Findlinge – wertvolle Denkmale der Erdgeschichte Aufdeckung eines neuen schweren Wanderblocks bei Sendenhorst

Sendenhorst. Das Naturschutzgesetz, das dem Schutze der heimatlichen natur in allen ihren Erscheinungen dient, erstreckt sich auf Pflanzen und nicht jagdbare Tiere, auf Naturdenkmale und ihre Umgebung und auf Naturschutzgebiete.

Dieser Findling, der vor wenigen Jahren in der Bauerschaft Bracht aufgedeckt wurde, liegt nun in einem Garten in der Stadt. Foto: A. Stafflage

Zu den Naturdenkmalen, deren Erhaltung wegen ihrer wissenschaftlichen, geschichtlichen, heimat- und volkskundlichen Bedeutung im öffentlichen Interesse liegt, zählen Felsen, Wanderblöcke, Gletscherspuren, Quellen, Wasserläufe, Wasserfälle und alte oder seltene Bäume.

Wie die Erfahrung der letzten Jahrzehnte gezeigt hat, ist die Erhaltung der Wanderblöcke noch nicht in dem Maße sichergestellt, wie der wissenschaftliche-volkskundliche Wert und die Einmaligkeit dieser eiszeitlichen Naturdenkmale beanspruchen müssen. Diese erratischen Blöcke oder Irrblöcke, die hier als „Kieselinge“ oder Findlinge bezeichnet werden, liegen weit von ihrem Ursprungsort entfernt. Eingebettet in einen riesigen Eisstrom, wurden sie bis gegen 1000 Kilometer bis an den Rand der deutschen Mittelgebirge verfrachtet. Nach den bisherigen Forschungen war in den Eiszeiten die Hälfte Europas mit einer Eisschicht bedeckt. Manche Findlinge tragen deutliche Schleif- und Auswaschungsspuren. Zum Teil sind sie abgeschleppt und zu Straßenbauten verwendet worden.

Eine solche aus Kieselingen gepflasterte Buckelstraße findet sich in Sendenhorst in der Mauritzstraße. Vielfach haben die Wanderblöcke als Grenz- und Prellsteine Verwendung gefunden. Viele Bauern haben in den letzten Jahrzehnten die Findlinge sprengen lassen, um das Pflügen des Feldes zu ermöglichen. Während die Irrblöcke in vorgeschichtlicher Zeit bereits bei den Hünengräbern Verwendung fanden, werden sie in neuerer Zeit oft zur Errichtung von Grab- und Ehrenmalen benutzt. Dabei werden Sie meist in einer künstlerisch wenig befriedigenden Weise bearbeitet und mit Tafeln versehen. Die Gedenksteine stehen dann in keinem rechten Größenverhältnis zu ihrer Umgebung und wirken dann, halb Architektur, halb urwüchsige Natur, wenig sinnvoll.

Nach dem Naturschutzgesetz sollen die Findlinge als erdgeschichtlich wertvolle Denkmale an ihrem naturgemäßen Standort belassen werden.. Nur dort, wo etwa ein Block aus Gründen des Verkehrs nicht an seiner natürlichen Lagerstätte verbleiben kann, ist seine Ueberführung an eine geeignete Stelle berechtigt.

Erfreulicherweise wurde in den letzten Tagen ein großer Wanderblock auf der Hardt in der zur Gastwirtschaft „Waldmutter“ gehörenden Sandgrube aufgedeckt. Wenn er auch nicht die Ausmaße des „Holtwicker Eies“ oder des „Dicken Steines“ in Ahlen aufweist, so ist doch seine über zwei Meter breite und über zwei Meter lange Oberfläche beachtenswert. Das Gewicht des“alten Knaben“ kann erst ermittelt werden, wenn durch weitere Grabungen seine Dicke festgestellt ist. Ueber dem Stein befand sich eine Sandschicht von vier Meter Tiefe. Der Findling, der den weiteren Sandabbau hindert, soll gehoben werden. Wie die Untersuchung des Gesteins ergab, stammt er von den Fjorden Skandinaviens. Mehr als bisher gebührt den vielleicht hunderttausend Jahre alten Findlingen in unserer heimischen Landschaft unser Schutz.

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