„So lange man sehen kann“ Aus einer alten bäuerlichen Hausordnung des Münsterlandes
... 1 ½ Uhr. Abendessen ½ 7 Uhr. Vom 1. Mai bis Pfingsten: Unterstunde für alle bis 2 Uhr; Abendessen 7 Uhr. Von Pfingsten bis Jakobi: Unterstunde für alle bis 2 Uhr; Abendessen 7 ½ Uhr. Von Jakobi bis Maria Geburt: Unterstunde bis 2 Uhr, Abendessen 7 ½ Uhr; beim Mähen in voller Tagesarbeit und beim Einfahren von neun Fuder 7 Uhr. Von Maria Geburt bis Michael: Unterstunde für Knechte bis ½ 2 Uhr. Für Mägde keine. Abendessen 6 ½ Uhr. Von Martini bis zur ersten Gartenarbeit; Unterstunde für Knechte bis 1 ½ Uhr; für Mägde keine. Abendessen 6 Uhr.
Buschenmachen bis St. Peter 25 Stück, nach St. Peter 30 Stück auf dem halben Wege.
Mähen täglich ein Pflug, Binden zwei Pflüge.
Kleeschneiden 1/12 Pflug täglich.
Morgens sowie auch nachmittags kann ein jeder ein Butterbrot und Bier mit ur Arbeit nehmen. Von der Arbeit abgehen, um zu Hause die Pause zu halten, ist für alle,Knechte, Verwalter, unstatthaft; es sei denn, daß die Arbeit in nächster Nähe des Hauses stattfindet. Auch kann sich niemand Bier oder Butterbrot nachbringen lassen.
Sonntags nachmittags können Knechte ausgehen, müssen aber die Pferde versorgen. Sollen dieselben zu der Zeit zu Hause bleiben, so lasse ich sie das wissen. Die Mägde sowie ein Junge dürfen Sonntags nachmittags ohne meine Erlaubnis nicht ausgehen.
Die Pferde müssen, wenn Sie einen halben Tag gearbeitet haben, ½ Stunde vor dem Essen auf die Tenne kommen. Ist jedoch morgens schon ein Butterbrot gegessen, oder nachmittags Kaffee getrunken, so zehn Minuten später. Pausezeit ohne morgens Frühstück und nachmittags ohne Kaffee = ¼ Stunde. Zum Frühstück und nachmittags zum Kaffee können 20 Minuten benutzt werden, wenn nicht bei dringender Arbeit, oder wenn viele zusammen sind, z.B. beim Kartoffelsuchen usw. weniger Zeit genommen wird.
In besonderen Fällen, wenn die Arbeit erst beendet sein muß, kann nicht zur bestimmten Zeit mit der Arbeit aufgehört werden.
Zur Dauer des Morgen-, Mittag- oder Abendessen ist keine feste Zeit bestimmt, jedoch sind dazu nicht über 25 Minuten zu benutzen. Mittags wird 12 Uhr gegessen, morgens ist keine bestimmte Zeit dazu; es wird gleich nach dem Waschen damit begonnen.
Bei anhaltendem Regen kann jeder ungerufen nach Hause kommen.
Anfang und Ende der Arbeit erleidet immer eine Ausnahme, wenn in einzelnen Fällen die Arbeitszeit über die Regel hinaus verlängert werden muß, z. B. beim Einfahren, Heuen, oder wenn ein Ackerstück nur noch wenige Zeit zur Vollendung des Pflügens oder des bestellens bedarf und man dieser geringen arbeit wegen nicht nochmals hinziehen muß, oder wenn durch weniger längere Arbeitszeit eine Holzfuhre mehr im Tage gemacht werden kann.
(Text von1954)