-Blatt, daß am 1. Oktober 1817 die beiden Stadt- und Landgerichte Telgte und Sendenhorst aufgelöst seien. Der Sendenhorster Bezirk kam an das Stadt- und Landgericht Ahlen, das Kirchspiel Hoetmar kam an das Gericht Warendorf und die Kirchspiele Rinkerode, Albersloh und Amelsbüren an das Stadt- und Landgericht Münster.

Schon im nächsten Jahre wurde aber die Abhaltung von Gerichtstagen in Sendenhorst eingeführt. Am 18. April 1818 gab das damalige Preußische Oberlandesgericht in Münster im Intelligenz-Blatt bekannt, daß sechsmal im Jahre, und zwar am zweiten Montag der Monate Februar, April, Juni, September, Oktober und Dezember, Gerichtstage in Sendenhorst abzuhalten seien. Für das Gerichtslokal, für dessen Heizung und Beleuchtung hatte der Magistrat Sorge zu tragen. Der amtierende Richter war Commissarius des Stadt- und Landgerichts Ahlen. Verfügung und Erkenntnisse mußten in der Reinschrift verzeichnet haben „Commissarius zur Abhaltung des Gerichtstages zu Sendenhorst“. Zur Beglaubigung wurde ein Siegel mit dem Preußischen Adler und der Umschrift benutzt „Siegel des Gerichts-Commissarius zu Sendenhorst.“

Nach oben

Ahnenforschung
Blätterwald
21. Jhdt
1980/90er
1970er
1965_650J
1960 und davor
Fakten
Geschichte(n)
Grundwissen
H. Petzmeyer
Kornbrenner
Quellen